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Central-Verein-Zeitung · 1938-06-23 · 25 (23.6.1938) · page 13

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
17 (1938)
Issue
25 (23.6.1938)
Date
1938-06-23
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Ffr. 25 4. Beiblatt Palästina-Umschau der C-V.-Zeit teil g Seite 13 23. Juni 1938 Palästina steht zur Debatte in London Die Etatdebatte über das Kolonialamt 5m britischen Unterhaus "war der Anlass zu einer ausführlichen Erörterung auch der schwebenden Palästinaprobleme. Sie begann mit einer längeren Erklärung des Kolonialministers Malcolm MacDonald, die in dreierlei Hinsicht bemerkenswert war: MacDonald stellte sich uneingeschränkt auf den Boden der bisherigen Regierungserklärungen über Palästina, und erwähnte unter ihnen besonders diejenige, in der die Teilung als die beste und hoffnungsvollste Lösung bezeichnet worden war; er versprach ferner wiederholt eine rasche Förderung der weiteren politischen Prozedur und sprach sich schliesslich Scheiner & Co. Maß-Schneiderei Unter den Linden 41 in bezug auf die Befriedung des Landes, in der er die unmittelbare Hauptaufgabe der Regierung sehe, ebenso energisch wie hoffnungsvoll aus. Er erklärte, dass in dem leichter übersehbaren Süden eine beträchtliche Beruhigimg bereits eingetreten sei und dass der schwerer zu durchdringende Norden des Landes mit Hilfe der militärischen Okkupation und des Wegebaues einerseits, sowie des Drahtverhaues anderseits, möglichenfalls auch mit Hilfe eines noch stärkeren militärischen Einsatzes in kurzer Zeit von der Herrschaft der Banden beireit sein werde. An diese Feststellungen schloss sich eine über zwei Tage ausgedehnte Debatte an. Der Abgeordnete Morgan Jones äusserte Besorgnisse darüber, dass bei einer endgültigen Entscheidung zugunsten der Teilung das Parlament, das sich bisher noch nicht zu dieser Lösung bekannt habe, übergangen werden könne. James de Rothschild richtete einen starken Appell an die Regierung, die völlig unzulängliche Zertiiikatszahl zu "'iöben. Colonel Josiah W e d g w o o d forderte die sofortige Bewaffnung der Juden, da nur sie allein imstande seien, der Unruhen Herr zu werden. Der Abgeordnete P i c k i h o m warnte vor einer Verquickung der Judenfrage in Europa und der Palästinafrage. Abgeordneter Creech-Jon e s erbat eine ernste Erwägung und eine weitherzige Auslegung der Formel von der „wirtschaftlichen Aufnahmefähigkeit'4. Der Abgeordnete MacGovern erklärte den Terrorismus in Palästina entgegen der landläufigen Meinung, dass er aus dem Widerstand arabischer Arbeiter herrühre, mit der Feindseligkeit der Landbesitzer, die den Fortschritt im Lande fürchten. Mit starken Worten legte er die Regierung auf ihr Versprechen fest, das sie mit dem Mandat gegeben habe, und das sie nicht nur in Palästina, sondern auch'"in Transjordanien einzulösen verpflichtet sei. Auch der letzte Redner. Abgeordneter Denman, betonte Englands unwiderrufliche Verpflichtung, an der Schaffung des jüdischen Nationalheims in Palästina mitzuhelfen. Er verlangte die Ermöglichung der jüdischen Einwanderung bis zum Höchstmass und erklärte die Vollendung des jüdischen NationaJheims als das beste Mittel einer endgültigen Regelung. Seiner Ueberzeugung nach könnten beide Völker nebeneinander leben. Solange aber keine Entscheidungen gefallen seien, würden die Agitation und die Schwierigkeiten ihren Fortgang nehmen. in Genf Nach einer weiteren Debatte der Permanenten Mandatskommission des Völkerbundes, in der besonders die Einwanderungspolitik, die mangelhaften Erfolge in der Terrorbekämpfung, die im Verhältnis zu den arabischen Unterrichtssubventionen allzu geringen Zuschüsse für das jüdische Erziebungswesen sowie die Handelspolitik der ..offenen Tür" kritisiert wurden, wurde die Diskussion über den Bericht der Palästina-Regierung abgeschlossen. Nachdem die Kommission noch zu den zur Palästina-Frage vorliegenden Petitionen Stellung genommen haben wird, wird sie das Ergebnis ihrer Untersuchungen in einem Bericht zusammenfassen, der im September dem Völkerbundsrat zur Beschlussfassung unterbreitet werden wird. im Lande Vor der Teilungskommsision erschienen in den letzten Tagen die Rabbiner Dusch inski und Blau sowie Dr. B u x b a u m. Ihre Ver- 1837 100 1937 Ernst Lochner & Horkheimer Frankfurt a. M., Liebfrauenberg 39, 1. Stock. Tel. 2P 288 HerreRStOfte in den altbekannt ersten Qualitäten nehmung fand ebenso wie die von Dennis Battershill, eines hohen Beamten der Palästina-Regierung, in einer Privatsitzung statt. Am 18. Juni hörte die Kommission gleichfalls in geschlossener Sitzung Generalleutnant Robert H a i n i n g, der in Begleitung von Major Clark, eines Mitgliedes des "militärischen Nachrichtendienstes, und von Hauptmann Q u i 11 i a n s, eines Mitgliedes seines Stabes, erschienen war. Professor Neville Barbour, Orientalist und energischer Verteidiger des arabischen Standpunkfes. der gleichfalls vernommen worden ist. soll die arabischen Einwendungen gegen den Teilungsplan vorgebracht haben. In der ersten öffentlichen Sitzung der Kommission stellte. Professor Benjamin A k z i n den Standpunkt der Neuen Zionistischen. Organisation (Revisionisten) dar. In einer 90 Minuten langen Rede führte er einen scharfen Angriff gegen den Tenungsplan. den er vor allem von der strategischen Seite her unter die Lupe nahm. Zwei nebeneinander bestehende selbständige Staaten von Juden und Arabern wären von Anbeginn an zur Feindseligkeit verurteilt, da jeder den anderen als Irredenta betrachten würde. Der jetzige Kleinkrieg, der mit unzulänglichen Mitteln geführt werde, würde in einen regulären Kriegszustand übergehen, der zur unvermeidlichen Niederlage der Juden führen müsse, da die Hälfte des jüdischen Gebietes innerhalb des Bereichs der arabischen Artillerie liegen, und da seine dichte Bevölkerung Bombenangriffen aus der Luft besonders ausgesetzt sein werde. Frieden und Ordnung würden höchstens durch vermehrten britischen Kräfteeinsatz aufrechtzuerhalten sein. Das bedeute aber, dass die Juden die Vorteile des Mandates verlieren und trotzdem keine echte Staatlichkeit, gewinnen würden. Zum Schluss seiner Rede, in der sich Professor Akzin u. a. auch gegen die zwangsweise Umsiedlung der Bevölkerungsteile aussprach, die er mit dem grössten Schrecken des Antisemitismus, nämlich mit der Austreibung von Juden verglich, ersuchte er die Kommission, den Teilungsvorschlag als undurchführbar zu bezeichnen und an seiner Stelle den Zehnjahresplan der Neuen Zionistischen Organisation zu akzeptieren, der dem Kolonienminister unterbreitet werden würde- Nachrichten vom Tage Bei dein Angriff auf den Stacheldrahtverhau an der Nordgrenze, von dem bereits berichtet wurde, wurde der jüdische Hilfspolizist Ji zhak R e i f e 1 schwer verwundet. Als nach dem Angriff Militärtruppen zu Gegenmassnahmen griffen, wurden drei Terroristen getötet und mehrere andere verwundet. Die „Official Gazette", das Amtsblatt der Palästinaregierung, veröffentlichte eine Verordnung, nach der Personen, die den Drahtzaun beschädigen, die Arbeit behindern oder den Zaun an anderen Stellen als den dafür vorgesehenen überschreiten, vor ein Militärgericht gestellt werden. Auch in dieser Woche wurden wieder Getreidefelder in Brand gesetzt und zwar bei A j e - let Haschachar und in Nigdal bei Tiberias. Im ersten Falle führten die Löscharbeiten der jüdischen Siedler zu einer Schiesserei, im zweiten zur Gefangennahme von drei Brandstiftern. Chanita war erneut das Ziel eines arabischen Angriffs, der aber von den Siedlern zurückgeschlagen wurde. Die Araber haben bei dem Schusswechsel Verluste erlitten. In der Hauptstrasse von Safed wurde der 17jährige Simon Ochbaum von einem Araber aus nächster Nähe angeschossen und schwer verwundet. Nach einer Schiesserei auf die jüdische Siedlung Jokneam hielt eine Patrouille jüdischer Hilfspolizisten ein arabisches Auto an, in dem ,4/ Juwelier A>y »• - i Üpowefzki Y/ g Anic.G.Nr.U/48541 Berlin WS, \/ Friedrichstrasse 193a, Eck« Leipziger Strasi Landminen, Munition. Bomben, Instrumente zur Durchbohrung der Oelleitung und zum Durchschneiden von Telephondrähten sowie drei Khaki- Uniformen gefunden wurden. Die vier arabischen Insassen des Autos wurden verhaftet. Auf dem Wege zwischen Haifa und vigetefm verändern sich die Maße der uns vertrauten Umgebung, sie tritt in Beziehung zum grösseren Blickfeld. Soil es sich auch Ihnen öffnen? Die Welt und ihren jüdischen Bereich, das Einzelerieben in umfassenden Zusammenhängen, erschliesst Ihnen die t«wej ALLGEMEINE ZEITUNG DES JUDENTUMS Senden Sie mir bis aut Widerruf die C.-V.- Zeüturtg, 99 Pfennig für Juli, August, September zahle ich bei Vorlage der Postquittung an den Briefträger. Die letzte Juninummer erhalte ich kostenlos. Name:____ Ort: . Strasse:. Ausschneiden unä mir 3 Pfg. frankiert (oder unfrankiert) senden am C.-V.-Zeitung, Vertrieb» Berlin W15, Emser Strasse 42. Telef.-. 92 81 41-45 Auch jedes Postamt nimmt Bestellungen entgegen Ti. berias wurde ein jüdischer Autobus angeschossen und der Fahrer, Leo Nathan, leicht verletzt. Leider forderte auch die letzte Woche ausser den genannten Verlusten an Gesundheit und Material wieder zwei jüdische Todesopfer: bei einem Ueberfall auf den Kibbuz H a k o w e s c b bei Kfar Saba wurde AronErb, ein 21 jähriger Jude aus Deutschland, erschossen. In der Nähe von Kalküle wurde der 38jährige Eisenbahnvorarbeiter Jakob Schach ar aus Tel- Aviv, der bei den Reparierungsarbeiten einer Brücke, die in der Nacht vorher beschädigt worden war, die Aufsicht führte, durch Schüsse ara- Rechtsprechung in Palästina 1937 Von Rechtsanwalt Dr. Hans Kalisch T. Das Recht Palästinas ist unfertig, es steckt noch in den Kinderschuhen (ts still in its infancy), wie ein Richter des Supreme Court es zutreffend gekennzeichnet hat. Für seine Ausgestaltung ist neben der unablässig weiter arbeitenden Gesetzgebung die Handhabung durch die Gerichte von ausschlaggebender Bedeutung. Das Jahr 1937 hat in der Rechlsanwendung eine Weiterführung der Anlehnung an das englische Recht gesehen. Die A n g 1 i f i z i e r u n g ist jetzt die herrschende Tendenz im Rechtsleben Palästinas. Neu erlassene Gesetze, zumeist nach sngiiscbem Vorbild gearbeitet, schreiben vielfach ausdrücklich Auslegung im Anschluss an englische Recbtspraxis und Rechtslehre vor. Aber auch bei der Anwendung des fortbestehenden Rechts osmanischen Ursprungs erheben die allgemeinen Grundsätze englischen Rechtsdenkens in steigendem Masse Anspruch auf Berücksichtigung. Das tritt besonders hervor bei dem Problem der Ausfüllung von Lücken im Recht. In kontinentalen Rechtsgebieten herrscht weithin die Auffassung, dass es Lücken im Recht nicht gebe, und dass es nur darauf ankomme, eventuell durch Heranziehung der Analogie, den anzuwendenden Rechtssatz zu finden. Das setzt Rechtsordnungen voraus, die der Idee nach geschlossene (im Sinne der Vollständigkeit .abgeschlossene) Systeme sind. Palästina ist weit davon entfernt, eine auch nur einigermaßen geschlossene Rechtsordnung zu haben. Die M e - j elI e, die für das Bürgerliche Recht die Grundlage darstellt, lässt weite Gebiete des Lebens unberücksichtigt. Die englische Gesetzgebung, die seit 20 Jahren unentwegt. Reparaturen, Anbauten, Umbauten und Neubauten vornimmt, hat in der Richtung auf Vervollständigung der Rechtsordnung Erhebliches geleistet. Dass dabei stets noch weite Gebiete ungeregelt bleiben, ist für englisches Empfinden kein Fehler. Man ist dort daran gewöhnt, ohne positive Regelung durch Statute law (Gesetzesrecht) auszukommen, man hat gewissermassen ein offenes -System der Rechtsordnung, die durch Weiterentwicklung der Grundgedanken des Common law und der Equity durch die Rechtsprechung ergänzt wird. Damit Vergleichbares geht jetzt auch in Palästina vor sich. Um aber dergestalt arbeiten zu können, bedarf die Rechtsprechung, wo gesetzliche Einzelregelungen fehlen, einer Anknüpfungsmöglichkeit. Diese gewährt ihr Art. 46 der Palestine Order in Council 1922 (POiC), die gemeinbin als die Verfassung Palästinas bezeichnet wird. Art. 46 ist die Grundlage für die Anwendung des Rechtes in Palästina. Er bestimmt, dass die Civil Courts (d. h. die staatlichen Gerichte, im Sinne von staatlich-weltlich und im Gegensatz zu den religiösen Gerichten) anzuwenden haben das ottomanische Recht, so wie es am Stichtag des 1. November 1914 in Palästina in Kraft stand oder durch spätere Anordnung der Mandatsmacht für anwendbar erkläri wird, ferner der von der Mandatsmacht bereits erlassenen oder noch zu erlassenden Gesetze (ordinances) und Verordnungen. Dem wird die bedeutsame Ergänzung hinzugefügt, dass, soweit diese Gesetze nicht ausreichten (shall not extend or apply) geurteilt werden solle in Ueberemstimmung mit den Grundsätzen des Common law und den Lehren der Equity, wie sie in England in Kraft seien. Doch seien Common law und Equity nur soweit heranzuziehen, als es die Verhältnisse Palästinas und seiner Einwohner gestatteten, und mit den Abwandlungen, die die örtlichen Umstände nötig machen könnten. Aus der umständlichen Sprache der POiC in allgemeinverständliche Wendungen übersetzt, besagt das nichts anderes, als dass Common law und Equity in Palästina subsidiär überall da zur Anwendung zu kommen haben, wo die einheimischen Rechtsquellen ottomanischer oder englischer Herkunft Tatbestände ungeregelt gelassen haben, wobei dem Richter die Befugnis gegeben ist für die Verhältnisse des Landes Ungeeignetes unangewendet zu lassen oder zweckentsprechend zu ändern. In der Bestimmung liegt der Keim zu manchen Streitfragen. In der eisten Zeit haben sich die palästinensischen Gerichte, insbesondere der' Supreme Court, wenig geneigt gesehen, von der Ermächtigung des Art. 46 Gebrauch zu machen. So ist z.B. abgelehnt worden, das Recht des Trust in Palästina einzuführen. Erst in den letzten Jahren, nachdem besonders die letzte Instanz, die noch über dem Supreme Court steht, das nicht oft angerufene Judicial Commitlee of the Privy Council nachdrücklichst auf Art. 46 hingewiesen hatte, ist das anders geworden. Jetzt ist es schon so weit dass der Supreme Court gelegentlich eine zu weit gehende Heranziehung englischer Rechtsgrundsätze durch untere Gerichte korrigieren muss. So sind die Dinge noch im Fluss. Bei alledem handelt es sich durchaus nicht um facbjuristische Streitfragen, die das grosse Publikum mit Recht kalt lassen könnten. Worum es geht, ist im wesentlichen die Grenzziehung zwischen der Herrschaft der Mejelle und der Galtung der nfodernen Grundsätze des englischen Rechts. Das ist von unmittelbarer Bedeutung für das praktische Leben. Die palästinensische Praxis hat den in England herrschenden Brauch der Bindung an ältere Urteile (Precedents) und der Bindung der unteren Gerichte an die Entscheidungen der übergeordneten übernommen. Verbindet sich mit diesem System des Gase law — d. h. der Fortentwicklung des Rechts durch Rechtsfälle — noch das sogenannte stare decisis, das Festhalten an dem einmal eingeschlagenen Wege, so kann das zu einer gewissen Starrheit der Rechtsübung führen, veränderte Anschauungen, bessere Erkenntnis können sich nur im Wege der Gesetzgebung durchsetzen. In England geht das höchste Gericht — das House of Lords — niemals von dem ab, wras es einmal als Grundsatz ausgesprochen bat. Der Supreme Court of Palestine ist diesem Vorbild nicht gefolgt und bat sich so die bei dem unfertigen Zustand des Landes auf lange hinaus notwendige Freiheit gewahrt, erkannte Irrtümer der Auffassung selbst zu verbessern. Da auch die letzte Instanz für Palästina, das Indiccel Commitiee of the Privy Council des stare decisis nicht kennt (ebenso übrigens der Supreme Court in Washington), besteht die Möglichkeit, gegen Auffassungen kritisch anzugehen, die Bedenken erregen. Alierdings kommt es nicht leicht zu einer Aufgabe älterer Recbtsauf-- fassuugen. Man wird damit zu rechnen haben, dass nach einiger Zeit über das Mass der Hereinnahme englischer Lehren eine endgültige Klarheit gewonnen sein wird, und dass dann das Hinweggehen über ältere Entscheidungen (to overrule) wieder sehr selten werden wird. (.Ein weiterer Aufsatz folgt) Jugendalija. Ueber die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Jugendalija enthält ein von der ..Jüdischen J u g e n d h i 1 f e herausgegebener Prospekt folgendes: Die Jugendalija umfasst Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren, die in Palästina auf gemeinschaftsmässiger Grundlage in praktischer Landarbeit, sowie in theoretischem Fachunterricht ausgebildet werden. Nach Ablauf der zweijährigen Ausbildung erhalten die Jugendlichen Arbeitsplätze in der Siedlung, in der "ihre Ausbildung erfolgt war. Bis Ende März 1938 sind 2184 Jugendliche durch die Jugendalija nach Palästina gebracht worden, von denen 958 ihre Ausbildung bereits beendet haben. Die Ausbildungskosten betragen monatlich 60 RM und können in Ausnahmefällen bis auf 45 RM ermässigt werden. Für gesetzestreue Jugendliebe bestehen besondere Gruppen, vor allem in dem religiösen Jugenddorf Kfar N o a r D a t i. Ueber alle weiteren Einzelheiten unterrichtet das Büro der Jüdischen Jugendhilfe E. V., Berlin-Charlottenburg 2, Kautstrasse 158, Sprechstunden: Montag bis Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr und nach telephonischer Vereinbarung (91 55 56/57). Der „Brit Chaluzbn Datiim" CBachadi, Berlin W:>0. Augsburger Str. 60. weist darauf hin, rja^s er in Deutschland über die folgenden landwirtschaftlichen Ausb'ildungsstätten für religiöse Jugendliche verfügt: Geringshof bei Fulda. Steckelsdorf bei Rathenow und Börnsdorf bei Leipzig. Ferner unterhält rr landwirtschaftliche Hachscharastätten in Italien, Dänemark und Holland.

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