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Central-Verein-Zeitung · 1936-11-05 · 45 (5.11.1936) · page 19

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936)
Issue
45 (5.11.1936)
Date
1936-11-05
Page
– (sequence 19)
Language
German
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Nr. 45 Beiblatt &Nov. 1936 Randbemerkungen Entscheidend für die Situation eines Einzelnen ist nicht allein die äussere wirtschaftliche Lage, sondern die Fähigkeit des Menschen'durch eigene Initiative auch in wirtschaftlich unbefriedigenden Augenblicken sein Wirtschaftsrad so zu steuern, dass er der Gefahr einer Existenzvernielitung entgeht. , Das gilb heutebesonders deshalb für •den jüdischen Menschen, weil für viele unter uns der Begriff des ,-,Verdienemnüssens‘‘ einen neuen und sehr aktuellen Inhalt bekommen hat. Es ist ein grosser Unterschied, ob. ein Mensch sein Tagewerk in dem Bewusstsein tut, ein sicheres Auskommen dabei zu finden, oder ob er Tag für Tag Seine finanzielle Situation dürchrechnen und seine wirtschaftliche Lage überprüfen muss, um Ausgaben und Einnahmen in Einklang mitein- I Teppiche / Möbelstoffe / Gardinen I I BLUMENFELP, Nürnberg, Adlerstrasse 36 | ander zu bringen. Und das ist die Lage, in der sich heute viele von uns befinden. In solcher Situation ergeben sich leicht kritische Augenblicke, in denen eine mühselig aufgebaute Existenz zu scheitern droht. Leider finden aber auch dann nicht alle den Mut, sich mit ihren Sorgen den dafür geschaffenen jüdischen Stellen zu offenbaren, ln jeder grösseren jüdischen Gemeinde bestehen W i r t s c h a f t s h i 1 f es tei l eil, die zum Teil auch grössere Bezirke von Kleingemeinden zu betreuen haben. Ihre finanziellen Hilfsmöglichkeiten sind zwar sehr . begrenzt, oft drohen aber wirtschaftliche Existenzen an Kleinigkeiten zu scheitern, die bei zeitiger Erkenntnis und Beratung zu beseitigen wären. Immer wieder aber hört man im Reich Klagen über zu geringe oder, was oft noch schwerwiegender ist, zu späte Inanspruchnahme der Beratung. Grosse Summen stehen, wie gesagt, nicht zur Verfügung. Trotzdem können akute Schwierigkeiten, die vor allem bei kleineren Einzelhändlern, Handwerkern,Gewerbetreibenden öder Vertretern oft mit verhältnismässig geringen Kreditmitteln zu überbrücken oder durch das Aufzeigen gangbarer Wege zu beseitigen sind, , auf solche Weise abgewehrt und damit manche wirtschaftliche Existenz gerettet werden, die sonst an dieser kleinen Klippe scheitern würde. Än dieser Stelle ist schon verschiedentlich Von den Fragen der Berufserziehung die Rede gewesen. Es soll heute noch einmal unter einem besonderen Gesichtspunkt.davon gesprochen werden.. Wir haben mit unserer Feststellung, dass bei aller Anerkennung der handwerklichen und landwirtschaftlichen Ausbildung auch die kaufmännischen Berufe nicht vernachlässigt werden sollen, viel Zustimmung gefunden. Eine kauf* inännischej Berufserziehung setzt aber voraus, dass gen ibg e n d* Le h r s teilen vorhanden sind, das Ketesj, dass' sich eine möglichst grosse Aiizr.nl Finnen findet, die Lehrlinge ausbilden wollen. Es muss deshalb au die jüdischen Unternehmer der dringende Appell gerichtet werden, Lehrlinge in einem dem Umfange.des Betriebes und den vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten entsprechendem Masse einzustellen, viele jüdische Firmen, die früher in der Ausbildung von Lehrlingen vorbildlich waren* bestehen glicht mehr. Dadurch hat sich die Verantwortung der anderen erhöht. Jeder jüdische Unternehmer sollte deshalb prüfen, ob er genügend Lehrplälze zur Verfügung stellt, oder ob er, ohne die Ausbildung zu verschlechtern, nicht noch mehr tun kann, damit auf diesem wichtigen Gebiet kein Mangel eintrüit. Und dann sollte er sich gleichzeitig auch die Frage vorlegen, ob die Ausbildung, die die Lehrlinge bei ihm finden, zeifgemäss ist oder ob — vor allem im Hinblick auf eine spätere Auswanderung der jungen Menschen,— die Berufserziehung nicht noch vielseitiger, gründlicher und umfangreicher gestaltete werden kann. In dieser Zeit junge jüdische Menschen zu erziehen, gleichgültig ob in der Schule oder im Beruf, setzt ein besonderes Verantwortungsbewusstsein voraus, das — soweit noch nicht vorhanden — unbedingt geweckt werden muss. . ' Jeder Blick durch das Fenster überzeugt in diesen Tagen, dass die Tage kürzer werden, dass,'es Winter wird, kurz, dass in vier Wochen wieder Chanukka ist. Das Lichterfest ist nicht zu trennen von dem Begriff froher Kinderaugen und dankbarer Worte der beschenkten Freunde: Schenk e —-das heisst Freude, viel Freude bereiten. Darum darf der Gedanke an-die oft sehr begrenzten Mittel nicht das beglückende Geben verhindern, sondern über die eigenen Finanzen hinaus soll nian sich klar sein, dass Schenken Kaufen und Arbeitgeben heisst, . dass das Geschenk nur ein Glied dergrossen Wirtschaftskette ist, die über den Verdienst, Einkauf, Arbeitsbeschaffung wieder zum Verdienst zurüekTindet. Ein Grund mehr, am Geschenk seine Freude zu haben. ' H.W—L Fragen der Wertzuwachssteuer Die Berechnung bei Grundstücksverkäufen in das Ausländ Von Rechtsanwalt Dr. Hugo Waldeck, Berlin Die Fälle, in denen deutsche Grundstücke gegen! m A usl a n d zahlbar e Valuta veräußert werden, haben zugenommen. Die Devisenstellen genehmigen in der Regel, derartige Geschäfte, wenn die Erwerber Devisenausländer’sind und die Verkäufer ihren Wohnsitz ini Ausland haben. Die Bedingungen, von denen die Erteilung der Genehmigung seitens der Devisenstelle abhängig gemacht wird* be-_ schVäüken sich,iin allgemeinen darauf, dass die grosse steuerliche Unbedenklichkeitserklärung von dem verkaufenden Grundstückseigentümer - beige bracht und die Wer tzuw achssteuer sichergestellt werden muss. Die Höhe der letzteren spielt bei den Verhandlungen über den Kaufpreis begreiflicherweise die grösste Rolle. Bei ihrer Berechnung unterläuft den Beteiligten 'oft ein Irrtum. Nach der' in' Be r 1 i n bestehenden Verordnung gilt als steuerpflichtiger Wertzuwachs der Unterschied zwischen dein Erwerbspreise und dem Verkaufspreise. Ist ein Preis nicht vereinbart oder nicht zu ermitteln, so tritt an dessen Stelle der gemeine Wert des Grundstücks. . Der Fehler, der‘leicht begangen wird,. ist folgender: Die Höhe des Wertzuwachses, der in deutscher, nicht in fremder Währung festzustellen ist, wird fälschlicherweise in der Art zu finden gesucht, dass für den in Devisen . zu erlegenden Teil des Kau f p reis.es der Gegenwert in Reichsmark an der Hand des Kurszettels ermittelt und der Kalkulation zugrundegelegt wird. Ein Haus wird z. B. gegen Uebernahme der Hypotheken unter Zuzahlung von ‘2000 engl. Pfund Sterling verkauft. Als Kaufpreis im, Sinne der Steuerverordnung darf dann nicht der Nominalbetrag der übernommenen -Hypotheken zuzüglich des jetzigen Kurswertes der 2000 Pfund Sterling, d.h. 1 Pfund Sterling gleich 12.195 RM, angesehen werden. Diese 2000 Pfund Sterling, zahlbar im Auslände, sind für die Berechnung des Veräusserungs- Wertzuwachses in der Tat nicht einem Reichs- _—markh°tng° >QP 399 .gleichzilsetzen—Dieswürde dem Sinne der Wertzuwachssteuerverordnuncr nicht entsprechen, denn der wirklich erzielte*3 Gewinn soll steuerrechtlich erfasst werden. und wenn er nicht bestimmt oder ermittelt werden kann, so tritt der gehieine Wert'des Grundstücks an die Stelle des Kaufpreises. Ein solcher Fall liegt hier vor, wie ohne weiteres erhellt, wenn man den Verkauf vom rein wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet. ° Es ist klar, dass die 2000 Pfund Sterling für den in England lebenden V.e r käuf e r trotz der offiziellen Abwertung nicht um annähernd 40 Prozent minderwertiger geworden sind, denn in England selbst hat das Pfund die gleiche Kaufkraft wie vor der Abwertung. Diesem Umstande tragen die Verkäufer schon dadurch Rechnung', dass die Grundstücke vom internationalen^ Wechselkurs aus betrachtet um eine mehrfache Jahresmiete billiger gegen englische oder amerikanische Valuta verkauft werden. Hieraus folgt bereits die Unmöglichkeit, den Wertzuwachs einfach aus Notierungen an der Börse zu berechnen. Der Preis kann überhaupt nicht ermittelt werden. Es ist nicht angängig, lim bei dem Beispiele des in englischen Pfunden äusgedrückten Kaufpreises zu bleiben, an Stelle des Kurses von etwas »über 12 RM denjenigen des Pfundes vor der Abwertung mit ca.- 20,40 RM einzusetzen. Hierfür fehlt es an jeder Grundlage, da ein derartiger Kurs nicht existiert. Ferner ist die Tatsache, dass der Kaufpreis im Ausland fällig wird,- zu berücksichtigen. Wird er in Deutschland in Reichsmark gezahlt, so kommt er entsprechend den deutschen Devisenvorschriften auf Sperrkonto, über welches nur mit Genehmigung deö Devisenstelle verfügt werden kann. Anders ist daher die Sachlage, wenn der Verkäufer den Verkaufspreis frei von Beschränkungen erhält. Unter diesen Umständen liegt der von'der Wertzuwachssteüerverordnung in Aussicht genom-r mene Fall vor, dass\der in fremder Valuta festgesetzte Preis in Reichsmark nicht ermittelt werden kann, so dass der gemeine Wert des Grundstücks als Veräusserungspreis zugrunde gelegt werden muss. Zu dem gleichen Ergebnis gelangt man, wenn im Vertrage der Verkaufspreis zwar in Reichsmark, aber unter der Bedingung ausgemacht wird, dass an Stelle der “ eichsmark—auf_Verlangen_des, Verkäufers Stelle des im Vertrage geschriebenen Preises ein solcher im Ausland in fremden Valuten go-_ zahlt werden soll. Der Kaufvertrag würde nicht nur nichtig sein, sondern die. Beteiligten würden sich nach der Devisenordnung strafbarmachen. Beim Austa lisch von inländischen Grund- ■ stücken gegen ausländische liegt die Sache ähnlich. Auch liier wird' bei" Feslsel/ung des . Kaufpreises für das deutsche . Grundstück'..dem Uiustaride Rechnung getragen, dass der , Kaufpreis auf .diese Weise-,ins Ausland, „transferiert“ wird. Der Wort der im Auslande .liegenden «yngetauschteu Grundstücke ist im Vergleich zu den deutschen oft '.erstaunlich ..gering. Es ist dabei ^'ausgeschlossen, dass -dieser geringe Wert des ausländischen lmmobils als echter Tauschpreis für das deutsche angesehen wird. Das Oberverwaltungsgericht hat zu den hier erörterten Fragen noch nicht Stellung genommen. ‘ Diejenigen, die sich bisher beiip Abschluss . von Grurulsliicksvertrügen über die Hohe der Wertzuwachssteuer geirrt haben, können evtl, den Grundstücksvertrag gemäss § 119 BGB 'anfechten. Die gegenteilige Meinung, dass eiii derartiger Irrtum .unerheblich'' sei, da es sich um einen Irrtum im „Beweggründe", einen eogcnanii-. teil „Motivirrtum“ handele, wird », der Mehrzahl der Fälle nicht zutreffen. Man'Mnif nicht übersehen, dass bei den hier in Betracht kommenden Verträgen zum Inhalt der Erklärung nicht nur das gehört, was in ihr wörtlich Ausdruck gefunden hat, sondern auch die zum Gegenstand vörausgegangener Verhandlungen gemachte G e - s c h ä f t s g r u n (1 1 a g e , welche in'einer dem Gegner deutlich erkennbar gemachten Weise die Erklärung beeinflusst hat. Die Rechtsprechung des Reichsgerichtes hat dies in zahlreichen Fällen anerkannt. Bei'‘Verhandlungen über den Kaufpreis spielt erfahrungsgemäß die zu entrichtende Wertzuwachssleuer immer eine gross»' Rolle und es wird nur seilen Vorkommen,^ «lass über sie nicht gesprochen worden wäre. Der Punkt wird schon deswegen regelmässig in den hier interessierenden Fällen berührt, da erörtert zu werden pflegt, wer die Wertzuwachssteller zu tragen hat, Käufer oder VeikMfei? G e i a il e , wenn die Valuta im Ausland gezahlt wird, muss sich der Käufer um die Steuer kümmern, und Vorsorge treffen, »lass er keinen Schaden erleidet, denn falls die Wertzuwachssteuer vom eigentlich . Verpflichteten, dem Verkäufer, - nicht gezahlt wird, haftet der Käufer neben ihm für den Ausfall bis zum Höclislbelrage von 25 Prozent des Veräusserungsproisps* * Grundbücher und veränderte Zinssätze Da "die eingetragenen Zinssätze von Hypo,- theken- und Gruudschulden im Grundbuch in zahlreichen Fällen nicht mehr der Rechtslage Oder den ursprünglichen Vereinbarungen entsprechen, bezeichnet es der Keicli^justizminister als erwünscht, dass die einer früheren Zeit 'an-' gehörigen hohen Zinssätze aus dem Grundbuch verschwinden. Eine geeignete Gelegenheit hierfür werde vielfach die gegenwärtig durch zuführende .Umschreibung der Grundbücher bh-- ten. Das Grundbnrhanit könne hierbei bei den Beteiligten.anregen. den Antrag auf Berichtigung' des Grundbuches zu stellen. Diebe Anregung werde um so eher befolgt werden, als die Eintragung in den meisten .Fällen gebührenfrei sei. Den Grumihuchämlern werde empfohlen, den Beteiligten in geeigneter Weisedie 'Stellung der erforderlichen Anträge nahe zu legen. Steuertermine im November 5. November: Abführung der einbehaltenen Lohn- und Burgenstetier für .Arbeitnehmer, (ganzer Monat Oktober bzw. zweite Oktoberhälfte). - , 10. November: Umsatzsteuer ■ (Voranmeldung und '.Vorauszahlung, 'für Mönalszahlor). .. Vermögenssteuer: Zahlung der dritten Vierteljahrsrate für . 1.95i5* Bürgerst euer:,, Zahlung gemäss .. Steuerbescheid.- * ■ 1 : . . . . 15. -November: Grund Vermögenssteuer. Hans-., zinssteuer, Gewerbesteuer, 20. November: ■.•Abführung der oinbehaltonoiV Lohn- und Biirgbrsteiier liir^- Arbeitnehmer für die erste •Npvemberliälfle. Ausserdem sind bei den von den Jüdisch e n G e in ein»! e n erhobenen Gemeindesteuern Nachzahlungen für 1996 an den in den einzelne» - Veranlagungs-Benachrichtigungen aut« geführten Terminen zu leisten. dem Erlass des Reichswirlsctiaftsministerfi vom 7. Juli 195(5 geklärt seien. Für<len Einzelhandel Im Wirtschaftsblatt »1er Industrie- und Handelskammer . Berlin (lieft 59) werden Kleingewerbe! reibende, insbesondere Einz.'Mhntfdelskaufleute, auf A ende r u n.g e n d o r U m s a t zs t e (i e r b e k t i m in u n g e n (insbesondere der 7(5 und 76 Satz 2 der Durchführungsbestimmungen zum Uiiisatzsfeiiergesetz) durch die Verordnung zur Aenderung der Durchführungsbestimmungen zum Uiiisatzsteuergeselz vom 21. August 195(5 aufmerksam gemacht. Die beiden erwähnten Paragraphen sahen Ausnahmen von der Bestimmung -des $ 75der Durchführungsbestimmung zum Dmsalzsteuergeselz vor. nach der der Unternehmer sämtliche Entgelte, die er . fiir seine Leistungen erhält, fortlaufend, 'mindestens täglich, unter Angabe des Tages aufzeiclineu muss. Die beiden Ausnahmen betraten Einsätze, die 10 009 KM im letzte',i vorangegangenen Kalenderjahr nicht überstiegen hatten und Reichsgruppe Industrie 3 Wie einem kleinen Artikel in der Zi'itsrlu dt „Der Deutsche Volkswirt“ (lieft 5) zu.entnehmen ist, hat der Leiter der R «* i r h s g r u-.p p e Indus t r i e , Staatssekretär a. D. T r e n »1 eienburg, die Richtlinien gegeben, nach denen innerhalb der Reichsgruppe bei der Klärung der Mitgliedschaft Vorlegungen werden soll. Von ihm hierbei die einzelnen Unternehmungen selbst besonders interessierenden Punkten seien ans dem genannten Aufsatz herausgegriffeii. »lass sich jedes Unternchinen, «las auf dem Fachgebiet mehrerer Wirtschaftsgruppen der Keichsgruppe Industrie tätig ist, seihst entscheiden soll, welche' Wirtschaftsgruppe, in deren Rahmen das Schwergewicht seiner facli- Jichen Betätigung liegt, es als seine Bet'reumigsgruppe bezeichnen will. Wenn das Unternehmen von diesem Kerbt Gebrauch mache, führe di- 'bezeichnet!* Wirfsrhaffsgruppe es als Hauptmitg’lied und übernehme damit nebenher fachlichen Betreuung auch die allgemeine Betreuung auf dein'gesamten Arbeitsgebiet des Unternehmens Die anderen Wirtschaftsgruppen, auf deren Fachgebiet das Unternehmen.-ausserdem tätig, sei, führten es dann nur als Fach- oder gar nur als Listeiiinitglied und beschränkten ihre Betreuung in diesem Fall auf besondere Fachfragen. Die U n t e r n o li in u n ge n müssten d i es e O p - t i o n schriftlich vollziehen, d. h. sowohl die von ihnen gewählte Betreuungsgruppe, wie auch die anderen Fachgruppen benachrichtigen, denen sie zugehören. Unternehmungen, di.p. von ihrem Beneiinuiigsreclit keinen Gebrauch machen., würden von den verschiedenen Wirtden Eigenverbrauch. Beide Ausnalitnebpstimimuigeii sind durch -die erwähnte Verordnung vorn ,21. August 1956 gestrichen worden.- Tn einem'dazu ergangenen' Kunderlass vom 15. September 1956 werde, zu der Frage der Aufzeichninigspfliclit feslgeslrill, dass Für wöchentliche Aufzeichnungen der Eie!»gewerbetreibenden kein. Raum mehr sei, nachdem auch diese Unternehmer zur täglichen Anschreibnng. der Waroneinkäufe in das Wareneingangsbuch verpflichte! seien. In dem. Runderlass heisse es ferner: „Die Streichung des Salzes 2 iin § 7S IISTDB ist durch den Fortfall des dort genannten § 7(5 USTDR bedingt. Demnach ist der Eigenverbauch grundsätzlich in jedem Einzelfnll anzuschreiben, z.. ft. die Entnahme einer Waschmaschine durch den Inhaber eines Haushaltfigeschäfls fiir seinen Privntgebraucji- In vielen Fälle» wird jedoch die Aufzeichnung jedes Ein/,-Halles des Eigenverbrauchs, insbf;soiii!ere bei Kleingewerbetreibenden und Landwirte», nicht verlangt werde» können, so namentlich bei Entnahme von Nahrung.--- und Geinissmilleln. Tu solchen Fälle,, ersuche ich. die. Buchführung eines .Unternehmers nicht lediglich aus dem Grunde zu beanstanden, weil er den Eigenverbrauch nicht täglich oder in geschätzten Beträgen verbucht hat.“ Eine auch fiir d<ui einschlägigen Einzelhandel zu beneidende Bestimmung lud der Präsident des Werberais der deutsche» Wirtschaft im Einvernehmen mit dein Krirhswirtsrhatlsmmieter auf Grund des Gesetzes und der 'Verordn uime» libpr Wirtschaflswerbung erlassen. ln ihr heisst es laut Tag es presse: der'an die Orffeutürhkeit gerichteten Wert. U II g f ii I- E.l cklr i z i tat, ■ Gas und Brei, „Stoffe aller Art sowie fiir Verwendung von Geräten oder E i n r i Itzt u n g e ,, , d i e /. ii ihre m Gebrauch o d e~r Verbrauch l> e s t i tu jn t sind, darf bis zu der beabsichtigte» endgültigen Regelung der Werbung auf diesen Gebieten auf euie andere, als die in der Werbung angepriesene Wärme-, Licht- oder Kraftquelle in keiner Weise, auch n eilt verslnckl. Bezug genommen werde». DieselBefLliiiimung tritt mit sofortiger Wiriimi" in Kraft. Für nicht an die Geffentlichkeit gerichtete Werbung bleiben du-' allgemein geltenden Vorschriften für Hinweise auf Wettbewerber und deren Erzeugnisse zu beachten.“ ' V Wiederaufleben der Diamantenindustrie in Holland Die Abwertung .des liollämli-chen Guldens hat zu einer Beb biing der Industrie geführt, die. sich auch in der von Juden .geschaffenen Diämaiiteniiidustri!': in der;lti'-li heute noch zum grossen Teil jiidi.-che Arbeiter besclMtigt sind, auswirkt. - Nach ..einer mehrjährigen schweren . Depie--.-i,ui geht ■ die Arbeitslosigkeit im Diamaritei.igewe'rhe jetzt stark .zurück. Die gebessert»» Lage in (fiesem- Industriezweig ist von grosser Bedeutung für die finanzielle Lago ,<b‘r Amsterdamer .liidiwlien Gemeinde. Pfunde oder Dollar im Auslande zu dem höheren der,Abwertung geltenden Börsenkurs ge- liefert werden müssen. Der Kaufpreis Bleibt nach wie vor aus den oben erwähnten Gründen unbestimmt^ Wie nicht besonders hervorgehoben zu werden braucht, darf nicht in dem Kaufvertrag ein Preis in Reichsmark beurkundet und dabei heimlich vereinbart werden, dass an sehaltsgruppe», denen . sie angehörten. Haujitinitglied'er betreut. Die Listenmitgüedschaft -tn.de nur dort in Kraft, wo eine Wirtschaftsgruppe, auf die Erfassung eines l'.id-,-- nehinens als F'ächmitglii-d entweder -verziclite . oder wenn die Zugehörigkeit als Fachmitglied. sich lediglich aus .einem ilillsbe trieb o'b-r einer unerheblichen gewerblichen Nebentätigkeit ergeben würde, Begriffe, die in Fachgruppe Handelsvertreter In t!rr Zeitschrift der Fachgruppe Ilandel.si'Vliaiid^jsiiiaklerin-lerWi.rtscImktsr- <_'nippe Vermittlergewerbe „Handelsvertreter imd' JlandeJs.nakler“ (11-9 2<>) wird cinoJiwU -I tieblung-des Keichsfinanzhofes vom 21. .luni l') ’,i; (VI A 4526.0) zu der Frage, ob II a y.d e 1 s - v e : frei u u g - n v e r ii u » s e r t \y erden l< n n ii eil . wiedergcgebeii. Danach'ist die entgeltliche Abtretiing von Handelsvertretungen durch einen Handelsvertreter steuerlich als Be-

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