Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936)
- Issue
- 52 (24.12.1936)
- Date
- 1936-12-24
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 52 Beiblatt WIRTSCHAFT DER WOCHE 24.Dezbr. 1936 Höchstpreis-Probleme Die Verkaufskalkulation des Spinnstoff-Einzelhändler» Von Dri Hanns Reissner (Berlin) Die staätspoliiische Notwendigkeit, .die; Preise möglichst auf gleicher Höhe, zu halten; zwingt den. Spinnstoffkaufmann zu einer Reihe regelmässig. wiederkehrender Ueberlegungeh bii der Auszeichnung seiner Wären. Die rechtliche Grundlage hierfür bildete bisher allein das Spinnstoffgesetz vom 6. Dezember 1935. Hinzu tritt seither die Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 und die erste Ausführungsverordnung hierzu vom 30. November 1936. Früher zeichnete der Einzelhändler hereinkomniendeWare dergestalt aus. dass er auf seinen Einkaufspreis einen durchschnittlichen prozentualen Betrag als Bruttogewinn aufschlug. Dieser Aufschlag pflegte grösser zu sein bei Waren mit erheblichem Moderisiko oder langsamer Umlaufsgeschwindigkeit, kleiner bei- Stapelwaren. Nur grössere Firmen mit ^verfeinertem statistischen Apparat stellten bis dahin eine ins einzelne gehende Kostenrechnung an und veränderten auf Grund der dort ermittelten Ergebnisse von Zeit zu Zeit die jeweiligen Bruttoaufschläge auf einzelne Waren nach oben oder unten. ' Die Faserstoffverordriung und später das Spinnstoffgesetz führten zur Errechnung der höchst zulässigen" Preise einen zweiten Gedankengang ein. Zunächst sollte der Kaufmann seine übliche Kalkulation vornehmen, alsdann aber prüfen, wie der gleiche oder ein vergleichbarer Artikel in der Zeit vom 1. bis 21. März 1934 von ihm verkauft worden war, oder, wenn er ihn damals nicht geführt hatte,; verkauft worden wäre. Fiel seine neue Kalkulation niedriger als die entsprechende Märzkalkulation \us, so war die neue Kalkulation .die höchst zulässige. Zeigte sie jedoch ein Frirli Kraiiftl MH«malstir. BERLIN W 50 kl ICH lUallGI Marburger8tr.2,Tel.:B4Bav.U30 höheres Ergebnis als die entsprechende Märzkalkulation, so dürfte er im allgemeinen nur soviel in absoluter Höhe, das heisst in Mark und Pfennig - als Bruttoaufschlag zu seinem -neuen Einkaufspreis hinzurechnen, als sein .prozentualer Aufschlag in der - Zeit vom 1. bis * 21v März 1934 in Mark utid Pfennig ausBtematJht hatte. Diesen alten absoluten Aufschlag durfte er .'allerdings um die Beträge erhöhen, um welche absolut die Kosten stiegen, die zwangsläufig 7 mit dem Einkaufs- oder Verkaufspreis steigen,, also zum Beispiel Umsatzsteuer, Verschnitt- . Verluste und dergl.; aber auch nur, soweit dieBe Steigerung nicht etwa durch Verminderung anderer Kostenteile ausgeglichen worden sein, sollte. Die Rechenweise gemäss dem Spinnstoff-, geset'z verlangte mithin von jedem Einzelhändler die Einführung von zweierlei technischen Bebelfen. Erstens musste er eine genaue Kostenrechnung anstellen, falls er sie bisher bei sich noch nicht gehabt haben sollte. Zweitens musste er, wenn er die entsprechende Ware im März 1934 nicht geführt haben sollte, den" Märzpreis ermitteln, z. B. durch. Rückfrage bei seinem Lieferanten. Auch wenn die Zusammensetzung des Materials oder der Zuschnitt oder die Musterung u» a. sich inzwischen .verändert haben sollten, muss im*allgemeinen eine, z.B. nach Gebrauchszweck, Genre oder anderem vergleichbare " Wäre mit entsprechend vergleichbarem Preis sich finden lassen. — Nur in ausnahmsweise von den Preisprüfern anzuerkennenden Fällen, wo auf keinerlei Weise ein vergleichbarer Preis zu finden war (wenn z. B. die Warex oder eine ähnliche wirklich im März 1934 noch nicht existiert hatte), durfte der Verkäufer höch- . stens den Preis fordern, der erforderlich ist, um die Selbstkosten zuzüglich einer angemessenen Verzinsung des Kapitals zu decken. Seit dem 1. Dezember 1936 muss der Spinn- Stoffkaufmann noch eine dritte Erwägung anstellen, um den* rechtlich höchst zulässigen Preis nicht zu überschreiten. Nachdem er die oben beschriebenen beiden Gedankengänge durchlaufen hat; muss er den Verkaufspreis, der sich hiernach ergeben würde, gegenüberstellen dem Verkaufspreis, der für.die gleiche Ware am 1. Dezember erzielt oder gefordert war. ' ■/ ■"'■.„•■ Sollte nämlich inzwischen eine Lieferung zu einem höheren Einkaufspreis bei ihm eingegangen sein, so muss' er für sie den Verkaufspreis wohl auf Grund des Spinnstoffgesetzes errechnen. Er darf sie jedochnunmehr höchstens mit vdem Preise auszeichnen, der am 1. Dezember h i e r f ür erzielt oder gefordert war., Sollte er bereits anfangs Dezember auf Grund des Spinnstoffge^etzes Ware höhdrausgepreist haben, als vor dem 1. Dezember, so muss'er unverzüglich den Preis entsprechend ermassigen. Es können zwar Ausnahmen zugelassen oder angeordnet werden, aber nur, wenn schwere Nachteile für die gesamte Volkswirtschaft (d. h: nicht für den einzelnen Betrieb) drohen oder wenn; besondere Härten für den einzelnen Ver- kauf er deren Vermeidung oder Beseif igung.deni. ■ Reichskommissar für Preisbildung dringend erforderlich erscheinenlassen. Es liegt auf der Hand,, dass entsprechend dein Sinn der Preisgesetze solche Ausnahmen zu den äussersten Seltenheiten gehören dürften. Dem Spinnstoffkaufmann kann die Beachtung dieser dreifachen Berechnungsweise nicht dringlich geilüg ans Herz gelegt werden. Der Aufbau der Preisbehörden Nach den verschiedenen Preisverordnungen, die im wesentlichen an dieser Stelle behandelt wurden, ist jetzt vom Reichskommissar für die Preisbildung eine „Erste Anordnung über die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse _ des Reichskommissars für die Preisbildung vom 12. Dezember 1936" („Reichsanzeiger" Nr. 291) erschienen. ". . Diese Verordnung regelt den organisa- N torischen Aufbau der' Preisbehörden und setzt die früheren diesbezüglichen Bestimmungen zum Teil ausser Kraft. An der Spitze, des behördlichen Aüfbaus sieht der Reichskommissar für die P r e i s b i 1 d u n g. Ihm liegen hauptsächlich folgende Befugnisse ob: 1. Die Festsetzung von Preisen, Preisspannen und Zuschlägen jeder Art, soweit sie nicht für einen räumlich begrenzten Bezirk erfolgen; 2. die Geschäftsschliessung bei E r z e u g e rbetrieben; 3. die Untersagung der Tätigkeit eines gegen die gesetzlichen Bestimmungen Zuwiderhandelnden: 4. alle nicht ausdrücklich auf andere Stellen übertragenen Befugnisse. An zweiter Stelle der behördlichen Organisation stehen die P r e i s b i 1 d u n g s s t e 11 e n, deren Befugnisse folgende sind: 1. Die Festsetzung von Preisen und Preisspannen für einen räumlich begrenzten -Bezirk, für den der Preiskommissar seine Befugnisse auf die Preisbildungsstellen übertragen hat; 2. die Entscheidung über Beschwerden und - Einsprüche gegen die von den Preisüberwachungsstellen (s. weiter unten) verhängten Ordnungsstrafen oder die von diesen verfügten GeschältsBchliessungen; ■ 3. das Auskunftsrecht, wonach sie von jedermann in Preissachen Auskunft und die Beifügung der notwendigen Unterlagen verlangen können. ... Preisbildungsstellen sind in Preussen die Oberpräsidenten, in den anderen Ländern die obersten Landesbehörden. Die dritte Stelle innerhalb der Organisation der Preisbehörden nehmen die Preisüber- , wachungsstellen ein, deren Befugnisse die folgenden sind: 1. Ueberwachung der Preise und der Innehaltung der Bestimmungen der Preisverordnungen. .2. Stellung von Strafanträgen bei Zuwiderhandlungen gegen die Preisbestimmungen. 3. Beantragung von Verhandlungen vor dem .Sondergericht bei Zuwiderhandlungen gegen die Preisbestimmungen. . 4. Verhängung von Ordnungsstrafen bis zu 50 000 RM. -; 5. .Geschäftsschliessungen bei Zuwiderhandlungen bei allen Betrieben mit Ausnahme der .. Erzeugerbetriebe, bei denen sich der Reichskommissar für die Preisbildung dieses Recht vorbehalten hat (s. oben). 6. Die Entscheidung gegen Beschwerden und Einsprüche gegen die von den unteren Ver- ' waltungsbehörden verhängten Ordnungsstrafen. 7. Das Auskunftsrecht. Preisüberwachungsstellen sind: In Berlin die Regierungspräsidenten, in Altona-Wandsbek und Harburg-Wilhelmsburg die Polizeipräsidenten, in Bayern die einzelnen bayerischen Krasregierungen, in Sachsen die Kreishauptleüte. Das ist im grossen und ganzen der Aufbau ,der Preisbehörden. Zum Teil sind auch untere Verwaltungsbehörden, wie Landräte, Oberbürgermeister, Polizeipräsidenten und die staatlichen Polizeiverwalter, in die Organisation direkt eingegliedert, aber hur, soweit ihnen Befugnisse, von den, übergeordneten Stellen -übertragen^, worden sind. . Dies kann insbesondere durch die Preisüberwachungsstellen geschehen, die den unteren Verwaltungsbehörden das (Recht der Stellung Von Strafänträgen bei Zuwiderhandlungen übertragen . können sowie die Verhängung von Ordnungsstrafen. bis zu 500 RM. .Bezüglich Beschwerden und Einsprüchen gegen Entscheidungen der Preisbehörden gilt grundsätzlich, dass sie-bei der Stelle einzulegen sind, ■ gegen.die 6ich die Beschwerde oder der Einspruch richtet. Siesind innerhalb einer Frist von einer Woche einzulegen. Ueber Einsprüche entscheidet der Leiter der betrpffehen Behörde selbst, über Beschwerden immer die nächst höhere Instanz, also in der Reihenfolge von unten nach oben (untere Verwaltungsbehörden) : Preisüberwachungsstellen, Preisbildungsstellen, Reichskbmmissar für die Preisbildung. Dr. Erieh Gottfeld, Die mechanische Leinenweberei Philipp Schlesinger in B1 e i c h e r 6 d e, Inhaber Oscar und Walter Schlesinger sowie Gerhard. Helft, begingen ihr lOOjähriges Geschäftsjubiläum, v Blick in die Wirtschaft BERLIN, 22. Dezember. Werfen wir einen Blick auf die Börs.enlage, üo muss vermerkt werden, dass eigentlich, der neue Rückgang der Auslandswerte, wenigstens so? weit sie depotzwangpflichtig sind, nicht Überraschen konnte und dürfte. Der Rückgang muss als zwangsläufig bezeichnet werden; es.musste damit gerechnet werden, dass weitere Ab^ stossungen erfolgen würden. Man wird woht jetzt mit einer endgültigen Abkehr von den Auslandswerten rechnen dürfen, soweit sie dem Depotzwang unterliegen. Auf die G^esamtlage an der Börse hatte dieser Vorgang so gut wie gar keinen Einfluss. Das hängt wohl in erster Linie damit zusammen, "dass. die Frage der Dividendenausschüttungen auf Grund der bisherigen Vorschläge als günstig angesehen wird, waswiederum recht anregend' wirkte. Ausser- ' dem ist ein rtarkes^Realisierungebestreben vorhanden. Dazu hat natürlich das inzwischen erfolgte neue Angebot depotzwangpflichtiger Aaslaudswerte zum Teil ebenfalls beigetragen.. Ueberblickt man die Börsenberichte am Ausgang der Berichtswoche,'so wird' fast einheitlich die Tendenzbesserung festgestellt. Die ..Frankfurter - Zeitung" macht darauf aufmerksam, dass unter dem Einfluss der internationalen Eisenkonjunktur und angesichts der Bestrebungen für eine Preiskonvention am Röhren-Weltmarkt besonders Montanaktien Beachtung fanden. Weiter wird festgestellt,, dass die Kurse der deutschen Renten mit einem gewissen Abstand der Tendenz des Aktienmarktes folgten; auch darauf wird besonders hingewiesen, dass die in den letzten Monaten auf 5 Prozent konvertierten Industrieobligationen gefragt blieben und weiter anzogen. Der „Deutsche Volkswirt" beleuchtet den Einfluss' der Abschwächungen der depotzwangpflichtigen Auslandswerte auf den Inlandsmarkt. Bemerkenswert sei, -dass nicht nur grössere Kaufantrifge an den Markt kommen, sondern dass auch für'diese^ in-vielen Fällen stärkeres Angebot zur Verfügung stehe. Das habe nicht zuletzt seinen Grund darin, dass der Zeitpunkt, der für die Steuerveranlagung massgebend ist, in greifbare Nähe rückt. Das Steuerstaffelsysteni reize dazu, Verluste, die im Steuerjahr entstanden sind, zu „realisieren", da es bekanntlich nur innerhalb eines Steuerabschnittes möglich ist, Verluste aus Effektenengagements mit den aus diesen erzielten Gewinnen zu kompensieren. Diese Kreise seien nach den Olattstellungen natürgemäss zu Engagements bereit. P... n. dankte in einer feierlichen Ansprache Meistern und Lehrlingen für die geleistete Arbeit lind gab einen U eberblick über die Tätigkeit ^des Sozialamtes Leipzig für die Zwecke, der Hachschara, von der etwa hundert junge Menschen erfasst seien. In besonderem Masse habe sich das Sozialamt-' für die Jugendali ja eingesetzt. Sehr bewährt habe sich, auch die Vorlehre. Diese werde in Gärtner-,; Tischler- und .Schlosser-, - kürsen vorgenommen, während weiterhin auch ein Kursus' für Feinmechaniker in- Aussicht genommen sei. Danach nahm Dipl.-Ing. Dr. Wa rV t e n B e.r g die Preisverteilung vot\ bei der eine grosse Reihe von Lehrlingen und Volontären beachtenswerte Preise erhielten. Auf die Wichtigkeit der handwerklichen Arbeit für die Judenheit wies der Vorsitzende des, Vereins selbständiger jüdischer Handwerker, Elektromeisler M u s c a t b 1 a 11, hin. Kälteschutz in offenen Verkaufsstellen Der Reichsarbeitsminister hat auf Grund von Vorschlägen des Sozialamtes der Deutschen Arbeitsfront M i ri d e s t b e d i n g u n g e n auf- " gestellt, die beim Kälteschutz für die Angestellten offener Verkaufsstellen in den lokalen Anordnungen erfüllt werden müssen. Die Richtlinien beziehen sich, wie es in der Tagespressedazu j heisst, nicht hur auf die Ladengeschäfte, sondern \ auch auf Zeitungskioske, Erfrischungshallen usw. Allgemein wird bestimmt, dass in allen ortsfesten, offenen Verkaufsstellen Massnahmen gegen die Kälte, ferner gegen Zugluft, Regen und Schnee zu treffen sind. Wenn es notwendig ist, hat der Unternehmer seinen Angestellten auch ausreichend gegen die Kälte schützende Oberkleidung zur Verfügung zu stellen. Neben Sicherungen gegen die Bodenkälte ist vongesehen, dass den Angestellten das Kinnehmen der.Ma.hlzeiten in einem ausreichend erwärmten Raunr ermöglicht wird. Ladengeschäften wird u. a. empfohlen, die Ladentüren mit Selbstschlussvorrichtungen zu' versehen. Die Raumtemperatur im Laden soll 16 Grad Celsius nicht unterschreiten. Soweit das nicht möglich ist, muss den Angestellten0 Gelegenheit gegeben werden, sich* in einem auf mindestens 18 Grad erwärmten Raum von Zeit zu Zeit aufzuwärmen. In diesem Raum muss auch-die Möglichkeit zur schnellen Bereitung heissen Wassers gegeben sein.. Der 27. Dezember * Die Lage des Weihnachtsfestes führt in diesem Jahr dazu, dass am 25., 26. und 27. Dezember drei gesetzliche Feiertage aufeinander folgen. Eswar, so berichtet der „Reichsanzeiger" vom 15. Dezember, deshalb angeregt worden, den 2 7. Dezember (Sonntag) allgemein zum Warenverkauf für einige Stunden freizugeben. Wie nunmehr vom Reichsarbeitsministerium mitgeteilt werde, sei nicht.beabsichtigt, dieser Anregung" zu entsprechen. Für den Verkauf am 27. Dezember seien deshalb grundsätzlich die Richtlinien über den Sonntagsverkauf im Bedürfnisgewerbe massgebend. Diese Richtlinien sehen einen regelmässigen Sonntagsverkaüf "für bestimmte Waren vor, die Ücr Gefahr des Verderbs ausgesetzt sind, und regeln den Sonntagsverkauf jn ländlichen Gegenden. An einzelne!» Orten seien von den Landesregierungen erlassene Ausführungsanweisungen hierfür massgebend. Soweit für den 27. Dezember eine Erweiterung der Verkaufsmöglichkeiten gewünscht werde, sei es notwendig, mit dem zuständigen Regierungspräsidenten in Verbindung zu treten. Eine Au6nahmegenehmigung sei ebenfalls erforderlich, wenn die Erlaubnis zum Nachfüllen der Automaten während der Weihnachtsfeiertage gewünscht werde. Leistungswettbewerb für jüdische Lehrlinge Das Sozialamt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig veranstaltete einen Leistungswettbewerb für Lehrlinge, der beachtenswerten Erfolg zeigte. Der Sozialamtsleiter, Landgerichtsdirektor a. D. Alt er tau in, Achtung! Verjährungsfristen! Vor Schluss des Jahres wird jedermann, insbesondere jeder Gewerbetreibende, vorsorglich zu prüfen haben, ob seine Aussrnstände nicht am M. Dezember 193(5 verjähren, ob nicht die Verjährung durch Stundung öder aus einein anderen Grunde gehemmt oder durch Anerkenntnis in irgendeiner Form unterbrochen ist. Er kann eine drohende Verjährung noch durch ein an diesem Tage bei Gericht eingehendes Gesuch um-Erlass eines Zahlungsbefehls abwenden: Dies gilt für alle.Ansprüche, die der Verjährung unterliegen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass in den überaus zahlreichen Fällen, in denen ursprünglich eine kurze Verjährung eintrat -r es handelt sich vor allem um Ansprüche des täglichen Lebens —, die dreissigjährige an ihre Stelle tritt, wenn der Anspruch rechtskräftig festgestellt isf. Der Gläubiger kann dalier, wenn die Rechts-;. Verfolgung sich früher als undurchführbar erwies oder nicht zu seiner Befriedigung führte, „ sie ihm jetzt aber aussichtsreich erscheint, dieselbe wieder aufnehmen: Aua Schuldtiteln, die nach Eintritt der Goldwährung ergangen sind, kann er ohne weiteres jetzt vollstrecken; aus '.'Schuldtiteln aber, die noch auf Zahlung in Mark alter Währung labten, kann eine Zwangsvollstreckung ' nicht mehr ohne weiteres durchgeführt werden; sie berechtigen aber zum Verlangen einer neuerlichen Feststellung des . Schuldbetrages in einer der jetzigen Währung entsprechenden Höhe. Diese in ,einem neuen gerichtlichen Verfahren herbeizuführende Umwertung richtet sich nach allgemeinem bürgerlichen Recht, insbesondere nach der Vorschrift des § 242 BGB, der den Schuldner verpflichtet, die- Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es . erfordert. — Wie hoch hiernach die Forderung des Gläubigers umzuwerten ist und ob nicht im einzelnen Falle der Gläubiger trotz der noch laufenden Verjährung sein Recht auf Umwertung verwirkt hat, soll in einem weiteren Aufsatz ausgeführt werden. ~ p Justizrat Georg Meyer. Notizbuch des Kaufmanns Nach einer Anordnung der Reich s s t eile für M i 1 ch e r ze u gn i sRe , Oele un d Fette bedürfen alle Betriebe, die gewerbs^ massig im Haupt- und Nebenbetrieh Pflanzenöle, Pflanzenfette, gehärtete Pflanzenöle, gehärtete« Walöl, Margarine, Kunstspeiaefett oder tierieche Fette aller Art bei der Herstellung fieclhi n d ust r i e 11 e r E r ze u g n iss e verarbeiten oder verwenden, vom 1. Januar an zur Verarbeitung der genannten Oele und Fette eine G a n e bsm i g u n g der II a u p t v e r e i n i - v gung der deutschen Fischwirtschaft. Einer Verarbeitungsgenehmigung bedürfen nicht sogenannte Fischbratküchen und .Fischbackstuben. Zur Herstellung von Majonaisej Fisch- und Fleischsalat bedarf es nach wie vor der Verarheitungsgenehmigung auf Grund einer frühereu Anordnung der Reichsstelle. >"''.';■■". ¥ Eine Anordnung der Ueberwachungss teile für Kunstseide und Zellwolle gibt neue Vorschriften für die Herstellung kunstseidener Damenstrümpfe bekannt. * Im Wochenbericht des Instituts für Konjunkturforschung sind 'R ichtlinienfürdieUm- ' Stellung der Ernährung unter Berücksichtigung der Einfuhrlage und der heimischen Frzeugungsmöglichkeiton gegeben worden. Die Nahrungsmittel werden darin in drei Gruppen aufgeteilt, bei denen volkswirtschaftlich ein verstärkter, ein. gleichbleibender oder ein verminderter Verbrauch erwünscht ist. Ausserdem sind für die einzelnen Monate die Nahrungsmittel aufgezählt worden, die in dieser Zeit besonders.zu . bevorzugen sind. * Die Einschränkung der Sahneherßtellung und die Einsparung von Fett bei d er K äse he r s t e 11 u n g, die bis zum 31. Dezember befristet waren/ gelten nach einer in der Tagespresse mitgeteilten Anordnung der Hauptvereinigung der Deutschen Milchwirtschaft über diesen Termin hinaus bis auf weiteres. * Als zweites Ursprungszeichen für Handwerk«« rze^u-gnisse ist jetzt das Ursprünglichen für. handwerklich hergestellte Schirme und Stöcke herausgebracht wöf^ den. - Die Genehmigung zur Verwendung'des Ufsprungsabzeichens erhalten nur die Schirm- und Stockhereteller, die in die. Handwerksrolle eingetragen sind und die Gewähr dafür bieten, gute Ifandwerksarbeit zu leisten. Das Ürsprungszeichen ist in einem versilberten .Nagel eingeprägt, der. auf dem Schirm- oder Stockgriff angebracht wird. \ •\