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Central-Verein-Zeitung · 1938-06-23 · 25 (23.6.1938) · page 17

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
17 (1938)
Issue
25 (23.6.1938)
Date
1938-06-23
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Nr. 25 C-V.- Zeitung WIRTSCHAFT DER WOCHE Seite-lZ 23. Juni 1938 Dl© 'AlFllJCltSZölt* /wichtiger BestitimS^hgeh Mit dem Erlass des Gesetzes über Einderarbeit und über die Arbeitszeit von jugendlichen vom 30.-April 1938 (J u g e n di s c h u \z g e s. e t z), über das wir in Nr. 19 der C.-V.-Zeitung vom 12. Mai berichteten; war auch die Neufassung der bisher geltenden Arbeitszeitordnung vom 26. Juli 1934 '(vgl, C.-V.-Zeitung Nr. 53, vom 31. Dezember 1936) nötig geworden. Denn eine Reihe von Vorschriften war durch das Jugendschutzgesetz über- - flüssig geworden, andere mussten mit den neuen Bestimmungen in sachlichen Einklang gebracht werden. Schliesslich hat der Gesetzgeber gleichzeitig auctr eine Reihe von Vorschriften geändert, so dass zugleich mit dem Jugendschutzgesetz eine neue Arbeitszeitordnung veröffentlicht worden ist, die am 1. J a n u a r 1 9 39 i n Kra f t tritt, die Inkraftsetzung für das Land Oesterreich ist vorbehalten worden. Das neue Recht über die Arbeitszeit soll im folgenden nur soweit dargestellt werden, als gegenüber dem bisherigen. Re'chtszustand Aenderungen eingetreten sind. Die neue Arbeitszeitordnung bat Gültigkeit nur für Gefolgschaftsmitglieder über 18 Jahre in Betrieben und Verwaltungen aller Art, auch wenn sie nicht mit der Absicht der TFareoläg-cr und Resttjestände In Textil- und Schuhwaren kauft Kasse S. Jakofto-wlcr A'achf., Berlin C. 2, Kaiser V.'llhelmstrasse 4. Gewinn erzielung betrieben' werden. Damit sind zunächst alle Vorschriften^ aus der Arbeitszeitordnung entfernt worden,"-die Jugendliche betreffen, weil das Arbeitszeitrecht der Jugendlichen im' „Jugendschutzgesetz" zu finden ist. Fortgefallen ist damit aber auch die bisherige Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten sowie -zwischen kleinen und grossen Betrieben. Generalbevollmächtigte, die im Handelsregister ■ eingetragenen Vertreter eines Unternehmens sowie sonstige Angestellte in leitender Stellung, die ■ Vorgesetzte von mindestens 20 Gefoigsehafismitgliedera sind oder jährlich 'mehr als - 7200 RM verdienen, unterliegen auch weiterhin nicht der Arbeitszeitordnung. Auch die neue Arbeitszeitordmmg geht davon aus, dass die Dauer der regelmässigen werktäglichen Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf, wobei als Arbeitszeit die reine Arbeitszeit, d. b. die Zeit vom Beginn bis zum . Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen gerechnet "wird. Während bisher nur für jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen in Betrieben, mit mindestens 10 Arbeitern auch die Zeit als- Arbeitszeit angesehen wurde, in der ein im übrigen im Be- triebe Beschäftigter in seiner eigenen Wohnung oder Werkstätfe oder sonst ausserhalb des Betriebes beschäftigt wurde, gilt dies künftig f ü r alle Gefolgschaft smitglie der. Das bedeutet, dass sich in Zukunft jeder in einem Betriebe Beschäftigte die Arbeitszeit ausserhalb des Betriebes anrechnen lassen kann. Werden Gefolgschaftsmitglieder von mehreren Stellen beschäftigt, so dürfen die einzelnen Beschäftigungen zusammen die gesetzliche Höchstgrenze der Arbeitszeit nicht überschreiten. Bisher wurde diese Höchstgrenze nur auf die Beschäftigung durch ein und denselben Unternehmer-angewendet. Die Ueberschreitung der achtstündigen Arbeitszeit für die Vornahme von Vor- und Abschlussarbeiten'ist künftig um zwei Stunden täglich, jedoch höchstens bis zu 10 Stunden täglicher' Gesamtarbeitszeit zulässig. Neu ist die Bestimmung, däss beim Zu endebedienen der Kundschaft einschliesslich der damit zusammenhängenden notwendigen Aufräumungsarbeiten, die Arbeitszeit um eine halbe'Stunde, jedoch höchstens bis zu 10 Stunden täglicher Gesamtarbeitszeit verlängert werden kann. Während bisher eine ausgefallene Arbeitszeit durch Nacharbeit in •. derselben oder folgenden Woche ausgeglichen werden konnte, sofern es sich dabei um die Belegschaft des Betriebes oder zumindest um eine Betriebsabteilung handelte, ist nunmehr ein Ausgleich auch für das einzelne Gefolgschaftsmitglied möglich, wobei der Ausgleich sowohl in derselben als auch .;in der vorhergehenden . oder der folgenden Woche vorgenommen werden kann. . Eine Verlängerung "der Arbeitszeit durch Tari fordnu n'g bis zu 10 Stunden täglich ist in Zukunft, nur dann zulässig, soweit es sich um die Verlängerung der regelmässigen . Arbeitszeit handelt. - Für eine Arbeitszeitverlängerüng in besonderen Fällen ist nach der neuen Regelung grundsätzlich nur das Gewerbe- aufsichtsamt zuständig. Allen Gefolgschaftsmitgliedern ist nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Rühezeit von 11 Stunden zu gewähren. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sind M i n d e s t pausen von einer halben, oder zwei Viertelstunden zu gewähren. Bei .Arbeiten, die einen ununterbrochenen Fortgang erfordern, sind . die in Wechselschichten beschäftigten Gefolgschaftsmitglieder ausgenommen, jedoch müssen ihnen Kurzpausen von angemessener Dauer gegeben werden. Die Vorschriften über den erhöhten.Schutz der F r a u en -galten bisher nur für Arbeiterinnen in Betrieben mit in der Regel mindestens 10. Arbeitern. Diese Beschränkung .ist fortgefallen. Lediglich das Verbot einer Beschäftigung in der Nachtzeit von 20 bis 6 Uhr und an den Tagen vor Sonn- und Feiertagen nach 17 Uhr ist weiterhin auch auf Arbeiterinnen beschränkt worden. Die'Bestimmungen über Ruhepausen, die nach der bestehenden Regelung nur für Arbeiterinnen galten, sind auch auf weibliche Angestellte erstreckt worden. Die Einzelheiten der Pausenvorschriften enthält der.§ 19,d€r Arbeitszeitordnung. ■ Der Ladenschluss für offene Verkaufsstellen ist auch weiterhin auf 19 Uhr festgesetzt worden. Jedoch müssen am 24.'Dezember sämtliche Verkaufsstellen bereits um 17 Uhr geschlossen werden. Bisher war für Lebensmittelimd Blumengeschäfte an diesem Tage der Ladenschluss für 18 Uhr angeordnet worden. ' Die Verpflichtung des Betriebsführers, einen Abdruck der Arbeitszeitordnung an geeigneter Stelle im Betriebe zur Einsichtnahme auszulegen sowie einen Aushang über Beginn und Ende der regelmässigen Arbeitszeit und der Ruhepausen an sichtbarer Stelle im Betriebe anzubringen, ist auch nach der neuen Fassung der Arbeitszeitordnung bestehen geblieben. Max Goldstern. Zur Durchführung der Anmeldepflicht Die Durchführungsverordnung zur Bestandsaufnahme des jüdischen Vermögens ist jetzt ergangen (RGBl. Nr. 94 vom 20. Juni). Sie bringt für im Ausland ansässige Juden eine wesentliche Ergänzung. In :ihr wird unter anderemklargestellt, dass die amtliehen Formulare für die Anmeldung des Vermögens bei der für den Wohnsitz des Anmeldepflichtigen zuständigen Ortspolizeibehörde anzufordern sind. In den Fällen, in denen ein anmeldepflichtiger deutscher Staatsangehöriger seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, gilt als höhere Verwaltungsbehörde, bei der die Anmeldung zu erfolgen hat, allgemein der Polizeipräsident in Berlin. In diesen Fällen kann ein mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteter Vertreter die Formalitäten erledigen. Die Anmeldefrist, die grundsätzlich bis zum 30. Juni begrenzt ist, wird für solche Anmeldepflichtige, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ausserhalb Europas (einschliesslich der Türkei und der Mittelmeerländer) haben, bis zum 31. Oktober, für solche innerhalb Europas bis zum 31. Juli dieses Jahres verlängert. Soweit in der Durchführungsverordnung Vorschriften über die Anmeldung 'des Vermögens solcher Personen erlassen werden, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland haben, gelten, wie wir anderen Veröffentlichungen entnehmen, die Vorschriften nur für deutscheStaacsangehörige. Personen mit fremder Staatsangehörigkeit werden von der Anmeldepilicht nur erfasst, wenn sie ihren Wohnsitz oder .ständigen Aufenthalt im Reichsgebiet haben. Sie haben alsdann entsprechend den Vorschriften der Verordnung vom 26. April dieses Jahres ihr gesamtes inländisches Vermögen bis zum 30. Juni bei der. für ihren Wohnsitz oder den Ort ihres ständigen Aufenthaltes zuständigen höheren Verwaltungsbehörde auf dem vorgeschriebenen amtlichen Muster anzumelden. Die Wirtschaftslage im Ausland Gegenwärtig erscheint eine grosse Anzahl von Statistiken und Uebersichten über die Wirischaftskönjunktur der verschiedenen Länder der Welt im Frühjahr 1938. Betrachtet man sie, so ergibt sich, im ganzen gesehen, zunächst ein nicht sehr zuversichtliches Bild. Die Staaten, von -denenV gesagt -werden kann,;dass ihre Wirt- ""schäftekohjuhktür nicht direkte. Ab.stiegstenden- Ä ÜT Ö R El F E N Vulkanisier-Anstalt. Grosse m!TA?n»i!uwii Auswahl in neuen, gebrauchten AUTOZUBEHÖR und neugummierten Reifen. R. HerzSinger, Berlin N 54, Eisässer 5tr. 8. 42 95 26 zen in sich birgt, sind sehr gering. Vielmehr zeigen sich, . ausgehend von der rückläufigen Entwicklung innerhalb' der Weihvirtschaft in letzter Zeit, worüber wir hier laufend berichtet haben, inden meisten Ländern der Welt Momente des K o n j u n k t u r a b s t i e g s. Vergleicht man die jetzigen Berichte mit früheren, so fällt besonders auf, däss diesmal in den verschiedenen Wirtschaftsberichten der Gedanke, dass die rückläufige Entwicklung nur von kurzer Dauer wäre, fehlt. Trotzdem aber ist nicht zu verkennen, dass doch in vielen Ländern, die gegenwärtig stark im Konjunkturabstieg begriffen sind, durch Massnahmen der Regierungen wieder Möglichkeiten für eine Wendung zum Besseren geschaffen werden. Im europäischen Wirtschaftsraumfallen die wenigen, meist kleineren Länder auf, deren wirtschaftliche Konjunktur sich gehalten hat und deren Binnenmärkte nach wie vor aufnahmefähig sind, wie Holland, die Schweiz, Dänemark, Lettland, Litauen und Estland. Diese Länder hat.der allgemeine weltwirtschaftliche Rückschlag nicht sehr treffen können. Das liegt besonders daran, dass sie meist Nahrungsmittel ausführen, . deren Weltmarktpreise viel weniger gesunken sind als diejenigen der industriellen Rohstoffe. In den anderen Ländern des europäischen Wirtschaftsraums zeigen sich deutlich Konjunkturabstiegsmomente, wobei es natürlich vorkommt, dass bestimmte .Wirtschaftszweige auch in diesem Jahr noch steigende Erträge abzuwerfen versprechen, andere aber dafür um so mehr unter dem Rückgang leiden. In den - nordischen Ländern hat man bereits verschiedentlich sogenannte Krisenbereitschaftspläne ausgearbeitet, um einer weiteren Abschwächung entgegenzutreten. Innerhalb der englischen Wirtschaft werden die Abstiegstendenzen --wesentlich verringert durch die steigenden Rüstungsausgaben, so dass sich ein wesentlicher Rückgang nicht bemerkbar machen kann. Belgien zeigt deutlich einen Produktionsrückgang und eine Vergrösserung der Arbeitslosigkeit. Unter den aussereuropäischen Staaten treten zunächst die Vereinigten Staaten von Amerika hervor. Sie werden als der* Hauptherd des internationalen .Konjunkturrückgangs .bezeichnet. Hier weisen die Zahlen ebenso Produktionsrückgänge aus wie das Sinken von Einkommen und Verbrauch. Die USA-Regierung aber hat bereits Massnahmen ergriffen, die zu einer Wiederankurbelung der Wirtschaft führen sollen. . Wie verschiedene Berichte zeigen, hat sich in den letzten beiden Monaten der Produktionsrückgang auch wieder erheblich verlangsamt. Wenn sich diese Besserung weiter fortsetzt, darf man auf eine günstige Auswirkung auf die Wirtschaften vieler anderer Länder hoffen, da USA nun einmal ein wesentlicher Faktor für die Bewegung an den Weltmärkten ist. Die südamerikanischen Länder halten von 1935 ab eine glänzende Rohstoffkonjunktur. Daher konnten sie gewisse Reserven ansammeln. Das^ hatte wiederum zur Folge, dass sich die rückläufigen Konjunkturerscheinungen auf sie nicht in zu grossem Ausmass auswirken.konnten. Dennoch mussteit sich mit-dem letzthin eingetretenen starken Ausfuhrrückgang und den dauernd sinkenden Weltmarktpreisen naturgemäß die Zahlungsbilanzen der Länder Lateinamerikas verschlechtern. Aufgehobene Devisenzwangswirtschaften wurden wiedereingeführt, . bestehende verschärft. Zur Finanzierung der Ein- Berüner Krawaiten-Fabrik HERZ & C IE., BEELIN 0 2, Bosenstraße 1 Für Sie die richSSge Verbindung Ueberzeiijxeu Sie sich selbst durch Mustersendung fuhr mussten jene Reserven bereits in Anspruch genommen werden. Wer die Roh Stoffbaisse im letzten halben Jahre beobachtet hat, den wird es nicht wundernehmen, dass sie gerade auf die südamerikanischen stark ausfuhrorientierten Rohstoffländer konjunkturabschwächend wirken musste. Die in den südamerikanischen Ländern vielfach noch vorhandenen Monokulturen, von denen man erst allmählich abzugehen beginnt, haben bewirkt, dass diese Länder keine Ausgleichsprodukte zur Verfügung hatten, um ausgefallene Exporte einigermassen wettzumachen. ■ Das ist'ein besonderes wirtschaftliches Plus der überseeischen Gebiete des Britischen WeltüedstlMsse twk l&tum Erscheint •wöchentlich-ohne Gewähr. Postschluss für Luftpostsendungen bei folgenden Postämtern: Berlin SW 11; Frankrurt/Main Bahnpostamc 19 oder Flughafen: München Postamt 2 (Flujhafen); Köln Flughafen. Eimvurf bei anderen Postämtern oder in anderen Orten bis zu 1 Tag früher. Abkürzungen: B. A. =Buenos Aires; Cherb. Cherbourg; Syd. Sydney; Mars. Marseiile; Melb Melbourne; Ziffern in Klammern Postschlusszeitcn. Ab Seeweg nach Nordamerika An Berlin Hamburs: Bremen Cherb. N.-York •27.6. 27. 6. (lfl) „Queen Mar-v" . 2^.6. - 4.7. 30.. 6. 30. 6.. (19) „Europa'-' 1.7. 2.7. .7.7. Luftweg: Nachbrinzeflug Köln—Cherb. („Mit Luftpost ab Köln zum Dampfer"). Zuschlag 75 Pf für je 20 g Berlin Köln Cherb. N.-York 24. 6. (22) 25. 6. (10) Flug zur „Bremen" 25. 6. 30. 6. Seeweg nach Südamerika Berlin Hamburc: * Lissabon Rio Ii. A. 26. 6. (20) 27. 6. (6) 30. 6. 1U. 7. 13. 7. Luftweg: Zuschl. 7,50 RM für je 5 g (1,25 Brasil.) Berlin Frankfurt Köln Rio B. A. 25.6.(12) 25.6.(11) 25. 6. (17) Fr. Lufip. 28.6. 2H. ß. 29. 6. (21) 29. 6. (24) Dt. Lufip. 2. 7. 3. 7. Seeweg nach Südafrika Berlin Köln Southampton Kapstadt 29. 6. (15) 29. 6. (21) 1. 7. („Capeiown C") 15. 7. Luftweg: Kapstadt—Johannesburg (oder Pretoria) 30 Stunden: Zuschlag 35 Pf für je 5 g Berlin München Brindisi Athen 24.6.(10) 24.6.(1-3)' 25.6.(16) ) 25. 6. (6) 26. 8. (5) ( Laufen: 28. 6. (10) 28. 6. (13) 29.6. (16) f 7—9 Tage •29. 6. (6) 30. 6. (5) ) Seeweg nach Australien Berlin .München Mars. Neapel Melb. Syd. 24. 6. (f)) 24.6. (23) 26. 6. 24. 7. 25. 7. 29. 6. (23) 30.6. (12) 2.7. 31. 7. 1. S. Luftweg: Zuschlag 50 Pf. für je 5 g Berlin München Athen Brindisi 25.6. (6)' 26.6.(5) \ 25. 6. (10) 25. 6. (13) 26. 6. (16) \ , , t'' 30. 6. (6)* I. 7. (5) J ci- 11 ia,=e See~ und Landweg nach Palästina Berlin München Haifa 24.6.(16) 25.6. (fn via Belarad—Istanbul 20.6. 25.6.(14) 26.6.(0) Schiff 28. 6. ab Pirä-us 1.-7. ■28.6. (14) 27.8.(9) via Belgrad—Istanbul '1.-7. 28. 6. (16) 2!l 6. (9) Schiff 30. 6. ab Brindisi 4. 7. 29. 6. (16) 30. 6. (6) via Belgrad—Istanbul . 5. 7. Luftweg: Zuschlag 10 Pf. für je 5 g; mind. 15 Pf. Berlin München Brindisi Athen 24.6.(6) . 25.6.(11) '25. 6. Lrdda, .25. 6. (6)* 26. 6. (5) . 36. 6. Lvdda 25. 6. (10) 25. 6. (13) 26. 6. (13) 27. 6.' Tiber'ias 27. 6. (6) ' 2S.-6. (11) 28. 6. Lvdda 28. 6. (O* 28. 6. (13)f 29. 6. 15) 29. 6. Lvdda •29. 6. (6) . 30. 6. (11) 30. 6. Lvdda 30.6.(6)' 30. 6. (13)f .1.7.(5). 1. 7..Lvdda * Halle/Leipz. Flugh. (6). f via Brind. nach Haifa.. Der Postversand nach Australien. Auf. Grund wiederholter Anregungen aus unserem Leser'krtis und mit Rücksicht auf die zunehmende Bedeutung Australiens für die jüdische Auswanderung . haben wir nunmehr auch die Postvcrbinduilgen natu . Australien, in unsere ..Postschlüsse nach üebersce" - aufgenommen. Hierbei machen wir auf den bei der riesigen Entfernung verhältnismässig niedrigen Zuschlag von nur 50 Pfennig für die Luft beförderung über den Balkan, den Vorderen Orient und Singapur besonders aufmerksam, die einen Zeitgewinn" von fast drei Wochen gegenüber dem gewöhnlichen Wege erbringt. Dieser erfordert eine Beförderungsdauer von rund $}/> Wochen, wobei die Sendungen mit den Postdampfern bis Fremantlc. dem westaustralischen Haupthafen, gebracht und von dort mit .der Eisenbahn u.-a, nach Adelaide. Melbourne. Sydney und Brisbane weiter befördert werden. (Postschlusszeiten siehe unter „Postschlüsse nach TJebersce".) reiches: Australien, Neuseeland, Südafrika. Hier kann ein Rückgang an Textilrohstoffen durch vermehrte Ausfuhr von Viehprodukten und teilweise auch durch eine grössere Goldausfuhr leichter wettgemacht werden. Und das ist auch der Grund dafür,: dass die Auswirkungen der letzten Rohstoffbaisse-äuf die genannten drei Länder so gering sind und auch die Binnenwirtschaften dieser Länder weiterhin günstige konjunkt u.r e 11 e A n z e i ch-"en zeigen. Das Ausharren der Wirtschaften "dieser Länder auf - einem verhältnismässig hohen konjunkturellen Niveau fällt um so mehr auf, als die bisher gute Konjunktur der meisten überseeischen Rohstoffländer sich infolge des andauernden ^Fallens der Rohstoffpreise und des Rückgangs des Einfuhrbedarfs der Industriestaaten -in letzter Zeit nicht mehr halten konnte und allmählich erhebliche Abstiegsmomente aufweist. In den meisten südamerikanischen Ländern werden auf Grund der geschilderten Entwicklung nunmehr .neue Investitionsprogramme aufgestellt und andere Massnahmen getioffen, um die Binnenwirtschaften zu beleben bzw. nicht zu sehr absinken zu lassen. Auf der anderen Seite hofft man, dass, von USA ausgehend, über kurz oder lang doch wieder ~.ein*> gewisse Belebung des Welthandels eintritt,-damit sich nicht der Kreis schliesst und die durch div verringerte Ausfuhr geschmälerte Kaufkraft der Rohstoffländer eine Verminderung ihrer .Einfuhr und damit wieder eine Verschlechterung der Bankhaus August Stern & Cie. Fernruf 220341 KÖ!l1 Drususgasse 8 G e g r fl n d e t 1 8 6 0 Erledigung aller bankmäßigen Geschäfte . ~ Ausführung von Börsenaufträgen n für Rheinisch »Westfälische und Berliner Börse Zusage in 6 Stünden Kaufe I. und El. Hypothekenbriefe Stephan Aal,Speziälmak!er, Jägerstr. 12,1! 1820 Otto Wolff, Dortmund Hoher Wall 25 . 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