Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 23 (4.6.1935)
- Date
- 1935-06-04
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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Reichsminister Dr. Frank über Rechtssicherheit und Rasserecht . Ter Führer der deutschen Rechtsfront, Minister . Dr, Frank, nahm auf einer Gautagung des Bundes - nationalsozialistischer deutscher Juristen da's^Wort zu grundsätzlichen Ausführungen über Grundlage und- Gestaltung des deutschen Rechts. Er sagte u. a.. daß die Unabhängigkeit des Richters und des Rechtsanwaltes eine soziale Voraussetzung für. den-.Ausbau des Staates sei.' In der deutschen Justiz könne, es nur eine große Linie, nämlich 'die .der NSDAP, geben. Es sei hiev nicht möglich, einerseits, von den Repräsentanten der Partei und andererseits von den Repräsentanten des Staates zu sprechen. Der Staat ist .auch auf dem Gebiete der Rechtspolitik nur das Mittel zur Verwirklichung dessen^ was die NSDAP wünscht oder für notwendig hält. Daher sei als erste große Voraussetzung des Staatsaufbaus' die/ Rechtssicherheit avkzusehen. - Dr. Frank kam im Verlause seiner Ausführungen auf das Ras s e r e ch t zu sprechen und sagte dabei u. a.: „Das Rasserecht ist zum ersten Male vom . Nationalsozialismus verwirklicht worden.. Seien , Sie überzeugt, daß Konzessionen auf diesem Gebiete von der NSDAP schon um deswillen nicht zu erwarten sind, weil ja von der Lösung der Rassenfrage die Zukunft unseres Volkes abhängt. Wir werden nicht weich, wenn auch die ganze .Judenpresse der Welt uns unausgesetzt beschimpft. Wir wissen, daß' dieses, kommende Jahrtausend. einen Ausgleich der Raffeninter- ^esfen zu sein hat. und denken gar nicht daran',. ~ zu kapitulieren. Dabei-wird vor allem das Recht _ Der ausschließlichen Fürsorge Deutschstämmigen anzuvertrauen sein'7 Noch heute sind in Berlin über 40 Prozent der- Anwälte "Juden: lau kann also nicht sagen', daß wir brutal oder grausam vorgcgan'gen wären.. Mir können nur das eine feststellcn, daß wir mit diesem Hundertsatz von Juden in der Anwaltschaft, wie ich glaube, einzig dastehen in der Welt. Wir haben also durchaus auch mit Recht den Rassegedanken zu vertreten und unermüdlich dafür zu sorgen, daß keine weitere Verschlechterung der Lage des > deutschstämmigen Rechtswahrerz-Nachwuchses eintritt. Das deutsche Recht hat der deutschen studierenden Jugend Vorbehalten zu bleiben." -Der Wehrl'rzirsskoinmattdeur cntjäxstdet nach den. Frststelluwgwi^uwL—Bowschlügen—der ^rM^ - Polizeibehörde und nach dein Ergebnis der ärztlichcn Untersuchung aus Wehrfähigkeit oder ans ^Ucbcrweisung zur Ersatzrescrve II usw. ' Reinrassige Juden werden, wie wir bereits mitgctcilt hal^u.. zum aktiven iltzehrdienst nicht herangezogen. Sonnige Richtarier können ansnahmsweise -zum aktiven Wehrdienst zugelassen werden, sie können freilich nicht BorgesesUe in der Wehrmacht werden, lieber, ihre Whandlnng bei der Musterung-enthält $- 4S Abs. 5 der Verordnung besondere Bestimmungen. ^Vorschläge zum Vereinsrecht .7' Das ,.(j u r li a oe »er T a g e.b I a \ t" beschaw tigt sich mit der.auch voil^uus mitgeteilten An?, lösnng des Bürgervereins in Hamburg v merkt sodann: Wi^ der -„Pforzhei mer Anzeiger" .mitteilt.'liat das Slandcsamt in Pforzheim die Eheschließung eines Mannes mit einer Jüdin abgelehnt. Die Begründung hierfür stützt. sich auf' die Bestimmung des Wehrgesetzcs, wonach.' den Angehörigen arischer Abstammung der Wchrlnacht und des Beurlaubtenstandes das Eingehen dsr Ehe mit Personen nichtarischer Mstammung verboten ist. Angehörige der Wehrmacht sind nicht nur die Soldaten, die aktiv dienen, sondern auch Angehörige des Beurlaubtenstandes und der Ersatzreserve. 8. h. alle-Wehrpflichtigen .bis zum 45, Lebensjahr. ..Der Vorfall des ^Vürgerverei, dazu, dir Jorderitug. nach einem »allir liitischeu Bereiusrecl,t uachdrnstlutM stutzen. Das '.Nereuisgesetz gibt all angelwrigen. das Recht, zri -Zwecken, die den Strafgesetze» nicht znividrrlaiisrn. .Vereine.zu bilden-und sich zu versamiueln. 'Rach national sozialistischer Auisasiung darf dieses Jltecht lnnltighin nur Furch - deutsche.-Volksgevvjseu. ausgeübt tverden. Jriden darf, dieses'Recht' nur u.iler bestimmten Voran -letznngen, iind uiiterstandiger--Kontrolle der 'Polizei.und ailch »cur . inr bestlinnlte Zioecke erteilt werden.-.Der-Jude kann von seiner 2lrt»icht los. er muß zersetzend ivirken. Eruurd däher iniiner versuchen, Ber-r. einignngen. in denen e.r mit Tentschen zusam men ifttuv seine eigene» politischen, wirtschaftlichen und völkischen Ziele elnzuspannen und anszimutzen. genau wie er es früher mit den Parteien, mit der Presse und niit >nirtsä,aft-Uche» Verbänden getan hat. Nur unter ständiger Kontrolle und Aussicht des Staates .dürfeu Juden sich zusammettschließeil ..." Die Musterung und Aushebung 1935 Bestimmungen für Nichtarier Ter Reichskriegsminister und der Reichsminister des Innern haben, auf Grund des Wehrgesetzes eine „Verordnung über die Musterung und Aushebung 1935" vom 29. Mai 1935 (RGBl. I, Seite 697) erlassen.. Danach werden zur Mustcruug und Aushebung 1935 erstmalig hcrangezogeu - die 'Wehrpflichtigen der,Jahrgänge 1914 und 1915. in Ostpreußen auch des Jahrganges 1910. Sie heißen im Sinne der Verordnung Dienstpflichtige. A r i s ch e A b st a m m ung ist nach 8 15 der Verordnung eine Voraussetzung für den aktiven Wehrdienst und Arbeitsdienst. Als nichtarisch im Sinne des § 15 des Wehrgesetzes gilt, wer von üichtarischcn, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil nichtarisch ist. . Ties ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Eltcrnteil oder ein Großelternteil der jüdischen Religion angehört hat. Durch die Annahme an . Kindesstatt wird ein Eltern- und Kindesverhältnis im Sinne dieser Vorschrift nicht begründet. . Wehrfähige Dienstpflichtige nichtarischer Abstammung, die innerhalb der Frist von zlvei. Wochen mach dem Atusterungstage keinen Antrag auf-Heranziehung zum aktiven Wehrdienst dem -..Prüfungsausschuß für die Zulassung zum Wehrdienst" (Prüfungsausschuß) einreichcn oder deren Antrag vom Prüfungsausschuß abgelehnt wird, - sind der Ersatzreserve II zu ül>crweisen. Prüfungsausschüsse werden bei den höheren Verwaltungsbehörden gebildet. Der Ersatzrescrve.II sind nach 8.15 Abs. 3 der - Verordnung die beschränkt Tauglichen und,alle übrigen Wehrpflichtigen niit Ausnahme,der Wehrunwürdigen und. nicht zum W-ehrdienst Heranzuzieh enden zuzuwcisew Durch die Mnsternmz ist festzustcllen.. welche Dienstpflichtigen wehrpflrchtig. sind und daher der Aushebung unterliegen. Der Dienstpflichtige soll zur Musterung u. a. den Geburtsschein. Nachweise über Abstammung, die - Schulzeugnisse und Rachweise über Berufsausbildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung) mitbringen. Die Kreispolizeibehörde hat' nach 8 46 Abs. 4 der. Verordnung festzustellen, ob .der Dienstpflichtige wehrwürdig, ob eine Ausnahme non der Wehrpflicht begründet ist und welcher Abstammung, der Dienstpflichtige ist. Rechtsfragen bei Entziehung eines Reisepasses In der „Jur i st i sch e n W 0 ch e n s ch r H t'-" (Heft 22 vom I. Juni 1935. S. 1654) wrrd eine Entscheidung des Sächsischen OberverwaltungsgcrichtS vom 4. Januar 1935 (184 1 34) über die Frage der Anfechtbarkeit der Entziehung eines Reisepasses veröffentlicht. In den Gründen wird u. a. ausgesührt: Werde die Entziehung eines Reisepasses mit der Anfechtungsklage angcfochten. so müsse sich das Oberverwaltniigsgericht'daraus beschränken, festzusteUeu. ob die Verwaltungsbehördeu das bestehende Recht richtig, augesvcndet hätten und-ob die tatsächlichen Feststellungen dieser Behörden richtig seien, soweit sic für die rechtliche Beurteilung von Einfluß seien. Die tatsächlichen Feststellungen in seinem Urteil fcstzulegen, sei das . Obervcrwaltimgsgericht aber -nicht in der Lage, da die Vorschrift der Reichspaßbekanntmachung vom . 7. Juni 1932, wonach die Gründe der -Entziehung eines Passes in der Regel nicht genannt würde», auch da^ Oberverwaltungsgericht binde. Wenn die Verwaltungsbehörden den Paßinhaber zu den für die Paßeutziehung maßgebenden Umständen nictit gehört hätten, so sei das kein Verfährcnsmängel. Denn hielten die Behörden es für geboten, den Paß ohne Angabe von Gründen, zu entziehen, so dürsten sie auch von einem vorherigen Gehör ab- Acrhettstagung des Preussischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden hatte die Vorstände der Provinzialverbände soivie die Bezirksrabbiner mach Berlin einberuien. , lieber die,LlrEe.it in den Meingemeinden berichtete eingehend der Vorsitzende der westfälische» Stznagogengemeinden. Dr. Willi, K' a tz e n st c i » lBieleseld). lieber die Ausgabe, und Tätigkeit der Vezirksrabbinate sprach zunächst Vezirksrablstner Dr. S. A u erb ach (Recklingliansen). Er erörterte das gaiize große. Tätigkeitsgebiet, so iiisbesondere' die Frage der Predigt, der Seelsorge, und des Religionsnnterrichls. Diese Ansfiihrnngen ergänzte Vezirksrabbiner Dr. Jos pe «Schneide- .müht). Er erklärte es für »oünschensN'ert. daß a» den Sprechstundensahrten , des Brzirksrablstners auch die Sozialpflegerin de-S'Bezirks und ein.mit ' den inannigfachen Rechts- und. 2stirtsci>astsfragen vertrauter Jurist, der die eiuzeluen Gemeinde-.' Mitglieder iil ihren Röte» zu beraten in der Lage ist. teilnchme..--'Rabbiner Dr. Galliner. der sich um die Einrichtung der Bezirksrabbiiiate besonders müht, wurde der Tank für seine Tätigkeit ausgesprochen. Am Schluß der Tagung faßte Dr. Alfred-Klee die Ergebnisse zusamme», die von alle» Teilnehmern als-außerordentlich fruchtbar empsundeu wurden. ' r Frankfurt0 D Kaufhaus Georg Meyer Frankfurt a. O. ( Freibnrg I, Centr al - Kaufhaus G. m. b.H. Grosse Auswahl in 24 Abteilungen. »««AM. Me Eppendorletwes C Gera j Max Biernann Fachgeschäft für Textilwaren c Gotha J Sl« kaufen gut und b 11 l i g bei Willi Herrmann ( Hagen I« Köln a. Rh* AMLES DAS FOHRENDE HAUS IN E 11B . . 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