Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 17 (1938)
- Issue
- 8 (24.2.1938)
- Date
- 1938-02-24
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 8» 24. Februar 1938 C-V.-Zeifung Seite 7 Konferenz für Auswandererhilfe in Genf In Genf tagte eine von dem Oberkommissar des Völkerbundes für die Auswanderer aus Deutschland, General Sir Neill Malcolm, einberufene Zwischenstaatliche Regierungskonferenz unter Vorsitz des holländischen Vertreters Loudon. Zugegen waren die Bevollmächtigten von vierzehn Staaten (Cuba, Belgien, Dänemark, England, Frankreich, Holland. Norwegen, Polen, Portugal, Schweiz, Schweden, Spanien,^ Tschechoslowakei) und Norman B e n t w i c h t London, und Rechtsanwalt F e r u c c i. Paris, als Vertreter von 25 privaten Organisationen, die an dem Hilfswerk für Auswanderer beteiligt sind. In mehrtägigen Verhandlungen wurden Zielsetzung der Äuswanderungsbewegung und die Lage der Ausgewanderten eingehend bebandelt. Es wurde eine Konvention angenommen, die aus 25 Artikeln besteht. Sie ist in ihrem juristischen Teile vom Oberkommissar selbst ausgearbeitet worden; die wirtschaftlichen Bestimmunsjen sind der Nansen-Konvention vom Jahre 1933 angeglichen worden. In der Konvention wird vor allen* <*rne Begriffsbestimmung des Auswanderers aus Deutschland gegeben." Als solcher wird derjenige betrachtet, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber nicht mehr des Schutzes der Reichsregierung teilhaftig wird. Voraussetzung ist jedoch, dass die betreffende Person Deutschland nicht rein aus persönlichen Gründen verlassen hat; Personen, die aus wirtschaftlichen oder anderen persönlichen Gründen in Zukunft Deutschland verlassen, fallen also nicht unter die Bestimmungen der Konvention. Die als Auswanderer anerkannten Personen sollen das Recht erhalten, sich im Rahmen der in dem betreffenden Land geltenden Gesetze dort aufzuhalten und einem Erwerb nachzugehen bezw. Arbeit anzunehmen, wenn sie wenigstens drei Jahre sich bereits in dem Auswandererlande befinden oder eine Person geheiratet haben, die Bürger des betreffenden Landes ist, oder ein Kind besitzen, das Bürger des betreffenden Landes ist. Die Bestimmungen sollen möglichst weitherzig angewendet werden. Auswanderer sollen nur aus besonderen Gründen der öffentlichen Sicherheit ausgewiesen werden können. Die Auswanderer sollen auch in den Genuss der sozialen Schutzeinriebtungen ihres Aufenthaltslandes kommen. Weitere Abmachungen beziehen sich auf den Genuss der bürgerlichen Rechte, auf die Gerichtsbarkeit, den Zugang zu Schulen und auf Stenerf ragen. Die Konvention ist zunächst von sieben Ländern unterzeichnet worden. Die übrigen haben *icb die Prüfung und endgültige Stellungnahme vorbehalten. Unterschrieben haben die- Vertreter von Belgien, Dänemark, England, Frankreich, Holland, Norwegen und Spanien. Alle Regierungsvertreter haben gewisse Vorbehalte für. eine Anwendung der Bestimmungen in ihren Kolonien und Protektoraten gemacht. Zur Inkraftsetzung der Beschlüsse bedarf es nach der Unterzeichnung durch die Delegierten noch der Ratifikation durch die Regierungen. Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfange die Ratifikation geschehen wird. Nach Inkrafttreten der Konvention kann die Kündigung jederzeit erfolgen, jedoch bleibt der Staat, welcher die Kündigung ausspricht, noch ein Jahr lang an die Bestimmungen gebunden. Ausser der Konvention ist in der Schlusssitzung noch ein Protokoll von den vorbergenannten sieben Ländern und von den Vertretern weiterer vier Staaten (Tschechoslowakei, Cuba, Schweden, Schweiz) unterzeichnet worden. In dem Protokoll wird den Regierungen empfohlen, ein besonderes Gremium einzusetzen, das Fragen der Auswanderer erledigen und mit den privaten Hilfsorganisationen, die sich der Auswandererbilfe in dem betreffenden Lande widmen, zusammenarbeiten soll. Vor der Unterzeichnung der Konvention hat der Vertreter Hollands eine Erklärung abgegeben. In ihr heisst es, dass es von grösster Wichtigkeit sei, eine internationale Organisation zu schaffen, die sich die Betreuung von Auswanderern zur Aufgabe macht und die Fragen' der Auswanderung in ihren Kompetenzbereich einbezieht. Holland werde diese Angelegenheit auf der nächsten Völkerbundsversammlung im September zur Sprache bringen. Dier Erklärung wurde von den Vertretern Belgiens, Englands, Polens, der Schweiz und Spaniens unterstützt. Die vorliegenden Entwürfe sind von der internationalen Presse als ein wervoiler Beitrag auf dem Wege zur Lösung dieses vielseitigen Problems bezeichnet worden. Als erste Äusserung eines verantwortlichen Staatsmannes kann man die Ausführungen bezeichnen, die der holländische Minister P a t i j n in der ersten Kammer im Haag gemacht hat. Er versicherte, die Regierung werde das ihre dazu beitragen, den aus Deutschland Eingewanderten entgegenzukommen. Allerdings müsse auf die Lage des inländischen Arbeitsmarktes Rücksicht genommen werden. Die Regierung werde nicht nachlassen, die Genfer Institutionen auf die Notwendigkeit einer Weiterwanderung der Eingewanderten aus den an Deutschland grenzenden Ländern nach Uebersee hinzuweisen. Holland könne den Rechtszustand der Einwanderer nicht unter dem Aspekt verbessern, dass dadurch vielleicht ein neuer Strom von Einwanderern in das Land gezogen werde. Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass der holländische Justizminister kürzlich eine Gesetzesänderung als wünschenswert bezeichnet hat, durch welche der Begriff der „Treue dem Staate gegenüber" neu formuliert werden sollte, da „Treue dem König schwören für einen Ausländer etwas anderes als für alteingesessene Bewohner des Landes" bedeute. Die geplante Massnahme würde vermutlich den Einwanderen den Zugang zu den freien Berufen versperren. Das Expertenkommitee des Völkerbunds, das Empfehlungen für den Abschluss von Verträgen zur Unterstützung bedürftiger Ausländer ausarbeiten sollte, hat am 19. Februar seine dritte Sitzungsperiode beendet, und das Ergebnis seiner Arbeit dem Völkerbundsrat zugeleitet. Es werden zweiseitige Verträge gegenüber den bisherigen zwischenstaatlichen Abkommen empfohlen. Für die Form dieser Verträge wurde ein Vorschlag ausgearbeitet, der jedoch die Fragen der Sozialversicherung und der Rechtshilfe ausschliesst. Im allgemeinen tendieren die Empfehlungen dahin, bedürftige Ausländer den Inländern gleichzustellen. Die Wichtigkeit dieses Problems erkennt man, wenn man weiss, dass nach dem Stande der Volkszählungen von 1930 etwa 29 Millionen Menschen ausserhalb der Grenzen ihrer Heimatländer leben. —g Die Wirtschaftsaussichtea in den Niederlanden Eine ausgezeichnete sachlich und statistisch fundierte Uebersicht über die wirtschaftliche Lage Hollands im vierten Quartal des abgelaufenen Jahres gibt die eben erschienene .,Finanz wirtschaftliche Uebe r s icht", herausgegeben von der Statistischen Abteilung der Amsterdamschen Bank. Danach war die Entwicklung der holländischen Wirtschaft in der Berichtszeit" nicht so günstig wie in den ersten drei Quartalen 1937, vor allem in der ersten Jahreshälfte. Die Ursachen liegen hauptsächlich in der Weltkonjunktur, vor allem der Konjunktur Amerikas, dessen erhebliche Kursverluste auch einen ungünstigen Einfiuss in Holland ausübten. Der Rückgang gewisser Rohstoffpreise hat sich vor allem dadurch ungünstig ausgewirkt, dass auch niederländisch-indische Produkte (unter anderem Kautschuk) davon betroffen waren. Dieser gewisse Rückgang in der wirtschaftlichen Entwicklung Hollands gegenüber dem ersten Halbjahr 1937 drückt sich"am besten in den monatlichen Arbeitslosenziffern aus. Man ersieht aus ihnen, dass die Arbeitslosigkeit seit Januar 1936 ständig abgenommen hat, dass dagegen im Juni 1937 die Abnahm« zum Stehen gekommen ist, um Ende des Jahres zuzunehmen. Ueberbaupt bedeutet eine Arbeitslosigkeit von 378000 Personen Ende November (d. b. Vollerwerbsloser) edne schwer© Last, und mit Recht stellt der Bericht fest, dass „die Lage ungünstiger als 1929 zu Anfang der letztverflossenen Krisis ist, da damals beim Einsetzen der Depression nur verschwindend wenig Arbeitskräfte erwerbslos waren". „Diese Erwägung wird bedeutsam" — so heisst es weiter — „wenn man von der Annahme ausgeht, dass die im Augenblick herrschende internationale Depression nicht vorübergehender Natur ist, sondern sich möglicherweise zu einem langwierigen allgemeinen neuen Konjunkturrückgang auswaebsen kann. Im gleichen Zusammenhang taucht die Frage auf, ob auch die Niederlande in einem solchen Fall ernstlich betroffen würden. Soweit es sich um die Folgeerscheinungen einer Weltkonjunktur handeln würde, könnte sich unser Land diesen nicht entziehen; die bereits genannten Faktoren verdeutlichen dies schon zur Genüge. Andererseits lassen sich jedoch Umstände anführen, die für die Niederlande günstiger sind, als es 1929 der Fall war. Der Geldmarkt ist aussergewöhnlich flüssig, viele Unternehmen sind rationalisiert, wodurch ihre Widerstandskraft erhöht ist, und eine grosse Organisation, die es der Regierung und den interessierten Instanzen gestattet, Erschütterungen aufzufangen, ist aufgebaut. Die Abhängigkeit von den Auslandsmärkten ist nicht mehr ganz so gross, bleibt aber noch bedeutend." Eine sehr wichtige Erscheinung in diesem Zusammenhang, vor allem auch für eventuelle jüdische Einwanderer, ist die Preiserhöhung für Nahrungsmittel, „die lange Zeit im Verhältnis zur Guldenentwertung und der allgemeinen Aufwärtsbewegung der Preise unbedeutend geblieben war". Ende 1937 betrug diese gegenüber dem Stande von 1937 rund 20% (19,8). Trotzdem sind die Lebenshaltungskosten im allgemeinen viel weniger als die Grosshandelspreise gestiegen. Die genannte Arbeit stammt aus amtlichen Quellen, ihre Lektüre (sie ist in deutscher Sprache erschienen) kann nur jedem empfohlen werden, der nach Holland will bzw. geschäftliche Beziehungen zu Holland oder seinen Kolonien unterhält. H. Kündigungsentschädigung nach brasilianischem Recht Den jüdischen Auswanderer, der in Brasilien seinen Lebensunterhalt als Arbeiter oder Angestellter verdient, interessiert nicht zuletzt die Frage, ob und inwieweit er gegen eine grundlose Entlassung gesichert ist. Das brasilianische Kündigungsrecht, BANKHAUS STRAUS&(S KARLSRUHE Friedrichsplatz 1 Telefon: Fernverkehr 4901/03 Ortsverkehr 4430/35 Verm Ög e nsve rwaltun g, Durchführung aller bankmäßigen Transaktionen, Bearbeitung von Auswandere ran gelegenheiten, Transfer- und Devisenberatung. tim weävdle ffüUktm zwischen Angebot und Nachfrage ist die C.-V.-ZEITUNG, das Blatt der grossen Auflage CUNARD WHITE STAR AMERIKAREISE m. D. „QUEEN MARY" (81.235 T.) 14. 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