Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 20 (16.5.1935)
- Date
- 1935-05-16
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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IB®uomeir I?ho(idzz(Sss0s In dem Berner Prozeß wurde am 14. Mai nachmittags das Urteil verkündet, dessen Hauptteil wir auf der ersten Seite dieser Nummer abdrucken. Gerichtspräsident Meyer, der das Urteil verkündete, befaßte sich dann in einer persönlichen Erklärung mit einer Beschwerde, die Gutachter Fleischhauer beim Schweizer Bundespräsidenten erhoben hat, weil der Gerichtspräsident aggressive Aeußerungen des. Obergutachters Loosli nicht zurückgewiesen habe. Der Gerichtspräsident erklärte, er bedauere es, daß sich Herr Fleischhauer in dieser Angelegenheit nicht an ihn persönlich gewandt hat. Wäre er auf diese Äußerungen des Obergutachters aufmerksam gemacht worden und hätte er festgestellt, daß ° die Beschwerde berechtigt ist, so hätte er gewiß sein Bedauern über die beanstandeten Lleußerungen ausgesprochen. Der Richter stellte weiter fest, daß die Ausgabe der „Protokolle" vom Jahre 1931, die Gegenstand des Verfahrens war, jeglicher Grundlage entbehre. Aber auch die nach den Oktober-Verhandlungen des Jahres 1934 veranstaltete Neuausgabe sei unhaltbar. Gegenüber dem Verteidiger Dr. Ursprung, der in der Ver-. Handlung vom 11. Mai der Hoffnung Ausdruck gegeben hatte, die gedruckte Expertise Fleischhauers werde bald in jedem Schweizer Hause Einlaß finden, erklärte der Gerichts- Präsident, er glaube im Gegenteil, daß bald eine Zeit kommen werde, vn der niemand mehr es verstehen würde, daß es einmal Menschen gab, die so absurden Beschuldigungen, wie sie in den „Protokollen" enthalten sind, Glauben schenken konnten. Was die gegen Thora und Talmud erhobenen Angriffe betreffe, so sei der Gerichtspräsident der Ueberzeugung, daß nur die Darlegungen des Stockholmer Oberrabbincrs Dr. Ehrenpreis als richtige Aussage zu diesem Punkt zu werten seien und den wahren Geist von Judentum und Talmud widerspiegeln. I^ooslis Obergutachten Unser Prozeßbericht in der vorwöchigen -„E.'V.-Zeitung" endete in der Wiedergabe des Beginns des Obergutachtens von Loosli. Wir setzen es hiermit fort: Zwei Fragen, so führt Loosli ans. über die ich jeden, der noch unbefangenen gesunden Sinnes ist, nur je dreißig Sekunden nachzudenken bitte: 1. Wem haben die „Zionistischen Protokolle" bis heute ausschließlich genützt, wen haben sie gefördert: wen haben sie dagegen geschädigt, entrechtet, beeinträchtigt und erwürgt? 2. Wer sind die Juden, die uns als zu jedem Verbrechen bereit, entschlossen und eingcschworen geschildert werden, die uns angeblich unterjochen, schließlich vernichten wollen? Cr* sind die Bernheim, Brunschoig, die Boneff, die Bloch, die Loeb, die Hirschel, die Piquart, die Levy oder wie sie alle heißen mögen, mit deren Vätern wir die Schulbank gedrückt, mit denen wir unseren Militärdienst geleistet, mit denen wir gelebt, gegessen und getrunken, geeifert und gehandelt haben und noch handeln. Sie. samt ihren Glauben?, und Volksgenossen, mit denen * wir Freude und Leid. Lust und Schmerz seit jeher redlich geteilt haben, die uns, wie wir ihnen, oft hilfreich beigestanden oder mit denen wir uns gezankt haben, sie sind unsere Verräter, unsere Mörder. unsere Erzfeinde und unsere künftigen Veruichter! Wir haben cs neuerdings in den letzten 2agen gehört: Ausnahmen gibt es nicht! Jeder Jude ist — weil Jude — ein gewissen- und ruchloser Verbrecher, günstigstenfalls in noch latentem Justande. und dies nur au? Weltklugheits- oder Vorsichtserwägungen. Verbrecher sind sie auch an ihren angeblich engsten Freunden und von ihnen verführten Mitverschworenen, den Freimaurern, die sie nach Gebrauch beseitigen werden. Aber gerade diesen Freimaurern werden von den verschlagenen Gaunern, den überklugen Verbrechern. die „Zionistischen Protokolle", die dieses Vorhaben samt allen seinen unerhörten Scheußlichkeiten für jeden Juden verbindlich festlegen, anvertraut. Keine Ritualuiorde Zur Niiualnwrdfrage wies der Experte an b'Md der Thora nach, daß es sich hier um eine ungeheuerliche Lüge handele . Die Juden, erklärte cr. dürfen nicht einmal Tierblut genießen, geschweige denn Menschenblut. Die „Protokolle" hätten nie den Juden, sondern stets nur den Antisemiten zur Schürung des Nasse- und Religions- Hasses gebient. Natschkowsky. der Ehcf der russisch- .christischen Geheimpolizei im Ausland und Hauptlätscher der „Protokolle", sei ein skruyel- und gewissenloser Intrigant gewesen, der nur das eine -Ziel gekannt habe, reich zu weredn und Beförderung zu erhalten. Hierbei habe er auch die verwerflichsten Mittel nicht verschmäht und sei. wenn es Win mußte, über Leichen gegangen. Seine Judenfeindlichleit habe gar nicht ferner Ueberzeugung entsprochen, sondern sollte ihm. lediglich seiner Karriere dienen. In diesem Zusammenhang verwies der Obergutachter auf den von der Beklagtenseste als Kronzeugen angerufenen Schriftsteller ^jutostcmsky hin. der Verfasser eines Ritualmordbuches ist und nur aus Gewinnsucht Antisemit wurde. Dieser Ljutostansky Machte sich erbötig. alles, was er gegen die Juden vorgebracht hatte. Legen entsprechende Bezahlung öffentlich zurückzunehmen. Selbstverständlich wurde dieses Anerbieten mit Entrüstung zurückgewiesen. Der ^rpcrte zeigte sodann, welches Jntereste Ratsch- .!°wsky an der Fälschung der „Protokolle" hatte. >wd daß diese in Rußland. nachdem sie von der Zensurivmmission richtig als Fälschung erkannt worden waren, nur freigegeben umrdcn. weil eine einflußreiche Frau sich hierfür cinsetzte. Die meisten Verbreiter der „Protokolle" glaubten selbst nicht an ihr,: Echtheit und bedienen sich ihrer nur als Mittel zum Zweck. Bne Vrith und Freimaurerei Während in den „Protokollen" und in den! Gutachten Oberstleutnant Fleischhauers Juden und : Freimaurer als gemeinsame V e r - : schwor ene hingestellt werden, wies Looslr; daraus hin. daß eS in Deutschland Freimaurerk0en gab, die sogar antisemitisch eingestellt waren.; Der Bne-Brith-Orden ist unpolitisch und steht zu! den Freimaurern in keiner Verbindung, serne; Äwls sind ausschließlich Wohltätigkeit und Ge-; wmgkeit. Während des Krieges haben sich die j' Vne-Arith.Logen namentlich in Deutschland durch \ ihre interkonfessionelle Verwundetenfürsorge aus- - ßezeiHnet. Daß zwischen Freimaurerei und Zudcnt Nim kein Zusammenhang bestehe, gehe geschichtlich schon daraus hervor, daß die Freimaurerei im mtt is. Jahrhundert in England entstand und zu ihm Voraebrachte dle volle Ver I diese« Zeit nur einzelne Juden auf englischem antwortung überneymr. .... Boden lebten. Ebenso lächerlich sei die Behauptung. die Juden hätten die französische Revolution von 1789 angezettelt. In ganz Frankreich gab es damals etwa 40 000 Juden, die nur in Bordeaux und im Elsaß ansässig waren und sich politisch in keiner Weise betätigt hatten. WaZ die schweizerischen Verhältnisse betreffe, so würden Juden zwar von den Freimaurern, die sich übrigens durchaus im Sinne des schweizerischen Staates betätigten. ausgenommen, seien aber nur in zweien von den drei Großlogen, und zwar in der Alpina- Loge mit kaum 2 Prozent, bei der Odd Fellow-s mit weniger als 1 Prozent, vertreten, während es bei der Union überhaupt keine Juden gäbe. Die These, die „Protokolle" seien ans einer Bne Brith-Tagung entstanden, sei bekanntlich erst nach den Oltober-Äerhandlungen 1934 ausgestellt worden, nachdem die jahrelang propagierte Behauptung, sie feien der Niederschlag der Verhandlungen aus dem ersten Zionistenkongreß, nicht aufrechtcrhalten werden konnte. Eigentümlich sei nur, daß eine Bne- Brith-Loge in Basel erst 1905, acht Jahre nach dem ersten Zionistenkongreß, gegründet wurde. Sehr sonderbar stehe cs ferner mit der Behauptung des Experten Fleischhauer, daß für ihn sehr bedeutsame Urkunden aus einer Bne-Brith-Loge in Ungarn entwendet worden seien. In Ungarn habe es nämlich nie einen Bne-Brith-Orden gegeben, also seien Dokumente, die nicht existierten, aus einem Archiv, das nicht existierte, in einer Loge, die ebenfalls nie existiert hat, entwendet worden. Schließlich verlas Loosli die Statuten des Vnc-Vrith-Ordens. aus denen hervorgeht, daß diese Vereinigung der Wohltätigkeit und der Menschlichkeit dient. Die literarische Fälschung bejaht! Loosli schloß seine Darlegungen mit einer Definition der Begriffe „literarische Fälschung" und „Plagiat" und mit der Beantwortung der den Gutachtern gestellten Fragen. Uebcr den Begriff der literarischen Fälschung führte der Experte ungefähr folgendes aus: Die literarische Fälschung besteht aus zwei Handlungen: 1. ans der Herstellung einer wissentlich tatbcständlich falschen Veröffentlichung: 2. aus dem Gebrauch, das heißt aus der Veröffentlichung und Verbreitung derselben. Die Fälschung einer Druckschrift ergibt sich aus ihrer Unechtheit. Unecht ist aber jede drnckschriftliche Veröffentlichung, jedes Druckerzeugnis überhaupt, wenn ihre ausdrückliche oder stillschweigende Angabe über den Verfasser unwahr ist oder wenn eine ursprüngliche echte Druckschrift so verändert wurde, daß ihre ursprüngliche Absicht zum Zwecke einer ihr fremden Beweisführung umgcstaltet oder mißbraucht wird. Als Fälschung hat eine Druckschrift zu gelten, wenn sie angegriffene Personen oder Verhältnisse unverdient dem öffentlichen Haß oder - der Verachtung preisgibt. Als Fälscher müsse der Verfasser oder Verbreiter einer Druckschrift bezeichnet werden, der wissentlich falsche Behauptungen in der Absicht ausstellt oder verbreitet, sich dingliche oder ideelle Besitz-, Gesellschasts- oder Machtvorteile zu verschaffen, um aus ihnen auf Kosten der Angegriffenen Nutzen zu ziehen. Als Plagiat oder literarischer Diebstahl gelte die vorsätzliche oder fahrlässige Unterlassung der Quellen- und Urheberangaben. Von diesen Voraussetzungen ausgehend, bejahte LooSlr die e r st e Frage: Sind die „Protokolle der Weisen von Zion" eine Fälschung? « Ihre Uncchtheit ergebe lich aus. Form. Inhalt und Entstehungsgeschichte. Sie seien der ^orm nach überhaupt keine Protokolle, sondern eine Reihe von 24 Vorträgen. Es fehle ihiren die für einen Verhandlungsbericht unerläßliche Zweckmäßigkeit. Ihr Inhalt erscheine so wirr durcheinander-. geworfen, daß sie für eine „VerfasstMg" keineswegs geeignet sind. Die von den Echtheltsbesür- Wörtern behauptete Entstehungsgeschichte erweise sich als zeitlich und sachlich unmöglich Die zweite Frage: 2-ind dre „Protokolle untrer mif hl£ Replik Fleischhauers In einer Replik richtete der Gutachter Fleisch- Hauer nochmals unter Zitierung zahlreicher Stellen aus antisemitischen Schriften heftige Angriffe gegen Freimaurer. Juden, den Völkerbund und den Obergutachtcr. Er erklärte, die Wahrheit der „Protokolle" sei'ecwiesen, sie seien echt jüdisches Gedankengut, und ihre Verbreitung sei Pflicht der Kulturstaaten. Antwort Looslis Es folgte noch eine Erklärung des Obergut. achters Loosli, in der er daraus hinwies, das: der Gutachter Fleischhauer als „Beweismittel' für die „Echtheit" der „Zionistischen Protokolle"' dem Gerichte eine jiddische Ausgabe der „Protokolle" eingereicht hat. Loosli verlas nun dir Einführung zu dieser Ausgabe, aus der hervorgeht, daß sie nach den Oktoberverhandlungen 1934 entstanden ist und den Zweck verfolgt, die jüdische Oeffentlichkeit mit dieser bis dahin rn den breite \ jüdischen Massen gänzlich unbekannten Schrift vertraut zu machen. Schlußwort Professor Vaumgartens In seinen Schlußworten führte Gutachtcr Professor Baumgarten, nachdem er sich mit den Problemen des herkömmlichen Liberalismus urd Individualismus kritisch auSeinandergesetzt hatte, aus: ES muß anders werden, darin sind wir unS alle einig. Aber in dem „Wie", da liegt der unüberbrückbare Gegensatz. Für Herrn Loosli und mich heißt, die Wahrheit der „Protokolle" bejahen, auf den Sinn deS geschichtlichen Daseins d:r Menschheit verzichten. Wären die Ideen der Aufklärung. die den Ruhm der ersten neuzeitlichen Jahrhunderte ausmachen, die Idee der Freiheit, des Fortschrittes, der Menschenwürde, der grundsätzlichen Gleichheit aller Menschen wirklich nichts anderes, als jüdisches Blendwerk, verwendet vcm Judentum im Kampf um die Weltherrschaft, dann wäre keine Hoffnung auf eine Besserung der gesellschaftlichen Zustände gegeben. Wir sehen in diesen Ideen den wenn vielleicht auch nicht vollen Ausdruck des Wahrheitsstrebens der Menschheit In Beantwortung der d r 11 t e n Frage nach Quellen. Herkunft und Urheberschaft der Protokolle" 'wies Loosli neben der Jolyschen Schrift auf den Roman Biarritz von Goedsche und auf „8a France Juive" von Edouard Drumont hin. . ,„ ro . t .. Die vierte Frage, tn welcher Beziehung die „Protokolle" zum Zionistenkongreß 18 9 7 in Basel stehen, wird folgendermaßen beantwortet: In gar keiner als in der von den Fälschern und EchtheitSbefürworiern unerwiesen behaup- ^Schließlich bejahte LooSli auch die fünfte und darum hat es für uns einen Sinn, uns für das einzusetzen, was uns an ihnen richtig erscheint. Wir wollen uns nicht das ganze Arsenal geistiger Waffen, mit denen die Schlachten der Zukunft geschlagen werden müssen. als „Judenflinten" konfiszieren lassen. Wir wollen nicht die geistige Erbschaft der neuzeitlichen Jahrhunderte ausschlagen, weil sie angeblich hebräischen Ur» «ist, denn was bleibt uns. wenn wir das s gibt keine Denker auf sozialem Gebiet, die nicht von dem Gedankengut, das uns die „Protokolle" herabwürdigen, gezehrt hätten. Sobald wir mit dem Argument arbeiten, daß alles, was im Sinne der „Protokolle" und der Proto- - kollgläubigen vom Geiste der Juden oder der Judenhörrgen beeinflußt ist. als jüdische Machenschaft aus der ernsthaften Diskussion ausgcschieden werden muß, unterbrechen wir den Geist des geschichtlichen Zusammenhangs und stürzen in? Leere. Man sage nicht, wir können mit Nikus zum Geist dc8 Mittelalters zurückkchren. denn der Geist des Mittelalters steht unter dem Geist des Christentums, und das Christentum ist aufs dringendste verdächtigt, in dem, was seine schönste Blüte ist. in der christlichen Ethik, aus semitischem Geiste hervorgegangen zu sein. Wenn wir uns aller geistigen Güter entäußern. die irgendwo vom Judentum infiziert sein könnten, dann müssen wir. um an den reinen Born geistiger Werte zu gelangen, in eine vorjüdische, legendarische Vergangenheit herabsteigen, oder alles aus uns selbst schöpfen, wozu kein Mensch und keine einzelne Generation von Menschen fähig ist. Wäre das Judentum wirklich alles das. als was es sich nach den „Protokollen" darstellt, dann würden seine Gegner zwangläufig im Kampfe mit ihm immer mehr auf das moralische Niveau der „Protokolle" herabgedrückt werden. Wäre dann schließlich in dem Kampf mit gleichen Waffen über das Judentum der Sieg erfochten, dann bliebe den Siegern kein geistiges Rüstzeug mehr für die Begründung besserer gesellschaftlicher Zustände. Es bliebe ihm nichts als. ein Kopieren, des so unendlich dürftigen und geistlosen sogenannten ausbauenden Teiles der „Protokolle". kür die föäger Nachdem der Gerichtspräsident die Gesamtexpertise für abgeschlossen erklärt und neue Lcweisanträge des Verteidigers des Angeschuldigten Silvio Schnell, Rechtsanwalt Rucf, abgelihnt hatte, begann der Vertreter der Klägersckast, Rechtsanwalt Brunschvig, sein großes Plaidoyer. Die Borgeschichte Er schilderte zunächst die Vorgeschichte des. Straffalles und.gab einen Ueberblick über die gewaltige Verbreitung der „Protokolle". Aus den deutschen Ausgaben wurden Ucbcrsetzungen in französischer, englischer, russischer, polnischer, rumänischer, spanischer, finnischer, schwedischer, neugriechischer, serbischer, arabischer Sprache hergestellt. Während in der deutsckM Ausgabe den Juden der Vorwurf gemacht wird, gegen Deutschland ihre Geheimpläne ins Werk gesetzt zu haben, wird ihnen in den französischen Ausgaben vorgeworfen. ihre angeblichen geheimen Mitte! zugunsten Deutschlands und gegen Frankreich gebraucht zu haben. Tie Herausgeber der „Protokolle" in englischer Sprache wieder beschuldigen die Juden, daß sie den für England ungüwtiaen Verlauf der Seeschlacht am Skagerrak herbeigeführt hätten. Im einzelnen ging das Plaidoyer auf die angebliche Urheberschaft Achad Haams ein, gab eine Analyse des Protokollinhalts und wie? die angeblichen Zusammenhänge zwischen den Protokollen und dem Zionismus zurück. In diesem Zusammenhang sagte er: Die große Wendung in der „Protokoll"-Frage trat 1921 ein. als der Konstantinopeler Korrespondent der „Times". Graves, durch einen merkwürdigen Zufall das Vorbild der „Protokoll"- Fälschung, die „Dialogues" von Maurice Jcly. in die Hände bekam, aus denen wesentliche Teile der „Protokolle" abgeschrieben sind. Gutachter Ileisch- : Hauer hatte Graves kurzerhand als ein Weckzeug der Juden und die Vorgänge in Konstantinopel als „türkisches Märchen" hingestellt. Graves hat aber inzwischen eine eidesstattliche Aussage vor einem englischen Notar niedergelegt, in k>er er Wort für Wort die Richtigkeit seiner Angaben von damals bestätigte. Der Sinn des Prozesses Rechtsanwalt Brunschvig wandte sich sodann entschieden dagegen, daß in manchen.Zeil ungen deS Auslands dieser Schweizer Prozeß als ein Kampf „des internationalen Judentums" gegen ein politisches System hingestellt werde. Seine Partei habe bei einem Schweizer Gericht geklagt, die Klage gehe gegen Schweizer, die Kläger hätten einen Schweizer Experten herbeigezogen. 5)a sich aber fein Schweizer Experte gefunden hal>e, der die Angeschuldigten durch sein Gutachten verteidigen wollte, so habe man einen rcichsdeutschen Experten, einen Vorkämpfer des internationalen Antisemitismus, veraiilaßt. hier zu erscheinen. Dieser habe, über das Beweisthema yrnausgehend, das Judentum in breiter Front angegriffen. Deshalb gebiete es unserer Ehre, für unser Judentum biS zum letzten vor Gericht zuzeugen. Sodann wird an Hand umfangreicher: B e - weiSmaterials gezeigt, daß ein großer Teil der von dem Gutachter gebrauchten Zitate infolge LoSlösung auS dem Zusammenhang in einem Sinne gebraucht wurde, der ihrer wahren Bedeutung entgegengesetzt ist, daß diese Zitate nicht au8 dem Original geschöpft, ''andern fast durchweg aus antif emit'.schen Handbüchern abgeschrieben worden seien. Diele Zitate seien in den angeführten Quellen überhaupt nicht vorhanden und müßten von irgend jemand zu antisemitischen Zwecken erfunden worden fern. Der Anwalt beschäftigte sich weiter mit den Gewährsmännern deS Experten Fleischhauer. Meininger sei mit 20 Jahren in ,zeistiger Umnachtung aus dem Leben geschieden. Dtr Renegat Aron Briman. die Stütze der antiseorittschen . Talmud-Forscher Ecker und Rohling, sei in Oesterreich wegen Urkundenfälschung eingekrrkert worden. Nachdem er für die Schriften der Ecker und Rohling das notige Material bcigebracht habe, habe er sich in einem späteren Merke „Die Kabbala". das mit der Druckerlaubnis des Bischofs von Salzburg erschienen sei. über die fundamentale Unwissenheit der von ihm Belieferten lustig gemacht. Rohling sei des wissenschaftlichen Meineids beschuldigt worden, habe aber, als er einen Prozeß deshalb anstrengie. im letzten Augenblick die Klage zurückgcnvmmen. so daß die Schmach, einen wissenschaftlichen Falscheid geleistet zu haben, von ihm niemals genommen würde. Der Renegat Trebitsch glaubte sich von einer geheimjüdischen Wcltverschwörung verfolgt, „die ihn durch elektromagnetische Ströme beseitigen wolle." Rcckstsanwalt Brunschvig lehnte schließlich dann die Angriffe auf den Talmud und den Schlllchan Aruch und ihre Zusammenhänge mit den „Weisen von Zion" ab und schloß mit folgendem Appell an die Gerechtigkeit Wer den Juden ohne Aufhören und auf allen zugänglichen Wegen als die Bestie in Menschengestalt ausgibt, ist schuldig an dem Blut und an bei; Tränen, die eine Gewissenlosigkeit wie diese unvermeidbar zur Folge hat. Färbt jüdisches Blut das Pflaster, so werden wir wieder börcn, das ist Schuld der Juden und nicht ihrer Mörder. Unsere Kinder werden wir.aber lehren, was in den jüdischen Religionsschulcn der Schweiz gelehrt wird: „Jeder Mensch ist unser Nächster: denn jeder Mensch ist ein Kind Gottes, der unser aller Vater ist. Tue also, mein Kind, jedem Menschen, wie du wünschest, daß man dir tue." So lege ich denn mit Ruhe und Zuversicht die Entscheidung in die Hand unserer bernischen, demokratischen Gerichtsbarkeit. kür' die Angeklagten Nachdem noch Professor Matti für die Kläger gesprochen hatte, kam der Verteidiger der Angeklagten Dr. Meyer und Haller, Tr. Ursprung, zu Wort und stellte den Antrag auf Freispruch, Zuerkennung einer Entschädigung an seine Mandanten und Abweisung sämtlicher Begehren der Privatklägerschaft. Nach Darlegung der Gedankengänge der sogenannten Erneuerungsbcwegungen rn der Schweiz in bezug auf die Judcnsrage gab der Verteidiger zum Schluß seines Plaidoyers der Hoffnung Ausdruck, die gedruckte-Expertise Fleischhauers werde bald in jedem Schweizer Hause Einlaß finden. Der Verteidiger des Angeschuldigtcn Silvio Schnell. Rechtsanwalt Ruef. führte am Montg, dem 13. Atai. in seinem Plaidoyer, nachdem er die Freisprechung seines Klienten, die Verurteilung der Privatkläger, die Verreidigungskosten für Silvio Schnell zu übernehmen, und Uebernahme der Kosten des Verfahrens durch den Staat beantragt hatte, unter anderem aus, dieser Prozeß habe eine Bedeutung gewonnen, die über die schweizerischen Grenzen weit hinaus geht. Er verabscheue jede Ungerechtigkeit geaen die Juden und wolle sich daher vor allem mit der rein rechtlichen Seite des Prozesses befassen. Ter Verteidiger vertrat den Standpunkt, daß es Sache der Kläger gewesen wäre, die Fälschung der Protokolle nachzuweisen. Dies sei nicht gelungen. Rechtsanwalt Ruef verlas sodann einige Briefe, die er in letzter Stunde erhalten habe. Das eine Schreiben stammt von einem gewisien Oberst Engelhardt in Riga und spricht von einem angeblichen Theodor Herz! beim Zionistenkongreß in Genf (in Genf fand bekanntlich nie ein Zionistenkongreß statt) entwendeten Dokument. Der andere Brief stammt von einem Oberst Prinzess und versucht, abermals Achad Haam in einen Zusammenhang mit den „Protokollen" zu bringen. Gegenüber den dem Gutachter Fleischhauer gemachten Vorwürfen erklärte der Verteidiger, es fti möglich, daß dem Gutachter gewisse Fehles-und Unterlassungen unterlaufen seien, da die ihm für die Ausfertigung feines Gutachtens gestellte Frist . zu kurz gewesen sei. Der Beschuldigte Silviq