Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 17 (1938)
- Issue
- 37 (15.9.1938)
- Date
- 1938-09-15
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XVII. Jahrg. / Nr. 37 Berlin, 15. September 1938 Preis 10 Pfennig ALLGEMEINE ZEITUNG DES JUDEN TUNS Geschäftsstelle (Verlag, Redaktion, Anzeigenannahme, Vertriebaabteilnng): Berlin WI5, Em»er Str. 42. Fernipr.: 928141—45. Telegr.-Adr.: Centralgkuben, Berlin. Postscheckkonten: Berlin 70344, Prag T/218, Zürich VUI 2636 Bankkonto: A. E. Wassermann, Berlin W 8. Die C.-V.-Zeitung erscheint wöchentlich am Donnerstag. Redaktionsschluß: Dienstag. Bestellungen nimmt jede« Postamt und die Geschäftsstelle entgegen. Zustellung erfolgt durch die Post, die die Gebühren durch den Postboten erhebt Bezugspreis vierteljährlich 81 RpL (einschl. 22,74 Rpf. Postzeitungsgebühr) zuzüglich 18 Rpf. Bestellgeld. Für Ausland vierteljährlich 2,30 RM (umgerechnet in die I andeswährung) einschließlich Zuste Rpf.,. für Familienanzeigen IG Kpt., weitere ermäßigte Vjrundpreise siehe .Preisliste, üinzelanzeigen Zustellgebühren. Einzelnummer 10 Rpf. (Ausland 20 Rpf.) Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Rückvergütung der gezahlten Beträge. — Anzeigengebühren: Preisliste 6 gültig. Die 12gesp. mm-Zeile 20 Rpf. für Stellengesuche 10 Rpf.,. für Familienanzeigen 16 Rpf., weitere ermäßigte Grundpreise siehe Preisliste. Einzel anzeigen nur gegen Vorauszahlung. — Anzeigenschluß: Dienstag. Platz- und Datenvorschriften ohne Verbindlichkeit Die Einwanderung nach Brasilien / Sonderbericht für die C-V.-Zeitung L. B. Rio de Janeiro, 5. September Die Ausführungsbestimmurgen zum Dekret Nr. 3010 vom 20. August bringen wichtige Ergänzungen zum Einwanderungsdekret Nr. 406 vom 4. Mai dieses Jahres (vgl. C-V.-Zeitung Nr. 21 vom 26. Mai). Sie werden im folgenden kurz charakterisiert: Die Einwanderung^ quo te von 2 % der Einwanderer aus jedem Land zwischen dem 1. 1. 1884 und dem 31. 12. 1933 ist für die wichtigsten Länder folgende: Land: Gesamt: Landwirtsch.: Sonstige Italien 27 927 22 421 5 506 Portugal 22 955 " 18 364 4 591 Spanien 11 545 9 236 2 309 Deutschland 4 772 3 817 955 Türkei 1 563 3 817 312 Japan 2,849 2 279 570 ■ Polen 1 230 984 246 Frankreich 1 080 864 216 Litauen 896 717 179 Rumänien 761 . 609 152 Jugoslawien 721 577 144 Großbritannien '425 " 339 86 Ungarn 325 260 65 Diverse 1971 — — Insgesamt 79 020 61 718 15 331 Aenderungsmöglichkeiten der Quote Wenn die Quote eines Staates 3000 Personen nicht überschreitet, kann sie der Conselho de Immigracäo e Colonisacäo (CIC) bis zu dieser Grenze erhöhen. Wenn die Quote eines Staates in einem Jahr nicht erreicht wird, kann sie zugunsten landwirtschaftlicher Einwanderer anderer Nationalitäten, deren Quote erschöpft ist, verwandt werden. Nicht erreichte Quoten können im Saldo auf das folgende Jahr übernommen werden, jedoch nicht länger als auf drei Jahre. In die Quote eingeschlossen sind alle Ausländer von über 1 Jahr, die dauernd nach Brasilien einwandern wollen und die in anderen Ländern naturalisierten Brasilianer. Von der Quote ausgenommen sind mit Brasilianern verheiratete Ausländerinnen und die minderjährigen Kinder brasilianischer Bürger sowie Ausländer, die ein brasilianisches Kind (in Brasilien geboren) haben. Der Quote unterworfen sind Ausländer, die mit begrenztem Aufenthalt nach Brasilien kommen und dort bleibenwollen (Touristen). Bei Ehepaaren mit verschiedener Nationalität gilt im Zweifel diejenige, deren Quote noch nicht erschöpft ist. Das Kriterium für landwirtschaftliche Einwanderung muß bei dem Konsul erbracht werden, der das Visum ' erteilt. Notwendig ist ein Beweis einer öffentlichen Vereinigung, einer Gesellschaft oder glaubwürdiger Personen. Soweit solche Beweise von Brasilien aus erbracht werden, ist es genügend, jedoch hat die In dieser Nummer finden unsere Leser u. a.: Die Aufsäize Kurt Singer: Rigoletto-Studie — Jakob Picard: Wie ein Autor sich die Kulturbünde wünscht — Max Dienemann: Zum*Verständnis des Talmud —Mola Laasen Mohnblöte und Aschennapf Unsere Korrespondenten berichten aus: Buenos Aires, Rio de Janeiro, Genf, Quilmes, New Rochelle, Tel-Aviv Die Beilagen: Die Wanderung — Palästina-Umschau - Wirtschaft der Woche —' Sportblatt Konsulatsstelle zu prüfen, ob die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen gewahrt sind. Die Verteilung der Quoten auf die Konsulatsstellen in den einzelnen Ländern wird von dem jeweils ranghöchsten Konsulat vorgenommen. Etwaige Salden können auf die anderen Konsulatestellen desselben Landes übertragen werden. Bei erschöpften Quoten können Einwanderungswillige in der Reihenfolge des Antragseingangs vorgemerkt werden. Erfordernisse für das Visum Für die dauernde Einwanderung ist die Einreichung folgender Beweise bei der . Konsularstelle erforderlich: Gültiger Reisepaß,. Leumundszeugnis für 5 vorausgehende Jahre, politisches Führungszeugnis einer Polizeistelle oder 2 von der Konsularstelle anerkannter glaubwürdiger Personen, Gesundheitszeugnis, Impf Zeugnis, Beweis des angegebenen Berufs, Geburtsschein, Trauschein. Personen über 60 Jahre ohne Angehörige in Brasilien bedürfen eines Beweises, . daß sie .über $ 600 000 monatlich einnehmen. Personen "hoher sozialer Stellung können von den polizeilichen und Berufsattesten nach Gutdünken des Konsuls befreit werden. Staatenlose können das Visum nur erhalten, wrenn sie nachweisen können, daß sie jederzeit ohne Schwierigkeiten in das Land zurückkehren können, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Das Visum kann aber nur mit Zustimmung des Außenministeriums erteilt werden. Das Visum wird verweigert, wenn der Einwanderungswillige den Bestimmungen nicht entsprechen kann, wenn er den Gesundheitsansprüchen nicht genügt, wenn er früher aus Brasilien ausgewiesen ist oder aus anderen Gründen, die ihn dem Konsulat unerwünscht erscheinen lassen. Wenn das Visum zurückgewiesen wird, benachrichtigt das Konsulat die nächsten Konsulatsstellen im selben oder in den angrenzenden Ländern und das Außenministerium. Die Gültigkeit des Visums beträgt 90 Tage von der Ausstellung bis zur Einschiffung und kann um dieselbe Zeit verlängert werden. Touristen und anderen Besuchern ist die Ausübung jeder bezahlten Tätigkeit in Brasilien verboten. Die Dauer des Aufenthaltes in Brasilien ward im Visum der Touristen vermerkt. Visen können nur von Berufskonsuln ausgestellt Lizenzen für Kollektiv-Einwanderung Zum Zweck der Einwanderung landwirtschaftlicher Arbeiter können Einwanderungsverträge vom Außenministerium und vom CIC gemeinsam abgeschlossen werden. Die Regierungen der Bundesstaaten "können der Bundesregierung durch: Ver- ' mittlung des CIC solche Verträge vorschlagen. Gesellschaften oder Einzelpersonen dürfen Ausländer kollektiv nicht ohne besondere Lizenz ins Land bringen. Die Lizenz wird vom CIC erteilt. Die Lizenzen werden auf ein Minimum von 50 Landwirten in Familiengruppen von mindestens 3 geeigneten Personen je Familie ausgestellt. Als geeignet werden Männer und Frauen zwischen 18 und 50 Jahren angesehen. Landwirtschaftliche Uruguay plant Einwanderungs- Feg'eillfig' / Sonderbericht für die C-V.-Zeitung K. J. R. Buenos Aires, 8. September In einem Ministerrat der Uruguayschen Regierung, der unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik, General Alfredo Baldomir, tagte, hat der Minister für Viehzucht und Ackerbau, Esteban A. Elena, über einen Antrag Bericht erstattet, in dem um die Einreiseerlaubnis für 500 jüdische Familien und die Gewährung geeigneter kultivierbarer Ländereien zum Zwecke des Aufb aus einer Siedlung nachgesucht wurde. Der Ministerrat ermächtigte Minister Elena, bekanntzugeben, daß die Regierung sich nicht in der Lage sehe, dem Antrag stattzugeben. Diese Entscheidung ist um so bemerkenswerter, als es sich in dem vorliegenden Falle um die Schaffung einer landwirtschaftlichen Siedlung für jüdische Kolonisten handelte. Von aktueller Bedeutung ist auch, daß im Verlauf der gleichen Ministerratssitzung auch der Präsident der Republik das Wort ergriff und unter Berücksichtigung verschiedenster Gesichtspunkte, besonders aber unter Hinweis auf den notwendigen Schutz der inländischen Arbeiterschaft, die Ergreifung außergewöhnlicher Maßnahmen mit dem Zwecke einer Ein wan derun gsbeschränk ung als höchst bedeutsam und dringend hinstellte. Diese müßten die Praxis Uruguays mit den strengen Einwanderungsbeschränkungen . der Nachbarländer, besonders Brasiliens und Argentiniens, aber auch vieler anderer amerikanischer Staaten in Einklang bringen. Der Ministerrat beschloß, das Studium der Angelegenheit einer aus einer Reihe von Ministern gebildeten Kommission zu übertragen, die unter Berücksichtigung der verschiedenen Ansichten einen zur Erreichung des aufgezeigten Zieles geeigneten Gesetzesvorschlag ausarbeiten soll. Fast gleichzeitig mit diesen Kabinettsberatungen hat die Nationale Handelskammer von Uruguay dem -Außenminister eine Denkschrift über das gleiche Problem zugeleitet. In ihr wird auf die weitherzige Einwanderungspolitik verwiesen, die das Land stets verfolgt habe, und die noch der Uruguayische Delegierte auf der Konferenz von Evian vertreten habe. Die Gesetzgebung begrenze weder die Zahl der Einwanderer, noch berücksichtige sie deren Rasse oder Nationalität; sie enthalte auch keine Beschränkungen für einzelne Berufskategorien. Infolgedessen sei Uruguay stärker als andere südamerikanische Völker der Wanderuhgswelle ausgesetzt, die die Auswanderung von 600 000 Menschen darstelle. Es seien infolgedessen drei Grundforderungen aufzustellen: notwendig sei, daß der jährliche Bevölkerungszuwachs durch Einwanderer nicht die Aufnahmefähigkeit des Landes überschreite; internationale Abmachungen müßten Einwanderungsquoten für Länder und Rassen festlegen, damit die Bevölkerung Uruguays ihre herkömmlichen demographischen Charakteristika bewahre. Schließlich. sei es zweckmäßig, die Einwanderer nach ihren Berufen auszuwählen, um Verwirrung auf dem Arbeitsmarkt zu verhüten. Uruguay weist große dünn oder gar nicht bevölkerte Gebiete auf; die Bewältigung der großen zivilisatorischen und kulturellen Aufgaben, vor denen das Land steht, werden notwendigerweise auf lange Zeit hinaus zurücktreten, wenn der Zustrom von Menschen durch verschärfte Einwanderungsbestimmungen abgeschnitten wird. Tätigkeit muß mindestens 4 Jahre lang ausgeübt werden. Die Lizenzen gelten 2 Jahre. Zur Auswahl der Landwirte müssen die Lizenzinhaber einen Arzt des öffentlichen Gesundheitsdepartements bestimmen, der die Emw-anderungswilligen im Ausland prüft. Gesellschaften oder Private, die sich mit Kolonisation befassen und eine Kollektivlizenz erhalten wollen, müssen ein Mindestkapital von 5000 Contos nachweisen. Sie müssen ferner dem CIC genaue Unterlagen über die zur Ansiedlung bestimmten Ländereien, die gesundheitlichen Verhältnisse usw. beibringen. Identifizierung der Einwanderer Alle Einwanderer nach Brasilien zwischen 18 und 60 Jahren müssen sofort nach ihrer Ankunft identifiziert werden (Aufnahme der Fingerabdrücke) mit Photographie möglichst bereits an Bord des Schiffes. Für landwirtschaftliche Einwanderer sind alle Erleichterungen geschaffen, daß sie durch die Einwanderungsbehörde in den ersten Tagen nach ihrer Ankunft beherbergt und versorgt werden. Besondere Bestimmungen sind getroffen, um die in Brasilien lebenden Ausländer zu registrieren und kontrollieren. Bei der landwirtschaftlichen Kolonisation kann kein Kolonisation spunkt aus Tü% Wl 1,50 Us I.Jomum, Bestellzettel auf Seite 11 Ausländern einer einzigen Nationalität entstehen. Das Ueberwiegen oder die Konzentration von Ausländern einer Nationalität, die in Widerspruch mit der ethnischen und sozialen Gliederung des brasilianischen Volkes steht, muß vermieden werden. Jeder Kolonisationspunkt muß mindestens 30 °/o gebürtige Brasilianer und darf nicht mehr als 25 °/o Ausländer einer bestimmten Nationalität enthalten. Für den ersten Fall können Ausnahmen getroffen werden. Die Einzelregelung, ebenso wie die Sicherung der anderen Kolonisationsbestimmungen untersteht der Directoria de Terras e Colonisacäo, welche halbjährlich dem CIC eine Aufstellung über die Relation der einzelnen Ausländer in den Kolonisationspunkten gibt. Ein ausländischer Siedler darf in den ersten vier Jahren nach seiner Ankunft im Land nur mit Genehmigung des CIC seinen Beruf wechseln. Transfer von Kapitalien für Einwanderer nach Brasilien ist an eine Konzession des Departamento de Immigracäo gebunden, welche an Banken und Wechselstuben erteilt wird. A rgentimen miTeräiidiert..- K. J. R. Buenos Aires, 8. September Die Regierung hat die Kommission ernannt, die nach dem Dekret vom 28. Juli in jedem Einzelfall darüber zu befinden haben wird, ob ein Einwanderer die A u s - s e h i f f uil gserlaubnis und damit das Recht zur Niederlassung auf argentinischem Boden erhält. Die Kommission, die der Einwanderungsbehörde als. beratendes Organ beigeordnet und stets zu hören ist, setzt sich aus einem .Vertreter des Außehministeriums, Dr.' Melquiades Säenz Briones, des Ackerbauministeriums, Luis E. Frias, und des Innenministeriums, Nicola Morano, zusammen. Für die Aufnahme, die die Regierungsanordnung in der Oeffentliehkeit Argentiniens gefunden hat, ist ein in der