Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 50 (12.12.1935)
- Date
- 1935-12-12
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Verwaltung des Mandatslandes Von Rechtsanwalt Dr. Hans Kalisch (Berlin) ■Das Mandat gibt -Engickstd die völkerrechtliche Grundlage zurAusübung der Macht^in' Palästina. Den Nahmen', den es: gibh.hat die englische Gesetzgebung ausgefüllt. England herrscht .nicht, uu-, mittelbar in Palästina in dem Sinne, wie es/ das in seinenKolonien tut. Palästina ist aber insofern doch den Kolonien ähnlich gestellt-, als die englische Stelle bei der Zentralregierung des Empire, die die palästinensischen Angelegenheiten zu bearbeiten hat, der Staatssekretär für die Kolonien ist. Das englische Parlament ist mit der Verwaltung Palästinas nicht befaßt. Werden im. Parlament von Wcstminster palästinensische An-? gclegenheiten erörtert, so geschieht,das nur im Sinne einer Besprechung der allgemeinen Politik des Landes. Das Mandat , für Palästina wird vom König als völkerrechtlichem Vertreter des Staates ausgeübt. Die königlichen Verordnungen, durch die das geschieht, werdest entsprechend dem Foreign Jurisdiction Act 1890 als sogenannte Orders in Council, d. h.'vom König „sitzend im Rat" (nämlich dem Privy Council), erlassen. Grundgesetz Palästinas ist die P ales tine Order in Council (P. 0. C.) 19 2 2,Me bisher, zweimal 1923 und 1935, durch Amendement Orders in Council ergänzt und abgeändert ist. Die P. 0. C. 1922 wiederholt in ihrem Vorspruch noch einlnal die Balfvur-Deklaration, mit dem davon unzertrennlich gewordenen Vorbehalt, daß dadurch die bürgerlichen und religivleu-Rechtc der nidstjüdischen Bevölkerung Palästmas nicht beeinträchtigt werden dürften. Die P. 0. C. versucht, die Forderungen und Verheißungen des Mandats in praktische Gcsctzesform zu bringen. Die Negierungsrechte sind konzentriert in dem H i gh Commissioner, bei zugleich Oberbefehlshaber, Commander in Cliiek, ist. Er wird vom König ernannt, der auch die besondere Instruktion für ihn erläßt. Er ist der oberste Vorgesetzte sämtlicher Beamten, über die er Disziplinargewalt hat. Er hat das Recht der Be-' gnadigung sowie das sehr weitgehende Recht, Personen, die dem Frieden und der Ordnung des: Landes oder der Autorität der Mandatsmächt gefährlich werden oder gegen sie aufreizen, aus dem' Lande zu entfernen. Also nicht nur das Neckst'der Ausweisung von Ausländern, sondern auch der Deportierung von Landesangehörigen. Der High Commissioner bestimmt die Verwaltungseinteilung des Landes. Er verfügt über die Staatsländereien (Hule Konzession) und übt die staatliche Hoheit über Bergwerke und Mineralien (Erdöl) aus. Jur Seite steht ihm ein Executive C o u n v i 1, der ein verkleinertes Abbild des englischen Privy Council ist. Die Stellung des High Commissioners wäre wichtig und bedeutsam geblieben, aber bei weitem, nickst so überragend geworden, wie sie es heute ist. wenn die ursprünglichen Absichten der Mandatsmacht über die Ausgestaltung einer Selbstregierung 'in Palästina zur Verwirklichung gekommen wären. England hat ja durch das Mandat in dieser Beziehung ziemlich freie Hand. Es entspricht aber. ■ alter englischer Gewohnheit, schoiu um die- Last der ■ Verantwortung zu verteilen, Bevölkerungen, diedazu -einigermaßen! fähig sind.. .möglichst, an.- der Verwaltung -ihres- Gebietes.-/teilhaben zu lassem. Für Palästina hatte die P. O. (■'. ein Snstem. in .Aussicht genommen, siir das 'in- E'h p e r n ein Vorbild bestand. ” Auch dort wie in Palästina zwei Bevölkerungen: eine g r i„e ch i s ch e Vi eh r h e i i, - eine türkische Minderheit. Der gesetzgebende Rat, zusammengesetzt aus Vertretern beider. Bevölkernngste.ile, zu denen noch eine Anzahl ernannter englischer Mitglieder hinzutritt. Bei Stimmengleichheit Stichentscheid des Gouverneurs. Praktisch hat sich ergeben, daß in Ehpern fast alle Entscheidungen durch diesen Stichentscheid (casting vote) Zustandekommen. Die Wirksamkeit des gesetzgebenden Rates ist so im wesentlichen vereitelt, er behält aber seine Bedeutung als .Stelle freier Ailssp rache und Kritik. Für Palästina sah die P. 0. C. einen gesetzgebenden Rat von 22 Mitgliedern vor. zehn davon „offieial memders", und zwar die Spitzen der einzelnen Verwaltungszweige, also praktisch zumeist englische Beamte..daneben zwölf gewählte Mitglieder, nach einem Schlüssel auf Juden, Christen, Mvhainmedaner verteilt. .Bei dem gesetzgebenden Rät sollte die gesetzgebende Gewalt ruhen. Zum Zustandekommen eines Gesetzes sollte die Zustimmung des High Commissioners erforderlich fein, an deren Stelle auch die vom König durch Ordo durch Erklärung des Kvlonialstaatsselretärs erteilte treten-konnte. Es war Vorkehrung getroffen, daß die Grundsätze des Mandats nicht verletzt werden könnten. Keinerlei Gesetzgebung sollte zulässig sein, die Gewissens- und .Kultusfreiheit beeinträchtigte, oder zwischen den Einwohnern, Palästinas nach Htasse, Religion oder Sprache Unterschiede machte. Was gegen das Mandat verstieß, war unzulässig. Das ist ein Grundsatz, der auch sonst in Palästina gilt. Ausdrückliche Bestimmungen des Mandats gehen jeder sonstigen Gesetzgebung vor. In diesem Sinn ist auch von den palästinensischen Gerichten entschieden worden. Den Vorsitz im gesetzgebenden Rat hatte der High Conimissioner; er hatte den Stichentscheid bei Stimmengleichheit. Wie man sieht, noch lange keine eigentliche Selbstregierung. Für absehbare Zeit war sicher, daß, ähnlich wie in Zypern, nach dem Willen Englands regiert wurden Aber es wäre doch ein Ansatz zur Weiterentwicklung gewesen. Es ist bekannt, daß der große Freund der Selbständigkeit Palästinas und der Juden, der englische Abgeordnete I o s iah W e d g e w.o o d . unermüdlich dafür eintritt, Palästina auf den Dominion-Status zu bringen. Das liegt noch weit im Felde. Vorläufig hat nicht einmal das besdieidene Maß .Selbstregierung, das England bewilligen wollte. in Kraft treten können. Bei der ersten Wahl 1023 haben, die Araber, denen das Gebotene zu tvenig dünkte, gestreikt. Damals waren die Juden staatspvlitisch arbeitswillig. Seither haben die Araber ihren Sinn geändert und wünscheu, was sie damals ausgeichlägen. während die Juden heute befurchten, daß sie als Minderheit eine ihnen ungünsticse Gesetzgebung nicht berhindern könnten. Die Sache ist m der Schwebe, und es laßt fid) schwer sagen, ob die ablehnende Haltung der Juden,.-du"-ja'.-nickst dem Grundsatz an sich, sondern nur! der gegeiiwarti>zeu?Läge. gilt. unbedingt richtig ist? Ansjedeu Fall können die Juden verlangen, daß die Araber — was.bisher nicht geschehen nt — das Mandat, und dessen Best, mnnuigen'über das jndisckie Aatlonalheim zuvor - anerkennen. -! . : . - - ■ ■ ■ s. Vorläufig wird das Land, ähnlich . wie eine >• Kronkolonie; einigermaßen absolutistisch regiert. Eine ergänzende POO 1923 hat die Bestiinmnngen . über Volksvertretung nicht aufgehoben, ivvhl aber bis auf weiteres suspendiert. Der Iligll Commissioner ' hat jetzt das Gesetzgebungsrecht. Ordinaiices (Gesetze) erläßt er mit Znstimrnuiig eines A d v i s o r v. C o u n e i 1 (Beirats). der ans höheren, englischen Beamtenbesteht niid ficij wenig von dein Executive Council unterscheidet. Eine bescheidene Mitwirkung der Bevölkerung ist insofern ermöglicht, als jedes (Gesetz zunächst als Eiitivurf (ilrat't) im Amtsbltztt zu vervfientlidien ist. Erft nach einem Monat d«irs die endgültige Verkündung mit Gesetzeskraft erfolgen. In dieser Frist kann die öffentliche Kritik eiiisetzen. Für dringende Fälle hat der High Commissioner ein Rvtvervrdnungsrecht (d. h. er -erläßt Gesetze mit sofortiger Wirkung), von dem aber nur besdieiden Gebramh gemacht wird. Gesetze, die Materien betreffen. die im Mandat selbstgeregelt sind, sind vorher der Londoner Negierung vorzulegen. Der König kan» jede vom High ——Commissioner erlassene Verordnung anfheben. Council rwer ^gch tz^mß eines Gesetzes durch den lligh^» Commissioner erfolgt durch de» Staatssekretär für die Kolonien die amtliche Erklärung, daß der König von seinem Recht? die. Ordinaneo. aufzuheben, nicht Gebrauch mache. Daneben behält der König tw-5 Recht, durch Order in Council unmittelbar in die Gesetzgebung einzngreisen. Eins der wichtigsten Gesetze des Landes, die Paleslinian Citi/.enship O.'i. C. l 92Ö (Staat sa 11 ge ho rigkeitsgesetzl. ist so zustande gekommen. Hier handelte es sick> um ein Gesetzeswerk, zu dem die Vlandatsmacht durch das Mandat völkerrechtlich sich verpflichtet hat. Das gleiche gilt von der Gesetzgebung zum Schutze der heiligen Stätten der verschiedenen Religionen. Andererseits ist das Gesetz über die Einwanderung mit seinen so tief einschiieidenden Bestimmungen über die verschiedenen Kategorien der Ein- Wanderer und die Mitwirkung der .lewish Agency bei der Bemessung der sogenannten Schednle vom High Commissioner erlassen. Die l’OC enthält auch die Grundzüge der Gerichtsverfassung. Grundlegend ist hierbei die Aufteilung der Gerichtsbarkeit unter die allgemeinen staatlichen Gerichte (Civil Courts), die nach weltlichem Recht richteil. und die verschiedenen religiösen Gerichte, die in dein ihnen vvrbehatteneii weiten Bereich der sogenannten' Statussachen nach religiösem Recht rick,ten. SiKZ kommt es. daß Ehe und Ehescheidung. Vormundsck)aft, Entmündigung. Testamentserrichtuilg. Rach, laßregnlierung und manches andere je nach dein nach mvsleminisdiem. rabbinischein oder einem der christlich religiösen Rechte zu behandeln ist. Rur Glas, Porzellan Alfred Schaeffer ffgggfcff ---.»..->--0 slir da? Erbreclit. das ursprünglich auch religiös verschieden war, ist neuerdings in bestimmtem lim« fang eine einheitliche, staatliche Regelung-erfolgt- . - Es gibt Lrlsge.richte (Hunieizial Courts), die zuständig siiid jiir geringere Ilebertretniigcii, inS« besondere örtlicher- Polizeiverordnulige-u (Hy- Eaw-H. Unseren Amtsgerichten entsprechen etwa die Magistrate Courts, über denen die Oislrict- Courts stehen. die in schweren Slrafsachen!.als Courl ol.CriNiuiiib Ass>/.o lungieren. In Jerusalem sitzt-der Supreine 'Court, das oberste Gericht siir Zivilniid. Strafsachen.Der!>u>>rnn>e Court ist aber nickst die letzte Instanz.- -In "Sack-en. die MH) Pinnd Sterl. Strcitivert übersteigen, gibt eS die 'Verufuug au dc^r Privy Couneil in Lviidoin, Dieser ist das oberste Gericht für alle englische» Kolvuie». Die Stellung des geheimeu.Rates als oberstes Gericht tvird außerhalb Englands oft ult ft« verstand«»,. Es steht damit ebenso wie »nt deM Oberhaus als oberstes Gericht für England. Als Richter sindimmer.nur diejenigen Mitglieder tätig, die bestimmte richterliche Fniiktionen früher bekleidet haben. Es ist in beiden Fällen ein Ge« richtshof. in dem nur wenige Richter tätig finch Die äußerst verwickelten Rechtsverhältnisse des Gruiid und Bodens in Palastiiia haben »och die Errichtung besonderer L a n d-Coiirls nötig gemacht. Die l'OC 1922 erklärt das ottomanische Recht nach dem Stande vom November l9l-f. als die Grundlage d<'s Rechts bo» PätäfHua. Das ältere Recht ist also aiisrechterhalten, someil es nickst durch die spgtere Gesetzgebung beseitigt ist. Soweit nicht besondere Bestiinnuiiigeii bestehen, soll nach Geist und Sin» des englischeil lli'echts eiii-t schieden werden. Dabei tvird die beinerkenstverte Eiiischräiiknng geniacht. daß das nur soiveit gesck,cheu solle, als die lllnstäiide e4 erforderlich oder zulässig erscheiiien lassen. Hier ist also den Ge-« richten eiue sehr weitgehende Vollinacl>t gegeben, den Bedürfnissen des Landes entspreclx'iid Lücken des Reck,ts dlirck, invde.rne Grundsätze, z» ergänzen, Datsächlich ist das tvenig geschehen; bas »leiste ist durch nene Gesetzgebiing geleistet.-worden. 'Entsprechend englischein Recht ist keine »e»e Prvzeßvrdnung erlassen worden; das tvird durch die. vom Chief .liistiee erlassenen Knies of l’roredure bztv^ Kules of Court ersetzt. Derartige Itlites spielest praktisch eine sehr große Rolle. Die l'OC iviederhvll iioct, eiiimäk, daß Englisch, Arabisch und Hebräisch gleichbereclitigte osfizielle Laiidesspracktt'n sind. Ateseutlich ist noch, daß txis Reclit. Petitionen an de,) Vötkerbliiid zu richten, jeder religiöse» Geiueiiischasl oder soristige.li beträcl>tliche>i Sektion der IKwölleriuig gewälirleistet ist. Doch rnüsseu. Petitionen dem High Commission vorgelegt werden, der sie weiter« ziileiteii hat. Die für die Inden schiiierzsichste Bestiinmiing dc's l'OC .1922 sst Artikel Xi>, diircli toelcheu die Vkandatsniäckst .von dem 'Recl>t Gebrauch mackst, für T r ei » s j o t d a » i e >, die Durchfüliriiiig gewisser Bestimmuiigeil des R.'aiidats auszusetzen. Es liaiidelt sich dabei ausschließlich um solche, die die Ansiedluiig für die Jude,, betreffen. Die Zuteilung der Aguda- Zertifikate Berufe, die es in Europa nicht gibt Von M. Y. Ben-gavriel (Nachdruck »erboten.) Jerusalem, 25. November. Ich glaube, daß ein Fremder, der mit offenen Augen durch Jerusalem geht, aus dem Staunen nickst herauskommen wird, so lange er sich in dieser merkwürdigen Stadt anfhält. Ich meine nicht die historischen Denkwürdigkeiten, nicht den orientalischen Charakter der Stadt und auch nicht das aus rund vierzig Völkerschaften und' Religionen bestehende Völkermusenm, das hier - vereinigt ist. Was ich meine, ist vielmehr die Anhäufung merkwürdiger Berufe, auf die ein Europäer hier auf Schritt und Tritt stoßen muß. Er sieht zum Beispiel einen reichlich kostümierten Herrn mit einer Art Harfe vor einem merkwürdigen weißen Berg an einer Straßenecke sitzen. Ter Ntann schlügt in die Leier, ohne aber dabei zu-singen und ohne mehr als ein ärgerliches Brummen aus dem einsaitigen Instrument herauszulocken. Hingegen fliegen dauernd weiße Teile des Berges nach der anderen Seite hin. Bei näherem Herankommen erkennt man endlich, daß es sich bei dem Mann weniger darum handelt, musikatische Vorträge zu veranstalten, als die vor ihm liegende Baumwolle zu lockern, um sie dann in einen Matratzenüberzug zu stecken.. ' Ebenso ungewohnt dürste die Tätigkeit eines Menschen sein, der im Bazar, unter Autoreifen halb begravM. seinem Beruf nachgeht. Tiefer Mann macht nämlich aus alten Autopneus funkelnagelneue Schuhe. Man kann sie zwar nicht als Tanzschuhe verwendest, aber die Beduinen schätzen sie. weil sie sehr billig sind und beinahe, so haltbar wie die bloße Haut. Uebrigens Beduinen: auch sie üben mitunter Berufe aus. die man in Europa nicht kennt. Bor . allem sind sie Direktoren von wandernden Milchmagazinen. Gegen fünf Uhr nachmittags winden sich durch den schönsten Autoverkehr Ziegenherden . durch die Straßen der "Stadt. Wenn vor einem Haus ein paar Frauen mit Töpfen stehen, bleibt das wandernde Milchmagazin automatisch 'stehens ein Beduine setzt sich unter die nächstbeste Ziege, melkt die Topfe voll, ein anderer kassiert eilt, und dann wandert die Anstalt weiter. Wenn hingegen untertags gellende und ununterbrochene Rufe „bassarah, bassarah!" durch die Straßen tönen, bedeutet^ cs, daß. zwei wunderbar tätowierte Bedniüeninädchcn in der Nähe sind, die einesteils mit Bratspießen handeln, andererseits aber aus den Linien der Ha'nd die Zukunft Voraussagen. Beides garantiert dauerhaft. . Auch in puncto Handel und Verkehr gibt es ein paar, in Europa längst schon ausgestorbene Berufe, die ihren Mann noch ganz gut. nähren. Vor allein die Pferdedrvschke. die den Autotaris noch immer , erfolgreich Konkurrenz macht, erstens, weil.sie billiger ist niid zlveitens. weil man bei uns noch immer furchtbar viel Zeit zur Verfügung hat. Der andere bemerkenswerte Vertreter von Handel und Verkehr ist der Lastträger. Tagaus, tagein sitzen diese, zumeist schwarzbeturbanten Herren, der Mehrzahl nach kurdische, babylonische, und ans andern unkontrollierbaren Gegenden stämmende Inden, an den Straßenecken und spielen ein mic ihnen verständliches Spiel und sind stets bereit, dasselbe aufgebend, ihren aus ancinandcrgehefteten Säcken bestehenden Rücken- Panzer anzulcgen und ein Klavier oder eine Eisenkassc durch ganz Jerusalem zu tragen. Daß es in jeder orientalischen Stadt sehr gesund ynssehende Individuen gibt, die riesige Gesäße ans Ton über den Bauch geschnallt tragen, aus uuerfiiidlichen Gründest mit zwei Messingtellern klappern und ein ErfrischungsgetränC dunkelster Herkunft Verkäufen, dürfte jatzbeImliit sein, ebenso bekannt etwa wie der in Eurvpcr schon ausge)tvrvene-Berus der Straßenphotographen, der zumeist ebenso interessant ist wie der des Straßenrasenrs. Dagegen dürfte es unbekannt sein, daß für die Zukunft durch schwarze Gentlemen vorgeiorgt wird, die, in den Stadttoren sitzend, gegen Entgelt aus einem Sandbecken über die nähere und über die eutferntere Zukunft Aufschlüsse erteile». Falls man aber versilcht, sie zu photographieren, besonders, wenn gerade ein Politiker sich von il),ie>i die politische Lage der liächsten Ziiklinst' Voraussagen läßt, erfüllen sic ihre Gegenwart mit Verfluchungen und mit. Schiinpfworten, mit denen in Europa zumindest zehn )ltzahrsagcrfamilien ihr Anslangen fiiideri würden. Für feinere Leute aber,, die nicht in den Stadttoren stcheiibleibcn wollen, ist durch einen Mann, gleichfalls schwarzer Halit - färbe, vorgesvrgt, der init den Sjernen in besonders iiitirncn Beziehiingen sieht. Er wohnt in eincsti steinernen Hans, hat ein Einpfangsziminer und über dem Tor ein Schild, auf dem in grdstcu Buchstabeu steht „Astrvlvger". -Er ivohut übrigens knapp neben dem Esel- und Kamelspilal. Von den sonst noch eristiercnden, nicht alltäglichen Bernsen sei der indische Räucherware»- bcrläiifer. genannt, der auch Trinkbecher berkauit, welche alle Krankheiten, vom cinsachen Beiiibrnch bis 311111 kompliziertesten Schillipien heile», wenn inan aus ihnen Wasser, ganz gcwöhnliche2 trinkt, anßerdein der Sträßenlarlenspielcr — inan setzt ans eine Karle, geivinnl ein-, niid verliert sechsmal -- und schließlich der Berns des Ent° ziniiers. Was sind-Ent,zimier2 Das-sind Herren, ivclche die zu Tausenden lveggeivorfeiieu Vlechkanister der Petrolennigesellschaften suchen, sich mit ihnen in einen stillen Ltr^ßemvinkel znrnck- ^ziehen, sie über ein kleincs-Fener halten und ans diese Weise die zivei oder drei Tropfen Zinn ge .tvinnen, durch welche die Träger andie Kanne angelötct sind. Ein ganz, besonderer Berns aber, den nicht jeder ailsüben laiin, ill der des Psalmenlesers.' Vor dem Tor ananches Hospitals sitzt ein Schristgelehrter, der den ganzen - Tag uiiaushörlich Psalmen ließ. Für die Kraiiken im Spital. Anßerdem sei noch des Hazzvthruscrs gedacht, eines frommen Mannes, oer nm Aiiuernacht durch die Straßen geht und die ganz Frommen zum Mitternachtsgebet aiifrust. Er tut es ebenso sreiivillig, oft in Erstillling eines Gelübdes, ivie jener reiche und vornehm gekleidete. Vinnn, der an -geivii'e'n Tagen im -tadltor steht und für die Zlrmen der Stadt bettelt. ' - ■ V ' Das Pa l ü st inn<Am t teilt mit: \ Zwischen der Erekntive der Jewish Agency of Palefitino itiiö der Wellzeiitrale der Agndas Jijrvcl besteht seit einiger Zeit ein Abkoliunen, das die Beteitigliug voll Bewerbern.die der Aguda augehöreii, au den der Jewish Agench von der Maiidatsregierllilg übergebeuen Zertifikaten regelt. Dieses Abkomiueu schosst keine besondere Kategorie von ..Aguda-^jertisikoteii", soiideru begründet ein Optioiisreclst aus eineii gewissen Au« teil au der Gesauitzahl der zur Verfügung ge- - jkellteu Zertifikate. Die.9(egeliii>g erivtgt in der üllciie, daß die eiiizelueu Polostiua-AeMter augeivieseu iverdeii, von den ihnen zur tvcitereu Verteilung ilbergebeiieil Zertisikoteil einen bestimiute» - Prozentsatz liu der Regel bis zu lPJtzruzent) für sulche Veivcrber zu reservieren, die il>i,ei, von der .Laudesorgauisativn der Agiidos Jisroel präsentiert werden. Diese Bewerber köiiueii jedoch Zertiiikate. nur erl>alten, iveni, sie neben den von der Aguda aiitviivist aufgestellteii religiös-sulturelle» '.'lusorderiliigeu auch den gleichen beruslicheu. - sprachlicheil (hebräischen) uno gesundl>eit(ichc» Vorbediiigungeu genügen, die für soiiltliche Be« -Werber gelten. Im. Hinblick aus die in letzter /seit berschie« d.eutl-ich ausgetciiichleii Gerüclite, nwuocl, auch Nicht« ogudisteii eine Veteiliginig an den e.'lguda-Zertifi« kateu und damit -'vielleicht eine Befreiung von der Ersüll-iiug der. sviiitigeii, vom Polästina-Amt erhobenen Forderungen erreichen fin-mten, iveiseü wir im Eiiiperiiehiiien mit der Potästina-Zeiitrale der Aglldas Jisroel iFrailliiirt oj Mai») darauf l,in. daß nur solche Bewerber von der Palästliia- Z)e,ltrale der-.Agudas Ji'roel l.<stLgesd)lagen und vom Palästina-Amt - in Berlin im 9ial>»ien der vvrbezeickiiieten L.note bestätigt.werde» köiiueu.-die' . in jeder Beziel>u>ig g>'»iäß ihrer iiidische» Gesin-- iiiing, ilirer Lebe>.isi)altnng und ilires Bildiiugsganges auf dem Boden der Aguda-stehe»-. Bewerber. die diesen Voraussetzungen picht genügen, können cinch nicht durch organisatorische Maß. nahmen oder fiiia»zielte Leistungen an den Keren Hajischuw eine ändere Behaiidluii ihrer Gesuche erwarten. _ Tie licideu der tWWlw^ den Dampfer „Khedive Jisniail" - und „Mohamed Ali el Kebir". die bisher die Route Aleranüria— Piräus -Neapel--(^>euua—'J)la-tfri11 c und zurück t«-dienten. werden ab 22. Te.zember auch Haifa einmal wöiljentlich in folgender illciheiifolge bedieiien; Haifa — Alernndria — Piräus — Neapel »—Genua—Ntarseille und zurück.