Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 52 (28.12.1934)
- Date
- 1934-12-28
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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c-v..zt9.rvn rr?T7T>^ Nr. 52 \\L\j i} l rfs J 3. Beiblatt V V WTC <L_i>c 28. Desqft i_>7 1934- , DKNWMMTÄ' . In untenstehendem Schaubrkd haben wir versucht, eine Uebcrficht des Aufbaues der Lrganisatron der deutschen Wirtschaft zu geben, wie er sich nach den kürzlich an dieser Stelle (..E.-B.- Zeitung" Nr.. 4fij besprochenen ersten Durch, führungsverordmmg vom 27. Dezember 190t un. gefähr-darstellt. Las Schaubild zeigt, das; stoische»» der vorgesehenen fachlichen und bezirkliche»; Gliederung der Wirtschaft eine cnge Verbindung zogenen Ernennungen ergibt sich im übrigen, dos; der Leiter der Reichswirtschaftskammer zugleich Leiter der NeichSgrupPe Industrie ist und das; seine Stellvertreter der Neichsgruppen Handel und Handwerk sind,. so das; die drei größten Reich-?, grnppen in der Leitung der Neichswirtfchaft?'. kammer. als der Spitze -de? gesamten Aufbaues, vertreten sind. Als weiteren Stellvertreter des Leiters der RcichSwirtschaftSlamincr wurde ferner Fiir W. d. W. drr „C.’V.“-Zeilvng, (jciidintt vun H. Wm 6es a ml a vfslcWt Pse'echs wlrt sch oft & rru. n ist er Reich s wl rt scW aftska mmee R «.IcVtS V.anri.; I Sank*, Preisüberwachung ' zuftehenden Befugnisse ' i eine „B e r o r d n u n g über Wettbe w'e r b" erlaffei;,- die iin wesentlichen nur aus einem Para, graphcn bestebt. In ihn: heißt es, daß, wer unter unlauterer Ausnutzung seines Kredites oder böswilliger Nichterfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Staate, der Gesolgsäpft seines Betriebe oder seinen Gläubigern tn gemeinschädlicher Weise Güter oder. Leistungen zu Preisen anbiete, die feine Selbstkosten nicht decken könnten und den Anforderungen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft »viderfpräche»», mit Gefängnis und mit Geldstrafe in unbeschrankter -Götze oder mit einer dieser Strafen bestraft werde. Tie Strafverfolgung trete nur ein.-wenn-der Schuldner seine Zahlungen eingestellt bade oder wenn über sein Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden sei. Die geletz' lid'icn Vorschriften über unlauteren Wettbewerb und die Strafbestimmungen der Konkursvrdlinng bleiben unbcrüln't. Anläßlich dieser Verordnung hat sich der Reichskoinmistar für Preisüberwachung vor Preisevertretern über seine Aufgaben und Absichten hinsichtlich einer Neugestaltung des Wettbewerbsrcchts und der Preisentwicklung ge- | WI [Virtsckoi 'tSQruppen j r p’o&h 0 , n u p a n j To on unter ‘flruppe« 3 ftxi rV 6 w t rtscW Cif+ska mme rti Dnclostric- «.Handels- Ik besteht und daß beide Zwerge der Organisation ihre Spitze in der unter der direkten Aufsicht des Rcichswirtschaftsministers stehenden Reächsw i r t s cha f t s k a m m o r erhalten. . Die fachliche E l ied erun g zerfällt zunächst in sechs Reichsgrupven, die sich in Wirtschastsgrnppcn und nach Bedarf in Fachgriftipcn und Fachuntergruppen gliedern. Eine Lesoirderheit weist dabei die Neichsgruppe Industrie auf. bei der außer der auch bei den übrigen Reichsgruppen vorgesehenen llntergliederung noch Hauptgruppen — noch der bisherigen Einteilung gob es stoben, ihre Zahl ist aber in der Durch» führungsordnung nicht sestgelegt — eingeschaltet sind, die sich ihrerseits erst wieder in Wirtschaftsgruppen, Fachgruppen imi) Fachnntergruppen teilen. Tie Bedeutung dieser Haupt gruppen der Neichsgruppe Industrie ergibt sich auch daraus, daß sie gemeinsam mit den anderen R? i ch s gvchpen, den bezirklichen Wirtschaft-?- sommern, den Industrie- und Handeskammern und den Handwerkskammern, Mitglieder der Reichswirtschastskammer sind. Tie bezirkliche U n t e r g l i e d e r u n g ist derart vorgesehen, daß die gewerbliche Wirtschaft zunächst in Wirtschastsbezirken zusammengesaßt wird, die sich — wie in der TageSpresse angenommen wird — wahrscheinlich entsprechend den Treuhänderbezirken gliedern sollen. Tie Wirtschastsgrupven. Fachgruppen und Fach- - Untergruppen kömreu sich bezirklich untergliedern. Wenn die Erfassung der Mitglieder es erfordert, kann die bezirkliche Untergliedcrung auch derart erfolgen, daß Bezirksgruppen für Wirtschafts-- bezirke und Bezirksuntorgrnppen für die Bezirke der Industrie- und Handelskammern errichtet werden. Reichsgruppen ohne eine solche Bezirks. organisation können die zu der betreffenden Reichsgruppe gehörigen bezirklichen Gruppen und, die keiner bezirklichen Gruppe anaehörigen Unternehmen in einer Bezirksgruvpe zusammenfaffen. die ihrerseits Zweigstellen errichten dürren. Eine regionale Gliederung ist also sowohl bei den Reichsgruppen direkt vorgesehen als auch bei den Wirtschofts-- bzw. Fachgruppen möglich. Schließlich besteht die Möglichleit, daß diese bezirkliche Unterorganisation mit den Industrie- und Handelskammern auf Anordnung des Reichswirl-- schaslsministers perbunden werden kann. Tiefe Möglichkeit ist in unserer Darstellung durch eine unterbrochene Linie angedeutet. Tie bezirkliche Organisation der gewerblichen Wirtschaft, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern eines Wirtichastsbezirks erhalten eine gemeinsame Vertretung m der Wirtschaft s kämm er, die ihrerseits wieder — wie bereits erwähnt — gemeinsam mit den Reichsgruppen und den Hauptgruppen der gewerblichen Wirtschaft, den Industrie- und Handelskammern und den HandwerkskomMern, ihre gemeinsame Vertretung in der Reichswirtschafts- - kammer finden. Bemerkt fei in diesem Zusammenhänge »roch. daß nach § 44 der Turchsührungsverordnung die Bestimmungen für die Unternehmer. Unternehmungen und Wirtschaftsverbände des Verkehrs, ihre Zusammenfassung und ihre Gliederung vom Reichsverlehrsrninifter er-- ~ lassen werden, also in unserer Darstellung noch nicht berücksichtgit werden konnten. Ter gesamt Ausbau ist. wenn auch boim^Lesen etwas kompliziert, bei einem Blick auf das Schaubild außerordentlich klar und übersichtlich. Durch die inzwischen vom Reichsluirtschastsminister voll¬ Staatssekretär i. t. N. Tr. Ernst Trendeleubnrg bestellt. Herbert Wiesentlial. M MWO Privatversicherung Alle anmeldepflichtigen Versicherungsunternehmen werden aufgesordert. sich bis zum lll. Januar lV.M bei der Geschäftsstelle-der Wirtschaftsgruppe Privatverficherinig. Berlin, anzumelden. . Tie Wirtschaftsgruppe ist untergeteilt in sieben Fachgruppen:'!. Feuer». Einbruch-, Diebstahl-, Regen-, Glasversicherung usw. 2. Transport-, Luftfahrt--, Maschinen-Verficherung usw. 3.', Unfall-, Haftpflicht-, Kraft-- fahrzeugversicherung. 4. Hagel- und Viehver. ücherung. -5. Lebensversicherung. Sterbekassen. 6. Krankenversicherung. 7. Rückversicherung. Garantie, und Kreditversicherung. Für die letztgenannte Fachgruppe liegt die Geschäftsführung -in München. Verkehrswirtschaft Ter Reichstachstarid des deutschen SpeditionS» und Logereigewerbes e. V., Berlin XW 7. Hermann-Göringftraße 24, ist als alleinige Vertretung des Speditions- und La ge re ig e w e r b e s anerkannt worden. Unternehmer nnd Unternehmungen der in der Bekawftmachung im einzelnen ausgesührton Speditions». Möbeltransportnnd Lagereigewerbe. die dem Reichs» fachstand und feinen Uutergliedernngen noch nicht angeboren, haben sich bis spätestens 3t. Januar lbllä zu melden. — Ter Reichsverkehrsminister hat den c i ch Sverband des F u h r » gewerbes. Müirchen, als die alleinige Vertretung des Fuhrgewcrbes anerkannt. Ihm haben alle Unternehmer anzugehören, die gewerbsmäßig Personen oder Güter mit n i ch t m o t v r i s ch c n Fahrzeugen oder in der Hauptsache mit nichtmotorischen Fahrzeugen befördern. Anmeldung muß bis zum l. Februar erfolgen, Anschrift: München, Westenriederftraße 2l. — Der Reichs» ausschuß der deutschen Binnenschiffahrt, Berlin 87, Kwpstockstraße 42, ist als alleinige Vertretung des Verkehrszweiges Binnenschiffahrt anerkannt worden. Wer sich bis zum 3l. Dezember nicht gemeldet hat, wird zwangsweise angeschlossen. & Auf dem Wege einer Regelung des Wettbewerbs Hot der Reichskommissar für Preisüberwachung einen weiteren Schritt getan. In einer Vor- Ordnung werden Strafbestimmungen für „Preise unter Selbstkosten" ausgesprochen. Die Verordnung geht, wie es einleitend u. a. heißt, von der Tatsache aus, daß Preise, die der Kaufkraft des Volkes entsprächen, sich bei genügendem Angebot von Waren und Leistungen am sichersten und zuverlässigsten auf der Grundlage eines gesunden Wettbewerbs entwickelten. der aber die Sicherung der Ernährung aus heimatlicher Scholle niemals beeinträchtigen dürfe. Außerdem könne Wettbewerb in Zeiten, in denen die Produktion-?- statten uni) der Handel des Landes nicht in volle»» Umfange ausgenutzt seien, die Gefahr herauf» beschwören, daß im Wettkampf Preise verlangt würden, aus denen Steuern und Löhne nicht gezahlt, die Gläubiger nicht befriedigt werden k ö n n t e n. Um die Grundlage für einen auf Leistung und Verantwortungsbewusstsein gegründeten Wettbewerb zu schaffen, und dann! den für die Volkswirtschaft besten Preis nach Möglichkeit zu sichern, wird aus Grund der dem Reichsloimnissar für äußert. Die Erklärungen des Reichskommisfars. die teil» lweiic in den weiter unten besprochenen ..Richtlinien für Tertilpreiie" bereits eine genaue First» rung für dieses Spezialgebiet ersah reu chabeii. sind in der Tagespreise ausführlich »viedecgegeben ivordeii. In dem speziellen Fall der Ter til preise hat der Neichskonlininar iuzivischen Richtlinien für Tertilpreise bekanntgegebeir. die ebenfalls in der Tages- und Fachpresse im ^Wortlaut verösseutlräit wurden. Sie gelten für alle Stufen der Tertilwirtsciiast und müssen also von Indiistrie, Großhandel lind Bekleidimgsiudnstrie svivie Einzelhandel genauesteiiS beachtet werden. Die Richtlinien gliederri sich in drei Ab s ch n i t t e. In dem ersten Abschnitts „P r e i s e r r e ch n u u gk »verden die Einzelfragen der Selbstkosteliberechiiillig. der Preisbildung (Mischpreisel und der Preislagen behandelt. Der ziveite Abschnitt beschäftigt sich mit den Li efernngs beding un gen, nnd zwar mit denen für Abschlüsse, die bis zum Ist. Dezeurl'er ll>34 getätigt rnnrden. und mit denen für künftige Abschlüsse. Im dritten Abschnitt »verden die Möglichkeiten und die Wege für Befsinverdeit dargelegt, und zivar einmal voii solchen über niangelnde Bertr,lgserfül- I»rng. Lieseriuigsziel-- imd Zahluiigszieländermigen sowie aiiderseits von Beschwerden über die Preiserreözinnig. SlsÄWls: her WWrüS im DxlWmÄhLKhe! - - - Unsere letzte Darstellung, wonach ein Misch» vreis nur rioch für Lagerroare gebildet werden durste, ist durch die am 2l. Tezeurber herouSgegebenen „Richtlinien über die Preiserrechnung' - - -„in der Textilwirtichastüberholt. Dieie schaffen z»vei neue Gattungen Miichpreise. Künftig können in einen Mischpreis mit gewogenem Durchichiiltt auch feste, hinsichtlich Menge »md Preis bestimmte A b i ch l ii f f c gleicher Cunlitiit einbezogei» »verden. io»veit ihre Erfüllung nach pflichtgemäßer »rud veraulivvrtuugsbetvußter Prüfung mit Sicherheit erivartet »verden kann. Hin dein EillZelhändler die nötige Geivißheit zu geivähren. darf »ein Vorlieieraut küustrg »reue Abschtüsse lnit ihm nur »wveit vereinbaren, als sich ihre Ersülllmg ebeusalls „nach pflichtgemäßer und l'erantrvortuugsbelvußter Prüfung mit Sicherheit errvarten läßt". — Plan muß hoffen, daß in der llebergaugszeit denkbare Differenzen .stoischen ojten, mit Vorbehalt getroffenen Abschlüffen voir Fabrikant nnd Grossist einerseits und künftig nur »»och bedingungslos einzngehenden Abschlüssen von Grossist nnd Einzelhändler sich »verden überbrücken lassen. Die andere d»»rch Dr. Gördelers Richtlinien vorgesehene Möglichkeit der Bildung eines Mischpreises im genivgenen Durchschnitt ist die auS Waren verschiedener Art »md Güte in der Weise, daß die Preise für GebrcmchSivare 311 Lasten der besseren Ttzare ermäßigt »verden. Da» mit »vird das Ziel verfolgt, daß in den niedrigeren Preislagen genügend Ware zum Angebot ar» die Bevölkerui»g zur Verfügung stehe. Die vorstehend wiedergegebenen z»ver neuen Kalkulationsmöglichkeiten appellieren in besonderer älleise an das kaunnännische und volks- »virtschaftliche Gervissen des Textileinzelhändlers »nie aller anderen Ztveige der Textil»virtschast. Es kann nicht eindringlich genug "auf die Verpflichtung (stehe l. April) verwiesen »verden, Belege (Buchungen. Berechnungen. Stoffmistter usrv.) für die vorgenommenen Preisverrechnimgen derart zu führen, daß deren Nachprüfurtg federzeit ohne besondere Sästvierigkeiten erfolgen kann. 13. It-r. Sie her MZLMHsst Der Leiter der Kommission' für Wirtschaftspolitik der NSDAP, Berrrhard Köhler, sprach i»» Haruwver zur Wirtschaftspolitik. Er führte u. a. »»och dem .berliner Tageblatt" aus: Die vielger»o»»nte Brechung der Zii»sknechtfchaft fei auf eine sehr einfache Forniel zu bringe»»: „Zahle deine Schnlden und uxndjc keine Schulden — dam» gibt es keine Zinsknechtschast »»»ehr." Von FrLsörSch Als vor einigen Woche»» die jüdische Presse.di'S Bekanntmachm»g der Reichsvertretu»»g braäl»te, daß z»un A»rsba»» des Rechunngs- »u»d Nevisio»»s»veser»s bei jüdischen Körperschaften u»»d Drganisatione»» ei»»e Zei»tratste!le geschasfer» »vorder» sei, »vird sich vielleicht »nancher gefragt haben, »oarum eine solche »»ot»vendig sei urid »vom sie dienlich sei»» kör»»»e. In der Z»vische>»zeit hat d.ese Stelle als Abteilu»»g der „Gesellschaft z»»r Fördenmg »virtschnstlicher Interessen von in De»ttscbland »vol»vhaften oder »vohnhait ge»oese»»ei» Irrden n».b.HF (F.W.I.) ihre Tätigkeit ansgeiivmn»en. Ei»»e derartige Einriehtring ist in» jüdischen Le-» bei» neu: nur die süddeutstchei» Lberräte liiitfcn schon zentrale ">levisio»»sstellen. Bisher »var die »»»- ter»»e Vermaltiiiigsorganisativn der südisichen Kör verichastei», insbesondere der Gemeinden und der Drganisat:oi»e»l in langsamem Entwicklungsprozeß organisch ge»oacl»sen, und die Forme»», in de»»en diese Stellen ihre ff»r das deutsche Judentum so überaus »nichtigen Anfgaben ersüllte». in langjähriger Einzelarbeit enlrvickelt m»d be»»'ährt. I,n Rahurer» dieser Ei»t»vickli»»»g »var es vollkominei» a»»sreichend. »verin die verantrvortliäien Leiter die »er Arbeit gelegentlich Prüfungen und NontroUe»» zur S»cher»»ng des ordnnngsn»ä»nge»i Ablaufs des technische»» Apparats durchführen ließen. Tie vollkoi»»ii»ei»e Ni»»»oa»»d!»n»g der »virtschaitlichen nnd sozialen Sittiatio»» der deutsche»» 2»ude»r seit dem Jahre I«rächt es aber erforderlich, z»l prüfe»», ob die bcuvährtei» »n»d fruchtbar geivor" denen Formen jüdischer Arbeit u»»ter den gegebenen Verhältnissen nicht »veseutlicher Aerrderungen bedürfen. Es ist zu kläre»», ob nicht d»rrch A»»alhse »:nd Vergleich der so gefu»»de»»en Einzelfaktoren bei den verschiedenen Stellen Feststcllmr- 2 e r trinken nur den Kaffee, Tee, Kakao der Camajo tJaffes GreSröstcrsi Bremen Vertreter werden noch eingestellt gen auf wirtschaftlichem nnd vertvaltinigstechnischem Gebiet getroffen »norden können, die die »e-- weilige Organisatio»» oder Körpersciiaft die rationellste »tnd zwec!'n»äs;igste Arbeit-Knethvde leichter finden läßt. Es ist hier nicht möglich, auseinanderzusetzen, »velthe ungeheuer bifterenzierte Einzelarbeit, »velche Fülle von Priifnngsnnd Vergleiciisi»»öglichkeiteii sich da ergeben. Wir kleinen nur ein paar grundsätzliche Gesichtspunkte ansttzneiden. die beispielsweise im koimnnnalei» Revisionswese»» des Teirtsciiei» Reiches imnier wieder eine erhebliche Rolle gespielt haben »md die ehe»»' so für die jüdische»» Körperschaften zutreffen. Bei der Beschlnßsass»mg in den für die Wirtschaitsnnd Sozialarbeit maßgebenden Gremien entscheiden häniig auch in de»» jüdischen Körperschaften Gesichtspunkte, die ideologische Mon»ei»te stärker in de»» Vordergrund trete», lassen, als es - das eigentliche Ziel, die rationellste Be»'riedigui»g der Gemcinichastsbedürsnisse der Körperschaft, erfordert. De»»»» diele ideologischen Gesichtspunkte reichen »netter als das örtliäie. ftandesmäizig oder »achlitch begrenzte Arbeitsgebiet der Il»stitutioi»e»». Diese divergierenden Gesichtspunkte können dann auch leicht auf die Perwnalpolltik und dabei »nieder au»' die Besoldungspolitik eilten »»»»ennünschteil Einfluß gen'iuneii. -»öinztikoinilit die Divergenz. die sich' immer »nieder zwischen dem Spezialfachlnam» u»»d demjenigen, der für die Einhaltung des »virtichaftlichei» Gesaintrahinens veranftvortlicii ist. ergibt: zivifthen der Tendenz des Svezialresereittei», ans seinen» Gebiete das Beste zu schasse»». m»d der nvtivendigen Begre»»z»mg d»»rch die Gesan»tmittel der "betreffenden Institution. Es »st oit ichtvierig. abztnvägen, »velcher Anteil dem ei»»e»» oder anderen Teilgebiet im Rah- »nen der Gesamtarbeit zugeivieien »verden soll. Ferner »vird »»»»»»»er »vieder zu prüfen »ein, ob sich nicht gelegentlich ans der privater» Sphäre der in der Arbeit flehenden >«»d für die Entfcheidting vera»iNvortlichen Personen Bez»eh»mge»» ergeben, die auf die Pcrsimalpolilik einen unbeabsici»tiaten Einftnsi behunmeu loiuicn lÖera»»- Ziehung bestimmter Firmen bei der Bedarfsdecknng der betreffenden .Körperschaft und dergl.). Äeben diese»» grnnd'ätzlichel» Gestchtspiuikten »»»erden reii» rechmntgsiitäsrige mit der Zeit non außerordentlicher-Bedeutung »verden. Der Revisor, der bei einer Gemeinde neberr allen» andere»» das Altersheiu» prüft, »vird nicht e»»tfer»»t das Vergleichsmaterial Vorbringen können, das eine zentrale Rechnnngssannner zur Berfngtwg hat. die sä»»»tliche oder zmn »»»»ndesten zahlreiche jüdische Altersheime in Deutschland laufend unter de»» verschiedensten Gesichtspunkten kontrolliert. Diese Beispiele lasse»» sich beliebig ver»»»ehren. Es ist cinde»ltig, daß nur c»»»e zentrale Rel»isioi»sstelle der vera»»t»nortlichen Körperschaft, den» betreffenden Venvaltimgsgremium -oder den» entscheidenden Lerwaltungsdirektoc tatsächlich Nachweisen kai»i». »iw die Möglichkeiten gegeb:.:: sind, durch Anpassung an bei anderen Stellen bewährte Methoden größere Erspari»isse oder höhere Leistungen heransznbringci». Solche Analysen und solche Revisionen zum Zivecke /der Etatberatui»g, der Orgauisationsvereirisachung oder auch nur zum Z»vectc der Entlastung der Ber. anftvortlichleit der für die Geschicke der betreffenden L-rganisotivir oder Körperschaft maßgebeirden Personen können r»nr von ei»rer zentralen Revisioiisstclle geleistet »verder», die zu diesen» Zivecke im komrnm»alen Rcvrsivrrsnnd Etatrvesen besonders aitsgebildete Spezsalkräite zur Verfügung hat. Sie kam» mit deren Öil»e diese Arbeiten viel tiefgründiger m»d ans einer weit breiteren Basis erledige»» als sonst der normale oder .6 &