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Central-Verein-Zeitung · 1936-01-23 · 4 (23.1.1936) · page 9

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936)
Issue
4 (23.1.1936)
Date
1936-01-23
Page
– (sequence 9)
Language
German
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I G-V.-Zeitung Nr. 4 23.Januar 1936 ... und unsere Alten? Ausschnitte aus einem grossen Pro blem / Von Dr. Hermann Berl&k Im Loben eines jeden Berufstätigen kommt einmal der Tag. an dem an ihn die Frage herantritt, wie die Versorgung seines Alters zu gestalten ist. Wir . sind gewohnt, dieses -Problem als eine Sorge des einzelnen zu empfinden. Es - gibt jedoch auch Zeiten, in denen diese Frage zur Ausgabe der Gesamtheit wird, Augenblicke. in denen die Gesamtheit zu fragen hat. was cm* ihren Alten wird. Diese Pflicht-der Allgemeinheit hat das Judentum stets empfunden und die Altersversorgung zu einem Kern seiner Wohlfahrtspflege ausgestaltet. Aber mit alledem, was bisher aus diesem Gebiet geleistetworden ist. wäre schon in anderen Zeiten die Ausgabe nicht gelöst gewesen, die die voraussehbare Zukunft*- entwicklung erwarten ließ. . Durch diese Ereignisse der letzten Jahre ist diese Frage völlig neu und in einem Ausmaße gestellt, in dem dies noch niemals vorher der Fall gewesen ist. Don verschiedenen Richtungen her droht der Zukunft der nicht mehr Arbeitsfähigen ernste Gefahr. Die Abwanderung gerade junger Menschen hat schon jetzt die Altersstiifimg des deutschen Judentums gegenüber den Zahlen, die verantwortungsvolle Betrachter schon zu frühe, rer Zeit mit größter Sorge erfüllte, weiter verschlechtert. Selbst wenn die gegenwärtige soziale, Lage des deutschen Judentum* auf der heutigen Grundlage gesichert wäre, wäre es ans eigener .Kraft nicht in der Lage, allein mit den Mitteln und in den Formen, die man bisher anwandte, der Altersnot zu steuern. Es kommt hinzu, daß in nie.erwartetem Ausmaß jüdische Menschen in einem Alter aus ihrem gewohnten Arbeitskreis hinausgekommen sind, in denen sie aus dem freien Arbeitsinarkt ein neues Feld der Betätigung nicht finden können. Angehörige der freien.. der kulturschafsenden und kulturvermittelnden. Berufe. Angestellte und Selbständige müssen ihre Zukunft neu bestimmen. Für viele von ihnen ist die Auswanderung keine Lösung, sei es, daß ihnen die notwendigen Kapitalien nicht zur Verfügung stehen, sei es. daß sie zu alt geworden sind, um im neuen Lande wieder festen Boden zu finden. Gewiß kann gegenseitige Hilfe, kann die Arbeit der Organisationen und Institutionen neue Lebensmöglichkeiten schaffen und erschließen, trotzdem aber bleibt schon für die Gegenwart eine verhältnismäßig große Schicht von Personen, die gezwungen sind, von den Kapitalien. - 'die sie besitzen oder die ihnen zur Verfügung stehen, ihren Unterhalt zu bestreiten.. Für alle diese taucht aber eine gefährliche Rechnung aus: In der Zeit fallenden Zinsfußes besitzt kn um einer von ihnen die notwendigen Mittel, um allein aus dem Zins zu leben. Greift er aber das Kapital an. so weiß er nicht, wie lange er von diesem Kapital leben kann, wenn der Zeitplinkt gekommen ist. . an dem Kapital und Zins aufgezehrt find, andern er vor einem Nichts steht. Allzu viele beschreiten aber zurzeit diesen Weg. In dem guten Glauben, zunächst nur neue Erwerbsmöglichkeiten zu suchen, verstreicht ein Monat nach dem anderen, und der Sparbeutel geht immer stärker zur Neige. . Man wende nicht ein, daß es sich hier.nur um eine Ent- : scheidung des einzelnen handelt. Tenn — wenn diese meist nicht allzu großen Ersparnisse ausgezehrt sind — fallen die Verarmten notwendig, der in ihrer Leistungsfähigkeit geschwächten Allgemeinheit zur Last. Darum hat die jüdische Gesamtheit die Verpflichtung. zu prüfen, wie für diese Menschen am zweckmäßigsten init diesen Mitteln hausgehalten wird, welche Wege die gangbarsten sind, um am sichersten die wirtschaftliche Eriltenz dieser ans dem Erwerbsprozeß Ausgeschiedenen zu gewährleisten. Hierbei kommt alles daraus an. auf Lebenszeit ein gewisses Einkommen sicherzustellen, während die früher angestrebte Kapitalserhaltung, die Möglichkeit der Vererbung völlig in den Hintergrund, tritt. Einen solchen Weg weist die Altersversorgung im Wege der Renlenvevsicherung. Was sonst ein Nachteil >0,1 r. erleichtert hier die Lösung: denn das hohe Durchschnittsalter. mit dein wir zu rechnen haben, gestattet es. gerade den Ueberalterten mit verhält- , nismäßig geringfügigen Kapitalien eine verhältnismäßig hohe Rente zu sichern. Diese Kapitalien - werden aber-gerade gegenwärtig noch. vielen zur Verfügung stehen.'die — wenn sie in bisheriger Weise weiterwirtschaften — ihre Kapitalien änzugreifen und damit ihre Zukunft zu gefährden drohen. Ter Kaufmann, der sein Geschäft, der Hausbesitzer, der sein Haus verkauft hat, der Angestellte. der eine Abfindungssumme erhalten hat. sollten sich in jedem Falle zunächst einmal die Frage vorlegen, ob die geeignete Kapitalanlage für ihn nicht eine solche Rentenversiä>erung wäre. Auch für den, Auswandernden. der einen Teil seines Vermögens seinen Eltern zurückläßt. die häufig nicht einmal geschäftskundig genug sind, um nicht in der Absicht der Erzielung möglichst hoher Zinsen - eine Anlage zu wählen, bei der das Kapital selbst gefährdet wird.. wird der. Abschluß einer solchen Altersversicherung für bie Dabeimgebliebenen, oft . der beite Weg-sein.-um seine Absicht zu erreichen. Ans der Rentenversicherung erhalt der Vernährte stets mehr, als'er an Limen bei sieixrer Anlage zu erwarten hat. Er-braucht aber nicht zu besürchten. tWH eines Tages diese Zahlungen anshoren. sondern er kann damit rechnen, auf Lebenszeit diesen . gleichen Betrag zu erhalten. Die Altersheime, die früher die Kapitalien ihrer Insassen selbst verwaltet haben, und aus deren Zinsen, den Aufwand der Heime bestritten haben. werden sich häufig zu fragen haben, ob diese Verwaltung heute noch die gegebene ist in einer Zeit, in der zahlreiche Gemeinden sich auflösen. Was für das deutsche Judentum in seiner Gesamtheit gilt, gilt verstärkt für daS einzelne Altersheim. Ihm fehlt der innere Ausgleich des Risikos, die Möglichkeit. Kapitalien so anzulegen. . daß in jedem Fall die Unterhaltskostew des Heims auch bei einer Verschlechterung der Verhältnisse - sickxrgestellt sind. Es wird vielfach daher günstiger erscheinen, an Stelle einer 3 Kapualseinlage von den Insasien die Abtretung einer Rentenversicherung' entgegenzunehmen. Freilich darf man nicht in den Fehler verfallen, anzuriehmen. daß für einen ledeu die Rentenversicherung der gegebene Weg der Altersversorgung ist. Es gibt keine Dermögensanlago. die für einen jeden paßt, und in anderen Zeiten als den gegenwärtigen war vielleicht nur tür wenige eine solche Rentenversicherung der richtige Weg, Heute aber sind es viele, die ihn bejchreiken sollten. Jeder sollte ihn prüfen — nicht nur um seiner. selbsi. sondern auch um. der Allgemeinheit willen. Oie neuen Steuerrichtlinien Die Deranlagiingsrichtlittien zur Einkommen- und Körperschaftssteuer für 1935 sind setzt in Nr. 3 des „Reichssteiierblatts" vom II. Januar veröfsenllicht wörden. Einem Auszug daraus in der Tagespresie entnehmen wir. daß die Frist für d.ie Abgabe der Steuererklärungen für die Einkvmwensteuer. Körperschaftssteiler und Umsützsteuer für 1935 vom l. bis 29. Februar 1936 läuft. Die Vordrucke für die Steuererklärungen sollen den Steuerpflichtigen bis zum 31.-Januar übersaudt werden. Eine Verlängerung der Erklärimgsfrist ist nur in besonderen Ausnahmesällen möglich, keinesfalls aber über den 30. April 1936 hinaus zulässig. Die Vorschriften des K 53 des Einkommensteuergesetzes und der K? 35 bis 42 der ersten Durchführungsverordnung hierzu, insbesondere die Bestimmungen über den Verlustvortrag und die steuerbegünstigten Reserven, gelten mir die Veranlaguiig zur Einkommensteuer für 1935 nicht mehr: sie waren nur Uebergang*- vvrschriften für die Veranlaguiig zur Einkommensteuer für 1934. Die für die Veranlagung für 1934 aufgestellte Liste kurzlebiger Wirtschastsgüter gelte bis auf weiteres, wobei ausdrücklich bemerk? werde, daß sie nicht erschöpfend fei. Gleichzeitig werde für Gewerbetreibende klargestellt werden, daß die Gewerbesteuer bei der Erinittliing des gewerblichen Gewinns abzugssähig sei. Durchschnittssätze würden für 1935 für nichtbuchführendc Gewerbetreibende nicht ausgestellt, sondern, wie bisher. Richtsätze. Ferner würden mit Wirkung vom 1. Januar 1936 an Ledige im Alter von mehr als 65 Jahren für die Ernkommensteuer nicht mehr als ledig behandelt werden. Sie hätten nicht mehr die höhere Einkommenstencr für Ledige, sondern die Einkommensteuer nach den Sätzen für kinderlos Verheiratete zu entrichten. Für die jetzt durchzuführendei Veranlagung für 1935 gelte aber noch die alte Regelung, wonach sie als ledig gelten. ' Eine ähnliche Anordnung für Ledige im Alter von mehr als 65 Jahren, wie sie oben Hinsichtlief] der Einkommensteuer mitgeteilt wurde, hat der Reichsfinanzminister laut Tagespresie jetzt auch für die Lohnsteuer . der ledigen A r b e i t n e h m e r ii ber 65 Jahre getrosten. Im neuen Kalenderjahr sollen danach ledige Arbeitnehmer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, von der Lohnzahlung an. die auf die Vollendung des 65. Lebensjahres folgt, als kinderlos verheiratet behandelt werden. Unberührt bleibe von dieser Regelung die ältere Bestimmung, daß Arbeitnehmer, die nach den Eintragungen aus der Steuerkarte' verwitwet oder geschieden sind und das 55. Lebensjahr vollendet haben, von der Lohnzahlung an.' die ans die Vollendung des 55. Lebenssichres folgt, ebenfalls nicht als ledig, sondern als kinderlos verheiratet behandelt werden, so daß sich auch für sie die Lohnsteuer nach der vierten Spalte der Lohnsteuertabelle bemesie. * . Oie steuerliche Bewertung des Warenlagers im Einzelhandel Grundsätzliches SÖrtrc bedeutet ganz allgemein bewegliche körperliche Sachen, die. Gegenstand des Handelsverkehrs sind. oder, die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstände des Warenumsatzes-in Betracht kommen können." kEntscheidzmgen in Zivilsachen Band 13» Seite 85.» Waren sind nach 8 6. 2 E. St. G. mit den Anschastungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Statt der Anschaffungs- oder Herstellungskosten kann der niedrigere Teilwert ängesetzt werden. .Teilwert ist der Wert, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Nahmen des Gesamttaus-^ Preises für die einzelne Ware ansehen würde; dabei ist davon auszugehen, daß der Erwerber den Betrieb fortführt." Einzelbewertung und Absetzungen Die Ware ist demnach höchstens zum Anschafsungs- (Wiederbeschaffungs-) Preis anzusetzen der am Tage der Inventur als Einkaufspreis' gelten kann. Bon diesen Preisen dürfen Absetzungen bei schwer verkäuflichen Waren, schwerverkauflich infolge Modewechsels. Verderb, Schwund. Unansehnlichkeit, kurz von Ladenhütern, gemacht werden. Es empfiehlt sich jedoch, diese Absetzungen nicht pauschalster, sondern einzeln bei den in Betracht kommenden Waren vorzunehmen. Gesamtbewertung - Nach einem Urteil des RFH vom 5. Juli 1933 VI A 1756/32 dürfen gleichartige Gegenstände zusammengefaßt werden. „Gleickiartig sind Waren dann, wenn sie in ihren Preisen nur wenig von« einander abweichen. so daß — auch unter Berücksichtigung der Art und Größe des Betriebes — . der angesetzte Durckischuittspreis überschlägig nachprüfbar ist." Eine solche Zusammenfassung darf insbesondere nur bei geringwertigen Waren vor- . genommen werden. Bezeichnung der Waren Zu. der Frage, welche Anforderungen au die Art der Warenaufnahme beim Einzelhandel zu stellen sind, hat der Deutsche Industrie- und Handelstag in einem Schreiben vom 17. Januar 1933 an den Reichstinanzhos Stellung genommeii: „Ueberwieaend wird die Auffassung vertreten, daß die Waren nicht so genau bezeichnet werden müßten, daß an Hand Her Fakturen die Einkaufspreise ermittelt werden können. Eine einheitliche Hebung, daß bestimmte Preise in die Inventur eingesetzt werden, besteht nicht. In Betracht kommeil in der Hauptsache folgende Systeme: Ausnahme zum effektiven Einkaufspreis. Aufnahme zum Einkaufspreis mit einem prozentualen Abschlag. Aufnahme zum Verkaufspreis mit einem Kalkulationsabschlag. Aufnahme zum Teilivert-Wiederbeschaffungs- Durch die Einführung des Wareneingangsbuches ist der steueramtliche Betriebtzprüser vorpflichtet, durch Stichproben .festzustellen, ob die einzelnen Wertansätze den gesetzlichen Dorschristen entsprechen. Zu einer solchen Prüfung wird in vielen Fällen geschritten werden, in denen der Betragt den der Steuerpflichtige in seiner Steuer- , erklärung als Rohgewinn angegeben hat. wesenllich von dem Werte abweicht, der der branchenü.blichen Handelsspanne entspricht. Der Betriebsprüfer pflegt den Rohgeivinn bM. den wirklichen Wert des Warenlagers durc^^'weclw'Mll ioft" zustellen. Ties soll an einem Beispiel erläutert werden: Warenbestand am Beginn des Steuerjabres ...... 25 000.—3MJi Dareneingang vom 1. 1. bis 31. 12. 100 000.— RM " 125 000.- RM Warenausyang taut Umsatzsteuererkiärung unter Berücksichtigung der Debiio- - rensalden am Ankana und Schleif, des Stenerjadres . 10C, »00.—RM ./ Durchschnittskalkulation M ProzenI ...... 04 000.— RM 00 000.— -£Rü» Errechneter. Bestand .... 2!) noo.— «H-Di Aufnadmebestand ..... 23 000.- RM Diiserenz " 4 000.- RM Diese Differenz muß nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich deshalb bei der Aufnahme Nv- . tizen zu machen, wenn von der grundsätzlichen Bewertung (Anschaffungsvreis) abgewichen wor- Das Auszeichnen der Ware ist daher mit Sorgfalt vorzunehmen. Die Bor. schrist dos Warene«ngangsbuck)S. die Rechniingen - mit laufender Nummer zu versehen, erleichtern dieses wesentlich. Durch Einsetzen der ..lausenden .Numlner" aus dem Etikett kann die Herkunst. der. Einkausspreis und die Lagerdauer, was von wesentlicher Bedeiituug ist., jederzeit ieitgestellt werden. Es ist nicht zu beanstanden, wenn z. B. bei Ätodeartikeln.-di.e länger als ein. halbes Jahr am Lager sind, bedeutende Abschreibungen' ge-, macht werden. Es ist ferner nicht zu beanstanden, wenn die Ware, wenn sie später zu einem höheren Preis verkauft werden kann, zu dem höheren Preise verkauft wird; der Mehrpreis tritt im folgenden Geschäftsjahr als Gewinn in Erscheinung. - Branchenübliche Grenzen Dem Einzelhändler ist. wie aus vorstehendem ersichtlich, viel Freiheit bezüglich der Aufnahme und der Bewertung gelassen. Er mutz sich nur in den Grenzen bewegen, die in der betreüenden Branche handelsüblich sind. -rrrr Abzugsfähigkeit von Synagogen* steuern In der ,.E. V.-Zeitung" vom 9. Januar 1936 wurde über die'.Frage der Zulässigleit des Abzuges von Spuagogeufleuer-u eine . Notiz ge-. bracht, zu der ergänzende Ausfuhrimgen er- . - wünscht sein können. ' \ .-.. .. Nach der LobiiUeilerdiircln'nlirungsverordiiimg vom 2h. November lUit befiehl die..Möglichkeit, daft aiif Antrag das f 11 v den Wohiiiitz des Arbeit. nehmers zintandige .Finaiizamt auf der Steiler- - karte f„r Werduiigskoiten. die bei», Arbeitslolin erivactiien. und für Soiideraüsgabeii , ein Betrag als steuerfrei vermerkl werden kann., weinr dieie zusammen den Betrag von monatlich 40 RM übersteigen. Hierbei bleibt bei den Soiideraüsgabeii der Abzug hir Hausgehilieii ausier Betracht. Zn den Soiiderailsgabeu gehören imci, 2». Absatz 3. Ziffer 3 die Steiieru. die von öffentlich rechtlichen 3l>eligiim*gesellfchaiteii erlwbcn. iverden. Da* Reicki*sinaiiziiiiniileri»in lmt iiniimehr in deiii vierten Lol,iiiteiieriainmelerlasi vom 3.-Dezeniber 1935, verösfentlicku ' m, Ne>ch*beiold>i»g*blal> Nr. 23 vom!«'>. Dezember I'.':!5. zu der Frage des Abzuges von Sbiiagogeiifieiierii eingeliend Stellung genommen. ' Die Abz>ig*fähigkeit der Zahlung an eine Religionsgesellschafi als Sonderausgabe hängt davon ab. daß die N'eligu'nsgeiellfchail. als Körpersihail de* ö'ß'lillichei, Rec!,t->/anerkannt ist. Ferner iiiiiß es sich bei' den Zahliingen um Steuern handeln. F r e i n» i l l 1 g e Leist,mge» an eine Religivnsgesellschait. mag für sie auch an, Grund sittlicher B>licl,t eim' gewisie Iioaiigsläiifigkeit gegeben sein, iiud leine ^feuern und daher auch nicht äbzugsiähig. lieber den öiientlich.rechtv/tt4ILNAU5 Avoir X/z55kl. Frankfurt a. M. Tel. So.-No. 71244 I Kreditverein für Handel und Gewerbe ..a-».». | | pia gonk das |üdl«ch.n Mittelstondos fBERUN N34, ORANIENBURGERSTRASSE3j AurfOhrunfl sömtllch.r bankmäßigen G.schöft. | lichen l>baralter der ,nö,sihe>i Gemeinden wird in dem ern'älinleii Erlaß unter Ziffer ll 6 Absatz 4 iolgeiide* ausgetiihrt: .'.Die Sbnagogeligeineniden find in den meisten Teilen des Reichsgebiets Körperschaslen des vtti'iitlichen Rechts. F>ir Preußen ergeben sich rc-cl)tli>he Unierjchiede. je nach-Em es sich inn Synagogengeineinden 1» Alt-Preußen oder in den lieii-preußisctien Provinzen handelt. Die Recht*verl,aU>niieder Siin.igi'gengemeinden ui de» aU-preiiniiclien Provinze» hi'üimmcit siel, nach dem preußiicheii Gesetz über die.. Verhältnisse der Iiidrii vom 23. Juli 1347 lGesetzsammliiiig IZ47 S. 263,-. dem auck, nach Aut'. ' iafsung des Herrn pleicl,*. und prensiifihen Pciniiter* des Iiinern Organisation uud Recht*- . stellniig dieser Shiiagogeiigemeiiiden zu entnehmen sind. Die Vestiininiiiigen dieies Gesetzes haben iin allgemeinen zur Anerkeiiming der Shnagogengemeiiide» al* öffentlich-reehlliche Körperick,allen geinlirt lllrteil des Reichs» gerichls in Zinilsachen. 133. Band S. 192 ff. ferner das Handbuch lilier den preußische» Staat für da* Jahr -1931. -137.- -'Jahrgang S. N26: Kircl,liche Behörden'Alsichiiilt D. n.). Auch der Herr Reichs-, und - preußische Innen minister vertritt die Annasinng. daß jedeiitall* in Alt-Preiisien die Sliuagogeiigemeiude» al* ö'fenilich rechtliche Körperichasten anzuiprechen sind. In..den. neu pienßiiciien 'Hrnviiizeii läßt sich mangels einer.'- allgemeinen Regelung, wie sie.für Ali-Preußen ui c>emP>',esetz vom 23. Juli IM7 getroiseu ist. mehl allgemein die Eigen schart der Sbnagogc-agemeriiden als öfientlich» rechlliehe Körvers>l,ml 'eitstellen. Es kmnml hier aus die Regelung im Eiuzel'all. z. B. au, Grund der älieren -Landesgeietze'- oder durcl, besonderen' lfünli ilpuigsirll. an. .^lü' Zweitel beitchen, miiß es dem Sleiierpslichtigeii überlassen bleibe», den Raclnoei* zu sühren. daß er Steuern an eine öjie>itlicl>--rec!,Ilickie Religiunsgeiellscharl zahl!."' Es ii'i jrc'ct] lie.ivorgelioln'ii. daß [»ei dee Ste!!ni,g de* Antrag* 2'öerlulngsl'osteu und Sander . ausgaben. die ii'ir die Zeit 0 a r der Stellung des - Antrags hatten geltend gemaiht werden sonnen, nielst mehr berück sichlig't iverden." ' >V. Z. K. Wichtige Ergänzungen zum Spinnstof fgesetz Zu dem Svinnstongefetz l'R»'>Bl. 193..', Sen I 3ir. 131i, mir da* mir bereits melnfiui} binge miese» liabeu. Zt iu dieieu Tagen eine Erstc- DurckiiiiHruugsner'orduuug erickneneu. die im RGBl. 193«; Teil 1 Nr. 2 veronentticlst mird. Sie. ' enthält einige Hev>rer1eii*n»erle Ergänzungen zu dem Grundgesetz, devm wnhtigne mir'nachllehenö kurz darlegen.: Lagerbuchführung. Nßcch d 2 des Grundgesetze* waren alle Betriebe, die mit Spinnstussen zu tun hatten (mit Ausnahlne derjenige»' deren'Gesamtumschlag au Lpistnstosseii im vorangegangeiieu Kalenderjahr 3600 Kilogramm nicht überschritten - hat, zur Fiihruug vvu Lagerbücherii ab l. Januar 1936 veppillchtei. Tie Durchsühruiigsvervrdiiung ichränkt in ihrem H. 2 diesen Kreis etwas ein. Danach ist zunächst da* Lvhngewerbe Guckst ver vflichtet, ein Lagerbuch zu fuhren. Ferner, »»erden Gespinste in Auimachiiug. für den Eiiizeiverkaiii -Imc-st-Ausueilune vvu Eriilebmdegar», von diei —

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