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Central-Verein-Zeitung · 1938-06-30 · 26 (30.6.1938) · page 9

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
17 (1938)
Issue
26 (30.6.1938)
Date
1938-06-30
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 26* 30.junM938 C-V.-Zeifung Seite? ■werden. Diesen Ausschüssen -wünscht der vom Internationalen Arbeitsamt eingesetzte Beratende Ausschuss für Angesteltenfragen eine weitere Verbreitung. Was schliesslich die Regelungen der Arbeitsbedingungen anlangt, so wird empfohlen, dass in allen Ländern in Uebereinstimmung mit den Berufsverbänden durch Gesetz oder Tarifverträge Regelungen über die wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse der Angestellten getroffen werden. Diese Regelungen sollen besonders Massnahmen über die Beständigkeit der Beschäftigung, Auflösung des Arbeitsvertrages, den Schutz der Angesteiltenerfindung, die Verkürzung der Arbeitszeit, Ladenschluss. bezahlten Urlaub, Krankenurlaub und Sozialversicherung enthalten. Besonders unterstrichen wird wiederum die Notwendigkeit einer Regelung des Rechtes der Handlungsreisenden und -Vertreter, ' Argentinien Am 1. Januar 1938 (IRA 1938, 552) ist eine Verordnung in Kraft getreten, die die Beschäftigung von Jugendlichen im Wandergewerbe, also als Hausierer, eingehend regelt. Danach dürfen Knaben unter 14 und Mädchen unter 18 Jahren ohne vorherige Erlaubnis des Amtes für Kinderschutz vein Wandergewerbe weder für eigene noch für fremde Rechnung auf der Strasse oder an anderen öffentlichen Orten ausüben. Jugendliche, die die Genehmigung zur Ausübung eines solchen Gewerbes beim Amt für Kinderschutz einholen, müssen sich persönlich, von ihrem gesetzlichen Vertreter begleitet, auf dem Amt für Kinderschutz vorstellen und den Nachweis erbringen, dass sie ihrer Schulpflicht genügt haben. Das Kinderschutzamt holt zunächst das Gutachten eines Arztes oder eines sonstigen Sachverständigen ein, ob die Ausübung des Wandergewerbes für den Jugendlichen weder materiell noch moralisch nachteilig ist. Ist die Genehmigung zur Ausübung des Wandergewerbes erteilt, dann wird der Jugendliche in eine besondere Liste eingetragen; ausserdem erhält er zur Ausübung des Wandergewerbes ein Arbeitsbuch, ferner ein' Abzeichen, welches an sichtbarer Stelle getragen werden muss. USA Das Mindestalter für die Beendigung der Schulpflicht wurde in den Staaten Südkarolina und Pensylvanien im Jahre 1937 auf 16 Jahre erhöht. In Pensylvanien ist das Alter für 1938 und 1939 auf 17 Jahre und für die folgende Zeit sogar auf 18 Jahre festgesetzt worden. Gegenwärtig endet, wie wir der IRA (1938, 539) entnehmen, die Schulpflicht im allgemeinen mit 18 Jahren in sieben Staaten, mit 17 Jahren ebenfalls in sieben Staaten, mit 16 Jahren in 31 Staaten und im Kolumbiadistrikt, mit 15 Jahren in einem Staat und mit 14 Jahren, in zwei Staaten. Darüber hinaus besteht unter gewissen Bedingungen und mit bestimmten Ausnahmen in mehreren Staaten die Pflicht zum Besuch der Fortbildungsschule. Interessant ist, dass in den letzten Jahren die Bestrebungen eher darauf gerichtet waren, das schulpflichtige Alter zu erhöben als darauf, die Fortbildungsschulpflicht auszudehnen. In einigen Staaten wird von arbeitslosen Jugendlichen verlangt, dass sie entweder den regelmässigen Schulbesuch fortsetzen oder an Fortbildungslehrgängen teilnehmen. In vielen Staaten von USA ist für die Zulassung zur Arbeit überhaupt ein Mindestalter gesetzlich festgelegt worden. Es beträgt in zehn Staaten, darunter Süd- und Nordkarolina, 16 Jahre, in vier Staaten 15 Jahre und in 31 Staaten 14 Jahre. In Wisconsin wurde das Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern im Strassenhandel, z.B. als Zeitungsjungen, erhöht. Im übrigen wurde in diesem Staat sowie in Nordkarolina und in Connecticut das Mindestalter für die Beschäftigung in bestimmten gefährlichen Berufen auf 18 Jahre festgesetzt. Mitte Juni 1938 hat der Kongress ein Gesetz beschlossen, das Bestimmungen über die Höhe der Arbeitszeit und über die Löhne für alle Industrien enthält. Während Einzelheiten über dieses Gesetz noch ausstehen, kann aber schon gesagt werden, dass im Laufe der nächsten drei Jahre die Arbeitszeit auf 40 Stunden in der Woche herabgesetzt werden soll und dass die Mindestlöhne von 25 Cents in der Stunde zunächst auf 30 Cents und dann nach Ablauf von spätestens sieben Jahren auf 40 Cents heraufgesetzt werden sollen. Max Goldstein. Argentinische Einwanderungswüasche K. J. R. BUENOS AIRES, 24. Juni. Das Wandemngsproblem auf der Internationalen Arbeitskonferenz W. GENF, 27. Mai. Im Mittelpunkt der diesjährigen unter dem Vorsitz des brasilianischen Arbeitsministers Dr. F a 1 c a o tagenden Internationalen Arbeitskonferenz stand neben der Aussprache über die internationale Einführung der 40-Stunden-Woche das Wanderungsproblem unter dem Gesichtspunkt der temporären oder definitiven Auswanderung kontinentaler Arbeitskräfte nach europäischen, besonders aber überseeischen Ländern. Die Wanderarbeiter haben nicht mir in der europäischen Landwirtschaft, sondern auch in der Entwicklung der südamerikanischen Industrie eine grosse Rolle gespielt. Heute, wo sich eine neue Wanderungsbewegung nach dem lateinamerikanischen Kontinent hin ausrichtet und sich immer wieder an der strengen Auslesepraxis der südamerikanischen Einwanderungsbehörden stösst, ist die Frage der Arbeiter Wanderung von besonderer Wichtigkeit sowohl für die Auswanderer als auch für die Einwanderungsländer, da wandernde Spezialarbeiter zu der Kategorie der willkommenen Einwanderer gehören und meisteos im Lande behalten werden, wenn der erste Kontrakt oder die erste Arbeitserlaubnis abgelaufen ist. Soweit daher die überseeischen Länder in Betracht kommen, handelt es sich bei den Wanderarbeitern um einen sehr aussichtsreichen Zweig der normalen üeberseeauswanderung. - Die Erklärungen, die im Verlaufe der Debatten von den Vertretern der südamerikanischen Ländern abgegeben wurden, können daher als erfreuliche Anzeichen der Bereitwilligkeit der verantwortlichen Stellen, der Einwanderung produktiver Elemente keine Hindernisse in dea Weg zu legen, vermerkt werden. Der argentinische Regierungsvertreter erklärte, dass die Bundesregierung auf Grund der Verfassung verpflichtet sei, die Einwanderung europäischer Elemente zu fördern. Diese Politik der Einwanderungsförderung finde ihre Grenzen nur in der Entwicklung der argentinischen Landwirtschaft und deren Aufnahmefähigkeit. Der argentinische Boden verlange eine Kultivierung durch eine sesshafte Bauernbevölkerung. Die Regierung habe daher kein Interesse an der Einwanderung schlecht entlohnter Tagelöhner und ungelernter Industriearbeiter. Das Ziel der argentinischen Einwanderungspolitik sei, die neuen Einwanderer im Boden zu verwurzeln durch Uebergabe fruchtbaren landwirtschaftlichen Bodens. Erwünscht sei daher in besonderem Masse die Einwanderung kleiner Landwirte und Siedler. Auf dieser Grundlage sei die argentinische Regierung entschlossen, die Kolonisierung ihres Landes zu intensivieren. Ergänzt wurden diese Ausführungen durch die Ansprache des argentinischen "Untereehmervertreters, in der auf die Tatsache verwiesen wurde, dass in Argentinien ein fühlbarer Mangel an qualifizierten Arbeitskräften besteht. „Nach 50 Jahren intensiver Einwanderung sind wir unter den südamerikanischen Staaten dasjenige Land, das über die weitesten Gebiete unbebauter fruchtbarer .Erde verfügt," erklärte der Regierungsvertreter Brasiliens. „Brasilien kann dem Einwanderer eine erfolgreiche Zukunft in den verschiedensten Zweigen beruflicher Tätigkeit bieten. Für uns ist die Einwanderung eine nationale Frage. Wir hegen keine Vorurteile gegenüber einer Rasse oder Religion. Der Einwanderer wird den Status völliger Gleichberechtigung geniessen sowohl im politischen als auch im sozialen Leben." Der Präsident der Konferenz, Arbeitsminister Falcao (Brasilien) und der' chilenische Delegierte, sowie die Vertreter der übrigen südamerikanischen Staaten äusserten sich im gleichen Sinne. Die Arbeitskonferenz nahm darauf einstimmig einen Konventionsentwurf an, der der nächsten Tagung zur Beschlussfassung unterbreitet werden wird und im wesentlichen folgende iMassnahmen vorsieht: Organisierung eines einwandfreien von den Regierungen kontrollierten Auswandererinformafionsdienstes und Bestrafung jedweder irreführenden und betrügerischen Propaganda: Gründung von Spezialämtern zur Anwerbung und Unterbringung von Wanderarbeitern; Gleichstellung der Wanderarbeiter mit den einheimischen Arbeitern {Arbeitsbedingungen, Besteuerung, Sozialversicherung, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Arbeitsverträge). Die Konferenz nahm ferner einstimmig einen Konventionsentwurf an, der die Intensivierung der beruflichen Vorbildung von Elementarschülern und Lehrlingen und der beruflichen U m - Schichtung von Personen, die in ihren erlernten Berufen keine Beschäftigung finden können, vorsieht. Der Präsident des Verwaltungsrates des Internationalen Arbeitsamtes würdigte in seinem Nachruf auf die im letzten Jahre verstorbenen Pioniere des sozialen Fortschritts u. a. die verdienstvolle Tätigkeit des früheren jüdischen Vizepräsidenten des Sozialversicherungsamtes im polnischen Wohlfahrtsministerium, Isidor Weislauch, der die polnische Regierung auf dem Internationalen Arbeitsamt im Jahre 1932 vertreten hatte. Zahlen zur Wanderang Im Jahre 1937 umfasste die jüdische Einwanderung in überseeische Länder 37 000 Personen gegenüber 54 000 im vergangenen Jahr, wie aus einem Bericht der HICEM hervorgeht. Die Einwanderung in Ueberseeländer (ohne Palästina) stieg jedoch von 24 000 (1936) auf 27 000 im Jahre 1937, trotz des Ausfalls von Ländern wie Brasilien und Süd-Afrika. Palästina, das im Jahre 1936 30 000 Juden aufgenommen hatte, nahm 1937 nur 9850 auf. Die Vermehrung der Einwanderung in die anderen Ueberseeländer ist in erster Linie auf die Auswanderung von Juden aus Deutschland zurückzuführen. Diese gingen meistens in die Vereinigten Staaten und nach Südamerika. In der jüdischen Auswanderung aus Osteuropa ist ein Rückgang zu verzeichnen: aus Polen wanderten gegenüber 16 500 im Jahre 1936 nur 8400 im Jahre 1937 aus. Die Hälfte von ihnen wurde von der Jeas, dem polnischen Komite der HICEM, unterstützt. Die vom Hilfsverein der Juden in Deutschland in enger Verbindung mit der HICEM unterstützte Auswanderung hielt sich 1937 auf demselben Stand wie im vergangenen Jahr, nämlich auf 4800. Die grosse argentinische Tageszeitung „La Prensa" "veröffentlicht an hervorragender Stelle einen Aufsatz zur Wanderungspolitik, dem angesichts der Bedeutung des Blattes in der öffentlichen Meinung des Landes hohe Bedeutung zukommt. Das Besondere des Artikels besteht darin, dass er zwar im Grundsätzlichen für die Befreiung der Wanderungsbewegung von Beschränkungen eintritt, aber die besondere Notwendigkeit her-, vorhebt, eine planmässige Auswahl unter den Einwanderern vorzunehmen. Es wird davon ausgegangen, dass das Wanderungsproblem stets sorgfältigen Studiums bedarf, damit für jede Epoche die wirtschaftlich und sozial günstigste Lösung gefunden wird. Auf eine Epoche, in der ein Land den grossen Wanderungsstrom an sich zieht, muss immer eine Zeit progressiver Beschränkungen folgen, wofür die Vereinigten Staaten ein klassisches Beispiel bilden. Argentinien benötigt Menschen, hat aber die Möglichkeit, im Rahmen seiner grosszügigen Verfassung unter den Einwanderungselementen eine Auswahl zu treffen. Mangelnde Beschränkung, unsorgfältige oder nachgiebige Anwendung der einschlägigen Einwanderungsbestimmungen müssten daher eine Gefährdung, für die soziale Ordnung darstellen; das Einwanderungsgesetz sei alt, aber zweckmässig, und die verschiedenen Ergänzungen und Dekrete über Einreise und Aufenthalt entsprechen den unerlässlichen Erfordernissen für eine sorgsame Auswahl des Einwanderermaterials. Der Wanderungsstrom darf nicht beschränkt werden, sondern muss zum Vorteil des Landes, also im Sinne der Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Industrie gelenkt werden. Eine Auswahl unter den besten Elementen der verschiedenen Rassen ist notwendig. Bei der Feststellung der Grundsätze für die Einwanderungspolitik ist die Lage jedes Landes verschieden. Jede Regierung hat andere Gesichtspunkte verfassungsmässiger, sozialer und wirtschaftlicher Art ins Auge zu fassen. Der von den Vereinigten Staaten aus humanitären Gründen unternommene Vorstoss, die Auswanderung aus Deutschland zu begünstigen, konnte deshalb nur eine internationale Kommission beabsichtigen, die im Rahmen der legalen Möglichkeifen der einzelnen Länder und unter Berücksichtigung der Erfordernisse ihrer National wirtschaften die Möglichkeiten erforscht. Nur ein solcher Vorschlag konnte die argentinische Zustimmung erlangen. Der humanitäre Wunsch einer anderen Regierung muss in Uebereinstimmung gebracht werden mit den tatsächlichen Bedingtheiten des Landes in sozialer, ethnischer und politischer Hinsicht. Dies schon deshalb, weil der Einwanderung grösserer Kontingente aus anderen Ländern nicht vorgegriffen werden darf. Beste Wanderungspolitik sollte, neben der Garantie von Eigentum und Rechtssicherheit für den Einwanderer, das weite Feld von Ackerbau, Viehzucht und abgeleiteten Industrien erschliessen, anstatt hier Einschränkungen bis zur Zerstörung der Produktion und zur Regelung des inneren Bedarfs oder der Ausfuhr vorzunehmen. Notwendig ist' auch die Einordnung des Einwanderers in das Land. Man muss ihm vor seiner Einwanderung Informationen über Klima und Ländereien geben, ihm Mittel zur Reise ins Landesinnere zur Verfügung stellen, ihm endlich zur sofortigen Nutzbarmachung geeignetes Kolonisationsland verschaffen. Die Kolonisation überhaupt wird zukünftig eine Sache erhöhter Aufmerksamkeit sein, da sie die Grundlage der endgültigen Einordnung arbeitsamer und fortschrittlicher Einwanderer ist. Zusammenfassend bemerkt der Artikel, dass die rationelle Lösung des dringenden Einwanderungsproblems für Argentinien nicht in unerwarteten Beschränkungen bestehe, sondern dass man. den Wanderungsstrom einem Prozess positiver Auswahl unterwerfen müsse, der die für das Land nützlichen Gesichtspunkte berücksichtige. Avigdor Die jüdischen Siedler aus Deutschland, die in der ICA-Kolonie Avigdor in Argentinien 1936 angesetzt wurden, unterhalten sich, wie uns mitgeteilt wird, bereits vollständig selbst, sie leben ausschliesslich von den Produkten ihrer Kolonie. Spanische Kurse haben die Siedler schnell in die Landessprache eingeführt. Die Kolonie umfasst 83 Familien mit zusammen 435 Personen. Die argentinischen Behörden zeigen reges Interesse an der Kolonie, und hohe Regierungsbeamte besuchen sie bei verschiedenen Gelegenheiten. Der Landwirtschai'tsminister, Dr. Borea, und der Ingenieur Belanga, der Chef vom Dienst des öffentlichen Arbeitsamtes der Provinz Entre Rios. haben die Kolonie kürzlich besucht. Belanga versprach, die. Eröffnung einer neuen 17 Kilometer langen Chaussee, die die Kolonie direkt mit der Eisenbahnstation Bovril verbindet, zu beschleunigen. Es wurde« auch kürzlich angekündigt, dass die Regierung bald eine Brücke über den Colorado-Strom nördlich der Kolonie bauen wird, die den Handel mit La Paz. dem Hauptverschiffungshafen der Kolonie, erleichtert. „Oral School" in St. Louis Man erinnert sich, schon einmal etwas über das Central Institute for the Deaf in St. Louis gelesen' zu haben: Lessie Sachs -Wagner berichtete darüber in ihrem Artikel „Ich sah in Amerika . . (C.-V.-Zeitung, Nr. 3 vom 20 Januar 1938). Und blättert man nun in dem Prospekt, den das Institut selbst vorlegt, so erfüllt einen tiefe Bewunderung für das" schöne und segensreiche Werk von L>r. Max Goldstein. Im Jahre 1914 ist das Institut mit drei Schülern und zwei Lehrern eröffnet worden — heute umfasst es einen Kindergarten, eine Schule mit dem Lehrplan einer Public School und einem Lehrerbildungsseminar. Ausserdem enthält es .auch Versuchslaboratorien, eine Klinik für ambulante Behandlung und ein Informationsbüro, das erschöpfend Auskunft zu geben weiss über alle Fragen, die mit der Erziehung tauber und sprachbehinderter Kinder im Zusammenhang stehen. Der Kern dieses Institutes ist die^sog. „Oral School", wo allein durch mündliche Methoden, und zwar vor allem durch Lippenlesen, das körperbehinderte Kind soweit gebracht wird, dass es in Gemeinschaft mit normal hörenden und normal sprechenden Menschen leben und gegebenenfalls auch seinen Platz im Berufsleben ausfüllen kann. Die Klassen bleiben für gewöhnlich auf eine Zahl von sechs Schülern beschränkt, so dass jedem einzelnen von ihnen höchst individuelle Aufmerksamkeit geschenkt werden kann. Ein Stab ausgezeichnet geschulter Lehrer und alle Mittel moderner Technik stehen zur Verfügung. Es gibt in allen Zweigen der Anstalt interne und externe Schüler; besonderes Augenmerk eilt der Vorbereitung sprachbehinderter und schwerhöriger Kinder zur Aufnahme in öffentliche Schulen. Für Minderbemittelte gibt es Stipendien. Man weiss, Amerika ist grosszügig. Und man weiss, dass es alles tut, die Errungenschaften von Wissenschaft und Technik der Erziehung und dem. Fortkommen seiner Menschen nutzbar zu machen. Das Institute for the Deaf ist ein neuer schöner Beweis hierfür. y q ' Schiffe nach Australien in »der Regel keine rituelle Verpflegung haben, seien Auswanderer nach Australien auf diese Möglichkeit hingewiesen. Ausser dem ^Verein zur Förderung ritueller SDeisehäuser e. V.", Hamburg 13, Beneckestr. "2, sind zu Auskünften bereit: Lande.snrganisation der Agudas Jisroel und Freie Vereinigung. Religiöse Betreuungsstelle. Frankfurt a. M., Friedbercer Anlage 7, sowie Agndas Jisroel. Ortsverband Berlin. Religiöse Betreuungsstelle, Berlin N4, Johannisstr. 8. Mexiko. In Nr.- 20 der C.-V.-Zeitung vom 19. Mai wurden u. a. die Einwanderungsbestimmungen für Mexiko behandelt. Das Vorz e i g e g e 1 d beträgt nicht, wie durch einen Druckfehler falsch angegeben. 1000 mexikanische Pesos, sondern: für Mexiko-City 100 000, für die Provinzhauptstädte 20 000 und für das flache Land 5000 Pesos. Wann und wo finden Sie Ret? Liukprlecin Köln Aachen Bonn Koblenz Ärcaznach Oberstem Trier >"orddeutschIaiid Hannover Das beste Examen Eva Speyer, ein jüdisches Mädchen aus Hai b e r s t a d t, hat in Lincoln (Nebraska, USA) nach einjährigem Aufenthalt im Lande das beste Abschlussexamen abgelegt und damit unter 2000 Bewerberinnen das scolarship, eine Art Stipendium, das ein einjähriges, freies üniversitätsstudium ermöglicht, gewonnen. Die Zeitungen der Stadt haben über diesen Erfolg der jungen Einwanderin ausführlich berichte! und auf den Titelseiten Interviews abgedruckt, m der Herkunft und Zukunftspläne der Preisträgerin geschildert werden. Kaschrut auf Schiffen. Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass orthodoxe Auswanderer er«t Passage belegen sollten, nachdem sie sich vorher rechtzeitig bei dem zuständigen Rabbinat oder den unten genannten Organisationen über die Zuverlässigkeitdes Kaschrut der Schiffsverpflegung senau orientiert nahen. Bei einzelnen Schiffahrtslinien, die eine besondere Kosrherküche nicht besitzen, besteht die Möglichkeit, hei rechtzeitiger Mitteiiunsfür Konservenverpflegung Sorge zu tragen. Da die Hessen-Nassau und Hessen: Frankfurt a. 31. Wiesbaden fiassel Glessen Fulda timburg/Lann Bad Ems Worms Montag—Freitag, 10-13 Uhr, Agrippinahäus. Breitestr. 1)2 bis '36, III. Zimmer 76—78 12. und 26. Juli, 16VV—18 Uhr, Gemeindsbaus, Frontenadenstr. 21. 6. und 20. Juli, 16Vs—17V: Uhr. im Büro von Rechtsanwalt Dr. Herrina-ans, Mckkenheirnerstr. 64. 5. und 19. Juli, 16V:—13 Uhr Gemeindehaus, KiorinsmarJit 11. IS. Juli. 11V;—13 Uhr. Gemeindehaus, Adoll - Hitler- Platz 11. 27. Juli, HVs—IS Uhr. Gsmeindeziminer der Synagoge. 6. und 20. Juli, Uhr, im Büro von Rechtsanwalt Dr. Voremberg, Adnlf-Hitler- Strasse 9. Mittwochs 16-18 Uhr, Landschafter. 6 ptr. (Bankhaus Meyerstein). 6. Juli, 10-13 Uhr. Gemeindehaus. Engeisn-. Stein weg 9. Zimmer 75—77 (Tel. 25403), Montag, Mittwoch, Freitag 11—33 Uhr. Albinistrasse 12 II (Tel. 31857), Montag, Dienstag. Donnerstag, Freitag 16—18 Uhr. Bahnhofstr. 25 (Tel. 24010), nach Vereinbarung. 5. und 19. Juli. 169*—18 Uhr. Gemeindebibliothek, Gr. Rosenstrasse 22 5. Juli, 10—12 Uhr, Gemeindehaus. Lonystr. 4. 19. Juli. 11-121.5 Uhr. Gemeindehaus. Am Stockbaus 2. 14. Juli. 10}A—12 Uhr W»-n--r- Senger-Str. 13, bei Alben Metzger. 28. Juli. UVi-12U Uhr. bn Rabbiner Dr. Laupheiracr. Bnubacher Str. 17. 27. Juli. 15—16 Uhr. Gemeindehaus, Hintere Judengassc.

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