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Central-Verein-Zeitung · 1936-10-08 · 41 (8.10.1936) · page 21

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936)
Issue
41 (8.10.1936)
Date
1936-10-08
Page
– (sequence 21)
Language
German
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Nr.41 Beiblatt 8.0ktober, 1936 . Echte oder aktueOe Berufswahl? - Die Erziehung der jüdischen-Jugend erfolgt heute ziim grossen l/eil unter dem Gesichtspunkt der Vorbereitung' einer späteren Auswanderung. . in besonderem Masse gilt das für die berufliche, Ausbildung. Aus dem. an sich verständlichen Wunsch, heraus, die jüdische Jugend Berufenem- - zuführen, durch die die einseitige Berufsstruktur der Vergangenheit ein wenig gemildert und die Aussichten auf Arbeit in Einwanderungsländern vergrößert werden, macht sich in jüdischen Kreisen vielfach eine neue Auffassung von Sinn , und Zweck der Berufserziehung geltend, die nicht immer nur günstig zu werten ist. Wenn ein Junge in die Lehre gegeben wird, tritt heute in vjelen Fällen der berufserzieherische Zweck hinter dem äuswanderungspolRischen zurück. Entscheidend für die Berufswahl ist dann nicht mehr Eignung oder/freier Wille, sondern in erster Linie die: Aussichten für die spätere Verwertbarkeit des erlernten Berufes in anderen Teilen der Erde. Dementsprechend wird auch die Ausbildung auf gefasst; sie dient nicht wie früher ate^ Grundjage zu weiterem- Aufbau, sondern als Vorbereitung zuni Abbruch und Neubau an anderer Stelle. . So begreiflich diese Einstellung ist, so hat sie doch auch ihre Gefahren. Sie liegen zunächst in der Einseitigkeit der Blickrichtung, die aus dieser Auffassung vom Zweck der Berufserziehung für die Berufswahl entsteht und die damit (auf längere Sicht gesehen) zu einer keineswegs befriedigenden Neuorientierung der jüdischen Berufsstruktur führen kann. Während . bisher ' die Berufsschichtung der Juden in Deutschland (und in anderen westeuropäischen Ländern) eine starke Bevorzugung der geistigen und kaufmännischen Berufe erkennen liess, besteht nun die Tendenz, diese Bevorzugung auf die händarbeitenden Bhrufe zu übertragen, ohne damit von der Einseitigkeit (aber jetzt mit ’ anderem Vorzeichen) loszukommen. Man bestimmt dabei vielfach auch Menschen zu Bandwerkern, die ihrer geistigen und körperlichen Veranlagung nach gar nicht dafür geeignet sind. Die Klagen, die von jüdischen Handwerksmeistern über eine mangelnde Eignung mancher Lehrlinge für ihren künftigen Beruf laut werden, bestätigen diese Auffassung, Wir meinen, dass viele Elfern es sich jetzt mit der Berufswahl für ihre Kinder etwas zu . leicht machen. Wenn man heute jüdische Eltern fragt, was ihr Junge werden soll,'dann erhält man vielfach die fast beleidigt klingende Antwort: „Selbstverständlich Handwerker!“ Und wenn man sich dann ein wenig genauer für die Art des Handwerks, - das gewählt werden soll, interessiert, dann kann niau oft sein blaues Wunder erleben: „Ja, wir wissen noch nicht genau, entweder Installateur oder Konditor oder Gärtner, wir inüssen sehen, wo wir eine Lehrstelle für ihn finden!“ Das ganz, zufällige äussere Merkmal der Beschaffung einer Lehrstelle wird also vielfach für die Berufswahl ausschlaggebend. Das klingt, als ob zwischen den verschiedenen Handwerksberufen gar kein Unterschied bestände, als ob. sie. einfach gegeneinander auswechselbar'wären und als ob nicht jeder dieser Berufe 'eine bestimmte Veranlagung und auch den festen Willen zur unbedingten Einordnung voraussetzte. Es ist fast dasselbe, .was man..in" früheren Zeiten zu hören gewohnt war: Der Junge muss studieren, w a s, ist gäiiz gleichgültig!’. Nicht jeder Junge eignet sich aber zum Handwerk und noch! weniger eignet sfch jeder zu jedem Handwerk. Wenn sich auch die Einstellung der Jugend zur Berufsfrage erfreulich gewandelt hat und viele freiwillig und gern einen handarheitenden Beruf ergreifen, so dürfen wir nicht verkennen; dass es andererseits auch sich aus der neuen, fast zun. „Mode“ gewordenen Einseitigkeit der Berufsziele ergibt. Hat man früher bei jüdischen Kindern zu viel Rücksicht auf die angebliche Veranlagung und die persönlichen Wünsche genommen, so droht ..jetzt der umgekehrte Fehler: Die persönliche Veranlagung wird einfach übergangen. Die allgemeine Stimmung und die Berichte, die von ausgewanderten. Freunden oder Verwandten kgmmen, fordern Handwerk, und also wjrd wähl- und ziellos - irgendein Handwerk für den Jungen als Lebens-' beruf bestimmt. Und dabei ist auch das Handwerk heute-so spezialisiert und vielseitig, «lass sich — selbst wenn man dieser allgemenreu Parole folgen will — für die verschiedensten Befähigungen Ausbildungsinöglichkeiten finden lassen. Es gehört dazu nur ein wenig Ueberlegung und Phantasie sowie der Mut,' auch einmal weniger ausgetretene Wege zu gehen. Die Verringerung der Berufsmöglichkeiten für den Juden erleichtert also nicht,5 wie vielleicht manche meinen, die Berufswahl, sondern erschwert sie. Es handelt, sich ja nicht 'nur' . darum, irgendeinen Beruf zu fiudem.gerade jetzt sollte man einen möglichst passenden Beruf suchen. Sonst" entsteht 'ein." keineswegsbe-7^ griissenswerter Typ wirtschaftender jüdischer Menschen, die zu ihrem Beruf mehr oder weniger durch äussbre Zufälle gekommen sind und . die, selbst'wenn sie sich an ihn gewöhnen, ihm innerlich für lange Zeit fremd bleiben. Der Stand der Wirtschaft in allen Ländern fordert aber freudige, positive Menschen.' die ihren Beruf nicht als Last, sondern als Aufgabe empfinden. Die anderen werden es nirgendwo zu etwas bringen und erbarmungslos vom Gelriebe der Wirtschaft ausgestossen werden.“ Wir wissen, dass finanzielle oder wirtechaft- .liehe ‘Verhältnisse im Elternhaus heute "oftmals zu schnellen Entschlüssen und vor allen, zu schnellem Verdienst zwingen. Die „Flucht ins Handwerk“ — so möchte man fast sagen — zeigt eich aber auch da, wö noch die Möglichkeit und die Zeit zu ruhigem Planen^ vorhanden wäre. Es ist weder dem jüdischen Handwerk noch dem einzelnen noch dem .Tudenlufti als Gesamtheit gedient, wenn wahllos jüdische Menschen dem Handwerk zugeführt Werden. Man sollte nicht 'vergessen, dass z. B. auch eine gründliche und gewissenhafte kaufmännische Ausbildung (vor i allem, wenn durch sie auch gute Spezialkennt- . niese vermittelt werden) noch immer Aussichten für die Zukunft eröffnet hat. Auch bei ihr kann der besondere Gesichtspunkt einer später notwendigen. Auswanderung berücksichtigt werden-. Und wenn von ’Uebersee im Augenblick immer, wieder der Ruf nach Handwerkern laut wird, so darf bei der Berufswahl nicht übersehen werden, dass das Bild sich im Laufe der Jahre, die die Lehre erfordert, ändern, kann, so dass es falsch wäre. Entscheidungen, die einen Menschen für alle Zukunft festlegen, allein unter dem Eindruck solcher Berichte zu treffen. In diesen Blät- 'tern hat vor kurzem Dir. Herbert Kahn in zwei sehr, beachtlichen Aufsätzen an Hand statistischer Unterlagen dargelegt, dass die wirtschaftliche Entwicklung der überseeischen Länder (vor allem Südamerikas) sehr bald auch wieder „Be-" darf nach gut durchgebildeten, wagemutigen Kaufleuten fti.it hervorragendenSpezialkennt’nissen '" wecken .kann. Niemand, auch nicht der beste Volkswirt oder Statistiker, wird allerdings hundertprozentig sichere Prognosen stellen können. Was aber die allzu einseitige Berufs- Struktur eiper Gemeinschaft bedeutet, sollten yns die vergangenen Jahre gelehrt haben, und es wäre gewiss ein Fehler, wenn wir sie jetzt unter Ausserachtiassung aller anderen Möglichkeiten nur mit umgekehrtem Vorzeichen wieder schaffen wollten. Selbstverständlich muss heute, von diesem Zeitpunkt an jeder hescfiäfti'gle Angestellte und Arbeiter im Besitz eines ' Arbeitsbuch*1« . sein muss, sofern sein Einkommen «bm Betrag von 1000 ,RM monatlich nicht übersteigt, ist jetzt die Polizei iin“Einverständnis mit dem Arbeitsmiriifterium vom Remtisinini^teniiindes Innern beauftragt wordenen Jeu. lUdrieben- Arbeitsbuchkontrollen durchzuführen. Sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer machen sich straf- » bar, wenn ein Arbeitnehmer ohne Arbeitsbuch ' beschäftigt wird,_ , ■ , " : V om Textil-Einzelhandel Auf einer Mitgliederversammlung' .der Fac.hahteilung „Herrenlind Kiiabonbekleidung" der Fachgruppe „Textileinzelliandel“- betonte nach einem in der Tagespreise--veröffentlichten Bericht .des DH I) der Fachabt ei hing steiler Dr. Ley , (Köhl) u. a., dass in derFrage der Branchen^ b e r e i n i g u n eitle ° allzu woirgehencle Spe-"" zialisierung vermieden werden inii»<>. Angesichts der überaus starken KrisenempfmdUchkeit der Fachgeschäfte müsse die Möglichkeit zu. Rückbildungen in allgemeine Bekleidungsgescliäfte offen gelassen werden. Als.Freize.it für die Belegschaft sei der Sonnabend-Nachmittag im Interesse der Bedarfsdeckung ■ der- Bevölkerung. _abzuleImen.,--Alsei trägliche l’reizeit-k(>une-de-r_ Montag-Vor-inittag/angesehen werden. Der Redner hatirgschliesslicli die Errichtung einer eigenen . WirtschaLtsigiiuppe.an St,'Ile «triH+tsbengen Fachgruppe. „Textileinzelliandel“ -befürwortet. Der Leiter-der Fachgruppe ..Tuch- und Kleiderstoffindustrie“. t'roon, , habe bei Betrachtung der Rohstofflage ausgefiilirt. der starke Verbrauch . nirht_bewirtsrhaReterMateriälien, besonders der Reisswolle, so erwünscht er devisenpolitisch sei, habedoch zu Veränderungen im Preisgefüge» geführE Diese -würden zum. Teil-durch geeignete wirtschaftspolitisciie Massnahmen zu beeinflussen sein. Es bleibe jedoch Aufgabe - der Bpkleidungswirtsebaft. dem Verbrauch gut«» lind preiswerte Waren;zuzuführen. Es liege vor allem bei den Tex t i Vk a u f l e u le n ,. die neuen Stoffe einzuführen und den Verbraucher von ihrer Güte zu überzeugen. Die Fragestellung, nach dem Material müsse mehr und mehr durch die nach «lern. Gebrauchswert verdrängt worden, lieber die Arbeit der Fachabteilung Herren- und Knabenbekleidung habe l)r. Helliuann, referiert und neue R i cht I i n i Pn für die Warenbezeichnung angekündigt. Ferner habe er die .Verwirklichung der Schiedsgerichtsbarkeit für Kaufverträge zwischen Hainiel und Lieferanten in Aussicht gestellt. Er habe den Willen des Textileinzelhandols zur offenen und vorbehaltlosen Preisauszeichnung betont. Nicht zu vernachlässigen sei eine pflegliche Behandlung auch der unteren Preislagen -bei Herren- und Knabenbekleidung'. Hinsichtlich der M a s s ko n f e k t i on werde der neue Tarifvertrag die Bestimmung enthalten, dass als Masskonfektion ans Bokleidungsindnst riebet rieben nur solche Ware zu .verstehen sei, bei der mehr als’eine Anprobe vorgennmmen worden sei. Notwendig sei eine neue Bezeichnung für Maßkonfektion, nachdem das Wort ..Konfektion“ nusgemerzt werden solle«. Hierfür diene ein demnächst zu erlassendes Preisausschreiben. .Bemühungen, eine gewisse N e u o r d.n n n g i n die K re d i t g e w ä h r u n g' an die Verbfaucliersrhaft zu bringen, seien im Gange. Vor aljeni sei es notwendig, «len bisher unorganisierten' Kredit umzuwaiuietn in Organisierte Linien. Hierbei erwäge man auch Möglichkeiten, iim für die grosse Masse der Mitgliedsfirmen, di«* auf Kreditgewährung an ihre Kunden nicht verzichten könnten, die Kreditgewährung zu finanzieren. Grundsätzlich betrachte man aber Kreditgewährung nur als ein ■notwendiges Uebel. Notizbuch des Kaufmanns Die. ’ U el« e r w a c h u n g s s t e 11 e für Elisen, und Stahl hat pine Auordmilig. er^_ ..lassen, nach der alle Unternehmungen, die Eisen oder Stahl erzeugen., verpflichtet . sind, einen.; Lagerbestand an ,’i.sen-- und inanganhaltigen Rohstoffen in einer Höhe zu unterhalten, dm von der .Ueberwachungsstelte "für dio. "k in/.eine», Unternehmungen festgesetzt wird; - Im . RViclisatr/.eiger eit-ehien eine . V er-, f feilt- Hebung «ler fiir das Korlw irtsclvaftsialir pi.'iT geltenden R i cht preis e f ü r Eich t e n.-_(T a n - '• n e n -) u n «I Rot h u c h e n - R u n <1-h o I z , die;- Wie I>>»s.tier, nach Güteklassen und einer grossen Anzahl von Preisgebieten unterschieden sind. Ausserdem . ist gleichzeitig eine Regelung «feg G r u b e n h. o 1 z in a r k lo s erfolgt. * r» ' - Der ReicliswirlschaftsmirusJer h.it die Gültig- . keitsdauer-seiner Anordnung über die Regelung ' der Erz-Miguug in -ier c h e m i s c h - p h a r m az e u t i s c li e >i G l a s w a r e » i n d u s t r i e bis zum 3(1. .September. 1P3X verlängert.- Die .Anordnung über das Verbot der Errichtung von Anlagen zur Herstellung von '/."inent wurde Ins zum 31. Dezember 1937^-erlängert. Der PräM-leiit der lieiclisinusikkammer bat im Einvernehmen mit dem Keiclismiiu-Ier fiir Yolksaufklaruiig und Propaganda und «lern Reirnswirtschaftsmimster eine Verkaufter«!- i n g für «I e n M u s k all e » li a n <1 Die Haupt Vereinigung der Deutschen Gart Al upd WeiidiHiiwirtscliaft bestimmt in einer An- ' or-linnig Nr. 100. dass mehl nur die Neugrumlung mul Erweiterung von Verarbeitungsbetrieben' der K o.ii s e r v e n -, M a r m e Inden -.. E s s i gu s w. I n d ii s f_r_ie genebmigungspl'lirhlig ist, sondern auch, die Verlegung und Zusammenlegung von derartigen Unternehmungen. Durch eine-Anordnung sind mit Wirkung ab 1. Oktober Bestimmungen über eine Einschränkung der Sr h I a g sa h n e - „ n il F e 11 k ä s e - Erzeugung erlassen worden. Der. Präsident ,1er Reichsaiislalt hat in den Anordnungen über “die Regelung des Arbeitseinsatzes in Berlin, Hamburg, Altona, Wandsbek, Harburg-Will,elmsbiirg. Bremen’-* W eserlniiude, Delmenhorst und Nonlenhamm, die eine Zuzugsperre, für die genannten Städte, bedeuteten. jetzt die Bestimmung eingeführt, dass die Zustimmung Res Arbeitsamtes nicht erforderlich sei für die Einstellung von H'ausg e h i 1 f i n n e n. , Unerwünschte Form von Mahnschreiben Nach- Dm geschäftlichen Mahnungen molir druck fcu 1 verleihen.'-pflegen.- so lieii-t Tägpspresse, verschiedene' i'irmi-n ibr<'n Schuldnern als sog,man nie „letzte aussergerichtliche Maliming“ das F oj in u I h. i- . eines- Z a li 1 u ii g s h e f e h I s zu 'fibersenden. in dem lexl und Kosten bereits ausgefiilll sind. Wenn die Ei ir in lila re auch den mii'ged ruckt.m Vermerk trügen: ,.K Tage zuriickgestel.li" und auch nicht auf Täuschung des '.Empfängers angelegt sein "»'gen. so konnten die Mahnschreiben, .loch sehr \vie-ge$agVl>ei-dpr--Berufswahl-und-der—Berufs— viele junge Menschen gibt, die nur der erziehung auf Auswanderungsnotwendigkeiten äusseren Umstände halber dey, Willen . zum Rücksicht genommen werden. Trotzdem kann handwerklichen Beruf haben, von dein sie * und Inüss dabei der Versuch unternommen Wer-. im Grunde die -Erfüllung ihrer eigentlichen Beden, innerhalb der vorhandenen Möglichkeiten Ab 1. Oktober: Verbuchung des Warenausgangs Die Warenaiisgang6verordming vom 20. Juni, die für die G r o s s h ü n ,11 e r die. Verpflichtung' begründet, zu steuerlichen Zwecken den Ware-nausgang zu. verbuchen.-ist am E. Oktober in Kraft getreten. Die Verbuchung muss, worauf .in. der Tagespresse nochmals Ii ingewiesen_wird, 'fob_ -g,mde—Angät)'p-n—ent-hadtÄng—Jmg—der—Li^f^ruiig-i- BWIr <«u<'li<*ii Wolmliituser fur sc-lincll •- entsrhlosseiip Käufer, har A üsZa h I u n « ender Immobilien l.lnh.Sirawe »2 . II I, I ins fl« leicht, namentlich bei gescliäfl^migewamlten- Personen. zu einer irrigen Auffassung -über .hm' Charakter und die "l'ragweite der Zahlmigsaufforderiing und der mit ihr verbundenen Androhungen führen. Das Wirke sirh besonders dann nachteilig ans. wenn die Kostenberechnung, ..irutlieh oftvorkntiime. starlc/itbeTKFtztrufswünsche gar nicht erwarten, und die hoffen, ihn bei der ersten besten Gelegenheit mit einer ihnen mehr zusagenden Tätigkeit vertauschen . zu können. Und das ist die zweite Gefahr, die eine breite. Streuung der Berufe zu erreichen- Das dürfte-den Interessen der einzelnen wie denen .der jüdischen Gesamtheit am meisten entsprechen. H. W—1. Lohnsteuerbescheinigung bei Aushilfskräften Zu dieser Frage wird in der von Wirtschaftsprüfer Dr. jur. et rer pol. H. ßrönner bearbeiteten steuerrechtlichen Umschau der Zeitschrift „Der Deutsche Volkswirt“ darauf hingewiesen, dass bei Aushilfskräften, wenn ein Dienstverhältnis vor dem 31. Dezember des Kalenderjahres, für das: die Steuerkarte ausgeschrieben ist, endete, grundsätzlich die -Lohnsteuerbescheinigung schon bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausgeschrieben werden musste. Uiese-Regelung hätte eine übermässü Belastung der mit der Lohn- und Lohnsteuer- Berechnung befasste® Kräfte in denjcnigen,lGewerbezweigen zur Folge gehabt, die in gif rem Umfange Aushilfskräfte für kürzere D; Beschäftigten. Durch einen kürzlich ergangen! Runderlass deS Reichsininisters der vom 7: September 1936 (S. 2220 — 401 III; RStBl. 1936 S. 697) seien- Erl eich terungen bezüglich der Lohnsteuerbescheini* gungeh bei Aushilfskräften (Tagelöhnern) geschaffen worden. Nach diesem Erlass könnten die Herren Präsidenten der Landes- Imanzämter auf Antrag zu lassen (diese Befugnis könne u. U, auf die Finanzämter übertragen Werden)’ dass der Arbeitgeber für .seine Aushilfskräfte von der Ausschreibung 'der Lohnsteuerbescheinigung jeweils nach Beendigung des Dienstverhältnisses absehe. .Soweit der Arbeitgeber. von dieser Ermächtigung-Gebrauch mache, müsse er aber nach Ablauf des Kalenderjahres für jede im abgelaufenen Kalenderjahr aushüfs- - weise beschäftigt# Aushilfskraft ein- Lohnst e u e r ii b e r w e i s u n g« b l a 11 an das Finanzamt der Betriebestälte übersenden. Die Ein- Name und Anschrift des Erwerbers; Art des Warenpostens (Sammelbezeichnung genügt); Preis. Ferner besteht die Verpflichtung zur Erteilung eines Belegs (Rechnung, Kassenzettel, t Lieferschein., Quittung), der die gleichen Angaben wie die Verbuchung enthalten muss. Die Verbuchung muss spätestens bei Lieferung der Ware erfolgen. Das Finanzamt kann Erleichterungen bewilligen. Sonstige Buchführungs- und Auszeichnungspflichten bleiben unberührt. Da als Großhändler im Sinne dieser ■ Verordnung aHe gewerblichen Unterüehmer gelten, die an andere gewerbliche Unternehmer Waren mit . oder ohne Verarbeitung zur gewerblichen Weitervpräusseruiig. liefern, erstreckt sich die neue Buchungepflicht auch auf die Fahr i k a n t e n. “Der-Rel . . eti 'iiM, . «las Keichsreclitsamt der NSDAP, die AusmiE/.ung des ütdiclieii Vjonirucks fiir..den In lass eines' Za|ibiiigsbefehis ini "private,, . Mahn-rhreihen und 'die Eorni dieser- Verwendung fiir ',| „ r c i,„ s u n e f-w ii n .■*• c h l. Audi die Wirl-''hriflsgnippe „Einzelhandel“ gebe Erwartung Adsdruck; «lass Einzelhnndelsk,•nineute derartig unerwünschte Eornien des geschäftlichen Schrift- . Verkehrs in Mahnangel.-ueni,eilen künftig ver- ' iii'd'de», falls sic bisher überhaupt' angeweudot. Der Begriff der,,Pension“ Wir hatten vor kurzem in einem Auszug aus der Tagespres6e übe'r diese' Lage berichtet. Die ..Frankfurter Zeitung“ veröffentlicht nunmehr eine Zuschrift der Fachgruppe ,,Beh«ir-_ .... . . . ... - b s f g u n g s g e w e r b e“. in der es u.' a. heisst,, Sendung der Lohnsteueruherweisungslilatter sei «nter dem Begriff „Pension“ sei bisher in den nn allgemeinen bis zuni -lo. Februar befristet. einzelnen," Teilen Deutschlands etwas Verim allgemeinen Die Ermächtigung von der Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses abzusehen, beziehe sich nur auf die Aushilfskräfte (Tagelöhner),: nicht da- ' gegen auf sorrstige-' Gefolgschaftsmitglieder des Betriebes. _ Kontrolle der Arbeitsbücher Nachdem die Einführungszeit für die Arbeitsbücher am 1. September abgelaufer, war und schiedenesverstanden worden. Das. Bestreb' gehe nun-dahin, einen Standardbegriff ■ fiir das uanz.e Reich zu schaffen und unfer. Pension eine Leistung festzulegen, die aus dimmerlei s t u n g, Frühstück und zw ei Hauptmahlzeiten bestehe. Diese Festlegung sei notwendig, um einheitliche Wpt‘- Imwerbsgrundlagen fiir die verschiede,in Betriebe zu schaffen und das Publikum vor Irre; führuugea zu schützen. ■ Hauswirt und Mieter Ministerialrat Dr. . fvli.el (Keichsarbeitsr •ministerium) spradi auf der-Reiciislagung des ' Rundes deutM-lier Mietervereine über den „Neuen M i e I e r s c Ii u t z“. Die Zimalime der Woliiiuiigsknnpplieil >,at,e es, so erklärte er •nach Berichten i„ der 'Tagespresse, erforderlich gemacht, den Mieter in stärkerem Masse als bisher gegen Kündigungen und Mietsteigerungen zu schützen. Das Reichsmietengesetz sei völlig neu gefasst, das Mietersclmtzgeselz in wichtigen Punkten geändert worden. Für die kleinen und mittleren Wo’lmuhgen bestehe noch Mieterschutz. Namentlich könn<- bei diesen Wohnungen nicht etwa eine Kündigung erfolgen, um die Mieten zu steigern. Erhöhungen der gesetzlichen Mir dürfte,i nur insoweit erfolgen, als durch •' gesetzlichen. BeVimmiingen '-ausdrücklich gelassen seien. Bei der Neuvermietung Wohnung, für welche das Reichsinielengos gelte, könne eine höhere Miete vereinbart werden. Der Mieter könne sich jedoeh innerhalb eiues Jahre» aut die gesetzliche Miete berufen. rcii dieV z’ehn'r \

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