Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 21 (23.5.1935)
- Date
- 1935-05-23
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2277379-2278097-2278118--09504-2290622- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
-T‘rrfu]t der «S'taaic-aund)üvintoit auf Grund von rvuhm'nftudit beschäftigen (ü 20, VU'j. ii, Satz 2 und § 32, VKii. 3). Das (Seid.; ist mit 17. ll'.'ai 19:::ö in ilroft getreten. ";Vt einem Teil der jüdischen Preise wird im Znsammenyang mit dieser Neuerung hervorgelroben, daß die im Abänderungsgesetz getrossene Neuregelung sich allein mit der Staalsangehörigteit besasser der Rechtsbegrisf der Staatsangehörigkeit sei von dem der Staatsbürgerschaft zu trennen. Tiefe werde nicht durch (üeburi erlarrgt werden, sondern nur durch eine besondere Verleihung. Tiefe Alissührungen unterscheiden nicht scharf genug zwischen dem geltenden Re3)t und der nach der: Ankündigungen leitender Tlaatl'wänner bevorstehenden künftigen geschlichen Regelung. Das deutsche Reichs- und Staatsangehörigleilsgesetz vom 22. Juli 19Ui leimt einen Unterschied zwischen Staatsangehörigleit und Staatsbürgerschaft nicht. Der Staatsangehörige hat nach dem bisher geltenden Recht alle staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Erst das vom Reichsinnenministcr Dr. Frrck und Staatssekretär Tr. Ltuclart in Aussicht gestellte neue Gesetz, das den deutschen Staatsbürgerbrief einsühren sott, wird den Staatsbürgern besondere 'Rechte vor den Staatsangehörigen verleihen. Biirgerverem Harvestehude aufgelöst Ans Hamburg wird gemeldet: Ter ..Bürgerverein für Harvestehude und Roiherbaum" ist nach Verfügung der Polizeibehörde vom 13. Mai 1935 auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichstzräsidenteu zum Schutz von Voll und Staat vom 28. Februar 1933 mit sofortiger Wirkung aufgelöst und verboten worden. nu'it sein Bestehen und seine Tätigkeit den staatlichen Interessen zuwidcrläuft. Ten Mitgliedern des Vereins ist es verboten, sich unter anderem Namen zusammenzuschliesten. Tie Polizeibehörde, hat den Bürgerverein aufgelöst und verboten, weil er unter Leitung von jüdischen Personen steht und überwiegend aus jüdischen Mitgliedern besteht. Es ist nicht mit den nationalsozialistischen und somit mit den Itaatlichen Interessen zu vereinbaren. daß dieser Verein weiter als Bürgerverein bestehen bleibt. Die Juden können heute nicht mehr als Staatsbürger angesehen werden, sondern sind nach allgemeiner 'Ansfassung nur „Deutsche Staatsangehörige jüdischen Volkstums". Ter Jude aber, der sich in einem Verein als Mitglied befinde,., der sich Bürgerverein nennendarf, wird sich nach wie vor als Bürger betrachten.' Bürger kann aber nur fein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse aber ist nur. der deutschen Blutes ist. Ein Jude kann daher niemals Staatsbürger sein. Warum für Juden kein Platz im Heere sein soll Einen besonders bemerkenswerten Einblick in die Gedanl'engänge. die in führenden jtreifen der SS über das Problem des Staatsbnrgcrrechts der beutscheu Juden und über die — damals noch bevorstehende — Regelung ihrer Stellung in der Wehrmacht herrschten, gestattet die Wochenschrift ..Das Schlvarze Korps" vom 15. Mai in ihrem Leitaufsatz ..Für Inden ist lein Platz im Heer"'. In ihm heißt es unter anderem: ... . . Mm: hat bei den Inden sofort erkannt, daß in diesem Gesetz eine Forinulierung gewählt worden ist, die in ihrem entscheidenden Teil eine Regelung der Indcnfrage in staatsrechtlicher Hinlichl darstellt. Eine .Klarstellung des Iudc'nvroblcm? im Maate hat inan in den die>.'bezüglicy interessierten greisen seit längerer Zeit gewünscht: nun ist sie Tatsache geworden und ist eine tlare, unmißverständliche Folgerung ans der nationalsozialistischen Weltanschauung: deutscher Staatsbürger kann nur ein arischer 'Volksgenosse werden. — Es ist nichtanzunehmen, daß mar: bei den Inden eine andere Lösung erwartet haben könnte: sicherlich nicht bei den Zionisten, die aus ihrem fremden Vollstum die anerkennenswerte Erkeuntuis gezogen haben, daß sie hier in Deutschland ein jederzeit kündbares Gastrecht genießen, und die deshalb das Land Palästina immer eifriger mit der Seele zu suchen beginnen. Damit dieser Vorgang nicht auf die Seele beschräult bleibt, ist die berufliche Umschulung dieser neuen Jünger ZionS aus handN'erlliche und bäuerliche Tätigkeit in vollem Gange, und die Zeit dürste nicht mehr allzti, lern sein. Zn der Palästina seine seit über ein Jahrtausende verlorenen Söhne wiederausnehmen lann. Unsere Wünsche, vcrlniitdeti mit staatlichcin Wohlwollen, begleiten sie. Neben diesen Juden, die etwa drei Fünftel ihres in Deutschland lebenden Volkes ausmachten, und zum größten Teil aus jüngeren Elementen beständen, gebe cs", so fährt der''Aufsatz fort, „einen erheblichen Nest jciter Juden, die noch immer mit allen Mitteln gegen ihre fortschreitende gesellschaftliche und staatsrechtliche Distanzierung kämpften. Sie betrachten Delitscistand als ihre .angestammte Heimat'. Anscheinend seien sie keineswegs gewillt, die Bestrebungen um eine verbriefte und gesetzlich anerkannte Familiengemeinschaft mit dem deutschen Volke aufzugeben. Und cs verschlägt anscheinend auch nichts, daß ihnen schon recht häufig bedeutet worden ist. wie spät sie mit ihrem Eifer kommen." Als Deutschland zum Tummelplatz von Hoch- und Vaterkandsverrätern geworden sek, hätten dieselben Organisationen die sich heute als Wahrer unveräußerlicher Rechte ausiverfen. nichts getan, um dieser Schmach, die gerade von jüdischer Seite zum System erhoben worden sei. Einhalt zu gebieten. Entscheidend sei allein die politische Haltung, die das Judentum in der Nachkriegszeit angenommen habe. „Es soll niciit nachgeprüst werden", so heißt es weiter, „mit welcher Begeisterung' die Juden damals in bcu Urieg gezogen sind, es kann sogar unterstellt werden, daß es svgur auch jüdische Soldaten gegeben hat. die ihre Pflicht im Rahmen der ihnen gestellten Aufgaben in: Felde erfüllt haben . . . als unser deutsches Volk in Gefahr geriet, seine völkische Existenz zu verlieren, als sich prominente Juden zu Wortführern alles dessen machten, was den Ruin des deutschen Volkes politisch und moralisch bezweckte, stand ein großer- Teil der heute ,Heimattreuen' jüdischen Organisationen in der Front dc-s Liberalismus und Marxismus." Der Versuch, über das neue Wehrgesetz eine Anerkennung zu erschleichen, die das kommende StaatSbürgerrecht verweigere, müsse als vergeblich bezeichnet werden. Man habe bei den Juden geglaubt, sich dadurch helfen zu können. daß man die Bildung rein jüdischer Formationen vorgeschlagen habe. Im Verlause einer Debatte habe ein prominenter Jude sestgcstellt. daß er im Ernstfälle eine Verantwortung für eine solche Truppe nicht übernehmen könne. „Wir wollen diese Verantwortung auch nicht übernehmen und geben den reisigen Juden, die sich durchaus mit uns in Reih und Glied stellen wollen, den Rat, ihre Beinühungcn um den Eintritt in das Heer auszugcbcn, die Gestellungsanweisungen für :hre Anhänger in den Papierkorb zu werfen und heute nun dasselbe zu tun, was sie in den Jahren 1918 bis 1933 unternahmen-es dabei bewenden zu lassen." . Die Verkündung des Wehrgesehcs macht eine Beschäftigung mit dem Teil der Ausführungen überflüssig, die inzwischen überholt sind. Im übrigen verweisen wir aus den Leitartikel in dieser Nummer und mtf den Artikel: „Drei Aufsätze des ^Völkischen Beobachters'" in der „E.-V.- Zeitung" der vorigen Woche. Nachlese zum Berner Urteil Die Begründung durch Gerichtspräsident Meyer Beim Abschluß des Berner Prozesses um die „Protokolle der Weisen von Zion" („Zionistische Protokolle") faßte der Gcrichlspräsideut Meyer vor Verkündung des Urteils den Tatbestand der Strafklnge in einem Reftnnö zusammen. Bei der Besprechung der „Protokolle" führte der Gerichtspräsident u. a. autz: „Was haben die Beweise ergeben? Der Echtheitsbefürworter der „Zionistischen Protokolle", Theodor Fritsch, sagt hinsichtlich der Entstehung der Protokolle und der Bestätigung der Echtheit, diese sei durch die Rede von Oberrabbiner Ehrenpreis erwiesen worden. Nun haben wir aber Dr. Ehrenpreis vcrnomiuen. Was dieser Mann als Zeuge vorgebracht hat, machte auf mich einen großen Eindruck und ich habe die lieberzcuguug gewonnen, daß er u u r d i c W a h r h e i t gesagt hat. Selbstverständlich mußte Oerzl das Ziel des Ziouistcnkougresses in Basel 1827 vorbereiteu. Dieses Ziel war die Errichtung der Heimstätte in Palästina. Ein Beweis dafür, wer das Manuskript der „Zionistischen Protokolle" 1901 gesunden habe, ist im ganzen Verfahren nie erbracht worden. Was Herr Fritsch als Beweis anbringt, ist mißglückt, die Auffindung des 'Manuskriptes kann nicht bewiesen werden. Nicht bekannt sind ferner die Namen und der Ort der Agenten und der Uebernahme der Protokolle aus den: Wege nach Frankfurt a. M., der neuen Version des Echtheitsbeweise?. Bewiesen aber ist durch sämtliche Zeugen und Experten, daß die „Zionistischen Protokolle" abgeschrieben sind von den „Dialogues" des Maurice I o l y bis zu einem Grade, der im höchsten Maße der Wahrscheinlichkeit nachkommt, zu dem Zwecke, am Zarenhofe Stimmung gegen die Juden zu machen. Seit 1921 ist das bekannt. Ich denke, daß die Herausgeber der „Zionistischen Protokolle" auch von dem 'Artikel Graves in der „Times", der das Plagiat enthüllte, Kenntnis hatten. Bis zur 15. Auflage der „Zionistischen Protokolle" wurde Joly totgeschwiegen und er würde auch für alle weiteren Auslagen totgcschU'iegen worden sein, lücmi nicht der Berner Prozeß feine Existenz und das Plagiat festgestellt hätten. Aber in der 10. 'Auflage 19-95 wurde nun Joly als Jude bezeichnet. Wäre er dies auch gewesen. so ist damit nicht bewiesen, daß seine „Dialogues" etwas anderes waren, als ein Pamphlet gegen Napoleon III. Wahrscheinlich werden die Antisemiten nun auch noch Macchiavelli zum Juden erklären. Die Protokollbefürworter wurden also durch diesen Prozeß zur Anerkennung Jvlys als „Mitarbeiter" der „Zionistischen Protokolle" gezwungen. Es wurde weiter versucht, die Urheberschaft der „Zionistischen Protokolle" auf Achad Haan: zurückzusührcn. Es mögen sich die Zeugen in einzelnen Punkten geirrt haben, aber in bezug auf Achad Haan: waren sich die Zeugen vollkommen: einig: daß nämlich Achad Haam als Verfasser der „Zionistischen Protokolle" nicht in Betracht kommen kam:. Auch die These von 'gleichzeitig mit dem Baseler Zionistenkongreß stattfindenden B n e-B r i t h-K o n g r e ß i st nichtbewicse n. Es ist gelungen, Teilnehmer des Zionistenkongresses ausfindig zu machen — sie haben hier ausgesagt —. aber kein Teilnehmer fand sich vom Arie-Vrity-Kongreß. Basel war 1897 noch so klein, daß die Presse einer: solchen Gchein:prozeß unbedingt erfahren hätte. Außerdem dürfte die Dne Brith kaum so dumm gewesen sein, gleichzeitig mit dem Zionistenkongreß in der gleichen Stadt einer: Geheimkongreß abzuhalten. So dumm habe ich die Juden nie cingeschätzt. Dann wurde als Beweis für die innere Echtheit der „jüdische Geist" angeführt. Ich weiß nicht, was der Talmud ist. Oberrabbiner Dr. Ehrenpreis hat gesagt, daß die deutsche Uebersctzung des Talmuds 36 Foliobände umfasse. Tie „Protokolle" umfassen 57 Seiten. In diesen 57 Seite:: soll nun der Geist des Talmuds verkörpert sein? Das ist mir zu hoch. Herr Fleischhauer hat mit einer Rieseuzahl von Zitaten den Beweis für den jüdischen Geist, der „Zionistischen Protokolle" erbringen wollen. Ich habe alle Hochachtung vor dem Fleiß und der Arbeitskraft des Herrn Fleischhauer, allein, Herr Fleischhauer scheint aus der: Bücherr: nur das Schlechte der Juden herauSgesischt zu haben Mit Zitaten kam: man alles beweisen. Ich st e l l e f e st. d a ß ein Beweis dafür, daß die „Z i o n i st: - s ch e it Protokolle" e ch t s i n d, n i dj t c r bra ch t rv u r d e. Zwischen dem Schlußwort der Auslage von 1924 und der neuen Auflage von 1935 der „Zionistischen Protokolle" sind 36 Abänderungen feststellbar. Diese gemilderten Anwürfe gegen die Juden scheine:: auch auf den Berner Prozeß zurückzusühren zu sein. Wir kennen in der Schweiz keinen Unterschied de? Glaubens und der Rosse. Wir haben in der Schweiz 0,6 Prozent Schweizer Bürger jüdischer Konfession, die genau so unter dem Schlitze der Gesetze stehen wie alle anderen. Schweizer Bürger. Wenn also gegen die Inden gehetzt wird, dann muß ihnen der Schutz der Gesetze zuteil werden. In Ueüereinstimmung mit den Gutachtern Loosli und Baumgarten komme ich also zur Ueberzeugung. daß die „Zionistischen Protokolle" unter den Artikel 14 (Schundliteratur) fallen. Ich muß' also die Schlußfolgerungen des Gutachters Fleischhauer ablehnen. Ich halte die „Protokolle" für eine Fälschung, für ein Plagiat und für Unsinn. Der „Ausruf heimattreuer und blutbewußter Eidgenossen" enthält ebenfalls einen Abschnitt, der geeignet ist, Haß und Feindschaft gegen unsere jüdischen Mitbürger zu säen. Eingeklagt sind noch verschiedene Inserate im „Eidgenossen". Auch diese Inserate und Artikel wollen Haß und Feindschaft gegen die Jrrden erregen. Sie verstoßen jedenfalls gegen Artikel 14 des Gesetzes über das Lichtspielwesen und die Schundliteratur. Die Berufung auf die Pressefreiheit kann hier nicht beansprucht werden. Die Pressefreiheit hört auf, wo die Gemeinheit beginnt. Der Richter schritt hierauf zur Verkündung des Urteils, zu dem noch nachzutragen ist. daß die Parteikosten der freigesprochenen Angeschuldigten der Privatklägerschaft, die Kosten der Privatklägerschaft dagegen den verurteilten Beschuldigten Schnell und Fischer auferlegt wurden. JTi fS. Mu*® ilüJJ>Uu>' ji Griechenland Ministerpräsident Tsaldaris. der soeben den Wahlkampf für die Regierungspartei eröffnet hat. tritt für die Zulassung der Panachage (Möglichkeit, einzelne Namen der Kandidatenlisten durch andere zu ersetzen) bei den bevorsteherrder: Wahlen ein. Da jedoch der Kriegsminister nnd stellvertretende Ministerpräsident General KondyliS den entgegengesetzten Standpunkt vertritt, wird die Aanachage nur in Atticabüoria nnd Saloniki zugelassen werden. Die Wahl jüdischer Vertreter inS griechische. Parlament ist hierdurch in Frage gestellt, da nach den Erfahrungen der letzten Wahl damit zu rechnen ist. daß gerade die Namen der in die Regierungslisto anfgenommeneu jüdischen Kandidaten von vielen.christlichen Wählern durch andere Namen ersetzt werden. * Pressemeldungen zufolge sollen Die Juden von . Jannina bei den bevorstehenden Wahlen im Juni in einem eigenen Wahlkörper wählen. Im Hinblick darauf, daß für Saloniki das frühere „Wahlghetto" abgeschafft wurde, hat die Mitteilung aus Jannina lebhaftes Befremden in jüdischen Kreisen hcrvorgerusen. Polen TaS Berufungsgericht in Kielce hat drei Rationaldemokraten, Gründer eines Vereins zu dem Zwecke, planmäßig Ueberfälle und Mißhandlungen von Inden zu organisieren, zu je acht Monaten Gefängnis verurteilt. In erster Instanz waren die Angeklagten vom Kreisgericht im Juli 1933 zu je einem halben Jahr Gefängnis verurteilt worden. Fünf weitere Beschuldigte wurden mangels' Beweisen freigesprochen. Nunmehr hat das Berufungsgericht, an das die Verurteilten sich gewandt hatten, die Strafe Der Hauptschuldigen um zwei Monate erhöht. In letzter Zeit wurden in Warschau und in anderen Städten Polens Maßnahmen der lokalen Abraham Geiger : Gemälde von Lesser Ury Fot. Herbert Ronitevftbl Am 24. Mai jährt aich zum 125. Male der Tag, an dem Abraham Geiger geboren wurde. Wir haben die Gestalt des grossen Bahnbrechers der jüdischen Reformbewegung in Nr. 42 vom 13. Oktober 1934 durch einen Aufsatz von Dr. Fritz Friedlaender ausführlich gewürdigt n!!li:iIll!ll!!lUlill!U!!I!;illll!l!ill!!lllI!lliIl!(!!l!I!11[liIIlll!niii(lintim6 Behörden getroffen, durch die die bisherigen Bestimrnungen über die Regelung des rituellen Schächtens geändert wurden. Ta gleichzeitig in einem Teil der Presse, darunter auch in Regierungsblättern, sowie seitens verschiedener Bx>r. bände eine intensive Kampagne gegen die Schcchita einsehte. entstand bei der jüdischen Bevölkerung die Befürchtung, daß die Versorgung mit tituell geschlachtetem Fleisch, sowie das Abgaben» wesen, das mit der Scl,echita in Verbindung steht ur:d zu einem rvesentlichen Teil den öffentlichen jüdischen Einrichtungen die finanzielle Grundlage gibt, gefährdet werden könnte. Demgegenüber hat nunmehr der polnische Minister für Kultus und Unterricht einer Abordnung des Rabbinerverbandes versichert, daß für die Schechita in Polen keine wie immer geartete Gefahr bestehe. Die Leitung deS polnischen Rundfunks hat die -Bitte der „Liga gegen die jüdische Schechita", einen Vortrag gegen daS rituelle Schächten im Rundfunk zuzulassen, abgelehnt, weil die Vertreter der Liga auf die Bedingung der Nundsunkleitung, daß gleichzeitig auch ein Rabbiner einen Vortrag zugunsten der Schechita halten solle, nicht ein* gehen wollten. Das Wahlrecht in Polen Das ,.P osener Tageblatt" vom 12. Mai veröffentlicht die neue polnische Verfassung. 8 7 regelt die Grimdrechte und lautet: „Ter Wert der Anstrengungen und der Verdiensle der Bürger für das Allgemeinwohl bemißt feine Berechtigung zur Einflußnahme in öffentlichen Angelegenheiten. Weder die A b ft a m m u n g , n o ch das Bekenntnis, u o dj das Geschlecht, noch die Nationalität können ein Grundzur Begrenzung dieser Berechtigung sein." (In: Original gesperrt. Tie Schr:ftltg.) Das neue Wahlrecht für das polnische Parlament dagegen ist bisher noch nicht offiziell be« kanntgegeben worden. Tie Zahl der Sejrndeputierter: soll jedoch von 444 auf 200 herabgesetzt werden. Das Gesamtgebiet Polens wird in 100 Wahlkreise eingeteckt. Warschau wird m sechs. Lodz in drei und Lemberg in zwei Wahlkreise zerfallen. Für die Wahl jüdischer Abgeordneter sind die Aussichten nur gering. Es besteht die Möglichkeit, in Warschau, Lodz und Lenrberg je einer: jüdischer: Kandidaten durchzubringen, wenn die jüdische Wählerschaft geschlossen vorgeht. Wieviel Juden in die Listen des Regierungsblock-Z ausgenommen werden sollen, ist noch unbekannt. T schechoslowakei Durch den Wahlerfolg der tschechischen Sozialisten bei der am 19. Mai durchgefüyrten Neuwahl des tschechoslowakischen Parlaments wurde die Wahl der beiden Kandidaten der Jüdischer: Partei, des bisherigen Abgeordneten N. A. Tr. Angela Goldstcin, Prag, und des Direktors des Hebräischen Gymnasiums in Munkacevo (Munkacs), Dr. Chajim Kugel, gesichert. Tie Jüdische Partei hatte bekanntlich mit den tschechischen Sozialisten ein technisches Wahlabkommer: geschlossen, da es den kleinen Parteien iitfolge der Aenderung des tschechoslowakischen Wahlgesetzes nicht möglich war. selbständig zu kandidieren Die Jüdische Partei hat in einer Reihe. Verlautbarungen betont, daß dieses Wahläbkommen keinerlei ideologische oder politisch-taktische Bindung bedeutet. Die beiden jüdischen Abgeordneten werden somit im neuen Parlament in ihrer Stellungnahme zu den im Parlament behandelte« Fragen völlig unabhängig von jeder anderen Partei Vorgehen. TTTrl Jjm Schreibmaschinen - Gele?enh<m«käaf© Triumph. Continental AEG.. Toinedo RovaL Mfirte.i« »B^h^nmaacblneo» Kot nt!o n-i. Vor vlcHiH Ihrer Mark 18.-. 9 Eigene Reparaturwerkstatt. Berlin C 2. Ander Spandaoer BrUcb«<| 1> 1, Korden 2ü04. « L Gcechift; Alex&nderstrasse 3 (gegenüber Polizei Früidiuis) (am ilacküscliou Markt und Bahnhof Börse)