Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936)
- Issue
- 4 (23.1.1936)
- Date
- 1936-01-23
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Vorschrift bis auf weiteres sreigestellt. Dies durfte, wie es in der Tagespreise dazu heisst, praktisch die Freistellung de-:- gesamten Einzelhandels bedeuten, 'wobei aber daraus hingewiesen wird, das; die früheren Vorschriften betr. Führung eine-? Wareüeiugangsbuches durch den Einzelhandel davon nicht berührt werden. Weiter sagt die DV. das; für die Errechnung der bereits oben erwähnten Freigrenze von 3600 .Kilogramm der Gesamtumschläg an rohen Spinnstoffen und (Gespinsten im sinne der Vorfchriilea des.Grundgesetzes fäi 2 Abi. I > und der eben erwühnten Bchtiminungeu der TV maßgebend ist. Erläutert wird ferner noch. was, als Warenarten im Sinneder, Lagerbuckst'ühruug zu verstehen ist. Bestandsaufnahme: Rach 2 des Gesetzes war am Ersten eines jeden Monats eine Bestandsaufnahme vorgeschrieben. lstach der TV braucht sie mir zum wehten jeden -Ealendervierteljahres' vorgcnammen iner.den, soweit nicht die Ileberwachungsstelle mouatlickie Bestands,lutuahmeu verlangt. Die bei Heimarbeitern oder Lvhugewerbetreibenden befindlichen Waren sind von dem auftraggebenden Unternehmen besonders äusznweisen. . Laufende Berträge. Werden in Erfüllung eines gegenseitigen Vertragesan stelle von Waren aus Baumwolle entsprechend einer Anordnung der Ueberwachiingsstelle Baumwvllivaren unter Verwendung von künstlichen Spinnstoffen geliefert, so gilt laut TV (?? 4> diese Leistung insoweit als vertragsmäßige Leistung. Die Beimischung darf jedoch nicht mehr als -JO vom Hundert des Gewichts betragen. Dies gilt auch entsprechend für die Leistungen der folgenden Stufen. Ferner werden in der DD Ergänzungen zu den Derarbeitnngsvorschristen des Grundgesetzes (§§ öf.f), zur Frage der saisoubetriebe. der Riehrschichteiiarbcit und der Fnvestitionsbeschränkungen gegeben. Außerdem wird in der DD eine Auskunstspslickst gegenüber den Gewerbeaufsickstsbeamten für die ihnen durch das spinnstvffgeseß übertragene Aussicht über die Durchführung der Verärbeitungs- und sperrvorfchriften begründet. ' Preisvorschriften. In § 17 Abs. 9 des Grundgesetzes wird bestimmt, daß bei Verkaufen durch Personen, die sich in nicht handelsüblicher Weise in die Verteilung eingeschaltet haben, höchstens der Preis berechnet werden darf, zu dem der Verkäufer eingekauft hat. Dazu wird in der DB (8 31) gesagt: Innerhalb derselben Stufe kann ein mehrmaliger Verkauf nur dann als handelsüblich im Sinne dieser Vorschriften des Grundgesetzes angesehen werden, wenn die Ueberivachungsstelle im EinzcltaUe die Handelsüblichkeit bestätigt. Der Einfuhrhandel gilt als besondere Im letzten 8 ,12 der DB wird schließlich noch eine Anzahl früherer Anordnungen. Bekanntmachungen und Rundschreiben des ' Reichskommisswrs für Preisüberwachung aufgehoben, soweit sie das Spinnstoffgefetz betreffen. Einzelne Anordnung«; sind jedoch ausgenommen, auch werden die im „Reichsgesetzblatt" oder im „Reichsauzeigcr" verküüdcten Verordnungen des Reichs kommiisarS für Preisüberwaüiung hiervon nicht berührt. W—j. Für den Einzelhandel Die ' 'Jf enge st a l t u n g de s A u s vertäu f s r e ch t s machte es. wie nur dem letzten Äirtschastsblatl der Industrie- und Handelskammer Berlin entnehmen, erforderlich. auch die Auo r d n u n g e n d e r höhere n V e r w a l,° t u n g S b e l> ö r d e n zu ändern. A'achdein die Industrie- und Handelskammer zu,Berlin gemeinsam mit der .Handwerkskammer zu Berlin dement- Iprechende Anträge gestellt hatte, sind vom Polizei- Präsidenten in Berlin iind von; Regierungspräsidenten in Potsdam neue Anordnungen über A»s verkäufc und ähnlich,' Veranstaltungen getroffen und im Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin, stück 192 vom IS. Dezember 3937». S. 291. verösfentlicht word^, , In. letzter Feit hauten sich, vüe es im Wirtschastsblatü der Industrie- und Handelslämmer Berlin heißt, die Anträge von Firmen und D e r l ü ii g e r II u g d e r F r i st e II f II r A II >5 v e r - k ä u f e u n d R ä n in ii n g so e v f ä u f e.. Die Frage fei in einer sitznng der Einz>'Ilia:id<ll->ver- - lretung der n. H. Naminer zu Berlin erörtert ivorden. Dabei fei beirlilosten worden. Anträge ans Verlängerung dieser Veranstaltungen grundsätzlich abzulehnen und nur in ganz besonders gelagerten Aüsnahmesällen zst lvfüworten. Wichtiges für die Praxis Der Rcichswirt schalt sin inliier ha t laut Dagespresse eine Verordnung erlassen, durch die die Sern r d n n n g über d e n H a n d e l m i t k crnsei r e vom 2S.. sepleinber 1992 . mit sofortiger Wirkung a u t g e h o b e n wird. Die seinerzeit am 1. Januarin .urasl getretene Verordnung habe teslgelegt. daß als -Ueriiseiien >m Handel nur solche reinen seiten bezeichnet werden dürten, die aut llukerlauge oder Leimniederschlag gesotten und aus ihren Lösungen ausgeschieden lind, gern seifen .mußten , iist. frischen Instand ..mindestens 69 Prozent Fettsäuren ist Hvdraten enthaltest. Ein Harzsäuregehalt wurde dem Fettsäuregehall gleichgestellt. " Staatskommistir Dr. Lippert hat laut Dagespre'se aus Anlaß der stlnmpischeii Dpielc zur V e r h u t ii n g v o n V r e i s st c i g e r n n 'g e n i in B c r l i ii e r B e h e r b e : g n n g s g e - werbe eine 'Beiordnung erlassen, nach der Ho-' tels. Gasthäuser. Hospize. Fremdenheime und ähnliche Unternehmen, die vorübergehend Fremde untcrbringen. in der Zeit vom 15. Juni bis 31. August 1936 für die Gewährung von Unter-; kunft. Bedienung und erstes Frühstück die vom Staatskommissar zugelassenen Höchstpreist nicht überschreiten dürfen. Die Verordnung über neu zu errichtende G a st ° undSchankwirtschafte n. die für das preußische Staatsgebiet am 12. Oktober 1934 erlassen wurde, verliert mit dem 31. März ihre. Gültigkeit Aus einem Erlaß des Reichs- und preußischen Innenministers an die Negierungs- Präsidenten ergibt sich laut-Tagespresse, daß die nötigen Erhebungen für eine Neufassung der Der-- ordnung auch die Erfahrungen betreffen,-die mit .der bisher geltenden Verordnung gemacht wurden. ■ J , ■' -• Lehrlingsausbildung in jüdischen Handelsbetrieben Tie Vertretungen des Einzelhandels sind, so lesen wir in der Tagespresse, feiteiniger Zeit damit lvschüftigt, Richtlinien für die Ausbildung von Lehrlingen aufzustellen. lieber ihren Inhalt teilt der Reichssachgruppenwälter für den Einzelhandel, Tr. Piens. im „Deutschen Kaufmann" Einzelheiten " mit. Die Erziehung des Berufsnachwuchses hänge im Einzelhandel rnehr als in anderen Betrieben von der Persönlichkeit des Lehrherrn ab. Es genüge deshalb nicht, „erfolgreichen" Kaufleuten die Erziehung des Nachwuchses zu übergeben, sondern der ckzarakterlich einwandfreie, ehrbare Kaufmann müsse in der Volkswirtschaft wieder-häufiger werden. Es gehe auch nicht an, jüdischen Betriebsführern die Erziehung des kaufmännischen Nachwuchses zu überlassen. Da es andererseits noch einige Bronchen gebe, in denen die Zahl der jüdischen Betriebe überwiege, müsse man den Ausiwg gehen, in solchen Fällen für den jüdischen Betriebssichrer einen voll verantwortlichen Lehrh c r r e n sie l l ve r t re te r mit der Lehrlingsausbildung zu beauftragen. Das gelte , auch für Fälle, in denen der Lehrherr aus sonstigen Gründen fachlich und persönlich nicht zur Lehrlingsausbildung geeignet sei. Im Juli v. I. ist zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und H a n d e l s k a m m e r n in der Reichswirt > s djo f tska m me r und der Re i chs g r u p pe I n d u st t i c eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit aut dem Gebiet der Lehrlingsausbildung und der Veranstaltung von Lehrlingsprüfungen getroffen worden: Um die Durchführung der der Industrie- und Hcrndelskammer zu Berlin und der Be,zirksgruppe Brandenburg i>er Rerchsgruppe Industrie nach dieser Vereinbarung obliegenden Aufgaben cinzuleiten. ist, es notwendig, zunächst festzustellen. wieviel gewerbliche und wieviele kaufmännische Lehrlinge von den im Bezirk der Industrie- und Handelskammer zu Berlin ansässigen Industriefirmen ausgebildet werden. Zu diesem Zweck ist. wie es in einer Mitteilung im Wirtschaftsgebiet der Industrie- und Handelskammer Berlin heißt, ein gemeinsames Rundschreiben mit entsprechendem Fragebogen an die im Handelsregister eingetragenen Industriefirinen des Kammerbezirks ergangen. Der für die Einreichung der Fragebogen festgesetzte Dermin ist bis zum 3 1. I a n u a r verlängert worden. Industriefirmen, die dieses Rundschreiben noch nicht erhalten haben, werden gebeten, es bei dem Büro für Lehrlings- und kaufmännisches Bildungswesen der Industrie- und Handelskammer zu^ Berlin. Berlin C 2, Heiligegeiststraße 3/4, anzufordern. , Vorschriften für Reisebüros Durch eine erste Anordnung des Leiters der . Reichsoerkehrsgruppe ..Hilfsgewerbe des Verkehrs" wird, wie wir der Tagespreise entnehmen, das Recht zur Veranstaltung und Durchführung von Reisen aus solche Unternehmen beschränkt, bei denen es sich um-ausgesprochen hauptberufliche in der Reisevermittlung tätige Fachleute handelt und, bei denen man neben einer bestimmten Eignung auch Zuverlässigkeit in Person- 1 i cher . sachlicher u.it d sinanziel l e r H i ii .s i d, t voraus setzen kann. Reisebüros, die Teil eines nicht zum Verkehrsgewerbe gehörenden Unternehmens sind., können nickst mehr Reiseimternehincr sein, sondern müssen sich auf die' Werbung und Buchung für Reisen der die Vorbedingungen dieser ersten Anordnung erfüllenden Reiieunternchmer besckiränken. Auch Vereine können nick>t mehr gewerbsmäßig Rciseunternehmer sein' sondern müssen zur Veranstaltung und Durchführung von Reisen die Dienste aner-' kanntcr Rkisciinternehmcr in Anspruch nehmen. Jeder Reiseuuteriiehmer muß sick? einer Kollektiv- .gautiviisvernckierun^ in gewissem Umfange an» säiließen. die der sickjerung der Ansprüche der Reisenden einerseits und der Verkehrsträger sowie Hotels andererieits dient. Daneben sorge die Anordnung. so heißt es in der Tagespreise weiter, diircki eine' Dhpisterung der in der Reisebüroiverbung verivandten Begrisfe für,K l a r h e i t in der 'Werbung. Jede Aussd;reibung einer llleise muß in Zukunft mindestens den Namen des ' Reiscuiiteriiehmers, eine Bezeid;nung über die Art der Reise (Gesellschaftsreise. Pauschalreise, Souderfabrt oder Pauschalaufenthalts, das Reiseziel, die Reisedauer, den Gesamtpreis, den Reiieplan und die, eiugeschlvssenen Leistungen enthalten. Sonderausgaben, die den Reisenden entstehen. ' müssen entspreckstud gekennzeichnet werden. In der Errechnung der Reisedauer müssen Ab fahr kslag und Ankunststag als ein Dag gezählt werden. , wenn sie 21 Stunden zusammen ' nickst überschreiten. 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