Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 17 (1938)
- Issue
- 34 (25.8.1938)
- Date
- 1938-08-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 C.-V.-Zeitung Nr, 34 * 25. August 1938 richtig verstanden, wenn man es als die Kehrseite eines vielleicht allzu umfassenden, allzu unb8irrten,.Ja-sageris begreift. Das Ja aber gilt dem Lande und dem Vo:l:s, dem Ussischkin sein Leben gewidmet hat. Immer, schon zu einer Zeit, als noch die diplomatische Aktion zur Erreichung einesstaatsrechtlichen „Charters" für Palästina im Vordergrund der zionistischen Bemühungen stand, hat Ussischkin der praktischen Kolonisationsarbeit im Lande das Wort geredet, und seitdem er 1921 zum Vsrivtzenden des Keren Kajemeth Lejisrael gewählt wurde, hat seine höchst positive, höchst praktische Tätigkeit für Geldsammiung und Bodenkauf keine Unterbrechung erlitten. Die c:._dlungen im Emek Jesreel und die Ersehn«- ßvr>£ der Kaifa- Fol. Sonnenfeld Bay sind die lebendigen Zeugnisse seiner Fähigkeit zu Planung und Leistung. Der Jubilar eines 75. Geburtstages würde es verdienen, daß man den Glückwunsch mit einem gleichsam abschließenden Dank für alle Aufopferung im Dienste jüdischer Aufgaben begleitet und daß man ihm für den Lebensabend Ruhe und Frieden wünscht. Ussischkin würde über einen so gehaltenen Glückwunsch wahrscheinlich wenig erbaut sein. Vor wenigen Wochen erst hat er sich wieder einmal in zionistischen Angelegenheiten von Palästina nach Europa begeben; er ist noch voller Tatendrang und arbeitet in dem kraftspendenden Bewußtsein unerfüllter Aufgaben, die seines Einsatzes dringend bedürfen. Wir glauben deshalb seinen eigenen Hoffnungen getreueren Ausdruck zu geben, wenn wir zu seinem 75. Geburtstag Ruhe und Frieden dem Lande wünschen, das er mit aller Hingebung zu seinem Lande gemacht hat, ihm aber noch Kraft und Ausdauer genug, um hinter allen die Sicht versperrenden Hindernissen an solchem Ziel schließlich das eigene Ziel zu finden. Eva Reichmann-Jungmann Vornamen für Juden Im Reichsgesetzblatt vom 11. August wird eine zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Aenderung von Familiennamen und Vornamen veröffentlicht: Auf Grund des § 13 des Gesetzes über die Aenderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938 (Reiehsgesetzbl. I S. 9) wird folgendes verordnet: § 1 (1) Juden dürfen nur solche Vornamen beigelegt werden, die in den vom Reichsminister des Innern herausgegebenen Richtlinien über die Führung von Vornamen aufgeführt sind. (2) Abs. 1 gilt nicht für Juden, die eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen. § 2 (1) Soweit Juden andere Vornamen führen, als sie nach § 1 Juden beigelegt werden dürfen, müssen sie vom 1. Januar 1939 ab zusätzlich einen weiteren Vornamen annehmen, und zwar männliche Personen den Vornamen Israel, weibliche Personen den Vornamen Sara. (2) . Wer nach Abs. 1 einen zusätzlichen Vornamen annehmen muß, ist verpflichtet; - hiervon, innerhalb eines Monats seit dem Zeit- |_| Malermeister Oskar Simenauer W ' Berlin WIS.Fariser Str. 50.921537. Erstkl.Ref. punkt, von dem ab er den zusätzlichen Vornamen führen muß, dem Standesbeamten, bei dem seine Geburt und seine Heirat beurkundet sind, sowie der für seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständigen Ortspolizeibehörde schriftlich Anzeige zu erstatten. (3) Ist die Geburt oder die Heirat des Anzeigepflichtigen von einem deutschen diplogibt er den Vorgängen größere Lebensnähe. Auch darin könnte Shaws Vorbild Piaton gewesen sein, dessen Dialoge dem täglichen Leben Farben entnehmen, vor denen sich die Erörterung der letzten geistigen Dinge nur um so leuchtender abhebt. Zu den Bildern aus der wandelnden Welt gehört auch die neue Wanderungsbewegung der Juden. Es ist nach dem Mendtza in „Mensch und Uebermensch" und einer Arzt-Figur im „Arzt am Scheidewege" die dritte Judengestalt in Shaws Gesamtwerk. Auf den Hinweis, daß kein Chinese in Australien, kein Japaner in Kalifornien sich niederlassen dürfe, läßt Shaw den Juden in „Genf." mit einer Bemerkung über den metaphysischen Sinn der jüdischen „Grenzenlosigkeit" und Wanderschaft antworten. Indem Shaw die Probleme auf verschiedenen Ebenen durchdiskutiert, verteilt er mit dem brillanten Feuerwerk seiner witzigen Paradoxa Licht und Schatten. Auf den verschiedenen Ebenen aber liegen die Probleme anders gelagert — mit Gegensätzen der Weltanschauung lassen sie sich nicht wegdisputieren. Die Partie endet mit einer Art R.emis: der Erkenntnis, daß die Tatsachen, die zur Verhandlung standen, stattgefunden haben. * Ein neuer Dramatiker, dessen Entwicklung viel Beachtung geschenkt wird, ist James B r i d i e, dessen „Letzte Trompete" in Malvern zur Uraufführung kam. Mit dem Titel sind die Posaunen des jüngsten Gerichts gemeint. Der Autor geht davon aus, daß in jedem Menschen alles verkörpert ist, was die Menschheit an Denken und Glauben, Erlebnissen und Abenteuern seit Adams Tagen erfahren h-at. Und was der Mensch mit diesem Erbe am Tore des Gerichtstages anfängt, ist das Problem des Stückes. Mit diabolischer Dialektik zeigt Bridie, wie ein Schuft am Tage des Gerichts Poker spielt, während die kleineren Sünder beten gehen, um, wenn die vermeintliche Gefahr vorüber ist, dasselbe zu tun wie vorher. Ein interessantes ExperLnent unternimmt J. B. P r i e s 11 e y in seinem Spiel „Musik bei Nacht". Mit eigenartiger Technik stellt er .die Wirkung der Musik auf ein« Menschengemeinschaft dar. Er. nutzt das im Grunde matischen Vertreter oder Konsul oder in einem deutschen Schutzgebiet beurkundet, so ist die dem Standesbeamten zu erstattende Anzeige an den Standesbeamten des Standesamts I in Berlin zu richten. Hat der Anzeigepflichtige seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, so ist die im Abs. 2 Satz 1 vorgesehene Anzeige an Stelle der Juwelier Ludwig steinmstz V v Nürnberger Str. 56 (neben Woolworth) ' Ortspolizeibehörde dem zuständigen deutschen Konsul zu erstatten. (4) Bei geschäftsunfähigen und in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen trifft die Verpflichtung zur Anzeige den gesetzlichen Vertreter. § 3 Sofern es im Rechts- und Geschäftsverkehr üblich ist, den Namen anzugeben, müssen Juden stets auch wenigstens einen ihrer Vornamen führen. Sind sie nach § 2 zur Annahme eines zusätzlichen Vornamens verpflichtet, ist auch dieser Vorname zu führen. Die Vorschriften über die Führung einer Handelsfirma werden hierdurch nicht berührt. § 4 (1) Wer der Vorschrift des § 3 vorsätzlich zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Beruht die Zu-' Widerhandlung auf Fahrlässigkeit, so ist die Strafe Gefängnis bis zu einem Monat. (2) Wer die im § 2 vorgeschriebene Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, wird mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu einem Monat bestraft. (Reichsgesetzblatt, 1938 Teil 1, S. 1044. Betrifft nicht das Land Oesterreich.) Zu diesem Gesetz ist im Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern ein Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 18. August 1938 veröffentlicht. Ihm ist ein Verzeichnis der zulässigen jüdi- Carl länsky, WSO, Fernipr. 26 4031 Heilbronner Straße Äl, parterre sehen Vornamen beigefügt. Das Gesetz und der Runderlaß ergeben folgendes: Für neugeborene Kinder dürfen nach dem Inkrafttreten der Verordnung nur Namen gewählt worden, die in dem obengenannten Verzeichnis der jüdischen Vornamen enthalten sind. Juden, die als Vornamen keinen der im Verzeichnis aufgeführten Namen führen, müssen dem oder den von ihnen geführten Vornamen, wenn sie Männer sind, den Vornamen Israel und wenn sie Frauen sind, den Vornamen Sara hinzufügen. In dem Runderlaß ist weiter bestimmt, daß auch Anträge von Juden auf Aenderung von nicht in dem Verzeichnis aufgeführten Vornamen in solche, die darin verzeichnet sind, zu entsprechen ist, wenn diese Anträge vor dem 1. Oktober 1938 gestellt werden. Juden, die verpflichtet sind, den Vornamen Israel oder Sara dem von ihnen geführten Vornamen hinzuzufügen, müssen hiervon der örtlichen Polizeibehörde und dem Standesamt, bei dem ihre Geburt und ihre Heirat beurkundet sind, schriftlich bis zum 31. Januar 1939 Anzeige erstatten. Ueber den Widerruf von Vornamensänderungen bestimmt der Runderlaß, daß eine Vor- BRIEFMARKEN- KATALOGE 1939 / An-und Verkauf FALUDI, Berlin, Hcktorstraße 2, p. / 971084 namens änderung regelmäßig nur dann zu widerrufen ist, wenn sie von einem Juden zur Verschleierung seiner jüdischen Abstammung beantragt worden ist; insbesondere also, wenn ein in dem Verzeichnis aufgeführter Vorname durch einen anderen Vornamen ersetzt worden ist. Reifeprüfungen an jüdischen Schulen Durch Erlaß des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 5. August 1938 hat die Jüdische Privatschule Dr. Leonore Goldschmidt, Berlin, in gleicher Weise wie die Höhere Schule der Jü- HaBerarbeiten / David Friedmann . ....BerlinPaderborner Str. 9. 97 *5 65. _ dischen Gemeinde und die Adass Jisroel- Schule das Recht der Reifeprüfung an der Schule erhalten. — Es kann also jetzt sowohl die deutsche wie die englische Reifeprüfung an der Schule abgelegt werden. * Der Herr Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat die Angliederung gehobener Klassen an der Privaten Jüdischen Volksschule am Anger in Breslau mit Beginn des Schuljahres 1939 zugelassen. Damit ist der jüdischen Schuljugend die Möglichkeit eröffnet, in Breslau das Zeugnis der mittleren Reife zu erlangen. lyrische Thema zu einem dramatischen Seelengemälde. Ein Gesellschaftsstück mit Versen, in dem sich Charaktere unserer Zeit seltsam offenbaren. „Krönungszeit in Pension Beaml£ ist der Titel einer Farce von C. K. M u n r o, dessen „Gerücht" auch in Deutschland gespielt worden ist. Heldin ist eine alte Jungfer, deren rege Phantasie allerlei Mißverständnisse und Wirrwarr anrichtet. Das gefällige Stück beruht auf jener Situationskomik, die ein wesentlicher Bestandteil englischen Humors ist. Während Munro die Geschichte nur zum Scherze bemüht — seine Heldin redet sich ein Attentat ein, das die Krönungsfeierlichkeiten stören soll —, steigt Lord Dunsany in die Zeit Alexanders des Großen hinab und beschwört in ironievoller Chronik auch die Götter Griechenlands, die den Untergang eines Großen heraufführen. Sir Ländern Ronald Der weltbekannte Musiker und Dirigent starb nach langer Krankheit in London. 1873 geboren, durfte er als kaum 22jähriger bereits während der Opernsaison in Covent Garden den Taktstock führen. 1897 wurde er in Windsor von Queen Victoria empfangen und spielte vor ihr auch im folgenden Jüdischer Kulturbund Berlin Konzert Das August-Konzert des Berliner Jüdischen Kulturbundes reiht, namentlich in seinem ersten Teil, eine Anzahl leichtverständlicher Werke aneinander. Die feurigen Rhythmen der „Halka"-Ouvertüre von Moniuszko eröffnen den Abend. Dann leuchtet die südliche Sonnigkeit der I. Arlesienne-Suite auf. Kapellmeister Wilhelm Altmann holt sich mit dem ruhig-versonnenen Adagietto einen Sondererfolg. Schwungvolles italienisches Melos, munteres Buffogeplauder beschließt mit der Ouvertüre zur „Diebischen Elster" den ersten Teil. Nach der Pause steht Berthold Sander am Pult. Tschaikowskys Fünfte erklingt, immer wieder fesselnd im Reichtum der Einfälle, in der unaufdringlichen Meisterlichkeit der kompositorischen Arbeit. Sander zeichnet weniger das Detail in seinen Schattierungen als die großen Linien, das Auf und Ab des leidenschaftlichen Gefühlsstromes, der am schönsten in dem glühenden Gesang des Andante cantabile ausschwingt. Die Hörer danken mit starkem Beifall. H. Fr. Woekenplan RADIO Sämtliche Apparate, Reparat., Antennenbau L. Arndt, Friedenau, Jahre im Balmoral Castle. 1910 wurde er zum Leiter der Guildhall School of Music ernannt, welchen Posten er, für die Ausbildung von mehr als 3000 Studenten die Verantwortung tragend, bis zum vorigen Jahre innehatte. Er komponierte mehr als 200 Lieder und verschiedene Orchesterwerke. In fast allen Musikzentren der Welt errang er größte Erfolge. Interessant ist, daß in fast keinem der zahlreichen Nachrufe der englischen Presse sein Judesein Erwähnung gefunden hat. Theater in der Kommandantenstr. 57: „Arm wie eine Kirchenmaus", 28. August, 15 Uhr (Abt. 50, 60); jeweils 20 Uhr: 28. August (Abt22, 32, 16: 16 750—16 799); 30. August (Abt. 27, 37), 31. August (Abt. 24, 34, 16: 16 800—16 850); 29. August: Orchesterkonzert. Kulturbundsaal, Kommandantenstraße 58/59: 3i. August, 20 Uhr: Vortrag Juiius Bab; 1. September (Abt. 44, 54), und 3. September (Abt. 42, 52): ,,G es p e n s t e r". Erich Landerer, von zahlreichen Konzerten in den Jüdischen Kulturbünden Deutschlands bekannt, spielt am 30. August, 20 Uhr, über Radio Prag II das Es-dur-Konzert von Beethoven. Im September wirkt er vor seiner Uebersiedlung in die Vereinigten Staaten noch in mehreren Konzerten in der Schweiz mit. bearbeitet von P. Rosenbiatt Schachaufgabe Nr. 133 von M. S e g e r s (Brüssel) (1. Preis „Schackspelaren" 1933) Matt in zwei Zügen Weiß: Kd7, D£2, Tb8, Lfl, Lh8, Sd4, Se7, Be4 (8) Schwarz: Kc5, Dd3, Lbl, Ba6 (4) Lösung der Aufgabe Nr. 131: 1. Lc5—b4, (drohend 2. Dd8—a5 matt) .... Sg2—e3, 2. Sg5—f3 matt .... Sg2—£4. 2. Sg5—f7 matt .-. . . Dd2—a2. -2. Sf2Xd3 matt .... Dd2Xg5f, 2. Dd8Xg5 matt .... Sc8—b6, 2. Dd8—d6 matt Lösung der Aufgabe Nr. 132: 1. Kc6—d7, (drohend 2. Sd5—e3 matt) .... Dh7Xe7f, 2. Sd5Xe7 matt .... Ke4—£5, 2. De7Xh7 matt .... Tf3—f5. 2. Se6—g5 matt .... Dh7—f5, 2. De7—b4 matt Richtige Lösungen von 131 und 132 gingen ein von: Gustav Lewi, Paul Silberstein, Dr. med. Gerhard Böhm, Georg Arnheim, Sanitätsrat Dr. Ritterband, Justizrat Kurt Jacusiel (Berlin), Gottfried Gumbei (Stuttgart), Moritz Heynemann (Düsseldorf), L. Mehrländer (Konstadt), Siegmund Austerlitz (Gießen), Rechtsanwalt Dr. Ernst Boehm (Brieg),; Tierarzt Max Koschminski (Landsberg), Lothar Schönthal (Nürnberg), Kantor W. Schul (Gelsenkirchen), Tilde Adler (Amsterdam), Michael. Lery (Krefeld), Adolf Schuck, Alfred Dzialoszynski (Breslau), Wirtschaftsprüfer Dr. Herbert E. Hirschberg, Dr. med. Herbert Picard (Berlin). Von Nr. 131: Ella Rüben (Bünde), Dir. M.Oppenheimer'' (Heidelberg), Dr. med. Meyerhoff (Rotenfels)^ Louis Wertheim (M.-Gladbach). Von Nr. 132: Jacob Baumann (Köln). Das Jüdische Wohlfahrts« und Tu« gendamt, Berlin,, teilt folgendes mit: Marie HM die seit etwa vier Wochen vermißt wird, wird gebeten, sich zur Erledigung ihrer Auswanderungsangelegenheit umgehend zu melden. Gottesdienste in Berlin > Abkürzungen ALTER RITUS: Grunewald G., Heidereutergasse H., Kaiserstr. K., Köpenick — Kp., Münchener Str. M., Pestalozzis*!. Pe., Rykestr. R., Thieisch-Ufer Tu. NEUER RITUS: Fasanenstr. Fa., Friedenstempel Fr., Levetzowstr. Le., Lindenstr. LL, Lützowstr. Iü., Oranienburger Str. O., Oranienburg Qr., Prinzregentenstr. Pr.t Schmargendorf Sm. REFORM: Johannisstr. Jh., Joachimsthaler Str. J. FALKENBERG - Synagogen: Kaiserstr. Ka-, Kaiserdaram Kd., Prenzlauer Promer-ade Pz., Schönhauser Allee Sö., Trifti T. Freitag, 26. August Sonnabd., 27. Aug. Sonntag{St.)28.Aug. Fa. 19 Salomonski 10 Fr. 19 10 G 19.15 9 H 19.15 8.30 T 18.30 Gottschalk — Jh. — 10.30(St.) Rosenthal K 19.15 9 H.Levy Ka. 19.30 Hanff 10 Hanff Kd. 19.15 F. Winter — Le. 19 May bäum 10 Li. 19 Hirsch 10 Lü. 19 Nussbaum 10 M 19.15 9 Broch O 19 10 «Jospe Or. 19.30 9.45 Pe. 19.15 9 Berkowitz Pr. 19.15 Swarsensky 10 Pz. 19.30 Oberländer — R 19.15 9 Sm 19 Loewenthal 10 Sö. 19.15 Zimet 10 Zimet T 19.30 Friedländer — Tu. 19.15 9 Jacobovits WEITERE VEREINSSYNAGOGEN: Falkenthaler Steig (Hermsdorf), 26.: 18.30 (Klein); 27.: 10 (Klein). — Düppelstr. 41, 26.: 18.30 (Adler); 27.: 9.30 (Adler). — Frankfurter Allee 56, 26.: 19.15; 27.: 9 (Rosenthal) und 19.08; St.: 8; werktags 7 und 19.30. — Kammerstr. 7 (Spandau), 26.: 19.15; 27.: 10 und 19.53. — Lothringenstr. 22, 26.: 19 (Meyer); 27.: 10 (Meyer). — Markgraf-Albrecht-Str. 11/12, 26.: 19.15; 27.: 9 und 18.15 (Neuhaus). — Prinzenallee 87, 26.: 19.15; 27.: 9 (Alexander) und 19; St.: 7.33; werktags: 7 und 19. — Schulstr. 7, 26.: 18.30 (Adler); 27.: 9.30. — Stierstr. 21, 26.: 19.15; 27.: 9 (Winter); St.: 8.