Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 5 (31.1.1935)
- Date
- 1935-01-31
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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Nummer 2 4. Beiblatt der G-V.-Zeitung 31. Januar 1935 JÜDISCHE FRA ÜENGESTALTEN Dehorah m war zur Zeit der Richter, Sanigar war gestorbeu, der 600 Manu von den Philistern nrit seinem Rinderstachel erschlagen hatte; und wieder hatten die Binder Israel gesündigt vor den .lugen des Herrn. ' Ta gab er sie in die Hand Iabins, des Königs von Hazvr, und seines Feld- Herrn Sissera mit seinen neunhundert eisernen ^Oagen — und Israel stöhnte unter seiner (5enmlt -JO Jahre laug. — Jur selben Zeit ging ein Manu aus Kadesch-Raftali heraus auss Feld und pflanzte eine Zeder — denn sein Weib hatte einen Lohn geboren. Und sein Rachbar ging ihm zur Leite und pflanzte eine kleine Akazie mit gefiederten Blättchen— denn ein Tochterchcn lag ihm in der Wiege. Barak nannte man den Knaben: denn schnell wie ein Blitz, so hoffte man. sollte er gegen die Feinde streiten. Und Deborah nannte man das Mädchen: denn emsig wie eine Biene sollte sie der Mutter zur Hand gehen im Hanse. Ter Ahmbe wuchs heran und ward tüchtig bei der Arbeit im Felde und im Rate, Sebutun und Rastali svlgten seinem Worte. Das Mädchen aber tvard mit 15 Jahren einem Manne vermählt, einem ehrlichen Manne aus Kedesch- Rastali, dessen Geschäft es war, die Kerzen zu fertigen snr den Tempel in Silo. Der Mann war glücklich, wenn er die schönsten Kerzen in das Heiligtum bringen konnte — und das war sein Anteil an jener Welt; aber Deborah saß vor der Tür unter der Palme, die in ihrem Hofe stand, und half ihm bei seiner Arbeit. Da sie aber eine von den klugen Frauen war, deren Wert weit über den Wert der Perlen reicht, so kamen von weither die Leute zu ihr und fragten sic um Rat in jeglicher 'Rot. Es kam der Hirte und fragte: „Was soll ich tim, v Mutter Deborah? Sissera und seine Krieger haben mir die Herde geraubt!" Es kain der Bauer und klagte: „Hilf mir, n Mutter! Sijscras Krieger zerstampften mir die Felder!" Und eine Frau kam, verhüllten Antlitzes, und barg den Kopf im Schoße der Deborah: „Was ist dir, Zaäl? Was ist dir begegnet? Lebst du doch in Frieden mit alter Welt — selbst mit dem griminen Iabiu, dem Honig von Hazor!" „Frieden? — Kein Frieden ist bei dem Frevler!", stöhnte das Weib. „Meine Tochter, meine Ruchamah, hat man mir geraubt! Sissera, der Feldherr, entführte sie mir — vertilgen möge ihn der Abgrund!" Da vcrstmnmte Deborah und konnte nicht mehr trösten noch raten. Aber sie schickte 311 Barack, dem Richter in Israel, und ließ ihm sagen: „Gott der Herr befiehlt dir, daß du ins Feld ziehest gegen Sissera, den Heerführer Iabins, des Königs von Hazvr". Aber Barak zögerte und sprach: „Wenn du mit mir ziehst, Deborah, so will ich gehen: wenn du aber nicht mit mir gehst, daun gehe auch ich nicht". Und Deborah cutgegncte, tvie c? verzeichnet ist im Buche der Richter: „Wohlan, ich will mit dir gehen. Aber eins sage ich dir: nicht dein wird der Ruhm sein aus dein Wege, den du gehst. Eines Weibes Hand wird Sissera fällen". Und cs geschah, wie sic gesagt hatte: '■ Barak und sein Heer, die Männer aus Scbnlum und Rastali, erfochten den Sieg. Aber nicht Barak sang daü Siegcslied. sondern Deborah, die Prophetin. Und nicht Barak vernichtete den Feind, den graiw samcn Sissera, sondern das tat Jaöl, das Wein des Kcniten Heber, deren blühende Tochter er einst entführt hatte. Deborahs Siegcslied aber ist zu lesen in dem Buche der Richter bis ans diesen Tag. Und das Volk ehrte in ihr die erste Prophetin seit Miriams Tode. Hernach «über geschah cs, daß Deborah, die Prophetin, sich überhol) vor dem Angesichte des Herrn. „Unglück war in Israel, Verödung und C.-V.-Frauenarbeitsgememschaft Donnerstag, 14. Februar: Logenhaus, Roter Saal, Berlin,' Kleiststrasse 10: Dr. Magarete Edelheim „Von der jüdischen Presse4’. Gäste willkommen. GrauS — bis ich aufstand, Deborah. Mutter in Israel..." so sang sie in ihrer Vermessenheit. Ta wich der Geist Gottes von ihr, der Geist, der Weissagung wich vor ihrem Stolze. Stumm sank sie zurück, keines Wortes mehr mächtig. Aber das Volk betete für sie zu Gott, der da tötet und wieder belebt. „Hilf ihr, 0 Herr, wie sie uns allen einst geholfen!" " ' Da sandte Gott den Engel zu ihr, Rafael, den Herrscher der Heilung. Er rührte ihr die Lippe -7- und sie erwachte und fuhr fort in ihrem Lied: Erwache, erwache Deborah und singe dein Lied! ' Iparon. Tön in Wer einmal das „Töpfern" angefangen hat, konunt nie mehr davon los. Es ist eins der vielseitigsten Berufe, man ist ans ebenso viele Enttäuschungen wie ans erfreuliche Ueberraschungen vorbereitet. Vorbedingungen sind handtverklichc Geschicklichfeit, eine Portion Logik, um die chemischen und phhsikalischen Vorgänge und Verwandlungen beim Trocknen, Brennen und bei den Glasur, entwicklungcn beobachten und verbessern zu können und vor allein ein starkes Gefühl für den Begriff „Ton", um nicht aus die entsetzlichen Geschmacklosigkeiten 31t verfallen, die immer, die Folge eines Mißverständnisses des Materials sind. — Und außerdem ist große Bescheidenheit und viel Geduld nötig. denn reich ist ein Töpfer noch nie geworden. . Bis zur Fertigstellung einer Arbeit vergehen etwa drei Wochen. Zuerst wird der trockene Tow eingeweicht und mit Maschinen oder mit der Hand gründlich durchgeknetet, um Steinchen und Luftblasen, die beim Brand das Stück zum Platzen bringen, hinauszutreiben. Auf der Töpferscheibe, die mau mit dem Fuß „tritt", wird.mit den Händen der Tonkloß genau in die Mitte gebracht, ein Loch mit dem Daumen hineingebohrt und mit den verschiedenen „Griffen" der Tops „hochgezogen" und in eine bestimmte Form gebracht — dies alles bei dauernd-rotierender Bewegung der Scheibe. Instrumente sind die Hände, ein Hölzchen und ein Schwamm. Der Topf wird dann abgcschnitten und am nächsten Tag in lcdcrhartem Zustand „abgcdreht" (sauber gemacht) und zum Trockenen wcggestellt. Originalplastikeu werden aus dem aufbcreitet.en Ton hohl ausgebaut. Man muß im voraus das fertige Stück genau im Kopf haben und knetet nun von unten nach oben die Tonstreifen aneinander, denen man gleich die richtige Form gibt, da eine Aendernng späterhin — wenn das Stück schon ansängt trocken und hart zu werden — nicht mehr möglich ist. Will man eine Plastik vervielfältigen, so macht man eine Gipsform über sie, die mehr oder weniger kompliziert sein muß, je nachdem wieviel Vorsprünge und Untergrisfigkeitcn das Modell hat. Je geschlossener die Plastik, um so einfacher die Gipsfvrm. Aus dieser — nun negativen — Form kann man bis zu 50 Positive, durch Einquetschen von Ton. herausarbeiten. .Rad) einer halben Stunde löst sich der Ton vom Gips, man nimmt das Stück heraus und retuschiert (nachmodellieren) die Plastik. Alle diese Töpfe und Figuren müssen gründlich trocknen — ein bis zwei Wochen! Dann werden sie im Ofen einmal „roh" gebrannt; wie die einfachen roten Blumentöpfe sehen sie danach aus. Daun werden sie glasiert und noch einmal gebrannt, um die Glasur bei hoher Temperatur zum Schmelzen zu bringen. Beim Abkühlen erhärtet sie wieder. Meistens wird mit Holz gefeuert und eine Hitze von 800 bis 1000 Grad erzielt. Es gibt die verschiedensten Ofenkoustruktionen. Einmal kommt die Ware mit der Flamme in direkte Berührung, oder die Flamme: streicht in Kanälen, um die Ofenrand herum. Zu der Ausarbeitung der Glasur braucht der Töpfer Phantasie und Zeit, um unzählige' Versuche zu machen. Die Grundbestandteile sind Quarzsand, Kalk und Blciverbindungen. Aber zahllose Farboxyde in den verschiedensten Mengen und Zusammenstellnngcn zu der Grundglasnr gebracht, geben ihr erst die Färb- und Strukturseinhciten. Und wenn nun alles bestens ausgearbeitet und beobachtet ist, kann plötzlich die Tücke des Schicksals hinznkommen. in Gestalt der Rauchgase, die beim Brennen entstehen. Mit Absicht „räuchert" man oft die Glasur, um wieder andere Wirkungen zu erzielen — aber wie oft kommt es vor, daß zu ungewollter Zeit Rauch eine Glasur verderben kann! Und all die anderen Fehler!' Ist die Ware schlecht getrocknet, oder zu schnell gebrannt, oder zu schnell abgekühlt — so erlebt man beim Oeffnen des Ofens die Freude, seine Arbeiten geplatzt zu finden. . Es gehört ebensehr viel Liebe zu diesem Handwerk, um über alle Fehlschläge hinweg, sich in den paar besonders schön geratenen Einzelftücken zu freuen. Nora Herz t'ul.: Sonncnfrld Die Staatsangehörigkeit der Frau nach europäischem und aussereuropäischem Recht Ein amerikanischer Anwalt berichtete mir vor Jahren folgenden Fall ans seiner Praxis: Eine Dame, Frau eines Amerikaners, der seit 1924 die amerikanische Bürgerschaft besitzt, muß in ihr Geburtsland Jugoslawien reisen, um ihre schwer erkrankte Mutter noch einmal zu sehen. Sie wünscht sich einen Paß ansstellen -zu lassen/ damit sie fahren kann. Aber cs geling^ihr nicht, erneu amerikanischen Paß zu erhalten. Sie wendet sich nun an den jugoslawischen Konsul nrit der' Bitte mn einen Paß. Auch dieser bedauert. Sex war also der Dame nicht zu Helsen, und jie mußte schließlich bleiben, wo sie war. Daß im 20. Jahrhundert, und m einer Zeit, in der daä Radio und das Flugzeug die Menschen und Völker auf dem ganzen Erdball miteinander verbinden, so etwas möglich iü, sollte man kaum glauben. Aber in unserem Falle ist die Rechtsläge einfach die: Amerikanisches Gesetz: Wenn mne Ausländerin einen Amerikaner nach 1922 geheiratet hat oder wenn sie einen Mann geheiratet hat, der nach 1922, die amerikanische Bürgerschafterworben hat, so muß sie. wenn sic Bürgerin werden will, sich regelrecht naturalisieren lassen. Dabei genießt, sie den Vorzug, - daß sie nur ein abgekürztes NaturalisativnSverfahren durchzumachen hat: sie muß nicht fünf Jahre, sondern nur ein Jahr Wohnsitz in N.S.A. Nachweisen. Voraussetzung für die Ratnralisativn ist. daß sie der weißen oder der afrikanischen Rasse angehört und mindestens 21 Jahre ist. Bis zur Ratnralisativn behält sie, je nach dem Rechte ihres Hcimatstaatcs. dessen Rationalität oder ist staatenlos. Jugoslawisches Recht: Die Frau verliert ihre Rationalität, wenn sie einen. Angehörigen anderer Nationalität — oder auch einen Staatenlosen — heiratet, und zwar selbst dann, wenn sie nach dem Rechte des Mannes des Landes durch die Eheschließung mit ihm seine Staatszugehörigkcit nicht mit erwirbt, ja sogar dann, wenn ne in ihrem eigenen Lande — also meist ihrem Geburtslande — and) nach der Eheschließung noch wohnen bleibt. Ebenso wie nach jugoslawischem Rechte, ist cs fast durchweg auch nach deutschem. österreichischem, ungarischem, tschechischem, palästinensischem, spanischem, persischem, polnischem, litauischem, niederländischem, brasilianischem, kanadischem, kubanischem, finnischem Rechte und nach dem Rechte noch einiger anderer Staaten. In Fällen wie dem oben geschilderten mildern aber verschiedene Staaten die sich durch eine etwa eintretende Staatenlosigkeit der Frau ergebenden Schwierigkeiten, indem sie Personalausweise ausstellen. So z. B. Deutschland 11. a. Wäre in unserem Falle die Ehefrau Französin, Norwegcrin, Italienerin, Mexikanerin, Siamesin. Rumänin gewesen, oder wäre sie aus der Schweiz, aus'Monako, Bulgarien, Portugal oder Venezuela,! so hätte sie es leichter gehabt, denn diese Staaten u. a. nehmen auf fremde Rechte, die der Frau die Staatsbürgerschaft des Mannes nicht mit der Eheschließung verleihen, Rücksicht, rndem sie' ihr grundsätzlich die eigene Rationalität so lauge belassen. bis sie eine neue Staatsangehörigkeit erworben hat. Auch Danzig hat in seinem Staatsangehörigkeitsgesctz von' 1922 bestimmt, daß die Danzigeriu ihre Staatsangehörigkeit nur verliert, wenn sie eine andere erwirbt. Ebensolche Bestimmungen haben Ehina und Japan getroffen. In Belgien ist die Rechtslage ebenso, jedoch muß hier die Frau binnen sechs Monaten nach erfolgter Eheschließung die Erklärung abgeben, Belgierin bleiben zu wollen. Auch die Rumänin hat eine solche Möglichkeit. ^ic muß sich beim Eheschluß die rumänische Staatsangehörigkeit ausdrücklich vvrvehaltcn. In Dänemark und Schweden wiederum behält die dänische bzw. schwedische Frau ihre Rationalität grundsätzlich solange, als sic im Lande bleibt. Grundsätzlich unabhängig von der Rationalität des Mannes bleibt die Fra>l außer in den Vereinigten Staaten von Amerika noch in Argentinien. Chile, Ilrngnav und Pinama. Eine Amerikanerin z. B., die heute einen Ausländer heiratet, bleibt (bei Beibehaltung des Wohnsitzes in Amerika) grundsätzlich Amerikanerin, cs sei denn, daß sie ihre amerikanische Bürgerschaft ans eigenen Wunsch anfgibt, oder daß sie einen Mann heiratet, der die amerikanische Bürgerschaft nicht erwerben kann: Chinese, Japaner oder Hindu (Entscheidungen des Supreme court von 1922 und 1923). Bei den letzteren allerdings besteht meines Wissens wiederum die Ausnahme, daß sie dann amerikanische Bürger sein können, wenn sie in den Vereinigten Staaten geboren sind. Hat anderseits die Amerikaneriir ihre amerikanische Nationalität dadurch verloren, daß sie vor 1922 einen Ausländer geheiratet hat, so kann sie trotzdem daS k - I „1 ... fiatffieffendamm 203-204 ....__ auf unserer bewahrten Qualitäten (ErLeKneseheMiratze)