Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 17 (1938)
- Issue
- 22 (2.6.1938)
- Date
- 1938-06-02
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 14 C.-V.-Zeifung Nr.22*2.Junil938 , bund jüdischer Frontsoldaten und Jüdische Gemeinde Berlin) zur sog. ILA. N- Warburg streifte dann die Möglichkeiten der Erschliessung neuer Länder, die er im einzelnen durchaus nicht pessimistisch beurteile. Zum Renten - Altersversorgung u. and. Versicherungen Victor Sand, Berlin C. 2, Neue Promenade 4. Tel. 42 60 85. Schluss versprach der Präsident des Hilfsvereins eine immer bessere Konstruktion der Arbeit des Hili'svereins und forderte seine Zuhörer auf, die materiellen Grundlagen für dessen in den nächsten Jahren immer dringlicheren Aufwendungen zu schaffen, durch die die Tätigkeit der anderen wichtigen Organisationen im jüdischen Leben Deutschlands nicht beeinträchtigt zu werden brauche. Im Anschluss an das Hauptreferat sprachen Max Hermann Maier (Frankfurt a. M.) über „Praktische Auswanderungsfragen" und Thekla Kaufmann (Stuttgart) über „Die jüdische Frau in der Auswanderung". Arbeitsrecht aus aller Welt Argentinien Die im Jahre 1934 geschaffene und im September 1936 in Kraft getretene Mutterschafts Versicherung erfasste im Jahre 1937 bereits etwa 80 000 Versicherte, obwohl die Durchführung zunächst auf die Bundeshauptstadt Buenos Aires beschränkt worden ist. Den Versicherten wird eine Entschädigung für den während des Wochenbetts entgangenen Lohn gewährt, ferner erhalten sie die Kosten der Niederkunft ersetzt. Während bisher für die Gewährung von Leistungen aus der Mutterschaftsversicherung eine Anwartschaftszeit von neun Monaten erfüllt sein musste, ist diese Bestimmung zugunsten der Versicherten vor kurzem aufgehoben worden. Australien Die Arbeitsbedingungen der Ladenangestellten von Sidney und Umgebung sowie von Newcaatle sind durch Entscheidungen des Gewerbeausschusses erheblich verbessert worden. Danach müssen Lebensmittelgeschäfte. Modegeschäfte, Eisenhandlungen, Geschäfte für Rundfunkgeräte und verschiedene Gemischtwarengeschäfte künftig von Montag bis Donnerstag um 17% Uhr, am Freitag um 20/i- Uhr, Sohnabends um 1214 Uhr sehliessen. Ausserdem ist von 11% Uhr bis 14 iK Uhr eine zweistündige, am Freitagabend überdies noch eine einstündige Ruhepause zu gewähren. Für Gastwirte, Tabakläden, Fischgeschäfte, Konditoreien, Bäckereien, Blumenläden, Friseurgeschälte und Zeitungsläden sollen anderweitige Oeffnungs- und Schliessungszeiten festgesetzt werden. Den Untertagearbeitern der Me- 't a 11 b e r g w erke in Neusüdwales ist das Kecht auf die 40-Stunden-Woche zugesprochen worden. Die Bestimmungen für Fabriku n d Ladengeschäfte, die im wesentlichen soziale Verpflichtungen der 'Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten ent- Herrsnu. Bamensc'nneiderei, HeiHttenniaehsr halten, und die von den einzelnen Bundesstaaten Australiens erlassen worden sind, werden nach vorliegenden Berichten sehr streng durchgeführt. So wurde in Tasmanien jede amtlich registrierte Fabrik mindestens einmal im Verlauf eines Jahres .besichtigt. Bei der Besichtigung prüften die BeamteD des Gesundheitsministeriums, ob die Arbeitnehmer unter befriedigenden gesundheitlichen Bedingungen beschäftigt werden. Aehnliche Besichtigungen erfolgten-auch in Queenstand. Um ein zuverlässiges Bild über den Umfang der Gewerbeaufsicht in Australien zu gewinnen, seien einige Zahlen angeführt, aus denen sich die Anzahl der Fabriken und der in ihnen beschäftigten Arbeitnehmer sowie die Zahl der Ladengeschäfte und der in ihnen beschäftigten Arbeitnehmer ergibt. Diese Zahlen lauten für 1936737: Fatorikeii Ladengeschäfte Betriebe | Arbeiti nehrrer Betriebe Arbeitnehmer Queensland 4589 | 42i24 11 724 34 842 Westaustrailcn 2783 i j 26 406 9 074 32 487 nicht ermittelt 170 0S4 nicht ermittelt 43102 Aus diesen Zahlen geht hervor, dass allein in den angeführten drei Bundesstaaten weit über 30U 000"'Beschäftigte zu betreuen waren. In der australischen Arbeitsgesetzgebung ist — ähnlich wie in der Südafrikanischen Union — 'dem Arbeitsministerium das Recht eingeräumt, rückständigen Lohn zugunsten der Arbeitnehmer einzutreiben. Von diesem Recht ist, wie sich aus den Berichteu (vgl. IRA 1938, 457 ff., 441) ergibt, in erheblichem Umfang Gebrauch gemacht worden. Allein in Tasmanien gelang es den zuständigen Beamten, rückständige Löhne im ^Gesamtbeträge von 1376 Pfund Sterling einzutreiben, in Queensland belief sich diese Summe sogar auf 11913 Pfund. Eine besondere Entwicklung hat das gewerbliche Schlichtungswesen in Australien genommen. Die Zahl der von staatlichen Gewerbegerichten gefällten und vollstreckten Schiedssprüche hat sich in der letzten Zeit dauernd erhöht. Das Verbot der S o n n t a g s a r b e"i t ist streng durchgeführt worden. Lediglich in vierzehn Fabriken der Bekleidungsindustrie im Staate V i k t o r i a wurden Ausnahmen zugelassen. Schliesslich wurde erhöhtes Gewicht auf die Durchführung der gesetzlichen Bestimmung gelegt, welche die Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmern gewisser Berufe, die gezwungen sinöT, in der Nähe der Arbeitsstätte zu wohnen, eine anständige und würdige Unterkunft zu gewähren. Kuba Die Regierung hat einen Ausschuss eingesetzt, der Grundsätze aufstellen soll, die für den Aufbau der verschiedenen Zweige der Sozial» versieh e r u n g massgebend sein können. Der Bericht soll u. a. über den Aufbau der Krankenversicherung, der Invaliden- und Altersversicherung für die gesamte werktätige Bevölkerung und der Arbeitslosenversicherung erstattet werden. Durch ein Gesetz ist die bestehende Mutterschaftspflichtversicherung zusammengefasst und abgeändert worden. Die bestehenden Kassen sind zu einem einzigen Verband zusammengeschlossen worden. Die Versicherten haben "Anspruch auf Bar- und Sachleistungen unter der Voraussetzung, dass sie innerhalb der letzten zwei dem Antrag vorangehenden Jahre mindestens fünf Monate lang Beiträge gezahlt haben. Jede Versicherte erhält für sechs Wochen vor und sechs Wochen nach der Entbindung eine Barleistung, die dem Reallohn der Empfängerin entspricht, jedoch nicht weniger als 1.25 Pesos und nicht mehr als 4 Pesos pro Tag betragen darf. Ferner hat die Versicherte Anspruch auf den unentgeltlichen Beistand einer Hebamme oder eines Arztes. Auch der Ehemann kann von der Versicherung eine Pauschalsumme und die unentgeltliche Behandlung seiner Frau verlangen, wenn er während der letzten 10 Monate vor der Entbindung einen bestimmten Beitrag bezahlt hat. Die Pauschalsumme beträgt 25 Pesos (IRA, 1938, 468 f.). Mexiko Die Arbeitszeit in der Seidentextilindustrie (IRA 1938, 453) ist auf acht Stunden am Tag und auf 48 Stunden in der Woche festgesetzt worden. Ueberstunden sind mit dem doppelten Normallohn zu bezahlen und dürfen von einem Arbeitgeber nicht öfter als dreimal in der Woche je drei Stunden verlangt werden. Als wöchentlicher Ruhetag ist einheitlich der Sonntag festgesetzt worden, der voll zu bezahlen ist. Ferner gelten als bezahlte Feiertage der 7. Januar, der 1. Mai, der 16. September, der 20. November und der 12. Dezember. Hat ein Arbeitnehmer ein halbes Jahr in demselben Betriebe gearbeitet, so erwirbt er einen Anspruch auf drei, nach einem Jahr auf sechs Tage Urlaub. Niederlande Die Arbeitezeit und der bezahlte Urlaub sind in den Niederlanden neu geregelt worden. Max Goldstein. Berufsstruktur in Uebersee I. Mexiko und Chile In der letzten Wanderungsbeilage der C.-V.- Zeitung (Nr. 20, vom 19. Mai) wurde ein Teilgebiet der wirtschaftlichen und sozialen Lage südamerikanischer Länder — die neuen Siedlungsprobleme in Chile und Uruguay — behandelt. Ein nicht minder wichtiger Faktor zur Erkenntnis der wirtschaftlichen und sozialen Situation einzelner Länder, die bei der Auswanderungsplanung.— auch wenn ihre gegenwärtigen Bestimmungen einer grösseren Einwanderung entgegenstehen — nicht aus dem Auge verloren werden dürfen,'bildet die Berufsstruktur der Bevölkerung. Sie lässt Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Gliederung des Landes zu und vermag, wenn man ihre Entwicklung über längere Zeiträume verfolgt, Aufschlüsse über Veränderungen in der Bedeutung einzelner Wirtschaftszweige für die gesamte Wirtschaftssituation des betreffenden Gebietes zu geben. Die wirtschaftsstatistischen Untersuchungen in den meisten südamerikanischen Ländern leiden allerdings daran, dass die Aktualität der zur Verfügung stehenden Ziffern vielfach zu wünschen übrig lässt. Die Erhebungen finden meist nur in grossen Abständen statt, und die Verarbeitung des dabei gewonnenen Materials nimmt gleichfalls recht viel Zeit in Anspruch. So liegen für Mexiko und Chile die letzten Berufszählungen etwa sieben Jahre zurück, sie geben damit den Stand der Berufsstruktur um die Jahreswende 1930/31 wieder. Da aber in beiden Fällen gewisse Vergleichsmöglichkeiten mit den zehn Jahren vorher erfolgten Erhebungen bestehen und man auch die allgemeine Eutwicklungsrichtung nach 1931 keimt, so wohnen den Zahlen doch auch heute noch gewisse Erkenntnismöglichkeiten inne, die für die jüdische Auswanderung von Interesse sind. Es ist allerdings davor zu warnen, die mexikanischen Ziffern ohne weiteres auf das übrige Mittelamerika und die chilenischen Zählen auf andere Länder des südamerikanischen Kontinents zu übertragen, denn beide Länder nehmen in wirtschaftlicher Hinsicht innerhalb ihres politischen Raumes gewisse Sonderstellungen ein. Mexiko ist nicht nur der grösste miltelamerikanische Staat, sondern auch in seiner wirtschaftlichen Entwicklung schon weit fortgeschrittener als die meisten übrigen Länder dieser Zone. Das Hegt nicht nur an seiner Grösse, sondern vor allem auch daran, dass es im Norden an" die Vereinigten Staaten grenzt — die Geographen rechnen" auch -den grösseren nördlichen Teil Mexikos bis etwa zum Golf von Tehuantepec noch zum nordamerikanischen Kontinent — und von dessen wirtschaftlichem Wachstuni nach verschiedenen Richtungen beeinflusst wurde. Und in Chile spielt die Industrie Wirtschaft, vor allem wenn man den Bergbau hinzurechnet, schon länger eine grössere Rolle im Wirlschaftsaufbau als bei den meisten anderen südamerikanischen Ländern. Wenn man sich unter Berücksichtigung dieser Ueberlegungen zunächst die Berufsstruktur Mexikos nach der angegebenen letzten Berufszählung betrachtet, so ergibt sich folgendes Zahlenbild, wobei die Ziffern in Prozenten der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung zu verstehen sind: Berufsgruppe Männer Frauen in % in % Land-, Forstwirtschaft, Fischerei 72,3Vo 6,9%> Bergbau und Steinbrüche . . . l.OVo — Industrie und Handwerk .... U,S"/o 28,2% Verkehrswesen.......2,1% 0,2»/« Handel, Finanzwesen, Hotels . . 4,7% 10,7% Beamte und Militär......2,9% 2,S% Freie und geistliche Berufe . . . 0,7% 5,2% Hausangestellte u.a. häusl. Dienste 1,1% 35,5% Nicht oder nur ungenügend bezeichnete Berufe......3,4% 10,5% Diese Uebersicht zeigt die überragende Bedeutung, die die Landwirtschaft in Mexiko hat, der Industrie und Handwerk in der zweiten und der Handel mit den verwandten Berufen an der dritten Stelle folgen. Dabei ergibt sich das eigenartige Bild, dass in den zuletzt genannten Wirtschaftszweigen der Anteil der Frauen (gemessen am Prozentsatz aller erwerbstätigen Frauen) grösser ist als der der Männer. Es scheint also, dass sich in Mexiko die weiblichen Arbeitskräfte in den nichtlandwirtschaftlichen Berufszweigen verhältnismässig stärker betätigen als die Männer, die zu nahezu dreiviertel aller Berufstätigen von der Landwirtschaft und verwandten Gebieten in Anspruch genommen werden. Dass der Anteil der Frauen, wie in allen anderen Ländern, in der Gruppe ..Häusliche Dienste" überwiegt, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Wenn man diese Zählung mit der zehn Jahre vorher erfolgten vergleicht, so findet man die Tatsache der fortschreitenden Industrialisierung bestätigt. Während im Jahre 1921 erst 3,7 Prozent der Gesamtbevölkerung (also nicht wie oben nur der Erwerbstätigen) in Industrie und Handwerk , tätig waren, sind es zehn Jahre später bereits 4,2 Prozent. Leichte Steigerungen "zeigen auch die Gruppen Bergbau und Steinbrüche, Verkehrswesen sowie Beamte und Militär, während der Anteil der in der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei Tätigen von 24,4 Prozent der Gesamtbevölkerung auf 21,9 Prozent zurückgegangen ist. Man kann auf Grund der allgemein bekannten Tatsachen annehmen, dass sich diese Entwicklung auch in Mexiko in den letzten Jahren fortgesetzt und der Ausbau hauptsächlich der verarbeitenden Industrie weiter zugenommen hat. Die mit dem Handel in Verbindung stehenden Berufe (einschliesslich Finanz- und Hotelwesen) scheinen sich dagegen in der zur Verfügung stehenden Vergleichszeit nicht weiter ausgedehnt, sondern eher leicht zurückgebildet zu haben." Ob dieser mit der übrigen Entwicklung nicht in Uebereinstimmung stehenden Tatsache nur zufällige Ursachen oder andere Erhebungsmassstäbe zugrunde liegen, ist an Hand der vorliegenden Zahlen nicht zu beurteilen. Ein etwas anderes Bild zeigt die Berufsstruktur Chiles. Nach der Zählung von Ende 1930 waren hier, (ebenfalls in Prozenten der erwerbstätigen Bevölkerung) beschäftigt in: Berufsgruppe Männer Frauen in % in % Landwirtschaft und Fischerei . . 41,1% S,T% Bergbau und Steinbrüche . . . 6,6% 0,2% Industrie .......... 17,5% 3L4% Handel.......... 10,2% 9,7% Verkehr.......... ö,7B/o 1.2% Beamte und Militär ...... 5,2% 3,0% Freie Berufe und persönl. Dienste (einschl. Vergnügungsgewerbe u. Sport).......... 1T4% 5,3% Hausangestellte ....... 1,1% 29,0% Andere Berufe....... 2,5% 4,2% Arbeitslos ......... 8,7% 7,3% Auch hier spielt die Landwirtschaft in der Berufstätigkeit der Männer die überragende Rolle, aber der Anteil der in Industrie und Bergbau tätigen ist schon recht hoch. Der Handel hat, wie die Ziffern zeigen, eine erhebliche Bedeutung. Interessant ist, dass, gemessen an allen erwerbstätigen Frauen, der. Anteil der in der Industrie beschäftigten sogar den der Hausangestellten etwas übersteigt. Auch im Handel sind die Frauen noch stark vertreten. Im ganzen zeigt das Berufsbild Chiles eine bereits verhältnismässig stark gegliederte Wirtschaft und einen recht erheblichen Anteil der industriellen und handelsmässigen Tätigkeiten. Dass dies schon länger der Fall ist, bestätigt ein Vergleich mit der Berufszählung zehn Jahre früher, der jedoch nicht ganz einwandfrei durchgeführt werden kann, weil zu dieser Zeit die Arbeitslosen noch nicht getrennt, sondern in ihren ursprünglichen Berufszweigen gezählt wurden. Es sei deshalb auf eine nur verwirrende Gegenüberstellung der Zahlen verzichtet. Aber schon damals hatten Industrie, Bergbau und Handel in der Berufsgliederung eine beachtliche Bedeutung. Am stärksten von der Arbeitslosigkeit erfasst scheinen bei der jüngsten Zählung im Vergleich zur vorhergehenden die industriellen Berufe gewesen zu sein, während ein Rückgang der in der Landwirtschaft Tätigen mehr auf die allgemein für diese Länder gültige Entwicklungstendenz zurückzuführen sein dürfte. Wie aus dem Artikel in Nr. 19 der C.-V.-Zeitung hervorging, lässt sich die chilenische Regierung in den letzten Jahren den Ausbau' der Landwirtschaft wieder stärker angelegen sein, weil die Industriewirtschaft bereits einen für südamerikanische Verhältnisse recht hohen Stand erreicht und die Weltwirtschaftskrise den Absatz der Produkte erschwert hat. Die Landwirtschaft dagegen scheint noch erheblich ausbaufähig, was auch für die Handelsbilanz Chiles von Vorteil wäre. H. W—I. (Weitere Aufsätze folgen.) Im Jüdischen Auswandererlehrgut Gross- Breesen sind einige Plätze frei geworden. Meldungen sind bis zum 15. Juni zu richten an den Leiter, Professor Dr. Curt Bondy, Jüdisches Auswandererlehrgut Gross-Breesen bei Obernigk in Schlesien. Im Lehrgut NeuendorJ wird eine orthodoxe Gruppe eingerichtet, die an der praktischen und theoretischen Ausbildung in allen Zweigen der Landwirtschaft "voll teilnimmt und von einem orthodoxen Jugendführer geistig betreut wird. Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Die monatlichen Kosten "betragen 65,— RM bis 75,— RM. Für Minderbemittelte ist in den meisten Fällen ein. Zuschuss erhältlich. Anmeldungen für Jungen und Mädchen mit Angabe der Zahlungsmöglichkeiten sind bis zum 5. Juni zu richten an: Agudas Jisroel, Berlin N4, Johannisstrasse 8, oder an: Noar Agudati, Bundesleitung, Berlin N4, Artilleriestrasse 31. Der Jüdische Frauenhund ruft seine Mitglieder zur Beteiligung an der E i n k J e i <j u n g de r nach Palästina auswandernden Jugendlichen auf. Zu diesem Zwecke sollen die Zweigstellen und Ortsvcrcine, deren Nähstuben im Winter für die jüdische Winterhilfe tätig waten, ihre Arbeitskraft nunmehr in den Dienst der Kinder- und Jugend ali ja stellen. Die gleiche Aufforderung richtet der Frauenbund an die jüdischen Haushaltungsschulen, Schneidereifachsehulen und Mädchenvorlehren. Der Aufruf weist darauf hin, dass die geltenden, relativ günstigen Einwamlerangsbestinimungcn für Jugendliche nach Paliistina unter allen Umständen ausgenutzt werden müssten. Zur Einkleidung eines jeden jungen Menschen sei bei sparsamster Berechnung ein Betrag von 450 RM erforderlich, der weder von den Angehörigen noch von den Organisationen aliein aufgebracht werden könnte. Alle fertiggestellten Gegenstände sind an das Depot der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendali ja Berlin-Charlottenburg 2, Kantstr. 158, unter gleichzeitiger Kenntnisgabe au den Frauenbund zu senden. „Singen und Zeichnen — Wege zu künstlerischem Verständnis." Das zweite der in Nr. 21 der C.-V.- Zeitung vorn 2S. Mai veröffentlichten Bilder stellt Schüler beim Zeichenunterricht dar, wie er in der Thcodor-Hcrzl-Schule, Bcrlin-Chariottcnburcr, erteilt wird. Beschwerden über das Ausbleiben dei C.-V.-Zeitung, Umleitemünsche sind stets dem zuständigen Post« amt (Zeitungsdelle), das auch Bestellungen entgegennimmt, zu unterbreiten. Die richtigen Möbel f.Ubersee Kombination und Anbaumöbel zweckentsprechend J praktisch / dauerhaft Bernhard Rosen&und Walter Rosenbund-JIIgen Tischlermeister Tischler Tel Aviv, Rechov Hayarkoh 149 Bln. O 34, Kopemikusstr. 32 Fernruf: 58 01 02 Practica (Ins Handeisregister eingetragen) Inkasso, HandeJsauskunfte, Transfer, Auswanderungen, Vermögensverwaltungen und alle Beratungen auf wirtschaftlichem, juristischem und finanziellem Gebiet Tel. 2 95 93 Merwedeplein 25 Amsterdam Z. AUSWANDERN? IHach Palästina, Nord- oder Südamerika? WerlieferibierfürSpez.-Möbe!einrichtungen? NATÜRLICH! Die bekannte große MÖbelhandlling Goifschalk & Ulm, Essen (Ruhr) Fernruf 27654 Sie brauchen nicht nach Zeichnungen zn kaufen Stets viele Einrichtungen für die einzelnen Länder — auch Einzel- und Doppelbettcouches — vorrätig. Erste Ref. 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