Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 17 (1938)
- Issue
- 37 (15.9.1938)
- Date
- 1938-09-15
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 20 C.-V.-Zeitung Nr. 37 » 15. September, 1938 Fragen der polnischen Staatsangehörigkeit Vor und nach dem Kriege gingen viele russische Staatsbürger, unter ihnen eine große Anzahl von Juden, ins Ausland. Für viele ist eine der Gemeinden, die jetzt in Polen liegen, als Heimatgemeinde zuständig. Solchen Personen verweigerten die polnischen Konsulate oft polnische Pässe, und die zuständigen Inlandsbehörden waren der Ansicht, daß ihnen die polnische Staatsangehörigkeit zustehe. Diese Ansicht stützten die Behörden darauf, daß nach dem zwischen Polen und Rußland im Jahre 1921 in Riga geschlossenen Friedensvertrage solche im Auslände lebenden Personen berechtigt waren, seinerzeit für Polen zu optieren. Falls sie dies nicht getan haben, sind sie nach Ansicht der zuständigen polnischen Behörden nicht als polnische Bürger zu betrachten. Die Folge davon war die Versagung des polnischen Passes. Sehr viele, vielleicht Tausende solcher Personen, optierten nicht. Sie konnten nicht voraussehen, wie die polnischen Behörden die betreffende Bestimmung des Friedensvertrages auslegen würden. Ein großer Teil wußte sogar nicht, daß sich irgendwelche einschlägigen Bestimmungen im Vertrage befinden. Tatsächlich wurden sie auf einmal staatenlos. Diese Rechtsauffassung der polnischen Inlandsbehörden ist jedoch irrig und fand im Gesetze keine Begründung. Der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Warschau befaßte sich am 7. Juni 1938 mit einem Fall, der eben einen solchen Tatbestand hatte. Für Etka Sora S., in L. (Deutschland) wohnhaft, ist nach der Herkunft ihres Vaters die Gemeinde Kolno, die in ehemalifem russischem Gebiet liegt, zuständig, ie ist um Ausfertigung eines polnischen Staatsangehörigkeitszeugnisses die zuständige Bezirkshauptmannschaft in Lomza an- Die Behörde hat den Antrag abschlägig beschieden. In der Begründung wurde angeführt, „daß denjenigen Personen, welche zu einer Gemeinde im ehemaligen Rußland gehörten, die jedoch jetzt im Gebiete Polens liegt, laut Artikel VE des Rigaer Friedensvertrages das .Recht zustand, zugunsten Polens zu optieren; für diesen Fall erwerben sie die polnische Staatsangehörigkeit. Da die Klägerin nicht zugunsten Polens optiert hat, steht ihr die polnische Staatsangehörigkeit nicht zu". Dieser Beschluß wurde von der zweiten Instanz, der Wojewodschaft in Bialystok, bestätigt. Die Klage beim Obersten Verwaltungsgerichtshof in Warschau hatte vollen Erfolg. Am 7. Juni wurde der Beschluß als ungesetzlich aufgehoben. In der Begründung des Gerichts heißt es: „Die Bestimmung des Artikels VI des in Riga geschlossenen Friedensvertrages betr. Option zugunsten Polens bezieht sich nicht auf solche Personen, die sich am Tage des Inkrafttretens dieses Friedensvertrages (30. April 1921) außerhalb Polens befanden, für die aber eine der Gemeinden des ehemaligen russischen Reiches, die jedoch jetzt im Gebiete Polens liegen, zuständig war." « Wer oder wessen Eltern aus einer Gemeinde im ehemaligen Rußland stammen, die in Polen liegt, und im Auslande am 30. April 1921 weilten, brauchten nicht zu optieren, sondern erwarben ipso iure die polnische Staatsangehörigkeit. Adwokat Dr. Szymon Gottesmann, Krakau Namen jüdischer Gaststätten Eine Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17. Juli 1938 stellt fest, daß der Gebrauch der Firmenbezeichnung „Hotel- Restaurant Kronprinz" einem Juden nicht gestattet werden kann. In der Begründung, die auch für ähnlich liegende Fälle Geltung haben könne, wird darauf .hingewiesen, daß sich fun den Deutschen mit dem Wort „Kronprinz" Erinnerungen an seine geschichtliche Vergangenheit verbinden. Da ein Jude dem Deutschtum art- und wesensfremd sei, könne es ihm nicht gestattet werden, eine Firmenbezeichnung zu führen, die, wie in dem gekennzeichneten Fall, den Grundsatz der Firmenwahrheit verletze. Wehrsteuerpflichtige 1939 Wehrsteuerpflichtig im Kalenderjahr 1939 sind alle männlichen deutschen Staatsangehörigen, die in den Kalenderjahren 1914, 1915, 1916, 1917 und 1918 geboren sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Altreich haben. Diese Personen sind nach den soeben ergangenen Anweisungen des Reichsfinänzministers an die Gemeinden nur dann wehrsteuerpflichtig, wenn bei ihnen bis zum 10. Oktober 1938 endgültig darüber entschieden ist, daß sie nicht zur Erfüllung der aktiven zweijährigen Dienstpflicht einberufen werden. Nach der in Aussicht genommenen Aenderung für die Bürgersteuer werden mit Wirkung vom 1. Januar 1939 ab für Kinder, die im Sinne des Reichsbürgergesetzes Juden sind, Kinderermäßigungen nicht mehr gewährt. Aus den Familien Jenny P1 e ß, geb. Ahronsfeld (Ferdinandshof), feierte am 8. September ihren 75. Geburtstag. — Josef Stern (Dülken) wurde am 10. September 80 Jahre alt. — Johanna Strauß (Frankfurt a. M.) beging am 11. September ihren 70. Geburtstag. — Gustav Miinzner (Bingen) vollendete am 12. September sein 75. Lebensjahr. — Emil Riese (Stolp, Pom.) beging am 13. September seinen 90. Geburtstag. — Frau Zerline Kaschraann (Rheydt, früher Netra, Krs. Eschwege) wurde am. 14. September 80. Jahre alt. — LouLs Löwen thal (Witten) vollendete' am 14. September sein 75. Lebensjahr. — Max Adler (Berlin-Neukölln) begeht am 15. September seinen 75. Geburtstag. — Moritz H o lz (Cammin, Pom.) wird am 17. September 70 Jahre.alt. — Moritz Hey mann (Gelsenkirchen) feiert am 18. September seinen 75. Geburtstag. — Heinrich Sternweiler (Leipzig) begeht am 19. September seinen 70.. -Geburtstag. — Adele Frank, geb. Meyer (Kirchrode b. Hannover, früher Salzgitter), vollendet am 20. September ihr 70. Lebensjahr. — Gustav Meyer (Berlin-Charlottenburg),. der über ein Jahrzehnt Vorstandsmitglied und Kassierer des Ortsverbands Elbing des Jüdischen Central-Vereins war, begeht am 20. September seinen 70. Geburtstag. — Moritz Steinhardt und Frau Seline, geb. Seligmann (Bad Nauheim), feiern am 15. September ihre Silberne Hochzeit. — Ewald Unger und Frau Charlotte, geb. Lubarsch (Berlin) feiern am 16. September ihre Silberne Hochzeit. — Benno Ludamer und Frau Recha, geb. Elias (Berlin C 2), begehen am 18. September das Fest ihrer Silbernen Hochzeit. — Lothar Goldschmidt und Frau Ilse, geb. Schindler (Berlin-Charlottenburg) feiern am 21. September ihre Silberne Hochzeit. — Paul Gerson und Frau. geb. Zimack (Königsberg. Neumark), begehen am 23. September ihre Silberne Hochzeit Kinder machen ihren Weg. Hans Jürgen« s e n, der mit dem gleichen Kindertransport der Reichsvertretung der Juden in Deutschland, wie die in der vorigen Nummer der C.-V.- Zeitung erwähnten Brüder Liachowski, im November 1934 nach Amerika verschickt wurde, hat im Januar dieses Jahres in Newark bei seinem Abiturium die Goldene Medaille, 500 Dollar und ein Stipendium für die Columbia Universität in New York erhalten. Das Jüdische Wohlfahrts- und Jugendamt Berlin teilt mit: Wir sehen uns erneut veranlaßt, vor unberechtigten Sammlern und anderen Personen zu warnen, die darauf ausgehen, unsere Gemeindemitgliedec zu schädigen. Sämtliche von der Jüdischen Gemeinde Berlin und ihren Dienststellen, sowie den jüdischen Organisationen beauftragten Sammler sind im Besitz eines mit Stempel versehenen Ausweises, der in jedem Falk vorzulegen ist. In allen anderen Fällen, auch bei privaten, schriftlichen Bittgesuchen, ist vor Hergabe von Geld¬ oder Sachspenden Rückfrage bei der „Zentralstelle" des Jüdischen Wohlfahrts- und Jugendamts Berlin, Rosenstr. 2-4, Tel.: 416711, zu halten. Erholungsheim für israelitische Frauen und Mädchen E. V., Baden-Baden, Sitz Frankfurt a. M. Aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Heims fand in den festlich geschmückten Räumen des Heims eine schlichte Feier statt, bei der der Vorsitzend« mit Dankesworten der Männer und Frauen gedachte, die zur Errichtung und Erhaltung des Heims beigetragen haben. Es ist beabsichtigt, das Erholungsheim während des Monats Oktober geöffnet zu halten, falls Anmeldungen in genügender Zahl vorliegen. Anmeldungen an die Adresse <Jes Heims: Baden-Baden, Werderstr. 24. TEXTILIEN Das In der vorigen Ausgabe an dieser Stelle angebotene EINKAUFS BUCH der Firma GEBR. GRÜMACH A.-G. ist ein Spezial¬ Katalog für "Wiederrerkäufer nnd kann nnr Wiederverkäufern übermittelt werden CAMNITZER&CO. BERLIN C 2, KÖNIGSTRASSE 46/47 (Salamanderhaus) Teppiche — Möbelstoffe Engros Export El. Renifflerg & Co Wuppertal-Elberfeld Wollstoffe Cohn Gebräder Reichenüsch (Einengen.) snech. nerci und Appreiuranstait Sp8z.: Bettzeuge, SciiQrzenstone, KleldsrstQtfe, lioriiangstofle. Richard R Cohn TUlie - Spitzer - Weißwaren Brautschleier elgsner Herstellung Berlin W 8, Kronenstr. 41 Trikotagen STRUMPFE Pnllovei Görlifzer Strumpffabrik RUDOLF MILCHNER & CO. K. Görlitz HM«»............■........ ±\ C.-V.-ZEITUNG das Blatt der großen Auflage ^Selt-1882 ,- ' & Erzeugnisse . M>ua 'Strumpf- 'j'i.ri H-"J-'' •' "V- ■' LOUIS LEWY & CO. s--z * ~-vv Chemnitz. ' \ Gebrüder Loeb Mechanische Trikotwarenfabrik STUTTGART SiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiM STRUMPF - FABRIKEN A. 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