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Central-Verein-Zeitung · 1936-11-26 · 48 (26.11.1936) · page 15

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936)
Issue
48 (26.11.1936)
Date
1936-11-26
Page
– (sequence 15)
Language
German
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B"Palästiiia-lTniscliau der C.-V.-35eitungJ<“ Religion,. Politik und Wirtschaft Die Gärungsstoffe in der arabischen Welt Von unserem *-Palas . Tel-Aviv, 18. November 1936. Beinahe in -dem. Augenblick, in dem die Königliche Kommission sich nach Palästina' eingeschifft hatte, sind auch in den arabischen Nachbarländern die politischen Leidenschaften in neuen Ausbrüchen Wieder aufgeflammt, Der Staatsstreich im Irak, die Strassenkämpfe in Syrien und Libanon sind Ereignisse,, die wegen der Ursachen, die ihnen zugrunde liegen und wegen der Wirkungen, die sie auf die Koloniälpolitik der europäischen Mächte sowie auf die Stosskraft der arabischen Einheitsfront haben, auch die arabische Bewegung in Palästina stark beeinflussen müssen. Denn all die Gegensätze, die jetzt in den Nachbarländern wieder wirksam werden, bestehen auch in Palästina. Ueberall, wo die grosse und-vorwiegend unorganisierte arabische Masse sich zu festen Gebilden oder Bewegungen zusammengeschlossen hat. waren entweder staatspolitische, oder religiöse oder rassisch-nationale Momente das einigende Element.’- Bei den Arabern Palästinas waren die religiösen Unterschiede zurückgetreten vor dem gemeinsamen nationalen Impuls. Man darf nicht vergessen, dass mehr als zehn Prozent der 'palästinensischen Araber Christen sind, und diese christliche Minorität ist — im Durchschnitt — der mohammedanischen Majorität sowohl wirtschaftlich wie kulturell überlegen. Der Prozentsatz der Analphabeten beträgt bei den christlichen Arabern 50 Prozent, bei den mohammedanischen aber 90. Auch der Zugang zur Ideologie des Abendlandes ist für die Christen vielfach leichter als für die Mohammedaner. -Immerhin sind heute die treibenden Kräfte in der arabischen Nationalbewegung Mohammedaner, und gerade die Engländer haben sich lange mit Erfolg bemüht, den früher so scharfen Gegensatz der Konfessionen auszu- - Jetzt aber ist gerade dieser-Gegensatz im benachbarten französischen Mandatsgebiet in aller Schärfe wieder aufgebrochen. Von den beiden Republiken, die jetzt gesonderte Verträge mit Frankreich abgeschlossen habeig . besteht in- Syrien eine mohammedanische, in Libanon eine christliche Mehrheit. Die Libanesen haben sich einer Vereinigung mit Syrien nicht zuletzt' deshalb widersetzt, weil sie keine Lust hatte.n, in einem mohammedanischen Staat die christliche Minderheit zu bilden, während bei den syrischen Nationalisten immer eine gewisse Annektionöneigung bestanden hat. Verschärft wird die Lage dadurch, dass die beiden wichtigsten Häfen des Landes zum Libanon gehören, während die tief im Binnenland liegende' Hauptstadt von. Syrien, Damaskus, das grösste Industrie- und Handelszentrum bildet. Nun ist unter den Einwohnern von Tripoli eine starke Bewegung für den Anschluss an Syrien entstanden,” die in Damaskus eine gewisse Unterstützung, in Beirut aber um so kräftigeren Widerstand findet. Für Frankreich ist aber vielleicht gerade Tripoli der interessanteste Punkt' des ganzen'Landes, denn hier mündet der französische Zweig der Mdssul-Petroleumleitung. Jedenfalls verfolgen die christt i n a - B e r i c h t er s ta t te r liehen Araber Palästinas den. Kampf ihrer libanesischen .Brüder .mit grosser Aufmerksamkeit, während umgekehrt die.Blicke des moslemische» Palästina intensiv nach . Beirut gerichtet sind. Der Gross-Mufti von Jerusalem hat sogar seine Vermittlung angeboten. denn gerade Syrien hat den. palästinensischen Arabern währendder Unruhen die wichtigsten Mitkämpfer gestellt» Sind so den palästinensischen Arabern die schon halb vergessenen Religiousgegensätze wieder ins Gedächtnis zurückgerufen worden, so sind sie auch an die oft von ihnen iiberselienen Staatsgrenzen nachdrücklich erinnert worden. Sie erstreben einen eigenen palästinensischen Staat, aber sie erwarten, dass die ganze arabische Welt, über die staatlichen Grenzen hinaus, ihnen dabei hilft. Sie vergassen dabejf dass bei : den Nachbarvölkern, die eben erst ihre politische Freiheit errungen haben, das junge Staatsgefühl sehr leicht in eine Art patriotischen Egoismus umschlägt. Gross war die Enttäuschung über * das Verhalten der Aegvpter, denen im Augenblick ihr neuer Slaatsvertrag mit England viel wichtiger war. als die panarabische Solidarität mit den Palästinensern. Eine ähnliche Enttüu- . schling befürchten sie jetzt im Irak, dessen neue Machthaber .angeblich in erster Linie die innere. Konsolidierung des Staates nötigenfalls unter zeitweiligem Verzicht auf Tille panarabischen Experimente, anstreben. Zwar war es trotzdem die erste Amtshandlung der neuen Regierung, den von ihren Vorgängern schon fertiggostollton Bündnisvertrag mit Saudi-Arabien endgültig zu unterzeichnen. Aber dabei handelt es sich um einen Fakt zwischen bestellenden Staaten, also uni eine höchst real- und niaclitpolitische Massnahme, nicht um eine 'idealistische Nationalbewegung, die sich erst ihren Staat sehaffen will. Durch den Beitritt des leinen solider neue Zweihund zu einem arabischen. Dreibund erweitert-werden;-aber es ist Sehr zweifelhaft, oh die Verbündeten geneigt sein werden, ihr verstärk- . les politisches Schwergewicht jederzeit auch gegen England in die Waagschale zu werfen, wie es die palästinensischen Araber erwarten. Jedenfalls wollen Pressemeldungen wissen, dass der Beitritt des Jemen gegen den Rat des italienischen Gesandten, aller vielleicht mit dem stillschweigenden Einverständnis Englands erfolgt sei. Zweifellos haben Irak und Saudiarabien ihre aussenpolitische Stellung befestigt, und da sichbeide Staaten immerhin für d«s-Verhandlungen der königlichen Kommission inferessie- - ren werden, so können möglicher Weise auch die Afaber Palästinas von diesem Machtzuwachs der arabischen »Monarchen indirekt Nutzen ziehen. Vorläufig aber wird Irak stark mit inneren Angelegenheiten beschäftigt sein, denn auch dort ^gibt es religiöse .Gegensätz^anderer Art zu Überbrückern Das Band hat zwar eine 90prozentige musleniische ‘ Majorität, aber dieser starke mohammedanische Block ist in beinahe zwei gleich starke, einander feindliche Sekten gespalten, von denen bisher die schiitische zwar eins kleines zahlemnässiges Uebergewicht, die sunnitische aber ein erhebliches politisches UebergewiWi.t halte. ' So ganz einfach liegen die .Dinge also auch in der , arabischen Welt nicht. Unter diesen Auspizien hat die Königliche Kommission ihre Arbeit mit einer dreimaligen Vernehmung des "High 'Commissioner. die hinter verschlossenen ' Türen stattfand, begonnen, das erstemal, dass vor einer solchen Untersuclumgr-kommission auch die Landesregierung nur als Zeuge und nicht als gleichgeordnete oder gar übergeordnete Instanzerscheint. In der Zwischenzeit:werde« .'.ausser*. .. halb der Kommission allerlei andere- Losung*-, Vorschläge ventiliert. Einer der mtefe.ssanteste,» ist der Vorschlag einer englisch-arabischen Bank. Schon früher wurde über, die. in englische» Kreise» aufgetauclite Strömung berichtet, aIri.-Bo-. leiligimg des ■ englischen K-apitals/ünr “Aufbau. - Palästinas nicht mehr so stark.-wie bisher über . die'jüdische Wirtschaft zu leiten, die ja als einzige aus eigener Kraft die Ansatzpunkte .entwickelt hat, die. zu einer solchen Zusammenarbeit nötig sind. Nun sollte in England eine Spezialbank zur Entwicklung der arabischen Wirtschaft gegründet, und von einflussreichen Kreisen, darunter von ehemaligen hohen Beamten des ' Kolonialdienstes und der Lloyds Bank finanziert werden. Eine solche Finanzhilfe wäre zwar eine Durchbrechung des Paritälsgedankens. denn zugunsten der jüdischen Wirischalt in Palästina besteht kein derartiges Förderungsinsfitut; vielmehr hat die jüdische Wirtschaft sich aus eigener Kraft und zum Teil mit dem Kapital ausländischer -Inden entwickelt und’erst, danach; als die jüdische Palästinawirtschaft bereits ein interessanter Geschäftspartner geworden war. hat sich auch-'nichtjüdisches Kapital, unter normalen geschäftlichen Erwägungen beteilig!. Aber auch die. Bedürfnisfrage ist. keineswegs geklärt. Im jüdischen Sektor war die Reihenfolge der Entwicklung so. das« erst die wirtschaftliche Aktivität sich entfaltete und erst dann .allmählich der angemessene Finanzapparat entstand. Auf arabischer Seile ist in dieser Beziehung wenig Aktivität zu bemerken, und fiir den vorhandenen’Gescliaftsumfang dürften die verfügbaren Mittel nus-reichen. Denn abgesehen davon, dass ein sehr hoher Teil der staatlichen Gelder zugunsten des .-arabischen Wirtschaftssektors verwandt wird, gibt es, neben einer nationalen arabischen Bank, eine Reihe bedeutender Au-Iaudsbanken. die in erheblichem, Umfang das arabische.GeschälPpflegen -.und--auch die .grossen, jüdischen Banken haben arabische - Kundschaft.. Jedenfalls steile» die .führenden politischen. Kreise, der, Araber dein Bankeiiplan ablehnend .gegenüber, rweil. .wie sie .behaupten, durch eine solche Gründung -nur der jüdische Einfluss auf die arabisVhe. .Wirtschaft ■ auf dem Umweg alter London verstärkt wurde. Betrachtet mau die Liste der Urheber dieses Planes, so wirkt ein solcher Verdacht reichlich unwahrscheinlich. Aber man sieht aus dieser Auseinandersetzung, dass das' Schwergewicht bei Jen .Verhandlungen der Königlichen Kommission, an denen sich die arabische» Führer nun doch iu irgendeiner Form -beteiligen werden, weniger auf dem wirtschaftlichen, als auf dem politischen Fragenkomplex liegen wird. Letzte Meldungen Während im allgemeinen das normale Leben’im Lande in immer grösserem Umfange wiederhergestellt wird, was in der letzten ' Woche 'besonders, aus Tiberias, nicht dagegen aus Hebron gemeldet wurde — wohin Juden gemäss dem ..freundschaftlichen Hat" "der Araber vorderhand noch nicht zurückkehren können —, zeigen sich die Nachwehen der Unruhen noch immer in einzelnen Ereignissen. Am 19. November wurde..das gegen .drei Araber Wegen Besch i esse ns englischer Truppen und I!iiiii!!i!!!!!!!!!!!>!!!!IIi!!!I!i!!I!!l!iI!!!!>i>!!!!!W!!!!!!i!!!!!!!!!!!!!!!!!k!i!!!!I!!!!!!!!!!!!!!i>t!!!!I!!>>I!iii!>!IIi!!!iI!!!!!!iili!!!!!!!u!!!!iII!!!!t!!!!l!!li!I!!!!!!l!!!!!!!!i!!!!l!!!!>ili!!!!!!!!l!!!!ll!!!!!!!i!!!!!!!!!!!!!!!II^ die C.-V.-ieäun9 stldägt Btüdm zwischen Euch und Euren Freunden und Verwandten im Inland und im Ausland Sche*nkt zü Cha n u kka ein Abonnement auf die C.-V.-Zeitung Inland 1 Mark 98 Ausland 2 Mark 30 für 6 Monate einschliesslich Porto Ueberweisen Sie den Betrag auf unser Postscheckkonto: Berlin 70344 und vermerken Sie auf dem Postscheckabschnitt genau Ihre Adresse und die des Empfängers oder senden Sie uns den folgenden Abschnitt ein. Senden Sie bl« auf Widerruf die C.-V.-ZEITUNG an: Senden Sie die RECHNUNG an> Bitte genau auifüllen und deutlich schreiben I — Mit 3 Pfg. frankiert im Umschlag »enden an’: C.-V.-Zeltung, Vertrieb, Berlin W IS, Emser Strasse 42,1V Die Rechtsprechung in Palästina 1920-1933 The L a w Rep ortsofPales 1 in e (PLR). Selected and edited by S i r M i - chae I M c D 6 n n e 11, Chief Justiee of the Supreme Court of Palestine. 1984 (XXX and 928 pp.). Sir Michael McDonnell, bis vor kurzem- Chief Justiee des Supreme Court in Jerusalem, hat in einem starken Bande Entscheidungen des Obersten Gerichts in Jerusalem, von dessen Errichtung im Jahre 1920 ab bis Ende 1933 herausgegeben. .Einige Entscheidungen des J u d i c i a 1 Co m in i 11 ee of the Privy Council in London sind beigefügt. Der Privy Council ist das höchste Gericht fiir alle überseeischen britischen Besitzungen und Mandatsgebiete, er steht insofern als Berufungsgericht noch über, dem Jerusalemer Gericht,; wird aber äusserst selten angerufen. D Die Mehrzahl der wiedergegebenen Urteile sind Berufungsurteile, ergangen auf Berufungen ' gegen Entscheidungen der DIst riet Courts, die etwa den deutschen Landgerichten entsprechen, und der Land Courts, die Sondergerichte für. Fragen des Bodenrechts sind. Weitere Urteile sind solche des C r i m i n a 1 A ss i z e s , eines Gerichtes für schwere Strafsachen, in dem neben Richtern der District Courts stets auch , ein Mitglied des Höchsten Gerichts sitzt, sowie Urteile des Supreme Courts auf Berufungen gegen Entscheidungen der Assizes. Von besonderer Wichtigkeit sind die Urteile, die der Suprein Court in seiner- Eigenschaft als Hogh Court of Justiee ergehen lässt. Es handelt sich dabei um Klagen, für die sonst kein zuständiges Gericht gegeben ist. Eine grosse Rolle spielen dabei die Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden, in denen die" Rechtsmässigkeit von Verwaltungsano-rdnungen in Fräge gestellt oder ein. Einschreiten der Verwaltung gefordert wird. Die .Aufmachung der Urteile-und ihre. Wiedergabe folgt durchaus englischem Master. Dies weicht von dem uns geläufigen 'in mancher Beziehung ab. Der gebrauchte Ausdruck „Report“ ist durchaus wörtlich zu nehmen. Die Urteile werden reporliert. Eine amtliche Urschrift, die ausgefertigt werden könnte, ist nicht vorhanden. Das heisst es gibt dergleichen nur für den Tenor, das heisst den Urteilsspruch, nicht für den Tatbestand und die'Gründe. Das Urteil wird mündlich verkündet, allerdings zumeist mit den Gründen verlesen. Diese schriftliche Unterlage hat aber keinen amtlichen Charakter. Man. versteht es dehalb. wenn der Herausgeber einigen Kollegen und Gerichlsbeamten für die Ueberlassung ihrer Aufzeichnungen dankt. Es sei dabei bemerkt, dass in England die Berichterstattung über Gerichtsurteile ein bis zur Kunst äusgebildeter Beruf ist. Eine weitere Eigentümlichkeit des englischen Rechts, die Palästina übernommen hat, ist, dass das Richterkollegium nicht, wie anderwärts, ein einheitliches Urteil abgibt, von dem nicht bekannt wird, ob alle Richter der gleichen Meinung gewesen sind. In Palästina wie in England'verkündet einer der Richter — fast immer der Vorsitzende — das Urteil, und die anderen Richter erklären entweder, dass sie dem beitreten, oder sie geben ihre abweichende Meinung ab. Zumeist hat eine Beratung oder Aussprache innerhalb des Richterkollegiunis vorher stattgefunden. Wir finden in 'der Sammlung Urteile, von denen von drei Richtern erst zwei ihre zu dem selben Ergebnis kommende Auffassung begründen, woran sich die abweichende Meinung des dritten Richters anschliesst. Die Urteile werden dadurch wesentlich lebendiger. Die Autorität des Gerichts leidet darunter nicht. Die palästinensische Praxis hat von England ~ctes—System—der.P r e cedents übeuioimneiiT' Dies beruht darauf, dass ein Urteil nicht nur den Einzelfall entscheidet, sondern zugleich bei Gelegenheit des Einzelfalles feststellt,was geltendes Recht ist. Das Recht, das gilt, ist aber einheitlich. Deshalb sollen sich Entscheidungen nicht widersprechen. Jedes Gericht hält sich an seine eigenen Entscheidungen, und fiir alle Gerichte sind ^die .Entscheidungen des Obersten Gerichtes Richtschnur, auch wenn sie sie fiir falsch hallen. Dabei wird äusserste...Mühe darauf verwendet, festzustellen, ob ein neu zu entscheidender Fall sich tatsächlich mit früher entschiedenen Fällen deckt. Die Partei,die ein Abgehen von früheren Entscheidungen .herbei-’ führen will, tut alles, um Unterschiede herauszufinden, ebnso sucht das Gericht-, wem, es bei einer in vieler Beziehung äh.nlich liegenden Sache doch anders entscheidet, das' damit zu rechtfertigen, dass durch eine Verschiedenheit im Tatsächlichen auch eine’ andere rechtliche Betrachtung geboten sei. Man nennt das: to d i 6 t i n g u i s h a c a s e. Für den Anwalt .wie für den Richter ist es eine Hauptaufgabe, diese schwere Kunst richtig zu handhaben, die Palestine Law Reports -bieten dafür manches Beispiel. Der. Grundsatz der Bindung an die l'recedents hat allerdings nicht unbedingte Geltung. Durch geänderte Zeitauffassungen können ältere. Urteile unhaltbar werden, dann .kann es dazu kommen, dass über sie bewusst hinweggeg.->nge» wird (to overrulo). Bis in England der Fall eintritt,. dass Urteile, die von hohen richterlichen Autoritäten gefällt sind, umgestossen werden, können Jahrzehnte vergehen. , In Palästina drängen sich jetzt Entwicklungen, die anderwärts Menschenalter brauchen, auf wenige Jahre zusammen, das Leben pulsiert dort, schneller, und so kommt es, dass wir bereits von einer Entwicklung der Rechtsprechung, von der Aufgabe alter und der Gewinnung neuer Standpunkte sprechen können. So ist auf einem nicht unwichtigen Gebiet, der Haftpflicht für Automobil- und sonstigen Unfälle nach anfänglichem Schwanken der Praxis durch ein Urteil des Supreme Court, das nach Erscheinen dieser Sammlung ergangen und.nicht unter Mitwirkung McDonnells erlassen ist, eine moderne Lösung angebahnt worden. Wie sich der Richter im allgemeinen an seine früheren Entscheidungen bindet, so auch an das Gesetz. Er legt es aus. so wie es ist, mag auch die Entscheidung widersinnig sein. Der »Widersinn ist dann nicht seine'-Schuld, sondern Min'des Gesetzgebers, den er durch., seine Entscheidung - dazu au'ffordert, ein besseres Gesetz zu machen. Diese I e n d e n z z u m F o r m a 1 i s m u s führt gelegentlich zu seltsamen Ergebnissen. In Te 1 - A v i»v bestand die Bestimmung, dass zur Stadtvertretung - wahlberechtigt war, wer im letzten .Jahr vor der Wahl mindestens 500 mit städtische Steuer bezahlt hatte. Der Wahlausschuss hatte jemand von der Liste .gestrichen, der für mehrere .fahre im Rückstand gewesen war ^u:d. im letzten Augenblick fiir das letzte Jahr 501) mit gezahlt halte. Der Supreme Court — der als High Court angerufen wurde — gab dem Wähler auf seine .Beschwerde recht und führte aus, dass . {.fiaii i» eine Bestimmung nicht etwas liiiieinleneii dürfe, was nicht darin stehe. Die gefällte.'-Entscheidung habe gewiss unerfreuliche Folgen. „liier Abhilfe zu schaffen, ist aber nicht unsere A.ufgabe, sondern die der Gesetzgebung.“ Kami man sieb mit diesem Urteil, 'noch abfinden, obwohl es sehr am Worte hängt, und' den Sinn der Bestimmung nicht berücksich-. . t-igl, so liegt die Sache bei einer anderen Entscheidung ernster. Ein Gesetz gibt dem Beklagten, der den Ein wand wticheri.-cher Zinsen erhebt, gewisse Behelfe bei der Beweisführung. In einer Reihe von Fällen halle sich die Prozesslage so gestaltet, dass ein Kläger sich darauf berief, «lass der. Beklagte von ihm übermässige Zinsen gefordert habe. In ständiger Praxis ist abgelehnt worden, dem Kläger zu gestatten, sich auf das Schutzgesetz zu berufen, weil iin Gesetz der Ausdruck „defendant“ (Beklagter) ■ und nicht „debtor" (Schuldner) stünde. - Hier hat. der arabische Richter , des Höchsten; Gerichts, Khayat, in einem Sondervotum ausgeführt, dass es nach Sinn und (jeist des Gesetzes nicht darauf ankommen dürfe, wer formal Kläger oder Beklagter sei._ ■- __ Das System der Offenlegung der Entscheidung des einzelnen Richters lässt die Richterp e r s ö n lieh k e i t e n schärfer i hervortreten. Mehrere Male finden wir eingehend und gelehrt begründete Sondervoten des jüdischen Richters Gad r u m k i n. Soweit ich sehe, bat sich nur einmal der Fall ereignet, dass der englische Vor-

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