Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 17 (1938)
- Issue
- 18 (5.5.1938)
- Date
- 1938-05-05
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 C.-V.-Zeifong Nr. 18 * 5.Mall933 Ernte des Jahres 1937 vornehmlich in der Produktion von Mais, Weizen. Hafer, Gerste und MEG Mascbiaeflla AIM: Aufzüge - Reizungen BERLIN SW Sam.-Nr. 66 23 75/6 Reis habe diesen Wechsel hervorgerufen. Die Handelsbilanz von Argentinien, die in den letzten Jahren günstig gewesen sei, habe sich schnell in ihr Gegenteil verkehrt. Argentinien müsse, um mit den gegenwärtigen Schwierigkeiten fertig zu werden, schon heute die Reserven früherer Jahre angreifen. Charakteristisch sei, dass der amtlich notierte Kurs des Pesos wesentlich tiefer liege als der am freien Markt gezahlte. Weitere Kennzeichen seien die Kapitalflucht, die starke Nachfrage nach Staatspapieren und die Klagen der Anleihegläubiger über eine zu geringe Rendite* Bei alledem müsse jedoch berücksichtigt werden, dass ein reiches Land mit den Möglichkeiten Argentiniens dauernde oder unüberwindliche Schwierigkeiten nicht befürchten müsse. Sie trügen vielmehr stets vorübergehenden Charakter, und nach ihrer Ueberwindung würde eine schnelle allgemeine Besserung eintreten. Voraussetzung sei freilich die Wiederkehr guter Ernten und erhöhte Preise; dann aber werde der Wohlstand zurückkehren und mit ihm das Vertrauen des internationalen Kapitals. Währungsmassnahmen in der Welt Auslandsnaehrichten Brasilien Der brasilianische Präsident hat ein Dekret unterzeichnet das die Fräse des Erwerbs der Staatsangehörigkeit neu regelt. Das Dekret bestätigt, dass Kinder, die auf dem brasilianischen Territorium geboren werden, die Staatsangehörigkeit des Landes ipso jure erwerben. Japan Der japanische Botschafter in London, S. Yoshida, dementierte in einer Erklärung das Gerücht, dass in Japan eine aniijüdische Bewegung bestehe. Das japanische Volk hege keine Vorurteile gegen die Juden, und die japanische Regierung behandle die Juden nach den gleichen Grundsätzen wie andere Fremde. Kanada Im Jahre 1937 sind in Kanada insgesamt 15101 Einwanderer angekommen, das sind 29,7 Prozent mehr als im Jahre 1936. Hiervon stammten aus Nordeuropa 1144, aus dem britischen Weltreich 2859 und aus USA 5555. Von den Einwanderern waren (IRA 1938, 379) 3573 Einwanderer erwachsene Männer, 6127 erwachsene Frauen und 5402 Kinder unter achtzehn Jahren. Unter den erwachsenen Männern waren 1223 Bauern, 349 ungelernte Arbeiter, 483 Mechaniker, 662 Kauileute. 803 verteilten sich auf verschiedene freie Berufe. Ferner waren unter den Einwanderern 648 Hausangestellte über und 137 unter IS Jahren. Die überwiegende Mehrheit der Einwanderer nahm in den Provinzen Ontario und Quebec ihren Wohnsitz. Paraguay Der Staatsminisfer von Paraguay, Luis Riart, hat sich veranlasst gesehen, das vielfach aufgetauchte Gerücht öffentlich zu dementieren, wonach Paraguay im Begriff sei, eine von Juden gebildete Fremdenlegion in Europa zusammenzustellen,- um.-r die Feindseligkeiten gegen Bolivien im Gran-Chaco-Konflikt mit Hilfe dieser Truppe aufzunehmen. Schweden Der wohlbekannte schwedisch-jüdische Pädagoge und Sozialarbeiter Dr. Arthur Bendixon ist in Stockholm im Alter von 79 Jahren gestor-_ ben. Er war Herausgeber einer pädagogischen Zeitschrift und hatte ein Heim für Einwanderer aus Deutschland gegründet, wo kostenlos Mahlzeiten ausgegeben wurden: das Heim wird unter der Leitung seines Sohnes weitergeführt werden. Vereinigte Staaten Präsident Roosevelt hat den früheren Vorsitzenden der United Steel Corporation, Mr. Myron C. Taylor, zum amerikanischen Vertreter in der in Bildung begriffenen Internationalen Flüchtlingskommission ernannt. Der Kommission wird u. a. auch Mr. Paul B a e r w a 1 d . der Vorsitzende des American Joint Distribution Comznittee. angehören. Die Regierung der USA hat die Einwanderungsquoten für Deutschland und Oesterreich vereinigt. Danach beträgt die G°- samtquote für deutsche uud österreichische Einwanderer 25 947. Die bisherige österreichische Quote betrug 11413. Die neue Quote tritt am 1. Juli in Kraft. In einer Erklärung, die der Vorsitzende d^r Vereinigung Polnischer Juden, Mr. Benjamin Winter, und der Geschäftsrührende Direktor Mr. Z. Tydel in Amerika anlässlich der bevorstehenden 30. Tagung des Verbandes veröffentlichten, wird u. a. darauf hingewiesen, dass die Tagung dazu dienen solle, die Verbindung zwischen den polnischen Juden in Amerika und ihren Angehörigen in Polen noch enger zu gestalten. Die amerikanische Judenheit könne den polnischen Juden nicht nur finanziell, sondern auch in moralischer und geistiger Beziehung helfen. Die Tagung, die am 8. Mai stattfindet, sei dazu bestimmt, diese Hilfe zu organisieren. Der Staatssekretär des Innern, Harold L. Ickes, ruft in einer Öffentlichen Erklärung die Bevölkerung der Vereinigten Staaten auf, den 450 000 - Dollar - Drive der amerikanischen „O R T"-Gesellschaft zu unterstützen. Er weist darauf hin, dass die Sammlung bestimmt ist, für Massen erwerbsloser Juden einen Weg zu neuer Lebensmöglichkeit zu eröffnen. ■ Fachärztliche Versorgung jüdischer Wohlfahrtspfleglinge in Berlin Im Ansehluss an die in Nr. 15 der C.-V-Zeitung vom 14. April 1938 mitgeteilte Rundverfügung des Oberbürgermeisters der Reichshauptstadl Berlin über die wohlfahrtsärztliche Versorgung jüdischer Hilfsbedürftiger durch jüdische Aerzte ist nunmehr eine Rundverfügung über die fachärztliche Versorgung jüdischer Wohlfahrtspfleglinge erlassen wor- Asohaltlerungen TSWSt-Jii* Pflasterungen. Bürgersteigre. — Telephon: 9247 56 den (..Aerzteblatt für Berlin und Kurmark", Heft 18, vom 30. April 1938). Für die ärztliche Versorgung hilfsbedürftiger Juden ist eine Anzahl jüdischer Fachärzte zugelassen worden. Diese Fachärzte sind ohne jede Ausnahme befugt, wohlfahrtsärztliche Versorgung für Juden zu übernehmen. Die wohiiahrtsärztliche Versorgung sonstiger Hilfsbedürftiger ist ihnen verboten. Die Inanspruchnahme der zugelassenen jüdischen Fachärzte ist nur möglich,"wenn der behandelnde praktische Arzt fachärztliche Behandlung sachlich für unbedingt erforderlich hält und die Ueberweisung an einen Facharzt veranlasst Um die beschleunigte Ueberführung der laufend unterstützten Juden aus der Behandlung deutscher Fachärzte in die Hand jüdischer Fachärzte'2u ermöglichen, ist mit der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands, Landesstelle Berlin, vereinbart worden, dass, wenn für einen solchen jüdischen Hilfsbedürftigen ein Krankenschein für das zweite Kalendervierteljahr (1. April bis 30. Juni 1938) schon ausgestellt und dieser Krankenschein einem deutschen Facharzt übergeben worden ist, der deutsche Facharzt den Juden mittels des Krankenüberweisungsscheins an einen zugelassenen jüdischen Facharzt zu überweisen hat. Die Tätigkeit aller zugelassenen jüdischen Aerzte ist nicht auf ihren Wohnbezirk begrenzt. Die jüdischen Wohlfahrtspatienten haben also unter allen zugelassenen jüdischen Aerzten völlig freie Wahl. Gebührenansprach des ausgewanderten jüdischen Anwalts Ein Mandant verweigerte einem ausgewanderten jüdischen Anwalt die Zahlung der Vertretungskosten mit der Begründung, er rechne mit einem Schadensersatzanspruch auf. Der Schaden sei dadurch entstanden, dass der Kläger aus freien Stücken nach Palästina ausgewandert sei und sein Mandat zur Unzeit niedergelegt habe. Das Landgericht Berlin (253 S. 4809 37) hat in Uebereinstimmung mit dem Amtsgericht den Einwand des Mandanten für unbegründet erklärt. Die Kündigung des Mandats sei nicht zur Unzeit erfolgt, da der Mandant Zeit gehabt habe, einen anderen Anwalt zu bestellen. Die Kündigung sei auch nicht ohne wichtigen Grund erfolgt. Der jüdische Anwalt sei im Herbst 1935 nach starker Schrumpfung seiner Anwaltsgeschäite und nach Verlust des Notariats, seiner Haupteinnahmequelle, ausgewandert. Demnach sei sein« Auswanderung nicht willkürlich erfolgt. Rechtsanwalt Dr. Martin Isaac, Berlin. Seit der grossen Weltwirtschaftskrise zu Anfang dieses Jahrzehnts hat die Freizügigkeit des zwischenstaatlichen Geld- und Kapitalverkehrs wesentliche Einbussen erfahren. Der Versuch, Wirtschaftspolitik durch Währungsmanipulationen zu treiben, hat damals ziemlich weite Kreise gezogen und bis in unsere Tage bei vielen Ländern zu einer Labilität der Währungsverhaltnisse geführt. Sie entstand in erster Linie dadurch, dass eine erhebliche Anzahl für den Welthandel wichtiger Länder vom Goldstandard abging. Im Zusammenhang damit sahen sich viele von ihnen ausserdem genötigt, zum Schutze ihrer abgewerteten Währungen und zur Erhaltung der vorhandenen Reserven an Gold und ausländischen Devisen zu Restriktionen im Geld- und Kapitalverkehr mit dem Ausland zu schreiten, was neben anderen Wirkungen auch zu einschneidenden Veränderungen in den Aussenhandelsbeziehungen geführt hat. Abwertung und Devisenrestriktion stehen allerdings in keinem ursächlichen Zusammenhang, und es gibt einige für die Weltwirtschaft besonders wichtige Staaten, bei denen entweder nur eine Abwertung ohne Devisenrestriktionen, oder aber umgekehrt lediglich Devisenrestriktionen ohne Abwertung vorgenommen wurden. Im ersten Fall hat es sich dann meist um eine im wesentlichen wirtschaftspolitisch bedingte Massnahme Uhren HE.RB£RT KÄTS Goldwaren Ankauf G.B.II. 48548. W.30, Barbarossastr.U. Tel. 262132 gehandelt, durch die — neben den innerwirtschaftlichen Wirkungen — die Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft des betreffenden Landes auf dem Weltmarkt verbessert werden sollte, während es im zweiten eben gerade darum ging, durch die Beschränkungen im Zahlungsverkehr nach dem Ausland die Parität der Währung auf der alten Höhe zu halten. Wenn man die grösseren W7elthandelsländer überblickt, so findet man, dass mindestens 43 von ihnen die Goldparität aufgegeben oder verändert haben. Die meisten Währungsveränderungen, 17. fielen in das Jahr 1931, in dem bekanntlich auch England die Goldparität aufgehoben hat. Der englischen Massnahme sind damals die Dominions gefolgt, ferner die durch ihre Handelsbeziehungen mit England stark verbundenen nordischen Staaten sowie einige süd- und mittelamerikanische Länder. Von den für Auswanderer besonders interessierenden Gebieten seien u. a. genannt: Australien, Kanada, Palästina, lerner in Süd- und Mittelamerika Bolivien, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua und San Salvador. Vorangegangen waren von den südamerikanischen Staaten bereits 1929 Argentinien und Uruguay, und 1932 folgten Peru, Ekuador und Chile, sowie ausserdem Südafrika. Einen wichtigen Einschnitt für die Währungsverbälinisse der Welt bedeutete auch das Jahr 1933, wo neben Kuba u. a. das wichtigste überseeische Einwanderungsland für Juden aus Europa, die Vereinigten Staaten von Nordamerika, eine Währungsabwertung vornahmen. Erst viel später, im Jahre 1936, folgte als letztes der englischen Dominions Neuseeland. Von den 43 Ländern, die die Goldpariät ihrer Währung offiziell aufgehoben haben, haben bisher lediglich fünf eine neue Goldparität eingeführt, und von diesen auch wieder einige nur vorläufig. Zu diesen zählen von den namentlich aufgeführten Staaten USA (vorläufig), Kuba (vorläufig) und Ekuador (vorläufig). Noch erbeblich bunter sieht das Bild der Länder aus. die Devisenrestrikti. onen vorgenommen bzw. solche wieder aufgehoben haben. Soweit zu erkennen ist, sind es insgesamt 38 wichtigere Welthandelsländer, die auf diesem Gebiet zu Schutzmassnahmen griffen. Fast die Hälfte von ihnen fällt auch hier in das Jahr 1931. Zehn Länder haben ihre Devisenbestimmungen inzwischen wieder aufgehoben oder so gemildert, dass dies einer Aufhebung gleichkommt, zwei von ihnen, Ekuador und Irau, tuussten sie allerdings später wiedereinführen. Im Jahre 1931 griffen u. a. zu dem Mittel der Devisenrestriktion Argentinien, Brasilien, Bolivien. Chile, Ko'umbien, Nicaragua und Uruguay. 1932 folgten Ekuador, Costariea, Japan und Paraguay, später u. a San Salvador (1933). Cuba und Honduras (1934) und schliesslich im Jahre 1936 Venezuela. Wir haben in dieser Aufzählung, wie übrigens auch in der vorhergehenden über die Goldparitäten, die europäischen Staaten ausser Betrachtgelassen. Immerhin sei bemerkt, dass die meisten von ihnen Devisenbestimmungen irgendwelcher Art, teils leichtere — teils eingreifendere, erlassen haben. Die wichtigste Ausnahme ist England,- daneben Holland, Belgien (im Jahre 1935 im Zusammenhang mit der Abwertung nur kurz für wenige Monate eingeführt), die Schweiz, Norwegen und Schweden. Zu den zehn Ländern, die ihre De vis engl Alt mann & Gerson Irl Berlin-Weissensee, Lothiingenstr. 23 GrabdenkmSl8r bbegräbnisse 23 50 3154. bestimm ungen wieder aufgehoben haben, gehören insbesondere einige süd- und mittelamerikanische Staaten, davon allein drei im Jahr 1937. Das spiegelt bis zu einem gewissen Grad den Nutzen wider, den gerade auch einige der kleineren Länder des amerikanischen Kontinents aus dem bis Mitte vergangenen Jahres dauernden Aufschwung der Weltkonjunktur ziehen konnten. Zu diesen Gebieten zählen Bolivien. Kolumbien. Paraguay. Nicaragua. Cuba und San Salvador. Ekuador hatte, wie erwähnt, im Jahre 1935 versucht, die 1932 eingeführten Bestimmungen wiederaufzuheben, musste sie aber bereits 1936 erneut einführen. In vielen Fällen wird der Auswanderer also damit zu rechnen haben, dass ihn sein Weg — wenn er nicht nach USA oder den englischen Dominions kommt — in Länder mit einer mehr oder weniger strengen Devisenbewirtschaftung führt. Das gilt namentlich für den grössten Teil der Staaten in Süd- und Mittelamerika. Er wird dies bei seinen Plänen in verschiedener Richtung beachten müssen. Dazu gehört u. a., dass er sich vorher orientiert, wie die Einfuhrbestimmungen sind; denn mancher, der mit europäischen Vertretungen nach Uebersee kommt, wird auf diesem Gebiet unter Umständen Schwierigkeiten begegnen- Er wird sich vor allem auch . über die zwischen seinem Zielland und . anderen Staaten bestehenden Clearing- oder Verrechnungsabkommen, die oft entscheidend Bezugs¬ und Absatzländer bestimmen, Klarheit verschaffen müssen. Sonst kann es vorkommen, dass er mit den besten Vertretungen mangels Zählungsmöglichkeiten keine Geschäfte machen kann. Wenn auch eine Weiterwanderung für den mit etwas -Kapital Auswandernden von einem Land in ..ein anderes nicht zur Regel gehört, so muss doch darauf hingewiesen werden, dass sie in Ländern mit Devisenbewirtschaftung nicht immer ohne weiteres leicht durchführbar sein wird. Und schliesslich sei auch noch, daran erinnert, dass bei etwa geplanten Unterste tzungszahlnngen von draussen an zurück« bleibende Verwandte» stets vorher die Möglichkeit devisenmässiger Beschränkungen in Betracht gezogen werden muss, damit auf beiden Seiten Enttäuschungen vermieden werden.. Diese wenigen Hinweise mögen genügen, um zu zeigen, wie notwendig es ist, vor der Auswanderung über die Währungsverhältnisse in dem als Ziel gewählten überseeischen Land genaue Erkundigungen einzuziehen. H. W—I. Oesterreich Nach einer Mitteilung des erzbisehöilichen Ordinariats von Wien haben alle Ebesc'hliessungsorgane in Oesterreich in Trauungsfällen, in denen ihnen bekannt ist oder nachgewiesen wird, dass der eine Beteiligte Vollarier, der andere Volljude ist. deren Aufgebot oder Verheiratung bis auf weiteres zurückzustellen. Ist in einem solchen Fall einer der Beteiligten Ausländer, so ist an das Amt des Reichsstatthalters zu berichten. 'eraen über das Ausbleiben der C.-V.-Zeitung, Umleite wünsche sind stets dem zuständigen Post' amt (Zeitungsstelle) zu unterbreiten. - Die Bc zugsgebühren sind an den Briefträger zu zahlen. Chefredakteur: Dr. Alfred H" i' r s c h b e'f e. Stellvertretender Chefredakteur: Hr. Erasi G Löwen-, thal. \erantwortlich für die Aufnahme von Bildern und für Sport: Dr. Ernst G. Löwe n t fa 3.1'. Sämtlich in Berlin, Für Kücksendnug unverlangter Einsendungen ist Freiumschlag beizufügen. Leiter'der An zeigen-Abteilung und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen. Friedrich Nathan, Berlin. DA. I. Vj. 37 715 PI 6. Verlag: Jüdischer Centrai-Verein e. \\. Berlin W 15 Einser Strasse 42. Druck der Buch u. Tiefdruck Gesellschaft ro»>H. Berlin SW 68. 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