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Central-Verein-Zeitung · 1938-01-27 · 4 (27.1.1938) · page 3

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
17 (1938)
Issue
4 (27.1.1938)
Date
1938-01-27
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 4* 1. Beiblatt CYZeitunq 27. Januar 1938 * Seite 3 Zur Judenfrage in Rumänien , Die- Neuwahlen zu der aufgelösten rumänischen Kammer werden am 2. März stattfinden. Zum Senat wird am 4. und 5- März gewählt werden. Die Bezirks- und Gemeindewahlen werden nacheinander in den einzelnen Landesteilen zwischen dem 25. Februar und dem 22. März stattfinden. Die Regierung hat auch die landwirtschaftlichen Kammern, sowie die Verwaltungsräte der Industrie- und Handelskammern und der Arbeitskammer im ganzen Lande aufgelöst und Neuwahlen innerhalb von vier Monaten angeordnet. Der Aufmarsch der Parteien zum Wahlkampf ist erfolgt. Auch die Jüdische Partei hat ihre Beteiligung an der Wahl angemeldet. Die Regierung hat das Wahlgesetz insofern geändert, als statt der bisher geltenden Zeichen für die Namen der Asphaltierungen 'fSSWMJf Pflasterungen, Rürg-erstefgre, — Telephon: 9247 56 einzelnen Parteien auf den Wahlzetteln Punkte eingeführt werden. Die Regierungspartei, die Christlich-Nationale Partei/hat sich den ersten Platz auf den Wahlzetteln gesichert. Hinter der National- Christlichen Partei stehen die Liberale Partei, die Rumänische Front, die Partei „Alles für das Land" (Eiserne Garde) und die Nationalzaranisten. Der Führer der antisemitischen Partei „Alles für das Land'*, der ehemaligen Eisernen Garde, Codreanu, hat erklärt, im Falle von Neuwahlen hoffe er, dass sich die Stimmenzahl seiner Partei verdoppeln werde. Die Christlich-Nationale Partei, die bei der letzten Wahl im Dezember 9 Prozent der Stimmen erhalten hat, hofft 40 Prozent der Gesamtstimmenzahl zu erreichen und damit in den Besitz der Wahlprämie von 50 Prozent der Abgeordnetensitze zu gelangen. Mit der Regierungspartei hat sich die Volkspartei des General Avarescu vereinigt. Zwischen den Nationalzaranisten und der Partei „Alles für das Land" schweben Verhandlungen über eine Erneuerung des Nichtangriffspaktes, den diese beiden Parteien bei der Dezemberwahl zur Sicherung der Freiheit der Abstimmung und Kontrolle der gesetzmässigen Stimmrechtsausübung geschlossen haben. Der Ministerrat hat einen Entwurf des Justizministers über die Grundsätze eines neuen Gesetzes zur Ueberprüfung der Staatsbürgerrechte genehmigt. Die Verordnung ist inzwischen im Amtsblatt veröffentlicht worden. Danach müssen innerhalb von 30 Tagen die Bürgermeister und Gemeindevorsteher eine Liste sämtlicher jüdischer Staatsbürger zusammenstellen und veröffentlichen. Innerhalb von zwanzig Tagen müssen die auf der Liste stehenden Juden dem Kreisgericht Dokumente vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie die Staatsbürgerschaft ordnungsmässig erworben haben. Aus diesen Dokumenten muss bewiesen werden, dass der betreffende Jude am 1. Dezember 1918 in den neuerworbenen Provinzen fünf Jahre lang ansässig gewesen oder von dort ansässigen Eltern geboren ist und für Rumänien optiert hat. In den alten rumänischen Gebieten muss dieser Nachweis ohne Aufstellung besonderer Listen bis zum 12. Februar erbracht werden. Bei Juden, die vor dem 28. Mai 1919 rumänische Staatsbürger gewesen sind, kann nur auf Antrag des Staatsanwalts eine Nachprüfung ihrer Staatsangehörigkeit erfolgen. In jedem Falle wrird die Entscheidung über den Besitz oder die Aberkennung der Staatsangehörigkeit von den Gerichten gefällt. Gegen die Entscheidung ist Berufung an die nächst höhere Instanz möglich. Wer Vorladungen nicht Folge leistet, wird ohne weiteres aus den Staatsbürgerlisten gestrichen. Alle Personen, die von den Bestimmungen des neuen Gesetzes betroffen werden, werden aus den Wählerlisten gestrichen und dürfen nicht an der neuen Wahl teilnehmen. Der rumänische Justizminister hat zu dem neuen Gesetz erklärt, seine Bestimmungen seien nur gegen diejenigen gerichtet, die ihre rumänische Staatsbürgerschaft auf unrechtmässige Weise erworben hätten. Alle, die vor dem Kriege in Rumänien ansässig gewesen seien, hätten nichts zu befürchten. Die Tatsache, dass die Ueberprüfung durch die Gerichte stattfindet, wurde von ihm besonders hervorgehoben. Zu den Beschlüssen der Bukarester Anwaltskammer, die den Antrag auf eine allgemeine und vorläufige Aufhebimg des Berufsausübungsrechts für 1500 jüdische Rechtsanwälte abgelehnt hatte, erklärte der Justizminister, dass diese Beschlüsse nicht rechtskräftig seien. Er warte auf die Rückkehr des Aussenministers Micescu, der früher Dekan der Anwaltskammer gewesen ist, um mit ihm die Lage zu regeln. Zahlreiche Anwälte und Mitglieder der Anwaltskammer sind inzwischen mit der Ueberprüfung der Anwaltslizenzen beschäftigt. Diese Prüfung betrifft diejenigen Anwälte, die nach dem Kriege ihre Lizenz erworben haben. Jüdische Anwälte erhielten keinen Zutritt zum Justizpalast in Bukarest. Die Regierung hat beschlossen, die Durchführung der vor einigen Tagen erlassenen Verordnung über das Beschäftigungsverbot nichtjüdischer Dienstmädchen unter 40 Jahren in Haushaltungen vorläufig nicht auszuführen. Es soll verhindert werden, dass während des Winters eine Arbeitslosigkeit entsteht. Die Verordnung soll erst im Frühjahr durchgeführt werden. Auf Grund einer Verordnung des Arbeitsministeriums werden alle jüdischen Aerzte aus den Sozialversicherungskassen ausgeschlossen. Das Kultusministerium hat verfügt, dass Rabbiner, die nicht rumänische Staatsbürger sind, keine weitere Aufenthaltsgenehmigung erhalten und demzufolge das Land verlassen müssen. Weiter ist angeordnet worden, dass Rabbiner nicht mehr an staatlichen Schulen jüdischen Religionsunterricht erteilen dürfen. Die Valutenkommission hat angeordnet, dass Juden keine Devisen mehr für Reisen KranKenverslöierung pniiipp mo Berlin-WilmiBröhdenbjurgistHe Str;= 22 ftof i 9* 74 43. HIESilBHi Günstigste Möglichkeiten —HfTflW—1 ins Ausland erhalten. Dadurch ist jedoch nicht der Transfer zu geschäftlichen Zwecken berührt worden. Es heisst, dass auch eine Nachprüfung der Importquoten jüdischer Firmen stattfinden soll. Die Einwanderungskommission hat beschlossen, Kaufleuten, die ausländische Staatsbürger sind und nach dem 1. Januar 1930 ins Handelsregister eingetragen worden sind, in Zukunft keine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Ausnahmen würden nur für den Fall gemacht werden, wenn die Tätigkeit des ausländischen Kaufmanns im Interesse des rumänischen Staates gelegen ist. In Bessarabien untersagten die Behörden den Gebrauch der russischen und der jüdischen Sprache. In den nächsten Staatshaushalt wird eine Subvention für die israelitischen Kultusgemeinden nicht mehr eingesetzt werden. Diese Subvention ist im Verlaufe der letzten Jahre ständig herabgesetzt worden und betrug zuletzt eine Million Lei. 600 jüdische Familien aus Bessarabien sollen an den italienischen Konsul herangetreten sein, um die Erlaubnis zur Einwanderung nach Abessinien zu erlangen. Die italienischen Konsulate in Rumänien hätten in Rom an zuständiger Stelle die Anfrage gestellt, wie sie sich gegenüber diesen Einwanderungsanträgen zu verhalten hätten. Das mexikanische Konsulat ist von einer grossen Menge rumänischer Juden, die eine Einreiseerlaubnis nach Mexiko erhalten wollen, dauernd belagert. Polizei musste einschreiten, um die Ordnimg aufrechtzuerhalten. Der Völkerbundsrat hat sich am 26. Januar zu seiner bereits in der vorigen Woche angesetzten, aber dann vertagten Zusammenkunft in Genf versammelt Ihm liegen verschiedene Petitionen jüdischer Organisationen zugunsten der jüdischen Minderheit Rumäniens vor. In Genf sind drei jüdische Delegationen aus Paris anwesend. Die Aliiance Israelite Universelle, der Jüdische Weltkongress und das Komitee für die Verteidigung der Rechte der Juden in Mittel- und Osteuropa haben Abordnungen entsandt. Ausserdem wird eine Delegatioö des Joint Foreign Committee aus London, der Vertretung des Board of Deputies und der Anglo Jewish Association, den Verhand- S luweiferLudwigSteinmetz \ 1?" Nürnberger Str. 56 (neben Woolworthl & hingen folgen. Der rumänische Aussenminister Micescu weilt bereits seit einiger Zeit in Genf. Er hatte in Cannes eine Zusammenkunft mit dem polnischen Aussenminister Beck. Es wird berichtet, dass bei den Unterhaltungen der beiden Aussenminister auch die Judenfrage zur Sprache gekommen ist. Dabei soll die Haltung erörtert w7orden sein, die von beiden Regierungen bei der Aussprache über die Judenfrage bei der Ratstagung einzunehmen sein werde. —e Fünf *Iuhre Hilfe und Aufbau Der Vorsitzeade eins schreibt: Jüdischen Central-Ver- ,.Wir Juden sind nur Objekt der Geschichte. Diese oSt ausgesprochene These weist zutreffend auf unsere Ohnmacht hin. Nicht weniger kommt es aber auf unsere Haltung an. Unser menschlicher Wert hängt davon ab, ob wir uns niederschmettern lassen oder ob das Unglück neue Kräfte in uns auslöst. Danach werden wir gerichtet und gewertet werden. In dieser Erkenntnis wurde 1933 der „Zentraiausschuss für Hilfe und Aufbau" geschaffen und bis zur Stunde fortgeführt. Liessen wir ihn jetzt im Stich, so wäre dieses Liebeswerk nur ein Strohfeuer, ein Torso, der Beweis unseres Mangels an beständigem Pflichtbewusstsein. Wir müssen denen, die eine neue Heimat suchen, helfen, sich durchzukämpfen. Wir müssen die Alten, die Kranken und diejenigen betreuen, die nicht mehr fähig sind, ein neues Leben zu beginnen. Diese Pflichten haben wir im Rahmen des Möglichen mit der gebotenen Weitherzigkeit zu erfüllen." Rechtsanwalt Dr. Herzfeld Berthold Haase gestorben Aus Meran kommt nach Redaktionsschluss die schmerzliche Nachricht, dass der treue Freund des Central - Vereins, Dr. Berthold Haase, früher Rechtsanwalt in Posen, entschlafen ist. In tiefer Trauer grüsst der Hauptvorstand die Angehörigen seines bewährten und weithin geschätzten Mitgliedes. Ein Bild des seltenen Mannes soll in der nächsten Nummer der C.V.¬ Zeitung gezeichnet werden. Donnerstag, 27. Januar G@m@indeah@nd in der Synagoge Fasanenstr. 79/80 Situation m diesü hil Das soziale Werk — Auswanderung — Berufsumschichtung und Bildung Redner: Heinrich Stahl Moritz Rosenthai Josef Schmeidler Gesänge: Oberkantor Neumann Eintritt frei für Gemeindemitglieder

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