Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 17 (1938)
- Issue
- 23 (9.6.1938)
- Date
- 1938-06-09
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 C.-V.-Zeifuhg Nr. 23 * 9. Junn938 eingesickert sein müsse. Die erste erfolgreiche" Erbohrung von Wasser erregte ein beispielloses Aufsehen. Nun wurden zahlreiche Bohrversuche unternommen, von denen manche ergebnislos blieben. Immerhin trug die systematische Wassersuche ihren Lohn davon. AVenn aucü die in Wassertanks angesammelten Vorräte infolge der Hitze vorzeitiger Verdunstung ausgesetzt waren, so gelang es doch da und dort, besonders im östlichen Tiefland, durch artesische Brunnen aus der;Erdtiefe Wasser heraufzuholen. Wo sich früher dürre' "Wüstensteppen erstreckten, tummelten nunmehr Herden auf nährender Weide umher. Trotz dieses bedeutenden Fortschrittes ist die Wasserfrage, ebenso wie in Libven, Äraa Wumlui Berlin W.JsKleisisti. 12 das Haus für geschmackv. bien und andernorts, eine Schicksalsfrage Australiens geblieben. Wurde der Kampf ums Wasser dem australischen Einwanderer von der Natur aufgezwungen, so hat er sich einen anderen bösen Feind durch eigene-Unvorsichtigkeit zugezogen. Das Fehlen der in den anderen Erdteilen hausenden Raubtiere hatte das Anwachsen der unübersehbaren Herden begünstigt. Jetzt rief der Australier selber einen tierischen Quälgeist herbei. So segensreich sich die Einführung der europäischen Haustiere ausgewirkt hatte, eine bösartige Landplage brach herein, als man 1S62 nichisahriend.das Kaninchen einführte. Nach einer ungeheueren Vermehrung fr.assen die verwilderten Kaninchen den Schafherden das Futter weg. Nun erst erkannte man die Gefahr und ging an die Uhren H£RSSR? iC&irs Goldwsren AnkaufG. S.U. 46548. W.30, Barbarossastr.U. Tel. 262132 Verfolgung des lästigen Schädlings. Durch engmaschige Kaninchenzäune suchte man die Schaflialtungsbetriebe - schlecht und recht zu schützen. Dann machte man gute Miene zum bösen Spiel und begann, das Kaninchen wirtschaftlich zu nutzen, indem man die Felle verarbeitete und das schmackhafte Fleisch als Gefrierfleisch versandte. Aber der Ertrag steht in keinem Verhältnis zu dem Schaden, den das Kaninchen dem australischen Landmann zufügt. Trotz dieser üebelstände hat sich Australien zu dem grössten WolierzeujTungpland der Welt entwickelt. Es liefert ein Viertel der gesamten Weltproduktion. Ein grosser Teil seiner Menschen lebt von der 'Wclierzeugung und dem Wollhandel, die in der wirtschaftlichen Struktur des Südostens und der Küstengebiete des Westens an erster Stelle stehen. Gewiss fehlen im Bilde der australischen Wollproduktion auch nicht die Schattenseiten. Die Schafschur verlangt sehr teuere Ar-' beitskräfte, die als Wanderarbeiter in den grossen Schafhaltungen tätig sind. Ferner ist der Abtransport der Wolle nach den Ausfuhrhäfen infolge der ungünstigen Verkehrsbedingungen'" ebenfalls kostspielig. Vor allem ist der australische Wollhandel durchaus auf den Export angewiesen und Waldemar Strayss judische Fabrikationssidtte chirurgischer Instrumente Berlin SW 68, Ritterstrasse 32 Aerztl. Einrichtungen, spez. txporr riiner Bezirksvertreter Dr. Weinberg, Schmargendorf, Krampasp\afz 2 daher vom Weltmarkt abhängig, dessen Preisschwankungen ihm in der vergangenen weltwirtschaftlichen Krise einen argen Stoss versetzt haben. Sicherlich ist dies der Punkt seiner geringsten Widerstandsfähigkeit. Dennochweiss der australische Landwirt sehr wohl, dass er seinen Wohlstand in erster Linie der Schafhaltung verdankt, weshalb er immer wieder durch Zuchtexperimente ihren Ertrag zu steigern versucht. Aus diesem Grunde sieht er das Umsichgreifen des Anbaus von Weizen mit stets stärkerem Misstrauen an. Denn Ackerbau und Schafzucht sind von altersher Gegner, die einander den Raum streitig inachen. Und schon nimmt der Weizenanbau infolge seiner Ausdehnung in den letzten Jahrzehnten ungefähr zwei Drittel der anbaufähigen Flache des Landes ein. Namentlich im Südosten, im Stromgebiet des Murray, hat er sich mächtig entfaltet und mittels künstlicher Bewässerung neue Gebiete hinzugewonnen. Vermutlich wird er, sobald die Wasserzufuhr geregelt ist, auch noch im Westen und im mittleren Osten, in Queensland, weiterhin sich ausbreiten. Freilich hat er mit denselben Schwierigkeiten zu kämpfen wie die mit ihm konkurrierende Wollproduktion: Dürre, Wassermangel, Kaninchen- und ausserdem Heuschreckenplage tun ihm ebenso Abbruch wie er auf der anderen Seite unter den hohen Arbeitslöhnen und der Abhängigkeit vom Weltmarkt samt seinen Schwankungen zu leiden hat. Dem ungeachtet ist Australierin die Reihe der grossen Weizenproduktionsländer der Welt überraschend schnell eingetreten. Bisweilen bringt es nicht weniger als drei Viertel seiner Weizenernte zur Ausfuhr. Im Vergleich mit der Wolle und dem Weizen fällt den übrigen Produkten nur eine Nebenrolle zu. In dem tropischen Klima von Queensland werden auf den Mais- und Zuckerrohrfeldern reiche Erträge erzielt, während Ananas und Bananen in herrlichen Sorten gedeihen. Weinbau und Obstzucht treffen wir in Südaustralien an. Wegen der Ungunst der Küsten wird die Seefischerei bisher nur in geringem Umfang betrieben. Doch sind die Perlen- und Austernfischerei dort heimisch, daneben der Schildkrötenfang. (Wirdfortgesetzt) Dr. Fritz Friedländer. Brasiliens Staatsangehörigkeitsrecht In den letzten Monaten hat die brasilianische Regierung mehrere Gesetze publiziert, die für die Rechtsstellung der in Brasilien lebenden Ausländer von Wichtigkeit sind. Den wanderungspolitisch bedeutsamsten Teil dieser Neuregelung bilden naturgemäss die Anfang Mai d. J. erlassenen Einwanderungsvorschriften, die in Nr. 21 der C.-V.-Zeitung vom 26. Mai 1938 bereits ausführlich gewürdigt sind. Daneben verdient aber noch ein anderes Gesetz besondere Beachtung: das neue brasilianische Staatsangehörigkeitsgesetz. Bei Ausgestaltung des Staatsangehörigkeitsrechts standen der brasilianischen Gesetzgebung zwei Prinzipien zur Auswahl: das jus sanguinis und das jus soli. Das jus sanguinis besagt, dass die Staatsangehörigkeit eine'r Person nach der ihres Vaters bestimmt wird (bei unehelichen Kindern ist die Staatsangehörigkeit der Mutter massgebend). Nach dem jus sali dagegen gilt der Grundsatz, dass die Staatsangehörigkeit eines Landes .jeder erwirbt, der in dem betreffenden Staatsgebiet geboren ist. gleichgültig, ob seine Eltern eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen v oder nicht. Die neue brasilianische Gesetzgebung hat den Grundsatz des jus soli rezipiert. In der Kegel gilt also jeder in Brasilien Geborene als brasilianischer Staatsangehöriger, selbst wenn die Eltern Angehörige eines fremden Staates sind. Der Geburt im brasilianischen Staatsgebiet steht nach ausdrücklicher Bestimmung des Gesetzes die Geburt in brasilianischen Flugzeugen, Kriegs- oder Handelsschiffen gleich. Aber auch dem jus soli ist in dem brasilianischen Gesetz eine gewisse Konzession gemacht: die im Ausland geborenen Kinder von Brasilianern ■können nämlich die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erwerben, sofern sie ein Jahr nach Erlangung dor Volljährigkeit einen entsprechenden Antrag stellen. Neben dem Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt regelt das brasilianische Gesetz die Naturalisation. Voraussetzung der Naturalisation ist, dass der Ausländer in Brasilien zehn Jahre lang ununterbrochen wohnt und im brasilianischen Heere gedient hat. Ausserdem muss er die portugiesische Sprache beherrschen, hinreichende Mittel zu seinem und seiner Familie Unterhalt besitzen und sich einwandfrei geführt haben. Schliesslich darf er keine politischen Ideen vertreten, die den im Lande herrschenden entgegengesetzt sind. Das Verfahren bei der Naturalisation klingt deutlich an die Einbürgerungsbestimmungen der Vereinigten Staaten an. Es beginnt damit, dass der Ausländer, der sich naturalisieren lassen will, einen entsprechenden Antrag bei dem Gericht seines Wohnortes stellt. Sodann wird eine Sitzung anberaumt, in der in Gegenwart des Staatsanwalts an den Ausländer die Frage gestellt wird, ob ■er die Angaben seines Antrages bestätigt. Nachdem der Naturalisationsanwärter diese Frage bejaht hat, muss er einige Artikel aus der Verfassung vorlesen. Alsdann vermerkt der Richter in dem Protokoll, dass der Antragsteiler hinreichende Kenntnis der portugiesischen Sprache besitzt. Auch Zeugen werden in der Sitzung vernommen, die auszusagen haben, ob die übrigen für die Naturalisation erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, insbesondere also, ob der Naturalisationsanwärter moralisch einwandfrei und finanziell gesichert ist. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft kann Fragen stellen und Einwendungen erheben. Ebenso ist jeder brasilianische Bürger berechtigt, auf Bedenken gegen die Einbürgerung hinzuweisen. Nach Abschluss des mündlichen Verfahrens und dem Vortrag des Staatsanwalts fällt der Richter seine Entscheidung. Damit ist das Verfahren aber noch keineswegs abgeschlossen, denn nun werden die Akten der Regierung zugeleitet und durch das Sicherheitssekretariat oder andere zuständige Organe begutachtet. Erst dann geht das gesamte Material an den Justizminister und den Minister für öffentliche Angelegenheiten. Hier wird die endgültige Entscheidung getroffen. Vorher werden aber noch das Aussenministerium und die Minister für Arbeit, Industrie und Handel gutachtlich gehört. Wird dem Naturalisationsantrag stattgegeben, so erlässt der Bundespräsident ein Dekret, das nach Gegenzeichnung des Justizministers publiziert wird. Das Dekret -wird dem zuständigen Gericht zugestellt und in öffentlicher Sitzung dem nun Naturalisierten überreicht. Vor Empfangnahme der Urkunde hat der Eingebürgerte zu schwören, dass er seine Pflichten als Staatsbürger treu erfüllen und auf alle Rechte aus seiner früheren Staatsangehörigkeit verzichten werde. Auch die Dauer des Einbürgerungsverfahrens ist in dem neuen Gesetz geregelt; sie darf nicht weniger als ein Jahr betragen; anders ausgedrückt: Zwischen dem Antrag des Naturalisationsanwärters und der endgültigen Entscheidung muss mindestens der Zeitraum eines Jahres liegen. Die Naturalisation, die sich nicht auf den Ehegatten und die Kinder des Naturalisierten erstreckt, hat zwar die Wirkung, dass das brasilianische Bürgerrecht erworben wird. Doch stehen dem Eingebürgerten nicht alle - politischen Rechte zu. die die ..geborenen Brasilianer" besitzen. Beispielsweise bestimmt die Verfassung (Artikel 51), dass nur ,.geborene Brasilianer" zu Vertretern im Bundesrat gewählt werden dürfen.' Ebenso muss der Bundespräsident ..geborener Brasilianer" sein (Artikel Sl). Gleiches, gilt für die Staatsminister (Artikel 88). Ausser dem Erwerb, der Staatsangehörigkeit regelt das neue brasilianische Gesetz auch ihren Verlust. Die Staatsangehörigkeit geht verloren, sofern ein Brasilianer freiwillig eine fremde Nationalität erwirbt oder ohne Genehmigung in die Dienste einer ausländischen Regierung tritt. Ferner kann der Naturalisationsakt widerrufen werden. Voraussetzung hierfür ist, ' dass der Eingebürgerte eine den Interessen Brasiliens schädliche Tätigkeit entfaltet. Schliesslich ist ein Verzicht auf die durch Naturalisation erworbene Staatsangehörigkeit möglich. Nach den Vorschriften des neuen Gesetzes liegt eine Yerzichtserklärung darin, dass der Eingebürgerte auf mehr als zwei Jahre in sein Herkunftsland zurückkehrt. Aufenthalt in einem anderen nichtbrasilianischen Staat gilt bei fünfjähriger Dauer als Verzicht. Nur wenn der Eingebürgerte später nach Brasilien wieder zurückwandern will und dartut, dass sein Aufenthalt im Ausland durch wichtige Gründe gerechtfertigt ist. kann er den Verlust der Staatsangehörigkeit abwenden. Das neue brasilianische Staatsangehörigkeitsgesetz ist am 26. April d. J. in Kraft getreten. Ueber Naturalisationsgesuche, die_ in diesem Zeitpunkt bereits anhängig waren, wird nach dem früher geltenden Recht entschieden. Alle später gestellten Naturalisationsanträge unterliegen den neuen Vorschriften. Dr. St—g. In unserem Aufsatz „Brasiliens neues Einwanderungsrecht" (C. V.-Zeitung vom 26. Mai) muss es an der betreffenden Stelle richtig heissen: „Alleinreisende Personen, die jünger als 18 oder älter als 60 Jahre sind, erhalten grundsätzlich kein Visum, mit Ausnahme der Fälle, die in den (noch nicht erlassenen) AusführungsVorschriften vorgesehen sind." Auslandsnachrichten Litauen Von jüdischer Seite wurde der Armee ein Feldhospital geschenkt, das aus zwei grossen Wagen besteht mid besondere Einrichtungen für Bestrahlungen und Zahnbehandlung enthält. Polen Eine Landeskonferenz junger Aerzte nahm in K a 11 o w i t z eine Erschliessung an, in der die Einführung des numerus nullus an der Universität und die Zulassung jüdischer Aerzte nur " noch für jüdische Krankenhäuser gefordert wird. Eine Landeskonferenz junger Rechtsanwälte in Posen stellte die gleichen Fordem Mimann & Gerson ISEÄi Berlln-WeJssensee, Lottuingenstr. 23 56 315<t. rungen auf und verlangte, die Streichung einer grösseren Zahl von jüdischen Anwälten aus den Anwaltsüsten, um das richtige Verhältnis zwischen den jüdischen und nichtjüdischen. Juristen herbeizuführen. Der geschäftsführende Aussenuss des höchsten Rates der Rechtsanwälte beschloss in einer ausserordentlichen Sitzung in Warschau, die Liste der Anwaltek?»ndidafen, für die nächsten fünf Jahre zu schliessen. Die jüdischen Anwälte Alexander Margo Ii es und Leib Landau protestierten dagegen und erreichten die Annahme eines Zusatzantrages, wonach Kandidaten im vierten Jahr des Vorbereitungsdienstes zu den Prüfungen und zur Berufsausübung noch zugelassen werden sollen. Die Landeskonferenz der Reserveoffiziere in Lemberg nahjn einen Antrag auf Ausschluss der Juden aus der Vereinigung an und demonstrierten öffentlich für die Entfernung von Juden aus der polnischen Armee. Die Polizei zerstreute die Ansammlungen. Rumänien Ministerpräsident Miron Cristea hielt in C z e r n o w i c z vor Zivilbeamten eine Ansprache. Er sagte u. a., die Durchführung des Gesetzes über die Revision der Staatsangehörigkeit werde eine befriedigende Unterscheidung zwischen den loyalen und eingeborenen Ele* menten der Minderheiten und jenen herbeiführen, die auf illegale Weise ins Land gekommen seien. Jedes Mitglied einer nationalen . Minderheit, das in Rumänien geboren sei, und dessen Loyalität ausser Zweifel stehe, werde den Schutz und die Rechte des Staates gemessen. Die illegalen Einwanderer hingegen würde man in jene Staaten zurückschicken," aus denen sie gekommen seien. Schweden Am 16. Juni begeht König Gustav V. seineu SO. Geburtstag. In den" Synagogen des Landes wird aus diesem Anlass ein von Oberrabbiner Dr. Markus Ehrenpreis verfasstes Dankgebet gesprochen werden. Nach dem Gottedienst begeben sich der Oberrabbiner und der Präsident der jüdischen Gemeinde Stockholms in den königlichen Palast, um dem Herrscher persönlich ein Exemplar des Gebetes zu überreichen. Schweiz Das Mitteilungsblatt des Centrai-Büros des W e 11 s tu d e n t e n w e r.k e s in Genf bringt einen Bericht über die hebräische Univers;4ät in Jerusalem, deren Leistungen im Jahre 1937 be sonders hervorgehoben werden. Uruguay Der neugewählte Präsident des Landes, Signor B a 1 g o m i e r, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der jüdischen Gemeinde von Montevideo eine Bekanntmachung, in der es u. a. heissi: ».Uruguay ist dünn bevölkert und braucht Einwanderer, aber hauptsächlich Landwirte, denn wir wollen kein Arbeitslosenproblem aufkommen lassen. Ich glaube nicht, dass es hier eine nennenswerte judenfeiad-liche Bewegung gibt, wenn auch unter kleinen'Handelsleuten der "Stadt eine gewisse Unruhe über die Konkurrenz der jüdischen Einwanderung und ihren modernen Geschäftsmethoden besteht. Aber es ist unwahrscheinlich, dass aus dieser Stimmung eine dauernde judenfeindliche Strömung erwächst. Ich verstehe, dass Juden, die gezwungen sind, ihre Wohnländer zu verlassen, nach neuer Zuflucht Ausschau hallen. Uruguay ist bereit, 'für seinen Teil an der Lösimg dieses Problems mitzuarbeiten. Weder Verfassung noch Gesetz des Landes kennen Unterschiede der Religion oder der Abstammung. Ein plötzliches Ansteigen der Einwandererzahl kann daher nur Gesetze auslösen, die zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Gleichgewichts notwendig sind." Nach den Wahlen in Südafrika Gr. H. JOHANNESBURG. Anfang Juni. Man erwartet allgemein von der Beruhigung nach den Wahlen eine Hebung des Geschäf's- und Wirtschaftslebens. Vor allem fühlen sich die Juden Südafrikas erleichtert darüber, dass die mit den Wahlkämpfen verbundene Erregung der öffentlichen Meinung abklingen kann, zumal man überzeugt ist, dass die Regierung ihr Versprechen, keine die Juden diskriminierende Massnahmen zu treffen, halten wird. Dagegen sind die Sorgen der neu eingewanderten Juden unverändert gross. Sie sehen das Wahlergebnis nicht unter dem Gesichtspunkt der von den einzelnen Parteien erzielten Sitze im Parlament, sondern sie betrachten die Anzahl der abgegebenen Stimmen, die aus der folgenden Tabelle zu ersehen sind: Partei Zahl der abgegeben. Stimmen % Zahl der Sitze 1938 1-1933 % lflssjiaas Tftiittid Partv 445 000 50 111 (in) 74 (79) Nationalist t'arty 245 000 28 27 ( 21) 18 (15) Dominion Party ) ) 8 ( 5) 5 ( s) Latour Party ) 190 000 ) 22 3 ( i) 0 ( 2) Socialist Party ) ) 1 ( 1) 1 (1) Insgesamt 880 QÖ0 100 150 G48) 100 (100)- Insgesamt waren 1100 000 Wahlberechtigte vorhanden, von denen 84 Prozent gewählt haben. Erwähnenswert ist ferner, dass zu diesen 150 Abgeordneten noch drei weisse Vertreter der, ,,natives" treten, die nicht neu gewählt wurden. Noch immer hat die Regierung Herzog—Smuts die Zweidrittelmehrheit im Parlament und wird also in den nächsten fünf Jahren ihre Politik mit Festigkeit vertreten können. Die Divergenz, welche zwischen der Zahl der auf die Parteien entfallenden Stimmen und ihrer Vertretung im Parlament klafft, erklärt sich daraus, dass, wie in England, nicht Parteien, sondern einzelne Kandidaten gewählt werden. So kommt es, dass alle Stimmen eines durchgefallenen Kandidaten verlorengehen. Welche Haltung wird bei diesen 'Stimmenverhältnissen die Regierung gegenüber der Opposition, vor allem gegenüber den Forderungen der National Party einnehmen?- Es könnte geschehen, dass das neue Naturalisationsgesetz deren Forderungen entgegenkommen wird, wie das schon vor der Wahl beim Erlass des neuen Einwanderungsgesetzes vom 1. Februar 1937 geschehen war. Trotz alledem gehen die Juden mit grösserer Ruhe als zuvor an den Aufbau ihrer Existenz, um sich in das Land einzugliedern, das ihnen zur neuen Heimat ge- ' worden ist oder doch recht bald werden soll. * Deutsche Reichsangehörige, die nach dem 30. Juni dieses Jahres als Touristen oder Einwanderer nach der Südafrikanischen Union oder in das Mandatsgebiet Deutsch-Südwestafrika einreisen-wollen, müssen im Besitz eines gültigen Visums sein. Die Gebühren betragen 6,50 RM. In Berlin ist die Gesandtschaft der Union von Südafrika (W 35, Tiergartenstrasse 17) zuständig. — Bei der. Einführung des Sichtvermerks für Grossbritannien war zunächst (vgl. C.-V.-Zeitung Nr. 22 von 193S) Südafrika von der Neuregelung ausgenommen .worden. Geschäftliches (ausser Verantwortung der Redaktion) Einem Teil der heutigen Asu.'gabc licet ein Prospekt der Firma, \T. Israel Berlin C 2. Spandaucr Strasse — Künigsirass-c bei Ferner erhalten unsere Le-ser in Berlin einen Prnspekl der Firma. Roscnhain, Berlin, Leipziger Strasse 72—74 ..Jirl Kurfürsteudaram 23:2. Chefredakteur: Dr. Alfred Hirschberg. Stellvertretender Chefredakteur: Dr. Emst G. Löwen- U) a 1. Verantwortlich für die Aufnahme von Bildern und für Sport: Dr. Er n s t G. Löwen thal, für Feuilleton: Hans Oppenheimer. Sämtlich in Berlin. Für Rücksendung unverlangter Einsendringen ist Frcinmschlag beizufügen. , Leiter der Anzeigen-Abteilung und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: F r i e d rieh Ya- I h an . Berlin DA. L Vi. 37715." PI (?. "Vorlag- .TüdisH,or Central-Vcroin e. V., IWlbi V Einser Sir -J-> Dn,<-Ic der Buchu. Tiefdruck Gesellschaft mbH., Berlin SW 68. /