Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 21 (23.5.1935)
- Date
- 1935-05-23
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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entralerem- U 25 5.1335 XIV. Jahrgang rNr. 21^ Berlin, 23. Mai) P reis 10 Pfen n I jg OYVO AILGEf,1 EINE ZEITUNG DES .111 DENTII ■Vsl Die vorliegende Nummer umfasst 20 Seiten Sie enthalt u. a.» Mehr Judentum — aber wie? Von Dr. F. Reich Zeitschriftenschau Das neue Buch Der Briefmarkensammler Beilage: Seite der Jugend Aus deutscher Nachkriegsgeschichte Von Dr. Wilhelm Lustig (Clcimtz) ,»... Entscheidend ist allein die politische Haltung, die das Judentum in der ■ Nachkriegszeit eingenommen hat" „Das Schwarze Korps" vom 15. Mai 1935. Eine der letzten Nummern der „E.-V.» Zeitung" brachte die Mitteilung, daß das obcrschlesische Abstimmungs-Erinnerungszeichen auch Nichtariern verliehen werden kann. Vor mir liegt das Formular auf Ausfertigung einer solchen Besitzurkunde.' Jeder mag selbst entscheiden, ob er ein sichtbares Zeia,en dafür haben will, daß er an der Volksabstimmung in Oberschlesien teilgencmmen hat. Aber keinen wird es geben, in )em nicht wieder die Erlebnisse wach werden an jene Zeit, die schon solange zurücklieg; und in einer stillen Stunde der Besinr.ung doch bald wieder nah und lebenswirklich wird. Erst einige Monate waren wir aus dem Felde zurückgekehrt, als im Mai 1919 die exfic Fassung des Versailler Vertrages, nach dem Oberschlesien restlos Polen zugesprochen wurde, wie eine Bombe bei uns einschlug. Air oberschlesischen Juden empfanden es m;t allen anderen Deutschgesinnten als besonders grausam, daß unsere angestammte Heimat dem Reiche entrissen werden sollte. .Las durste nicht so.einfach hingenommen Vierden. Es kam überall zu Protestkundgebungen und! zu denkwürdigen Umzügen, on denen wir uns beteiligten, um dem entschlossenen Willen Ausdruck zu geben, bei Deutschland zu verbleiben. Ebenso wie die katholischen und evangelischen Geistlichen laben auch die Unseren damals Einfluß ger.ommen auf maßgebende ausländische Necierungskreise. In London und Kopenhagen setzten sich'mit der ganzen Macht ihrer. Persönlichkeit unsere unvergessenen, leider schon verewigten Oberrabbincr - Dr. Kopfstein, Beuchen (O.-S.), und Rabbiner Dr. Braun- 1 ch w e i g e r, Oppeln, ein,- um die beabsichtigte Lostrennung Oberschlesiens vom Mutterlande zu verhindern. Die Bemühungen waren nicht ganz umsonst. Die zweite Fassung des Versailler Vertrages brachte wenigstens die Volksabstimmung. Anfang Februar 1920 kam dann die Besatzung durch die interalliierten Truppen — bis Juli 1922 blieben sie. Eindeutig und klar war die Haltung der oberschlesischen Juden in dieser Zeit, in der es nur die Parole gaf>: „Hie Deutschland — Hie Polen." Um es vorweg zu nehmen: „Mehr als 99 vom Hundert der oberschlesischen Juden widersetzten sich dem Anschluß an Polen und es steht fest, daß wir diefeste Unterstützung nach Aussage unserer Kreisgruppenvorstände gerade seitens der Juden erfahren" . . . Dieses ehrenvolle Zeugnis stellte uns der Vorsitzende der Verbände heimattreuer Oberschlesier in dieser bedeutsamen und gefahr- Auch während Ihrer Reise können Sie die „C.-V.-Zeitung" lesen, wenn Sie bei Ihrem zuständigen Postamt einen Nachsendungsantrag stellen und diesem 40 Pfennig in Briefmarken beilegen. Für diese kleine Gebühr sendet Ihnen die Post die „C.-V.-Zeitung so lange nach, wie Sie es wünschen. Verlag der „Central-Verein-Zeitung“ "iiiiimmiiimiiiiimiiiiiimimiiiiiminiiiiiimmiimmmiiiiiiiiiiiiiiimiimiiiiiinniiniiiiiiiii : dollen Zeit aus. Deshalb können wir stolz! zurückschauen auf jene Zeit, in der wir uns von glühender Begeisterung durchdrungen mit Leib und Seele für die heimatliche Erde '■ einsetzten. Umfangreich und reichhaltig war die Art i der Betätigung während der Abstimmungsp Zeit. Bald nach der Besatzung gings hinein j. in die Verbände der „Heimattreuen", hinem in die Plebiszitkommissionen und in die pari»! Eschen Ausschüsse. Nie hat dabei em z Zweifel für einen oberschlesischen Juden l - bestanden, an welcher Stelle sein Platz war. j Wir sprachen in großen Versammlungen, si wir leisteten die oft verachtete, aber so wich» QlCBS Das deutsche Wehrgesesi ist ergangen. Der § IS lautet: Frische Abstammung ist eine Doraussehung für den aktiven Mhrdienst. 0b und in welchem Umfange Ausnahmen zugelassen werden können, bestimmt ein Prüfungsausschuß nach Richtlinien, die der Ueichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Neichskriegsminister aufstellt. Dur Personen arischer Abstammung können Dorgesesite in der Wehrmacht werden. Den Angehörigen arischer Abstammung der Wehrmacht und des Deurlaubtenstandes ist das kingehen der 5he mit Personen nichtarischer Abstammung verboten. Zuwiderhandlungen haben den Derlust jedes gehobenen militärischen Dienstgrades zur 5o!ge. Die Dienstleistung der Dlchtarler im Kriege bleibt besonderer Regelung Vorbehalten. Der 21. Wal 1955, der lag, an dem das Leset; in Kraft tritt, ist für die deutschen Juden der historische Begenpol eines anderen Datums, des 4. September 1614. In tiefer Dewegung gedenken wir heute jenes lages, an dem für die preußischen Juden unter ausdrücklicher pufhcbung der „bisher über die Ergänzung der prmee bestandenen alteren Besehe" bestimmt wurde, daß „jeder Eingeborene, sobald er das 20. Jahr vollendet hat, zur Derteidigung des Vaterlandes verpflichtet ist". Der Leiter des. Wehrmachtsamtes im Reichskriegsministerium, General v. Reichenau, gab der deutschen Presse in grundlegenden Ausführungen den Inhalt des neuen Wehrgesetzes bekannt. Er führte u. a. aus: Die in § 15 enthaltenen Vorschriften über die Stellung der Nichtarier sind nach Grundsätzen entstanden, die der Führer und Reichskanzler aufgestellt hat. Arische Abstammung ist grundsätzlich eine Voraussetzung für den Wehrdienst, doch können Ausnahmen zugelasien werden, die durch Prüfungsausschüsie entschieden werden. Diese Prüfungsausschüsse sollen bei den Wehrersatzinspektionen durch den Reichskriegsminister eingerichtet werden, ebenso werden die Richtlinien für die Prüfungsausschüsse von den beiden genannten Ministern ausgearbeitet. Die Richtlinien werden dahin gehen. daß 'solche Nichtarier und Personen, die.mit.Frauen.nichtarischer Abkunft verheiratet sind, bei freiwilliger Meldüng, zum aktiven Wehrdienst zugelasien werden, die nach der Art ihrer bisherigen Betätigung, nach dem persönlichen Gesamteindruck und nach Prüfung der politischen Zuverlässigkeit für geeignet befunden werden. Reinrassige Juden werden zum aktiven Wehrdien st nicht herangezogen. Alle Nichtarier unterliegen der militärischen Meldepflicht und der Wehrüberwachung. Tie zum aktiven Wehrdienst zugelasscnen Nichtarier gelangen nicht in Dorgesetztenstellungen. Für. den Kriegsfall wird eine besondere Regelung dieser schwierigen Frage eintreten müssen, die der Führer und Reichskanzler sich noch Vorbehalten hat. tige kleine Werbearbeit, innig verbunden mit unseren anderen Mitbürgern und einig in dem großen Streben und Ziel. Und als die polnischen Aufstände kamen und der Selbstschutz schnell' formiert wurde, waren es auch Juden, die aus dem besetzten Gebiet und dem übrigen Reich herbeieilten, um mit der Waffe in der Hand mit ihren Leibern deutsches Land zu verteidigen. Zur Abstimmung selbst kamen dann unsere Glaubensbrüder und -schwestern aus dem Reich, um ihre Stimme in die Wagschaale zu werfen. Da fehlte kein Verwandter, kein Freund oder Bekannter, alle, alle kamen, ob lung, ob alt, ob krank, ob schwach. Es gab auch für sie keinen Zweifel. „Deutschland" polnisch: „Niemczy" lautete der Stimmzettel, den sie abgaben samt und sonders. Wer kann die Stimmung schildern, die uns damals alle erfaßte! Schulfreunde, die sich viele Jahrzehnte nicht gesehen, sich kaum noch kannten, lagen sich in den Armen. Tränen der Freude über das Wiedersehen nach so langen Jahren, Tränen der Rührung ob der Liebe und Anhänglichkeit, Tränen der Dankbarkeit für das Kommen, da jede Stimme einen Baustein zum Erfolg und zum Siege bedeutete! Keine Mische Familie, die nicht alle Räume für Einquartierung zur Verfügung stellte, keine, deren lang aufgezogener Tisch nicht voll besetzt war. Alles in fieberhafter Erwartung und freudiger Hoffnung auf Sieg. Dann endlich der ersehnte Abstimmungstag, der 20. März 1921. Am Abend vorher noch genaue Anweisungen für die deutschen Wahlleiter in den einzelneu Bezirken, unter denen wir Juden in großer Zahl vertreten waren. Am Morgen des 20! März sind wir, die wir schon vorher abgestimmt hatten, pünktlich auf unserem Platz. Tagsüber anstrengende Arbeit. Angetan mit unseren Ehrenzeichen aus dem Kriege versehen wir stolz unseren Dienst, revidiert von interalliierten Kommissionen, und weisen manche unbegründete Einwendung von polnischer Seite gegen die Berechtigung zur 8lb» stimmung entschieden zurück. Und dann am Abend nach Zählung der Stimmen der innere Jubel über das Ergebnis im selbst bearbeiteten und geleiteten Bezirk: 93-Prozent deutsche Stimmen! Unbeschreiblich das Glücksgefühl: Ein bißchenwenigstens hast du an deiner Stelle beigetragen zum allgemeinen Stege. Denn 707 000 Stimmen-für Deutschland und 479000 für Polen war das Gesamtergebnis, slloch hatte man damals keine rechte Vorstellung über die künftige Gesamtgestaltung deS Landes. Nur zu rasch vergingen die Tage der Freude. Was dann kam war bitter, noch ein dritter polnischer Aufstand, Kamps, die Lostrennung von Ostoberschlesien —. Ist es notwendig, das alles mit Zahlen und Namen zu belegen? Für Kenner der Verhaltniste sicher nicht.' Der Zweck dieser Zeilen, und der zur Verfügung stehende Raum gebieten auch, nur wenige von den vielen her-, auszugreifen, die sich damals besonders hervortaten. Da war außer den schon erwähnten Rabbinern der Beuthener Sanitätsrat Dr. Bloch, der im Mai 1919 im Beuthener Demonstrationszug mit. der Fahne in der Hand an der Spitze voranschritt, umjubelt von den Deutschen, bedroht vom feindlichen Pöbel, ein tapferer Mann, der auch später in maßgebenden Gremien die deutsche Sache unerschrocken verfocht. Da stellte Oberleutnant Li pp mann selbst ein Freikorps auf und schlug sich als Führer der von ihm gesammelten Leute schneidig mit dem Feind herum. Da flatterte in der Hand des jungen Bad» r i a n die Fahne der Kämpfer unter Führung Schlageters voran, da fiel durch feindliche Kugeln der Leutnant Sack, von der Selbstschutzkompagnie von Arnim. Herbert Cohn. Mitglied des S ch w a r z e n K o r P s, besiegelte feine Treue zur obcrschlesischen Heimat beim Sturm auf den Annaberg mit seinem Leben. Nur weil sie sich zum Detttschtum bekannten, mußten unter anderen Simon Aschner. aus Nikolai, Jakob Nothmann aus Hindenburg und Rudolf Wachsner aus Karf ihr Leben lasten, von den Insurgenten mißhandelt, zu Tode geprügelt oder - erschossen. In den Schulen lebt als Beispiel und Muster jugendlichen Heldenmutes das Andenken des Obersckundaners Rudolf H a a s e fort, des „fünfzehnjährigen blonden Niesen", der überall Zugriff, wo es galt, für das Deutschtum in Rhbnik Arbeit zu leisten. Dadurch hatte er sich den glühenden Haß der- Polen zugezogen. Am 14. Mai 1921 von den Jnsurgent-n verhaftet, streckten ihn am Tage darauf hinterrücks ihre Kugeln hin. „In heldenhafter Zuversicht und kindlicher Nn» besorgtheit ging er lachend in den Tod für die geliebte Heimat." Nie wird' sein Andenken bei uns erlöschen. Durch besonderen Schneid zeichnete sich Rechtsanwalt Mar Böhm (Peiskretscham) aus. Er war Mitbegründer des Selbst» schutzes von Peiskretscham und führte ihn dann. Don den Insurgenten verhaftet und verschleppt, schrieb er nachseiner Freilassung das- Weißbuch des Kreises Tost-Gleiwitz: „Der polnische Aufstand in Oberschlesien." Der schwerkriegsbeschädigte Rechtsanwalt Dr. Ernst K o h n (Gleiwitz) warin den schwierigsten Lagen zur Stelle, um dem Plebiszit seine wertvollen Dienste zu leisten. Dutzende von Sclbstschutzleuten hat er unerschrocken und erfolgreich vor den außerordentlichen Kriegsgerichten verteidigt, und eine große Anzahl von ihnen verdankt seinem wackeren Eintreten die Freiheit. ^' Zum Schluß! Wir sollen seit dem Kriege für Deutschland nichts getan haben? Die Betätigung der oberschlesischen Juden in jener schweren Zeit beweist das Gegenteil. Freilich liegt das schon etwa eineinhalb Jahrzehnte zurück. Seit dieser Zeit tst viel geschehen. Und deshalb verblaßt die Erinnerung ab und zu. Daher erscheint es gut und angebracht, jener Geschehnisse wieder einmal zu gedenken, damit diejenigen, die sie vergessen haben, sich ihrer wieder erinnern, damit die, die sie nicht wissen, sie kennenlernen, und damit wir selbst uns an dem Abstimmungserlebnis, das wir nicht missen wollen, aufrichten. Denn wir wollen trotz allem die bleiben, die wir waren, als wir deutsches Land dem Vaterland erhalten halfen. Aenderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes Im Reichsgesetzblatt (Nr. 50 vom 17. Mai 1935. Teil I, S. 503) wird ein Gesetz zur Aenderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 15. Mai 1935 veröffentlicht. Dieses Gesetz bestimmt, daß über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsbehördcn nach pflichtmäßigem Ermessen entscheiden und daß ein Anspruch auf Einbürgerung nicht besteht. In Auswirkung dieser Regelung werden diejenigen Bestimmungen des Reichs- und Staatsangehöriglcitsgesetzcs vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583), nach denen ein Anspruch auf Einbürgerung bestand, aufgehoben. Es hatten bisher einen Anspruch aus Einbürgerung: die Witwe oder geschiedene Frau eines Ausländers, die zur Zeit ihrer Eheschließung eine Deutsche war (ß 10). ein ehemaliger Deutscher, der als Minderjähriger die Reichsangehörigkcit durch Entlassung verloren hat (8 11), ein Ausländer, der mindestens wie ein Deutscher im Heer oder in der Marine gedient ' hat (§ 12), ein ausländischer Angestellter, der sein Diensteinkommen aus der Reichskasse und seinen dienstlichen Wohnsitz im Ausland hat (§ 15, Abs. 2 u. § 34), ein ehemaliger Deutscher, der auf Grund deS Bundes- und Staatsange- Hörigkeitsgesetzes vom 1. Juni 1870 durch zehnjährigen Aufenthalt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat und zurück- . gekehrt ist. ohne eine andere Staatsangehörigkeit erworben zu haben (8 81). Ferner werden, noch zwei Bestimmungen aufgehoben, die. sich mit dem