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Central-Verein-Zeitung · 1938-10-06 · 40 (6.10.1938) · page 2

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
17 (1938)
Issue
40 (6.10.1938)
Date
1938-10-06
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 C.-V.-Zeiiung Nr. 40 * 6. Oktober 1938 nriEomesciiioenfeririH Ericn Gimpel löf .9; äuf ziiss—ü: Heizungen BERLIN SW — Sam.-Nr. 66 23 75/6 Australien überhaupt eine große Rolle spielt, ist viel zu wenig bekannt und stellt einen Teil der Unkenntnis dar, die vielen jüdischen Einwanderern die Vorstellung vom Land ihrer Zukunft beeinträchtigt. Es ist eigentlich nicht klar, wieso fast alle Einwanderer, nicht nur Juden, mit falschen Vorstellungen über die Vitalität dieses Landes nach Australien kommen. Mag es die Distanz sein, die das Bild entrückt, mag ein gewisses Ueberlegenheitsgefühl der Bürger älterer Erdteile, gegenüber dem jüngsten Kontinent die Ursache sein. Wie dem auch sei, fest steht jedenfalls, daß das australische Leben seinen eigenen Rhythmus und seine eigene Dynamik hat und daß es von allergrößter Bedeutung ist, diese kennenzulernen. Australien ist erst 150 Jahre alt. Was in dieser Zeit geleistet worden ist, stellt die Tüchtigkeit der Bewohner PELZ MODENHAUS WEISSLER Berlin - Charlottenbursr, n U r Wilmersdorfer StraSe 37 Führend in der ftode! — Billig im Preis! Reith in der Jluswahi! unter Beweis. Jeder Einwanderer sollte wissen, daß der Australier auf die Entwicklung seines Landes stolz ist. Der Australier ist darum nicht leicht davon zu überzeugen, daß Erfahrungen anderer Kontinente ihm zugute kommen könnten. Das Selbstgefühl führt zu der Einstellung, daß es kaum etwas geben mag, was der Australier nicht selbst auch mindestens ebenso leisten könnte, ungeachtet der Erfahrungen alter Unternehmungen in anderen Erdteilen. Ständig entstehen neue Unternehmungen in den Industriebezirken des Landes und zeugen von der Leistungsfähigkeit australischer Arbeit und Energie. Welchen Platz hat der jüdische Einwanderer in diesem Lande gefunden? Bis jetzt hat in den Städten der überwiegende Teil der Einwanderer ihre Existenz im wirtschaftlichen Bezirk gefunden. Die Dauer der Umstellungszeit ist aber z. T. sehr beträchtlich. Abgesehen von wenigen Spezialisten, haben Kaufleute Lebensmöglichkeiten nur dann schaffen können, wenn sie über Kapital verfügten. Bei Eröffnung von Fabrikationsbetrieben besonders in der Textilbranche hat der Umstand, daß es in Australien überhaupt keine Heimarbeit gibt, viele Schwierigkeiten bereitet, da die Herstellung im eigenen Betrieb eine vollständige Umstellung der Kalkulationsgrundlagen bedeutet. Man versucht jetzt, für verschiedene Spezialgebiete Sonderauskunftsstellen einzurichten, die dem Einwanderer behilflich sein sollen, wenn er sich selbständig macht. Von technischen und handwerklichen Berufen muß berichtet werden3 daß der Umschichtler im allgemeinen versagt hat, eine Tatsache, die nicht zuletzt darauf zurückzuführen ist, daß die Ausbildungs- und Arbeitsmethoden in Australien einen Standard zeigen, der es selbst dem erfahrenen Handwerker von Uebersee in den ersten Monaten erschwert, den Anschluß zu finden. Schließlich kommt noch hinzu, daß in vielen Berufen Spezialexamina verlangt werden, die selbst für den Australier nicht leicht abzulegen sind. Während in den Städten die Zahl der Arbeitsplätze bei dauernd steigendem Uhren SSSßBEKT GCATZ Goldwaren Ankauf G. 8. II. 48548. W 30, Barbarossastr. 14. Tel. 26 21 32 HPPPgSHeffiffS prilHa* äT»ßer»t billig:! m I SSäöällSBw Eu:?en Gross, Kantstr. 38a Einwanderungsstrom abnimmt, hat langsam eine Entwicklung eingesetzt, um das Land zu „erschließen". Nicht nur kaufmännisch und handwerklich vorgebildete Menschen* werden immer mehr auf die vielen Kleinstädte im Lande allein angewiesen sein, sondern vor allem die Menschen, denen es nicht gelungen ist, in der Stadt Fuß zu fassen. Diese Hinwendung zum Lande kann von großem Vorteil sein. Nirgends ist die Möglichkeit, das Land kennenzulernen, günstiger als dort, wo vielleicht der jüdische Einwanderer der erste Einwanderer überhaupt ist; alle Bestrebungen, einzelnen Familien durch Farm- und Landarbeit einen Lebensraum zu schaffen, werden von den jüdischen und Staatsstellen unterstützt. Vereinzelt haben jüdische Einwanderer im Bezirk der Geistesarbeit des Lande's ihren Platz gefunden. Trotzdem ist leider nicht daran zu denken, in größerem Umfang Intellektuellen Aussichten zu eröffnen. Die begrenzte Zahl von Permits, die von der Regierung der jüdischen Einwanderung zur Verfügung gestellt wird, muß in einer Weise verteilt werden, die den Bedürfnissen des Landes entspricht. Auch künstlerische Betätigung ist nur in einzelnen Fällen möglich gewesen. Einzelne Musiker haben im Rundfunk und im öffentlichen Konzertleben nach langem, schwerem Bemühen allmählich Fuß gefaßt, die Situation wird auf diesem Gebiete aber dadurch beleuchtet, daß es in Australien fast nirgends Theater und kein Opernhaus gibt. Erlesenste Künstler aus allen Teilen der Welt geben Gastspiele, und so geht die Saison vorüber. Aber es hat sich auch gezeigt, daß die bestehenden Kunstklubs durch gelegentliche Mitarbeit eingewanderter jüdischer Künstler eine Bereicherung erfahren haben, und es ist bestimmt noch nicht abzusehen, welchen Aufschwung das Kunstleben Australiens in Zukunft nehmen kann. Den erfreulichsten Teil der jüdischen Einwanderungsarbeit in Australien stellen die jungen Menschen dar, die hinausgeschickt worden sind, um im Lande erzogen zu werden und hier einen Beruf zu erlernen. Sie wachsen hinein in das Leben dieses Landes, und bei ihnen läuft die natürliche Reifezeit mit dem Erlernen und Erleben des Neuen zusammen. Dr. Wolfgang S. Matzdorff Diskussion lim Kenya Die englische Presse beschäftigt sich weiterhin mit der Frage der jüdischen Gruppensiedlung in der Kronkolonie Kenya. Es wird darauf hingewiesen, daß es sich eigentlich nur um zwei Fragen handele: nämlich darum, ob eine solche Ansiedlung für die Juden und ob sie für das Land von Nutzen sei. Was die Juden betreffe, so sei die Auswahl der Länder, in welchen sie Aufnahme finden könnten, recht gering, und Kenya sei bestimmt nicht das schlechteste. Allerdings dürften sie das neue Land nicht mit Minderwertigkeitskomplexen betreten, sondern sie müßten sich bewußt sein, daß sie Leistungen vollbracht hätten und auch in Zukunft vollbringen könnten. Ihre Haltung gegenüber den Eingeborenen müsse menschlich aber energisch sein und sich nach den kolonisatorischen Prinzipien der Behandlung von Schwarzen durch Weiße richten. Was Kenya angehe, so könne es nur froh sein, wenn es Menschen aufnähme, die auf Grund von Unterstützungen ihrer eigenen Organisationen den Aufbau ihres Lebens begännen und dem Land dadurch nicht zur Last fielen. Die Zahl jener Engländer, welche bereit seien, aas Leben von Kolonisten zu führen, sei augenblicklich recht gering. Auslandsnachrichten Bulgarien Die Regierung teilte der sechsten Völkerbundskommission mit, daß sie nicht in der Lage sei, neue Einwanderer aufzunehmen, daß sie jedoch mit dem neuen Flüchtlingskommissar Sir Herbert Emerson hinsichtlich der bereits anwesenden russischen und armenischen Flüchtlinge weiter zusammenarbeiten wolle. Soweit seine Funkdon auch auf Einwanderer aus Mitteleuropa ausgedehnt worden sei, müsse sie sich ihre endgültige Stellungnahme vorbehalten. Dänemark Die Polizei gibt bekannt, daß in Zukunft auch Besuchsreisenden aus Deutschland der Grenzübertritt' nur dann gestattet werden kann, wenn sie den einwandfreien Nachweis darüber führen können, daß sie nach Deutschland zurückkehren. Polen Zum medizinischen Studixum an der Jagelonski - Universität in Krakau wurde in diesem Jahr kein Jude zugelassen. Für die juristische Fakultät wurden 6,7 o/o, für die philosophische 7,3 o/o, für die landwirtschaftliche 1 o/o Juden immatrikuliert. Unter 100 Medizinstudenten der medizinischen Fakultät in Warschau befinden sich in diesem ftsphsmerungen SSä5 Pflasterungen, Btirgersteige - Telephon: 92 47 56 Semester 10 Juden, unter 700 der technischen Hochschule nur 21 Juden. Der Anteil der Juden an der Bevölkerung Polens beträgt nahezu 10 °/o. — In Krakau kam es zu Judenfeindlichen Ausschreitungen, in deren Verlauf Baruch Mosche Herzog so schwer verletzt wurde, daß er im Krankenhaus starb. Die Polizei hat zwei der mutmaßlichen Täter, von denen einer noch die Sekundärschule besucht, verhaftet. Rumänien Im Verlauf der Unterhaltung, die Außenminister C o m n e n auf der soeben abgeschlossenen Völkerbundstagung in Genf geführt hatte (vgl. C.-V.-Zeitung Nr. 39 vom 29. September) war versichert worden, daß in Rumänien geborene Juden die Staatsbürgerschaft nicht aberkannt werden würde. Nach neueren Nachrichten haben jedoch die Gerichte auch in den letzten Tagen Ausbürgerungen vorgenommen, die nach dieser Erklärung, wie man hofft, zurückgenommen werden. Schweiz Sylvain S. Guggenheim, einer der führenden jüdiscen Persönlichkeiten des Landes, erklärte Pressevertretern, daß die Juden der Schweiz das äußerste an materiellen Opfern aufwenden würden, um die Durchwanderer zu unterstützen und um ihnen eine Weiterwanderung zu ermöglichen. Keiner der Eingewanderten, denen der Aufenthalt gestattet worden sei, werde notleiden. Mit der Bewältigung dieser Aufgabe habe sich eine Sondertagung des Schweizer Israelitischen Gemeindebundes belaßt. — Das Strafgericht in B a s e i verurteilte einen 30jährigen Kaufmann unter besonderem Hinweis auf das Skrupellose seines Verhaltens zu acht Monaten Gefängnis, weil, er ein jüdisches Ehepaar unter Vorspiegelung falscher Tatsachen — es handelte sich um die Beschaffung der Aufenthaltsgenehmigung — um über 4000 RM. betrogen hatte. Türkei Während des Gottesdienstes an Rosch Haschana wurde in allen Synagogen des Landes ein Aufruf der „Vereinigung für jüdische Kultur", einem Jugendverband, verlesen, in welchem die Juden des Landes aufgefordert werden, das Türkische als Umgangs spräche zu benutzen. Am 15. Jahrestag der Gründung der Republik fanden in den Synagogen und in den jüdischen Vereinigungen zahlreiche Feierlichkeiten statt. Sowohl die sephardischen wie die aschkenasischen Gemeinden beteiligten sich hieran. Der Bürgermeister von Istanbul dankte der jüdischen Bevölkerung für ihre loyale .Gesinnung und beson-. ders für die großzügigen Spenden, welche ' von jüdischer Seite an diesem Tag dem Roten Halbmond und dem Ausbau des Flugverkehrs zugewendet wurden. Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege Die Reichsregierung hat ein Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege vom 28. September 1938 (RGBL I, S. 1309) beschlossen. Der Reichsminister des Innern ist ermächtigt worden, anzuordnen, daß in der Krankenpflege oder als Hilfskräfte in der Gesundheitspflege nur Personen berufsmäßig tätig sein dürfen, die eine Erlaubnis zur Ausübung dieses Berufs haben. Er bestimmt die Voraussetzungen, unter denen die Erlaubnis erteilt wird und zurückgenommen werden kann. Die Inkraftsetzung des Gesetzes für das Land Oesterreich bleibt vorbehalten. In der Ersten Verordnung über die berufsmäßige Ausübung der Krankenpflege und die Errichtung von Krankenpflegeschulen (Krankenpflegeordnung) vom 28. September 1938 (RGBl. 1, S. 1310) wird bestimmt, daß derjenige, der berufsmäßig die Krankenpflege ausüben will, dazu der Erlaubnis be- Altmann & @@rs@n fsüSSK JBerlin-Weissensee, Lothringenstr. 23 56 3154. darf. Die Ei'Iaubnis gilt für das Reichsgebiet. Sie wird von der höheren Verwaltungsbehörde erteilt, in deren Bezirk "die Krankenpflegeprüfung abgelegt wurde. Die Ausbildung zur berufsmäßigen Ausübung der Krankenpflege erfolgt in. staatlich anerkannten Krankenpflegeschnlen. Der Lehrgang dauert I1/2 Jahre. Die Berufsbezeichnungen im Krankenpflegeberuf sind „Krankenschwester'' und „Krankenpfleger". Sie darf nur führen, wer die Erlaubnis zur berufsmäßigen Erlaubnis der Krankenpflege erhalten hat. Staatliche Anerkennungen als Krankenpfleger oder Krankenpflegerinnen, die vor Inkrafttreten der Verordnung nach landesgesetzlichen Vorschriften erteilt worden sind, gelten vorbehaltlich der Bestimmungen des § 20 (für Juden) als Erlaubnis im Sinne der Verordnung. Wer deutschen oder artverwandten Blutes ist und in sittlicher, geistiger und körnerlicher Beziehung den Anforderungen des Berufes entspricht, kann bis zum 1. Oktober 1940 von der für seinen Wohnsitz zuständigen höheren Verwaltungsbehörde ohne die vorgeschriebene Ausbildung und Prüfung die Erlaubnis zur be- Wer vergessen hat die Postquittung für das 4. Quartal 1938 in Höhe von RM. 1,50 einzulösen, zahlt den Betrag zuzüglich einer einmaligen Verspätungsgebühr von 20 Pf. an die Zeitungsstelle des für ihn zuständigen Postamtes. rufsmäßigen Ausübung der Krankenpflege erhalten, wenn er bis zum Inkrafttreten der Verordnung nachweislich acht Jahre ohne Unterbrechung im Krankenpflegeberuf erfolgreich tätig gewesen ist. Wer bis zum Inkrafttreten der Verordnung (1. Oktober 1938) nachweislich mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung den Krankenpflegeberuf erfolgreich ausgeführt hat, kann bis zum 1. Oktober 1940 ohne Besuch einer Krankenpflegeschule zur Krankenpflegeprüfung zugelassen werden. Ueber die Zulassung entscheidet die für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige höhere Verwaltungsbehörde. Nach § 20 der Verordnung dürfen Juden die Krankenpflege nur an Juden oder in jüdischen Anstalten berufsmäßig ausüben. Auf Juden und jüdische Krankenpfiegeschulen fin- Uebersee-Kleidimg L8isi@si-Sa§sHo und Hose clnHL Stoff) angefertigt m 35.— konfektioniert FfailHenSfeln & löSin, Herrenschneider Berlin W15, Karfäirstendarnm 54/55 Lieferung kann bei GröSenorf.MaBangabe auch nach auBerh. erfolgen den die Vorschriften der Verordnung sinngemäß Anwendung. Die Ausbildung jüdischer Krankenschwestern und jüdischer Krankenpfleger darf nur an jüdischen Krankenpflegeschulen erfolgen; diese dürfen Personen deutschen oder artverwandten Blutes nicht ausbilden. Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht nach anderen Strafvorschriften eine strengere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu RM. 150— oder Haft bestraft. Die Vorschrift über das Erfordernis der Erlaubnis zur Ausübung der berufsmäßigen Krankenpflege tritt am 1. Oktober 1939 in Kraft. Nach der Zweiten Verordnung über die berufsmäßige Ausübung der Krankenpflege und die Errichtung von Krankenpflegeschulea (Ausführungsverordnung) vom 28. September 1938 (RGBL 1, S. 1314) umfaßt die Krankenpflege: a) die Pflege von Personen, die an ansteckenden Krankheiten leiden, und zwar sowohl in Anstalten wie in der Wohnung; b) die Pflege von sonstigen Kranken, die sich in laufender ärztlicher Behandlung befinden, soweit sie sich nicht auf die allgemeine Körperpflege beschränkt; c) Hilfsleistungen bei Narkosen, Operationen und sonstigen ärztlichen Verrichtungen; d) Hilfsleistungen bei der Anwendung von elektrischen und sonstigen Strahlen sowie bei Vornahme von bakteriologischen, serologischen und histologischen Untersuchungen. Die Berechtigung anderer anerkannter Hilfsberufe in der Gesundheitspflege (z. B. Säuglings- und 'Kleinkinderschwester und -pflegerin, Irrenpflegerin und Irrenpfleger, technische Assistentin usw. werden hierdurch nicht berührt. Juden, die die Krankenpflege außerhalb eines Krankenhauses ausüben, haben -an ihrem Wohnhaus ein Schild zu führen, das unter ihrem Namen die Worte „Jüdische Krankenschwester'1 bzw. „Jüdischer Krankenpfleger" enthält. Eine Dritte Verordnung über die berufsmäßige Ausübung der Krankenpflege und die Errichtung von Krankenpflegeschulen (Ergänzungsverordnung) vom 28. September 1938 (RGBl. 1, S. 1320) enthält Vorschriften über die Ausbildungsmöglichkeiten für L%hrschwestern und Krankenpflegeschüler. F. Gdt. Redaktionsschluß dieser Nummer der Feiertage wegen Dienstag Mittag Chefredakteur: Dr. Alfred Hirschberg, Stellvertretender Chefredakteur: Dr. Ernst G. Löwenthal. Verantwortlich für Wanderungsfragen, Aufnahme von Bildern und Sport: Dr. Ernst G. Löwenthal, für Feuilleton: Hans Oppenheim er. Sämtlich in Berlin. Für Rücksendung unverlangter Einsendungen ist Freiumschlag beizufügen. Leiter der Anzeigen-Abteilung und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Friedrich. Nathan, Berlin. DA. III. Vj. 39 519. PL 6. Verlag: Jüdischer Central-Verein e. V., Berlin W 15, Emser Straße 42. Druck: Max Lichtwitz, vormals DruckereLbetriebe Max Lichtwitz und Siegfried Scholem, Berlin SW 68. INTERNATIONALES SPEDrTIONSBORO ROKERHOFF & LIPSCHUTZ Geschäftsgründung 1910 BERUM C2, FROMM ELSTRASSE la / Fernruf 42 06 22 G.M. B. H. Umzugsberatung, SpeziaStransporte nach Palästina, Nordamerika, Südamerika, Afrika, Australien. Sammelverkehre nach dem In- und Ausland. Gepäckdienst zu allen Dampfern* Vertretungen an allen Plätzen der Welt. * Versicherung » Lagerung«

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