Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 17 (1938)
- Issue
- 26 (30.6.1938)
- Date
- 1938-06-30
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Beilage der G-V.-Zeitung Nr. 26 # 2. Beiblatt 30. Juni 1938 Mitteilungen aus dem Hilfsverein der Juden in Deutschland 2Ue rl/oMvertw Jus sanguinis und jus soli /££ÄSä^ Von Rechtsanwalt Arthur Meyerowitz, Königsberg (Pr.) Grundsätzlich folgen alle europäischen Länder ausser England dem Abstammungsprinzip (jus sanguinis), die meisten Ueberseestaaten, besonders die amerikanischen Staaten, dem Gebiets- oder Geburtsor tsprinzip (jus soli). Nur Aegypten, China, Kostarika und Japan haben das Abstammungsprinzip. Das jus soli gilt von jeher insbesondere in Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ekuador, Paraguay, Peru, Uruguay und in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 5./19! Januar 1934 auch in Mexiko. Von einem reinen Abstammungsprinzip einerseits und einem reinen Geburtsortsprinzip andrerseits kann jedoch eigentlich bei keinem Staate gesprochen werden. In den meisten Ländern mit Abstammungsprinzip erwerben auch die dort geborenen Kinder -unbekannter Eltern die inländische Staatsangehörigkeit. Manche Länder mit Abstammungsprinzip suchen auch diejenigen in ihrem Lande geborenen Personen zu erhalten, welche bis zur Grossjährigkeit dort ununterbrochen gewohnt haben. Umgekehrt durchbrechen Länder mit jus soli diesen Grundsatz nicht nur gegenüber den Diplomatenkindern, sondern mitunter auch gegenüber Kindern, welche bei nur. vorübergehenden? Aufenthalt der Eltern oder der Mutter in dem betreffenden Lande, z. B. in Chile, geboren wurden. Ferner suchen die meisten Länder mit jus soli sich in ähnlicher Weise wie Brasilien auch die im Auslande geborenen Kinder ihrer Staatsangehörigen zu erhalten. So sind in Argentinien, Bolivien, Ekuador, Mexiko, Paraguay, Uruguay und in den Vereinigten Staaten Bürger durch Geburt auch die Kinder amerikanischer Väter, wo auch immer der Geburtsort liegt, sobald einige andere Voraussetzungen hinzukommen, die in den einzelnen Staaten allerdings nicht immer dieselben sind. Bald muss die Niederlassung, bald die Eintragung in das Bürgerregieter, bald Option allein oder zusammen hinzukommen. Daraus, dass der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt in dem einen Staate in der Regel zwangsläufig durch den Geburtsort, in dem anderen aber durch Abstammung bedingt ist, können sich Doppelstaatigkeit oder Staatenlosigkeit ergeben. Die gleiche Folge kann durch die verschiedenartige'Behandlung der Eheschliessung eintreten. Eine Gruppe von Staaten, darunter Aegypten, das britische Reich, Bolivien, Bulgarien, China, Kostarika die Dominikanische Republik, Finnland, Griechenland, Haiti, Italien, Japan, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Monako, Nikaragua, die Niederlande, (früher Oesterreich), Persien, Peru, Polen, Portugal, San Salvador, Siam, die Schweiz, Tschechoslowakei, Ungarn und Venezuela haben den Grundsatz der Farn i 1 i e n e i n h e i t, d. hdie ausländische Ehefrau -erwarbt durch die Eheschliessung mit einem Inländer die inländische, und die inländische ZIGARREN WOLF Frankfurt/Main, Zeil 49 Gross« und Kleinverkauf Versand ab Mk. 20.- frei Haus Ehefrau verliert durch die Heirat mit einem Ausländer die inländische Staatsangehörigkeit. Die Mehrzahl dieser Staaten macht jedoch zur Vermeidung der Staatenlosigkeit'die Einschränkung, dass die Frau ihre eigene Staatsangehörigkeit nur dann verliert, wenn sie bei der Eheschliessung die Staatsangehörigkeit des Mannes erhält. Eine zweite Gruppe gibt der Ehefrau unbedingte Selbständigkeit. Nach dem Staatsangehörigkeitsrecht dieser Staaten erwirbt also die Ausländerin durch die Eheschliessung mit einem Inländer nicht die inländische Staatsangehörigkeit, und umgekehrt verliert auch die Inländerin durch die Heirat mit einem Ausländer nicht die inländische Staatsangehörigkeit. In diese Gruppe gehören Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Panama, Paraguay, Uruguay und die Vereinigten Staaten von Nordamerika. Die -amerikanische Regelung beruht auf der von 20 amerikanischen Staaten ratifizierten Konvention von Montevideo vom 26. Dezember 1933; insbesondere die Staatsangehörigkeitsvorschriften der" USA sind durch Gesetz vom 24. Mai 1934 entsprechend geändert. Eine dritte Gruppe zeigt die verschiedensten M i s c h f o r m e n. In manchen dieser Staaten können sich Inländerinnen, welche Ausländer heiraten, in dem Eheversprechen ihre bisherige Staatsangehörigkeit vorbehalten. Dagegen erwerben Ausländerinnen,, welche einen Inländer, z. B. Albaner, Esten oder Rumänen heiraten, stets die Staatsangehörigkeit des Mannesohne Rückeicht auf einen entgegenstehenden Willen oder auf die Vorschriften ihres heimischen Rechts. In Dänemark, Ekuador, Finnland, Honduras, Norwegen und Schweden erwirbt die Ausländerindurch Eheschiiessung mit einem Inländer dessen Staatsangehörigkeit, dagegen verliert die Inländerin durch die Heirat mit einem Ausländer ihre Staatsangehörigkeit nur, wenn sie ihren Wohnsitz in das Ausland verlegt. In Belgien kann die Ausländerin^welche einen Belgier und die Belgierin, welche einen Ausländer heiratet, sich für die Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit entscheiden. In Frankreich ist die Eheschliessung mit einem Franzosen im heutigen Recht nicht mehr ein Grund für den zwangsläufigen Erwrerb der französischen Staatsangehörigkeit. Nur ausnahmsweise, wenn die Frau nach ihrem Heimatrecht durch die Eheschliessung mit einem Ausländer die bisherige Staatsangehörigkeit verliert, erwirbt sie auch jetzt noch bedingungslos die französische Staatsangehörigkeit. In allen Fällen, in welchen die. Ausländerin, die einen Franzosen heiratet, ihre Staatsangehörigkeit nicht verliert, behält sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit auch nach französischem Recht bei, sie kann jedoch auf Grund einer ausdrücklichen Willenserklärung im Zeitpunkte der Eheschliessung mit sofortiger Wirkung die französische Staatsangehörigkeit des Mannes erwerben. Umgekehrt behält grundsätzlich die Französin, welche einen Ausländer heiratet, die französische Staatsangehörigkeit bei, wenn sie S. Slmonoültz Person!. Leitung. Eisenacher Straße 79. Tel. 7144 91. nicht ausdrücklich erklärt, die ausländische Staatsangehörigkeit ihres Mannes annehmen zu wollen. Auf die ' äusseren und inneren Konflikte, welche sich aus der doppelten Staatsangehörigkeit einerseits und der Staatenlosigkeit andererseits ergeben, kann in dem gegenwärtigen Zusammenhange nicht näher eingegangen werden. Durch Annahme an Kindesstatt wird die Staatsangehörigkeit in China, Estland, Japan, Lettland und Polen erworben, in anderen Staaten erleichtert die Adoption vielfach die Einbürgerung._ Die Einbürgerung ist überall in das freie Ermessen der Staaten gestellt. Für das Ermessen bestehen teils unverbindliche Richtlinien, teils Mindest Voraussetzungen. Alle, oder manche politischen Rechte sind mitunter z. B. in Brasilien gebürtigen Inländern vorbehalten. Belgien unterscheidet die kleine, ohne politische Rechte, und die grosse Einbürgerung mit politischen Rechten. In Frankreich geniesst der eingebürgerte Ausländer an sich alle bürgerlichen und politischen Rechte, die mit der Eigenschaft eines französischen Bürgers verbunden sind; er kann die Einbürgerung nach dreijährigem Wohnsitz erreichen. Aemter und Mandate, welche auf Wahlen beruhen, kann er in der Regel erst 10 Jahre nach Erlass der Einbürgerung bekleiden. Manche Staaten, z. B. Belgien, bürgern grundsätzlich Ausländer nicht ein, deren Heimatgesetz ihnen die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit gestattet. Andere Staaten begnügen sich mit dem Nachweis, Existenz-Aufbau mit wenig Geld! Wichtig für Auswanderer. Leicht erlernbare Artikel der Lebensmittel und chem.-technischen Branche auf Grund eigener unveröffeni lieber Spezialverfahren. Grosser Verdienst! Besonders wichtig* Aäs Industriebetrieb überall anerkannt. Kein Rezepthandel, sondern nur sorgfältigste Unterweisung durch 1. Fachmann. Tef. 251413 Auskunft 10—12 Uhr. dass im Einzelfalle die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erfolgt ist. Weiter sachliche Voraussetzungen sind in der Regel ein bestimmtes Lebensalter und vor allem ständige Niederlassung während eines bestimmten Zeitraums. Zeitliche Unterschiede werden u. a. bei Verdiensten um den Einbürgerungsstaat, bei Verheiratung mit einer Inländerin und in Fällen gemacht, in denen es sich um Angehörige eines stammverwandten Volkes handelt, von denen angenommen wird, dass sie sich dem Volksganzen leichter einfügen werden. Bei besonderen Verdiensten und bei Verheiratung mit einer Inländerin wird häufig von jeder Frist abgesehen. Zu den Staatsangehörigkeitsrechten, welche für die Einbürgerung eine verhältnismässig kurze Niederlassung vorsehen, muss auf die häufig sehr strengen Einwanderungsbestimmungen hingewiesen werden. Die Einzubürgernden müssen in der Regel ansässig sein: Ein Jahr in Bolivien, Chile, Kostarika, Ekuador, Guatemala und Panama. Zwei Jahre in Argentinien, Haiti, Honduras, Nikaragua, Palästina, Paraguay, Peru, Salvador und Venezuela. Drei Jahre u. a. in Estland und Frankreich. Fünf Jahre u. a. im Britischen Reich (meist kürzere Fristen in den Dominions und' in den Kolonien), in Italien (drei Jahre bei ALICE GLASER Engros - en detail — 8erlin W 62, Kurfürstenstr. 99a (Zoo) Tel. 24 51 24. Qualitäts-Strümpfe, Socken, Damenwäsche. Staatsdiensten, zwei Jahre bei bemerkenswerten Diensten oder Heirat mit einer Italienerin), in den Niederlanden, in Kolumbien, Mexiko, Norwegen, Schweden, Tschechoslowakei und in den Vereinigten Staaten (die Einbürgerung vollzieht sich schrittweise, wie dies bereits in dem Artikel über Brasilien mitgeteilt ist). Sechs Jahre in der Sclrweiz. Zehn Jahre u. a. m Belgien (kleine Naturalisation, grosse erst nach 15 Jahren). Zwischen Amerika und Australien Dieser Bericht liegt zeitlich vor den in der vorigen Nummer veröffentlichten „Reiseeindrücken aus Neuseeland". Er hat uns aber erst jetzt erreicht. Die Redaktion. W. S. M. Suva (Fidschi-Inseln), Ende Mai. Sieben Tage nach der Abfahrt von Vancouver wirft unsere „Niagara" vor Honululu Anker. Hätte ich mir jemals träumen lassen, einmal nach diesem herrlichen Erdenfleck zu kommen, sicher hätte ich dann in der Schule besser aufgepasst. Doch ich habe der. Eindruck, dass alles das, was man in Europa von den Hawai-Inseln weiss, recht lückenhaft ist. Es ist eine Gruppe von fünf Inseln. Ihre Hauptstadt liegt auf Oahu, heisst Honolulu und ist amerikanischer Flottenstützpunkt. Während das Schiff langsam einfährt, spielt eine weiss uniformierte Eingeborenenkapelle zur Begrüssung auf Blasinstrumenten hawa-üche Liederj darunter das" uns allen, wenn auch, verunstaltet, bekannte Hawai-Lied. Hier wirkt es natürlich. Wo immer wir auf der Insel hinkommen, immer wieder treffen, wir auf diese melodischen Klänge, die sich auch in den Lauten der Eingeborenensprache fortzusetzen scheinen. Die Inselgruppe zählt 200 000 Einwohner. Dreiviertel von ihnen wohnen in Honolulu. Es ist eine Mischung von polynesischer, alter Maorikullur und-moderner amerikanischer Siedlungsart, die uns in dieser von der Natur mit besonderer Schönheit ausgestatteten Landschaft begegnet. Die Höhenzüge, deren Ausläufer bis zu dem weissen breiten Küstenrand hinausreichen, sind mit bunter Blümenpracht bedeckt. Hier herrschte noch im vorigen Jahrhundert eine eingeborene Königsfamilie, an deren bekanntesten Spross, die Königin Emma, noch manches Zeichen erinnert. Damals bebauten die Eingeborenen ihren eigenen - Boden mit Zucker, Bananen- und Ananas. Ein Blick auf den Stadtplan zeigt das moderne Honolulu: Hafenbassins und Golfplätze, Schulen und Universitäten für die Angehörigen , der amerikanischen. Seemacht, elegante Hotels für die erholungsuchenden Kalif ornier an der weltberühmten Waikiki-Beach, moderne Kinos, Einheitspreisgeschäfte, Sportanlagen, Verwaltungsgebäude — der amerikanische Gouverneur residiert im früheren Königspalast —, sie sind der Ausdruck einer modernen amerikanischen Koloniaistadt, deren nüchterner strategischer Zweckbestimmung alles untergeordnet wird. Hinzu kommen die Industrieanlagen der Zuckerraffinerien und Eisengiessereien, und es ist sicher kein schlechter Vergleich, wenn'man vom „amerikanischen Gibraltar" spricht. Nur noch wenige Spuren von dem, was einst war, sind vorhanden! Eine breite Küstenstrasse, die in kurvenreichen.Windungen über Berge und duFch Niederungen führt, lässt uns die Landschaft ahnen, in der einst die schönen hawaischen Mädchen ein zivilisationsfernes Dasein führten. Um heute die Hulah-Girls und ihre Tänze zu sehen, muss man in die Nachtlokale der Stadt gehen. Bevor wir die Stadt verlassen, legen wir uns nach altem hawaischen Brauch Kränze aus frischen duftenden Blumen um den Hals. Unter den Klängen des Hawai-Lieds zieht das Schiff aus dem Hafen. Braune, schlanke Gestalten tauchen im Wasser nach Münzen. Die Passagiere werfen auch nach einem alten Brauch ihre Kränze nach in der Hoffnung, noch einmal im Leben hierher zurückzukehren. . Neben uns an der Reeling steht eine Gruppe dunkelhäutiger Männer, Frauen und'Kinder. Es sind Mormonen aus Neuseeland, die von einer Ferienreise zurückkehren. Die meisten sind Maori, Angehörige jenes Stammes, der Neuseeland bewohnt, bevor" es die Weissen in Besitz nahmen. Sie reisen mit uns in der gleichen Südrichtung, in welcher ihre Vorfahren, von den Sandwich-Inseln kommend, Neuseeland entdeckten. Dass sie dabei den Aequätor überquerten, kam ihnen nicht zum Bewusstsein, denn das Zeremoniell der Taufe war ihnen unbekannt, Ihnen fehlten Grössebegriffe und Erfahrungen, die uns Wanderer den Abschied von der nördlichen Halbkugel zu einem besinnlichen Augenblick werden lassen. Wenige Tage, später yerspüren wir diese Entfernung vom bisherigen Lebensmittelpunkt von .neuem!" Wir ' überschreiten die Datumsgrenze und verlieren einen Tag. Wenn sich schon bisher die Eindrücke verwischten, und manches ins Unwirkliche gesteigert erschien, so vermehrt sich dieses Gefühl noch bei der Einfahrt nach Suva, der Hauptstadt der Fidschi-Inselgruppe. Tage sind vergangen, seitdem die Schiffsmannschaft in weisser Kleidung erschien und damit das Zeichen gab, dass wir durch tropische Zonen fuhren. Tage sind verstrichen, seitdem wir zum letzten Male. Land gesehen und dann als ersten festen Punkt die K a n t o n i n s e 1 passierten, auf der vor kurzem die Amerikaner ihre Flagge bissten, um sie als Flugstützpunkt auszubauen. Noch ist der diplomatische Streit hierüber, da das Eiland bisher als. englischer Besitz galt, nicht geschlichtet. Und nun steuern wir durch das Gewirr von 500 Inseln, von denen 240 bewohnt sind, und die das geographische Handbuch als englische Kronkolonie Fidschi- Inseln bezeichnet. In vielen Windungen durch zahlreiche Korallenriffe erfolgt die Einfahrt nach Suva bei sinkender Nacht. Menschen aller Hautfarben und Gesichtsformen, Männer mit dem phantastischsten Haarschmuck und übergrossen Füssen stehen wartend am Kai. Die wöchentliche Ankunft des Postdampfers ist das Ereignis des Insulaners. In weissem Rock und dunkler Hose bewacht der eingeborene Polizist den Zugang zum Schiff. Längs des Kais stehen primitiv hergerichtete Basare, in denen die Händler ihren Geschäften nachgehen und mit ihren Familien wohnen. 13 000 Einwohner zählt Suva, 2000 sind Europäer. Sonst sind es Chinesen, Japaner, Samoaner, Inder, Polynesier und Eingeborene. Die Bedeutung der Kronkolonie liegt in ihren Bodenschätzen, deren steigende Auswertung Suva eine immer grössere Bedeutung verleihen wird. Gold, Zucker, Gummi, Reis, Mais, Bananen, Ananas und die Produkte der Kokosnuss werden. exportiert Etwa 15 jüdische Familien leben in Suva. Wir haben sie besucht. Wir erfuhren es von dem früheren jüdischen Bürgermeister der Stadt, Sir Henry Marx (vgl. C.-V.-Zeitung Nr. 24 vom 16. Juni). Es wurde uns bestätigt, dass es in Suva keine Arbeitslosigkeit und eine anhaltende Bautätigkeit gibt. Für Architekten, aber auch für Handwerker und Kaufleute könnten sich Arbeitsmöglichkeiten ergeben. Zur Einwanderung ist nur ein Vorzeigegeld von 50 Pfund Fidschi notwendig, das der Gouverneur für drei Jahre ins Depot nimmt. Weitere Voraussetzungen sind von dem Einwanderer nicht zu erfüllen. Die Juden, die wir sprachen, erklären sich bereit, Neuankömmlinge soweit wie möglich zu unterstützen. Dieser kurze Hinweis sollte jedoch keineswegs Europäer dazu verführen, allzu grosse Hoffnungen auf diese kleine Inselgruppe inmitten des Pacific zu setzen. Wir waren im Winter in Suva, und es herrschte eine Temperatur son etwa 28 Grad Celsius im Schatten, Es war nach der Ansicht der hier Lebenden ein sehr kühler Tag. Aber die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sollen gut sein,, so dass auch die heisse Zeit im allgemeinen von gesunden Personen gut ertragen wird. Nur Verheiratete und Menschen, die gewillt sind, in einer Kolonialstadt mit überwiegend farbiger Bevölkerung zu leben, sollten die Inselgruppe in ihre Ueberlegung einschliessen. Die hygienischen Verhältnisse sind gut, und eine englische Schule für Europäer ist vorbanden. Suva liegt auf der Hauptinsel und wird wöchentlich einmal von einem Postdampfer angelaufen. Die hier erscheinende „Fiji-Times' and Herald" ist das einzige Presseorgan für den gesamten westlichen Pacific. Das Geschäftsleben liegt im\wesentlichen in den Händen der Europäer. Aber man findet in diesem Sektor auch Inder, Japaner und Chinesen. Die Eingeborenen sind meist . Arbeiter. Im Innern der Insel,, und das heisst hier nicht weit von der' Stadt selbst, leben sie in ihren Eingeborenendörfern noch naturhaft im Urwald. Unser" indischer Chauffeur musste am Eingang des Eingeborenendorfes zurückbleiben, und die Führung durch die Hütten übernahm der mit einem roten Tuch umschürzte eingeborene Häuptling. Um uns wimmelte es von Kindern und Frauen, deren mit Zitronen gefärbte rötlich