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Central-Verein-Zeitung · 1935-10-10 · 41 (10.10.1935) · page 2

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
14 (1935)
Issue
41 (10.10.1935)
Date
1935-10-10
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Steffen. Gerade in dem Augenblick. da an der grundlegenden geschichtlichen Tatsache des jüdischeu VolkstumS nirgends mehr ein Zweifel besteht, haben wir die religiöse Pflicht, feierlichst zu erklären, daß dieses jüdische Volk untrennbar von der jüdischen-Religion, durch sie überhaupt bedingt ist. Rur um Gottes heiligen Willen, der in Gottes Thora niedergelegt ist, zu verwirklichen und durch die Jahrtausende zu tragen, lebt das jüdische Volk. Nur für dieses Ziel hat Gott das jüdische Volk ins Dasein gerufen und bis zum heutigen Tag erhalten. Lebensinhalt des jüdischen Volkes ist Gottes Thora. / Sie-ist die. jüdische Fahne,^unser Panier. ,'!ls Volk der Thora, nicht im religionslosen Rationalismus -des Zionismus werden wir beuchen.' . , - E,„ Glied der jüdischen Rasse, das sich von der indischen Religion getrennt hat, wer durch Taufe oder Mischehe sich vom Glauben und Gesetz seines Volkes abkehrte, kann nicht mehr als einer der Unsrigen gelten." Kundgebung der Reichsvertretung in München 7," der Münchener Haupts»,,agoge veranstaltete der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München eine Kundgebung, in welcher Ministerialrat a. D. Tr. Otto H i r sch und Dr. Franz Meyer über die'Aufgaben der Reichsvertretung der Deutschen Juden zu einem großen Auditorium sprachen. Beide Redner Umrissen, in klaren Darlegungen das Programm der Reichsvertretung. Dr. Hirsch ließ den Ilmkreis der vielfachen A-ufgaben deutlich, werden, die durch die Sachlage gestellt sind: jüdische Schule, Berufsausbildung der Jugend, wirtschaftliche Stützung der Erwerbstätigen und Fürsorge für die Alten wie für diejenigen, die durch die Wohlfahrt betreut werden müssen. In eindringlichen Worten, die nachi,er Dr. Franz Meyer in eingehenden Aussührnngen mit rhetorischem Schwung vom Standpnnkt des Zionisten ergänzte, sprach er von der Verbundenheit aller deutschen Juden sowohl mit der Arbeit Hierzuland, wie mit dem Aufbauwerk in Palästina, das nicht nur materiell einer erheblichen Zahl von deutschen Juden Aufnahme gewährt hat und noch gewähren soll,'sondern das auch seelisch einen Kraftstrom darstellt, an dem teilzuhaben dem deutschen Judentum in diesen Tagen eine Aufrichtung ist. Beide Redner wiesen freilich auch die Grenzen auf, die dem gesteigerten Nuswanderungsdrang der deutschen .Zuden sowohl in Palästina wie in allen anderen Ländern der bewohnten Welt gesetzt sind; sie warnten in gleicher Weise vor einer Stimmung der Panik wie vor unbegründeten Illusionen. Beide Borträge, denen sich Dankesworte von yberstlandcsgerichtsrat Dr. Nenmeyer anschlosjen. waren vorbildlich in der Klarheit und Phrasenlosen Nüchternheit, mit welcher sie die Sachlage, in die wir alle gestellt find, darstellten und d,e Folgerungen aus ihr zogen. Ca. Neues Recht III. Oeffentliches Recht Die Artikelfolge „Neues Recht", in der Max Goldstein die wichtigsten neuesten Gesetze und Verordnungen zusammc„stellt, .wird im folgenden mit dem .chsscntlichen Recht" : fortgesetzt. . , -Ter 15. September 1935 brachte drei für die künftige staatsrechtliche -''Entwicklung außcrordenh lich bedeutsame Gesetze: ,? , Durch das Re ichsf taggengesetz (RGBl. S. 1145) wird die. Hakenkreuzflagge zur Reichs- und Nationalflagge erhoben. Erläuterungen, die ° amtlich am 2. Oktober ergingen. - enthalten den Satz: „Verboten ist das Zeigen der schwarzweißroten Flagge nur für JuHin" Das Gesetz zum Sch u tz d e § deutschen Blutes und de r deutschen Ehre (RGBl. S. 1146) verbietet Eheschließungen und außerehelichen Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes. Juden dürfen Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes imter 45 Jahren in ihrem Haushalt nicht beschäftigen. Sie dürfen auch nicht die Reichsflagge oder die Rcichssarben zeigen. Das R e i ch s b ü r g e r g e s e tz (RGBl. S. 1146) unterscheidet zwischen Staatsangehörigen und: »leichsbürgern. Utichtarier können nicht Reichsbürger, die alleinige Träger'der politischen Rechte sind, werden. . ' -■ * Das Reichsarbeitsdier^stges etz (RGBl. S. 769) statuiert die Verpflichtung aller jungen Teutschen beiderlei Geschlechts, dem deutschen Volke zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten im Rerchsarbeitsdienst zu dienen. Nichtarier — init Ausnahme der zum Wehrdienst zugelasienen — oder mit Nichtariern Verheiratete können zum Arbeitsdienst nicht zugelassen werden. Zur» Wehrdr e n st können nur die Nichtarrer zugelassen werden, die nicht mehr als zwei voll nichtarischc. insbesondere jüdische Großelternteile haben (RGBl. S. 1047). * Durch das Luftfchutzgesetz (RGBl. S. 827) sind alle Deutschen, aber auch unter Umständen in Deutschland lebende Ausländer- und Staatenlose, zu Dienst- und Sachleistungen, sowie zu sonstigen .Wandlungen. Duldungen und Unterlassungen verpflichtet, die zur DurchführungKes Luftschutzes erforderlich sind. * Zum Gesetz über die Landbeschaffung für die Zwecke der Wehrmacht vom 29. März 1935 lRGBl. S. 467). das der Wehrmacht auch die Möglichkeit zur Enteignung von Land gibt, ist eine Turchf.-VO. vom' 21. September '1935 (RGBl. S. 1097) ergangen, in der u. a. auch die Entschädigungsfeftste^L'na »eingehend geregelt wird. Tie Geltungsdauer^ des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen ist bis zum 31. Dezember 1935 verlängertworden (RGBl.' S, 1015), » - Dem Schutze von Pflanzen, - nichtjagdbaren Tieren- Naturdenkmälern und ihrer Umgebung, Naturschutzgebieten und sonstigen Landschaftsteilen in der freien Natur dient, das Reichsna.tur- F ch u tz g efetz vom 26. Juni -1935 (RGBl. S. 821). Eine Aenderung der W a h l k r e i s e i n t e i - lung hat das Gesetz vom 5. September 1935 (RGBl. S. 1137) gebracht. . - - * > Auf dem Gebiete dies T h e a t e r w e f e n s ist eine Durchs,-VO. zum Theatergesetz ergangen (RGBl. S. 829). In ihr wird bestimmt, daß alle Theaterveranstnlter. sowohl ständige als auch ge^ legentliche, einen Bühnenleiter zu bestellen haben, lieber die Zulassung und Bestätigung als Bühnenleiter entscheidet die untere Verwaltungsbehörde. Anträge auf Bestätigung von Bühnenleitern gelegentlickfer Theaterveranstalter sind spätestens drei Wochen vpr dem Ternrin der ersten Aufführung bei der-- unteren Verwaltungsbehörde einzüreichen. - Das Lichtspielgesetz vom' 16. Februar 1934 in der Fassung des Gesetzes vom 13. Dezember 1934 (RGBl. S. 1236) ist dahin ergänzt worden, daß der Reichsminister für Volksaüfklärung und Propaganda unabhängig von dem Verfahren vor der Filmprüfstelle das Verbot eines zugelassenen Films aussprechen kann, wenn er es aus dringenden Gründen des öffentlichen Wohls für erforderlich hält. Um Unzuträglichkeiten zu vermeiden, die sich daraus herleiten, daß Filme, die vor der nationalsozialistischen Erhebung zugelassen worden sind, auf Grund dieser Zulafsung noch heute vorgeführt werden, hat der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda verordnet, daß die bis zum 30. Januar 1933 ausgesprochenen Zulassungen aller stummen Spielfilme mit dem 31. Juli 1935 und die bis zum 30. Januar 1933 zugelasienen Tonfilme gestaffelt bis zum 31. Dezember 1935 außer Kraft treten. Die Filme können jedoch von der Filmprüfstelle neu' zugelassen werden. Für Kultur- Lehr, und Werbefilme usw. kann die Filmprüfstelle ohne formellen Prüfantrag aus Grund einer einfachen Besichtigung des Films die Neuzulasiung verfügen. .. * ■ - Ueber das Kündiaungsrecht der vom Gesetz zur WiederHerstellung des Berufsbeamtentums Betroffenen enthält die Verordnung vom 3. August 1935 (RGBl) S. 1093) ergänzende Bestimmungen. 7 Die Auswanderung Die Pressestelle des Hi l s sv er ei ns d e t Juden in Deutschland teilt mit: „Zurzeit wird in Berlin und im Reich Propaganda für Auswanderung und Niederlassung in verschiedenen überseeischen Ländern gemacht^Eswerden in Publikationen und De^ammlungen gewisse Projekte der Oeffentlichkeit unterbreitet, die der notwendigen Grundlagen entbehren. Es liegt im Interesse Auswanderungs- und Siedlungswilliger, sich bei uns. dem Zentralbüro; ■ für jüdische Auswanderungsangelegenheiten, das vom Reichswanderungsamt als gemeinnützige Ans- > kunftsstelle für jüdische Durch- und Auswanderung anerkannt ist, jeweils zu informieren, damit Fehlwanderungen vermieden werden, die sich verhängnisvoll auswirken können." . , Die BndgetkommissivN der Dölkerbundsversammlung hat ihre.Zustinunung dazu erteilt, daß der von der politischen Kommission verlangte Kredit von 5500 Schweizer Franken für die Schaffung einer Expertenkommission für Auswandercrschutz aus dein außerordentlichen Fonds des Völker-- ' bundsrats vvrgeschossen werde.- Da aus diese Weise der Betrag sogleich zur Verfügung gestellt werden kann, wird die Einsetzungder Expertenkommission noch während der jetzigen Tagung des Völkerbundsrates möglich gemacht. Es ist daher wahrscheinlich, daß die Expertenkommission, die die Entschließung der Versammlung in der Frage der ' Koordinierung der Auswandererschutzeinrichtimgen prüfen soll, schon in den nächsten Wochen ernannt werden und Ende Oktober oder Anfang November ihreArbeiten beginnen wird. Der Völkerbundsrat wird dann anläßlich seiner nächsten ordentlichen Tagung im Januar 1936 auf Grund des Berichtes und der Empfehlungen der Experten- Kommission - endgültige Beschlüsse betreffend den Answandererschutz fassen können. Die Tagung des Verwaltungsrats und des Beirats der Privatorganisationen beim Völkerbundsoberkommissariat - für Auswandererfürsorge, die vom 15. bis 17. Oktober in London stattfindet, wird, die letzte ihrer Art fein. Oberkommisfar Mac- Donald wird über den Verlauf der Völkerbunds- . tagung im Zusammenhang mit dem Auswanderer - ' Problem berichten. Er wird bei dieser Gelegenheit endgültig vom Verwaltungsrat Abschied nehmen und sich dann nach den Vereinigten Staaten begeben. ° Kirchenausschuas zur Regelung der Judenfrage Der Landeskirchen tag der Thüringer Evangelischen K i r ch e hat einen Ausschuß eingesetzt, der Beschlüsse zur Lösung der Judenfrage in der Kirche vorbereiten soll. Ter Präsident des Landeskirchentags hat dazu festgestellt, das;,die Thüringer Evangelische Kirche sich mit dieser Frage schon mehrfach besaßt habe, und daß u. a. ein Gesetz beschlossen worden sei. das die kirchliche Trauung zwischen Ariern und Juden verbietet. Au* einer Rede von Karl Schmitt Staatsrat Professor Karl S ch m i t t hielt im Rahmen der fachwissenschaftlichen Wockie . iür Justizbcamte. die die Verwaltungsakademie Berlin in der neuen Aula der Berliner Universität veranstaltete, einen Bortrag über ..Las Gesetz als Plan und Wille des Führers". Dabei äußerte er nach einem Bericht der ..Frankfurter Zeitung" u. n.: Ein Vorbild echter schöpferischer Rechtspraris, an das sich der nationalsozialistische Reclüsw?.hrer in ähnlichen Uebcrgangslagcn halten möge, sei eine Mischehenentscheidung des L a n d g e r i ch t s K ö n i g * borg , das nur vor dein Nürnberger Gesetz lediglich aus dem .Bürgerlichen Gesetzbuch heraus eine NUschehe abgelebtst habe mit der Beari'.nduna: Die' Mischehe sei ü v c r a u p t kern e 6 h e und brauche deshalb nicht au str -".clncll verl".len zu werden. Nach einem Bericht der ..Frankfurter Zeitung" hat Reichsgerichlsprandent i.R. Professor Tr. Waller S i m v n s in der Gesellichaft der Berliner Freunde der Tentschcn- Akadeurie einen Vortrag über „Tie.universale und nationale Tragrveile der deutschen Rechtsernenernng" gehalten. Er sagte u. a.. das; er, in -der herrligen'' -Jrrdengeietzgebung nach seiner ganzen Weltanschariung und Veraangenbeit zwar nranche Entscheidung anders gewünscht hätte, daß. aber die einmal erlasieilcn Gesetze ielbstverslandlich zu achten feien: ' denn ihre Harten seien offenbar notweitdige Lin Beschluss der Deutschen Zahnärzteschaft Reichszahnärzteführer Dr. Stuck teilte in. seinen Begrützungsworten bei der Eröffnung des 7. Deutschen Zahnärztetages in Berlin in der vorigen Wochemit. daß in der vorangegangenen Hauptversammlung des Reichsverbandes der Zahnärzte Deutschlands wesentliclie Aenderungen der alten Satzungen genehmigt worden seien. Ter Name des Reichsverbandes wurde in „Deutsche ' Zahnärzteschaft" umgewandelt. Es wurde der Beschluß gefaßt, daß von nun an nur noch arische Zahnärzte ordentliche Mitglieder der Deutschen Zahnärzteschäft sein können. Den nichtarischen Zahnärzten ist es gestattet, als außerordentliche Ntitglieder in der Körperschaft zu verbleiben, allerdings unter Ausschluß von Versammlungen und 'Veranstaltungen der Zahnärzteschäft. Das Recht der Schutzhaft lieber das geltende Recht der Sckmtzyaft gibt Tr. Werner S potz r in der Zeitschrift ..Tie Polizei" (Nr. 14 und Nr. 15, 1935) eine erschöpfende Uebersicht. Rechtsgrundlagen find die Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. Februar 1933 und der Erlaß des Reichsinnenministers vom 12. April 1934. Wesentlich iit, daß die Ver- "bängung der Sckmtzbaft, außer zum eigenen Schütz des Häftlings, nur zulässig ist. wenn der -Härtling. durch sein Beryalten, die öffentliche Sicheryeit und Ordnung u n m i t t x l b a r gesayr'det. Anr das Erfordernis der Uninittelvarkeit ist entfüieidendeö Geivicht zu legen. Tie Vollstreckung der Schutzhaft erfolgt ausschließlich in staatlichen Gefangenenanstalten oder Konzentrationslagern. Schutzhaft von länger als acht Tagen in nur zulässig, wenn die Lberste Landesveliörde den Schutzbaftbefekil erlasse»! oder bestätigt pal- Sonst ist der Häftling am achten Tage nach ieiner Veryaftung zu entlassen. 'Eingeyend nntersncht Spohr die Frage der Einlegung von -Iteüilsmittelu. Er kommt zu dem Ergebnis, daß eine Anrufung des ordentlichen Richters, auch anr dem Umwege über Schadensersatzanfprüche. ausgefchlvjsen ist. Es gibt auch Anrufung eines Verwaltungsgerichts, son- Juden als Zeugen bei Parteigerichten v Ter Fall, daß ein Jude in einem parteigerichtlichen Verfuhren von einem Amtsgericht im Wege der Rechtshilfe eidlich als Zeuge vernommen werden soll, wird in der Wochenschau der „Deutschen ‘ Justiz" (1985, Sp. 1435) besprochen. Der Bericht, erstatter wendet sich hier gegen den Beschluß eines 'Amtsgerichts, das die Vernehmung eines Inden als Zeugen in einem Parteigerichtlichen Berfahren mit der Begründung abgelehnt hatte, den Parteigerichten seien nur' Parteigenossen unterlvorfen. Die Rechtshilfe der ordentlichen Gerichte - müsse sich daher auf die Vernehmung von Parteigenossen beschränken. Gegen diesen Beschluß wird angeführt, der Gesetzgeber habe den Partei, gerichten bei der Wahrheitsforschung die staatliche . .Unterstützung in möglichst weitem Umfange zur Berfügung stellen wollen. Deshalb könne die amtsgerichtliche Rechtshilfe nicht auf die Vornehmung von Parteigenossen beschränkt bleiben. Aus der wissenschaftlichen Dr. Oscar Spr inz. Berlin, ^»chrirzt für -Hautkrankbeiten, der bereits korrespondierendes ' Viitglied der italienischen und /dänischen Fachgesellschasten war. ist jetzt auch von der lln garischen Dermatologischen Ges e l-l schast zum k o r r e s p o n/d i er en d e n M i t g liebe gewählt worden. . Professor Tr. Paul R o s e n st ei n. Direlivr der chirurgischen Abteilung des Jüdischen Kranlenbaiiies zu Berlin, der als Gast t er brasilianiichen Regiernug an dem internaftonalen Urologenkongreß in Rio de Janeiro teilnahm, wurde von der nengegründeten Eonkeckeraeav pananierieans urologis zum Ehrenpräsidenten ernannt. Ter Eyefarzt des Kölner Jüdrschen Kränlen-!,auses (Israelitisches Asyl). Geheimrat Tr. - Auerbach, feiert am 8. Oktober seinen 80. Geburtstag und gleichzeitig das goldene Jubiläum . als Eheiarzt der Kölner Jüdischen Krankenhauses. Der „Staatszionist", das Organ der Staatszionistischen Organisation wendet sich in seinem Leitartikel vom 6. Oktober, niit-bc--- soliderer Schärfe gegen den Ccutralverein und die C.-V.-Zeitung. Wir sehen keinen Die Sprechstunde der Schulabteilung der Reichsvertretung der deutschen Juden findet statt: Montags bis Donnerstags vormittags 11—12 Uhr, nachmittags 5—6 Uhr. Freitags nur vormittags 11—1 Uhr. Auswärtige Besucher, die in der Hauptgeschäftsstelle des C.-V« einen bestimmten Sachreferenten m sprechen wünschen, werden gebeten', rechtzeitig vorher von ihrer Absicht Mitteilung zu machen und Tag und Stunde zu verabreden. Damit wird zeitraubendes und verärgerndes Warten vermieden und die Sicherheit geschaffen, dass der betreffende Dezernat auch anwesend ist. Da der Einzelverkauf jüdischer Zeitungen, durch eine'Anordnung des Präsidenten der Reichspressekammer verboten ist, kann die C-V.-ZEITUNG seit 1. Oktober nur noch im Abonnement bezogen werden; Bestellungen nehmen die Briefträger, jedes Postamt und die Verlags- J^itung Berlin W15, Emser Str. 42 (J 2 Oliva 8141) ledelrzeit entgegen. Die CUV.-ZEITUNG istdie binigste jüdische Zeitung 13 Nummern kosten in 3 Monaten nur 99 Pf. einschliesslich aller Postgebühren. Geben Sie den Bestellzettel Ihren Freunden. Lest die C.-V.-ZeitungJ ’ Werbt für die C.-V.-Zeitung i Inseriert in der C-V.-Zeitung! Werdet Mitglied im C-V. - dern^üMkft-dn^-sormlosc D'enstauftichti.—deshalb von unserer Gepflogenheit ' Schließlich zitiert Spohr eine Reihe von Entabzugehen, uns mit Aufsätzen dieses Blattes sckzeidungeu. nacki denen bei einem anschließenden Nscht zu beschafttgen. da wrr es für keine Strafverfahren die Schutzhaft auf die zu verindische Zettung halten, mrt der eine inner» büßende Strafe an ge rechnet werden kann. , jüdische Polemik möglich wäre. 'Senden Sie mir sogleich die C.-V.-Zeitung. 99 Pf. als Bezugs*, und -Zustellgebühr zahle ich vierteljährlich an den Briefträger bei Vorlage der Postquittung. Ort ...... Datum... Ausschneiden und. mit 3 Pf. frankiert sefoden an: C.-V.-Zeltung, Vertrieb, Berlin W 15. Emser Strasse 42. Für Bestellungen, cie nach Guarta sbeginn eintaufen, erhebt die -Post eine einmalig* Nachgebühr von 20 Pf. Vettett-Gchaekeir Hauptgeschäft: Zweiggeschäft: Weisse Federn von M. 1.— an, Daunen, fertige Betten, Bett-Inlette, Bettwäsche, Steppdecken Stadtbahnhof Börse* Wilmercdorfer Str. 83 Kunstsoidene Daunendockon M. 35*90f 45.50/ Metallbettstellen, Polster-Matratzen

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