Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 17 (1938)
- Issue
- 37 (15.9.1938)
- Date
- 1938-09-15
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 37 C.-V.- Zeitung WIRTSCHAFT DER WOCHE Seite 19 15. Sept. 1938 Welthandel im zweiten Quartal Die Statistiken der einzelnen Länder über den internatonalen Güteraustausch lassen erkennen, daß sich der Rückgang des Welthandels im zweiten Quartal dieses Jahres tatsächlich wesentlich verlangsamt hat. Während der Rückgang des Umsatzwertes des gesamten Welthandels Im ersten Viertel dieses Jahres noch über 13V2 % betrug, wird er für das zweite Quartal nur noch, auf über 5V2 % beziffert. Wie aus den Statistiken hervorgeht, ist der Umsatz der überseeischen Länder im ganzen zweiten Quartal dieses Jahres — sowohl gegenüber dem zweiten Quartal des Vorjahres als auch gegenüber dem ersten Quartal 1933. — stärker gesunken als derjenige der europäischen Länder. Das ist überwiegend durch jahreszeitliche Ursachen bedingt;" wie die Statistiken der Vorjahre ausweisen, geht der Außenhandel der überseeischen Staaten in dieser Jahreszeit stets stärker zurück als der der europäischen Länder. Bezeichnend ist ferner, daß trotzdem in einigen Agrarländern im zweiten Quartal zwar auch die Ausfuhr, aber wesentlich stärker die Einfuhr gegenüber dem ersten Vierteljahr gestiegen ist. Dies läßt die fortschreitende Industrialisierung der überseeischen Agrarländer erkennen, durch die zunächst der Einfuhrbedarf an vielen Produkten (Maschinen, Maschinenteilen usw.) wächst. In allen überseeischen Ländern, die einen Rückgang ihres Außenhandels im zweiten Viertel dieses Jahres zu verzeichnen haben, hat die Ausfuhr stärker abgenommen als die Einfuhr. Unter den Ländern, die ihre Ausfuhr gegenüber dem vorigen Viertelj^r dagegen wesentlich steigern konnten, ragen insbesondere China, Japan und Ceylon hervor. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Ausfuhr dieser Länder trotzdem noch ganz erheblich unter dem Stand der gleichen Zeit des Vorjahres liegt. Besonders interessant sind schließlich die Zahlen über den Außenhandel der Vereinigten Staaten von Amerika. Auch hier zeigen sich Rückgänge in der Ein- und Ausfuhr. Im ganzen aber läßt der USA.- Außenhandel im zweiten Quartal dieses Jahres eine Besserung erkennen. Der Ausfuhrüberschuß betrug im Januar 1938 zwar noch 118 Mill. Dollar und ging bis Juni auf 87 Mill. Dollar zurück. Dieser Stand konnte aber gehalten werden. Von Januar bis Juni 1938 betrug der Ausfuhr Überschuß in USA. 718 Mill. Dollar, während in der gleichen Zeit des Vorjahres noch ein Einfuhrüberschuß von rund 150 Mill. Dollar vorhanden war. Während im Juli 1937 der Ausfuhrüberschuß 2 Mill. Dollar ausmachte, betrug er im Juli des laufenden Jahres bereits 87 Mill. Dollar; also eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem vorigen Jahr. Im ganzen betrachtet nimmt die Entwicklung des Welthandels also keinen ungünstigen Verlauf, und auch für die nächsten Monate sind eine Reihe günstiger Momente zu verzeichnen, die dem internatonalen Güteraustausch einen weiteren Auftrieb geben könnten. Dr. Erich Gottfeld Vom Recht des Alltags in den Einwanderungsländern / III. In England Wer dem Auswanderer, der nach. England geht, Ratschläge mitgeben soll, wie er sich auf rechtlichem Gebiet zu verhalten habe, befindet sich in ziemlicher Verlegenheit. Ganz abgesehen davon, daß auch er nicht alles wissen kann, kann er unmöglich auf kurzem Raum zusammengedrängt auch nur das Nötigste sagen. Und was ist das Nötigste? Für jeden kann etwas anderes nötig werden. Darum sei einiges herausgegriffen, von dem vorausgesetzt werden kann, das es in zahlreichen. Fällen gebraucht wird. Dabei ist bewußt auf systematische Gliederung verzichtet. Der Auswanderer trifft in England mit seiner Braut zusammen, sie wollen heiraten. Wie machen sie das? Nicht in Frage kommt eine Eheschließung vor dem Konsul. England hat das System fakultativer Zivilehe. Eine Eheschließung kann AUTOREIFEN Vulkanisier-Anstalt. Große ÄliTn7iiii9Eb! Ausw. in neuen, gebrauchten ÜTOZUBEKOR und neügummi'eSen Reifen. R. HerZÜnger, Berlin N 54, Elsässer Str. 8. 42 95 26 gültig vollzogen werden entweder vor einem dazu befugten Geistlichen — also auch dem Rabbiner — oder in weltlicher Form vor dem Registrar, der ungefähr dem Standesbeamten entspricht. Es kann auch die religiöse Trauung nach vollzogener Eheschließung vor dem Registrar folgen. Wird dem Paar in England ein Kind geboren, so ist es — die Geburt ist ähnlich wie in Deutschland anzumelden — durch Geburt in England Engländer, während es durch die Abstammung von Eltern deutscher Staatsangehörigkeit zugleich deutscher Staatsangehöriger sein kann. Die Auseinandersetzung zwischen den beiden Staatsangehörigen pflegt später zu erfolgen. Für ein Testament hat das englische Recht besondere Vorschriften, und der Auswanderer, der das Bedürfnis hat, sein Haus zu bestellen, tut gut, dieserhalb Warenläger und JRestbestämde in Textil- und Schuhwaren Icauft Kasse S. Jakobowicz Xachf., Berlin C 2, Kaiser-Wilhelm-Straße 4. einen Solicitor zu befragen und sich nicht auf das zu verlassen, was ihm gute Freunde erzählen. Ein in England in englischer Form errichtetes Testament wird als gültig in England und in Deutschland anerkannt. Macht der Auswanderer, so lange er noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, in England ein Testament, das der deutschen Form entspricht, so ist es nur gültig, soweit sich in Deutschland Nachlaß befindet, doch nicht für England. Für sehr viele Rechtsverhältnisse auf dem Gebiet des Personenrechts, besonders die Erbfolge, ist nach angloamerikanischem Recht' das Domizil maßgebend, im Gegensatz zu kontinentalen Rechten, besonders dem deutschen; bei Von Rechtsanwalt Dr.. Hans Kaiisch ihnen herrscht das Nationalitätenprinzip, nach dem für diese Verhältnisse die Staatsangehörigkeit das Kriterium abgibt. Für den Ausländer, der in England sein Domizil hat, ist also für diese Dinge englisches Recht maßgebend. Das hört sich einfach an, führt aber leider in eines der Magister Kirsch Der gute Likör, Magister, Mönchen VII schwierigsten Gebiete des englischen Rechts hinein. Domizil scheint Wohnsitz zu bedeuten; aber gerade das, was wir im deutschen Recht als Wohnsitz bezeichnen, ist Domizil nicht. Was wir unter Wohnsitz verstehen, den Ort, wo sich jemand tatsächlich dauernd niederläßt, den Mittelpunkt der Lebensführung, bezeichnet der Engländer als Residence. Beim Begriff des Domizils schwingt ein Gedanke mit, der den deutschen Begriff der Heimat oder. des Ursprungs nahesteht. Das domicil of. origin, das mit der Geburt erworben wird, geht durch bloße Wohnsitzverlegung nicht verloren, sondern bleibt solange bestehen, bis man in der neuen Residence derartig verwurzelt ist, daß der Gedanke an eine Rückkehr nicht in Frage kommt. Auswanderer aus Deutschland haben in England zunächst nur eine Residence. Ist auch ihre Rückwanderung in der Regel ausgeschlossen, Paul ItGTRikf%'W^ki Beratung in finanziellen und Verr*dUI „ögen^eiegenhejten, Betreuung Vermdgensverwa.tungen von Auswanderer -Vermögen, Bln.-CharIottenburg9,Reichsstr. 10, Hl / Ruf 99 2S21 so fehlt es doch in den weitaus meisten Fällen an der erforderlichen Befestigung im neuen Lande; es braucht nur an die vielen Fälle der Weiterwanderung erinnert zu werden. So bleibt also unter dem Gesichtspunkt des englischen Rechts, trotz des Verlustes des deutschen Wohnsitzes, das deutsche domicil of origin weiterbestehen. Die ausschlaggebende Bedeutung der Frage, die in jedem Einzelfall gründlich zu prüfen ist, zeigt sich auf dem Gebiete des Testaments- und Erbrechts, z.B. beim Pflichtteilsrecht,das dem englischen Recht unbekannt ist. Es ist fraglich, ob ein nach deutschem Recht in Deutschland errichtetes Testament wirksam bleibt, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes bereits ein englisches Domizil gehabt hat. Das Beste ist, alle diese Dinge daraufhin untersuchen zu lassen, wieviel davon bestehen bleiben darf oder neu zu fassen ist. Doch kehren wir zu den Fragen des Lebens zurück! Der Einwanderer — vorausgesetzt, daß er arbeiten darf — will ein Geschäft aufmachen. Da erfährt er sehr bald, daß „firm" nicht das ist, was in Deutschland Firma heißt, nämlich der Name, unter dem ein Kaufmann sein Geschäft betreibt, sondern die Bezeichnung für einen Betrieb, an dem mehrere beteiligt sind. Er erfährt, daß es Offene Handelsgesellschaften gibt, die Partnerships heißen, und daß es Aktiengesellschaften gibt. Aber wenn er die ihm wohlvertraute GmbH, sucht, so findet er sie nicht. Und wenn er einen stillen Gesellschafter sucht, oder selbst stiller Gesellschafter werden will, so muß er wissen, daß ein stiller Gesellschafter in England im Gegensatz zu der Regelung des deutschen Rechts den Gläubigern der Firma voll haftet. England kennt nicht das allgemeine Prinzip der Formfreiheit der Verträg e. Heute noch gilt in vielen Punkten das Statute of Frauds (Gesetz gegen Betrug) - aus dem Jahre 1677. Auf Grund dieses Gesetzes wird für sehr viele Verträge zwar nicht Abschluß in Schriftform, aber wenigstens das Vorliegen schriftlicher Unterlagen (memorandum in writing) verlangt. Ohne derartige schriftliche Unterlagen kann für den Vertrag ein Beweis vor Gericht nicht erbracht werden. Hierher gehören z. B. Kaufverträge, bei denen der Gegenstand des Kaufs 10 Pfund übersteigt, sofern nicht wenigstens eine Teilzahlung geleistet oder ein Teil des Kaufgegenstandes geliefert ist. In einer Reihe von Fällen wird die feierlichere Form der gesiegelten Urkunde (deed) verlangt. Der Ausländer, der zum erstenmal eine solche deed zu vollziehen hat, gerät in gelindes Erstaunen, wenn er sieht, daß das „Siegel", das er seiner Unterschrift hinzufügt, in einer Oblate besteht, die er aufklebt. Das ist ein alter Brauch, dessen Beibehaltung damit verteidigt wird, daß die kleine Verumständlichung doch dazu beitrage, dem Aussteller der Urkunde zum Bewußtsein zu bringen, daß hier ein besonderer Akt vollzogen werde. Es kann vorkommen, daß der Einwanderer, wenn er Kredit aufnimmt, Gegenstände, die ihm gehören, verpfänden will. Er macht dann die Erfahrung, daß das Geschäft, das ihm von Deutschland her als Sicherungsübereignung bekannt ist, in England ausführlich und sorgfältig geregelt ist. Es heißt Bill of Sale. Eine Bill of Sale muß schriftlich von einem Solicitor aufgesetzt werden, wird zu einem öffentlichen Register eingereicht und ist nur zulässig, wenn es sich um Beträge von mehr als 30 Pfund handelt. Bei der Rechtsverfolgung springt sehr bald ein bedeutsamer Unterschied in die Augen. Wir sind gewöhnt, wenn ein Vertrag nicht erfüllt wird, auf Leistung zu klagen, d. h. der Gegner soll gezwungen werden zu erfüllen. In England klagt man, wenn der Vertragsgegner nicht leistet oder erfüllt, wegen breack of contract (Vertragsbruch) damages (Schaden) ein. Es ist ein Rechtsbehelf des Billigkeitsrechts (der Equity), daß das Gericht statt des Schadensersatzes dem Gegner Erfüllung (specific Performance) auferlegen« kann. Es würde zu weit führen, die Fälle aufzuzählen, in denen nach Rechtsprechung oder Gesetz specific Performance gewährt wird. Sie kommt z. B. nicht in Frage, wenn eine bestimmte Menge einer der Art nach stets vorrätigen Ware (Kartoffeln, Getreide usw.) geschuldet wird. Da ermöglicht der Schadensersatz dem Kläger, sich die Ware anderweit zu beschaffen. Bei Grundstücken wird specific Performance gewährt. Während das englische Recht in der injunction einen Rechtsbehelf hat, der u. a. auch das leisten kann, was in Deutschland die einstweilige Verfügung leistet, fehlt es an einer Entsprechung für den Arrest. Ußstsch&üese mzmU Ükssm Erscheint wöchentlich ohne Gewähr. Postschluß für Luftpostsendungen bei folgenden Postämtern: Berlin SW11; Frankfurt/Main Bahnpostamt 19 oder Flughafen; München Postamt 2 (Flughafen); Köln Flughafen. Einwurf bei anderen Postämtern oder in anderen Orten bis zu 1 Tag früher. Abkürzungen: B. A. Buenos Aires; C Cuxhaven; Cherb. Cherbourg; LH=Le Havre; Liss.=Lissahon; Mars. Marseille; Melb. Melbourne; Syd. Sydney. Ziffern in Klammern Postschlußzeiten. Ab Seeweg nach Nordamerika An Berlin Hamburg Bremen Cherb. N.-York 19. 9. 19. 9. (19) „Bremen" 20. 9. 21. 9. 26. 9. 20.9. 20. 9. (17) „Manhattan" 22. 9. (LH) 29. 9. 21. 9. 22. 9. (8) „Deutschland" 22.9. (C) 23.9. 30. 9. Luftweg: Nachbringeflü'je Köln—Cherb. („Mit Luftpost ab Köln zum Dampfer"); Zuschl. 70 Pf. für je 20 g Berlin K61n Cherb. N.-York 20. 9. (22) 21. 9. (10) Flug zur „Bremen" 21.9. 2S. 9. Seeweg nach Südamerika Berlin Frankf. München Neapel Liss. Rio B.A. 17.9.(23)18.9.(14) 21.9. 5.10.-- 22.9.(18) 22.9.(19) 23.9.(9) 24.9. 6.10. 10.10. Luftweg; Zuschl. 1,50RM für je5g(7,25 Brasil.) Berlin Frankfurt Köln Rio B.A, 17.9.(12) 17.9.(11) 17.9. (17) Fr. Luftp. 20.9. 21.9. 21.9. (21) 21.9. (24) Dt Luftp. 24.9. 25.9. Seeweg nach Südafrika Berlin Köln Southampton Kapstadt 20.9.(16) 20.9.(21) 22.9. („Pretoria") 7.10. 21.9.(16) 22.9.(21) 23. 9. („Arundel C") 8.10. Kapstadt—Johannesburg (oderPretoria)30Stunden Luftweg: Zuschlag 35 Pf. für je 5 g Berlin München Brindisi Athen 16.9.(10) 16.9.(13) 17.9.(16) \ 17.9.(6) 18.9.(5)1 Laufzeit 20. 9. (10) 20.9. (13) 21.9. (16) j 7—9 Tage 21. 9. (6) 22. 9. (5) J Seeweg nach Australien Berlin München Frankfurt Marseille Melb. Sydney 21. 9. (23) 22. 9. (12) 22. 9. (15) 24. 9. 22. 10. 23.10. Luftweg: Zusc'.lav 50Pf. für je 5 g Berlin München Athen Brindisi Laufzeit 17.9.(6)* 18.9.(5) ca. 8 Tag. 17.9-10) 17.9.(13) 18.9.(16) „ 9 „ 20.9. 6)* 21.9.(5) ., 8 „ 22.9.(6) 23.9.(5) „ 9 w See- und Ländweg nach Palästina Berlin München Haifa 16. 9. (16) ' 17. 9. (9) via Belgrad—Istanbul 21. 9. 17. 9. (14) 18. 9. (9) Schiff 20. 9. ab Piräus 23. 9. 18. 9. (14) 19.9. (9) via Belgrad-Istanbul 23.9. 20. 9. (16) 21.9. (9) Schiff 22.9. ab Brindisi 26.9. Luftweg: Zuschlag 70 Pf. für fe 5 g Berlin München Brindisi Athen 16. 9. (6) 17. 9. (11) 17. 9. Lydda 17.9. 6)* 18.9. (5) 18.9. Lydda 17. 9. (10) 17. 9. (13) 18.9. (16) 19. 9. Tibcria* 19. 9. (6) 20.9.(11) 20.9. Lydda 20. 9. (6)* 20. 9. (13)f 21.9. (5) 21.9. Lydda 21.9. (6 22.9.(11) 22.9. Lydda 22.9. (6)* 22. 9. (13)f 23. 9. (5) 23.9. Lydda Offene Auslandsstellen genehmigt durch das Landesarbeitsamt Brandenburg Gesucht werden: Für die Schweiz ein jüdischer Ingenieur, der Spezialist für Schleifscheiben, -Pulver und elektrische Oefen ist. Es kommt nur ein vertrauenswürdiger, tüchtiger Fachmann mit nachweislich langjähriger Praxis in Frage, der die Elektrochemie gänzlich beherrscht. Die Arbeitserlaubnis für die Schweiz kann besorgt werden; für Rumänien ein jüdischer Chefarzt für die geburtshilflich-gynäkologische Abteilung des jüdischen Spitals. Bedingung: rumänische Staatsangehörigkeit, rumänisches S taatsexamen, erstklassige gynäkologischchirargLsch-gebuTtshilfliche Ausbildung, die zur Leitung der Abteilung befähigt; für Südafrika zwei jüdische junge Facharbe i t e r, die mit sämtlichen Schweißar» beiten für die Herstellung von Feuertreppen vertraut sind. Keine Umschichtler. Offerten in deutscher und englischer Sprache; ein unverheirateter jüdischer Kürschner, vollkommen perfekt, der auch Modelle anfertigen kann, Anfangsgehalt 15 Pfund pro Monat; ein * Halle/Leipz. Flugh. (6) f via Brind. nach Haifa. Post nach Südamerika. Für Sendungen, die mit der Französischen Luftpost befördert werden sollen, sind die S c h 1 u ß z e i t e n ab Berlin und Frankfurt a. M. ab 15. September um einige Stunden vorverlegt worden. Diese Aenderung ist bereits oben unter „Postschlüsse nach Uebersee" berücksichtigt. Für den unter „Postschlüsse nach Uebersee" an erster Stelle verzeichneten Schiffspostanschluß, der nur bis Brasilien geht, können auch nichteilige Drucksachen nach Argentinien, Paraguay und Uruguay aufgegeben werden. Die Sendungen sind in diesem Fall nach Montevideo 24 Tage und nach Buenos Aires 25 Tage unterwegs. Die Gültigkeit der Bar- und Sachgutscheine im deutsch-schweizerischen Reiseverkehr ist nach einer amtlichen schweizerischen Bekanntmachung bis zum 31. August 1939 verlängert worden. * Das bei der Deutschen Reichsbahn bestehende System der Netz- und Bezirkskarten wird ab 20. September auch im Land Oesterreich eingeführt. Die Netzkarte für das Land Oesterreich (Netz 19) wird den Bereich der vormaligen österreichischen Bundesbahnen und die Strecke Passau—Simbach—München- Lindau mit den südlich davon gelegenen bayerischen Linien umfassen. Außerdem werden acht Bezirkskarten ausgegeben. Die Preise sind denen im Altreich angepaßt. perfekterjüdischer Fellzurichter und Färber. Angabe der Gehaltsansprüche; für England ein jüdischer Tapisseriepaus e r, der stechen und, wenn möglich, auch zeichnen kann. Es kommen nur erste Kräfte aus dem Fach in Frage. Das Fahrgeld wird bezahlt, und für Einreise wird gesorgt; für Ostafrika ein guter jüdischer Möbelschreiner bei 300 Schilling Gehalt und Provision vom Umsatz nach Vereinbarung, Hinreise wird bezahlt; für Belgien ein jüdischer technischer Fach-; mann für Schleifscheibenfabrikation. Ausführliche Bewerbungen nur auf Luftpostdünnpapier, Lebenslauf, Zeugnisabschriften und Paßfoto werden ausschließlich durch die Jüdische Gemeinde, Berlin SW 68, Lindenstraße 48/50, weitergeleitet Bewerbungen auf gewöhnlichem Papier werden nicht mit Luftpost befördert Die Staatsangehörigkeit ist wegen der Verschiedenartigkeit der Einreisebestimmungen in jedem Fall anzugeben. Die Bewerbungen sind nur schriftlich an die Jüdische Gemeinde Berlin einzureichen und adressierte und für das Inland frankierte Couverts für Rücksendung beizufügen. Gemeinnützige Wohnungsberatungsstelle, Berlin N 4, Oranienburger Str. 29. Sprechstunden: Montag, Dienstag, Donnerstag, 10—14 Uhr, Freitag, 10 bis 13 Uhr, Sonntag, 10—12 Uhr. Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen.