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Central-Verein-Zeitung · 1934-11-01 · 44 (1.11.1934) · page 12

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
13 (1934)
Issue
44 (1.11.1934)
Date
1934-11-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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JlufliirfvflßrH iinii'. An6 bcm bon ihm vorfldcfi'iio» Einladnngsschrciben ',um crften Kongreß ergibt fidi, das; alle entscheidenden Verhandlungen in voller Leffenllichteit stattgefnnden haben, und das; der erste Kongreß wie alle fallenden und die zimiistisdn' Veioegmig überhaupt nnr da-? eine Ziel siel! gesteckt haben, eine jüdische Heimstätte in Palästina.;» schassen. Vluf dem ersten Kongreß sei nur das verhandelt loordcn, was in den echten Protokollen. nämlick> denen der .zionistischen Organisation. über die Verhandlungen stehe. Ans einer 3/ede, die er gelullten habe, liabe man nnglaub!icheriveisc den Schluß :,u ziehen versmht, das; er darin die (rii)tlu'it der RÜns-Protololle auerlenne. (rino soläie niiglaiibli>che llsi'rdälchtigimg müsse er weit van sich weisen, Achad.Haam, der als angeblicher Veriasjec der gefälschten „Protofolle" genannt werde, habe genau Ivie Herzl ein ' jüdisches Palästina erstrebt. Herzl glaubte, dieses Ziel auf diplomatischem Wege erreichen zn können. Für Achad Ha am war Palästina die Hoffnung ans ein kulturelles jüdisches Zentrum. Tie Vehanptnng der Antisemiten. es lchtteu in Pasel neben den offiziellen Sitzungen 24 Geheimsitzungen stattgesunden, sei technisch und zeitlich eine Unmöglichkeit. Tas Zeugnis des Stockholmer LberrabbinerS wird min unbeabsichtigt ,;u einer slamincnden Anklage. Ticser Prozes;, so ruft er ans, sei nicht nnr ein Prozeß Schweizer senden gegen bestimmte Einzelpersonen. Das gesamte Judentum führe an dieser Gerichtsstelle einen Prozeß gegen seine Ehrabschneider. Tic iüdisichc Ehre. die jüdische Religion seien durch die Behauptungen der falschen „Protokolle" ans das schwerste verlebt. (Servis; kenne das Judentum Protokolle. Diese Protokolle aber seien überschricbcn „Unsere .Heiligen Schriften", und aus ihnen hätten das Judentum und die Rlenichl>eit seit Jahrtausenden die (Grundlagen ihrer moralischen Erziehung und ihrer edelsten Frömmigkeit geschöpft. Aus eine Frage äußert sich Tr. Ehrenpreis auch nod) über den Xalmub. .Es sei unmöglich, den Talmud so zu behandeln, das; man Zitate aus dem Zusammenhang reiße und das Riesenwerk nicht ans seiner Entstehnngszeit zn begreifen - sich bemühe. 'Talmud und Schnlchan Aruch. seien vielfach überseht worden »nd jeder, der die Lust dazu verspüre, sei in der Lage, den Inhalt dieser Schriften zn lernen. Ter nächste Zeuge, Ralivnalrat Dr. , Rechtsanwalt in Zur ich, gehört ebenfalls zn den ältesten'Zionisten und war Teilnehmer ani ersten Kongreß. Er crtlärt, alle Sitzungen hätten in voller Oessenttichleit stattgefnnden. Anznnehmen. daß Beratnngen über Gegenstände stattgefnnden hätten, wie sie in den gefälschten „Protokollen" stehen, sei eine v o l l k o m m c n e und b ö s io i l l i g e B e r - k e n >1 n ii (i der E> rnndidce n des Z i o n i s - mns. Rach seiner Anffassnng sollten die RiluS- „Protokolle" ein Mittel sein, um die Temokratie und die freiheitlichen Grundrechte in den Staub zu ' ziehen. Keine Verbindung zwischen Freimaurerei und Judentum . Hieraus wird der bekannte Schweizer Schokokadensabrikant Tadler, Richtjnde und führender Freimaurer, vernommen. Rach seiner Kenntnis bestehen keinerlei Verbindungen zwischen Juden« . tum und Freimaurerei. Eine schivere Verleumdung sei es, zu verkünden, Freimaurer und Juden wünschten eine Weltherrschaft. Zn der Schweizer Freimaurerei sei die Zahl der Juden gering. Die Bnc-Bris;-Lngcn, zum Beispiel die Vnguftin-.Kcller--Logc in Zürich, haben keinerlei Beziehungen zum sreimaurerischcn Gedanken und zur srcimaurcrischcn Bewegung. Gar zu behaupten, das; Beziehungen zwisckien der Alliance Israälite Universelle und anderen jüdischen Organisationen und den Freimaurcru andererseits beständen, sei ii n w a h r u u b lächerlich. Die Schwerzer Freimaurer seien nicht Antisemiten. Eine überstaatliche Organisation der Freimaurer sei nicht vorhanden. * Wir schließen unseren Bericht mit der Dienstag- Berhandlnug. Tie Bortrüge der beiden Gutachter soivie das möglicherweise dann bereits vorliegende Urteil bringen wir in der nächsten Ausgabe. WIRTSCHAFT DER WOCHE Fortsetzung von Seite 2 MrliZmillelinMkie Tie „Wirtschasisgruvpe Lebensmittelindustrie" ist vom Reichswirtschaftsminister anerkannt worden. Sie wird unbeschadet der Zugehörigkeit der einzelneu Unternehmer zum Reichsnährstand als die zuständige Vertretung aller Unternehmungen anerkannt. die im stehenden Gewerbe in einem Fabrrkaucmsbetrieb Waren Herstellen, die unter die solgeuden Fachgruppen fallen: Getreidemühleninduftrie, Schälmühlcnindustrie, Brotindustrie Süßwarcnindustrie, Fleischwarenindustrie, Obst- und Eemüievcrwertungsindustrie, Stärkeindustrie. Rührmittelindustric. Kaisee-Ersatziudustrie, jtühliiidustne, Lchaumweinindustrie. Spiritusindustric, Rtineralwasserindustrie. Tabakiirdustrie, Oele und Fette, Fischindustrie, verschiedene Lebensmittelindustrien. T:e 'Aufgal^en auf dein Gebiet der Betreuung der Erzeugung und des Absatzes sowie die Bemessung der Preise mrd Preisspannen landwirtschaftlicher Erzeugnisse werden vom Reichsnährstand wahrgcnommen. Marktregelude Vlaßnahmen der Wirtschastsgruppe und ihrer Untergruppe» sind unzuläsiig. Ter Wirtschrfisgruppe werden alle Unterixhmer und Unternehmungen angeschlossen. Sie lieben ihren Betrieb bei der WirtMftsgruppe Lebensmittelindustrie, Berlin XV. 82, Burggrasenstraße 5, a n z u in e l d e n. Ties gilt auch für solche Unternehmungen, die die bezcichncten Waren neben anderer Gewerbctätigkeit fabrikmäßig Herstellen. Für handwerkliä^ Rebenbetriebe gelten die auch bei anderen Wirtschgstsgruppen bestehenden Bestimmungen über Anmeldung bei der zuständigen Wirtschaftsgrnppe der Hauptgrnppe 8 (Handwerk). Tie Pflicht der reichsnährstandsangehörigen Betriebe, sich bei dem Reichsnährstand anzumelden, wird durch die Anordnung nicht berührt. Zuni Führer der Wirtschastsgruppe wurde G e n e r. a l d i r c k - ror Theunert, Berlin, bestellt. Acrileigerungsgewerbe Rach einem neuen Gesetz über das Bersteigerungsgewerbe bedarf in Zukunft jeder, der gewerösmäßig fremde Sachen versteigern will, dazu einer Erlaubnis der zuständigen Behörden. Tie Erlaubms wird nur erteilt, wenn ein Bedürfnis nachgewieseu wird und der Antragsteller die für ein solches Amt erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Bei Ucbertretung sind Strafen vorgesehen. Wer am Tage des Inkrafttretens des neuen Gesetzes zum Betriebe des Bersteigeruiigsgewerbes berechtigt ist, und dieses Gewerbe auch tatsächlich ausübt. darf ohne Erlaubnis bis zum 28. Februar IW als Versteigerer weiter tätig sein. Tie Erlaubnis wird für einen bestimmten Bezirk erteilt. Bckleidungsinduilrie Tie Wirtschastsgruppe Bekleidungsindustrie führt im Einverständnis mit dem Rerchswirtschasts- Ministerium und den zuständigen UeberwachrnrgSstellen eine Bcstandsaufnahiue der Vorräte und Halbfabrikate durch. Tic Erhebung erstreckt sich laut „B. B. Z." zunächst nur aus die Fachgruppen Herrenoberbekleidung. Tawenoberbeklcidung. Wüsche und Ausstattung und Mützen. Angemeldet werden müssen auch die am 12. Oktober bestehenden Abnahineverpflichtnngcn. - RvlwrMkleiMnmbt Alle Unternehmungen. die gewerbsmäßig Roh- Produkte sammeln, handeln »ud sortieren lauch Straßenhändler), hatten sich bis zum 31. Oktober bei ihrer Z w a n g s o r g a n i s a t i o n , dem Reichsverband des deutschen Rohprodnktengewerbeö e. B. (Berlin, Potsdamer Straße 90) zu melden. Als Rohprodukte gelten: Lumpen, Textilabgänge einschl. Spinnerei, und Webereiabgängc, Papierabsälle, gebrauchte Flaschen, Glasscherben, Altgummi, Knochen. Hörner, Hufe, Klauen. Schnitzmid Formerstofse, Eisen- und Metallschrott sowie Felle. Tas Sammeln und Sortieren von Eisen- und Metallschrott und Fellen gehört nur dann zum Rohproduktengewerbc. wenn der wertmäßige Umsatz in diesen Artikeln 50 Prozent des Gesamtumsatzes nicht übersteigt. Eögeindullrit Tie Wirtschastsgruppe Sägeindustrie fordert alle zu diesem Industriezweig gehörenden Unternehmringen und Unternehmer (natürliche und juristische Personen) aus, sich zum 1 5. November bei der Wirtschastsgruppe (Berlin 8W 11, ©trejemannstraße 50) anzumelden. Bonkgewerbe Tie Wirtschaftsgruppe „Oeffentlich-rechtliche Kreditanstalten", Berlin NW 7, wurde als alleinige Vertretung der öfsentlich-rechtlichen Kreditanstalten einschließlich der Girozentralen anerkannt. Ansgenonunen sind die als „öffentlich-rechtliche Banken mit Sonderausgaben" anerkannten Kreditinstitute. Tie Wirtschaftsgruppe und ihre Untergruppen dürfen keine iiiarktregeliideii Maßnahmen treffen. Der Wirtschastsgruppe werden die genannten Kreditanstalten angeschlossen. Sie haben ihren Betrieb bei der Wirtschastsgruppe anzuinelden. Einzelhandel Ter Führer der Wirtschastsgruppe Einzelhandel hat angeordnet, daß alle Einzelhandelsbetriebe sich nunmehr bei den zuständigen Stellen zu melden haben, und zwar hat die Anmeldung nur zivischen dem 12. November u n d 8. Dezember, nicht vorher imd keineswegs nachher, stattzufinden. Anmeldepflichtig sind auch Industrie, und Handwerksbetriebe, wenn der Umsatz im Einzellsandel mindestens 3000 RM oder jährlich mehr als die Hülste des Gesamtumsatzes beträgt. Nicht nochmals mcldepflichtig sind die dem Reichsnährstand angehörigen Euizelhandelsgeschäfte (mindestens 80 %. Landhandel) und die dem „Rckofec" angehörigen .Lebensmittcleinzelhändler, für die noch eine be> sondere Anordnung erfolgt. Für den Einzelhandel gelten als Nte ld e fte l l e n der Gesamtverband des deutschen Einzelhandels, die Hanptgemeinsä)aft und der Reichsverband der Mittel- und Großbetriebe. Die Anmeldung der mcldepflichtigeil^ Handwerksbetriebe erfolgt über die Gliederung des Reichtzstandes des deutschen Handwerks. Jeder Betrieb soll als Bestätigung für die erfüllte Meldepflicht eine Plakette erhalten, die am «chanfenster oder an der Ladentür anzubringcn ist. Durch eine Anordnung der I u t c w i r t - s ch a f t s st e l l e der Ueberwachuugsstelle für Bastfasern, wird die Herstellung der Teppiche, Läufer- und Möbelstoffe aus der Bewirtschaftung durch die. Iutewirtschiftsstcllc herausgenomn:cn,.die Meldepflicht des Handels erweitert und die freie Verkaufsgrenze ohne Bedarfsdeckungsschein für die' Gnrtenindnftrie auf 50 kg herabgesetzt. Ferner werden für den Ankauf gewisser Sackarten vom Entleerer Höchstpreise bekaiintgegebeu. Bei Ueberschreitung dieser Höchstpreise macht sich nicht mir der Berkäuscr, sondern auch der Käufer strafbar. WWge wUschsftüche An- - orönMsrn Rach einer Anordnung des Reichsbeanftragten für i n d u ft r i e l l e F e t t v e r , o r g n n g bildet der Verbrauch im Kalenderjahr lüw; die Grundlage für die Erteilung der' eriorderlichen Verarveitnngsgenehinignng zur Herstellung von /Seifen. Seisenpnlvern und fetthaltigen Waschmittel»,. Ist jedoch die Verarbeitung l!>-'!3 höher als die doppelle im ersten Halbjahr!!>3-1 verarbeitete Menge, so bildet diese die Grundlage für die.Genehmigung. Weiter wird eine V elvi e v s - n n d B e st a n d s . anmeldung für alle Ilnteruehnningen angcordnet, welche die zur Zuständigkeit der IleberivachnngSstelle gehörenden Oele und Fette Herstellen, be- und verarbeiten oder mit ihnen handeln. 'Tie Unterlassung der Meldepflicht wird unter Strafe gestellt. * Nach einer Mitteilung Nr F a ä: g r n p pe Sack- und P l a n h e r st e l l ii n g haben alle Verbraucher von mindestens 25o Kilogramm monatlich von der I n t e :v i r t s ch a f t st c l l n n g Vedarssbedeckungsscheine anznforderu, unter Abgabe der Versicherung, daß es sich um die Deckung ihreS eigenen Bedarfs Iiandclt. Einkauf ohne Scheine ist unzulässig, aber ein Anspruch auf Belieferung ist mit dem Scheck: nicht verbunden. A l t e ä ck e dürfen nur noch an Aufkäufer, Händler oder Fabriken verkauft ivcrden, die einen Ausweis des Führers der Fachgruppe Sack- und Planhersteliiiug besitzen. Es nürd erwartet, .daß alle Entleerer von Säcken diese nicht zurück- Hallen, sondern so rasch wie möglich durch;n« gelassene Stellen der Wiederverwendung zu- - führen. ' ¥ Ter Rcichsbeanftragte der U c b c r to o di u n g § - stelle f ii t B a n mrv o l l ga r n e u n d Gewebe hat angeordnet, daß Kauf- und Tauschgeschäste^ sowie Liefcrnngsvereinbarnngen über Baiumvollgespinste (Zolltarifnnmmcr -llvü bis -1-l-l) einer Bewilligung der Ueberwachungsstelle bedürfen. Außerdem wurde von der lieberwachnngsstelle eine Gebührenordnung für die Ucberwachung veröffentlicht. * Ebenso wie für das erste Halbjahr vom l. April bis 30. September 1934 hat die U eberiv a ch n n g s st e l l e f ü r Wolle auch für Vas Halbjahr vom 1. Oktober bis 31. März 1935 ein Borgrisfrecht auf später zu erteilende Einkaufsgenehmiguirgen für dercksche Schurwolle angeordnet'. Das Borgrisfrecht, das denjenigen Firmen eiugeräumt ist, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1934 deutsche Wolle ver-- arbcitet haben, ist gegenüber dem vergangenen Halbjahr um ein Viertel gekürzt worden. Zu- Widerhandlungen werden bestraft. * ‘ Die Ueberwachun g s stelle für Leder- Wirtschaft hat für die 'Anträge auf Erteilung einer Devisenbescheinigung einen Zusatz-Fragebogen herausgegeben. Die Beantwortung ist nicht notwendig bei Anträgen betreffend Waren der Nr. 153 des deutschen Zolltarifs (mit Ausnahme. . von Leimleder). Ferner braucht der Fragebogen dann nicht eingereicht zu werden, wenn er bereits gelegentlich eines früheren, die gleiche Ware betreffenden Antrages beantwortet worden ist. In diesem Fall genügt ein Hinweis aus die frühere Einreichung. Ter Fragebogen ist erhältlich bei den Industrie« und Handelskammern. Um Rückfragen und unnötige" Verzögerungen in der Bearbeitung der Anträge zu vermeiden, wird es sich für die Antragsteller dringend empfehlen, sich die Fragebogen umgehend zu besorgen. * Die Heber w a ch u ngsstelle für die L cd erwirtschaft hat die Bestimmungen für die neuen Einkauisgeuehmigungen der ledererzeu-. geuden Betriebe für die Zeit vom l. Oktober 1934 bis 31. März 1935 veröffentlicht. Weiter wurde eine neue Bestand s e r h e b u n g der Vorräte an Fellen und Häuten mit dem Stichtag vom 30.. September angeordnet. Soweit die ledererzeugenden Betriebe, Gerbereien, Häuteverwertungsorganisationen und Händler die erforderlichen Fragebogen nicht erhalten haben, müssen sie sie bei der Ueberwachungsstelle für die Lederwirtschaft, Berlin XV. 9, Potsdamer Straße 139, anfordern. * , Die Ueberwachungsstelle für unedle Metalle hat eine nähere Bestimmung des Begriffs „Betriebe erster Verarbeitungsstufe" bekanntgcgeben. Darin wird fcstgelegt, daß darunter solche Unternehmen zu verstehen sind, die Rohmaterial (Rohmctall, raffiniertes Metall, Remelted- Metall in Blöcken. Platten u. dgl.) oder Abfallmaterial (Altmetall. Bruch. Späne und sonstige Abfälle) verarbeiten. Tal>ei werden solche Betriebe der Metallgewinnung ausgenommen, die aus Abfallmetall Rohmaterial zum Absatz, an Tritte Herstellen. * , > Durch eine Verordnung des Neichsernährungsministeriums werden sämtliche H e r ft c 11 c x v o n K a r t o f f e l f l o ck e n zur Regelung der Erzeugung und des Absatzes, sowie der Preise und Preisspannen von Kartosfelslocken zu einer „Wirtsck)aftlichen Vereinigung der Kartofselslockenhcr« steller" zusammengefaßt. 9 v, Das Ne r ch s w i r t f ch a f t s in i ii i st e r i u m warnt, wie die Tagespresse berichtet, nochmals alle Unternehmungen, denen durch die Anordnung 10 der U e b er w a ch u n g Sst elle f ü v u n edle M e t a l l e die Verwendung von Kupfer/ Zink oder Quecksilber für bestimmte Produktions.- gange untersagt worden war, diese Anordnung zu übertreten. Die Anordnung 17, die als Nachtrag zur Anordnung 10 für einige Artikel die Lieferung und Montage vor Ablauf der Uebergangsfrist her«' gestellter Waren zuließ, dürft keineswegs zum Anlaß einer Umgehung des Herstellungsverbots selbst genommen^ werden. Die örtlichen Polizeiorgane und die. Gewerbeaufsichtsorgane werden dazu ".au-- gehalten, die Beobachtung der Verwendungsverbote genauesten^ zu überwachen. Die Fa. Fritz Cchwed u. Co., Nürnberg. Kcirdinengroßhandel und Fabrikation kIick;. der Mitgründer Alex Schweb und dessen Reffe Karl Schweb) begeht am 1. November 1931 die Feier ihres ölliäb- - rigen Bestehens. 1 Vor kurzem hat das Arbeitsgericl,« in in zwei Fällen über Widerrnfsklageu mtf (s,v‘1:111> des Gejeßes zur Ordnung der nationalen Arbeit entschieden. Racks £ 59 des Gesetzes lann ein Angeßelller dem nach einjähriger Beschästignng gelündiw jft ans Widerruf der Kündigung klagen, wen,,' dieie unbillig hart und nicht durch die Verl,äl!njße h,,.-. ' Betriebes bedingt ist. las Gerickü hat i„ liegenden Fällen der Klage ßallgegebebe». einen Urteilsbegründung heißt es- Es sei davon ans.pigeheir das; eine Velriel-x. einschräicknng und eine dainil berbnndene Persoin/, Umschichtung »nd Verringerung iil'iwendi., gewcie>: sei. Wem: auch grundsätzlich die Ansu'nhl seiner Rlitarbeiter dem-Unternehmer Vorbehalten bleiv-'n müsse, so seien doch in Fällen notwendig werdend",- Entlassnngen für die Auswahl der zu Kündigenden sorgfältig die'iozialeu Belange der einzelnen, sein .Wert für den Betrieb und die Vollsgenieinschag - feine Leistungen und sein Streben zn prüfen',vgl' .R, aus sc Id-Pohl. Bem. 2 E zu 8 59 AOGn. Die Klägerin, die siel, bisher gut be:val,rt habe werde auch nach der Beiriehseiuschränlnng an dem' . ihr zngewiesenen Arbeitsplatz wertvolle Dienste leisten töiiiien. Für die 'Bolksgemeinschast nnude sie im Falle ihrer Entlasjnng vermutlich eine Belastung darslclleii. da sie nach Lage ihrer fina„. ossentlichen Fürsorge zur Last fallen werde. Anw ihre Rckitter. die als Hinterbliebene ihres in: BZel,! krieg gefalletiei: Sohnes nnr eine kleine, f, reichende 3>e,:te bezielsi, würde durch die Entlannng schwer betroffen werden. Gerade eine lsiegenüber. ftellnng dieser Umstände und der Tatsache, daß die Klägerin im Tieiisie der Beklagten fast zwölf z'ahie lang bestes, treuestes Streben und gute Leistungen! gezeigt habe, zeige zugleich, das; die Kündigung s>ch j die Klägerin eine nnbillige, d. Is. eine nnverdiciue und die sozialen Belange mißachtende Härte in sich In dem anderen Falle sollte der durch die Kündigung srcigewordene Posten nach Aussage der beklagten Finna durch einen arischen Herrn bcieUt werden. Hieraus folgert das Gericht, daß die Be. triebsberhältnisse die Entlassung des Klägers nicht erforderlich gemacht haben. Für die von der beklagten Firma behaupteten Umsatzrückgänge könne der Kläger nicht verantwortlich gemaclst werde». Tie Kündigung treffe den Kläger besonders hmß da er einerseits leine Aussicht habe, eine neue Stellung zn erhalten, und er anderseits uiemmid habe, der ihn unterstützen könne. (Hauptbanv mit drei Nachträgen) von Rechtsanwälten Dr. f>ritz Koppe und Bernliard Blarr in Berlin, Industricvertag Späth n. Linde, Berlin, 1932/33/34. Das deutsche Devisenrecht, das vor fast oencu drei Jahren einsctzte. ist wie kaum ein anderes Rcchtsgebiet dauernden Veränderungen unterwor» fen. Berücksichtigt man noch, daß die Ataterie schon au sich nicht einfach ist und zudem aus eine gross Anzahl anderer Rechtsgeüiete (z B. Handelsrecht, Bank- und Börsenrecht, LiegenschaftLrecht. Llemrrecht und Strafrecht) hmübergreist, und infolge der zwischenstaatlichen Abkommen über den Warenverkehr em neues Gebiet des internationalen Wirtschaftsrechts entstanden ist, so nimmt es niä't Wunder, daß das Schrifttum zum Tevisenrecht trol! dessen Umfang und Bedeutung nur gering gebliebeil ist. Die vorhandene Literatur muß daher daraus Bedacht nehmen, im Rahmen des Möglichen eine klare Uebersicht über die Borfchriften der deutschen Tevisenbewirtschaftimg zu geben und zu vermeide», daß diese Darstellung zu rasch verhallt ist. Tiefe Voraussetzungen erfüllt das Buch von Koppe-Blau in hohem Maße. Durch eine besondere Bucheinbandtechuik (Steckmechauik) wird erreicht, daß das Weil durch Nachträge immer aus der Höhe gehalten werden kann. Ter Hauptband enthält eine systematische Tarstellung des TevisenrechtS, die in den Nachträge» jeweils auf den neuesten Stand gebracht lvird. Aus ihr mag namentlich die sonst selten behandelte ' „Internationale Devisenbewirtschaftung" und das „Devisenstrafrecht" hervorgehoben tvcrden. Tie Eesetzestexte einschließlich 'der „Richtlinien" sind lückenlos wiedergegeben. In die Nachträge sind das „Volksverratsgesetz" mit Erläuterungen sowie die wichtigsten und früher schwer zugängliclien Runderlasse des Relchswirtschaftsministers (jetzt der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung) und die — zum großen Teil nicht veröffentlichte — Recistspre- : chuug der Gerichte zum Teviseureckst ausgenommen. Tabellen zum inländischen und auch zum auslänwischen Devisenrecht, ein besonders für Dellisenstrack fachen wichtiger Devisen-Ternn'nkalender soivie eine Tabelle: „Sperrmark, Registermark, Koiwersionsmark in der Tevisenbewirtschastung" erhöhen die Praktische Brauchbarkeit des Buches. Tie devisenrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen bei der Auswanderung und bei der Begründung eincS doptx'lten Wohnsitzes im Inland und Ausland werden ebenfalls erörtert. Der letzte ldritte) R'aclitragsbaud. der soeben erschienen ist, bringt neben den neuen dcvisenrechtlicheu Vorschriften und der Rechtsprechung auch die Neuregelung der üsi-iciissluchtsteuer namentlich in ihren" Zusammenhängen mit dem Tevisenrecht. Niemand, der sich mit Fragen aus dem Tevisenrecht zu beschäftigen hat. wird „Das gesamte Tevisenrecht" von Kvppe-Blan entbehren können. Or. ■ Richard Gaßmann (Glcitvitz) 70 Jahre alt. We wir bereits kürzlich mitteilten, feierte Richard (vaßmann, der Inhaber der weit über OberfchlesievS Grenzen hinaus bekannten Eisengroßhandlung -V. Gaßmann, am 26. Oktober seinen "70. Geburtstag- Bereits vor 200 Jahren hat der Urgroßvater des Jubilars in seinem Heimatort in Langendork cm Kreise Tost-Gleiwitz eine blühende .Hansindustrie durch die 9!agelschn:iederei ins Leben gerufen. Hp"' berte von Schmieden in den umliegenden Tönern schmiedeten 'Nägel in allen Sorten und Grüßen, vom ileinsten Bau- bis zum größten Schiffsnagel. />' K.bctjd)lcfiei: damals noch nicht die maschinell be:- gcstellten Nägel der oberschlesischen Drabtindustne kannte, waren sie ein gesuchter Handelsartikel, der in der ganzen Welt günstige Absatzgebiete hatte und zum Wohlstand der Dorsschiniede nicht wenig beitrug- In den letzten Jahrzehnten ist die Handarbeit immer mehr. von der Maschine verdrängt worbe». reÜ existieren nur noch wenige alte Schmiedc, die sich der früheren Zeiten erinnern»

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