Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 40 (3.10.1935)
- Date
- 1935-10-03
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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G-V.-Ztg.l Nr. 40 3.0ktober 1935 Berufs -Ausbildung Was der jüdische Betriebsführer wissen muss Wir haben uns in der CV-Zeitung an dieser > Stelle schonmehrfach mit den Fragen der Aus- - brldung de» .wirtschaftlichen .Nachwuchsesbeschäftig„ Es, iTi. nur an die beiden Artikel „Bildungs-^ Problem ni -der Wirtschaft" und „Im Mittelpunkt: Ter Lehrling" (in Nr. 29. bzw. Nr. 44 . des Jahrganges 19:54) erinnert. In diesen Aufsätzen ist. in stärkstem.Maße auf die moralische Selbstverstand, lichkeit einer richtigen und gründlichen Ausbildung der einem Betrieb als Lehrlinge angehörigen Jugendlichen hingewiesen Wörden. Inzwischen ist auch die -Kontrolle einer richtigen Ausbildung und des Nachweises eines genügenden Wissens bei dem Lehrling in der Praxis weiter ausgestaltet worden. Es ist auch für den jüdischen Betriebsführer von allergrößter Wichtigkeit, siclhauf das genaueste über die Entwicklung auf chiesem Gebiet zu ortentieren, damit'die Ausbildungsarbeit in der Wirtfrfwift den neuen Anforderungen entsprechend ein», gerichtet werden kann. Das Berufsausbildungsgesetz. ist zwar noch nicht erschienen. In einem kleinen Aufsatz in der ,^eitschrift „Tie Tcutsche Volkswirtschaft" wurde al>er vor einiger Zeit (zweites Juli-Heft) darauf hingcwicsen, daß sich das Berufsansbildnngsgesetzim Hauptpunkt grundsätzlich vom früheren. Recht unterscheiden lvird. „Während das bisherige Recht das Lehrverhältnis als ein Arbcitsverhältnis. wenn aüch mit erzieherischem Einschlag auffaßte. wird das Berufsaus-bildungsgesetz den Erziehungs- C.-V.-Le s e r trinken nur den Kaffee, Tee» Kakao der Camajo KaffeeGroflrSsterei Bremen 4 Vertreter worden noch eingestallt charaktcr der Lehre in den Mittelpunkt stellen. Das ist nicht nur sachlich richtig; cs ist notwendige Abkehr von der liberalistischen Betrachtungsweise." Zustimmend wird dann zu einem Bericht von Ministerialdirektor Mansfeld in der „NS-Sozialpoljtik" gesagt: „Mansfeld ' hebt mit Recht die Stellungnahme der Akademie für deutsches Recht hervor, wonach das Lchrverhältnis. niemals als ein Arbeitsverhältnis charakterisiert werden kann, und der Lehrling kein Arbeitnehmer, sondern ein „A r bei t s , ch ü le r" ist." Und gegen Schluß heißt es in dem erwähnten Aufsatz daun: . „Die Klagen darüber, daß Lehrherren ihrer Ansbildungspflicht -nicht genügen, sind so weitverbreitet «wir verweisen als Einzelbeispiel ans die niederdrückenden Erfahrungen bei der Berliner Kauf- , niannsgehilfenprüfung im Einzelhandel. daß eine stärkere Bindung au die Ausbildungspflichten unerläßlich erscistint,'und zwar wird es sich dabcr um rechtlich streng verpflichtende Bindungen handeln müssen." Eine wichtige Unterstreichung dieser Darlegungen bedeutet ein Artikel im Sonderheft' ..TaS Wirtschaftsgebiet Berlin-Brandenburg" des „Wirtfchaftsblatt der Industrie- und Handelskammer Berlin", Hier schreibt Dr. Heinz-Otto Hoffma n n, Svndikils der Industrie- und Handelskammer zu Berlin über das Thema: „Die Ausbildung des' Nachwuchses für die Wirtschaft", . Er gibt in diesem Aufsatz eine Zusammenfassung der bisher von der Industrie- und Handelskammer ' zu Berlin' im Wirtschaftsgebiet Berlin-Brandenburg ans diesem Gebiet Planmäßig durchgeführten Arbeiten. Aus dem interessanten "Aufsatz seien einige besonders ivichtige Punkte herausgehoben. Zur vollständigen Erfassung der zu betreuenden Lehrlinge wurde eine L e h r l i n g s r o l l e — vorerst für Einzelhandelslehrlinge — angelegt, „aus der zu ersehen ist, ob. und wieviel Lehrlinge in den einzelnen Unternehmungen beschäftigt sind, wann die Lehrzeit begonnen hat und wann sie endet, welche Lehrlinge vorzeitig entlassen werden usiv. Der Vollständigkeit der Lehrlingsrolle dient die Anordnung, daß jeder Lehrherr verpflichtet ist, Veränderungen, in seinem Lehrlingsbestand sofort anzuzeigen " Weiter wird auf die Bedeutung der Lehrlingsrolle dafür hingewiesen, daß sie/ einen Ueberblick darüber gestatte, welche Lehrlinge sich nach beendeter Lehrzeit der Kaufmannsgehilsenprüfung unterziehen und wer von dieser . Möglichkeit keinen Gebrauch mache. „Das ist insofern von Interesse, als die Nichtanmeldung zur Prüfung zu Bedenken gegen die Art der durchgemachten Ausbildung Anlaß gibt» Bei der im «Einzelfall alsdann vorgenommenen Prüfung der Gründe für die Nichtaumeldung zur Prüfung, fei nicht selten sestzustellen, „daß sich die Lehrlinge : deshalb nicht zur Prüfung gestellt haben, weil sie wegen völlig unzulänglicher Ausbildung nicht honen konnten, die Prüfung zu bestehen. Auf diele Weise dient die Lehrlingsrolle dazu, solche Lchrherrn zu ermitteln, die ihren Ausbildungspflichten nicht Nachkommen." Im weiteren Verlauf'des Artikels wird darauf hingewiesen. daß in noch höherem Maße die Prüfung selbst aber dazu geeignet lei, Ausbildungsmängel 'aufzudecken. Tie Industrie- und Handelskammer'zu Berlin habe sich daher besonders angelegen fein lasten, das P r ü - . sungswesen weitgehendst auszubaucn. Es folgt eine eingehende Schilderung der Arbeiten auf diesem Gebiet und der Wichtigkeit der Prüfung. Und anschließend wird darauf hingewiesen. daß sich die segensresck)e Auswirkung des Prüsnngswesens in vollem' Umfange erst mit der Zeit Herausstellen könne. „Sieht man doch bei der Prüfungerst ’ am Ende der Lehrzeit, wo Fehler gemacht werden, und wo daher eingeschritten werden muß." Die Berliner Kammer habe daher in Erkenntnis dieses Mangels Einrichtungen getroffen, die den derzeitigen Ausbildungsjahrgän-' gen beratend, helfend und schützend znr Seite stehen sollen: Die Lehrlingsberatungsstelle nnd die- Gütestelle für Lehrvertrags streitigkeitcn. „Die L e h r l i n g s b e r a t u n g s st e l l e hat die Ausgabe, den Lehrling in allen das Lehrverhültnis betreffenden Angelegenheiten zu beraten, ihn über seine Rechte und Pflichten aus dem Lehrvertrag aufzuklären und gegebenenfalls auf den Lehrherrn im Sinne einer Bereinigung äuftretender Streitfragen einzuwirken. Weiterhin haben Lehrling und Lehrherr die Möglichkeit. Streitigkeiten aus. dem Lehrvertrag vor die G ü t e st e l l e f ü r Lehrvertragsstreiti gleiten zu bringen, die eine gütliche Einigung der Parteien an« strebt, und der im wesentlichen auch die Aufgabe zufällt, für die Abstellung von Mängeln in der . Ausbildung zu sorgen." Der Verfasser befaßt sich dann noch weiter mit den Aufgaben und der Arbeit der Gütestelle, der er eine noch stärkere Juanspruchnahine wünscht, nnd weist abschließend u. a. noch auf die .von der Berliner Kammer zunächst für kaufmännische und neuerdings auch für gewerbliche Lehrlinge in Nichthandwerksbetrieben herausgebrachten L e h r v e r t r a g s f o r m u late hin, die künftig an Stelle der früher üblichen Unzahl verschiedener Lehrvertragsformnlare. die sich als mehr oder weniger unzulänglich lzerausgestellt hätten, treten sollen. Von besonderem Interesse ist schließlich noch eine Schrift, auf die wir hier mir Hinweisen können, die aber sehr wichtige Erkenntnisse aus dem Gebiet der Berufsausbildung vermittelt, und auf bie mit den Kaufmannsgehilfenprüfnngen gemachten Erfahrungen eingeht. Im Aufträge der. Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in der Reichswirtschaftskammer ist von dem stellvertretenden Gesähiftsführer der Industrie- und Handelskammer Dresden, Dr. jur. Ernst H o ch, im Verlag Robert Klett u. <So.. G.m.b.H., Berlin, eine Arbeit „Die Kaufmannsgehilfenprüfungen der deutschen Industrie- und Handelskammern 193 5" erschienen. Außer einem Bericht über die Kaufmannsgehilfenprüfnngen 1,935 enthält die Schrift, von der auch in der Tagespresse bereits zum Teil Auszüge /erschienen sind, u. a. Themen der in dem schriftWien Teil der Prüfungen gestellten Arbeiten sr8vie Richtlinien für die kaufmännische Lehrlingsausbildung. Die Schrift kostet 30 Pfennig und ist durch die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in der Reichswirtschaftskammer, Berlin NW 7,. Neue Wilhelmstraße 9—il. zu beziehen. In Heft 2.3 des „Wirtschästsblatt der Ind'ustrie- und Handelskammer zu Berlin" befand, sich übrigens auch ein sehr instruktiver Aufsatz über ein Spezialgebiet ans dem Felde der . Bernssansbildlmg. Tr. Konrad Wille berichtete über „D i e Lehrabschlußprüfung im Bankgewerbe", die in, Mai und Juni dieses Jahres ans Grund der von der. Industrie- und Handelskammer Berlin im Einvernehmen mit der Wirtsckiastsgruppe Privates Bankgewerbe und der Hanptschulverwaltnng der Stadt Berlin herausgegebenen Richtlinien durchgesührt wurden. Neben den grundlegenden Bestimmungen aus der Satzung-, werden auch die vom Berichterstatter selbst gestellten schriftlichen Aufgaben, die Ergebnisse und die daraus zu ziehenden Folgerungen dargestellt. Auch diese Arbeit dürste (wie auch die oben erwähnten) nicht nur die in Frage kommenden Betriebssichrer, sondern ebensosehr die in Bankbetrieben tätigen Lehrlinge, die es mit ihrer Ausbildung ernst meinen, interessieren. Wirtschastspflicht von ihm verlange. Wenn der. Handel aber Opfer bringe, dann muhe er auch verlangen, daß man ihn m der Oejfcntlichleil , nicht mehr mit ungerechten Vvrw n rfen i>derhanie -und ihn., der Preistreiberei-nnd des Wuchers, f uv schuldig erkläre. Eine Unrentabilität des Lebeilsmitteleinzelhaiideis ninise ans die -Dauer ver- - hindert werden. -Der Einzelhandel sei.kem(Preistreibet-und kein Wucherer und iverde auch weiterhm alles tun, was das Prinzip des Gcuieinnutzes ' von ihm verlange." . Die Aufgaben des Einzelhandels In einer öffentlichen Kundgebung des Nahruiigs- und Genußmitteleinzelhandels in der Fest- Halle des Münchener Ausstellungsgelündes sprach n. a. der Leiter -d e r Re i ch s g r n p p,c „H a n del", Präsident Professor Tr. tuet, über „Wirtschastspslicht mit besonderer Berücrsichtigung des Einzelhandels." Nach-dem Bericht der „Frankfurter Zeitung" führte er dabei u. n. ans. der Nationalsozialismus habe die ..Rentabilitätspsychose" der letzten Jahre endgültig überwunden, indem er Unterordnung unter höhere Gesichtspunkte der Bolksgemtzinschaft gefordert habe. , Eine nüchterne Rentabilitätsberechiunig vermittle uns unermeßliche Erkenntnisse.; Dem Rentabilitätsprinzip könne aber nur eine dienende, niemals .beherrschende Rolle zuerkannt werden. Es könne nur gewürdigt werden unter dem höheren Gesichtspunkt der Wirtschaftspflicht. Zur Wirtschafts- Pflicht gehöre auch Vertrauen zur Führung und der Wille, höchste Leistung - zu vollbringen und sich restlos unter die oberste, , realpolitische Zielsetzung unterzuordnen. Nur der, der etwas leiste,- habe einen Anspruch auf Bestand und Aufstieg. Wer leiste, solle aber auch verdienen, sei es als Unternehmer, sei es als Gefolgsmann. Wir brauchten weniges Wirtschaftsbeainte als vielmehr .. echte Kaufleute. Der Handel wolle mit in der vordersten Front der Wirtschaft stehen. Er werbe und müsse bereit sein. Opfer zu bringen, die die Ab 1 .Oktober Wareneingangsbuch! - Unter der Ueberschrsst „Fragen zum Warencingangsbuch" veröffentlicht das Wirtsckxrftsblatt. der Industrie- und Handelskammer Berlin einige wichtige Hinweise, die jetzt besonders aktuell sind, da die Verpflichtung zur Führung des Wären-. eingangsbuck)es mit dem 1. .Oktober 1935 begann. Wir entnehmen diesen Hinweisen die ersten beiden Punkte, die sich mit den Bezielningen zivischen ordnungsmäßiger Bllchführnng lind dem "Illareneingängsbuch befassen. Es heißt da: „Bekaiiiitlict, sind Inhaber, eingetragener Firmen von der Führung des lWareneingangsvilelieS unter der Voraiissetziliig lnisreit, ' daß sie tatsächlich vrdnungsmätzige Bücher im Sinne des Handelsgesetz. b»ck)es führen.. Wenn nnii bei einer Betriebsprüfnng skstgcsteltt wird, daß die-Bilchführnng des Kausniaiilis, der eine eingetrageiic Handelssirina führt, nicht als vrdnungsniäßlg und im steiierlick>en Sinne als beweiskräftig angesehen, iverde» kann, so fehlt es an der Boranssetzniiq dafür, daß eine Befreiung von der Pflicht zur Führung des Wa re ne i n aa ngS b l i.ches gegeben ist. Der -Steuerpflichtige setzt sich also in dem Falle, daß er" seine ihm durch das Handelsgesetzbuch -vorgesäiriebeiie Bllchführnng jiirfjt ordnungsgemäß geführt hat.. der Gefahr aus, wegen Nichtführnng des 29are>iciiigailgsbnches bestraft zu werden lnaet, ^.413 -der ReichSabgavenordiiiilig' Geldstrafe vis;>> 10 000 RRi). B i e l e I n I> a d e r e i. n g e I r a g en.c r Firmen haben daher die Abs i ch t, z ut S i ch e r l, e i t ein 29 a rni e i n-fl.a u g s b l, ch . i, e b e u d e r s v-ü'si i g e » B u ch s ü h r u n g z u f ü h r e n.. Es ist ferner dazu zu bemerken, daß -das ,.29are»kontv", das ,zwar einige Teile des 2i.-arene>ngausviiclies eilthält, nach der ailsdriickliel>t'n Erktärnng des Staatssekretärs Reinhardt nicht als Ersatz für' das Waresiei»gangsbuch angesehen werde» tanii. da ihm wesentliche-Bestandteile des Mirenei»-- gangSbuches fehlen. Es sei dabei daraus hi», gewiesen, daß die s e ch s w e s c n t l i ch e n Teile des W a r e n e i n g a n g s b u ch e s: Laufende Nummer der Eintragung. Tag des Ltzarencinganges, Name und Anschrift des Licscranten. handelsübliche Bezeichiuuig des Warenpostens. Warenpreis, Hinweis ans über. die Warenliefcriliig vor- - handene Belege unerläßlich zur Ordnnngsmäßigkeit des Wären eingangsbnckies gehöre». Wird also die Buchführnng. als nicht vrdnungsinäßig vcrivvrfen. io kann sich der Betriebsinhabcr nict,t änf. das Warenkontv als Ersatz für das Btareneingangsbuch bcrnfen. Inhaber von Betrieben, die nicht im Handelsregister, eingetragen sind, die aber eine . ordnungsmäßige. Buchführung im Siiine ' des Handelsgesetzbuches ohne gesetzliche Berpflichtmig führen, könne» Befreilmg von der Vervilichtling zur,Führung eines 29areneinga»gsbnchcs nur ans Grund einer besonderen Bewilligung durch das Finanzamt erhalten. .Es ist hierzu ein Antrag, an das zuständige Finaiizanit erforderlicl,". Das Wirtfchastsblatt veriveist aber darauf, auch i» diesem Falle die oben dargctegteu Borschristcii zu beachten. ' ^en<Ierun§en im Statistischen Warenverzeichnis In der neuen Nummer des „Rcichsnililisleriatblattes" wird, wie die Zeituiigen berichten, eine Bekaniitmachnng des hieichsivlrtfchaftsiainislers über das Statistische 29areiwerzeichnis veröiient. licht werden. Das Statistische Warenverzeichnis', das den handelsstat-istischeii Anmeldunge» uiiü de» Veröfsentlichniige» der Ergebnisse der Statistik des Warenverkehrs mit dem Anslande, als. Grniidlage dient, ist bereits mehrfach, znletzt durch Bekannt machung vom 23. Januar 19-55, geändert worden. Die neue Bekanntmachimg enthält weitere Aenderungen einer Reihe von statistischen Nnnimer». deren Kenntnis für die handeltreibenden Kreise von Bedeutung ist. Tie Aenderungen beruhen, bis ans eine Acnderung, die den Erfahrungen derbeteiligten Wirtscha'tszweige Rechnnng trägt, ans den.seit Januar erfolgten Aenderungen des Zolltarifs, des Warenverzeichnisses zum Zolltarn und des Teils III Der Anleitung für die Zdllabfertrgiing. Durch die. - „eiie Belaiiiitinachiing wird die bisherige Anpassung der für die Außei,- - Handelsstatistik geltenden Richtlinien an die inzwischen geänderten Zollbestimmungen. soweit erforderlich, ivieder hergestellt. die Beiäia'tigiiiig uni onenNictzen-sluttragen ei»- mal iiaäiiatzt. - 'Icl, bitte die ui Betiackit kvi»- »ienden üreue der .29irticl>»iN aiodiese iiaehteilcgeil Folgen hnizmoeoei, .und..neeiiidrnigllih . annniordern. m der 29erl'n»g. nicht liachzulatzen. , r.r- 29>ri'äia'tsvlalt bemeilr dap, . Der Ei- "lai! veziehl uch. zoiootzl aui. vas Naihlaüen der deut.iaien '-Inlandsioerbüng wie .auch -der .de.lit/ - Vcliou ' sl.uslandsioerviuig-. .. .»Iumi. . eu.iem ausieivrdentliche» ->>'„clga»g -der- 2llize>geiia>i!tiage In der i»r das Inland beitliiimien -Pretze ur. .eine z ganz erhebliche '.'ivnalnne der slnzeigeiialiltrage-bei diu denlichen o rvoritz'itiiliriNe». die >n. erster Linie 'iir die Anslaiidswerbniig in Frage loinmen, jestzustellen." . __-_ ' Die Herbstmesse in Mannheim ^as ,.H a l e u k r e n z b a » » e r" mcldel, dafr - Inden vo» der -Teilnahme'.an dir Herbslmesie in »laiuihenn ausgeschlvsseii und in die Bersteig"- . rungsbedingniigen ei» Pas'ns ausgeiioinmen worden sei, basi Juden leine Plätze ileigerii dürfen. Im vergangenen Ial,re Hallen die Inden ihre Buden auf der Berkaliismeiie gesondert anfftellen und sich an die Bude» der arii-.tzen Gesct,aite anschtiesien ninsseii. Es sei dadurcl, eine geionse Beriihigiliig eingetreteii, da es bei den 25erl'teiger>iiigen jedesmal niu* gan-z gewallige ".'lnireguag gegeben habe, wie ei» erbitterter. Kamps um die besten Plätze einsetzle. -Meist seien, es die Juden geivesen, die diese Plätze begehrten und denen es auf ei» paar Marl niclii änkain. Die Dnmmeü seien die arischen Händler gewesen, die entweder zurückstehen oder in die hohe» Preise „liineinsteigern" »uisilen. Seit die Juden ihre Plätze gesondert gehabt hätten,.' habe sich vieles geändert und eine 'Bersleigernng sei oline ' große Prei'S7 treibereien verlaiiic». >Virise!iLkt8werkun§ Im letzte». Heft des Wirtschaftsblattes der Industrie-- und Handelskammer zu'Berlin ivird ein Erlaß des Herrn Reichs- und preußischen Wirtschastsministers veröffentlicht, in dem es heißt: „Von den Anzeigenvermittlern ist mir mit- . geteilt worden, daß in der letzten Zeit in de» Kreisen der geiverblick-en. Wirtschaft eine ni» fallende Zurückhaltung bei der Vergebung von Werbeausträgey festzustellen sei. Wenn ich auch nicht verkenne, daß die Belastung der Wirtick/rft sichtbar ,st. so scheint mir ein Sparen bei den Werbeko'ten jedoch unzweckmähiq und kurzsichtig zu sein. Tic Vernachlässigung dcr Werbnng muh sich schon setzt in einem Rückgang der Erportau'träge bemerkbar machen, wird aber besonders nachteilige Äusivirkungen zeigen, wenn Tic Elektro-Gasgeineiiischast iu -Lrtzesvaden bat 'die jiidisihen Firmen ,iilsge>->hloii'en. indem sie eu, stiiiliiiig eine Satzmigserioeiterimg mit dem I. Cf tvber dahin aiinahm, daß „nur Llrier.nud n» ^Besitzvon-Ariern beiindliihe Geschäfte ii» Sinne - des ilieuhsvnrgergeietzes '.»«itglieder sein sonnten". Beihilfen für kinderreiche farnilien nur an Reichsbürger Staat-ielrelär Rei»l,ardt tei>le in-einem Sonde-rlehrgäng für Redner der N-S D.'tP mit, daß in den Dilrä>siil>rii»gsbestiinm>i»gen zn der Berord iiiing über die Gewäl,r»»g -vo» .-Kinderbeihilfen vorgesehen sei. daß Kinderbeihilien n. a. inir dann geiväh-rt iverde». wenn die Eltern tzieiehsbürger im Sinne des Reiclstbnrgergesetzes vom 15. September 19.35 find. ' Wichtiges für die Praxis Die Ileberwactiiing-Üelle inr ih'-olle und andere .Tierhaare hat eine »e»e.Anordnung W >7 erlasse». durch die die allgenieiio-u E i >> k a n s s - g e »T h m > g » o g » t " r >» ollen e S'-.P in», flösse für die Feit vom l. Cltober 1»i-> bis znni 31. Riärz l-930 geregelt lvird. Die 'neuen Borfä,riften schließen sicl, eng an die bisher gellenden Beiliinniliiigeii an. bringei' aber doch einige ivichtige Veränderungen.- Die Hanptverein'ig'.mg der Dent'jcheii Gariennnd Weint'ainviiisihait hni. wie Mitteilungen i» der Tagespresie zu-entuehinen'ist. mit Ziijtiininiing des -Reich'siniiiisltrs für Erii>:l,rn,ig und Landivirlschait iür die 20 e > >> b a n g e b i e t e , a :>i h e i-n h e s s e u nnd C I n r l e n l> n r fl R i tlj tp r e i s e belanntgefleben Alis Grund, inherer Eimacti'iguugiu. die mit den zur Dnrcl,i>i!,r>:ng der iiilernationale» Ab-, loinmen zur Berei.nheitlicl)ii.»gdes 2!>e>l>iel> und Siheelreelils ,iii.l ,'l. Juni 'bziv. I I. Ang'nil ' I!>33 ' erlai,eneii »ein» Lßeihiell-zio. Sihei-Igeictz zuianimi nliäiigen. l>at der ltiei.clisiniiiiOer der Fiiwn zeu dnrel> Belannliiiaihnilg von, -\ Sehlember 1935 die n e >> e F a s s n n g d e s '19 e il> i e l il e n e, r - gefi tzes bekanntgeiiuiihl. iRG'Kl. I S. I 1271. Tie Begründung und die Tiirehiiihrnngsbeiliiii-. .iniingen sind im 3ie.icl)siteuerb!»!l Nr 59 S,!l-'59 ff: veröfsentliiht. Die Neberwachiingsiielle' inr Le oe-r>bi risch a f t Hai, wie die Ieitnngen l'ernhten. ab l. Oktober die allgeineineii E!»k»nisge>iel>nng»nge'n für Häute inr das üßinterhalleialir vom l. Ol- . tvber 1933. bis :r'l.-.März >'.'!0 neu leiigelegt. Es sind dabei einige Beräiideriiiigen. insbesondere siir Kalbielle- und 3iinderl>änle, eriolgt. Am der Bordi'.rie'ite i-on F e n >i e r l> r i e i - u in i'ih l.ä g e ii war l'isljer die linke Hälfte-ober .halb des' Fi-miei-. dee >5mw iuilinbi-,eüe», Feinter. und das"- li'eile ’ Triile.l - mileHja io - des Femters 'für "-Absender,imial'rn, 2:>erl>e.aiiidrmle »iw. freigegeben'. Künsiig diirien "derartige An.- gaben allgeiiiein, d. l>. au.el,. vber'olb di-, Finiiers. mir noch ans dem linlen Triii. der Vorderseite imid aus der Rü-lieile) angebiaelitiverde». '.Für die llnittelliing auf die Aendernng und den Auibrmiil> von Feiuierbrieiuinichläge». bei denen sich die Ausdrucke oberhalb -des Fem'lers ober das .linke Drittel hinaus erilrecke». wird — wie da-- L-ivt i rfja t t ~ t ■ [ <i 11 der '»»-Mirie und Handels. kainil'.c-r 'Ae.rlin. berui>let - -.'eine Frot »i-- gim - 31. Dr zewber -1930 gewal,rl. An der Znlailigkeil von Firmen , und 5h>rrl>eanidrnekeii. i>: dem Ran»' links seitlich und im linleii Tritte! unterhalb des-Fem'lers ändert sich nichts. ' -Rach einer am 15. Scstteinber in Kräit getretenen Beüimmiing lau» die Pott die Per ieiliwg von, 'h o 3 >v irr r i e „,d n n g e n .ablehnen. wenn dadurch Störniigen des Poitbetriebes einireten . oder gl erivarten find. Die Poüwnrs" ieiidliiigeii werden dann unter Erltattiliig der er lwbenen Gebühreii an den Absender zurückgegeben.