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Central-Verein-Zeitung · 1936-12-31 · 53 (31.12.1936) · page 17

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936)
Issue
53 (31.12.1936)
Date
1936-12-31
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Nr. 53 Beiblatt WIRTSCHAFT DER WOCHE 31. Dezbr. 1936 Gibt es eine Verbrauchslenkung? - Die Frage, ob es eine Verbrauchslenkung gibt, wird jetzt vielfach gestellt; aber will man sie klar , beantworten, muss man etwas weiter ausholen und auf die Lehre vom Verbrauch innerhalb der Volkswirtschaftslehre zurückgreifen. Diese hat von ihren Anfängen an ihr Gesamtgebiet stets m die. drei grossen Gruppen der Lehre von der Guter e r z e u g u n g , dein Guter um lauf und der Guter v e r t ei 1 un g eingeteilt. o Innerhalb der letzten Gruppe wurde dann die Lehre vom Guter verbrauch behandelt. % ■ Die Wissenschaftler der Volkswirtschaftslehre haben sich oit und lange gestritten, ob man die Lehre vom Verbrauch der Guter nicht an den Anfang des Gesamtgebietes stellen niusste, ,da ja^vom Verbrauch der Guter alles andere ausgehe und .beeinflußt werde. Man erkennt also schon hieraus, welche grosse Bedeutung dem Problem des Guterverbrauchs stets zugemessen wurde. Und doch hatte man lange Zeit nur von einer Lenkung der Produktion und der Verteilung gesprochen und so getan, als ob es eine solche des Verbrauchs nicht gebe. Gewiss, die Volkswirtschaftslehre sprach von einer Konsumtionspolitik, meinte aber damit nur allgemeine Reglementierungen des Verbrauchs, meist aus sanitären und polizeilichen Gründen, wie z. B. Regelung des Verkaufs von Giften, Alkoholverbote u. a. Im Grunde genommen galt aber stets der Grundsatz der freien Guterwahl für den Verbrauch. Man stellte nur eine allgemeine- Bedtirfnisskala des Menschen auf, nach der die lebensnotwendigen , Bedürfnisse vor den - weniger dringlichen befriedigt werden. Sonst glaubte man an eine fast völlige Freiheit des Konsums. Wir wissen heute, dass es eine Verbrauchs- ■lenkung gibt. Zunächst eine unbewusste, 'd. h. dem Verbraucher meist unbewusste, die durch Mode und Werbung herbeigeführt wird. Was ist es anderes als Verbrauchslenkung, wenn die Mode in Verbindung mit der Werbung zur Benutzung bestimmter Gegenstände, zum Tragen bestimmter Kleidung veranlasst? Der Mensch hat ein gewisses soziales Geltungsbedürfnis und ein Bedürfnis nach Abwechslung. Und das nutzt die Modebeeinflussung aus und schafft dadurch eine ausserordentliche Steigerung des Verbrauchs auf vielen Gebieten. Was ist ps anderes als Verbrauchslenkung, wenn sich der Verbraucher, durch dauernde und immer wiederkehrende Werbung beemflusst, beispielsweise entschliesst, nur ein bestimmtes Zahnpflegemittel zu verwenden? So sind die Schreibmaschine, der Füllfederhalter, die Nähmaschine, das Radio zum massenweisen Verbrauch gelangt. Welche Wirkung die. Werbung auf die Steigerung eines bestimmten Verbrauchs hat, zeigen am besten die Produktionszalilen der deutschen Zigarettenindustrie: Im Jahre 1907, als die Werbung für Zigaretten noch in sehr ruhigen Bahnen wandelte, betrug die deutsche Zigarettenproduktion 6149 Millionen Stuck, im Jahre 1925 dagegen 29 458 Millionen Stuck. Also, so frei in seinem Konsum, wie man oft annahm, war der Mensclrgar nicht. Bedürfnisse aller Art wurden ihm solange suggeriert, bis sie ihm zur Gewohnheit wurden und er sie zu seinem täglichen Leben brauchte. Die sogenannte Freiheit des Konsums hat stets ihre Grenzen gehabt. Neben dieser dem Verbraucher meist unbewussten Verbrauchslenkung gibt es aber auch die ihm wohl bewusste. Und ihr Trager ist in erster Linie der Staat. Die Mittel dieser Ver-- brauchslenkung sind entweder der Zwang öder die Empfehlung, d.h. die Erziehung des Verbrauchers zu bestimmten Verbrauchsgewohnheiten. " Der Staat kann aber ein dringendes Inter-. esse daran haben, dass der Verbrauch sich den Produktionsmoglichkeiten zweckmässig anpasst. Und dann kann er von llerstellungsvorschnften für bestimmte Guter über Zwangsvorschriften für den Handel, Preisbildung, bis zur Beeinflussung des-Verbrauchs des einzelnen die verschiedensten Mittel anwenden, um den Verbrauch in die für die Gesamtheit richtigen Bahnen zu lenken. Die ,,Frankfurter Zeitung' vom 8. 11. 1936, die sich in ihrem Leitartikel auch mit dem Problem der Verbrauchslenkung befasst, schreibt hierzu in bezug auf den neuen Vierjahresplan der deutschen Wirteehaft: „Auf Schritt und Tritt werden dem Verbraucher heute bestimmte Wege gewiesen, teils m der Form des sogenannten Beimischungszwanges - (Treibsprit für Benzin, Zellwolle für Gewebe), teils in der Form bestimmter . Verwendungsverbote (kein Gummi für Hundespielbulle und Luftballons), teils in der Form von Lrzeugungsbeschränkungen (Schlagsahne und Fettkäse), teile durch einfache Quantitätsvorschriften (Trauringe nur mit \ein'?in Drittel Feingehalt und VA Gramm Höchstgewicht) und was deri gleichen Reglementierungen von zum Teil ganz unfuhlbarer Art mehr sind." -Wie weit staatliche Zwangsmassnahmen zur Verbrauchslenkung notig sind oder nur Erziehung und Werbung zur Annahme bestimmter Verbrauchsgewohnheiten rtnd Ablegung von solchen die für die Gesamtheit unrationell sind, genügen, wirdimmer der Gemeinschaftssinn .der Verbraucher entscheiden. Für Werner Sonibart gibt es nicht nur eine Verbrauchslenkung, sondern er fordert sogar in seinem Buch „Deutscher Sozialismus" innerhalb einer Kritik der. menschlichen Bedurfnisse eine völlige Umkehr in der Bedurfnisgestaltung. „Unsere heutige Bedarfsgestaltung", schreibt er. „ist mengetmvassig und artmassig :— d. h. nach Quantität und Qualität — falsch." Er sagt weiter, dass Fleisch und Reizmittel (Alkohol und Tabakwaren) etwa 15 Milliarden RM jährlich, also über die Hälfte des jahrlichen Ernährungsbedarfs des deutschen Volkes, aufmachen, dass die Kosten für das gesamte Verkehrswesen (jährlich 8,7 Milliarden RM) und für Reklame (jahrlich 1 Milliarde RM) zu hoch sind, dass unsere Gtiter grösstenteils unsolide (Schund), unecht (Surrogate), kompliziert (Mechanisierung des Haushalts durch Staub- 6auger u. a.; besonders kostbare Ausstattung von kinderspieizeug) sind. Mit Hilfe der Autorität des Staates verlangt er eine Umkehr in der Bedürfnisgestaltung zu einfachen Lebensformen. Der Staat könne dies erreichen durch Beratung. Krmalinung. Erziehung der Massen sowie durch richtige Steuer-, Handels-,. Wolm- und Produktionspolitik. Natürlich hat es nicht an Gegenmeinungen von ebenso berühmter Seite gegen diese Argumente und Forderungen Sombarts gefehlt, aber unsere Absicht ist nicht, auf diese Kontroversen einzugehen, sondern an diesem jetzt viel err orterten wirtschaftlichen Problem der Verbrauchslenkung einmal zu zeigen, dass die sogenannte Konsumfreiheit des Manschen schon immer gewisse Grenzen gehabt hat und immer haben wird. Dr. Erich Gott\cid. kehrt heim" von ■ UM.". Ileldengedenktag IffiW; Reichsberufswettkainpf. Seiiütz-Bach-llandel-Marken, Eisenbahihiedenkiiiarken. Welttreffen der HJ., Reichsparteitag 193r> unvt Gedenkmarken an den- 9. November ■ 1923. * In diesen Wochen gingen deirSteuerpüuht gen . die neuen S U> u e r k a r t e-n f ü r 1 W S 7 zu. >u\ sind hellgrün,-ihre Anordnung-stimmt im wetetit-. liehen mit der frifherer ■Jahre uberemr In der .Meueneihtlthui l ihm hm der Ze WhiiH „I)tr Deutsche -Volkswirt" (Heft 10), l.earbe tet von Wirtschaftsprüfer Dr. jur. et rer..pol..II. Brünner, Berlin.*wird darauf hingewiesen, dass bei der Zustellung der Steuerkaite zuweilen festgestellt werden wird, dass auf dieser vorgenommene Eintragungen nicht richtig sind. Eine Aenderung bezw. Ber.chtigung der Meuerkarte darf in . keinem Fall durch den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber oder andere Privatpersonen . geschehen, sondern nur durch die Behörden, hur die Vornahme von Armierungen auf der Steuerkarte (z. B. des Familienstandes, des (leburlsdaluniö) iet grundsätzlich diejenige Behörde zuständig, die die Steuerkarte ausgeschrieben hat. Das zustandige Finanzamt dagegen kommt fur Ergänzungen der Steuerkarte insbesondere insoweit in Betracht, als es sich um Antragt» auf Erhöhung der Sonderausgaben bezw. WerbimgsUosten oder auf steuerliche Freilassung eines Betragen wegen besonderer wirtschaftlicher \ erhälliusse handelt. * Der Reichsnunisler der .Finanzen halte, wie erinnerlich, angeordnet, dass all,, diejenigen in die Liste der säumigen st e u e r zahl e r aufzunehmen sind, die am 1. Januar VM> mit Steuerzahlungen oder Vorauszahlungen im Rückstand gewesen sind. Auch tut den 1. Januar 19H7 ist, wie «las" „WirlschalT-iblatt der Industrie- und Handelskammer Berlin" (Heft HoiHü) berichtet,, mit einer ähnlichen Regelung zu rechnen, so dass es seh dringendempfiehlt, etwaige slenerriirkstande umgehend zu bezahlen, um die mit der Autnahme m.die Eiste der säumigen Steuerzahler in*wirtsrhaftlicher und persönlicher-Hinsicht verbundenen Folgen zu vermeid.«!!. Wirtschaftliche Fragen zum Jahresschluss An kaum einem Zeitpunkt wird die enge Verbindung zwischen der menschlichen und wirtschaftlichen Situation des einzelnen deutlicher, als m diesen wenigen Tagen „zwischen den Jahren", da wir uns an unsere Bücher eetzen, um zu addieren und zu subtrahieren, zu rechnen und zu vergleichen. Es wird unter uns viele geben, die mit einem gewissen Bangen an diese Arbeit gehen, denn jetzt wird es sich an der ungeschminkten Sprache der Zahlen erweisen, ob unsere Ueberlegungen und Dispositionen im Verlaufe des Jahres richtig oder falsch waren, ob uns der Optimismus getrogen oder der Pessimismus zu schwarz hat sehen lassen. Es ist gut. dass es im Auf und Ab des Wirtschaftslebens einen solchen Zeitpunkt gibt, an dem sich die Ueberlegungen und Gedanke nan den eindeutigen Tatsachen orientieren können, gleich dem . Steuermann, der auch in sturmischer Nacht duich das gleichmässige Aufflammen eines Leuhtturmes seinem Schiff die richtige Fahrt zu geben vermag. Der Steuermann darf aber auch dann seine klare Ueberlegung, seinen nüchternen -Sinn und seine ruhige Entschlusskraft nicht verlieren, wenn es ihm schwer fallt, der} Kur« zu halten,--der ihm durch die eindeutigen Zeichen des Leuchtturmes vorgeschrieben ist. In der Situation eines solchen Steuermanns befinden sich heute viel,? unserer Menschen, wenn sie das Zahlenbild ihrer Bilanz ansehen. Und für sie gelten die gleichen Regele wie für ihn, der niemals aus Augenblieksstmimungen heraus unüberlegte Entschlüsse fassen darf, durch die er "aar leicht Schiff, Besatzung und Ladung gefährden kann. Nie darf uns der klare Blick und die ruhige Ueberlegung verlassen, besonders aber dann nicht, wenn es sich darum handelt, an Hand einwandfrei gefundener oder erkannter Tatsachen wirtschaftliche Entschlüsse zu fassen. Es ist gleichgültig, ob diese Iatsachen gut oder schlecht sind, ob sie eine optimistische oder pessimistische Beurteilung verlangen: im Wirtschaftsleben darf nicht die Stimmung entscheiden, es muss der Versland, . die ruhige und sachliche Ueberlegune sprechen. Das gilt besonders für unsere Situation, in der auch die Wirtschaftlichen Handlungen der einzelnen wenigstens in eine.-gewisse Uebereinstimmung mit den Anforderungen der Gesamtheit gebracht werden sollten. Die Verantwortung des Steuermanns, auch eines kleinen Schiffps, eilt weniger seiner Person als denihn anvertrauten Manschen und Gutern. H. W—1. * Mit Ablauf daT^lTDezember 1936 verlieren eine Reihe al-terer ..Postwertzeichen die Gult. gkeit zum Freimacben von Postsendungen. Im „Reichsanzeiger" vom 23. 12. 1936 wird darauf hingewiesen, dass eine .Bekanntmachung hierüber, in der alle ungültig werdenden Postwertzeichen aufgezahlt sind, bis Ende Januar 1937 in den Sphalterraumen der Postanstalten aushangt. Die Postanstalten tauschen nichtverbrauchte Wertzeichen der angeführten Art wahrend des Monats Januar 1937 gebührenfrei gegen andere Postwertzeichen um. In der Hauptsache bandelt es sich um folgende Sonderpostwertzeichen: Saarmarken II „Die Saar Steuertermine im Januar 5. Januar: Abführung der einboluillonen Lohn- und Burgersteuer für Arbeitnehmer (ganzer Monat Dezember be/.w. /.weite Dezemberhalfte: 10. Januar: Umsatzsteuer fur Monatsnnd Viertellnhr^ahler. - . ' 15. Januar: Oruml- und (lebaudesteuern, "■LoliMsunimensteiier fur .Dezember. 20. Januar: \bfniln iiiig d«M einbehultenen Lohnmul Bnrgersteiier fur .Arbeitnehmer für die erste .Linu.iilihlfte. Ausserdem Sind bei den von den judi« s c h e.n ,G e m e i n d >• n erhobenen deiueindesteuern Nachzahjjingen hir U);lt> be/.w. die ersten Vorauszahlungen* lur 1SM7 an den in den einzelnen \ erarilagungsbenachrichtigungen aufgeführten lerminen zu lr sten. Die Neuorganisation im Einzelhandel Wir hatten bereits beneblet, dass in der Winsrhaftsgruppe Einzelhandel eine Vereinfachung der Organisation / durch Zusammenlegung von Fachgruppen geschaffen wurde. Dieser I'lan. der noch, wie das Wirlschaftshlall der Industrie- und Handelskammer Berlin mitteilt, der grundsätzlichen Zustimmung des Ministeriums bedarf, -sieht nach diesem Blatt folgende fachliche Gliederung der Wirtschaftsgruppe vor: Fachgruppe I: N a h r u n g s - u n d G p - •Ii u s s in i t t e I umfasst die bisherigen Fachgruppen: 1. Nahrungs- und üenussmittel. 31. Roheis. Fachgruppe II: Tabak umfasst die bisherige Fachgruppe 2. Tabak. Fachgruppe III: B e k I e i d u n g umfasst die ■bisherigen Fachgruppen 3." Texlilemzelhandel (Ohm l( ppi<h<>pe7inlgf «(h.ifte) I Slinln n/elhandel. .r). Leder- und Schiihhedartsartikel. Spotgeschäfte (ein Jeil der bisherigen Fachgruppe 9). Fachgruppe IV: R a u m »/est a 1 t u n g u n d Musik umfasst die bisherigen Fachgruppen: .21. Möbel. 22. lapeten und Linoleum. Teppich- »spezialgeschafte (bisher in Fächgruppe 3). 24. Musik. Fachgruppe V: Hausrat umfasst. die bisherigen Fachgruppen: 7. Eisen-, Sfahl- und Metallwaren, Hausrat. 8. Glas- und Porzellanwaren. Hausrat. Jagdartikel und Waffen (ein . Ieil der bisherigen Fachgruppe 9). HO: Belpuch-' tung und Elektrogerät,.sanitäre urid\ Kühlanlagen. Die bisherige Fachgruppe 28 R u n d f u n k soll vorerst mit Rücksicht auf die zur/uit noch schwebenden Verhandlungen mit dem Handwerk noch als selbständige Fachgruppe, aber bereits in .enger. Biirogeiiiemschalt. .mit der neuen Fachgruppe Hausrat bestehen bleiben und später der neuen Fachgruppe V Hausrat angeschlossen werden. Fachgruppe VI: G e s u n d h e i t s - ■ u n d K^o r p e k p f l e g e umla.sst die bisherige Fachgruppe 13.-Gesundheit«- und Körperpllr.ge, rheinische, optische und chirurgische Artikel. Fachgruppe VII: Kraftfahrzeuge, Treibstoffe, (Ja ragen umfasst die bisherigen Fachgruppen 15. Kraftfahrzeuge und Kraftfahr/engbedarf. 16. Garagen- und Tankstellenbetnebe. — Fachgruppe VfH: Hase h i n e n h a n d e I umfasst die bisherigen Fachgruppen 17. Landiiiaschinetiliandel. IS. \iihma-cliiiienbandel- 19. Fahrräder. 20. Biiromaschinen und Ürgani- -ati( liltel. Beendigung der Tätigkeit der jüdischen Arbeitsnachweise Die J'rossostello der Reichsvertretinur der Juden iii-l>eulsidil;ind tcill mit: Wie die Hrirlisveilietung der Juden in Deutschland soeben den Wirtschaftshilfsstellen der jüdischen deiueinden mitgeteilt hat, werden nm 1. Januar 1W7 die judwi-hen Arbeitsnachweise, auf Grund derallgemeinen gesetzlichen , fiuilik BettftäU Metalt AeÜeU Fachgruppe IX-: K o h 1 e n e inzellian d e 1 umfasst die bisherige F'achgruppe 6. Kohleneinzolhandpl. Facligruppe X: B ü ro bed a rf, Spielzeug, K u n s l g e w^r b e iinifas«t. die bishpngexi Fachgruppen 29. l'apier, Schreibwaren, Bürobedarf. 10. Spielzeug, Korbwaren. Kinderwagen. 11. ■ Leder-. Galanteriewaren, Kunstgewerbe. 2ö. BriefmarL-en Diese Fachgruppen ßollen sich' in Fachabteilungen (nicht etwa in Fachu-ntergruppi'n) gliedern. Die Leiter der Fachabtednngen gelten fur ihre Fachaufgaben als ständig beauf- -fragte Stellvertreter des Leiters der Fachgruppe. Neben diesen 10 grossen Fachgruppen sollen als Fachabtedungeri der Wirlsrhaftsgruppe Einzelhandel mit dem Rechtscharakter selbständiger Fachgruppen bestehen bleiben: 1. Zweckgemeinschaft Althandel. 2. Fachabteilung Juwelen, Gold- und Silberwaren, Uhren.;j. Fachabteilung zoologische Artikel, lebende Tiere. 4. Bestattungsweaen. Neuregelung der A rheiUverniiUluug, Berufsberatung und Lelirstellenveniiittliiiig ihre Tätigkeil ein.lellei;. Damit „kuiiiml eine l iiligkeit zum Abschluss, die in der Entwicklung der konstruktiven jüdischen So/ialaibei! in Deutschland eine bedeutsame Rolle gespielt und die sich bei der Unterbringung indischer Arbeitsuchender besonders bewahrt hat. iVac.li der-Auftdsuiigder iiiclitgewerlwniftssigen Einrichtungen zur Arbeitsvermittlung ausserhalb der Reichsanstalt. zu denen auch die bisher genehmigten, jlidischen Arbeitsnachweise gehörten, wird kllnflig den zuständigen Arbeitsämtern die Vermittlung von .luden obliegen, soweit nichl eine freie Stellensuche, d. Ii. emo Besetzung freier Arbeitsplätze durch unmittelbare personln-he Beziehungen oder durch Zei- ■tungsan/.eigi.n* erfolgt. "" In-Anbetracht der Notlage der jüdischen' Arbeilsiichenden und namentlich der älteren erwerbslosen Angestellten darf erwartet werden, dass die jüdischen BetnebsiiiliHbcr, die sich infolge der-geset/.liclien Neuregelung künftig an das . zuständige Arbeitsamt wenden, in einem den Betrit bsverh.iltiusHui enl-piu henden . Umfange jüdische Mitarbeiter ■anfordern. Zum Vier jahresplan Im „Reiclisanzeiger" vom 2H. 12. I!(H(I erschien eine Siebente Anordnung zur Durchführung de« Vierjahn splaue* über die Ver- Ii i ii d e r itu gr e c h t s w i d r i g e r L o s u n g von Arbeitsverhältnissen. In ihr wird fii> du \\ itMhaltvssi u« I« i I m n und Mi t illwir.t*<chHft, des ■Baugewerbes,- der /legeliudustrie und der Landwirtschaft beHlimmt. da«s der Unteriielmier im Frille einer imberechtigleii vorzeitigen Losung Vles Arbeitsverballn shch durch 'den Arbeiler oder Angestellten «las Arbeitsbuch bis zu dem Zeitpunkt zurückbehalten' kann, in dem die .Beschäftigung im Falle einer ordmiugsiuasfiigeii Losung, des Arhei.lHverfinlliiiHse8.eiidti.il wurde. Besteht über die Berechli'.'iuig zur vorzeitigen Losungdif.i Arbeitsverhallrii«sft>4 stre t. so kann die sofortige Ruck'j-abe lies Arbeiisbuches durch einstweilige „VerfÜL'img dfs ArbeitsL'i-richts angeordnet werden. Die Ausdehnung dieser Bestmi- . mungen auf weitere Wirtvchaflszweige behält sich der Beauftragte für den Vicrjahresplan, Ministerpräsident Gonng, vor. -* ■ Im Zentn.lverl.-.g der N-SDA \\ wird eine 7. e i tsc Ii r i f t ,.D er Vi e r j a Ii r e h p I a n", herausgegeben von dem .persdnlichen Referenten des Mmislerpras deuten (ionn:.'. Miiiisteriiildirigenten Dr. (ir Itzbach, ersch-ineu. Die neue Zeitschrift, die Utägig zu einem jährlichen Bezugspreis von 24 HM (monatlich 2 RM) erscheint, wjrd. u.. a.- neben den amtlichen Anordnun"en vor allem-auc-lrd e zu dn-en Anordmingen notwendigen Kommentarn der mas-gebenden PersiJnlich- .keden enthalten. Auch allgememp und besondere wirtsch.ittliche F ragen, die .mit der Durchrührung des Vierteljahresplanca zusammenhängen, sollen in dir erörtert werden. Ausschlussfristen für Ausgleichsansprüche verlängert Die im Gcf-etz über den Ausgleich b ü rg e r 1 i c h - r e c h t h c h e r A n s |» r ü c h e vom 1H. Dezember 1M1 vorge^henen A u 8s c h 1 u s s f r i s t < n zur ■ fiellemlmachung - dieser Ansprüche liefen auf (irund der hitzlen" Durchfuhrungsvenirdimng am 31. Dezeniber 19:50 ab. Diese Fnvlen sirul nuriinehr durch die M. Durchführungsverordnung .zu diesem Gesetz (RGBl. I S. 1141) bis zum 3 0. Juni 19H7 verlang er t." \

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