Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 17 (1938)
- Issue
- 35 (1.9.1938)
- Date
- 1938-09-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 C.-V.-Zeitung Nr. 35 » T. September 1938 Waldemar Strauss Jüdische Fabrikattonsstätte chirurgischer Instrumente Berlin 5W 68, Ritterstrasse 3»2 Aerztl. Einrichtungen, spez. fcxport Berliner Bezirksvertreter Dr. Weinberg, Schmargendorf, Krampasplatz 2 In England, zu 5 °/o von der OSE in Frankreich, aufgebracht. Das Polnische Unterrichtsministerium hat seine Einwilligung zur Umwandlung der von der ORT unterhaltenen jüdischen technischen Schule in Wilna zu einem „Technischen Lyzeum" gegeben. Auf diese Weise wird in Polen die erste jüdische Technische Hochschule geschaffen werden. Die Lehrsprache ist jiddisch. Auf der Liste der Personen, die das Staatsbürgerrecht verloren haben, standen in der vergangenen Woche 51 Juden. Dem Innenministerium wurde eine Denkschrift unterbreitet, die sich mit dem Problem jener Personen befaßt, deren Pässe von ihren Heimatländern nicht erneuert oder nicht verlängert werden. Gerüchtweise verlautet, daß die Regierung eine Sachverständigenkommission nach Kenya entsenden wolle, um die Einwanderung und Niederlassungsmöglichkeit für polnische Staatsangehörige zu prüfen. Man erinnert sich, daß zu dem gleichen Zweck vor einigen Monaten eine Kommission nach Madagaskar gegangen war. In Anerkennung seiner, in den polnischen Freiheitskämpfen der Jahre 1905/06 geleisteten Verdienste wurde den jüdischen Philologen ä Altmann & a@rs©n Berlin-Weissensee, Lothringenstr. 23 56 3154. Dr. Isaac Weinberg das Unabhängigkeitskreuz verliehen. Weinberg war seinerzeit von den zaristischen Behörden zum Tode verurteilt und zu lebenslänglichem. Zuchthaus begnadigt worden. In W ar s ch. au wurde im Verlauf von judenfeindlichen Kundgebungen Borris Betet getötet; drei weitere Juden wurden verwundet. Der Täter konnte verhaftet werden. Rhodesien Die Presse beschäftigt sich weiterhin mit der Frage der Zulassung von etwa-500 jüdischen Familien zur Siedlung in Nordrhodesien, mit der ablehnenden Haltung des Premierministers Huggiris und dem } Pressekonflikt, der im Zusammenhang damit ' über die geplante Vereinigung Nord- und Südrhodesiens entstanden ist. Die Londoner Zeitschrift „Südafrika" schreibt u. a.: Wenn 500 Familien, das heißt also etwa 2500 Männer, Frauen und Kinder, ins Land kämen, so würde die britische Bevölkerung innerhalbdes weißen Sektors immer noch eine Mehrheit von 4 :1 besitzen. Warum solle es nicht möglich sein, auch diese Neuankömmlinge gemäß den Regierungsprinzipien in das Land einzugliedern? Die Anregung allerdings, ganz Rhodesien zu einem zweiten jüdischen Nationalstaat auszubauen, müsse als völlig abwegig bezeichnet werden. Die britische Regierung könne nicht den Wunsch haben, in Afrika ein zweites Palästinaproblem zu schaffen. Warum aber solle, hiervon abgesehen, nicht auch Nordrhodesien dazu beitragen, ein dringendes menschliches Problem zu mildern? Wenn selbst in kleinem Umfang eine solche Hilfe von Nordrhodesien mit seinen weiten, unentschlossenen Gebieten abgelehnt werde, wo in allen Ländern britischer Flagge solle man dann die Hoffnung haben, daß Einwanderer Aufnahme fänden? Syrien Gerüchtweise verlautet, daß die türkischen Behörden mit jüdischen Stellen in Verbindung getreten seien, um die Ansiedlüng einer größeren Zahl von Juden aus Europa im Gebiet vom Sandschak Alexandrette zu besprechen. Die Vornamen für Juden In Ergänzung der in der vorigen Nummer der C.-V.-Zeitung widergegebenen „Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Aenderung von Familien- und Vornamen" veröffentlichen wir die folgende Liste: a) Männliche Vornamen: Abel. Abieser, Abimelech, Abner, Absalom, Ahab, Anas ja, Ahasver, Akiba, Amon, Anschel, Aron, Asahel, Asaria, Ascher, Asriel, Assur, Athalja, Awigdor, Awrum; Bachja, Barak, Baruch, Benaja, Berek, Berl, Boas, Bud; Chaggai, Chai, Ghajin, Chamor, Chananja, Chanoch, Chaskel, Chawa, Chiel; Dan, Denny; Efim, Efraim, Ehudy Eisig, Eli, Elias, Elihu, Eliser, Eljakim, Elkan, Enoch, Esau, Esra, Ezechiel; Faleg, Feibisch, Feirel, Feitel, Feiwel, Feleg; Gad, Gdaieo, Gedalja, Gerson, Gideon; Habakuk, Hagai, Hemor, Henoch, Herodes, Hesekiel, Hillel, Hiob, Hosea; Isaac, Isai, Isachar. 1sboseth, Isidor, Ismael, Israel, Itzig; Jachiel, Jaffe, Jakar, Jakusiel, Jecheskel, Jechiel, Jehu, Jehuda, Jehusiel, Jeremia, Jerobeam, Jesaja, Jethrp, Jiftach, Jizchak, Joab, Jochanan, Joel, Jomteb, Jona, Jonathan, Josia, Juda; Kainan, Kaiphas, Kaleb, Korach; Laban, Lazarus, Leew, Leiser, Levi, Lewek, Lot, Lupu; Machol, Maim, Malchisua, Maleachi, Manasse, Mardochai, Mechel, Menachem, Moab, Mochain, Mordeschaj, Mosche, Moses; Nachschon, Nachum, Naftali, Nathan, Naum, Nazary, Nehab, Nehemia, Nissim, Noa, Nochern; Obadja, Orew, Oscher, Osias; Peisach, Pinchas, Pinkus; Rachmiel, Rüben; Sabbatai, Sacher, Sallum, Sally, Salo, Salomon, Salusch, Samaja, Sami, Samuel, Sandel, Saudik, Saul, Schalom, Schaul, Schinul, Schmul, Schneur, Schoachana, Scholem, Sebulon, Semi, Sered, Sichern, Sirach, Simson; Teit, Tewele; Uri, Uria, Uriel; Zadek, Zedekia, Zephanja, Zeruja, Zewi. b) Weibliche Vorhamen: Abigail; Baschewa, Beile, Bela, Bescha, Bihri, Bilha, Breine, Briewe, Brocha; Chana, Chawa, Cheiche, Cheile, Chinke; Deiche, Dewaara, Driesel; Egele; Faugel, Feigle, Feile, Fradchen, Fradel, Frommet; Geilchen, Gelea, Ginendel, Gittel, Gole; Hadasse, Haie, Hannacha, Hitzel; Jachet, Jachewad, Jedidja, Jente, Jezabel, Judis, Jyske, Jyttel; Keile, Kreindel; Lane, Leie, Libsche, Libe, Liwie; Machle, Mathel, Milkele, Mindel; Nacha, Naehme; Peirche, Peßchen, Pesse, Pessel, Pirle; Rachel, Rause, Rebekka, Rechel, Reha, Reichel, Reise], Reitzge, Reitzsche, Riwki; Sara, Scharne, Scheindel, Scheine, ' Schewa, Schlämche, Semche, Simche, Slowre, Sprinze; Tana, Telze, Tirze, Treibel; Zerel, Zilla, Zimle, Zine, Zipora, Zirel, Zorthel. Umbau - Neubau! Das Umscluchttmgswerk der Wiener Kultusgemeinde Wien, Ende August Einem Bienenstock vergleichbar ist das einfache Haus in der Kohlmessergasse mitten in der Stadt, wenige Schritte von den Gebäuden der Kultusgemeinde entfernt, wo die „Beratungsstelle für Berufsausbildung und Umschichtung" in einem ganzen Stockwerk untergebracht ist. Tiefe Sorge und leise Hoffnung führt jüdische Menschen — fast noch Kinder, fast schon Greise — Angehörige aller Berufsgattungen und sozialen Schichten zu dieser Einrichtung hilfsbereiter Liebe, die unter der aufopferungsvollen Leitung Dr. Abraham Schmerlers steht. In knapp zwei Monaten wurden 220 Schulungslehrgänge ins Leben gerufen, die von über 3500 Umschulungswilligen besucht werden. Die Zahl jener freilich, deren Umschulungs- .wünsche noch der Erfüllung harren, ist um ein Vielfaches größer und wächst lawinenartig von Tag zu Tag. Die Neuangemeldeten werden vor dem Eintritt in die Kurse von erstklassigen Fachleuten — Ingenieuren, Chemikern, Handwerksmeistern, Agronomen — sorgfältig beraten, bevor sie in die ihren psychophysischen Fähigkeiten entsprechenden Kurse eingereiht werden können. Allein es wäre irrig, aus diesem starken und begrüßenswerten Andrang zu schließen, daß die Wiener Judengemeinde einzig und allein aus Intellektuellen, Kaufleuten, Geschäftsangestellten und Agenten bestehe. Ein Blick in die Steuerstatistik lehrt, daß die Zahl der jüdischen Handwerksmeister ver¬ Ausbildung zum Haushalt (1110) und die Bekleidungsindustrie (809), aber auch das Kunstgewerbe, das von den Männern völlig vernachlässigt wird, findet Anklang (165). Selbstredend sind einzelne Kurse nur für männliche oder nur für weibliche Teilnehmer eingerichtet, während manche Kurse (z. B. Konditorei) auch von beiden Geschlechtern gemeinsam besucht werden. Erstaunlich ist die Vielfalt des Kursprpgramms, das überdies fort und fort erweitert wird. Neben den allgemein bekannten Beruf sarten werden auch Kurse ganz spezieller Art durchgeführt; so z. B. für Galvaniseure, Klischeemacher, Vulkaniseure, Masehinstrikker, Schnittzeichner, Heilmassage, Sodawasser- und Kracherlerzeuger, Eiserzeuger, Fruchtsäfteerzeuger u. a. m. Man geht dabei von der richtigen Erkenntnis aus, daß weitgehende Spezialisierung das Gebot der Stunde .ist und daß im Ausland am leichtesten Spezialarbeiter untergebracht werden können. In zahlreichen Werkstätten, die über die ganze Stadt verteilt sind, wird ernste, gediegene Umschulungsarbeit von erfahrenen Fachexperten betrieben, jenseits von Massenbetrieb und Schnellsiederkursen, indem jeweils eine beschränkte Anzahl von Schülern (selten. mehr als ein Dutzend) selbsttätig mit dem praktischen ABC des neuen Gewerbes beginnt. In der Zentrale fällt der Blick unwillkürlich auf einige zur Schau gestellte Schülerarbeiten, die dann der Leiter der Institution — der vormals in denselben Räumen durch fünf Jahre den „Unentgeltlichen Arbeitsnachweis" der Kultusgemeinde geleitet hat — mit einem gewissen Stolz vorzeigt: Schuhe, Seifen, Metallgegenstände, kunstgewerbliche Arbeiten, geschmackvoll und solid ausgeführt von Schülern, die früher wahrscheinlich in Büros gearbeitet oder Kunden bedient haben. Ein besonders wichtiges Kapitel ist die landwirtschaftliche Umschulung. Bisher sind drei Lager für landwirtschaftliche Ausbildung in der Umgebung Wiens (eines in Eichgraben, zwei in Großenzersdorf) eingerichtet worden, wo etwa hundert jüdische Menschen unter der Führung tüchtiger Agronomen herangebildet werden. Viele Intellektuelle und Kaufleute sind unter den Schülern, bei denen vor allem einmal Wert auf die körperliche Ertüchtigung gelegt werden muß. Obstgärtnerei und Gemüsegärtnerei werden hier betrieben, Briefmarken . Fritz Lewist Berlin W 35, Lüfzowstrasse 91 A. Kataloge neu erschienen auch eine Geflügelfarm ist errichtet worden, und die Lagerinsassen müssen die gesamte Arbeit vom Bodenumgraben bis zur Ernte selbst, verrichten. Sicherlich bereiten diese Lager — über die noch Näheres berichtet werden soll — den Großstadtmenschen für das harte, aber gesunde Landleben entsprechend vor. Die Frage, welche Umschichtungskurse mit allem Nachdruck zu empfehlen seien, beantwortet der Leiter der Institution: „Die der Landwirtschaft und des Gartenbaues, sowie die des Baugewerbes und Baunebengewerbes. Denn ohne Landwirtsphaft gibt es keine wahre und wirkliche Umschichtung, und das Baugewerbe benötigt als Schlüsselgewerbe in Zeiten reger Bautätigkeit viele Arbeitskräfte." Dr. Alfred Weintraub hältnismäßig groß ist. Nichtsdestoweniger werden die Umschichtungskurse auch von Handwerkern besucht, die sich spezialisieren oder zu ihrem Grundhandwerk ein neues Gewerbe dazulernen wollen. Lehrreich ist der statistische Bericht dieser Institution über die bei ihm in der Zeit vom 1. Juli bis 20. August eingelaufenen Anmeldebogen, worin 8858 Anmeldungen nach Alter, Geschlecht und Berufswünschen geordnet sind. Demnach beträgt die Zahl der umschichtungswilligen Männer 5783, die der Frauen 3096, eine Proportion, die begreiflich ist, da ja vorwiegend Männer als Familienerhalter berufstätig sind, während die Domäne Asphaltierungen SSBESWtf Pflasterungen, Bürgersteige - Telephon: 92 47 56 der Frau der Haushalt ist. Unter den Altersklassen ist bei den Männern die Kategorie von 41—45 Jahren am stärksten vertreten (934), bei den Frauen die von 36—40 Jahren (552) — eine Erscheinung, die wohl daraus erklärt werden kann, daß in diesen Altersstufen, die jäh aus ihren bisherigen festen Berufen herausgerissen wurden, mit Hinblick auf Gatten und Kinder das Bedürfnis für praktische Umordnung am dringlichsten sein mag. Bei den Männern herrscht das stärkste Interesse für die Kurse der Metallindustrie vor (1541 Anmeldungen), an zweiter Stelle kommt die Lebensmittelindustrie (1019); die Frauen bevorzugen die betrieb oder einen landwirtschaftlichen Betrieb führen wollen, 3. ein Gewerbe im Umherziehen oder ein Marktgewerbe betreiben wollen, 4. sich länger als drei Monate oder, falls ihnen von einer deutschen diplomatischen Vertretung im Ausland in ihrem Sichtvermerk eine kürzere Frist vorgeschrieben ist, sich über diese Frist hinaus im Reichsgebiet aufhalten wollen und tatsächlich auch aufhalten. Die nach den bisherigen landesrechtlichen Bestimmungen erteilten Aufenthaltsbewilligungen erlöschen spätestens am 31. März 1939, und zwar auch dann, wenn sie ursprünglich auf eine längere Zeit ausgestellt worden sind. Ausländer, die nach bisherigem Recht einer Aufenthaltserlaubnis nicht bedurften, nunmehr aber unter eine der oben angeführten vier Voraussetzungen fallen, haben den Antrag auf Erteilung der erforderlichen Aufent- Die Ausländerpolizeiverordnung - Das Recht der Ausländer und Staatenlosen in Deutschland, soweit es sich auf den Aufenthalt im deutschen Reichsgebiet und die damit zusammenhängenden Fragen (z. B. die der Ausweisung) bezieht, war bisher fast ausschließlich der Gesetzgebung der einzelnen deutschen Länder vorbehalten. Nunmehr regelt die Auslänclerpolizeive -Ordnung vom 22. August 1938, die am 1. Oktober 1933 in Kraft tritt, das Aufenthaltsrecht der Ausländer und Staatenlosen reichseinheitlich. Die Verordnung gilt auch für das Land Oesterreich. Der Aufenthalt im Reichsgebiet wird Ausländern erlaubt, die nach ihrer Persönlichkeit und dem Zweck ihres Aufenthalts im. Reichsgebiet die Gewähr dafür bieten, daß sie. der ihnen gewährten Gastfreundschaftwürdig sind. Als Ausländer gelten alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, also auch Staatenlose. Wenn daher im folgenden von Ausländern die Rede ist, so sind auch die Staatenlosen einbegriffen. Ausländer benötigen eine besondere Aufenthalts erlaubnis, wenn sie im Reichsgebiet 1. sich als Arbeitnehmer betätigen wollen, 2. selbständig einen stehenden Gewerbe- AUSWANDERER kaufen Ihr Schuhwerk bei DEWAN, Köpenicker Str. 73 und Rheinstr.37 Rest bestände zu besonder» günstigen Prelssn haltserlaubnis spätestens bis zum 31. Dezember 1938 bei der Kreispolizeibehörde zu stellen, in deren Bezirk sie sich aufhalten wollen oder aufhalten. Hinsichtlich der Wirkung des Antrages auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist der Grundsatz aufgestellt, daß der Aufenthalt des Ausländers bis zur Entscheidung über seinen Antrag als erlaubt gilt (§§ 2 Abs. III, 14 Abs.. II). Bis zur Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres bedürfen Ausländer überhaupt keiner besonderen Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis er« lischt automatisch 1. wenn der Ausländer seinen Aufenthalt im Reichsgebiet aus einem Grunde, der nicht nur vorübergehender Natur ist, unterbricht, 2. sobald der Ausländer keinen gültigen Paß oder Paßersatz mehr besitzt, 3. wenn der Ausländer seine Staatsangehörigkeit wechselt oder verliert. In den Fällen 2 und 3 gilt der weitere Aufenthalt im Reichsgebiet, wenn der Ausländer, unmittelbar nach dem Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis eine neue beantragt, bis zur. Entscheidung über seinen Antrag als erlaubt. Bietet der Ausländer nach seiner Persönlichkeit und dem Zweck seines Aufenthaltes nicht die Gewähr dafür* daß er der gewährten Gastfreundschaft würdig ist oder Kegeö bestimmte andere, in der Verordnung aufgezählte Gründe (insbesondere solche strafrechtlicher Natur) vor, so kann gegen ihn ein Aufenthalts verbot für das .Reichsgebiet oder ausnahmsweise für bestimmte Teile des Reichsgebiets erlassen werden. Verläßt der Ausländer alsdann nicht freiwillig das verbotene Gebiet, so kann er unter Anwendung unmittelbaren Zwanges aus dem Reichsgebiet abgeschoben* auch zur Vorbereitung des Erlasses eines Aufenthaltsverbotes vorübergehend in polizeiliche Verwahrung genommen werden. Als Rechtsmittel gegen die Verfügung, durch die eine Aufenthaltserlaubnis räumlich1 oder zeitlich beschränkt oder mit Bedingungen oder Auflagen versehen oder durch die ein Aufenthaltsverbot erlassen wird, ist die Beschwerde zulässig. Beschwerdefrist ist zwei Wochen. Gegen polizeiliche Verfügungen des Polizeipräsidenten in Berlin ist mit gleicher Frist der Einspruch zulässig. Das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist in ausländerpolizeilichen Angelegenheiten ausgeschlossen. Deutsche Staatsangehörige über fünfzehn Jahre, die neben der deutschen einefremde Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen dieser Verordnung nicht. Sie haben jedoch, erstmalig bis zum 31. Dezember 1938, der Kreispolizeibehörde ihre fremde Staatsangehörigkeit unter Angabe ihres Geburtstages, Geburtsortes und ihrer Wohnung anzuzeigen. Max Goldstein Goldmünzen: Auch die österreichischen Dukaten und die Goldmünzen zu 4 und 8 österreichischen Gulden, auch wenn diese zu einer Münzsammlung gehören, sind anbietungspflichtig. Die Entgegennahme der noch abzuliefernden Münzen erfolgt durch die Reich>bank sowie alle Kreditinstitute, die die Eigenschaft einer Devisenbank haben. (Vgl. C.-V.- Zeitung Nr. 34 vom 25. August.) Geschäftliches (außer Verantwortung der Redaktion) Unsere Berliner Leser finden in der heutigen Ausgabe einen Prospekt der Firma N. Israel, Berlin C 2, Spandauer-Königstraße. Chefredakteur: Dr. Alfred Hirschberg. Stellvertretender Chefredakteur: Dr. Ernst G.Löwe nthal (in Urlaub). Verantwortlich für die Aufnahme von Bildern und für Sport: Dr. Ernst G. L ö - wenthal, für Feuilleton: Hans Oppenheimer, für Wanderungsfragen i. V. Hans Oppenheim er. Sämtlich in Berlin. Für Rücksendung unverlangter Einsendungen ist Freiumschlag beizufügen. Leiter der Anzeigen-Abteilung und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Friedrich Nathan, Berlin. DA. IL Vj. 38 323. PL 6. Verlag: Jüdischer- Central-Verein e. V., Berlin W 15, Emser Straße 42. Druck: Max L i c h t w i t z, Berlin SW 68. " PERSIANER NERZE Silberfüchse. SämtS. Pelzarten USKI B E R L IN W 5 G Augsburger Strasse 45