Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 15 (11.4.1935)
- Date
- 1935-04-11
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Besonderer Beliebtheit erfreuen sich unsere HemdcnscidcnflirHcrren^us Kunstseide gestreift, SO cm drt>, p. Mtr. von Mk. 1.75 Rn, s. ftus reiner Seide, bastfarblg u. well», ferner gestr. «u. gemustert, waschecht, in reichhaltiger besonders ^preiswerter Auswahl, 80 cm br.. p. Mtr. v. 2.50 an ' Muster nach auswärts kostenlos ___ Hainiann, München Am Si!>3IIrrdriiJtmnl 14 viiucllcn Zwecken nnlnöridj des Pcssachfestes ge« raubt worden, die VerlemndungSklage erhoben. In einem Eon»ni»n»igu6 dc3 l i t a in schon Innenministers heißt cs u. a.: Dunkle Elemente haben das Gerücht verbreitet, ein jüdischer Einivvhner habe ein christliches ,Uinb zu rituellen Zwecken ermordet. Dieses Gerücht wurde von ausländischen nichtlitanischen Elementen unter Aus- Nutzung dcS llm'tandes ausgesprengt, daß an dem gleichen Tag die Leiche eines Neugeborenen im .Nranlenbaus seziert nmrde. Abends kam es zu einer Ansammlung vor dem Krankenhaus, nnwei Provokateure versuchten, die Menge zu veranlassen, gewaltsam in das Krankcnhails einzudringeu. Ais die Wien ge von der Polizei auselnaudergetriebeu wurde, sammelten sich die Demonstranten spater wieder vor dem Wohnhausdes Einwohners, der von den .Sehern als der angebliche Mörder des lindes bezeichnet worden war. Im Hause dieses jüdischen Einwohners wurden die Fensterscheiben zertrümmert und in einigen Straßen wurden Inden mißhandelt. Die Polizei hat weitere Unruhen verhindert und die Heher scstgenommen. .'!0 Personen wurden dem Kommandanten zur Bestrafung im administrativen Weg übergeben. Es besteht kein Zweifel, daß dm Hebe zn provokatorischen Zwecken inszeniert wurde. Tie litauische Oessentlichkeit verurteilt eine solche Tätigleit aufs schärsste. In N e u st e t t i n sprach Psalter Pötsch über „Wir und die Juden". Im Berlans seines Bortrags führte er laut ITA u. a. aus: Das 'Gesamijudeutmn behauptet, mit dem Ritnalmord nichts gemein zu haben, und versucht gern, gerade das deutsche Bolk für die Verbreitung dieser Erkenntnis veraulioortlich zu machen. Es hat aher die katholische Kirche, beginnend mit dem 11. Jahrhundert, viele „unschuldige" Binder heilig gesprochen, welche im Zuge eines Ritnalmordes von Juden getötet wurden; selbst heute ist es noch vielfach möglich, in die verschiedenen Prozeßakten in der vatikanischen Bibliothek in Nom Einsicht zu nehmen. Das deutsche Volk hat an sich mit dem Bekanntwerdcn des Ritnal-- mordes hier gar nichts zu tun, cS handelt sich um ein internationales Verbrechen, an dessen Auskläruug allgemeines Interesse besteht." Ter Redner erinnerte au den Nitualmord zu Polna, ein rein tschechisches Städtchen. „Anstatt mitzuwirken an der Aufklärung des Ritnaluwrdes, bemühte sich daS Judentum krampfhaft, den rvahren Tatbestand zu verschleiern. Ohne Erfolg: Die Mutter und der Bruder des mitbeteiligten Mörders enthielten sich der Zeugenaussage, die mit Mcnschcnbtut befleckte Hose des Mörders wurde in der Synagoge zn Polna anfgesnnden, der Sachverhalt restlos geklärt. Wenn das Gesamtjndeutum den Nitualmord ablehnt, was »vir annchmen »vollen, ist uns unverständlich, »voraus solches Verhalten an den Tag gelegt »vurde." Der Jenaer Nasseforschcr Professor Hans Günther, der in seine»» Werken wiederholt die Iudcnfrage im rassischen Sinne behandelt hat, »vird in» kommenden Wintersemester an der Berliner Universität eine ordentliche Professur für tziassekunde, Bölkerbiologio rmd Soziologie deä BanerntnmS bekleiden. Professor Cumther soll die Gründung eines Instituts für Nassensorschung in Tahlern plane»». V Wie die „Franlsurtcr Zeitung" berichtet, hielt Professor Werner Sv»nbart irr der Lessing- Hvchschnle einen Vortrag über Soziologie. Er tan» dabei and) ans die Nassensrage zn sprechen. Ein elvigcr Bestandteil und die Vvraussebung aller gesellschaftlichen Tatsachen sei die Gleichheit der Menschen, so sagte er. Sie sei die Voraussetzung der menschlichen Nasse überhaupt, ans ihr beruhe das, »vas die Menschen erst zu»»» Nienschen »»»acht: die Verbindung durch den Geist. Sie gehe durch alle Nassen, alle Nationen, alle Räuine. alte Zeiten, lieber der Erkeuutuis ihrer Gleichheit dürfe man jedoch die Verschiedenheiten der -Ulen* scheu nicht vernachlässigen. Ans den» Znsammen- »virkei» der Gleichheit und der Verschiedenheiten werde die »nenschliche Gesellschaft gebildet. Die Kultur bestehe in der Zunahme'der Verschiedenheiten, d. h. in der zunehmenden Differenzierung. Der Uvnslikt des heutigen Menschen liege in seiner doppelten. Eigenschaft als Individuum und als Funktionär der Gesellschaft. Die Menschen feie»» nach Leib, Seele und Geist verschieden. Indein man innerhalb der Verschiedenen die unter sich Gleichen zusauuneufaßt, komme mau zu den große»» Gruppen. Soinbart unterscheidet die verschiedenen Nnssebegrifse der Nierkmals-, der Abstammuugs- und der Onalitätsrasse. Wichtig sei sedoch die Lehre von den Verschiedenhelten für das gesellschaftliche Leben des Mcnschen erst in zweiter Linie. In der Frage: Mensch und Ui»»»velt lehnte Svmbart siüvvht die extreme Milicuthcorie, die den Arenschen lediglich als ein Produkt feiner 11mwelt ausicht. ebenso ab. »vie die ertrcme Blut- und Nasseutheorie, die ausschließlich die in Blut und Nasse mitgcgcbcne Urveranlagung des Atenschen für seine Leistungen und für sein Schicksal verantwortlich »nacht. Vielmehr sei eine »vechselweise Einwirkung der Natur auf den Meiischcn und des Mensche»» ans die Natur anztmehinc»». 4» In de»» lebten Tage»» hat in» Amstel-Hotel in Amsterdam eine internationale Faschistenkonferenz stattgefunden. Nach Ko»»- ferenzschluß gab der Vorsitzende und Führer der »talienischen Delegation, Eugenio Coselschi, /fl rin^* jLlLi %j/LUJsu DaS frar» zösifche Jnncr»ministeriu»n hat eine Verordnung.gegen „nmstürzlerische Propaganda" erlasse»», die. in erster Neiho daz»r bestimrnt »st, eine Wiederholung der jüngste»» Ausschreitungen in Französisch Nordafrika, die zürn Teil antiseu»itischeu Charakter trugen, zn ver- . hindern. Für derartige Propaganda »st in der .Verordnung Gefängnis von zwei Jahren, verbunden mit schweren Geldstrafe»», vorgesehen; ist der Schuldige Staatsangcslellter, so wird er mit vierjährigen» Gefäuguis itnb fünfb»3 zehnjähriger Ämtern»» säh'igkeit bestraft.. » Ter polnische Generalkommissar in Dai»zig, Minister Tr. P a P L c, hat am 4. April an den Se»»at eine Note gerichtet, »»» der er unter Beifügung eines der Boykottzcttel. die in de»» lebten Tagen au zahlreiche»» jüdischer» Geschäften angebracht »vordeu sind, daraus hiuwcist, daß diese aulisemitische Propaganda eine normale Entwicklung der Handelsbezieh»mgen zrvischen Danzig »md Pole»», »»»sbesoudere in allen den« jenigei» 29irtsc>>aslsgebieieu erschwere, in denen daS jüdische Element repräsentiert ist. Ter Generalkoii»n»issar erinnert in» N'aincn der polnischen Negierung den Danzigcr k-enat erneut an die Berpflichtnugeu, die er im soge»»anntcn Protokoll über die Ausnutzung des Danzigcr Hafens vorn Jahre 1911 auf sich genommen hat. Abschließerrd »vird int Aufträge der polnischen Negierung an den Senat die Anfrage gerichtet, welche Verordnungen erlassen »vordcn sind, um diesen» Ji»stand ein Ende zu bereiten. ¥ In der von der Negierung dc3 Kanton Genf erlasse»»en Verordnung „Gegen die Verunglirnpsiuig der jüdischen Nasse »rnd Religio»»" heißt es n. a.: „in Anbetracht dessen, daß sowohl die Bnndesvcrsassiiug als auch die Genfer Kantoualverfassimg die Wahrung deS religiösen Friedens verlangen und die Gleichheit aller Bürger vor dern Gesetz gewährleisten, »vird verfügt: Allen Zeitungen . .'. insbesondere den Zeitschriften „L'hvmme de droite" und „Neaction", d. h. den für ihre Nedallivn, ihren Druck, Verlag »n»d Vertrieb verantwortlichen Personen — »vird außer den» Gebrauch von Titeln, »vie „Autistin»- tisches Organ", „Organ dcS Kampfes gegen das Judentum" oder jedes ähi»lichen K'opftitcls — jed»vede Aufreizung verboten, jeder gcineine oder bösrvittige Angriff, jeder Juden beleidigende, schmähende oder verunehrcndc Ansdr»ick — sei cs im Wort oder im Bild — der insbesondere jüdische Nasse oder Neligivn zürn Gegenstand hätte." Eine ähnliche Verordnung hat vor k»»rzein auch die S o l o t h »t rner Negierung erlassen. ■ Es bestehen sornit bereits in drei Schlveizer Kantonen Verordnungen gegen Verunehrung .und Vertenrndung vor» Inden' lmö Jirdentum durch Pie Presse. * In der Generalversammlung des Jüdischen Volksbundes für Oesterreich »vnrden Resolutionen a>igenvn»men, in benen eS »i. a. heigt» „Das jüdische Volk und die jüdische Neligionsgesellschaft in Oesterreich »verden, besonders im Berlaufc der allerlebten Zeit, in Zeitschrifte»», Broschüren oder anderen Dr»rck>verke»» in skrupellosester SBeife beleidigt und geschmäht. . . Ter Jüdische Volksbnnd für Oesterreich sieht sich daher veranlaßt. an die Bundesregierung das Ersuchen z»» richten, durch entsprechende Novellierung des Strafgesetzes jedem einzelnen ■ Angehörigen und Organisalionen einer Volks- oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft die Rtöglichkeit zu geben, für jede seine»»» Volke oder seiner Neligivn angetane Schinähung oder Beschimpfung mHüM*0 im Wege einer Privatklage gerichtliche Vcrsolgung und Bestrafung zn begehren. Die' Generalversammlung nirnmt mit Befriedigung zur Kenntnis, daß die Leitinig des ■ Jüdischen VolkslmndcS bei der Ncgierm»g^Ver- »vahrung gegen de»» durch Teilung der Schulklassen in chrichliche m»d jüdische geschasfcnen Zustand erhoben »n»d die Schaffung eines öffentlichen jüdischen Schnl»verkcs ans Mitteln des Staates und der Gemeinde gefordert hat." Jin Lodz er Stadtrat kam es nach der Mitteilung des Negierungslvmmissars, daß der Beschluß,' Literatnrpreist nur an Arier zu vergeben, als verfassimgswidrig aufgehoben »vorder» sei, zu ni»gehc»irer» Tuinultcn. Der Nationaldeinvkrat Kopezynski brach in heftige Schmähungen gegen die Juden ans. Als die jüdischen Stadträte hiergegen Protestierten, griffen die Nationaldernokratcn die jüdische»» Stadtverordneten tätlich an. Der Vorsitzende der Jüdischen Gerncinde, Alünzberg, itnb die Stadtverord»»eten Margvlis u»»d Biater Nurrden verletzt. Sic »v»»rden a»n nächiten Tage vom Kreisgv»»vernenr ernpfangen. ^— Erst nachdein sich die Vertreter aller Parteien verpflichtet hatte»», die Ordnung zu »vahrcn, konnten am 5. April die Beratungen »vieder ausgcuominei» »ocrdci». Tic zionistischen Stadtverordneten finb der Sitzung zum Protest gegen die jüngsten Vorfälle ferng'eblieben. Die nationalde»i»vkratische Ntehrheit hat ihre Stellung abermals zr» j»idenfe»ndlichen Beschlüssen ansgenutzt. Sämtliche Beihilfen für jüdische Wirtschastsverbände »vurden ans dem Etat gestrichen. » Nach Lodzer Muster beantragte die B i a l y - stoker nativnaldeinokratische Stadtratsseaktion die Beseitigung der jüdissiien städtischen Beainten. Nach scharfem Protest der jüdischen Vertreter schnitt der Bürgermeister die Debatte mit der Erklärung ab, die Anstetsiing der Beamten sei ausschließlich Sache des Magistrats. Wie das Pariser Hauptbüro der Aus»va»»derec- Hilfsorganisation „Hicen»" mittc itt, »vurden durch sic in den ersten drei Aio»»aten dieses Jahres 964 a»»8 De»»tschland ansge»va»»derte J»rden ans Frankreich in andere Länder »veitergcleiret. In übecseeische Länder »vurden 5.16 Ausgewanderte geschickt. In» Ätärz »vurde einer noch größeren Zahl von Ausgewanderten als in den beiden voran- - gegangenen Monaten, näinlich 159 Personen, von denen 12l sich nach Uebersce begaben, AristvanderrmgShilfe gdvahrt. Fälle ziellosen Hinu»»d Herwandcrns sind hierbei nicht zu verzeichnen. Z»veck der Ilebersiedlung rvar viesinchr jedesmal ent- »veder dauernde Niederlassimg oder Unterbringung zivecks ber»»slichcr Umschul»u»g. Jin ve»'ga»»genen Jahr hatte die holländische Negierung beschlossen, die aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern stamn»e»»den Ausländer, die sich nach dem 1. Januar 1912 in Holland bloß auf Grund ei»»cs getvöhnlichen Einreis »Visums niedergelassen hatten, a»isz»»»veisen. Einige h»mdert jüdische Eintvanderer aus Osteuropa wurden vor» dieser Maßnahme der Negierung betroffen. Wie die Ans»var»derer.Hilfsorgänisation „Hiecm" mitteilt, »vurde auf Grund der unternommenen Schritte diese Verfüg»mg »»»»»»inchr zurückgezogen. Fast alle nach dem 1. Jan»iar 1912 nach Holla»»d ei»»ge»vandertcn polnischen Staatsangehörigen behalten ihr Airfenthaltsrecht. Die Bekanntgabe des Widerrufs der Austveisungsverfügung hat in »veiten jüdischen Kreisen beruhigend gervirkt und Genugt»lung ausgelöst. Lee §«§MMMNtt für mm WZ MWMMr NUtglied des italienischen Parlaments, Pressevertretern, Aufklärungen über die Ziele der internationalen fasichistischen Bc»veg»n»g »nrd »»»achte Mitteilungen über den Verlaus der Amsterdamer Berat»mgen. Er betonte hierbei, daß der Weltfasehismns jede Unterdrückung einer Klasse oder Rasse und die Nasseutheorie im allgemeinen ablehnt. , Die Betvegung erstrebe vielmehr die Kooperation aller KÜassen und Nasser». Vorherrschaft einer bestimmte»» Nasse wäre Ausfluß nmtc« rialistischer Aiisfassimgcn mib stehe der Herbeiführung einer durch geistige Bindungen gewährleisteten Einheit i»n Wege. Nr^«chMe In» „Deutsche»» Aerztcblatt" (Heft 14 bom 6. April 1915, S. 154) »vird ein Grundgesetz des Verbandes der T u r n c r s ch a f t auf deutschen Hochschulen z»»r Frage der »Nasse und des Bluterbes vorn 24. Hornung 1915 d»»rch den Äerbandsführcr Dr. Gerhard Friese (Eimbra-Greiss»vald) veröffentlicht. Danach n»»rß jeder in eine Turrrerfchast vorläufig airsgeuornrneue Ju»»g»na»»n erbgesund und rasserein (arisch) sein. AlS Naclpvcis »st eine chrcntvörtlich zu bekräftigende Sippen« »nid Ahne»»tafel auszufüllei». Die Verba»»dS« sühruug richtet eine Becpltachtimgsstelle für Erb- und Nasscfragen ein. D»e dcütschbetvußten studen« tischen Verbände »verden aufgesordert, sich den Grundsätzen des Verbandes der Turucrschast an« z»lschlicßen. * Ter N e» ch § s e n d c r M ü n ch e n »vird künftig den Eltern gratulieren, die sich über die Geb»»rt des zehnten Ki»»des freuen können. Vor« aussetz»rng für die Durchsage »st, daß die z»l Be« glückrvünschenden arischer Herkunft sind. 4- Die Stadt Eheruuitz hat laut Pressemeldungen eine Bekanntmachung erlassen, in deres heißt, daß Nichtariern der Besuch der städtischen Sch»vimmf)etIIcn verboten 'ist. Fiir die Verleihung des Musikpreises der Stadt ü u ch e n, der seit Jahren verliehen »vird, »vurden — »vie die „Nlnnchncr Neuesten Nachrichten" Nr. 95 von» 1. April 1935 melden — i»eue Richtlinien aufgestellt. Deinnach kann der Preis n»»r Kvnrpvniiten arischer Abstammung znerkannt »verden. Für die Verleih»n»g des Preises ist die »vcltanschauliche Einstellung des Komponisten von ausschlaggebender Bedeutung. * Im „Neichs'MinisteriaNckalt" (Nr. 15 vom 6. April 1915, S. 426) »vird eine Verordnung des Neichsministers des Innern vorn 1. April 1915, über die Ae»»der»rng der Prüfungsordnung für' Tierärzte vcröftentlicht. Danach ist die Zulasfilng zu den Prüfungen und die Erteil»u»g der Approbation von dem Naclpvcis der arischer» Abstau»n»nr»g abhängig z»» »»»achen. Ausnahmen hiervon fönnen nur aus besonderen Gründen gestattet »verden. Das Saargebirt In Nummer 14 der „C.-V.-Zeitnng" haben »vir auf den Schriftrvechsel hingcrviesen, der zwischen den dcntschei» Regierungsstellen und dern Vorsitzenden des Völkerbund.Ratsa»»ssch»»sscs für das Saargebict stattgesiiudcu hat. Danach ruht im Saargebict die Aricrgesetzgebnng bis zun» 29. Februar 1916. Aus diese Tatsache »veist nurnuehr auch der Reichs, und Preußische Minister des Inner»», Tr. F r i ck, in einem Ruuderlaß an die ihm unterstellten Be- Hörden hin. Tr. Frick führt et»va aus, er halte es im Euweruehmen mit dem Reichs- und preußischen Justiziuinister »n»d dein Auswärtigen Aint für erforderlich, die Nachgeordneten Behörden a»»f die genaue Beobachtung der a»»s Anlaß der Rückgliederung des Caarla»»des gemachten Zusagen der Neichsregierung hinzuweisen. Unter anderem »vird in dem Erlaß erklärt, daß ans den Zusagen der Neichsregierung a»»ch folge, daß gesetzliche Bestiimmmgen unb Verwaltungsmaßnahmen, die eine Sondcrbchandlung a»»s.Gründen der Sprache. Nasse oder Religion Vorsätze»», auf Personell, die am 13. Januar 1935 seit mindestens 3 Jahren ihren Wohnsitz im Saarland gehabt habe»», bis z»un 29. Febr»»ar 1936 ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit Leine Anlvendung finden könnten. Tic i» dcr Saupts-chgrupptrieb" vereinigle»» Fachverbände der Reichepressekarnincr (Neichsverbaud für den »v erben, den Zeitschristenhandel e. B., Köln, Pfälzer Ltr. 84; Neichsverbaud de^c deutschen Lese. 3 i 11 c I bcsitzer e.B., Hau»bnrg1, Ferd»nandstr.25,27; Verband deutscher Zeitungs- und Zeitschristen-Eroßistcn e. D.. Magdebiirg. Otto-von-Guericke-Straße 80; Reichsfachschast des Tciltjchen Zeitungs- und Z e i t s ch r i»t e n- Einzelhandels, Frankfurt a. M.. Bürgerstrafte 11; Neichsverbaud Te»ltschcr Bahnhofsbuchhändler e. B.. Berlin NW 7. Dorotheenstrafte 61) haben im Einvernehmen mit dcr Neichspresscka11»iner im voriger» Jahre eine Vereinbarung getroffen, au die jetzt wieder erinnert »vird. Taitach ist eine Doppelmitglicdschast zu mehrere»» Fachvcrbänden der Ha»iptsachgr»»ppe „Vertrieb" nicht zulässig. Unternchniilngen. die gleichzeitig in mehreren Bctriebszroeigen sich detätigen, »verden nur in eine in Fachverband der Hariptsachgrnppe „Vertrieb" cingegliedert. und zioar in ' denjenigen, der nach Viaftgabe des größeren Teils des wertmäßigen Umsatzes zi»- ftändig ist. Unternehinungcn, die mehreren Fachvcrbänden der Hanptfachgruppe „Vertrieb" angchören. haben a»is den für die Nebenzrveige ihres Betriebes zuständigen Fachverbänden auszuscheider». Tie Milglicder ci»»cs Fachverbandes der Hauptfachgruppe „Vertrieb", die sich in »»»ehreren Vcrtricbsziveigen betätigen, haben lediglich die Nebenzrvcige bei den hierfür zuständigen Fachverbänden a»»zumelden. Tie Reichsprcückammcr hat einen neuen A »» s lv e i s geschaffen, der auf Grund der 9. Anordnung des Herrn Präsidenten dcr Neichrpresickammer vom 3l. Jamiar 1935 mit Wirkung vom 1. September 1915 von allen mit dcr Beziehe r- »v erbring betraute»» Personen geführt »verden muß. Darunter fallen: Bezieherlverber, Kolon- »tensührer und Lberrcisendc, ferner Personen, die von der Besihästiguiigsfirma mit dcr Beaufsichtigung »md lleberlvachung der Bczicherlvcrber ver- ' antrvortlich betraut sind. Hierzu gehören Werbeinspektoren, Werbeleiter. Organisationsleiter »md ähnliche, r'lnfterden» müssen Boten und Träger, solveit sie von der Firma beauftragt sind, nebenbei Bezieher zn »verden. im Besitze des Lichtbildaustverses sein. Tie Aiisivcise finb durch die Beschästig»rngsfirma a»»sz»ifüllen »n»d unter Beifügnng des Führ»mgsze»»gnisses zur Unterschrift der Reichspressckammer einz»»reichen. Tie Anforderung der erforderlichen Vordrucke hat bei dem zuständigen Fcrchverband der Reichspressekammer zi» erfolge»». RtHlt'üNGülld Mb ZMlMösr der Wslt Ta in der Praxis wiederholt Zweifel darübra»»sgetancht sind, imvieiveit eine Vertretung voic Betricbssührern oder Betriebsangehörigen dnrci) Amvälte bei mündlichen »md schriftlichen. Bechandlungen mit dem Treuhänder fter Arbeit zulässig isl, haben mit dcr Hanseatischen Anlvaltskarnmer Bcsprcchuugei» stattges»»nden, als deren Ergebnis in den „Amtlichen Atitteilungen des Treuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Nordmark" 186 Richtlinie»» veröfsc»»tlicht werden. Danach bleibt es dem Treuhänder der Arbeit grundsätzlich überlassen, einen Anrvalt zurückz»:- »vcisen, wen»» dies nach seinem ^Ermessen z»veckmäßig erscheint. Es sei denn, daß das Gesetz, »vie im Ehrengcrichtsvcrfahrei», die Zulass»rng von Anwälten Vorsicht. Sitzungen »md Bcrha»»dlmigcn des Vertra»iensrats gelle»» als innerbetriebliche Angelegenheit, bei dcr ein Anrvalt cbensorvcnig milwirken kann, »vie et»va cii» Amtsrvalter dcr TAF vder NSBO. Zl» solchen innerbetrieblichen Verhandlungen fann jedoch ein Anwalt ebenso »vie a»»dere Personen als Auskunftsperson gehört »vcrdei», rvcm» er bcispielsivcise in Borverhandllrngen irgendtvelcher Art »v.»d sonsüvie mitgeivirlt hat. Abgesehen von diesen Einschränkungen steht der Mitwirkung von Anivältei» dein» Verkehr mit dem Trerihänder nichts in» Wege. Der Amvalt »»mß dabei stets in» Auge behalte», daß es Aufgabe des Treuhänders ist. die Betriebsgemcinschaft zu fördern, und infolgedessen auch feine Mitwirkung stets auf dieses Ziel zn richten. Seine Ntit»virk»»ng darf nur beratender Natur fein. Er kai»n dem Führer des Betriebes die Entscheidung nicht abnehmen. Handelt cs sich »»nt Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Betriebes, so kann dcr Amvalt smvohl als Berater des Aetriebssührers als auch eines Betriebsangehörigen tätig sein, rvobci es seine Pflicht ist, nach tzRöglichkeit z»»m reibungslosen Ausgleich beiz»»tragen. Mus; eine Angelegenheit vor den Treuhänder gebracht »verden, so kam» ebenfalls dcr Anrvalt zur Ntitivirknilg hinzngezogcn »verden. Hierbei ist z»» beachten, daß er »veder de»» Betriebsführer noch die Betriebsangehörigen frfjlcdjtf)in vertreten kann, sondern er darf immer nur beratend Mitwirken. Bei schriftlicher Tätigkeit »vird er zweckmässig -das Schriftstück liut entwerfen, es aber, von dem Betciebsführer oder Betriebsangehörigen unterzeichnen lassen. Solche Schriftstücke sollen einfach »md klar gehalten sein, insbesondere sollen entsprechend dem Geiste des Gesetzes zur Ordnung der »»ationalen Arbeit formatjurifttfefje Gesichtspunkte, solveit »vie »nöglich, vermieden werden. Ntündliche Verhandlungen mit dem Treuhänder können von einem Amvalt eingeleitet »verden. »vaS bei auswärtigen Sachen häufig schon deshalb geboten »st. um die Reisekosten der Betriebsangehörigen z»r ersparen. Führen die Verhandlungen dann dazu, daß der Actricbssührcr oder Betriebsangehörige persönlich zugezogen wird, so kann der Anrvalt als Berater an den Verhandlungen mit- »virken, solange der Trerihänder nicht eine Verhandlung mit den Beteiligten unter?!»»#»& dritter Personen für zweckmäßig erachtet. säSSmm, - »SÄ