Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 17 (1938)
- Issue
- 30 (28.7.1938)
- Date
- 1938-07-28
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 C.-V.-Zeifung Nr. 30 * 28. Juli 1938 suchen. Deutlicher, als Briefe es vermögen, berichten die Aufsätze, die tCurt D o n i g , Heinrich Frohmann, Erna' C. de Schlesinger, WaKer Rothschild, G. Schlesinger, Erich B r o h, Hermann Löwenbach , Peter Samson und Kurt Julius Riegner geschrieben haben, von diesen Dingen. Das Einordnungsproblem, die Sprachenfrage, Tagesfragen wie die Gründung eines Kinderheimes werden gleichzeitig mit Fragen der Freizeitgestaltung, wie der sportlichen Erziehung, des Musizierens und des Theatersp!elens behandelt. Unter den grundsätzlichen Aeusserungen verdient ein Bericht von K. J. Riegner über den Versuch des Aufbaues einer Wohngemeinschaft Jugendlicher in Buenos Aires Erwähnung, der in einen Aufsatz über Jugenderziehung und Jugendbetreuung eingeflochten ist. Es ist dieser jungen Gemeinschaft und darüber hinaus allen ausgewanderten Juden und uns noch Hiergebliebenen zu wünschen, dass die Kraft der Erlebnisse und die Macht des Erschüttertsems in den Trägern dieser werdenden Gemeinde stets lebendig bleiben. Dann kann man hoffen und glauben, dass die Bedeutung der Gemeinde einmal ihrer historischen Aufgabe entsprechen wird, die sie selbst in ihrer Schrift genannt hat: „Eine lebendige und einige Gemeinschaft der Juden Argentiniens". G. F. Gemeindegründung' in Rio Die World Union für progressive Jüdaism hat sich entschlossen, in Rio de Janeiro eine neue Gemeindegründung anzuregen und in den Anfängen zu unterstützen. Mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe, hat sie den jungen Frankfurter Gemeinderabbiner Dr. Heinrich L e m 1 e betraut, der sich schon in den nächsten Monaten nach Brasilien begeben wird. Wesentlicher Zweck der neuen Gemeinschaft soll es sein, über das rein Religiöse hinaus auch die seelsorgerische und soziale Betreuung der vielfach -sich ohne Bindung und Anhalt fühlenden Einwanderer sein. Dr. S. BollYieil / Grundlagen für EntSchliessungen In der letzten Ausgabe der C.-V.-Zeitung wurde auf Grund einer Mitteilung des Hilfsvereins der Juden in Deutschland berichtet, dass Bolivien vielleicht in absehbarer Zeit als Aufnahmeland für eine kleine, ausgewählte Zahl von Juden aus Deutschland in Frage kommen könnne. Der Hilfsverein hat gleichzeitig auf die Schwierigkeiten des bolivianischen Klimas, auf die Art der in Frage kommenden Spezialberufe und auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass sich alle Interessenten für eine Auswanderung nach Bolivien eingehend beraten lassen müssen, bevor sie irgendwelche Schritte zur Erlangung eines Einwanderungsvisums unternehmen. Es soll nur hier versucht werden, ein Bild dieses driitgrössten südamerikanischen Staates, der aber nur eine sehr geringe Bevölkerungsdichte hat, zu entwerfen. Boliviens geographische Situation ist durch zwei Dinge gekennzeichnet: es liegt fast im Zentrum des südamerikanischen HERBEÜT LISBEMTHAL Spedition Umzugstransporte nach allen Erdteilen Berlin WS, Kronenstr. 33 i Fernruf 16S7 40 Äjß. Kontinents; seine wichtigsten Siedlungen haben eine Höhenlage, die für europäische Verhältnisse ungewöhnlich ist. Die zentrale Lage Boliviens in Südamerika — es grenzt an die fünf Staaten Brasilien, Argentinien, Peru, Chile und Paraguay — ist bereits heute verkehrsmässig von gewisser Bedeutung, da sich hier die Bahnlinien aus den verschiedensten Richtungen kreuzen. Bei einem weiteren Ausbau der Verkehrswege im Lande und durch das Land wird sich diese Tatsache wirtschaftlich noch stärker auswirken, vor allem wenn die Nachwehen des langdauernden Krieges um den Gran Chacco mit" Paraguay, der soeben durch einen offiziellen Friedensschluss beendet worden ist, überstanden sein werden. Eine Hemmung für die wirtschaftliche Entwicklung Boliviens bedeutet es allerdings, dass das Land seit dem Salpeterkrieg mit Chile (1879—S4) keinen direkten Zugang zum Meer hat. und dass die Ex- und Importe im wesentlichen über chilenische und peruanische Häfen vorgenommen werden müssen. Und gerade die Verschiffungen sind nicht gering; denn Bolivien ist ein an Mineralien sehr Teiches Land, wenn auch infolge der Verkehrsschwierigkeiten und vielleicht auch infolge Kapitalmangels noch längst nicht soviel davon abgebaut wird, wie bei intensiverer Bewirtschaftung möglich wäre. Zu dieser politisch-geographischen Lage Boliviens gesellt sich die besondere physikalische Beschaffenheit des Landes: auf der einen Seite gewaltige Höhen, die bis zu 6700 Meter ansteigen, und auf der anderen Seite tropischheisses Tiefland, das zwar an sich zum Anbau verschiedener Produkte der tropischen Landwirtschaft sehr geeignet ist, dessen Klima aber für den Europäer nicht ohne weiteres zuträglich erscheint. Aus diesen eigenartigen physikalischen Gegebenheiten erklärt sich auch die dünne Bevölkerung Boliviens, besonders da noch grosse Teile des Landes mit wertvollen Bodenschätzen der Verkehrserschliessung harren. Bolivien hat eine Grösse von rund 1,33 Millionen Quadratkilometer, aber nur knapp drei Millionen Einwohner, d. h. etwa 2,7 Einwohner kommen auf einen Quadratkilometer. Und von diesen drei Millionen Einwohnern leben über 80 Prozent in einer Höhe von mehr als 3300 Meter. Das verdeutlicht neben dem tropischheissen Tiefland die Eingewöhnungsschwierigheiten für Menschen aus Europa und lässt die Mahnung des' Hilf Vereins, dass für Bolivien nur junge und wirklich kräftige Menschen mit absolut gesundem Herzen und gesunder Lunge in Frage kommen, im richtigen Licht erscheinen. Die wirtschaftliche Hauptstadt des Landes La P a z mit über 150 000 Einwohnern — die gesetzliche Hauptstadt ist übrigens Sucre, mit nur wenig über 34 000 Bewohnern, aber einem regen geistigen Leben (alte spanisch-bolivianische Universität) — liegt fast 3700 Meter hoch und dürfte damit das höchstgelegenste Wirtsc-haftszentrum der Welt sein. Die übrigen wirtschaftlich bedeutenden Orte des Landes haben fast alle ähnliche Höhenlagen. In wirtschaftlicher Hinsicht weicht Bolivien von den meisten anderen südamerikanischen Staaten ab; die grösste Aehnlichkeit hat es vielleicht noch mit der wirtschaftlichen Struktur Chiles. Ackerbau und Viehzucht (meist nur an den Abhängen des Gebirges und im Tiefland) treten stark hinter dem Bergbau zurück; etwa 90 Prozent der Gesamtausfuhr Boliviens besteht aus Bergbauprodukten, und hier in erster Linie aus Zinn. Bolivien steht an der zweiten Stelle der Welt-Zinnproduktion. Daneben spielen auch andere Mineralien, wie Zink, Antimon, Wolfram, Kupfer, Blei und Silber (nach Peru der zweitgrösste Silberproduzent Südamerikas und etwa an sechster Stelle der Weltproduktionsländer) eine Rolle. Je mehr die Verkehreerschliessung durch Bahnen, Strassen und den Luftweg fortschreitet, desto grösser wird die Bedeutung des Landes auf diesen Gebieten für die Weltwirtschaft werden. Zukunftsreich erscheint auch die Petroleumindustrie. Bis zum vergangenen Jahr war sie in Händen der amerikanischen Standard Oil Co., ist aber dann in einem Enteignungsverfahren auf eine staatliche bolivianische Erdölgesellschaft übergegangen — ein Beispiel für das auch in anderen Staaten bemerkbare wirtschaftliche Selbständigkeitestreben der südamerikanischen Länder. Dass in einem Land von der geographischen, wirtschaftlichen und bevölkerungspolitischen Struktur Boliviens die verarbeitende Industrie zunächst noch kein grosses Absatzfeld finden konnte, ist verständlich. Ihre Entwicklung steht eigentlich erst im Anfang; sie konzentriert sich zum entscheidenden Teil in oder um La Paz. Hier wird wahrscheinlich erst eine fernere Zukunft, wenn im Zusammenhang mit einer Verbesserung der Verkehrsverhält- , nisse der Abbau der reichen Mineralschätze und damit auch die Dichte und die Kaufkraft der Bevölkerung zunehmen wird, Veränderungen bringen können, besonders da' der Mangel an Kohle und ihre verhältnismässig teure Einfuhr' ein schweres Hindernis für die Entwicklung der Industrie bildet und sich die Energiewirtschaft auf Waeserkraft erst in langsamem Ausbau befindet. Aus dieser Gesamtstruktur des Landes ergibt sich, dass dort, worauf auch der Hilfsverein ausdrücklich aufmerksam gemacht hat, zunächst nur Bedarf für gewisse Spezialberufe besteht, die mit verhältnismässig günstigen Aussichten rechnen dürfen. Denn es kann keinem Zweifel unterliegen, dass Boliviens wirtschaftliche und politische Bedeutung in Südamerika im Wachsen begriffen ist, vor allem wenn es gelingt, die Schäden des Krieges schnell zu überwinden und die natürlichen Reichtümer des Landes im Zusammenhang mit einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in vermehrtem Umfang auszunutzen. —1. Arbeitsrecht aus aller Welt Argentinien Eine Verordnung vom 1. Okiober 1937 regelt die Durchführung der Arbeitsgesetze, besonders des Arbeitsschutzgesetzes in den zehn Landesterritorien. Zum Verständnis der staatsrechtlichen Einteilung Argentiniens sei erwähnt, dass Argentinien eine Bundesrepublik ist, die sich aus vierzehn Provinzen, 10 Landesterritorien und der Bundeshauptstadt Buenos Aires zusammensetzt. Die vierzehn Provinzen sind autonome Staaten mit beschränkter Eigengesetzgebung, während die zehn Landesterritorien und die Bundeshauptstadt Verwaltungsbezirke sind, die der Bundesregierung unterstehen. Es besteht die Eigentümlichkeit, dass gewisse Arbeitsgesetze nicht in den Provinzen, sondern nur m der Bundeshauptstadt und in den Landesierritorien gelten, die zusammen etwas über die Hälfte der gesamten Bodenfläche des Landes ausmachen. Nach der erwähnten Verordnung vom 1. Oktober 1937 wird nun (nach einem Bericht der IRA. 1938, 636) die Aufsicht über die straffe Durchführung der Arbeitsgesetze in den Territorien den Gouverneuren der Territorien übertragen, ihnen wird die Befugnis verliehen, bei Gesetzesübertretungen einzuschreiten und bei Erfüllung ihrer Aufgaben die Hilfe der Polizeiorgane in Anspruch'zu nehmen. Bisher gab es nämlich in den Territorien keine Behörde, die die Durchführung der Arbeiisgesetze überwachen konnte. Im Bundesparlament ist ein Antrag eingebracht worden, eine Invaliden-. Alters- und Hinterbliebenenversicherung für die Angestellten und Arbeiter in Industrie und Handel einzurichten. Chile Durch ein Gesetz vom 31. Januar 1938 ist die bestehende Sozialversicherung dahin erweitert worden, dass eine Regelung rar vorbeugenden ärztlichen Behandlung für die Sozialversicherten getroffen wird. Hiermit wird die möglichst frühzeitige Feststellung und Behandlung der sozialen Krankheiten, z. B. der Tuberkulose und der Syphilis, bezweckt. Das Gesetz gilt — IRA. 1938, 56 — für alle Arbeitnehmer, die Beiträge zu den der Aufsicht des Ministers für Gesundheitswesen und soziale Fürsorge unterstehenden Trägern der Sozialversicherung und der sozialen Fürsorge entrichten. Es handelt sich dabei also im wesentlichen um die bei der Sozialversicherung der Arbeitnehmer Versicherten, um die Mitglieder der Angestelltenfürsorgekasse und um die Mitglieder von 30 Fürsorgekassen städtischer Arbeitnehmer. Dominikanische Republik Die Arbeitszeit der Arbeiter und Angestellten ist in der Dominikanischen Republik eingehend geregelt (Gesetz vom 21. Juni 1935). Sie beträgt für Beschäftigte, die einen Lohn erhalten, täglich acht Stunden. Ausgenommen sind gewisse Gruppen von leitenden Angestellten, Hausangestellte und bestimmte Gruppen von landwirtschaftlichen Arbeitern. Für gewisse unaufschiebbare Arbeiten darf die Arbeitszeit auf zehn Stunden täglich verlängert werden, jedoch ist es unzulässig, innerhalb eines Zeitraums von sechs Tagen mehr als zehn Ueberstunden anzusetzen. Für jede Ueberstunde erhält der Beschäftigte den achten Teil des Tageslohnes. Eine Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren ist. verboten. In Handelsgeschäften ist eine Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren erlaubt, wenn die Kinder neben der Beschäftigung ihrer Schulpflicht nachkommen. Die Verletzung dieser Gesetzesbestimmungen ist unter Strafe gestellt, und jede Vereinbarung, die gegen dieses Gesetz verstösst, ist nichtig. Grossbritannien In der letzten Zeit sind verschiedentlich Regelungen getroffen worden, damit die in Grossbritannien gegen Krankheit versicherten Personen ihre Ansprüche gegen die Krankenversicherungsträger behalten, wenn sie ihren Wohnsitz nach anderen Teilen des Britischen Weltreiches verlegen. Das würde auch für die in Grossbritannien wohnhaften Ausländer gelten, soweit sie dort krankenversicherungspfiichtig waren. Eine entsprechende Vereinbarung" besteht bereits zwischen Grossbritannien und Irland. Des weiteren soll eine gegenseitige Anerkennung der Leistungspflicht erfolgen zwischen Grossbritannien und Australien. Die australische Bundesregierung erstrebt (vgl. IRA 1938, 642) eine Vereinbarung mit der britischen Regierung über die Wahrung der Krankenversicherungsansprüche derjenigen Personen, die von Australien nach Grossbritannien oder von Grossbritannien nach Australien auswandern. Kolumbien Das Recht der Angestellten Kolumbiens findet sich in dem Gesetz vom 10. November 1934. Es enthält zunächst die zwingende Vorschrift, dass jeder Dienstvertrag mit einem Angestellten Abschied / Von Edith L. Meye* Als er, noch sinnend an den Traum verloren, der von der rauhen Wirklichkeit ihn schied, auf seinen Lippen noch ein kleines Lied, das ihm die gleisnerische Nacht geboren, hinüberglitt an des Bewusstseins Schwelle: da stand der neue Tag schon vor den Toren, da stürzte sich erbarmungslose Helle weit über ihn und nahm dem leichten Traum, nahm jedem Trugbild selbst den schmälsten Raum, war strenge Nähe, unbesiegt und hart, war Forderung und grimme Gegenwart, und zog ihn aus Versinken und Entgleiten, aus unbeschwertem, gnadenvollem Ruh'n hinüber in die Welt des Jetzt und Nun, die Welt der kummervollen Wirklichkeiten. Nur langsam blassten seine Traumgesichte. Doch siehe — als der letzte Nebel schwand, und als vom segenreichen Himmelslichte der Erde Antlitz wie in Flammen stand: da war's, als legte eine leise Hand sich sanft und schützend über seine Wunde. Und wie der Wind zu später Abendstunde die junge Saat mit seinem Hauch bestreicht, so rührte ihn aus urgeheimem Grunde die wunderbare Hoffnung an: „Vielleicht..." Vielleicht währt alles Leiden nicht so.lang*, ist nicht so schwer, dass man es nicht ertrüge. Vielleicht ist Leben nur ein Uebergang, wie jenes Traums zerbrechliches Gefüge. Vielleicht wiegt Heimat nicht mit letzter Schwere, ist nicht Gebundensein an Zeit und Ort. Vielleicht ist Abschied nicht das letzte Wort, hinausgesprochen in die grosse Leere ... Und da er dies erkannte, hob die Welle des Lichts ihn auf und trug ihn sanft dahin, erschloss sich ihm als tiefste Gnadenquelle, der Dinge Ursprung und ihr letzter Sinn. Da überschritt sein Fuss die Schicksalsschwelle. Da sprach sein Herz zu Weite, Raum und Helle: „Dies ist nicht Ende. Dies ist: Anbeginn!" IHHilliilliiiiHHiilliliiiliiHi^ schriftlich abgefasst sein und sich über die Art der Dienstleistung, über Art und Höhe der Entlohnung, über die Dauer des Vertrages und über die Gründe, aus denen eine vorzeitige Kündigung möglich ist, genau auslassen muss. Der Arbeitgeber ist ferner verpflichtet, den Angestellten auf seine Kosten ärztlich untersuchen zu lassen. Der Arzt muss über den Gesundheitszustand des Angestellten ein Zeugnis ausstellen. Eine besondere Bestimmung wird für ausländische Angestellte getroffen. Kein ausländischer Angestellter darf unter günstigeren Bedingungen beschäftigt werden, als sie den inländischen Angestellten unter gleichen Bedingungen gewährt werden. Dies gilt für alle ausländischen Angesteilten, gleichgültig ob sie von einem ausländischen oder von einem kolumbianischen Unternehmer beschäftigt werden. Das Gesetz enthält auch einen Urlaubs« anspruch der Angesteliten. Dieser ist vertraglich nicht, abdingbar. Er beträgt 15 Tage für -.jedes Beschäftigungsjahr. Die Bezüge müssen während des Urlaubs weitergezahlt werden. Da der Vertrag eine Bestimmung darüber enthalten muss. für welche Zeit er abgeschlossen ist, sind Vorschriften über eine Kündigungsfrist bei unbestimmter Dauer nicht nötig. Nach ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung wird jedoch jeder Vertrag unter denselben Bedingungen für dieselbe Zeit fortgesetzt, wenn er nicht acht Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Kündigungsgründe bei fristloser Entlassung sind erschöpfend aufgezählt. Wird der Angestellte ohne wichtigen Grund gekündigt, so hat er Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung, deren Höhe nach der Dauer der bisherigen Beschäftigung und der Dauer des Vertrages überhaupt berechnet, wobei das Durchschnittsgehalt, der letzten drei Jahre zugrunde gelegt wird. Vereinbarungen, die gegen diese Vorschriften Verstössen, sind nichtig. Ein Gesetzentwurf über die Einführung \on Altersrenten für Arbeiter ist vom Abgeordnetenhaus in erster Lesung angenommen und sodann an den zuständigen Ausschuss zur Stellungnahme weitergeleitet worden. Max Goldstein." # Luxemburg Der Hilfsverein „Esra" in Luxemburg dementiert nachdrücklich eine in vielen Zeitungen erschienene Notiz, wonach gewisse Einreisemöglichkeiten ins Gebiet von Luxemburg gegeben seien. Entgegen dieser Meldung habe der Luxemburger Justizniinister niemals" irgendwelche Zusagen bezüglich der Aufenthaltserlaubnis für jüdische Einwanderer abgegeben, und es müsse nachdrücklich vor einer Ausreise nach Luxemburg gewarnt werden. Ueber die rituellen Verpflegungsmöglichkeiten auf den Dampferlinien nach Nordamerika sowie in den Abfahrts- bzw. Ankunfthäfen gibt die „Religiöse Auswanderer-Betreuung Agudas Jisroel Berlin-', Berlin N 4, Johannisstr. 8, ein Merkblatt heraus, das für 0,15 RM bezogen werden kann. Schiffskarten * r ^|a^ ^~~k^ Reisebüro Bamberger H A M BJU R G 36, JPostslraßc 3 fernfsprecJier^« £4 44 33^ Die C.-V.-Zeitung ist das Blatt der jüdischen Familie AUSWANDERN? ™»| i ftacit Palästina, Hanf- oder Südamerika? 1 B W erHef6rti!ierfiirSpez.-Määei£iRricht!ingen? 1 N&TURMC&U 1 S Die bekannte große MÖbeihandiung § 1 Gottschalh S Klein, Essssi (Ruhr) § 1 Fernruf 27654 | n Sie brauchen nicht nach Zeichnungen zu kaufen || B Stets viele Einrichtungen für die einzelnen Län- B ® der — auch Einzel- und Doppelbettcouches - || Mwa^MTOM^rii^p*6 ^aeer^esDC^ stets ,0'liriftn^' Ü FePäi-^nsiassdl-Ubersee» Versicherung. la Referenzen Möbeltransport Gans, Essen Lindenallee 62 Ruf: 25511 Vertreter an allen Plätzen gesucht <$hro <0btnillen~ &nzatge in <@lir t$)la#t in die (S-Q^-o^eifsmg/ C-V.-ZEITUNG IHR BERATER