Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 5 (31.1.1935)
- Date
- 1935-01-31
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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amerikanische Söilrnorrcdit ans Olnirgg zttrückers werl'en. HH'iut sie undinirifi’u fottn, bnft sie lupninficiKs riu vor O'iiivcitljun^ ihres 0‘>n'udu'ö iiinnilcrbrodjoi* tu llc'Jl ßmuiljut hat. (£$ sind in diesem ftalle a»cl> fonft norl) ein puur Vorausfetziingen uit bcn Wicdercrwcrb der mncrikantschen IWatinudlitiit flrfuiUüt, int flisn^rn aber bestellen irgend nuMrhc größeren Scliwiertgleiten uicl)t. Der SÖirbcrortucrb freilich ist ausgeschlossen, wem, die rw.m mit einem Ehtnesen, Japaner oder .'pinbn verheiratet ist. Heute ist die Welt durch alle in üblichen Errnngenschasten der Teclniil so klein geworden. das; man. und, bei Ablehnung eine« politischen .Womiui» pt'liti'SiniiC', buch geloisse IKcditononnnt braucht, die allgemein gültig sind, Blau denke att ha# üi'crljfcfrechi. ntt dte inlcvnationalcu Konventionen sür die dort Blünzverbrecheit. nit das Lustrecht. att vte allgemein giiltigen Sätze des Böllerrechtes 11. a. m. IhU'iui aber irgendwo von der Notwendigkeit iiitornationaler Olechtsangleiclinng gesprochen werden kann, datttt doch wohl dort, wo der menschliche Personenstand-in Frage stellt. Hier müßten völkerrechtliche Bcretlibarntlgen cinheitltdjc 'Regelungen schossen, damit es nicht Frauen S.-^.-L.s § Q 7 trinken nur den Kaffee, Tee, Kakao der Camsjo Kaffee GroSiöstcrei Cremen Vertreter werden noch eingestellt gibt. die. nur weil sie von dem menschlichen (Grundrecht der Eheschließung Gebrauch machen, nittetk Umständen personcnreciitltch zwischen Himntel und Erde schlveben. Totsödilich bot. wenn id] recht erinnere, die Frage des Personerlstandes der Frau auch in den letzten Jahren verschiedentlich den Gegenstand von Beratungen und Frauenlongrcssen gebildet. Eine verschiedene Staatsangehörigkeit von Monn tmd Fron — auch in Rußland lvird sie besonders häufig vorkottlillen. da auch dort die Eheschließung zwischen zwei Mesonen ihre Staatsangehörigkeit unberührt läßt — kann zu den nnglattblichslett Komplikationen führen. 'JJImi denke z. B. an d«tS Erbrecht, an d<ts eheliche Güterrecht, an dos Recht des Staatsbürgers, lx'i Arbeitsnoch. weis bevorzugt und bei Arbeitslosigkeit unterstützt zn werden, an die Frage, welches Recht für dte Vorschriften ükt die Scheidung maßgeblich sein soll n. a. nt. Tos Gegebene ist doch wohl, daß die Fron, die fomilienrechtlich zum Manne gehört und überall in der Welt ja amh seinen Rauten trögt, womit sie auf dos persönlichste ihrer Persönlichleitsrechte, den eigenen Romen. verzichtet, auch staatsrechtlich znm Manne gehört. Und iinmerhin ist es noct) die D.'ellrheil der Staaten. die in dieser Weise die Fomilielleillheit durch Erslreclnug der Staatsbürgerrechte des 'Mannes auf die Frau gewahrt hat. Soweit das ober niclit überall geschehen ist, müfitc jedensalls die Frau ihre frühere Nationalität solange behalten Io»neu. lös sie eine neue endgültig erwirbt. Rnr dann ist sie Z. B. and; sid)er davor, als Ausländerin ans dem eigenen Heimatlands anSgewiesen zu werden, wenn sie einen Staatenlosen geheiratet Hot. der seinerseits onsgelviesen ist. dem sie ober itts Arrsland ntdjt mehr folgen tvill, lveil inzwischen die Ehe zerrüttet ist. (Ruch solche Falle sind an sich redlistheoretisch möglich, obwohl sie sich praktisch lanut ereignen dürsten. da die Ans- , lneisung von Staatenlosen mit Rücksicht btrans schwierig ist. dos; lonm ein Staat sich zur liebernähme ansgewicsener Staatenloser bereit erklärt.) Auch die unbedingte Erstreckung der Staats^ otigehörigkeit des Mannes auf die Fron fuiut zu Komplikationen führen. Man denke an die vielen Frauen, die im Kriege im eigenen Hennatlaiidc als Feinde betrachtet und behandelt lvnrdcn. lveil sie durch die Eheschließung die Nationalität gewechselt hatten. Mo Üblich für eine internattonale Regelung müßte jedenfalls der Gesichtsplmkt sein, das; die Frau auf jeden Fall vor dem — wenn auch gegebenenfalls nur vorübergehenden — Schicksal der Staatenlosigkeit geschützt wird. Den Zweck, einen svlcheit Zwischenznstand nach Möglichkeit zu vermeiden, scheint auch die Regelung zu verfolgen, die z. B. Großbritannien in einem netten Gesetz von 1933 getroffen hat. Danach hört eine Engländerin. die einen Ausländer heiratet, nicht fckM wegen ihrer Eheschließung ans. als britische Untertanin zn gelten, es fei denn, daß sie ans Grund ihrer Eheschließung die Staatsangehörigkeit ihres Mannes erwirbt; die britisckie Staatsangehörige aber, deren bisher britischer Mann anfhört, britisckler Untertan zu sein, hat daS Recht, während Jahresfrist und unter Umständen auch darnl>er hinaus zu erklären, das; sie die britische Staatsangehörigkeit zu behalten wünsche. Rechtsanwalt Dr. Rosenak, Bremen. Welches Recht gilt bei der Ehescheidung? Tie Rechte der deutschen Fron, die mit einem Ausländer verheiratet ist, erweitert in wirlsamer Weise ein soeben erlassenes Gesetz über die Anwendung d e tt t s ch e n Rechts bei der E h e s ch e t b 11 u g vom 34. Januar I ‘.»35 « Reichsgesetzbl. S. -4S). ES will einen in den letzten -Fahren schwer empfundenen Uobelstand beseitigen, der durch die sehr vernickelte Lage des deutschen und internationalen Rechts entstanden war. lim das verständlich zu machen, muß auf den nachstehend geschilderten Zusammenhang hingewiesen werden. Vor einem Jahr hat das Deutsche Reich das H a a g e r A b t o m m c tt über d i e E h c - scheid ring vom 12. Juni 1003 gckÜ trd i g t. Dies Abkommen war in vielen Beziehungen dnrd;- ans nützlich getvesen, es enthalt aber in etnetn Punkte eine Regelung, die nach detn Kriege nicht nur von Deutschland, sondern auch von anderen Staaten als sehr mißlich empfunden wurde. Wenn Ausländer in einem Staate auf Scheidung klagen wollen, ist hierfür Voraussetzung, daß die Scheidung sotvohl nach dem Recht des Staates zulässig ift, vor dessen Gericht sie klagen, als nach dem Gesetz des Landes, in dem sie Staatsangehörige sind. Deshalb kann ein französisches Ehepaar in Deutschland geschieden werden, nicht aber ein italienisches Ehepaar, weil das französische Recht die Ehescheidung zuläßt, während das italienische sie ablehnt. E i n e D e u t s ch e, die einen A it s l ä n d e r heiratet, verliert nach den meisten Staatsangehörigkeitsrechten ihre bisherige Staatsangehöriakeit und nimmt die des Ehemannes an. Verlaust die Ehe unglücklich und kehrt sie nach Deutschland zurück, so kann sic hier .pvar wieder eingebürgert werden. Aber in bezng ans die Ehescheidung hals ihr das nichts, weil nach Artikel 8 des Haager Abkommens das Recht des Staates, dem der Riann angehört. maßgebend blieb. Tie Schäden dieses Shstems hatte ziterst die Schlvciz beklagt, weil viele Schlvcizcriuucn, die über die Grenze hinweg einen Italiener geheiratet hatten, nicht mehr von ihm geschieden werden konnten. Die Schtociz hat deshalb das Haager Wkommen schon 1038 gekündigt, nachdem Versuche, die Frage aus den Intcrnattonalen Prtvatrechtslonfcrenzen von 1036 und 1938 zu lösen, gescheitert waren. Diesem Beispiel ist Deutschland, als sein vertragsmäßiger Kündigungstermin heratutahte, gefolgt, und zivar mit ^llirknng zum 1. Juni 1034 (vgl. RGBl. 1034. Teil ll. S. 361. Für Deutschland spidte außer der Ehe mit ^tztaliencrn auch die mit Polen eine Rolle, weil katholische Ehen in den ehemals österreichischen tmd rttssischcn Teilen Polens nicht geschieden werden lönnc:t. Mit dieser Kündigung des Haager Abkommens ist das Problem sür Deutsdstand aber deswegen nicht gelöst, weil das innere deutsche Recht aus dasselbe Ergebnis heranskommt wie das Haager Abkommen, denn nach Art. 17 des Etnsührtmgsgcsetze^ zum BGB ist sür die Scheidung das Recht des Staates maßgebend, dem der Ehemann zur Zeit der jUageerhebung angehört. Aus diesem Grunde konnte z. B. auch eine deutsche F tt bin, die einen jüdischen Oesterreicher geheiratet hatte, nicht aus Scheidung klagen, weil das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch §§ 133—135 der jüdischen Frau überhaupt kein Schcidungsrecht gibt. (Vgl. Arthur Nußbaum, Internationales Privatrecht, S. 155, Anm. 2.) Ebenso geht es nach dem oben Angeführten der Katholikin, die mit einem nach Lemberg zugehörigen Polen verheiratet ist. und jeder Deut- , schon, die mit einem Italiener verheiratet ist. Hier greift nun das nette Gesetz ein. indem es sür die Scheidungsklage der Frau die d e u t s ch e.n . Gesetze sür :n a ß g o b e n d erklärt, tvenn nur > sie. nicht aber der Mann die deutsche^ Staats^ . angchörigkeit besitzt und wenn das Heimatrecht des Mannes grundsätzlich keine Ehescheidung zuläßt. H i e r n a ch i st also auf die Klage einer D e u t i d) e n gegen ihre n ital i e n t i dj c n Ehe m a n n vor einem bettif ch e n Ge r i ch t d a s d e u t s ch e R e ch t a n zu - in enden, das die S d; c i d u n g erlaubt. Voraussetzung ist nur, daß sie wieder in Deutschland, eingebürgert ist. Grundsätzlich ist sedensalls damit ein erheblicher Fortsehritt im Sinne des Olusbaus der Fraucnrechte erzielt. Dem gleichen Zweck dienen die übrigen Bestimmungen des Gesetzes. Verhehlen kann man sich freilich nicht, daß auch damit das Problem noch nicht restlos gelöst ist; Die Macht des deutschen Gesetzes endet an den deutschen Grenzen. Die Scheidung der deutschen Gcridjtc gilt zunächst nur für Deutschland. Ob und inwieweit die Gerid)te des Heimatstaates des Ehemanns sie anerkennen werden, ist noch eine offene Frage. Wie sdpverc Probleme damit z. B. sür die Stellung der Kinder aus dieser Ehe und gar aus einer neuen Ehe der geschiedenen Fratr sich ergeben, braudst damit nur angedeutet zu werden. Hier kann nur eine neue internationale Regelung helfen, die hoffentlich doch einmal kommen wird. Reebtsanwalt Dr. Erich Eyck, Berlin. Treffpunkte der berufstätigen Frau Vor dem Januar 1033 haben viele jüdische Frauen, besonders berufstätige ttnd Akademikerinnen, in der allgemeinen deutschen Frauenbewegung mitgearbeitet. Sie wurden durch die Auflösung der Frauonbelvegungsveretne seelisch heimatlos und suchten einen neuen Ort. an dem sie sich mit gleichgestimmten Frauen treffen komtlen. 'So gründete sich vor etwa VA Jahren eine Gruppe berufstättgcr Frauen und schloß sich dem Jüdischen Frauenbund an. Diese neue Gruppe ift durchaus kein Bcrufsverlurnd. Ihr Ziel liegt allein in der menschlichen tmd gesellschaftlichen Verbindung von Kolleginnen unter sich und von Berufstätigen aller Kategorien untereinander; sie dient auch der planvollen Orientierung über ttettaustauchende Probleme in Beruf und Wissenschaft — ein Ziel, dessen Verfolgung an äußerer Wichtigkeit und innerem Werk von dem Augenblick an gewann, da ein Teil der jüdischen berufstätigen Frauen auf die volle Bcrussausnbung verzichten mußte, während der andere im Berus verbliebene Teil vielfach mit erhöhten Schwierigkeiten ztt kämpfen hat. Die Gruppe leistet keine Parallelarbeit mit den schon bestehenden wirtschasilichetr Beratungsstellen (wie z. B. auch die soziale Arbeit dos Frauenbundes nur dort Neues schasst, tvo die Tätigkeit der offiziellen Stellen nicht mehr aus» reicht) und bietet — ebensowenig wie der Frauenbund im allgemeinen — auch kerne direkte materielle Unterstützung, sondern beschränkt sich auf Hinweise aus die jeweils in Frage kommenden zuständigen Stellen. . Juristinnen und Nationalökonominnen, Medizinerinnen und Wohlfahrtäpflegerinncn. Lehren rinnen, technische Assistentinnen. Kindergärtnerinnen. Jugendleiterinncn. Gytmtastiklehrerinnen und Angehörige künstlerischer Berufe haben sich zu einzelnen Fachgemcinschaften zusattunengeschlossen; als nächstes plant man. sich besonders der AÜtsikerinnen anzunchmen. Lö sind wirkliche Arbeitsgemeinschaften, die einmal monatlich tagen, an deren geistiger Gestaltung jedes Mitglied, aktiv beteiligt ist und an denen auch btc. Zugehörigen deranbereit Fachgemetuschastön tcihicV tuen können; umfassende Programme werden immer für einen Rlonat voraus verschickt. Ucber der Arbeit der Fadigenteinsd,asten steht die zivischenbernflirho Annäherung und der Gedankenanstailsch durch allgemein interessierende Arbeitsgemcinschaften der gesamten Gruppe. Interessante Führungen und Besichtigungen werden beranstaltel und die Küiistlerittneu der Gruppe teilen sich in die laufende, immer wechselnde Ansschmückttlig des KlnbheimS, das ihren Zttsammenlünften die freundliche Behausung gibt. Verscliiedene jüdische Zeitungen und Zeitsd)risten liegen ans und eine Bibliothek steht zttr allgemeinen Verfügung. DaS ganze Heim ist zu allgemeiner Verfügung, natürlick) vor allem des Franenbtmdes, der es ursprünglich von der Indischen Gemeinde entgegennahm und der schirmend und stützend hinter der ganzen Organisation der Gruppe bornsstätiger Frauen sicht. Daneben findet die dc:ltsd)jüdische Frau eine weitere Stätte kultureller Arbeit in den Frauenarbeitsgemcinschaften des E.-V.. die Vorträge und Altssprachen über alle Gebiete jüdischen Wissens veranstalten und die besonderen Fragen behandeln. die sür die Jüdin ans ihrer dentschjüdisd)cn Gesinnuttg erwachsen. Hilde Marx. Brief aus Hollywood Los Angeles, im Dezember 1934. Heber sechs Monate leben wir tu Kalifornten, das man mit Recht das „Land Gottes" nennt. Wir wohnen in Los Angeles, der „Stadt der Engel". Wahrlich engelhaft schön ist diese Landschaft und das Klima: ewiger Sonnenschein und lachender blauer Himmel das ganze Jahr! Unser europäischer Winter ist hier unbekannt. Nur die Gipfel der Berge sind im Winter mit Schnee bedeckt. während int Tal die schönsten Blumen und Orangen blühen. Berge, bald so hoch wie unsere Alpen, sind in einer Viertelstunde zu erreichen. Will mau das blaueste Meer, voilä — auch da sind wir schnell. Hollywood, das bekannte Film- Paradies, liegt in nächster Nähe und ist der City von Los Angeles eingegliedert. Wie so oft, bummele ich auch heute wieder auf dem breiten, eleganten Hollywood Boulevard und gewinne immer wieder neue Eindrücke von dieser interessanten Bohämestadt. . » Aas fällt uns Europäern nicht alles auf! Zuerst muß man sich langsam an den hastig pulsierenden Rhythmus gewöhnen. Tempo. Tempo heißt hier die Parole von früh bis spät. Tu willst doch bald Vollamertkancr sein! Vergiß nicht, das; du noch ein „Greenhorn" bist und sei auch nicht enttäuscht von den schlechten wirt- .schaftlichen Verhältnissen dieses Landes. Hier sind schon viele Einheimische ohne Arbeit, wartrm sollst du als Ausländer bevorzugt werden? Ein altes Sprichwort sagt: „Fremde Länder, fremde Sitten", und die veränderte Lebenslage setzt nnS bald in Erstaunen. So fiel mir vor allem das Leben der Amerikanerin ans. Obwohl hier Dienstboten fast unbekannt sind, hat cs die amerikanische Hausfrau bedeutend leichter als ihre europäische Schwester. Denn die meisten Familien leben in den sehr komfortablen Appartementhäusern, für die die Aticte einschließlich Licht. Gas, Wasser, Telephon und Bad niedrig ist. Wie schnell ist solch ein Appartement von zwei bis drei Zimmern gereinigt! Und schon kann die Hausfrau zum Einkauf in die Markthallen gehen, die. - besonders in Kalifornien, ein Wunder für sich sind. Hier gibt es Früchte und Gemüse zu kaufen, die man zum Teil bei uns überhaupt nicht kennt. Aber auch Butter. Eier, Kaffee, Konserven, Fletsch, kurz alles, was man für den Haushalt braucht, kann man hier erstehen. Ter Tagescinkauf ist bald getätigt, und nun wandert alles in den geräumigen Frigidaire, der in keiner Wohnung fehlt. Da die Hausfrau, falls sie keine Kinder hat,-viel freie Zeit hat. steigt sie nun in einen der vielen Autobusse, die sie in zchit Minuten nach Hollywood vder nach Los Angeles City fahren, und wird bald vom branseuden Grvßstadtleben fortgerisscu. Ein Gang durch die großen Warenhäuser überzeugt, wie billig man hier kauft, llnb trifft man nun gar eilten sogenannten „Sale" an. so hat man fast das große Los gezogen. Für wenig Dollars kauft man alle Herrlichkeiten der Welt. . . Ermüdet vom Shoping geht man häufig in eine „Drugstore", in der man an einer Bar sitzt und Getränke aller Art, aber auch ganze Menüs, haben kann. Besonders beliebte und erfrischende Getränke sind Orangensaft, oder Coca Cola oder Banana-Eiscrento. Dazu wird eine „Hot Tog". cm Brötchen mit heißer Wiener Wurst tmd Senf, gegessen. Will man sich noch etlvas leisten, so geht man in eins der großen Filmpaläste zu einer Matinee. Uns Enropäer locken aber mehr die eleganten Bazare und Boulevards. Völker der ganzen Erde sieht man hier friedlich betctnander. Rasseunterschiede gibt es nicht, und einer kümmert sich nicht um den andern. Jeder geht seinen Geschäften nach und macht seine Besorgungen. Die Filmstars dagegen erregen immer großes Aufsehen. Soeben fährt Lilian Harvey mit ihrem weißen Mercedes an mir vorüber, Marlene Dietrich geht in neuesten (natürlich blauen) Hosen an mir vorbei; sie trägt auch einen neuen Haarschnitt. Was. der Charlie Chaplin hat schon wieder eine neue Braut? Wo ' bleibt denn heute die „göttliche" Garbo? Ja, Hollywood hat schon seine Sorgen ... Nun wird es aber für die Hausfrau Zeit, den Heimweg anzutreten, denn um 6 Uhr kommt der Gemahl hungrig nach Hause, und düs Essen muß pünktlich ans dem Tisch stehen. Manchmal macht man noch schnell einen Sprung in den Schörcheits- ' salon, wo man sich für einen Dollar schön machen läßt. Die Irrenden Sio glauben — da kein Lichtschein dicli verrät, Sie — in der Städte IIrrst — dich übersehen Und ach — nicht fühlen, wenn sie vor dir stellen: Gestalt und Spur von dir sei Hingst verweht. Wie sollen sic, mein Gott, dich auch erkennen! Sehn sie den Stern, der über ihnen sieht, Und spüren sie den 11 auch, der sie umweht: Die stummen Zeichen, die dich täglich nennen? In deiner Güte gehen sic wie blind. Erst einer Not aurriittelndes Gericht Treibt sie vor dein verreibend Angesicht, Wo sie verloren stehen wie ein Kind. Du aber — rechnest nie und nimmst sie an Und segnest jeden, der dich endlich findet, Und heilest ihn — dass er nicht ganz erbliudel, Uud führst ihn — Schritt für Schritt — zu dir heran. Anna Joachiinsthal-Schwabe. «wn gemütlich gegessen, so beginnt das gememsame Geschirrspülen. Tein amerikanischen Ehemamt ist es eine Selbstverständlichkeit, seiner Frau bei der Hausarbeit zu helfen, da doch ein Mädchen, wie gesagt, nicht vorhanden ist. (Ehe. männer in Deutschland, nehmt euch ein Beispiel!) Nachdem die Küche mal lvieder blitzt, geht es im Ear sAnto) hinaus an den Strand. >vv man die köstlichste Brise der Welt genießt. Beim Anblick der schaukelnden Wellen denkt man oft an sein eigenes Lebensschifflcin. das uns hierher führte ins Land der eivigen Sonne. Und manchmal wird mau dann auch ein wenig wehmütig im Gedenken an die alte Heimat. Bon glitzernden Straßenlichtern und vom Mondscheirt begleitet fährt man heim, einem neuen Tage entgegen im Land der ltnbegrenzten Möglichkeiten . . . Hilde Straßburger. Bücher Martha Wertheimer: ,,AIIe Tage deines Leben».“ J. Kauffmann-Verley, Frankfurt a. M. Das Buch erscheint in zwei Ausgaben: \ „für jüdische Frauen". B „für jüdische junge Mädchen". Beide haben genau den gleichen Inhalt bis' auf ein Kapitel: für „Das Kind" in Ausgabe A stellt in B „Im Beruf". Ob das wohl sehr schlimm in, das; ich als junges Blädchen auch das Äich A gc.. lesen habe? Ohne frivol sein zn lvollen: warum soll ich es nicht > Soweit ich orientiert bin. kann ein junges Mädchen, das heute „Im Berns" steht, ruhig auch erfahren, was hier über „Das Kind" gesagt wird. Konnten nicht die beiden Ausgaben tu eine znsammengesaßt werden, die beide Kapitels enthält? Sonst lauft alles in schönster Ordnung nacheinander ab. viel schöner geordnet als im Alltag des Lebens und auch mit viel mehr Pathos angetan: über Gebräuche und Feste Israels geht es zu den „Bind,tilgen" an die Unuvelt. dann kommt alles Mögliche aus dem Tag — sehr vieles dabei.' was durchaus nicht spezifisch für die jüdische Frau, sondern für alle Frauen gleich ist, und wobei man deshalb das „Jüdisch-mn-allen-Preis" unangebracht empfindet. Im Vorwort sagt die Verfasserin: „Ptan mag es ein Andachtsbuch nennen —wirtlich find die Kapitel, die zum Religiösen gehen, weitaus am besten gelungen; aber es berührt eigentümlich, wenrl mit demselben Pathos einer lyrrsch-schirnmernden Prosa in breitester Betrachtung gleicherweise zum Beispiel „Jom Hakippurim und etwas später „Das neue Kleid" besprocheit werden. Und man fragt sich, ob denn wirklich die Tatsache, daß man Gäste erwartet oder „der Lielv begegnet" nsw. einer solch jüdischphilosophischen Versenkitng in das Problem standhalten kann. Tie Idee der bnnten Speise, die hier der sü- 8ischon Fran vorgesetzt wird, ist sicher nicht schlecht: aber es täte^ihr ein wenig mehr Würze not. mehr Kraft des Tatsächlichen und etwas Neues und Starkes unter dem allzu weichen Creme von Franlichkeit und liebender Huld, der verbindend darübergegossen ist. ~ h. M. „Frauenüberschuss und Geburtenrückgang*4* Von Dr. med. Ida Hiwerth und Paul Franken. Paul Hartung Verlag, Hamburg 1934. Die Verfasser haben mit beachtlicher Gründlichkeit die Ursachen des GeLnrienrückganges untersucht und stellen die Gefahren heraus, die gerade der Frauenüberschuß irr diesem Zusammenhänge darstellt. Dabei betonen sie in erster Linie die. Serualproportion bei den sortpflanzungsfähigen Jahrgängen, innerhalb derer der Normalzustand sogar ein zahlenmäßiges Uebergeivichl der Männer ergibt, dessen Ueberschreitunb aber mit Recht bereits als Frauenüberschuß nn engeren Sinne, also als ein relativer, bezeichnet wird. Tie Antoren versuchen die zahlemnäßtge Beweissührung der ursächlichen Beziehung zwischen diesem relativen Frauenüberschuß und dem Geburtenrückgang. erwarten aber für die Folge, daß der Geburtenrückgang deshalb allmählich weiter eure Milderung in seiner absteigenden Kurve erfahren wird, weil durch die besondere Altersstruktur der deutschen Bevölkerung der Frauenilt den zeugungsfähigen Jahrgängen in Rückbrlduna begriffen sei. Don unmittelbarem Interesse ift für die Juden die Schrift deshalb, weil bei ihrer geringen Zahl die Gefahren des Geburtenrückganges besonders greifbar sind; dazu der Franenüberschuß relativ übermäßig hoch: Mitte vorigen Jahres schon ergab sich ein Frauen- Überschuß bon 22 000 bei den deutschen Juden, eine Zahl, die heute bereits um einige Tausend höher sein wird. Dr. E. «—r.