Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 17 (1938)
- Issue
- 26 (30.6.1938)
- Date
- 1938-06-30
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 14 C-V.-Zeifung Verschleppt Es handelt sich um den 13jährigen David Auerbach, den 18jährigen in Palästina geborenen Isaak Krupick, und den 19jährigen t Einwanderer aus ■ Deutschland David Frani Im Zusammenhang mit dieser .Verschleppung wurden von der Polizei 21. Beduinen verhaftet und vernommen. Trotz der umfangreichen Nachforschungen ist über das Schicksal der drei jungen Menschen noch nichts be-. kannt. Bei der Verteidigung der Siedlung Mischmar Hajarden, in der Weizenfelder in Brand gesetzt worden waren, wurde der jüdische Hilfspolizist Chajim Zipori schwer verwundet. Andere Banden umzingelten Rose h P i n a und Misch mar Haemek und schössen aus dem Hinterhält. In der Kolonie Kfar Chassidim wurde ein arabischer Angriff, der über eine Stunde dauerte, abgeschlagen. Zwischen Jerusalem und Jaffa wurde in der Nähe von M i k w e Israel ein arabischer Autobus beschossen. Die zwei Juden Mosche Brenner und Abraham Herzog, die im Besitze von Revolvern getroffen wurden, wurden verhaftet. An der gleichen Stelle wurde einen Tag später der 17jährige Jude S e e w Roth von Arabern angeschossen und leicht verletzt. Bei der Rückkehr von einer Beerdigung. eines Arabers, der bei einem Zwischenfall getötet worden war, zerschmetterte die arabische Menge die Fensterscheiben einer Anzahl jüdischer Häuser in Tiber i a s. Dabei wurde die sephardische Jüdin Jerusalem, 17. Juni. Palästina ist eines 'der wenigen Länder, in denen die verschiedenen Regierungsämter und öffentlichen Verwaltungen zum grössten Teil in Mieträumen arbeiten müssen. Dieser Mangel, oft empfunden und ausgesprochen, kann nur Alte Hauptpost in Jerusalem deshalb so langsam beseitigt werden, weil die öffentlichen Ausgaben für die Sicherheit, für Polizei und Militär, einen so wesentlichen Teil des Budgets in Anspruch nehmen, dass andere lebenswichtige bauliche Aufgaben immer wieder zurückgestellt werden müssen. Nun ist in Jerusalem endlich ein Anfang gemacht worden, der sich sehen lassen kann. Aus Mittein der Regierung ist für die Generalpostverwaltung ein Gebäude zugleich als Hauptpostamt errichtet worden, das durchaus modernen, europäischen Ansprüchen gerecht wird. In der Hauptstrasse Jerusalems, der Jaffastrasse, ist von den Architekten der Regierung in grossen Linien ein Zweckgebäude im Laufe von vier Jahren errichtet worden, das durch den High Commissioner eröffnet und der Oeffentlichkeit übergeben worden ist. Aus den Steinbrüchen bei Bethlehem wurden die grauen, grossen Steine herangefahren, aus denen das Hauptgebäude errichtet wurde, jeder Stein durch Handarbeit zugehauen, wie es im Orient noch häufig üblich ist. Die äussere Struktur ist durch schwarzes Basaltgestein unterbrochen, das die grosszügige Wirkung der Linienführung der weiten Vorderfront, erhöht. 6000 cbm Felsengestein mussten gesprengt werden, um den Boden für das.-gewaltige Gebäude vorzubereiten, das das bisher grösste Regierungsgebäude des Landes geworden ist und einen Kostenaufwand von rund 2% Millionen Mark erfordert hat. Der europäische Baumeister kann sich von den Schwierigkeiten des Baues eines solchen Riesenkomplexes schwer eine Vorstellung machen; abgesehen von den monatelangen Sprengungsarbeiten, in einer Hauptverkehrsgegend mussten z. B. Vorsiehtsmassnahmen gegen Erdbebenerschütterungen getroffen werden, indem man das Fundament -auf eine grosse Anzahl von Pfeilern stützte, die in verschiedener Tiefe so weit in.die Erde versenkt wurden, bis sie auf festem Felsengrund aufsassen. Darauf ruht das Stahlskelett, in das die Stockwerke mit den Hunderten von Zimmern eingelassen sind. Als der High Commissioner mit dem Generalpostmeister und den Spitzen der Regierungsämter die offizielle Einweihung und Eröffnung vornahm, bot sich dem Auge derer, die den grossen Hauptsaal für den Publikumsverkehr betraten, ein überraschendes Bild: der ganze Raum ist aus italienischem Marmor, der aus 15 verschiedenen Steinbrüchen Italiens stammt, in rohem Zustand von Italien nach Palästina geschafft und in Tel-Aviv dann verarbeitungsreif Farcha Yeloz und Jakob Misrächi leicht verletzt. Ein jüdischer Hilfspolizist zerstreute die Menge, indem er über ihre Köpfe hinweg feuerte. Der arabische Streik, von dem weiter oben die Rede war und der teilweise die Form eines politischen Sympathiestreiks für die arabische Bewegung im Sandschak Alexandrette annahm, führte in" Tulkerem noch zu einem weiteren schweren Zwischenfall. Zwei Araber, die trotz eines 22stündigen Ausgehverbotes die Strasse betraten, wurden von englischem Militär erschossen. Grössere Militärtransporte wurden nach Tulkerem beordert, um Ruhe und Ordnung wiederherzustellen. Zur Unterstützung der Unruhenbekämpfung forderte der Bürgermeister von Tel-Aviv, R o - k a G-h, vom Distriktskommissar Crosbie die Einstellung weiterer- 200 ■ jüdischer Hilfspolizisten. Mosche S h e r t o k hatte mit dem Chefsekretär der Palästinaregierung Battershill eine Unterredung über Sicherheitsfragen. Er brachte die Sprache auf die drei verschleppten Juden und verlangte zu wissen, was die Behörden zu ihrer Auffindung zu tun gedächten. Die Regierung hat die Errichtung von neun dreistöckigen Polizeistationen an der Nordgrenze beschlossen. Sie werden mit elektrischen Alarmsignalen versehen werden. Als eine weitere Sicherheitsmassnahme werden alle Grenzstationen an der Nordgrenze von 6 Uhr abends bis 5 Uhr morgens geschlossen. geschnitten und poliert wurde. Die Farbenwahl des Marmors ist besonders geschmackvoll getroffen, sie gibt der hohen, weiten Halle einen prachtvollen und reichen Rahmen. Wohl mehr als ein Dutzend Schalter dienen dem Publikumsverkehr, die Beamten sind vom Publikum nur durch luftdurchlässige Glaswände getrennt. Das .Ganze bietet das Bild eines europäischen Grosspostamtes, das im denkbar grössten Gegensatz zu den bisherigen Räumlichkeiten der Postverwaltung steht. Das bisherige, heute geschlossene Postamt war in einem alten, arabischen Hause, einem dunklen, schlechtgelüfteten Bau untergebracht, das den steigenden Bedürfnissen Jerusalems, der Stadt von mehr als 125 000 Einwohnern, ebensowenig genügte, wie es auch die dringendsten Bedürfnisse der zentralen palästinensischen Postverwaliung seit langem nicht mehr befriedigen konnte. Es sei anerkennend hervorgehoben, dass es den' Architekten trotz der Grösse und Weite des Gebäudes und trotz seiner Höhe gelungen ist, es dem Stil der Stadt anzupassen. Wer Jerusalem kennt, wird dies mit Genugtuung hören; denn manche in den letzten Jahren neuerrichtete Mietkaserne ähnlichen Ausmasses, ist eine solche Beeinträchtigung des ehrwürdigen Stadtbildes, dass man wirklich dankbar sein muss, dass es den Regierungsarchitekten gelungen ist, einen Zweckbau solchen Ausmasses trotz moderner, Architektur so baulich-taktvoll zu gestalten. Das neue Gebäude Fol. (2) Dr. Erwin Raicicz, Jerusalem Vor der . Teilungskommission Nachdem die erste öffentliche Vernehmung des Revisionisten Professor A k z i n, von der in der vorigen Nummer der C.-V.-Zeitung berichtet wurde, noch eine sehr ernsthafte Befragung des Zeugen über verschiedene strittige Punkte seiner Aussage zur Folge gehabt hatte, brachten die nächsten Tage eine Art heiteres Zwischenspiel. James Ashton' aus London stellte sich der Kommission als Führer einer Organisation namens „Weltstaatfreiwillige" vor, erklärte, dass diese Organisation 200 Mitglieder umfasse und danach strebe, einen Weltstaat zu gründen. Damit würden alle Weltprobleme und mit ihnen auch das Palästinaproblem gelöst werden. Soweit Mr. Ashton im Rahmen seiner weltbeglückenden Ideen auch auf praktische Tagesfragen einging, vertrat er im allgemeinen den arabischen Standpunkt gegen "die Teilung und forderte arabische Oberhoheit über Palästina und Transjordanien mit einer jüdischen Minderheit Nachdem die Mitglieder der Teilungskommission Mr.. Ashton eine halbe Stunde geduldig angehört hatte, erklärte der Vorsitzende Sir.John Woodhead, dass lediglich die Frage eines detaillierten Teilungsplanes in das Arbeitsgebiet der Kommission falle, und dass sie sich mit anderen Alternativen nicht zu beschäftigen habe. Abgesehen von diesem unernsten Intermezzo vernahm die Kommission in geschlossener Sitzung den. Leiter des palästinensischen Postwesens II. Man darf sich nicht vorstellen, dass die Uebernähme des englischen Common Law und der Equity auf allen Rechtsgebieten und sozusagen im grossen vor sich gehe, das würde eine Art von Rezeption bedeuten. Andererseits kann nicht gut davon geredet werden, dass nur einzelne Gebiete hier und da von englischem Recht erfasst werden. Bei dem unfertigen Charakter des Rechts der Mejelle, bei der Unklarheit, die manchmal darüber herrscht, was denn eigentlich der osmanische' Gesetzgeber gewollt1 habe, liegt die Versuchung nahe, wo etwas zu fehlen scheint, einen Flicken englischen Rechts aufzusetzen. So soll aber die Heranziehung englischen Rechts nicht gehandhabt werden. Man kommt dem Verständnis der Vorgänge vielleicht näher, wenn, man auf einen Ausdruck zurückgreift, der der Rechtsterminologie in Deutschland nicht ungeläufig ist: den Begriff der Rechtsmaterie. Darunter ist zu verstehen ein Komplex durch innere Verwandtschaft zusammenhängender Gegenstände der Gesetzgebung. Dass etwa das Recht des Kaufs, der Miete, der Stellvertretung eine solche Materie darstellen, ist offensichtlich; in anderen Fällen kann es zweifelhaft sein, ob von dergleichen geredet werden kann oder wie etwa eine Materie zu umgrenzen sei. Die palästinensische Rechtsprechung zeigt die Tendenz, eine Lücke, die durch Common Law oder Equity auszufüllen sei, dann nicht anzunehmen, wenn im ottomanischen Recht die Materie, wenn auch vielleicht nicht befriedigend, geregelt ist. Dann ist eben ottomanisches Recht da, das zur Anwendung kommen kann. Durchkreuzt werden aber diese Gedankengänge dadurch, dass noch eine Reihe allgemeiner Rechtsgrundsätze in Frage kommen, die bei den einzelnen'Materien nicht unterzubringen sind, weil, sie das ganze Rechtssystem durchziehen. Auch der Gesichtspunkt der Materie wird" problematisch, wenn" ein' Gebiet im ottomänischen: Recht nicht in seiner Gesamtheit geregelt, sondern hur an einzelnen Stellen rudimentär angedeutet ist. Man sieht, welche Arbeit geleistet werden muss, bis auch nur einigermassen festgelegt ist, wann auf Grund des Art. 46 POiC Common Law und Equity eingreifen. Einige Beispiele, die nicht erschöpfend sein wollen und können, mögen das Gesagte erläutern. Ein Händler in Jerusalem bezieht von dem bekannten Hause Spinneys Ltd. einen Refrigerator auf Abzahlung. Der Vertrag wurde vom Court of Appeal als ein Hire-Purchase-Vertrag angesehen, d. h. als Abzahlungsvertrag, bei dem das Eigentum bis zur vollen Zahlung beim Verkäufer verbleibt. Der Händler verkaufte den Refrigerator weiter, blieb aber Spinney den Kaufpreis schuldig. Spinney forderte darauf von dem Erwerber Herausgabe der Sache. Der Erwerber verteidigte sich damit, dass er gutgläubig gekauft habe, und behauptete, dass ihm die Sache nach den Grundsätzen des englischen Rechts über market overt verbleiben müsse. Der Court of Appeal hat entschieden, dass man in Palästina nach den Grundsätzen der Mejelle Eigentum nur vom wirklichen Eigentümer erwerben könne, die Regel für market overt fände auf Palästina keine Anwendung. In der Mejelle sei nichts über Erwerb des Eigentums durch einen gutgläubigen Käufer zu finden. Diesem Fall der Ablehnung der Herübernahme englischen Rechts kann angereiht werden die Entscheidung des Court of Appeal, durch die es abgelehnt wurde, die englische Lehre von der Considerationalsfür Palästina massgebend anzusehen. Consideration ist einer der schwierigsten Begriffe des englischen .Rechts, er überschneidet sich teils mit dem, was anderwärts als causa oder Rechtsgrund bezeichnet wird, und beruht auf dem Gedanken, dass für jeden Vertrag, der nicht in einer gewissen Form errichtet ist, eine Grundlage, Motivierung, Gegenleistung oder wie man es sonst nennen mag, aufzeigbar sein müsste. Die Lehre befindet sich selbst in England zur Zeit in einer Krise, und es haben sich Stimmen für die Beseitigung dieses Erfordernisses gefunden. Das betreffende Urteil des Court of Appeal ist aber weniger wegen der Ausführung über die Consideration bemerkenswert, als deshalb, weil in ihm die Frage, wann Common Law und Equity anzuwenden seien, grundsätzlich erörtert wird. Es wird der Gedanke zurückgewiesen, dass das englische Recht herangezogen werden dürfe, wenn das ottomanische Recht nicht klar sei. „Wenn das ottomanische Recht nicht klar ist, hat der Richter die Pflicht, es herauszubekommen, wie schwer 'es auch sein mag." „Art 46 POiC ist nicht dazu _Nr.26*30JunU938 Mitgliedsbeiträge für den JüdischenCentral-Verein Landesverband Gross-Berlin auf Postscheckkonto Berlin: 115 501 Wehste r. Der W a a d £ e u mi hat der Kommission eine ausführliche Denkschrift übermittelt. Einer seiner Vertreter traj in geschlossener Sitzung als Zeuge auf. da, dem Richter eine Zuflucht zu gewähren, wenn__er Schwierigkeiten oder Zweifel bei der Auslegung des Rechts hat." „Wenn es an einem ottomanischen Gesetz für Materien (branches of jurisprudence) fehlt, deren Regelung für das geordnete Leben einer zivilisierten Gemeinschaft notwendig ist, beispielsweise das Recht der Zivildelikte (torts), bei denen es sich um Unterlassungen handelt . . ., dann haben die palästinensischen Gerichte zu erwägen, ob sie auf englisches Recht zurückgreifen sollen." Endgültig geklärt ist das Problem mit diesen Ausführungen noch nicht. Die aktuellste Streitfrage ist vielleicht die sog. specific- Performance. Englisches wie palästinensisches Recht kennen nicht das Recht auf Erfüllung eines Vertrages, wie es uns geläufig ist. Wird ein Vertrag nicht erfüllt, so hat man zunächst Anspruch auf Schadensersatz. Man sichert sich gegen Nichterfüllung durch hochbemessene Vertragsstrafen, oder eigentlich nicht Vertragsstrafen. Denn eine penalty (Vertragsstrafe) ist unwirksam; man vereinbart vorher, wie hoch der Sehaden bei Nichterfüllung zu bemessen sei, das sind die sog. 1 i q u i d a t e d daraages, die die Funktion einer Vertragsstrafe erfüllen. Bei Grundstückskäufen ist dem Käufer, dem das Grundstück nicht übereignet wird, mit Schadensersatz nicht immer gedient. Das englische Recht kennt hier, von der Equity herausgearbeitet, die specific Performance, d. i. die tatsächliche Erfüllung, die vom Gericht angeordnet wird. Das Gericht kann in England auch in gewissen anderen Fällen specific Performance gewähren. Der .Court of Appeal hatte bereits Ende 1936 in einem allerdings besonders gelagerten Fall den Anspruch des Käufers eines Grundstücks auf specific Performance für Palästina anerkannt. Neuerdings hat der Land Court Haifa (d. i. der District Court in seiner Funktion als Land Court) in einem ganz eingehend begründeten Urteil ausgeführt, dass englisches Recht der specific Performance bei Grundstückskäufen in Palästina .nicht .zur Anwendung gelangen könne, weil die - Materie. des Grundstückskaufs im palästinensischen Rächt abschliessend anderweitig geregelt sei. Es wird abzuwarten sein, was die letzte Instanz dazu sagen wird. Vorläufig bleibt diese überaus wichtige Frage offen. Eine andere, gleichfalls sehr wichtige Frage ist in einem Urteil des Chief Magistrate von Jerusalem — der Chief Magistrate ist immer Engländer — erörtert. Ein Haus war durch Wasser beschädigt worden, weil bei Arbeiten für die Herstellung einer Wasserleitung, die die Stadt Jerusalem an einen Unternehmer vergeben hatte, ein gezogener Graben monatelang offengestanden hatte. Es lag „negligence" — Fahrlässigkeit des Unternehmers — vor. In dem ausgezeichnet begründeten Urteil, das über fünf Spalten der Pa-. lestine Post einnimmt, wird eingehend dargelegt, dass das ottomanische Recht zwar Vorkehrungen gegen 'absichtliche Schadenszufügungen durch Handlungen habe, jedoch keine für Schadenszufügungen durch Unterlassung. Das Recht der Zivildelikte (torts) sei im ottomanischen Recht ganz kümmerlich und eng (extremely limited and restricted). Der Chief Magistrate gelangt so dazu, für dieses Gebiet auf Grund von Art. 46 POiC das englische Recht anzuwenden. So ist es in diesem Fall möglich gewesen, nicht nur den Unternehmer selbst, sondern auch die Stadtverwaltung, die ihn beschäftigt und sich da nicht genügend um seine Arbeit gekümmert hatte, haftbar zu machen. Die Entscheidung sticht wohltuend von einer allerdings sehr alten Entscheidung des Court of Appeal, ab, in der ein arabischer Arzt in Jaffa, der durch Nachlässigkeit der Stadtverwaltung bei ähnlichen Tiefbauarbeiten einen Fall getan hatte, nur Ersatz seiner Behandlungskosten, nicht aber für den sehr erheblichen Schaden durch lange Arbeitsunfähigkeit gewährt wurde. Damals begnügte sich der Court of Appeal damit, nicht ohne Bedauern festzustellen, dass nach geltendem Recht nicht mehr gewährt werden^ könne. Heute werden derartig gelagerte Fälle durch Heranziehung englischen Rechts gerechter entschieden. In diesen Problemkreis gehört auch die Frage der Entschädigung bei Verkehrsunfällen. Erhöhter Zuschlag für Luftpostpakete nach Palästina. Die niederländische Postverwaltung hat die Luftbeförderungskosten für die mit der KLM-Linie zu befördernden Luftpostpakete mit Wirkung vom 1. Juli 1938 erhöht. Hiervon werden auch ■ Luftpostpakete nach Palästina betroffen. Der Luftpostzusehlag für je 100 Gramm beträft künftig 0,65 RM (bisher 0,55 RM, der Mindestzuschlag für ein Paket 6,50 RM. (bisher 5,50 RM). Luftpostpakete nach Palästina sind bis zu einem Meistgewicht von 10 kg und einer Meistausdehnung von 50 :50 :100 zugelassen. Kedem (Buchhandlung, Antiquariat, Leihbücherei und Verlag), Inh. L. Bronstcin, hat aeinen Sitz von Berlin nach Tel-Aviv verlegt. Postverwaltung voran! /KÄSoKS^ Von unserem Dr. E. R—z-Palästina- Bericht er statter Rechtsprechung in Palästina 1937 Von Rechtsanwalt Dr. Hans Kaiisch