Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 46 (15.11.1934)
- Date
- 1934-11-15
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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2ct Reichsminister des Innern hat soeben einen Erlaß, IV 5018b/15.8., veröffentlicht, in dem es heißt: 1. 6s besteht Veranlassung, darauf hinzu. Preisen, daß zur Abgabe eines Gutachtens darüber, ob eine Person arischer oder nichtarischer Ab. stammung im Sinne gesetzlicher Bestimmungen ist. allein der Sachverständige für Rasseforschung beim RMdJ in Berlin NW 7, Schisfbauerdcuum -'6, in Frage kommt. Nur an dieser Stelle ist das erforderliche Material und die nötige Erfchrung vorhanden, um eine einwarrdfreie und einheitliche Begutachtung zu gewährleisten. 2. In den Fällen, in denen die arische Älbstamuumg einer Person im Sinne gesetzlicher Bestim. umngen zweifelhaft ist, werden daher die Behördcn Gutachten nur von der genannten Stelle einzuholen und auch von den beteiligten Personen vorgclcgte Gutachten oder Bescheinigungen anderer Stellen nicht anzuerkennen haben. 3. Wie mir ferner berichtet wird, hat ein Einwehncrmeldeamt die arische Wstammung einer Person nach „vorliegenden Unterlagen und getroffencn Feststellungen" in Form einer Bescheiuia.ung beurkundet. Zur Wahrung einer einheitlichen Durchführung der Ariergesetzgeüung ist es erforderlich, daß sich andere Amtsstellen als der Sechverständige für Rasseforschung der Erteilung derartiger schriftlicher Bescheinigungen, die zur Vorlage an anderer Stelle verwendet werden können, enthalten. Der RMrrrgrdMke in Ler Welt In einem Aussatz „Die Welt und der Rassengedanke in Teutichland" (..Niedersächsischer Er. zieher". 2. Jahrgang, Nr. 20/21) gibt Tr. Walter Groß, Leiter des rassenvolitischen Amtes, der Hoffnung Ausdruck, daß auch außerhalb Deutschlands das liberale Denken durch das rassische abgelöst werden möge. Wir sind — meint Dr. Groß — überzeugt, daß wir den gleichen Durchbruch des neuen Geistes auch in den Ländern der Welt erleben werden. Wir sind überzeugt, daß die sachliche Arbeit der Wissenschaftler aller Völker, die heute schon zunehmend sich zu unserm Standpunkt bekennen, in nicht zu ferner Zeit auch jenseits der Grenzen eine geistige Umstellung zwangsläufig herbeiführen wird. Welche Formen sich dann aus dem kommenden neuen Geist für die einzelnen Völker ergeben werden, wird ganz verschieden sein, je nach der Anlage und den Bedürfnissen jener Nstionen. Aber das ist gewiß, daß an die Stelle des liberalen Geistes und seiner falschen Dogmen die rassischen Grundsätze treten werden, die heute in Deutschland bereits zum Durchbruch gekvmmen sind. Mensch und Der In der Broschüre von Hermann Gauch „Neue Grundlagen der Nassenforschung" (1953, Adolf Klein Verlag, Leipzig) lesen wir auf Seite 77: „Der nichtnordische Mensch nimmt eine Zwischenstellung zwischen Nordischem (Gauch schreibt immer den „Nordischen" Menschen mit großen, den ..nichtnordischen" mit kleinem Anfangsbuchstabcn. D. Schriftleitung.) Menschen und den Tieren, zunächst den Menschenaffen ein. Er ist darum kein vollkommener Mensch, er ist so überhaupt kein Mensch im eigentlichen Gegensatz zu dem Tiere, eben nur ein Uebergang dazu, eine Zwischenstufe. . . Wo in einem Körperteil die eine Rasfeform Nordische Merkmale hat, z. B. die ostbaltische blaue Augen, die dann auch bei Tieren Vorkommen können, wie z. B. bei den weißen Gänsen, da hat eine andere Nasseform wieder nichtnordische Merkmale. So eignet . ein einzelnes Merkmal nicht allen Menschen gleich, z. B. das Sprachvermögen eignet auch Vögeln und das Fehlen des Sclbstbewußtseins auch dem Mongolen. So würde sich auch nur in einem einzigen Merkmale ein Gemeiubegrisf Menschheit nicht rechtfertigen lassen. Das eine oder das andere Tier hat sogar wieder Nordische Merkmale, wie der Hund die Treue, die der nichtnordische Mensch nicht hat... In keinem Merkmal unicrscheidet sich der Nordische Mensch vom Affen, worin er sich nicht auch vom nichtnordischen unterscheiden würde, und in keinem voin Nichtnorden, worin nicht auch vom Assen. Was der Nordische Mensch mit dem Nichtnorden gemeinsam hat. hat er auch mit Assen und anderen Tieren gemein. Der grundsätzliche Gegensatz in den Merkmalen würde also die Gegenüberstellung Nordischer Mensch — Tier er« geben, so daß der nichtiwrdische Mensch zur Tierwelt mit ihrer Gesamtheit der nichtnordischen Merkmale rechnen würde, in Anbetracht seiner Zwischenstellung der Mehrheit seiner Merkmale eben nur als Untermensch angesprochen werden könnte. Somit können wir das rassenkunbliche Grundgesetz ausstellen: Es gibt kein körperliches und seelisches Merkmal, das einen Begriff Menschheit im Unterschiede zu den Tieren rechtfertigen würde, sondern nur Unterschiede zwischen dem Nordischen Menschen einerseits und dem Tiere ü b e r h a u P t einschließlich des nichtnordischen Menschen oder Untermenschen als der Uebergangsform." (Sperrungen im Original.) AtWMUWhlWS zur Zuötnfrase Reichserzichungsminister R u st hat in seiner Eigenschaft als preußischer Kultusminister ein weiteres Verzeichnis der Lehrmittel ans einer Reihe von Gebieten üelanntgcgeben. Zur Judenfrage werden folgende drei Schriften als Unterrichtsgrundlage aufgcführt: „Handbuch der Judenfrage" von Th. Fritsch, „Nassenkunde des jüdischen Volkes" von Hans F..K. Günther und „Die Protokolle der Weisen von Zion und die jüdische Weltpolitil" von Alfred R o s e n b e r g. üMeiütttj Tie amtliche Fachzeitschrift der ReichSamtsleitung der NS-Kulturgemeiude, „Tie Musik", lehnt in einer grundsätzlichen Stellungnahme die Kornpositionen Paul H i u d e m i t h s ab. Die Ablehnung wird and) von dein Nachrichtenblatt der NS-Knlturgemeinde unterstrichen mit dem. Bemerken, daß, wenn Hindemith heute in seinem „Mathis der Maler" positiver erscheine, damit noch nicht bewiesen sei, daß er. der im^inne der Gesetzgebung des nationalsozialistischen Deutschlands nichtarisch versippt sei. sich innerlich gewandelt habe. Die Tatsache, daß er sich im Anslande noch nach der nationalsozialistischen Revolrition mit zwei emigrierten Juden konzertiereuderweise ans Schallplatten aufnehmen ließ, sei der klare Beweis für seinen schwankenden Charakter. Neudruck des Berliner Aerzicverreichviises kür ErlaULssen Ter Amtsleiter der Kasienärtlichen Vereinigung Deutschlands. Verwaltungsstelle Berlin, gibt im „Aerzteblatt für Berlin" (Heft 45 vom 10. November 1034. S. 866) bekannt, daß die Korrekturbogen des neuen Aerzteverzcichuisses für die Ersatzkassen in der Zeit vorn 12. bis zum 24. November 1934 (einschließlich) täglich von 9 bis 3 Uhr, Sonnabends von 9 bis 1 Uhr, in der Kassenärztlichcn Vereinigung Deutschlands, Abteilung Ersatzlassen (Tarifgemcinschast, Genthiner Straße 34,110 zur Einsicht auslicgeu. Der Amtslciter empfiehlt dringend, die Eintragungen zu prüfen, da später» Einsprüche nicht berücksichtigt werden können. Anwendung deS Berufsbeamtengesetzeö bei der Deutschen Reichsbahn. Eine Entscheidung deS NeichSarbeitögerichts. Irr der „Deutschen Justiz" (Nr. 45 v. 9. 'November 1934, S. 1415 sf) wird cm Urteil des Neichsarbeitsgerichts vom 25. August 1934 (NAG. 106/34) veröffentlicht, das sich mit der Anwendung des Berufsbcaiutcngesctzes im Betriebe der Deutschen Reichsbahn befaßt. Die Bestimmungen. die die Deutsche Reichsbahn zur Wieder- Herstellung des Berussbcamtentums in bezug auf ihre Beamten, Angestellten und Arbeiter auf Grund der rcichsrechtlichcn Ermächtigung erlassen hat. sind danach in der Revisionsiustanz von Amts wegen auch dann anzuwenden, wenn sie im "Rechtsstreit nicht vorgetragen worden sind. Der „Nationalsozialistische Reichöverband der Deutschen Arbeitsopfer" ist kein RcchtsnochfolgeL des aufgelösten „Allgemeinen Verbandes der Kriegs- und Arbeitsopfer Deutschlands". In der „Juristischen Wochenschrift" (Heft 45 v. 10. November 19.34, 2876) wird ein "Urteil des Reichs-- a r b e i t s g e r i ch t s voin 25. August 1934 (RAG. 30/34) veröffentlicht, das die Frage der Rechtsnachfolge der im Zuge der nationalsozialistischim Er- Hebung aufgelösten Verbände behandelt. Das Reichsarbcitsgericht kommt zu dem Ergebnis, daß der „Nationalsozialistische Reichsverband der Deutschen Arbeitsvpser" nicht Rechtsnachfolger des aufgelösten „Allgemeinen Verbands der Kriegs- und Arbeitsopfer Deutschlands" ist. Auch wenn der neue Verband die Aufgaben des anfgelösten Verbandes in bezug auf die Arbeitsvpfer übernommen habe, so könne daraus allein noch nicht eine vermögeusrechtliche Nachfolge abgeleitet werden. Es sei auch ohne Belang, ob der Beklagte wesentliche Vermögenswerte des aufgelösten Verbandes „übernommen" habe. Es fehle an der notwendigen Voraussetzung einer Schuldenhaftuug aus § 419 BGB., daß es sich nicht um einzelne Vermögensstücke des Schuldners, sondern um das Vermögen im ganzen oder doch in seinen wesentlichen Bestandteilen handele, und daß das Vermögen nicht nur zu Besitz und Gebrauch überlassen werde, sondern ein Uebergang in das Recht des Tritten, also eine Uebereignung, in Frage stehe. liirHO-O LJ UÜ! n ru hu LUUUJLU! r»l pi A FY ii5nI]£4lM AMii! - y l-; i tiL i!Hteg© Schale g GÖRLITZ Häute und Felle ßelnhard Franke! CGrlO: ksaft laufend, sortiert n. ansortiert, lumpen - Paplerabf&lie Knochen - Alteren a. Jletalle Cl® 'PI tz bigmmiä jciscner Görlitz F ab *• I kr e a t e aller Art Slo kaufen gut und billig bei ■6iW r- L^_ KeuHtsus IfiillTiilfSiS) UM ©sufseia ß U 0, El § DAS FÜHRENDE KAUF¬ HAUS IN E I 1 B E C K I WandsboCtor Chaussco 134/136, Das füfcrendoS pezlalhau; in LsIS-, Ectt-.TIssäu.SWJcroSsshs Slagffriod EIsfoBsoiz Billh. Röhrendamm 113 B. 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