Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 10 (7.3.1935)
- Date
- 1935-03-07
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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> ■" kurze Derrachwngeu zu neueren Angriffen auf das jüdische Schrifttum Don Rabbiner Or. 2U. Eschelbacher-Oüsseldorf v. MrLe» im WEM SMÄ dis MtNMN Üis §8M &ÄSt? .[iix'lonnbrnmg wird im alTtlcmcincii 3tt Dctiicinon fein." Der' NeichSfinanzhof selbst führt iin Anschluß an dieses Gutachten in dem erwähnten Urteil folgendes aus?:. „Der Senat tritt deshalb dem Ncichsminister der Finanzen darin bei, daß die. Vorschriften dieser Verordnung ohne Einschränkung auf Nichtaricr anznwenderr sind, und daß eine Entscheidung. ob eine Auswanderung eines NichtarierS im deutschen Interesse liege, nur von Fall zu Fall — wie bei jedem deutschstäinmigen Steuerpflichtigen — getroffen werden kann." Unsere Leser müssen über Leide amtliche Stellungnahmen unterrichtet sein, weil wir nicht voraussehen können, in welcher zufälligen oder notwendigen Situation sic einmal der eiiren oder der anderen Anschauung gegenüber ihr persönliches Schicksal behaupten müssen. Oder: Aus Anlaß der Rückkehr der Saar war eine allgemeine Bolksbcflaggung angevrduet. In einzelnen Orten war der jüdischen Bevölkerung nahcgelegt worden, das Flaggen zu unterlassen, ctlva in der Form, wie cs der Ortsgruppenleitcr in Rügenwalde in einer amtlichen Bekanntmachung, veröfscntlicht in der „Rügcnwaldcr Zeitung" vom 27. Februar, fvrimlliert: „Bcflaggnng der Häuser durch Inden. Nach der Auffassung der NSDAP ist daS Zeigen der deutschen Flaggen durch Juden unangebracht. Hierunter ist sowohl die Hakenkrenzflagge als auch die Flagge schwarz-weiß-rot zu verstehen. Zur Vermeidung von Unruhe bitte ich, dieses bei der Beflaggnng zu beachten." Die zwischendurch verbreitete Meldung, daß diesen autoritativen Ratschlägen von zuständiger Zentralstelle nicht bcigepslichtct werde, fand späterhin ihre neuerliche Aushebung durch eine Mitteilung des Geheimen Staatspolizeiamtes an die „Jta", wonach die Erlasse auch weiterhin in straft seien. Gleichzeitig aber bekommen jüdische Kriegsteilnehmer und jüdische Kriegcrwitwen die Erinnerungsmedaille des Reiches, die schwarz und weiß und rot am Bande haben. Eine außerordentlich wesentliche lind ohne Frage autoritativere Bedeutung als manche der vorstehenden in ihrer nüchternen Nebencinandcrstcllung dem Außenstehenden mitunter widerspruchsvoll erscheinenden Presseänßerungcn dürste die Rede habeil, die der mit der Führung des Ncichswirtschastsmiulstcriums betraute Ncichsbankprüsidcut Dr. S ch a eh t auf der Leipziger Messe gehalten hat. Er führte n. a. aus, Revolutionen seien leine . Doktvrdissertativnen. und in der nationalsozialistischen Revolution werde gellau wie bei allen Revolutionen manches mit umgerissen, das luehr zufällig als verdient falle. Auch mögen Ucbcreiser und heilige Einfalt einzelner hier und da Schadeli anrichten, den nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Regierenden zu leiden hätten. Wenn der Nationalsozialismus mit Recht daS Sichbrcitmachen srcmdrassigen Wesens in Staat und Kultur ausmerze, so heiße das nicht, unterschiedslos jeden Juden vernichten, und wenn sreimaurerische Hcimlichtuerei mit Recht abgetan werde, so gelte deshalb nicht jeder Freimaurer als Landesverräter. Aber Mißgriffe dieser Art seien vergängliches Beiwerk, das noch keiner Revolution gefehlt habe. Alle Kritik der ausländischen Presse an den Formen und der Einheitlichkeit des Lebenswillens, den der Nationalsozialismus erzeugt habe, treffe ins Leere. Darum seien auch die Versuche, dauernd Gegensätze zlvischeu den einzelnen Führer- Persönlichkeiten der Bewegung oder der Reichsregicrung zu konstruieren, abwegig. „Meine sogenannten ausländischen Freunde leisten weder mir noch der Sache, was sie ja auch gar nicht wollen, aber auch sich selbst gax keinen Dienst, lvenu sie mich zu den angeblich unmöglichen nationalsozialistischen Wirtschaftstheoricn in einen Gegensaß zu bringen suchen und mich gewissermaßen als den Hüter loirtschaftlicher Bernnnst Hinstetten. Ich kann ihnen versichern, daß alles, was ich sage und tue, die absolute Billigung des Führers hat, und daß ich nichts tun und sagen würde, was seine Billigung nicht hat. Also. Hüter der wirtschaftlichen Vernunft bin nicht ich, sondern ist der Führer." Es bestand schon bisher bei keinem, der das Wesen des Führerprinzips richtig wertet, die Vermutung, daß etlva das Reichswirtschastsnnnisterium mit seiner gegen jede Wirtschastsstörung gerichteten Politik, die deshalb den Aricrparagraphcn, die Judensraae aus der In Nr. 4 deL lausenden Jahrgang? schreibt der „Stürmer": „Der Talmud gibt dem Juden zu seinem Verbrechen freie Bahn. ES steht darin geschrieben: Alle Nichtjüdinnen sind nicht anders anzuschen denn als Huren. (Eben Haezer 6,8)." Er bringt dieses Zitat so oft er einem Juden ein SittlichkeitSverbrcchen vorwirft. Seine Behauptung ist falsch. In der angegriffenen Stelle ist von einer Prosclytin die Rede, die znm Judentum übergetretcn ist. Sie darf „nach dem Gesetze MosiS und Israels" einen Juden heiraten. Shit einem Inden aus der Familie der Priester, einem Kohen, darf sie nach einem Gesetz der Thorah nicht augetraut werden. Diese Bestimmung bringt der Schnlchan aruch Eben Haezer 6, 8 unter der Ueberschrift: „Frauen, die d e in P r i e st e r v e r b v t e n s i n d." Er erklärt: „Wer fällt unter den Begriff der ,.sonah“ (die ein Priester nicht heiraten darf)? Jede, die nicht Tochter Israels ist und jede Tochter Israels, die mit einem Manne verkehrt, den sie wegen eines allgemein gültigen Eheverbotes nicht heiraten dürste." So lautet wörtlich die vom „Stürmer" angegriffene Stelle. Der zweite Halbsatz . . und jede Tochter Israels, die mit.einem Manne verkehrt, den sie wegen eines allgemein gültigen Eheverbotes nicht heiraten dürfte" fehlt im „Stürmer". Er zeigt ohne lveiteres, worum es sich handelt, nicht um Unzucht, sondern um einen Verstoß gegen die biblischen Eheverbote. Er ist wesentlich. Wer die Stelle aus dem Schnlchan aruch ohne ihn wiedergibt verstümmelt sie. 1. Die Bibel bezeichnet das Verhältnis zwischen Gott und Israel oftmals alS Ehe. Wenn ein Jude dem Baal dient, nennt sie diesen Abfall „senuih“, daS heißt: Unzucht. DaS Bild stammt ans »der ältesten Zeit. ES ist gerechtfertigt durch die familiären und lnltifchcn Verhältnisse, die die hebräischen Stämme bei ihrer Einwanderung in Kanaan, im zweiten vorchristlichen Jahrtausend, bei der eingesessenen Bevölkerung vorfanden. Bei den Kananitern wie bei vielen anderen Völkern de§ Altertums wurde die Prostitution der Ehefrau als.Gottesdienst gefordert und geehrt. Bei den kleinasiatischen Griechen lagen die Verhältnisse ähnlich. „An manchen Tempeln, namentlich der Aphrodite, opferte das weibliche Personal zum Erwerb des Heiligtums die Keuschheit." (L ü b - l c r, Reallexikon dcS klassischen Altertums. Leipzig 1891, S. 538.) Die Tatsache der geheiligten Prostitution rechtfertigt das biblische Verbot der Ehe mit der Kananiterin und deren Bezeichnung als ,,sonah“, daS im Sprachgebrauch der Bibel, nicht aber in dem des Schnlchan aruch. bedeutet: Unzüchtige. I. I. B a ch o f e n, der Wiedcrentdecker deS Mutterrechts, beschreibt die uralte Natnrreligion, die auch in Kanaan herrschte, folgendermaßen:. „Nicht um in den Armen eines einzelnen zu verwelken' wird das Weib von der Natur mit allen Reizen anSgestattet. Das Gesetz de? Stoffes verwirft alle Beschränkungen, haßt alle Fesseln und betrachtet jede Ausschließlichkeit (gemeint ist die Keuschheit der Ehefrau) als Versündigung an ihrer Göttlichkeit. Daraus erklären sich nun alle Gebräuche, in welchen die Ehe selbst mit hetä- Wirtschaft heraushaben will, ein isoliertes Dasein innerhalb der Gesamtpolitik der Reichsrcgiernng führe. Aber gerade gegenüber mancherlei lokalen Anschauungen, die die Verbindlichkeit der Richtlinien des Ministeriums vom Parteistandpunkte aus in Zweifel ziehen, ist es wichtig zu wissen, daß die höchste Spitze des Reiches, in der die beiden Säulen des Staatsaufbaues Zusammentreffen, der Führer der Partei und der Führer und Kanzler des Reiches, die vom Reichswirtschafts' minister vertretene Ansicht absolut billigt. Wir würden unserer eigenen eingangs geäußerten Anschauung' cutgegenhandeln, wenn wir nun unsererseits aus den Ausführungen des Präsidenten Dr. Schacht Schlußfolgerungen allgemeiner Natur zögen, wie etwa, daß von jetzt an die wirtschaftliche Existenzfrage des deutschen Judentums positiv und abschließend gesichert sei. Wir glauben aber, unsere Ghronistenpslicht nicht zu überschreiten, wenn wir der so formulierten Stellungnahme eines Mannes wie Dr. Schacht rischen Hebungen verbunden austritt. D i e Prostitution (der Ehefrau) wird selbst eine Bürgschaft der ehelichen Keuschheit, deren Heilighalt nng eine voraus gegangene Erfüllung des natürlichen Berufes von seiten der Frau erforderte. (Vorrede zum Mut. terrecht, bei M a n f r e d S ch r o e t e r. „Der Mythos von Orient und Occident", München. 1926, S. 32.) Angesichts solcher Religion und Uebung verbietet die Thorah dem Priester die Heirat mit allen Frauen, die „nicht unter dem Regime des jüdischen Ehegesetzes geboren sind" (S. R. H i r s ch rin Kommentar zu III. B. M. 21,7), sondern unter einem anderen, das die Preisgabe der Ehefrau im Namen ihres Gottes forderte. Es sind die religiösen und sittlichen Verhält, niste verklungener Jahrtausende, die in der Be- Zeichnung der Proselytin als „sonah“ im Sprachgebrauch, aber auch nur im Sprachgebrauch, des Schnlchan aruch nachklingcn. Denn schon im zlveitcn vorchristlichen Jahrhundert, siebzehnhundert Jahre vor dem Schnlchan aruch. hat die damalige oberste jüdische Autorität, der Gerichtshof der Hasmonäer, entschieden, daß die Stigmatificrung als „sonab", als Unzüchtige, auf die Frauen der Völker, mit denen die Juden jetzt in Berührung kommen, nicht mehr zutresfe. „Ihre Frauen geben sie gewiß nicht preis", bemerkt mit einem bei ihrn nicht häufigen Pathos der Talmud (Sa uh. 82a). Zweierlei kommt in diesem Worte zum Ausdruck. Einmal die Erinnerung an jene von Bachofen wieder entdeckte Welt des Hetärismus, der geheiligten Prostitution. Tann aber und noch mehr daS Bewußtsein, daß diese Epoche vergangen sei und daß für die Frauen der Völker in der neuen Weltperiode das heilige Gebot der Keuschheit gelte. Diese vor über zweitausend Jahren im Rcligionsgesetz anerkannte Wendung kommt in der Deutung zum Ausdruck, die, vor bald vierhundert Jahren, der Schnlchan aruch dem Worte „sonab" gibt. 2. Die Thorah unterwirft auf verschiedenen Gebieten den Priester einer strengen sakralen Sondergesetzgcbung. Wir haben dieser Tatsache schon bei der Erwähnung der Neinheitsgesetze gedacht, als wir die Frage erörterten, ob die Nichtjuden im Talmud als Tiere bezeichnet werden. (Nr. III dieser Aussatzfolge.) Für die Eheschließung des Priesters bestimmt III. V. M. 21, 7: „Eine Unzüchtige (80nab) und Entweihte soll der Priester nicht heiraten und eine von ihrem Manne Geschiedene soll er nicht .heiraten, denn heilig ist er seinem Gotte." Wer unter einer „8onah" zu verstehen sei, erörtert der Schnlchan aruch a. a. Q. „Wer ist als „sonah“ dem Priester verboten? Jede, die nicht eine Tochter Israels ist, und jede Tochter Israels, die mit einem Manne verkehrt, den sie kraft eines allgemein gültiges Eheverbotes nicht heiraten darf." Die Frage wird dann eingehend kasuistisch erörtert. Entscheidend ist in allen Fällen, ob das Weib den Mann, mit dem cs verkehrte, auch heiraten dürfte. Wo Ehe erlaubt wäre, gilt sie als unbescholten, wo sie verboten wäre, gilt sie als „sonah". „Sonah“ ist also nach dem Schnlchan aruch ein relativer Begriff. Je nach den Umständen ist ein Weib „sonah" oder nicht. So gilt eine Ledige nicht als „sonah"» wenn sie mit dem Manne, mit dem sie außerehegegenüber anderen lokalen rednerischen oder pressemäßigen Verlautbarungen, die wir an anderer Stelle unseres Blattes auch in dieser Woche der Vollständigkeit des Bildes halber veröffentlichen, eine besondere Bedeutung beimessen. Wir halten uns dabei vvn optimistischer wie von pessimistischerEinstellung fern. Wir möchten aber als eine Zeitung, in der eine bestimmte, klare Gesinnung zu den Lebensfragen des Judentums in Deutschland ihren Ausdruck findet, nämlich hier in Anstand und Ehren leben zu können, die Hoffnung äußern, daß aus den autoritativen Aeußernngen des Präsidenten Dr. Schacht auf dem Gebiet der Wirtschaftsexistenz der deutschen Juden eine allgemeine Beruhigung eintrete. Und daß von hier aus, da ja andere Gebiete außerhalb der eigenen jüdischen Gemeinschaft für Juden in Deutschland jetzt nicht in Frage kommen, die Gesamtlage des deutschen Judentums eine Erleichterung und eine größere Uebersichtlichkeit ihrer tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhänge erfährt. lief) verkehrte, nicht verwandt ist und auch sonst kein Ehehindernis bestand. Dagegen ist eine Ehefrau, die sich mit einem -fremden Manne einläßt, unter allen Umständen „sonah". Ter Schulchan aruch führt dieses Prinzip konsequent durch und fällt dabei die überraschende Entscheidung: „Sogar eine Dirne (lleckeschah) wird nicht „sonah", denn die Ehe mit ihr ist nicht verboten. Sie verwirkt nur die Geißelstraie." Mit aller Klarheit stellt also der Schulchan aruch fest, daß die Dirne leine „sonah" und die „sonah" keine Dirne ist. Tie rabbinische Tradition betrachtet also in dem Verse III. B. M. 21, 7, um dessen Erklärung sich das ganze Problem dreht, die „sonah“ keineswegs als „Hure", um im Sprachgebrauch dcZ „Stürmer" zu bleiben. „Sonah" ist vielmehr nach ihr daS Weib, das mit einem Manne verkehrt, den es nach einem allgemeinen Eheverbot nicht heiraten darf, gleichgültig, ob es sich um eine geborene Jüdin oder um eine Proselytin handelt. Entscheidend ist ausschließlich die Möglichkeit oder Unmöglichkeit einer Eheschließung. Ein Mädchen, datz einen Juden heiraten darf, ist unter leinen Umständen „sonah". Die Proselytin. ist es ebensowenig. Sie wird es aber, wenn sie einen Priester heiratet. Denn mit dieser Ehe verletzt sie das Gesetz der Thorah. 3. Ter Schulchan aruch ist zwar im 16. Jahrhundert abgesüßt, aber er spiegelt die innere Geschichte von annähernd 3000 Jahren wieder. Im Hintergrund erscheint noch die alte Zeit der heiligen Prostitution, in der die- Kananiterin mit Recht als „sonah“ galt. Mehr noch aber spricht auS ihm die spätere, damals auch schon um annähernd 2000 Jahre zurückliegende Wandlung, die der Talmud mit der Feststellung anerlennt: „Ihre Frauen geben sie, die Völler, gewiß nicht preis." Der Schulchan aruch erklärt mit allem Nachdruck: Tie Proselytin ist den Juden erlaubt, dem Priester verboten. Nur ioenn sie einen Priester heiratet, loird sie „sonah“, geradeso wie die Jüdin, die ein Eheverbot verletzt. Auch dann ist sie aber nicht Dirne, nicht „Hure", um mit dem „Stürmer" zu sprechen, nicht „kedeschah". Tie Behauptung des „etürmer": „Alle Nichtjüdinnen sind nicht anders anzusehen denn als -Huren", steht trotz der Berufung auf den Schulchan aruch im vollen Widerspruch zum Schulchan aruch. Dieser lehrt ausdrücklich das Gegenteil. Gegen sie legt nicht nur der Schulchan aruch Protest ein. sondern auch jeder der bisher häufigen Fälle, in denen ein Jude eine Proselytin in den Formen der jüdischen Religion sich antraute, „nach dem Gesetze Mosis und Israels". Die „Fränkische Tageszeitung" vom 1. März 1935 nimmt auf ihrer Seite „Raste, Erbe. Gesund-, heit" den Abdruck eines Aufsatzes von Alac.r Hol.-; „Jude und -Heilkunde", vor. der aus der Vvn sachwissenschastlichcr Seite bekanntlich abgelchnten Zeitschrift „Deutsche Vollsgestmdhcit" stammt. DaS Motto des Aufsatzes lautet: „Ter Talmud verbiete die Heilung und befiehlt den Mord am Nichtjuden!" Diese Behauptung ist eine durch nichts beweisbare Unwahrheit. Ter Aufsatz beginnt mit einem Zitat von Martin Luther „Ter Jude ist kein Deutscher, sondern ein Täuscher. Er ist kein Bürger, sondern ein Würger." Luthers Wandel in seiner Stellungnahme zu den Juden ist zu bekannt, als daß dar-- über Einzelheiten wiederholt werden müßten. Wenn Herr Holz Martin Luther für sich in Anspruch nimmt, indem er das Eingangszitat verwendet, so könnten wir den gleichen Zeugen mit seiner aus dem Jahre 1523 stammenden'Schrift „Daß Jesus eyn geborener Jude sey" anrufen, in der es heißt: . . . Unsere Narren ... die groben Esels . . . haben bisher also mit den Juden verführen. daß. wer ein guter Christ gewesen, hätte wohl mögen ein Jude werden. Und wenn ich ein Jude gewesen wäre, und hätte solche Tölpelei und .Knebel den Christenglauben regieren und lehren gesehen, so wäre ich eher eine Sau geworden, als ein Christ. Tenn sie haben mit den Inden gehandelt, als wären cs Hunde sind nidjt Menschen . . . Trumm wäre mein Bitt und mein Rat. daß man säuberlich mit ihnen umgehe . . ." Diese Gegenüberstellung scheint uns zu zeigen, daß cs wenig nützlich ist, zur Beurteilung von Erscheinungen des Jahres 1935 Aenßerungen, die 400 Jahre Zurückliegen, heranzuziehen. Einen etwas amüsanten Beigeschmack gewinnt der Aussatz durch die Heranziehung des sogenannten Rabbinerbriefes von Toledo, der znm eisernen Bestandteil berühmter historischer ,Fälschungen gehört, etwa wie die pseudvisidoriscyeu Tekretalcu oder die Königinhofer Handschrift. Worum handelt cs sich? 1-189 soll ein Rabbiner vvn Arles von dem „Fürst der Juden von Konstantinopcl einen Brief erhalten haben, der voll geheimnisvoller und schändlicher Ratschläge gegen die Christen erfüllt ist. 1558 war dieser Brief erstmalig veröffentlicht und schon damals vom Kardinal Juan Martinez Guijaro als Fälschung erkannt worden. Bon allen anderen inneren Unmöglichkeiten abgesehen zeigt schon die Datierung de3 Briefes, 21. Kislcw 1819. die Fälschung: denn in einer in hebräischen Schrift geführten Korrespondenz wird niemals der jüdische Monat im Zusammenhang mit dem bürgerlichen Jahr gebraucht. V\"! Ll/fl i>--' -! .; 5 Eine sehenswerte Schau , ."■'>* pW-. ' . r, , . , , . y , neuer Dekorationen l\ und Gardinenstoffe &mBnFW¥-AU§®ffiEEJLgJN<B 2. ML ÄsM i©ii0 L«l n } Dj: J .^>1^,3 r: L, I BERUN C2 SPANDAUER STRASSE . KONIGSTRASSE