Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 19 (9.5.1935)
- Date
- 1935-05-09
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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M öos Die Wirtschaftsgruppe „Einzelhandel' veranstaltcte, wie die Tagespreise berichtet, unter Borsitz ihres stellvertretenden Leiters, Jacobson, eine Einkausstagung in Saarbrücken. Zahlreiche Vertreter des Fachhandels, der Warenhäuser, Einheitspreiskonzerne sowie der Einkaufsvcrbände und Einkaufsgenossenschasten und Großfilialbetriebe waren anwesend. Ter Ersolg dieser Einkaufstagurig hat, wie berichtet wird, die anfangs enggestellten Erwartungen erheblich übertrosfen. Es wurden für über 150 000 NM Orders fest vergeben, wobei rnau zu berücksichtigen habe, baft es sich hier zum überwiegenden Teil um Muster- und Probeaufträge handle. AlmlhäMer Aus der Tagung des Neichsoerbandes deutscher Funlhändler in Saarbrücken betonte, wie wir den Zeitungen entnehmen, Hauptgcschäftsführer Tr. Grawuckcl die politische n A u f g a b e n , die dem Funlhaudel übertragen wurden. Der Rundfunk solle daS nationale Aerlnndungs- und Erziehungsmittel für die Ration werden. Die Aufgäbe des Fmilhändlers erschöpfe sich daher nicht mit dein Abschlus; des Geschäs.s auf merkantiler Grundlage, er müsse propagandistisch wirken. Bon 02 ODO vorhandenen Funkhändlern seien noch 12 000 zu viel. Der Redner habe sich auch gegen die Uebersättigung des Marktes mit vielerlei Typen gewandt. Am 1. Februar habe es nicht weniger als 210 Typen gegeben, zu denen noch 24 neue Saisoniypen getreten seien. WusiUe Der Verband rheinischer Industrieller wurde in die Bezirksgruppe Rheinland der Neichsgruppe Industrie übergesührt. Ter Leiter der Bezirlsgruppe. Generaldirektor Tr. A. Laugen (Hnmbold-Deutz-Motoren A.°G.) führte dabei nach der Tagespreise aus. er »vcrde den größten Wert auf eine gedeihliche Zusammenarbeit mit den übrigen Wirtsihaftsgruppen legen. Zwischen der Geschäftsstelle der Wirtschaftskammer und der Bezirksgruppe sei eine enge Gemeinschaftsarbeit in Aussicht genommen »vorbei». Gerade im Westen sei der Organisation auf dem Gebiete des Ex- Ports eine wichtige Aufgabe Angewiesen. .AaSebelricbe" Der Reichs- und preußische Wirtschaftsminister hat am 2. yjiat 1045 eine Anordnung über die Anerkennung der Fachgruppe „Badebetriebe' erlassen, ^ic erfolgt ans Grund des 8 8 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1034 (RGBl I, S. 1194) und bestimmt svlgendcs: 1. Die Fachgruppe Dadebetriebe (Reichsvcrband für Badebctriebe E. V., Berlin N. 54. Brunneustraße 0) wird als alleinige Vertretung ihres Wirtschaftszweiges anerkannt. Die Fach' gruppe und ihre Untergruppen dürfen keine marktregelndcn Maßnahmen treffen. 2. Der Fachgruppe werden alle Unternehmer Und Unternehmungen (natürliche und inristischr Personen) angeschlossen, die gewerbsmäßig Badebctriebe unterhalten. Ausgenommen sind Badc> betriebe des Staates und der Gemeinden ohne Rücksicht auf die Rechtssorm sowie Fluß- und Secbadcbetriebe. 3. Unternehmer und Unternehmungen, die gewerbsmäßiq Badebctriebe unterhalten, haben ihren Betrieb bei der Fachgruppe Badebetriebe anzumelden. Die Einzelheiten des Meldeverfahrens iverden durch den Leiter der Fachgruppe bekannt gegeben. WnbulaMr SLÄrrüoabel Laut Mitteilung in Heft 11 des Wirtschaft?- Mattes der Industrie- und Handelskammer zu Berlin vom 17. April 1035 sind die am 4. Februar 1935 ausgcuommcncu Verhandlungen mit der Reichsschrifttumskanuncr betreffs der ambulanten Bücherhändler zu einem Abschluß gekommen. Die Reichsschrifttumskammer hat aus Grund des 8 9 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskultnrkammergesetzes sG c - r i n g s ü g i g k e i t) die ambulanten Vüchcrhändler der Wirtschaftsgruppe von d e r Z u g e h ö - r t g feit zur Reichsschriftt u m 8 k a m - ntcr unter Zugrundelegung folgender Vorausschlingen befreit: Der gesamte ambulante Bücherhandcl wird zu einer Fachuntergruppc ziisamuieugefaßt und durch das Kuliurreferat der Wirtschaftsgruppe „Ambulantes Gewerbe' betreut. Die Wirtschaftsgruppe „Ambulantes Gewerbe' übernimmt die Verant- »vortuug, daß alle Bücherhändler der WirtschaftSgruppe „Ambulantes Gewerbe' die Auordmmgen und Bestimmungen der Oleichsschristtumskammer sowie des Ncichsministcriums für Bolksaufklärung und Propaganda restlos erfüllen. Im Vordergrund stehen die Anordnungen über den Verkauf Verbotener Bücher. Tie ReichsschrifttumSkammer legt besonderen Wert darauf, daß eine Er- »veiternng dieses Lcrirfsstaudes (ambulanter Bücherhandel) nicht erfolgt: daher werden Neuanmeldungen zur Wirtschaftsgruppe „Ambulantes Gewerbe', Fachuntergruppe Ambirlautcr Bücherhandcl, von der Schristtumskammer nach dem 15. April 1935 abgclehnt. NSMSLKW brs lWLEAMe« MKWWSMrfKeiiS Die 7. Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenrcgelung voni 80. April 1935 (RGBl I 572) bringt einige wesentliche Aenderungen bcS landwirtschaftlichen Entschuldungsverfahrens. An die Stelle der Entschuldungsgerichte treten die Entfchuldnngsämter. Die Vorbereitung. Aufstellung und Durchführung de8 Entschuldungs- Planes verbleibt nach wie vor den Entschuldung?- stellen (meistens Kreditinstitute oder Landratsämter). Der Entschuldungsantrag muß bis zum 3. Oktober 1934 gestellt worden sein. Kauft jemand eine Forderung gegen einen Entschnldungöbctrieb auf. so wird nur der von ihm gezahlte Kaufpreis berücksichtigt. Der Bctriebsiuhaber kann als Wechselakzcptant sich jedem Wechselgläubigen gegenüber auf die Kürzung der Wechsclschuld berufen. Die Verordnung geht weiter davon aus, daß nur der Gäubiger im Entschuldungsverfahren berücksichtigt werden soll, der wirtschaftlich eine Gegenleistung dem Betriebe zngeführt hat. Infolgedessen werden z. B. Erbenforderungen und überschießcnde Nestkaufgeldforderungen nicht befriedigt. Bei Hypotheken kommt es entscheidend darauf an. ob sie innerhalb oder außerhalb der MündelsichcrheitSgrcnze liegen. Liegen sic innerhalb dieser Grenze, so werden sie voll berücksichtigt: liegt die ganze Hypothek oder ein Teil derselben außerhalb dieser Grenze, so kann sie insoweit nach dem Entschuldungsplan gekürzt werden. Kredite, die der Betriebsinhaber zur Erhöhung. Bergung und Sicherung der Ernten 1933 bis i035 nach dem 14. Juni 1033 erhalte»! hat, werden voll befriedigt. Für Kleinbetriebe (bis zu 10 000 NM Einheitsivcrt) gelten noch einige bcsvndere Bcstimmungen. Es herrscht der Grundsatz der Barablösung. Daher sind Handwerkerwrderungen bis znm Betrage von 100 RM in bar abzulösen. Alle anderen Gläubiger können Barablösung in Hohe von 50 Prozent unter Verzicht auf den Rest verlangen. M. 6o. MMss M -ee WtMaft Der Leiter des Amtes für Technik bei der Reichsllütung der NeDAP in München, Dipl.- Ing. -scebauer, ist Com Reichskonuuissar für das R e i ch s k U ra t o c i um für Wirtschaftlichkeit, Ministerialrat Rühl, zum Leiter des Reichskuratoriums berufen worden. * Aus dem Verwaltungsbericht des Verbandes Deutscher Filmtheater für 1934/35 ist. nach der Tagespreise, unter anderem zu entnehmen, daß, um das Vorhandensein der erforderlichen Fachkcnntnisse sicherzustellen, auf Antrag des Reichssachvcrbaudes eine Anordnung der Reichtzfilmkammer ergangen ist, wonach jeder Theaterbesitzer im Besitz des polizeilichen Vorsührungszeuguisses sein muß. Der Verband hat durch Einrichtung von Fachschulen und von Vorführer-Ausbildungskursen seinerseits zur Sicherstellung der Vorbildungssorderungen beigetragen. Die Einzelhandelsumsätze zeigen, wie die Zeitungen nach dem Bericht der Forschungsstelle für den Handel beim RWK melden, infolge Verlagerung des Ostergeschäftcs in. den April im März gegenüber dem Vorjahr Linen Rückgang von 8 Prozent. Eine Gegenüberstellung mit den Umsätzen des Jahres 1988. in. dem das Ostcrgeschäft gleichfalls in den März Fel. zeige eine Umsatzerhöhung urn 16 Prozent. * Aus der Leipziger Tagung des Reichsbundcs deutscher Kürschner machte, lote die Zeitungen bcrichten, Generalkonsul Tr. Paul Hollender die Mitteilung, daß es im Wege der Verhandlungen ermöglicht worden sei. daß der Leipziger „Brühl' von der Sowfetunion mit den nötigen Rohstoffen gegen Markzahlung versorgt werde. Weiter sei es auch gelungen, mit anderen feilerzeugenden Ländern, so mit den Vereinigten Staaten, Indien und Südafrika, Austauschverträge in die Wege zu leiten. Außerdem stünden für die Londoner Auktionen für 2 Millionen RR ausländische Zahlungsmittel zur Verfügung. Dr. Apfelbaum. Was kann vom Arbeitsverdienst gepfändet und wie rönnen Schiebungen durchkreuzt werden? Nr. 97 der Sammlung „Hilf Dir selbst", W. Stollsuß, Verlag Bonn. Die Pfändung von Forderungen, welche durch das Gesetz vom 24. Oktober 1034 in wesentlichen Teilen neu geregelt »vorden ist, ist eins der wichtigsten, aber zugleich auch der schwierigsten Gebiete der Zwangsvollstreclung. Man erlebt cs oft in der Praris. daß Laien, »velchc ohne Mitwirkung eines Anwalts die Vollstreckung in Forderungen betreiben. dabei leer ausgehen, »veil sie in Rechts- Unkenntnis die gesetzlichen Vorschriften und die d»»rch die Rcchlssprechnng herausgebilbctcu wesentlichen Erfordernisse der Zwangsvollstreckung in Forderungen nicht beachten. Die Broschüre von Tr. Apfelbaum rvcist dem Laieu die Wege für eine ordnungsinäßigc Bobslrecknng in svvrderungen. Tie »vesentlichen einschlägigen Vorschriften rverden stichivortartig mit erfreulicher Klarheit dargestellt. Jedoch hätten die Hauptklippen, an denen die Wir's.unleit einer großen Anzahl von Pfändungsbeschlüssen scheitert, siervorgehoben »vcrden können, so die ordnungsmäßige und genaue Bezeichnung des Trittfchuldners in dem Anträge (besonders bei Beamten die zuständige Stelle, die den Fiskus vertritt), ferner die genaue Angabe der zu pfändenden Forderung, »veil der Pfändungsbeschluß nach der Rechtsprechung die Forderung genau m,d bestimmt bezeichnen muß. Schließlich hätte der i» der Praris häufige Fall Er»vähn»iug finden können, daß eine Pfändung rvcgen künftiger Forderungen von der Praris im allgemeinen abgelehnt »vird, daß also zum Beispiel »vegen mouallich zu zahlende»! Unterhalts jelveils nur »vegen der fälligen Monatsrate gepfändet »verden darf. Die Muster auf Seite 22—25 sind zweckmäßig und eine »verwolle Hilfe. Ma. Go. ißClMxKjlMlXOLXXJj OQfDCil rßL fi iiieMecdzszsftG - ästdmirie HenSnslkäi SllbersSsin Damen- und Kinderwäschefabrik Damen-Schiafu. Strandanzüge Lieferant grosser V/aren- und Kaufhäuser BERLIN C2, Spandauer Strasse 29 TELEFON: E2. Kupforgraben 1891 —.J M. WOLFSKY & Co. BERLIN B Damenmäntelfabrik ^|WII!III!IIIII!III!!I!I!IiIII!!IIIIIIIIII!IlII!IIIIIIIIII!llIII!IIIIIII!!!III!iI!I!I!I!!III!lilI!l!IIIlIIIIIIII!I!i!III!I!!!I!IIlIlII!II!I!I!!IIII!ll!I!!III!IlIIi!IIl!I!IlI!Il!II^ 1 EeMeidhumg j||l!llilllllllillllillllIlllilill!llillll!l!IIII!l!l!illll!l!iniIlllliI!lllll![IIIII!lliIIIi!IIil!lllllll[III!l[lll!IlIHII[lllillll!llllii!i!!llllIIIliilllllllll!illl!liilll!IllHI^. Bekleidung . | Tl W Fwe. F. Hertz Krefeld Krawaiten-Fabrik Gegr. 1864 5* El «Sl <3 F O G M.-CJImlbncli Spor. 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