Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1935-04-24 · 17 (24.4.1935) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
14 (1935)
Issue
17 (24.4.1935)
Date
1935-04-24
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2277379-2278097-2278114--09422-2290532
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

reu und inneren Oniiorbmmfl streben. Es hieße aber, die seelischen 3tötc beider Teile grausam verschärfen, wollte man die Maßstäbe mitein. ander verwechseln. Palästina ist ein Land der Gegensätze und der Probleme, die der Tourist kaum sehen oder verstehen kann, die aber für den Einwanderer das Schicksal bedeuten können. Hinznlomint, daß es'keinen Inden geben kann, der den Palästina-Ausbau mit der gleichen Kühle benachtet, wie etwa die Entwicklung irgendeiner neuen Industrie-Aktiengesellschaft. Etwas Besonderes, Gefühlsbetontes bedeutet dieses Land dock) wohl für jeden Juden, selbst der beste Jude und klügste Redakteur fYmn durch ein schiefes Wort leicht großen Schaden anrichten, wenn er draußen steht. Ich bitte deshalb, sieh auf den Wortlaut meiner Artikel und deren wohlüberlegte Wimu-iernnn zu verlassen. Sie werden hosfentlieh das Bertrauen zu mir haben, daß die Sachlichkeit und Ehrlichkeit meiner Arbeit, nach der innerhalb der deutschen Palästiua-- Berieliterstattung ja wirklieh ein. Bedürfnis bestellt, unter diesen Bindungen nicht leiden wird." Wir Huben diesen Ausführungen wenig hinzuzusügeu. Es besteht in der Tat ein starkes Bedürfnis nach einer Parteibe freiten Berichtersiattnug über Palästina, und gerade unsere Freunde und Leser werden, wie tvir annehmen, mit uns gern darin übereinstimmen, daß unsere Zeitung den Kreis ihrer Themen damit erweitert und ihnen ein für sie und ihre Kinder auch im Negativen wichtiges Problem verantwortnngsbeivtrßt und sachlich näher bringt. Der zahlenmäßige Umsang der Einwanderung aus Deutschland läßt auch eine Ncihe von Fragen auftreten, deren Behandlung an dieser Stelle und durch uns Rückwirkungen haben können, die dem Kreise der Einwanderer, die in erster Linie als heimatfuchende Juden cingewandcrt sind und erst in zweiter Linie politische Gedanken damit verknüpft haben, zur Klärung und Bestimmung ihrer Situation und ihrer Pläne lvcrivoll sein mögen. Besondere Pflege ward die Wirlschastsberichtersiatlnng erfahren, die in der Regel in der „Wirtschaft der Woche" voröfsenllicht rverdeu tvird. Einen ersten Aufsatz finden liniere Leser in dieser Nummer. Es bedarf reiner Unterstreichung, daß gerade die Einstellung unseres Mitarbeiters von uns geteilt tvird, tvvnach wir hier, in unserer Heimat, nach friedlichen und würdigen [formen der änßereu und inneren Einordnung streben. Aber, wie Wir im Leitartikel der vorwöchigen „E.-V.-Zeitnng" anssührten: die deutsche Judenfrage ist in ihrer ganzer: Breite arifgerollt, und unsere Pflicht ist es, sie in der Vielfalt ihrer Erscheinung zu betrachten. we& ffsm rrn M'i <^F^(TnfF> ff fl. T7*V,CP> •■'fl DD Tf>. Vf Si . / n 7 rs 2® TWÄ SEI GCBBBBtE In ber Revisiousverhandluiug des Kairoer Prozesses führte der Generalstaatsanwalt n. a. aus, daß es sie!) be! einem Urteil in diesem Prozeß nickst um eine Entscheidung über einen Einzelsall handele. Es handele sich vielmehr lini einen Prozeß der jüdischen Rasse. Las Gericht sei aber nicht imstande, über die jüdische Rasse noch über irgend eine andere Rasse zu entscheiden. Eine solche Entscheidung über die jüdische blasse fälle allein die Geschichte, wie sie das bereits seit 2000 Jahren Er beantragte im übrigen aus prozessu-. 'alen Gründen die Abweisung der Klage. Wie erinnerlich hat sich das offizielle Aegypten vor wenigen Wochen verehrungsvoll vor dem Genius Mainwnides' geneigt. KssMkMSkMn Im Amtsblatt deS Reichs- und preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, „Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung- (Heft 7 vom 5. April 1935, S. 125) wird ein Erlaß des Reichs- und preußischen Ministers für Wissenschaft. Erziehung und Volksbildung vom 27. März 1935 (175) über „Schülerauslese an den höheren schulenveröffentlicht. Unter IV „Völkische Auslesewird, wie wir bereits mitgeteilt hatten, bestimmt, daß arische Schüler hinter nichtarischen nicht zurückgesetzt werden dürfen. Schüler, die durch ihr Verhalten in und außer der Schule die Volksg e m e i n s cy a f t oder den Staat wiederholt schädigen, sind von der Schule zu verweisen. Unter „Einzelbestimnngenwird (Nr. 17) bestimmt: „Arier, die ans Grund der Auslesebestimmungen vom Besuch der höheren Schule ausgeschlossen sind, können sich nach angemessener Zeit als Nichtschüler zu einer Schluß, oder Reife- Prüfung melden. Doch haben sie dann — besonders in den Fällen der Abschnitte I und II — den Nachiveis zu führen, daß sie die seinerzeit gerügten Mängel beseitigt haben; der Leiter des Prüfungsausschusses hat diesen Nachweis zu prüfen und auch schon im Zweifelssalle die Zulassnng abznlehnen. N i ch t a r i e r, die von der höheren Schule verwiesen sind, werden zu Schluß- und Reife- Prüfungen nicht zugelassen." imb geschrieben, daß c3 sich erübrigt, weitere Aussührungeu zu machen. Wir haben fünfzehn Jahre im eigenen Lande verspürt, welchen Haß den Juden zur Vernichtung des deutschen Volles beseelt. Die Volksgenossen, die'heute noch zum Inden lausen, müssen von einer direkt strafbaren Gleichgültigkeit, wenn nickst Dummheit, befallen sein, wenn sie noch nicht den VernichtungSkampf des Juden begriffen haben. Eine Umschau in die übrige Welt wird und muß sie eines Besseren belehren. Wir verlassen uns auf nufere Walter, daß sie das fehlende Wissen aus diesem Gebiete bei allen Volksgenossen ergänzen und die vorhandbicheu verderblichen Scharten austvetzen. Eure nächste Arbeit, Kameraden, wird daher sein, von Person zit Person für die nötige Ausllärnng zn sorgen. Stellt euren Arbeitskameraden und allen Volksgenossen vor, daß sich die Umschmeichelung des Juden mit der deutschen Gesinnung nicht vereinbaren läßt. Da wir wissen, daß auch euer Zielen und Trachten darauf hinausgeht, am Aufbau des Vaterlandes im Sinne unseres Führers mitzuwirken, so haben wir den festen Glauben, daß ihr diese vorhandenen -Mißstände baldigst abstellen werdet. Wir hoffen, - daß eure Aufklärungsarbeit von einem durchschlagenden Erfolg begleitet ist. Kein Deutscher lause zum Juden!" SlJli WM -Amte Die ziveite Aprilnummer der „Deutschen Volksgesundheit ans Blut und Boden" fordert, wie das „Nachrichtenbüro deutscher Zeitungsverleger" meldet, in ihrem Leitartikel, daß den jüdischen Acrzten die Kassenpraxis entzogen werde. Am Schlüsse der Betrachtung heißt es: „Laßt auch die Heilpraktiker zu den Kassen zu! Hinweg mit allen Inden aus der deutschen Heilkunde!" Die „R h e i n i s ch e N S - F r o n t" in Neustadt a. d. Haardt schreibt: „Von Tag zu Tag mphrcn sich die Fälle, daß Mitglieder der Deutschen Arbeitsfront sich von jüdischen Aerzten behandeln lassen. Wir können nicht verstehen, daß es noch solche instinktlose Volksgenossen gibt. An ihnen scheint die nationalsozialistische Um« . Wälzung spurlos vorübergegangen zu sein. Der Begriff „Nasse" scheint bei ihnen überhaupt nicht vorhanden zu sein. Ueber die Judenfrage wurde schon soviel gesprochen Ar WßMchMg $ra SAAllmMrigte» lmö BckWOr.i M den ErbgesluMM geeisten In der „Deutschen Justiz" (Heft 10/17 vom 17. April 1935, S. 629/032) gibt Amtsgerichtsrat Maßfeller (im Reichsjusiizministerunu) einen Bericht über die Bestimmungen der am 28. Februar 1935im Reichsgesetzblatt verkündeten (RGBl. I, S. 289) und am folgenden Tage in Kraft getretenen Dritten Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 25. Februar 1935. Durch Artikel IV der Dritten Ausführungsverordnung erhalten die Erbgesnndhertsgerichte und Erbgesundheitsobergerichte, wie Maßseller hervor- - hebt, die Befugnis, Bevollmächtigten und Beiständen des Erbkranken ans wichtigen Gründen das Vertreten vor Gericht zu untersagen. Die Znrückweisungsbesugnis beziehe sich, wie der Wortlaut der Vorschrift zweifelsohne ergebe, nur ans gewillkürte Vertreter und Beistände, nicht aus den gesetzlichen Vertreter. Ein nächtiger Grund zur Zurückweisung eines gewillkürten Vertreters oder Beistandes werde insbesondere dann vor- Händen sein, wenn nach der Persönlichkeit des Vertreters angenommen werden müsse, daß er den Zielen und Zwecken des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ablehnend gegenüberstehe und die Durchführung des Gesetzes zu vereiteln suchen werde. Selbstverständlich habe das Gericht die Pflicht, sorgfältig zu prüfen, ob ein wichtiger Grund, der die Zurückweisung rechtfertige, gegeben sei. Zurückhaltung werde in aller Regel geboten sein, wenn ein Rechtsanwalt als 'Vertreter des Erbkranken erscheine. Die Entscheidung darüber, ob dem Bevvll- - mächtigten oder Beistand das Auftreten zu versagen sei, habe die Kammer zu treffen, nicht der Vorsitzende allein. In »Fällen der Zurückweisung des Vertreters sei notfalls die Verhandlung auszusetzen, damit dem Erbkranken die Möglichkeit gegeben sei. einen anderen Vertreter mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen. Eine Beschwerde gegen die Zurückweisung sei nach ausdrücklicher Vorsehrist nicht gegeben. Artikel IV der Dritten AuSführungsverord- . nuiio ermögliche es nur, das persönliche Auftretcn von Bevollmächtigten und Beiständen zu verhindern. Schriftliche Eingaben könnten nicht zurückgetviesen werden. England. „Jewish Chronicle" stellt fest, daß infolge der englischen Fremdengesctzgcbung die Zahl der Ausländer in England von rund 280 000 im Jahre 191! auf rund 180 000 im Jahre 1931 gesunken ist. Unbeschadet des Zustroms deutscher Auswanderer hat sich die Ausländer,Ziffer weiter vermindert. ES gibt in England kein „Fremdenproblem", es sei aber die' Frage, ob die Minderung dos Kontaktes mit Menschen anderen Volkstums als moralischer oder politischer Gewinn zu werten sei. Jttsolge Fehlens eines religiösen Zensus ist nicht festzustellen, wie viele von den 180 000 Ausländern in England Inden seien. Angenommen, die gezählten 55 OOO Russen und Polen seien Juden, so komme man zu dem Ergebnis — die Juden unter den Ausländern der übrigen Nationalitäten kommen vielleicht rvenig in Betracht —, daß unter den .35)0 000 Juden Englands 55 000 Ausländer feien. Die Auglisiernug der englischen Juden macht rasche Fortschritte; man habe es hier mit der größten, wenn auch einer stillen, Revolution in der Geschichte der englischjüdischen Gemeinschaft 31t tun. Griechenland Der neue griechische Innenminister PcricleS Nhallis, der als vormaliger Generalgouvcrneur von Mazedonien in Saloniki Gelegenheit hatte, sich eingehend mit Angelegenheiten der jüdischen Bevölkerung zu befassen, empfing in Athen Vertreter der jüdischen Presse, denen ' gegenüber er sich über die Frage der Sicherung einer parlamentarischen Vertretung der griechischen Judenheit bei den bevorstehenden Wahlen äußerte. Die griechischen Juden, erklärte Minister Nhallis, haben einen rmverjührbaren Anspruch auf drei Vertreter im Parlament. „Ich bin überzeugt, daß dieser Anspruch anerkannt werden wird und werde persönlich keinerlei Bemühung scheuen, um ihn zu verteidigen." Minister Nhallis hat wiederholt Erklärungen zugunsten der Juden und gegen den Antisemitismus abgegeben, sich an griechischjüdischen Aktionen beteiligt und der Jüdischen Gemeinde Zuwendungen aus Negierungsmitteln bewilligt. Oesterreich Das Programm des Frontbunds der Rechtsanwälte", das die Einführung des Bodenständigkeitsbcgrisss für die Rechtsanwälte Vorsicht und aus die Diskriminierung der aus dem Osten der ehemaligen Mon- 'archie stammenden jüdischen Rechtsanwälte hinauslänft sowie das Wahlrecht in die Standsvertretung nur der „Frontgencration" Vorbehalten will, hat unter der Wiener Rechtsanwaltschaft eine starke Protest- bewegung ausgelöst. Im Wiener „Morgen" äußert sich ein arischer Rechtsanwalt. Dr. Ritter von Wurzian, scharf gegen die vom „Frontring" angestrebte Diskriminierung eines Teiles der Anwälte und gegen die sogenannten Bodcnständigkeitssordernngcn. Ein Rechtsanwaltsanwärter nimmt in dem- - selben Blatt Stellung gegen den Plan, das Wahlrecht nur den „Frontisten" vorzubehalten, weil ans diese Weise die jüngere Anwaltsorganisation, die keine Möglichkeit gehabt hat, am Weltkrieg teilzunehmen, um ihr Wahlrecht kommen würde. Ter Präsident der Wiener Advokatenkammer, Tr. Siegfried Kantor, äußerte sich in einem Gespräch mit dem Wiener RIhOVertreter zu diesen Fragen. Die Bestrebungen des „Frontringes der Rechtsanwälte" — sagte Präsident Tr. Kantor — sind nichts anderes a!S der Ausfluß gewöhnlicher Vereinsmeierei. In dem „Frontring der Rechtsanwälte" hat sich eine Anzahl von Anwälten vereinigt, die für die Entwicklung des Standes der Rechtsanwälte bisher überhaupt nichts getan haben, sondern durch die Hervorkehrung ihrer Frvntdienstleistung Einfluß auf die Führung des Standes zu gewinnen versuchen. Unmittelbar nach Kriegsende. im Herbst 1918, hat das damalige Präsidium der Advokatenkammer mit dem gesamten Ausschuß und Tisziplinarrat sämtliche Mandate niedergelcgt, um Neuwahlen durchzuführen, bei denen die Kriegsteilnehmer entsprechend berücksichtigt werden sollten. Seit Januar 1919 sind im Ausschuß und im Tisziplinarrat der Advokatenkammer die Kriegsteilnehmer sehr zahlreich vertreten. Sechzehn Jahre nach ^Fricdensschluß kommt die Bewegung des „Frontringes der Rechtsanwälte" reichlich zu spät. Tatsächlich kann es sich dabei nur um die Erreichung anderer Ziele handeln, die nicht auf der Linie des Schuhes der Kriegsteil, nehmer liegen. Der Versuch, die Rechtsanwaltschaft durch Diskriminierung eines Teiles der. Staatsangehörigen in Parteien zu spalten, wird nicht nur von der Kollegenschaft, sondern sicher auch von der Regierung aus das schärfste zurückgewiescn werden. Rumänien Die Jüdische Reichspartei hat an den Ministerpräsidenten Tatarescu einen Appell gerichtet, im Hinblick auf die durch verschiedene antisemitische Organisationen und Presseorgane erzeugte. Atmosphäre Maßnalimen zum Schutze der jüdischen Bevölkc. rung zu treffen. Die Reichspartei gibt in dem Aufruf ihrer Besorgnis angesichts der Totfache Ausdruck, daß trotz der Verfassung':- mäßigeu Garantien immer wieder bedrohliehe Angriffe gegen die jüdische Bevölkerung gerichtet werden. Der Ministerpräsident wird ersucht, für die strikte Einhaltung der GestR Sorge zu tragen, damit durch die erforderlichen Ai aßnahmen Leben, Vermögen und Würde einer Bevölkerung geschützt werden, die ihre Liebe und Ergebenheit für Krone und Vaterland wiederholt bewiesen hat. Dieser Appell entspreche den höheren ^nler« essen des Landes, denn nur ein Zustand der Ruhe und Ordnung könne zur Zusanuncnfassung der schöpferischen Energien im Dienste der Konsolidierung des' Landeführen. Tie Organisation der Studenten an der Vularester Universität, die wegen anliicunü. scher Zrvischensälle vor kurzem geschlossen wurde, hat beschlossen, dem Jnneuminnier eine Tenkschrist zu überreichen, in der dar. gelegt wird, daß die letzten Unruhen nicht von Studenten hervorgerufen wurden, sondern von universtlätssrcmden jugendlichen Anhängern der Liberalen Partei. 150 christliche Studenten haben eine der Presse übergebene Erklärung unterzeiclinet, in denen sie den jüdischen Ltudenten. die Lpier der jüngsten Unruhen waren, ihr Mitgesühl ausdrücken und die Politiker als die Schnldigen für die Unruhe im Lande bezeichnen. Die Arbeitslosigkeit unter den Jntellekluellen sei keineswegs ans das jüdische Element zurück« zusühren. M GMrWch WAWM Ul MMN MWmm El» Artikel brr ..SrMchrn Wir" In der „Wochenschau" der „Deutschen Justiz' (Nr. 16/17 vom 17. April 1935. S. 020623) muimt Oberstaatsanwalt Tr. Carl Krug (im Rcst/5 justizministerium) Stellung zu dem im Gcrr. Ctaatsrat von der marxistischen Mehrheit ar.- genonnnenen „Ausnahmegesetz znm Schutz da jüdischen Bevölkerung-. Der Genfer Preise so darin untersagt worden, Angriffe gegen die Inden zu richten. Gegen dieses Gesetz habe sich bereit; in der Schweizer Leffentlichleit ein crtzebl'che. Widerstand geltend gemacht, insbesondere, daß der Staatsrat seine Befugnisse überschreite und die Pressefreiheit schwer verletze. Wenn es der „Deutscheu Justiz" auch fernliege, die innerpolilistheii Aiaßnahmen der Schweiz zu behandeln, so interessiere die Tatsache der Annahme eines solchen Gesetzes überhaupt, da erstmalig im Zusammen, hange mit den Höllischen Auseinandersetzungen bei den einzelnen Böllern hier ein Gesetz zum Schlitze einer Rasse angenommen sei. die rveder. eine völkische Minderheit dar stelle, noch besondere Rechte aus irgendwelchen Gründen für sich geltend machen könne. Es sei unklar, ob etwa das Indenschutzgesetz einen besonderen Schutz der jüdischen tlleligioir darstellen solle, wogegen verschiedene katholische Schweizer Blätter sich gewandt Hallen, da sie alsdann für die katholische Religion mit viel größerem Rechte derartige Schutzmaßnahmen beanspruchen zu müssen glaubten. Für rassisches Denken aber, nach welchem allein die Judenfrage angesehen werden könne, müsse bei einer Bevölkerung. die nur zu einem ganz geringen Prozentsatz alls Inden bestehe, ein derartiges Gesetz ebenso überraschend wie parteilich erscheinen. Eine Bevorzugung diesem geringen Prozent jüdischer Staatsbürger zu geben, erscheine zudem nach den Erfahrungen mit dem Judentum in der übrigen Welt so sonderbar, daß die gesamte Oesscntlichkeit daran interessiert sein dürfte, zu erfahren, welche Hintergründe bei diesem Gesetz bestanden hätten. Es werde ferner interessant sein zu hören, lvie sich die nichtjüdische Ätehrheitdes schweizerische» Volkes mit einem derartigen Gesetz absinden werde. Bezeichnend bleibe aber auf jeden Fall, mit welcher.Anmaßung von jüdischen Kreisen versucht werde, sich überall Vormachtstellungen Z» erobern. Um so verständlicher werde die deutsche Rasscnschutzgesetzgebung, die ein für allemal die jüdische Vorherrschaft gebrochen habe und in richtiger Erkenntnis des jüdischen Geistes darüber hinaus die Juden auf einen ihnen der Zahl und Bedeutung nach zukommenden Einfluß zurück« gedrängt und zugleich die Artreinheit der eigene» Nasse zum Angelpunkt allen Handelns und Denkens gemacht habe. MQ5§UL ca 100 m HEBIS SCHIRWÄH ca. 90 170 , ö Siräi Verkauf nur Berlin C.7 Spandauer Straßes2

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.