Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936)
- Issue
- 53 (31.12.1936)
- Date
- 1936-12-31
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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SUSSMANN A.-G, Strumpffabrik*« CHIMNIT1 WÄSCHE M SCHÜRZEN« HAUS- UND ' BERUFSKLEIDUNG I ßyere&h Cbrsefs.Cbrseleffes. Vustenhalfer I Bezugsquellennachweis durch die Fabrikanten : jj H.Gutmann Söhne Stuttgart-S. Die C-V.- ZEITUNG ist das Blatt der jüdischen Familie Eure FAMILIEN - ANZEIGE . in die C-V.-ZEITUNG SttffttftaMrifr totne/t ©mlkuSen d«r halbsreife Kragen o. R. P. — ein Qualitätsbegriff Vereinigte Betriebe Augsburg Jh •^ITMTUDW.X j*l Notizbuch des Kaufmanns Auf Grund einer 3. Verordnung des preussiehen Finanzministers vom 30. November über Befreiung bei 'der L o h n s n m m e n s t e u e r i^eiben einmalige Weihnachtszuwendnngen an «efolgschafJsmitglieder aurh für die Berechnung r Lohnsummensteuer für das Rechnungejahr 1936, ausser Betracht, wenn die gleichen Voraus- '■ elwmgen ergeben sind, die nach der Regelung le* Reiohsfinanzministeriums bereits für die Befreiung von der Einkommensteuer-Lohnsteuer.)., und Schenkungssteuer gelten. V-'v* ' * . . . r>ie FJ e h e r w a c h u n g s s t e 11 e f ü r L e - d e r w i r t s cJva 11 hat die allgemeinen Einkaufs-, genohmigungen wie bisher auf 7o Prozent für Schaf- und Ziegenfelle und 60 Prozent für die. übrigen Gruppen festgesetzt. Die Regelung: gilt bis «um 30. Juni 1937.' v * „ Der Vorsitzende der Marklvereinigung der deutschen Forst- und Holzwirtschaft veröffentlicht mit Genehmigung, des Reichsforstmeisters eine Anordnung Nr, 1 vom 21. Dezember, die die Regelung des A b s a tz e s v o n P a p i e r h oIz betrifft. * Nach einer Anordnung der Wirtschaftl i r h e'n V e r e i n i g u n g der deutschen S ii s s w a r e n w i r t s c h a f t dürfen Pflanzenöle, gehärtete Pflanzenöle, Pflanzenfette, gehärtetes ■Walöl, Butler und Butterschmalz sowie tierische Fette aller Art von den in der Wirtschaftlichen Vereinigung der deutschen Süsswarenwirtschaft?.usammengivschlossenen Betriehen ab 1. Januar nur noch in dem Ausmass zu Süsswaren verarbeitet werden, in dem sie vom Vorsitzenden der ereinigung durch besondere Verarbeitungs- Miohniigungen zugeteilt werden. Für Margarine und Kunstspeisefette werden Verarbeitungsgenehmigungen nicht erteilt. Gleichzeitig werden" in einer Bekanntmachung des Vorsitzenden der Wirtschaftlichen Vereinigung die Verarbeitungsmengen für Januar 1937 vorläufig geregelt.■ * Kino zweite Verordnung zur Durchführung des Grundslouerrahmengeselzes vom 18. Dezember l^estimmt in Abänderung von § 17 Abs. 2 des Grundsteuerrahmengesetzes vom 1. Dezember 1930, dass die E i n h e i t s werte, die der Veranlagung für 1936 zu Grunde liegen, auch für die Grundsteuer des Rechnungsjahres 193~ massgebend sind. Für Neu- und Narhfeslstelhmgen, die für die Zwecke der Grundsteuer auf den 1. Januar vorzunehmen sind, gelten noch die Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes von 1931. Interessante Wirtschafts- Aufsätze der Woche „Das "Problem der Text i 1 r oh- Stoffe in der Welt", eine lesenswerte Untersuchung, auch vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt aus, mit guten statistischen Übersichten (..Der praktische Betriebswirt", Nr. 12). * ..Die wirtschaftliche Bedeutung der ZelUoll e", eine aufschjhissreiche Darstellung über diesen neuen Rohstoff („Wirtschaf tsdienst", Heft 50). , ••♦ .Wirtschaft und Facharbeitermangel", eine gute Darlegung der Gründe und Folgen dieser aktuellen wirtschaftlichen Frage. („Deutsche Wirtschaftszeitung", Heft 50). * „Die Miefregelung im Rahmen des V i e r jah r esp 1 an s'\ eine vollkommene Zusammenstellung aller Bestimmungen, besonders wichtig für Hausbesitzer („Deutsche Wohnwirtschaft", Heft 50). * „Streitfragen um den Handlunssa g e n t e n". eine nützliche Zusammenstellung wichtiger, rechtlicher Fälle und Entscheidungen \ für diesen Beruf („Creditreform", Nr. 12). # „W eiche Ansprüche verjähren am 31. Dezember*?", einei besonders vollkommene tabellarische Uebersicht. („Wirtschaftsblatt der Industrie- und Handelskammer zu Berlin", Heft 35.36). * „Godankfii zur kommenden Aktie n r e c h t s r e f o r m*\ ein interessante Darstellung der wirtschaftlichen Hintergründe dieses Problems („Deutsche Bergwerkszeitung". Nr. 295). „Steigende Umsät z'e im W e 11 h a n - d e P. eine gute Uebersicht der konjunkturelles. Entwicklung (..Wirtschaftsdienst", Heft 50). * „Der englische E i n z e 1 h a n d e 1" un.d „Der schwedische Textileinzelhandel", zwei aufsohlussrciclMj Statistiken („Der Ueberblick", ■ Nr. 3S), " * „S ü damerikanisc he W i r l s c h a f l sp r o b l e m e", eine Darlegung der Entwicklungsmoghchkeiten der heute besonders wichtigen Einwanderungsländer („Eildienst" vo> 12. Dezember 1936). Dr. E. G. Die Lebenshaltungskosten in der Welt In Heft 22 von „Wirtschaft uud Statistik" wird die Untersuchung über die Lebenshaltungskosten in der Welt fortgesetzt, ""inia^\var>-)eUL-für das dritte Vierteljahr 1936. UNTERWÄSCHE jedes Stück in der bekannten hygienischen Verpackung Da die Kosten der Lebenshaltung m den Einwanderungseebioten von besonderer Bedeutung sind, geben wir nachstehend einige der ermittelten Ziffern wieder, sowie die Betrachtung der allgemeinen Tendenz, wie sie sich nach den Untersuchungen "in „Wirtschaft und Statistik" ergibt. Die steigende Tendenz der Preise hat sich in.der Well seit der Jahresmitte in vielen Ländern weiter auf die Lebenshaltungskosten ausgewirkt. Im dritten Vierteljahr, dessen-Ergebnisse von den npuen Währungsabwerlungeu noch nicht bcfinflusstwaren, haben die Gesamtkosten der Lebenshaltung nach den amtlichen Indexziffern u.a. in Kanada um Lß^Prozcnt, in Grossbritan-■ nien um 1,4 Prozent. in~**pa1i um 1.3 Prozent, in den Vereinigten Staaten von Amerika um 0,9 Prozent angezogen.' Im allgemeinen ist die Entwicklung der Gesamtkosten für die Lebenshaltung, hierauf wird besonders hingewiesen, hauptsächlich durch den Verlauf der Nah- _TTTh_gynri"ti^-p-r^-i-s-e-bestimmi_worden.. So seien die Ernährungskosten, in allen Läfndern gestiegen, deren Indexziffern für die Lebens-* haltungskosten angezogen "haben, und in allen * Ländern gefallen, deren Indexziffern für die: Lebenshaltungskosten nachgegeben haben. . Be- . sonders stark--waren die Preiserhöhungen füre Nahrungsinittel u.a. in Kanada mit 6.6 Prozent. Eine Steigerung der Ernährung6kosten lim 2 bis 3 Prozent weisen u.a. Grossbritannien und Britisch-Indien, ferner mit 1 bis"2 Prozent u.a. Japan auf. Ünter 1 Prozent hielt sich die Preishefestigung u. a. in den Vereinigten Staaten von Amerika. Auf den übrigen Gebieten der Lebenshaltung seien im allgemeinen Rückgänge nicht zu verzeichnen. Dagegen hätten sich auch hier in zahlreichen Ländern Preiserhöhungen durchgesetzt. So stellen sich die Kosten für Bekleidung, soweit Indexziffern hierfür vorliegen, u.a. in Japan um 1,8"Prozent und in den Vereinigten Staaten, von Amerika um 0,4 Prozent höher als im Juni. Gleichzeitig seien die Ausgaben für die Wohnungsmiete u.a. in den Vereinigten Staaten von Amerika um 3.5 Prozent gestiegen. Die ebenfalls in einer Reihe von Ländern festzustellende Erhöhung der Kosten für Heizung(und Beleuchtung dürfte hauptsächlich jahreszeitlich bedingt sein.__ Neue wirtschaftliche Gesetze Auf zwei wichtige neue wirtschaftliche Gesetze sei im nachfolgenden ' kurz hingewiesen. fm Reichsgesetzblatt (Teil I Nr. 123) vom 24. Der zember 1936 erschien ein Gesetz über Abwertungsgewinne Es bestimmt u. a., dass Abwertungsgewinne, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes anfallen, für allgemeine wirtschaftliche Zwecke erfasst und verwendet werden. Der Reichnwirtschaftsminister ■ bestimmt die. Verwendung der abgelieferten Abwertungsgewinne. Abwertungsgewinne sind Gewinne, die einem Inländer (Definition entsprechend der Fassung der Devisengesetzgebung) bei der Erfüllung von Ver-, bindlichkeiten aus Guthaben, Krediten, Anleihen, Hypotheken. Grundschulden, Beteiligungen und, anderen Vermögensanlagen, die auf eine abgewertete ausländische Währung lauten oder deren Höhe sich nach einer abgewerteten aus- , ländischen Währung bestimmt, infolge der Abwertung anfallen; der Erfüllung steht es gleich, wenn, ein Inländer durch die Umstellung des Schuldverhältnisses auf eine andere Währung oder t aus einem sonstigen Grunde von einer Verbindlichkeit in einer abgewerteten" ausländischen Währung befreit wird. Als Gewinn gilt der Unterschiedsbetrag zwischen dem Reichsmarkgegenwert der Verbindlichkeit in ausländischer Währung an dem Tage ihrer Entstehung und dem Reichsmarkgegenwert an dem Tage, an dem die Befreiung des Schuldners von der Verbindlichkeit in ausländischer Währung eintritt. Die Entscheidung-darüber, ob ein Abwertungsgewinn entstanden ist, in welcher Höhe er erfasst wird und an weiche Stelle er abzuliefern ist, treffen die Präsidenten der Landesfinanzämter (Devisenstelle). Falls eine Genehmigung zu der Transaktion auf Grund der Devisengesetzgebung nicht erforderlich ist. hat der .Schuldner den Anfall des Abwertungsgewinns dem für ihn** zuständigen Präsidenten des Landesfinanzamtes (Devisenstelle) binnen einer Woche anzuzeigen. Weiter wird die Möglichkeit und der Weg der Beschwerde geregelt, gewisse Ausnahmen von dem Gesetz erwähnt und , Strafen bei seiner Nichtbeachtung angedroht. Die erforderlichen Rechts- und Verwaltutigsvorschriflen werden vom ReichswirtschaHsminister im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminister erlassen. Dabei kann im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern von den Vorschriften des Gesetzes abgewichen werden. Zu beachten ist. weiter ein Gesetz über die Aenderung einiger Vorschriften der Reichsversicherung, das in der gleichen Nummer des Reichsgesetzblattes veröffentlicht wird. Es behandelt einmal die Möglichkeit der f r e i w i 11 i g en V e rsicher'ung beim Aufenthalt im Ausland, und' bestimmt -dabei u. a. in Übereinstimmung mit der Devisengesetzgebung, dass in einem solchen Falle die freiwilligen Beiträge zur Invaliden- oder Angestelltenversicherung beim Aufenthalt im Ausland in ausländischer Währung gpzahlt werden müssen. Ferner wird das Verfahren für das Ruhen der Rente geregelt, wenn der Berechtigte sich nach dem 30. Januar 1933 in staatsfeindlichem Sinne oetätigt hat. Weiter werden die Vorschriften über den Beginn der Rente vereinfacht und günstiger gestaltet. Von besonderer Bedeutung ist auch, ei.ie Neuregelung der WeihnachtsZuwendungen in der Sozialversicherung, wonach Weihnachtszuwendungen bei der Berechnung der Beiträge zur Reichsversicherung im allgemeinen unberücksichtigt bleiben. Zuwendungen, die aus Anlass des Weihnachtsfestes in der Zeit vom 25. November bis zum 24. Dezember gewährt werden und -nicht in einer Tarif-, Betriebs- oder Dienstordnung- oder in einem schriftlichem' Vertrage festgelegt sind, fallen nur unter die Reichsversicherungsordnung, soweit 6ie das Gehalt oder den Lohn für einen Monat übersteigen. Für die Berechnung der Beiträge werden einmalige Zuwendungen, soweit sie als Entgelt anzusehen sind, nur in dem Zeitabschnitt beriKksichtigt. in dem sie gewährt werden (also nicht mehr auf das Jahr zu verteilen). Schliesslich „wird die Sondervorschrift des Angestelltenver- * Sicherungsgesetzes über den 1. Januar 1937 hinaus verlängert, wonach Angestellte als berufsunfähig gelten, die 60 Jahre alt und seit einem- Jahr ununterbrochen arbeitslos ßind. /