Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 16 (17.4.1935)
- Date
- 1935-04-17
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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G-V.-Ztg, Nr. 16 4. Beiblatt «LUlL^ W 17. April 'Lj 1935 II. Mt diesem Artikel schließen wir die Aufsatz, reihe ab. in der wir uns mit den Aufgaben und der Organisation der jüdischen Wirt» schafishilfe beschäftigt haben. In den vorausgegangenen Artikeln („E.-B.-Zeitung" Nr. 14 und 35) haben wir iiiiö mit den allgemeinen und den vornehmlich organisatorischen Fragen der jüdischen Wirtschaftshilfe beschäftigt. Es bleiben nun noch einige Punkte aus der praktischen Arbeit hcrauszugreifen, um das Bild zu runden. Dabei wollen wir uns, wie bereits in dem zweiten Aufsatz hervorgehoben, nur mit den in der „Allgemeinen"' Wirtschaftshilfe znsammengefatzten Aufgaben beschäftigen und hier wieder zunächst die Wirtschaftshilsckredite herausgreifen. Man kann sie der Art ihrer Verwendung nach in drei Gruppen gliedern: 3. kurzfristige Überbrückungskredite. 2. lausende Bctriebskrcdite. 3. langfristige Hypotheken-Ablösungskredite. Für die Ueberbrückungs- und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Betriebskredite bestehen organisatorisch zwei Möglichkeiten der Darlehcnsgewährung: Einmal durch die jüdischen D a r le h n s k a f s e n (vgl. „E.-V.-Ztg." Nr. 11) und zum anderen durch die Wirtschaftshilfestellen. Tie DarlehnsWrn geben Kredite in der Regel nur gegen bürgschaftlichc Sicherheiten bis 1000 RM auf die Dauer von zwölf Monaten. Die Wirtschaf t s h i l f e st c l l e n können Kredite in beschränltem Umfange nicht über 200 RM aus die Dauer von ebenfalls zwölf Monaten und grundsätzlich auch nur gegen Sicher« heilen gewähren; aber sie sind in der Wahl der Sicherheiten freier als die Darlehnssassen. Voraussetzung für die Gewährung aller dieser Kredite ist ein produktiver V c r w e n d n n g s z w e ck, also z. B. Einlauf von Waren, Finanzierung von Aufträgen oder Licferantenkredite. Grundsätzlich, muß der Verwendungszweck die Rückzahlung gewährleisten. Nicht gewährleistet werden können von der jüdischen Wirtschaftshilfe Kredite zur Schuldenabdeckung, sofern die Rückstände aus früherer Feit stammen oder ans allgemein konjunkturellen Gründen entstanden sind. Hierbei träte nur ein Wechsel in der Person des Kreditgebers ein, ohne das; eine wirtschaftliche Verwendung sür das geliehene Geld herbcigeführt wäre. 'Es entstünde so die unter allen Umstünden zu vermeidende Gefahr des Einfrierens der Gelder. Eine Ausnahme ist allerdings auch hier möglich. Zur Abdeckung kleiner Steuerschulden ist.unter bestimmten Umständen eine Kreditgabe möglich, aber nur. wenn - der Geschäftsumfang des Kreditnehmers die Rückzahlung innerhalb Jahresfrist gewährleistet. Außerdem mus; es sich um akut fällige Verbindlichkeiten handeln, bei denen eine weitere Stundung praktisch ^unmöglich ist und bei denen durch die Steucrcrckutive schwere Beeiuträchtigungen des Geschäftsbetriebes drohen. Es kann sich also hierbei nur darum handeln, daß eine sofort zahlbare Steuerschuld mit Unterstützung eines Kredits der jüdischen Wirtschaftshilfe auf einen längeren Zeitraum verteilt und damit durch die Erhaltung einer gefährdeten Eristcnz indirekt eine produktive Unterstützung gewährt wird. Sonst aber fallen Schulden jeder Art aus dem Rahmen der durch derartige Kredite zu gebenden Hilfe. Was nun die Kredite der im besonderen betrifft, so stehen diesen Stellen nur verhältnismäßig geringe betrüge zur Verfügung. Deshalb können Anträge'lediglich nach'Maßgabe der vorhandenen lUittcl und unter strengster Auslese nach den Gesichtspunkten der Rückzahlungssähigkeit und der Prodnktivierungsmöglichkeit bearbeitet werden. Im Rahmen des Gesamtetats hat der Haushaltsausschuß der Reichsvertretung für diesen Zweck nur eine beschränkte Summezur Verfügung gestellt, die von der Zentralstelle sür jüdische Wirtschaftshilfe nach Bezirken kontingentiert worden ist. Dabei hat sie versucht, dem allgemeinen Wirtschafts, und dem besonderen Notstandscharakter einzelner Bezirke besondere Rechnung zu tragen. Trotzdem ergibt die Derleilung sür'die einzelnen Bezirke kaum höhere Beträge als 500 bis 800 RM für je zwer Monate. Schon ans diesen Zistern ist zu ersehen, daß nur eine ganz geringe Anzahl Kredite in jedem Bezirk vergeben werden kann. Dabei haben die Antragsteller am meisten Aussicht auf Berücksichtigung, von denen der produktive Verwendungszweck nachgcwicsen und eine möglichst kurzfristige Rückzahlung zugesagt wird. Der zur Verfügung stehenden Summe nach sind die D a r l e h n s k a s s e n w e s e n tlich freier. Sie können in der Regel den gesamten an sie herantretenden Kreditbedarf aus ihrem Kapital befriedigen. Allerdings müssen die Anträge dem Bürgschaftserfordcrnis entsprechen. Nur so kann eine wirklich verantwortungsvolle Verwaltung dieser Mittel, die nach ihrem Rückfluß wieder anderen Kreditnehmern zugute kommen, sichergestellt werden. Es erscheint notwendig, hierauf besonders hinzuweisen, da vielfach die falsche Auffassung verbreitet ist, als ob durch Auslandsgeldcr erhebliche Mittel auch im Einzclfall zur Verfügung ständen. Für laufende Bctriebskrcdite, insbesondere Saisonkrcdite. die nur kurzfristig gebraucht werden, besteht für den einzelnen Kreditnehmer durchaus die Möglichkeit einer laufenden Verbindung mit den Darlehnskassen oder den Wirtschastshilfestellen. Das heißt, daß nach Rückzahlung des ersten Kredits — aber in der Regel wirklich nur na cif Erfüllung dieser Voraussetzung — gegebenenfalls ein iveiterer Kredit in Anspruch genommen werden kann, und so fort. Besonders schwierig ist für weite Kreise die Beschaffung von Krediten sür die ßWsrhekeaablLsuns Grundsätzlich stehen hierzu nieder den Darlehenskassen noch den Wirtschastshilfestellen Mittel zur Verfügung, da die zu diesem Zweck notwendigen Summen zu groß sind. Hinzu kommt, daß die Gelder — dem Eharakter der Hhpotheken entsprechend — langfristig angelegt werden müssen, so daß ein kurzfristiger Kapitalumschlag, auf den die genannten Stellen angewiesen sind, nicht möglich ist. Daher ist es für die Ablösung von Hypotheken notwendig, die Möglichkeiten des allgemeinen und freien Marktes in Anspruch zu nehmen. Die Arbeit der Wirtschastshilfestellen und der Darlehenskassen besteht im wesentlichen in der Beratung und in dem Nachweis geeigneter Maklerpersönlichkeiten oder Institute, die Hypothekenkrcdite vermitteln, gegebenenfalls auch in unmittelbaren Verhandlungen mit solchen Instituten. Aus diesem Gebiet arbeitet die Zentralstelle für jüdische Wirt- - schaftshilse mit der I . F.W.8. (Gesellschuft zur Förderung wirtschaftlicher * Interessen von, in Deutschland wohnhaften : oder wohnhaft gewesenen Inden m. b. H.) zusammen, die neben sonstigen Aufgaben der treuhänderischen Verwaltung oder Lignidation von Vermögen und der Rechnungsprüfung jüdischer Institutionen sich die Beratung in den Fragen der Ablösung von Hypotheken angelegen sein läßt. Diese Beratung betrifft weniger die Hypothekengläubiger, die am freien Markt mindestens für städtische Grundstücke immer Möglichkeiten haben, ihre Hypotheken — wenn auch mit gclvissen Disagioverlusten — zu verkaufen. als vielmehr die H Y P o t h^k e n - s ch u l d n e r. Bei der Beratung der Schuldner kommt es in erster Linie daraus an, für sie die juristischen Möglichkeiten wahrzunehmen, die die gesetzlichen Vorschriften über den Vollstreckungsschutz bieten. Auf- Wertungshypotheken können zwar in den vertraglich festgclcgten Fristen gekündigt werden. Der Schuldner hat aber die Möglichkeit des Einspruches, um Stundung oder Teitftundnng zu erlangen. Darlehens- und Rest- . kaufgeld-Hypothckcn sind durch gesetzliche Be- stimmungen mehrfach prolongiert worden. Dagegen besteht für hypothekarisch gesicherte Bankkredite kein Kündigungsschutz. Es wird also in diesen Fällen auf Verhandlungen mit den Gläubigern wegen - einer Regelung der Abzahlung ankommen. Besonders lvichtig ist - für jeden Schuldner landwirtschaftlicher Hypotheken die rechtzeitige Inanspruchnahme . juristischer Beratung, weil hier eine Fülle von besonderen Schutzbcstimmungen besteht. In - manchen Fällen wird es möglich ftim eine drohende Zwangsversteigerung durch Wahrnehmung der rechtlich gegebenen Möglichkeiten auszusetzen. . Es ergibt sich allgemein sür jeden Grund- .stückseigentümer, der sich wegen Hypothekenschulden in Bedrängnis befindet, die Notwendigkeit der Heranziehung eines Anwalts, um sich über die einschlägigen Vorschriften zu orientieren. Die Ersahriing hat gezeigt, daß eine große Anzahl von Anträgen auf Hypothekenablösungskredite, die an die genannten Stellen gerichtet wurden, auf Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen beruhten, die ihrerseits Möglichkeiten geboten hätten, die Ablösung der Hypotheken durch Aufnahme eines neuen Kredits, durch Wahrnehmung der Bestimmungen über den Vollstreckungsschutz zu ersetzen. Iin übrigen wird mancher Grundstückseigentümer vor die Frage gestellt sein, ob er sein belastetes Grundstück unter allen Umständen halten- oder ob er es, um zugleich von Verpflichtungen frei zu kommen, verkaufen soll. Es gibt hieraus keine allgemeingültige Antwort. Keinesfalls aber kann der Grundsatz allgemein gelten, daß ein Grundstück unter allen Umständen gehalten werden muß. wenn sein Verkauf eine wirtschaftliche Sanierung bedeutet. Neben den Fragen der Kreditgewährung spielt der BermitliüNgMM in der Arbeit der jüdischen Wirtschaftshilfe eine beachtliche Nolle. Der Vermittlungsdrenst der Zentralstelle für jüdische Wirtschaftshilfe hat die Aufgabe, Kapitalgesnche und Kapitalangebote bckanntzugebcn. um Angebot und Nachfrage zufammenzubringen und um den' Neuaufbau v o n E x i st e n z e n durch -Beteiligungen zu fördern. Der Verrnittlungsdienst erscheint einmal monatlich und wird sämtlichen Wirtschastshilfestellen auch zur Verteilung au die jüdischen Gemeinden ihres Bezirks zur Verfügung gestellt. Die Gesuche ' und Angebote, die im Vermittlungsdienst ■ kostenlos und chiffriert unter Einschaltung der bezirklichen Wirtschastshilfestellen erscheinen. werden vor ihrer Bekanntgabe einer Vorprüfung unterzogen, um den Interessenten eine gewisse Gewähr für die Seriosität allen Branchen und in allen Kapitalgrößen lverden vom Vcrmiitlungsdienst veröffentlicht, ebenso wird er in Anspruch genommen für Kauf-, Miet- und Pachtgesnchc von Geschäften. Ferner umfaßt er. eine eigene Abteilung für die Umsiedlung von Handw e r k s m e i st e r n. Ihre Einrichtung ergab sich ans der sozialpolitischen Notwendigkeit, die Binnenwanderung von jüdischen Handwerksmeistern aus kleinen Gemeinden in nütt-, lcre und größere jüdische Gemeinden planmäßig zu fördern. So werden regelmäßig im. Vermittlnugsdienft . Niederst; ffirrigsrnöglichkeiten für jüdische Handwerksmeister bekanntgegebcn, und zwar nach zwei Richtungen. Einmal erfolgen Mitteilungen von Meistern selbst, die aus kleinen in größere Gemeinden umziehen wollen, weil sie in den Kleingcmcinden ihr Anskommen nicht mehr finden. Zum andern werden Nachrichten von den in Frage kommenden Znzugsgcmcinden bekannt-, gegeben, in denen bestimmte Handwerksarten von jüdischen Meistern noch nicht vertreten sind, so daß begründete Aussicht besteht, daß sie bei Zuzug ihr Auskommen finden können. Durch diesen Vermittlnugsdienft ist es gelungen, eine große Anzahl von Interessenten für Beteiligungen initcinander. in Verbindung zu bringe« und andere Eristeuzmöglichkeitcu zu schaffen. Mit der Anknüpfung solcher Verbindungen zivischen den beiden Parteien muß die Zentralstelle für jüdische Wirtschaftshilfe ihre Aufgabe auf diesem Gebiet allerdings für erfüllt ansehcn. Tie letzte Entscheidung liegt nach genauer Prüfung aller Einzelheiten der Projctte bei den Interessenten selbst._H.W—l. Dir Drutsche Bank . Wer Sskar WiMrinann „Oscar Wassermann gehörte", so heißt es im Geschäftsbericht, „durch zwei Jahrzehnte dem Vorstände der Deutschen Bank und Tisconto-Gescll- ' schaft an und hat in dieser, Zeit seinegroßen- Gaben, sein umfassendes Können und seine rciclzcn Erfahrungen in den Dienst der Bank gestellt." In der Generalversammlung des Instituts, die am 11. April stattfand, nahm der Vorsitzende des Anfsichtsrates, Dr. OScar S ch l i t t e r. das Wort zu einem ehrenden Nachruf für den Verstorbenen. Man merkte deutlich die tiefe Er- - grifefnheit des Kollegen, der mit Oscar Wassermann jahrelang im Vorstand zusammengearbcitct hatte. Stehend hörten die erschienenen etwa 150 Aktionäre den Nekrolog des Vorsitzenden an. „Wir gedenken", so leitete Tr. Schtitter seine Ausführungen ein, „des im vergangenen Jahr verstorbenen Herrn Oscar Wasscrmann in größter Dankbarkeit, der über zwei Jahrzehnte, und zwar von 1912 bis 1933. dem Vorstand der Bank angehört hat. Sie haben ihn hier oft an diesem Tische gesehen und von hier aus sprechen hören. Ein Mann vornehmster Gesinnung und von . tiefem, sozialen Empfinden, hat Herr Oscar Wassermann seine.. hervorragenden Kenntnisse und reichen Erfahrungen allezeit mit größter Hingabe in'den Dienst unserer Bank gestellt und ihre Interessen mit besten Kräften gefördert.. Allen, die ihn näher kannten, bleibt sein Bild .in schönster Erinnerung, und sein Andenken wirdständig hier fortleben. Tenn ihn kennen und hochschätzcn, war ein und dasselbe." Dann genehmigte die Versammlung ohne Aussprache den Abschluß für 1934. Dr. Moslers, der seit zwei Jahren an Stelle des Verstorbenen getreten ist, . erläuterte den Aktionären die gcgemvärtige Welt- Wirtschaftslage. _ Dr. W. G. MMtrMMZMM)! Das Gelöbnis - der Vertrauensmänner am 1. 5. 1935 In der 13. Durchführungsverordnung zum Gesetz der Ordnung der nationalen Arbeit wird, ähnlich, wie dies schon durch die 5. Dnrchführungs- Verordnung vom 13. April 1934 geschehen war, bestimmt, daß das Gelöbnis der Vertrauens-. männcr am 1. M a i 1 9 3 5 im Betriebe s e l b st zu erfolgen hat. Das Gelöbnis kann an dem letzten vor dem 1. Mai 1935 liegenden Werktage oder an einem der beiden ans den 1. Mai folgenden Werktage abgelegt lverden, wenn infolge besonderer betrieblicher Verhältnisse. insbesondere räumlicher Entfernung des Betriebes von dem Orte der allgemeinen Feier am 1. Mai, durch eine vorhergehende Betriebsversammlung die Teilnahme der Betriebsangehörigen an der geiveinsamen Feier der Bevölkerung wesentlich erschwert werden ivürde. Einer besonderen Ge-' nchmignng des Treuhänders der Arbeit, wie sie die schon erwähnte 5. Durchführungsverordnung vorgesehen hatte, bedarf es hierzu nicht. Die Verordnung sicht loeiter eine Verpflichtnng des Abstimmnngsleiters vor. das Ergebnis der Abstimmung unverzüglich spätestens innerhalb . einer Woche nach Feststellung der zuständigen Kreisleitung der Deutschen Arbeitsfront mitznteilen und hierbei die Einzelheiten über das Ergebnis der Abstimmung anzngebcn. Tie Mitteilung hat auch zu erfolgen, wenn die Abstimmung erfolglos verlaufen ist. War zwischen dem Führer des Betriebes und dem Obmann der NSBO oder dem Betriebs- Ivalter der DAF ein Eiiwernehmen über die vorznschlagendcn Personen nicht erzielt worden oder ans einem sonstigen Grunde ein BertranenSrat nicht znstandegcloinmcn. so ist auch dies binnen einer Woche nach dem für die allgemeine Abstimmung festgesetzten Zeitpunkt, also binnen einer Woche nach dem 13. April 1935 der Kreiswaltung . der Deutschen Arbeitsfront anznzcigen. . Alls kt MMAkiLN" m WAMst. NMsgruooe Mujtrlt Infolge der ans der Znsammcnarbest mit der Deutschen Arbeitsfront erwachsenden stärlcrcn Belastung des Leiters der Neichswirtschaftskammer,.Präsident Hecker, hat — wie die Tagespresse nach einer amtlichen Mitteilung berichtet — dieser gebeten, sür die Leitung des bisher gleichzeitig von ihm geführten Amtes des Leiters der- Reichs gruppe Industrie einen anderen Herrn zu berufen. Ter Rcichswirtschaftsministcr hat, da nach Zusammenfassung der-nengeschaffenen- Bezirkswirtsctiaftskammern mit den gleichzeitig ge-' bildeten Bezirksgrnppen der Industrie eine Bercinigungder beidenAemtcr in eincrHand nicht mehr erforderlich erscheint,'diesem Wunsche stattgegeben und den Staatssekretär z. D. Tr. Trenden lenburg, der bereits jetzt stellvertretendes Mitglied im Präsidium der Reichs-wirtschaftskammer ist, zum Leiter der Reichsgruppc Industrie bestellt. Tie Leitung der Reick)swirtschaftslammer bleibt nach wie vor in den Händen von Präsident Hecker. Tuch- und Kleidm'WiiMürie Für den Regierungsbezirk Aachen, den Regierungsbezirk Köln und einen Test des Regierungsbezirks Düsseldorf sowie Eversberg a. d. R. ist nunmehr, wie die Tagespresse berichtet, die Bezirks gruppe Rheinland der Fachgruppe Tuch- und Kleiderstoffi n d u st r i e mit dem Sitz in Aachen gegründet worden. Zum Leiter der Bezirlsgruppe ist Hans Eroon (Aachen) bestellt worden. Ter Tnchfabrikanten-Vercin zu Aachen e. V. ist in die Bezirksgrnppe Rheinland eingegliedert worden. Mit der Geschäftsführnng wurde Tr. Paul Münker- (Aachen) beauftragt. ReWgruvve Banken E. F. Schdel. Direktor' der '„Anker" - Kreditgenossenschaft cGmbH. (Berlin) hat. wie die Zei-; hingen melden, sein Amt als Leiter der Fachgruppe Zw eck spar Unternehmungen niedergclegt. Ter Leiter der Reichsgruppc Banken hat Hugo Mühlhänser, Direktor der Stuttgarter Mobilien- und Zweckspar-Berband cGmbH. (Stuttgart) als Leiter der Fachgruppe Ziveckspar- Unternehmungen berufen. — Für den Bezirk der Wirtschaftskanvnier Karlsruhe erhielt Hans v. Schlebrügge (Dresdner Bank. Filiale Dtannheim) die Berufung zum Vertrauensmann der -Fa ch grup p e Aktienbanken in der Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe. ZtMnöer Berbling ■ Eine Monatsschrift. „Archiv sür Wettbewerbsrecht", ist soeben in ihrem ersten Heft erschienen. Sic wird herausgcgcben von Tr. v. Branmnühl (Wcrbcrat der deutschen Wirtschaft). Ministerialrat Gottschick (Reichswirt.? ,. r