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Central-Verein-Zeitung · 1938-04-07 · 14 (7.4.1938) · page 1

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
17 (1938)
Issue
14 (7.4.1938)
Date
1938-04-07
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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ALLGEH EINE ZEITUNG DES JUDENTUMS Geschäftsstelle (Verlag, Schriftleitung, Anzeigenannahme, Yertriebsabteilung): Berlin W15, Emser Str. 42. Fernspr.: 928141-45. Telegr.-Adr.: Centralglauben, Berlin. Postscheckkonten: Berlin 70344, Prag 77218, Zürich VIII26 363. Bankkonto: Mosler, Süsskmd & Co., BerlinW8. Die G.-V.-Zeifang erscheint wöchentlich am Donnerstag. Redaktionsschluss: Dienstag. Bestellungen nimmt jedes Postamt und die Geschäftsstelle entgegen. Zustellung erfolgt durch die Post, dw die Gebühren durch den Postboten erhebt. Bezugspreis vierteljährl. 81 Rpf. (einschl. 22,74 Rpf. Postz-eitungsgebühr) zuzügl. 18 Rpf.; Bestellgeld. Für Ausland vierteljährl. 2,30 RM (umgerechnet in die Landeswährung) einschl. Zusteligebühren. Einzelnummer 10 Rpf. (Ausland 20 Rpf.). Im Falle höh. Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachlief, od. Rückvergütung der gezahlten Beträge. — Anzeigengebührcn: Preisliste 6 gültig. Die 12gesp. mm-Zeile 20 Rpf., f. Stellengesuche 10 Rpf., f. Familiehanzeigen 16 Rpf., weit, ermäss. Grundpreise s. Preisl. Einzelanzeigen nur geg. Vorauszahl. — Anzelgenschluss: Dienstag. Platzu. Datenvorschriften ohne Verbindlichkeit. Die Neuordnung' Butan Jude» ~&m$Uj^.U&3m9M9MSCmB de^ jikdisclieii Gemeinde wesens v*» i9«aS m«^«»» Die Reiehsregierung hat am 28. März ein Gesetz über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigimgen erlassen, das die jüdischen Gemeinden aus Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Wirkung vom 1. April d. J. in rechtsfähige Vereine des bürgerlichen Rechts umwandelt. WIt geben den Wortlaut dieses Gesetzes auf der zweiten Seite dieser Nummer wieder. Die Reichsvertretung der Juden in Deutschland, gez. Dr. Baeck, erlässt aas diesem Anlass nachstehende Proklamation: „Durch das Reichsgesetz über die .Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultus- Vereinigungen vom 28. März 1938 ist bestimmt, dass die jüdischen Synagogen- ' gemeinden und ihre Verbände die Stellung als Körperschaften des öffentlichen Rechts verlieren. Sie tragen fortan den Charakter rechtsfähiger Vereine des •bürgerlichen "Rechts. Durch diese Massnahme wird die Stellung der Gemeindemitglieder zu derjenigen Synagogengemeinde, der sie angehören, nicht berührt Türe. Verpflichtungen gegenüber ihrer Gemeinde bestehen unverändert fort. Im Rahmen der neuen Form verbindet das gleiche rechtliche und sittliche Band die Gemeinde und ihre Mitglieder. Unverändert werden die jüdischen Kultusvereinigungen und ihre Verbände als privatrechtliche Körperschaften sich weiterhin ihrer Aufgabe der kulturellen und sozialen Betreuung ihrer Mitglieder widmen. Unverändert besteht die rechtliche und sittliche Pflicht jedes Gemeindemitgliedes, durch finanzielle Leistungen und durch Teilnahme am Gemeindeleben wirtschaftlich und moralisch der Gemeinde und den Einrichtungen der jüdischen Gemeinschaft zu dienen. * So einschneidend die gesetzliche Massnahme auch ist, das Fortbestehen der jüdischen Kultus Vereinigungen ist dadurch in gesetzlicher Form ohne Zwischenstadium fortlaufend gesichert. Die wichtigen Arbeiten, die die Gemeinden gerade in heutiger Zeit zu erfüllen haben, und die ihre Arbeitsgebiete ja über die Aufgaben der reinen Kultusvereinigungen stark erweitern, hätten auch eine nur vorübergehende Erschütterung schwer ertragen. Die Fragen der Wohlfahrt, der Auswanderung, der Schulen, der Fortbildung der heranwachsenden Jugend, der Neuausbildung und Umschichtung, wie die Fürsorge für die Jungen und für die Alten stellt an die Gemeindemitglieder, die nun automatisch Vereinsmitglieder geworden sind, die gleichen moralischen und materiellen Anforderungen wie bisher. Wer zur jüdischen Gemeindesteuer verpflichtet und veranlagt war, hat heute den gleichen Betrag mit der gleichen Pünktlichkeit und seelischen Hilfsbereitschaft an die Kultus Vereinigungen als Mitgliedsbeitrag zu zahlen; er muss wissen, dass er rechtlich genau so zur Zahlung verpflichtet ist wie bisher. Alle Organe der bisherigen Gemeinden: Vorstand, Repräsentantenversammlungen, Ausschüsse sind weiter verhandlungs- und vertretungsberechtigt. Sie amtieren weiter. Die Arbeit der Gemeinden geht unverändert fort. Bisher waren die Rechtsverhältnisse unserer Gemeinden in den verschiedenen Ländern, ja sogar vielfach in den verschiedenen Landschaften, die früher einmal selbständige Staaten waren, durch besondere Gesetze geregelt; so im grösseren Teil Preussens durch das Judengesetz von 1847. Alle diese Regelungen brachten mehr oder weniger einschneidende und genaue Vorschriften über die Organisation der Gemeinden, zum Teil auch der-Gemeindeverbände. Soweit diese gesetzlichen Vorschriften Lücken der Satzungen der Gemeinden ausfüllen, gelten sie als Satzungsbestimmungen weiter. Ueberall enthalten diese Vorschriften den Grundsatz der automatischen Mitgliedschaft, d. h.: Wer als Kind eines Gemeindemitgliedes geboren wird, ist Mitglied; und wenn ein Gemeindemitglied in eine andere Gemeinde übersiedelt, wird es auch dort wieder automatisch Gemeindemitglied. Was auf die Dauer von den geltenden Heinrich Stahl, der Vorsitzende des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, vollendet am 13. April sein 70. Lebensjahr. Das seiner Obhut anvertraute grosse Schiff sucht in schwerer See rechten Kurs zu halten. Unentwegt steht Heinrieh Stahl mit seiner erstaunlich grossen und ganz ungeschmälerten Arbeitskraft auf der Kommandobrücke. Weder die Last der Jahre, noch die Schwierigkeit der Aufgabe, auch nicht die Bürde der Verantwortung haben ihn zu beugen vermocht. Nur der Kalender zeigt an, dass das Patriarchenalter erreicht ist. Es scheint uns verfrüht, jetzt schon das jüdische Werk dieses rastlos weiter Schaffenden zu würdigen. Wohl aber wollen wir den persönlichen Anlass nutzen, um klarzustellen, weshalb wir am 13. April voll Anerkennung und Dankbarkeit an Heinrich Stahl denken. Im Schicksals jähre 1933 hat der damals 65jährige die Leitung der grössten und für die gesamte jüdische Arbeit in Deutschland wichtigsten Gemeinde übernommen. Mit Mut und Opferbereitschaft unterzog er sich der völlig unübersehbaren Aufgabe. Man brauchte ihn, — und er war da. Das charakterisiert den Mann besser als vieles andere. Seitdem legt Heinrich Stahl seinen Weg im Lichte der jüdischen Oeffentlichkeit zurück. Durch seine Berufung kam eine Persönlichkeit eigener Prägung ans Ruder. Ein ideenreicher Wirtschaftler, ein weltkundiger Kaufmann, gewohnt, allein zu entscheiden, zu befehlen, Herr des Betriebes zu sein. Von dem Wunsche beseelt, mit jedem wichtigen Arbeitszweig, mit jedem Mitarbeiter unmittelbar verknüpft zu sein. Stets bereit, neue Erkenntnisse aufzunehmen, zu lernen, der raschen Entwicklung Rechnung zu tragen, ging Heinrich Stahl mit einem weit aufgeschlossenen jüdischen Herzen ans Werk. Kein Bürokrat, in keinem Sinne des Wortes. Ein unermüdlich fleissiger Mann, ebenso bemüht um die grossen Probleme wie um die kleineren Alltags fragen. Die jüdische Wohlfahrt- und Sozialarbeit,' der er schon vorher sein warmes Interesse zugewandt hatte, blieb sein Lieblingsdezernat Hier wirkte er anregend und verwaltend, aber auch mit persönlichen Opfern, wenn die ordentlichen Mittel nicht ausreichten. Eine so eigengeprägte Persönlichkeit ist kein bequemer Partner. Ihr liegt es mehr, sich durchzusetzen, als einen" Ausgleich herbeizuführen. Wer Heinrich Stahl im Bestimmungen erhalten bleibt, was von den Gemeindesatzungen endgültig in den neuen Rechtszustand hinüberdauert, wo sich Aenderungen als notwendig, vielleicht auch als erwünscht erweisen werden (nach dem Vereinsrecht des BGB kann die Austrittsfrist bei Kündigung der Mitgliedschaft auf zwei Jahre festgesetzt werden), das kann erst übersehen werden, wenn die vom Gesetz in Aussicht gestellten Ergänzungs- und Durchführungsbestimmungen ergangen sind. Wir denken, dass vieles von dem, was in der Arbeit bewährt ist, überhaupt oder im Wesen bestehen bleiben wird. Auf jeden Fall gilt: Die Gemeinden setzen ihre Arbeit fort. Die Gemeindemitglieder erfüllen weiter ihre Pflichten gegenüber ihrer Gemeinde. kleineren und grösseren Kreise am Verhandlungstisch kennengelernt hat, weiss das. So kam es zu Kontroversen und dazu, dass an dieser Stelle mitunter die Klingen \ach. einer Badierung von Professor Erich Wolfsfeld fot. Sonnenfeld gekreuzt wurden. Dem Freunde wurde in sachlicher Schärfe aufrichtig die Meinung gesagt. Aber nie gingen die Ansichten so weit auseinander, dass die Kluft für einen ehrlichen Brückenschlag zu breit war. Einig im Ziel, in der grossen Linie, haben wir uns auch über den Weg wieder verständigt. Seit jeher stand Heinrich Stahl unserem Jüdischen Central-Verein als treuer und grosszügiger Freund nahe. Ein wesentlicher Teil seiner. geistigen Lebensgrundlage stammt aus den Quellen der C-V.¬ Gedankenwelt. Den Vorsitzenden unserer Vereinigung, den früheren wie dem jetzigen, hat er stets ein weitgehendes Vertrauen geschenkt. In vollster Anerkennung seiner Persönlichkeit und mit bestem Dank für seine Leistung bringen wir Heinrich Stahl heute unsere herzlichen und aufrichtigen Glückwünsche dar. Möge er der bleiben, der'er ist! Noch viele, viele Jahre! Dr. Herzfeld, Essen. dem religiösen Jugendtag der „ Union for Progressive Judaism" hat Rabbiner Dr. Ignaz Maybaum am 3. April 1938 in der Synagoge Friedenstempel Berlin eine Rede „Aufbruch im Glauben" gehalten, deren wesentliche Teüe wir hier veröffentlichen. Maybaum ist unseren Lesern als Verfasser der Schriften „Parteibefreites Judentum" und „Neue Jugend und alter Glaube** sowie aus zahlreichen Veröffentlichungen an dieser Stelle und im „Morgen" bekannt. Er ist ein starker Rufer zwischen den Fronten und über die Fronten hinweg. Seine Stimme gilt keiner Partei, er will das alte ewige Judentum für diese Zeit und für die Aufgaben dieser Zeit und damit durch diese Zeit und ihre Aufgaben hindurch rar die Zukunft. Wir geben dieser Stimme bei uns Raum, weil die jüdische Gegenwart Menschen sucht, die einer solchen Stimme Echo sein können. Die Redaktion. Wenn wir uns anschicken, über unser, jetziges Schicksal, das Wanderung heisst, vom Gesichtspunkt des jüdischen Glaubens zu sprechen, so wird uns sofort deutlich, dass der Gegenstand unseres Nachdenkens nicht bloss ein Problem von hier und heute ist. Das Judentum selbst, das ganze jüdische Schicksal ist es, in dessen Leidenstiefe wir hinabblicken, und es ist die Frage, ob wir nur das Dunkel sehen, oder ob wir auch das Licht sehen, das da leuchtet Es ist die Frage, ob wir nur das Leid sehen oder auch die E r w ä h 1 u n g. An die entscheidendsten, an die letzten Fragen des Judentums rühren wir, wenn wir über unser jetziges Schicksal nachdenken. Denn jüdische Geschichte ist und war immer Wanderungsgeschichte. Schon die erste Frage des jüdischen Auswanderers: Soll ich nach Palästina gehen oder nach Uebersee? ist eine Frage, die dem Juden zur Glaubensfrage wird. Und da der grössere Teil der zur Auswanderung drängenden Massen aus Mittel- und Osteuropa nicht nach Palästina gehen kann, wäre es der religiöse Bankerott des Judentums, wenn seine Lehrer und Führer nicht in der Lage wären, diesen Massen zu zeigen, wie ihr Weg in die Welt ein jüdischer sein kann, wie die jüdische Auswanderung nach Uebersee ein heiliger Weg sein kann, so heilig, wie der Weg Jehuda Halevis nach Zion. Es wäre der religiöse Bankerott des Judentums, wenn wir nicht mehr zeigen könnten,, wie die jüdische Existenz in der Zerstreuung, in der Diaspora, in der Weltdiaspora mit einem Auftrag Gottes an den Juden verknüpft ist. Wie sehr die Verheissung „ . . . Ich sammle euch aus allen Ländern und bringe euch zurück auf euren Boden" (Ez. 36.24) zur jüdischen Lehre gehört und ein nicht wegdenkbares Stück der jüdischen Lehre ist, wie sehr diese Ver- In dieser Nummer finden unsere Leser u.a.: Die Aufsätze: Das Echo des Roosevett-Vorschlags Die Lebenshaltungskosten in Uebersee Maa Dreyfuss: Ais Minenangestellter in Chile — Dr. Hugo Lachmanski: Franz Molnars „Delila" — Herbert Wiesenthai: Probleme der Wirtschaftsgeographie — Leo Hirsch: Als die Maharani den Seder gab Die Beilagen: Das Blatt der jüdischen Frau — Wirtschaft der Woche — Sportblatt — Palästina- .. Umschau — Die Wanderung BeinricH Stitltlsum 70. Geburtstag

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