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Central-Verein-Zeitung · 1934-10-05 · 40 (5.10.1934) · page 12

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
13 (1934)
Issue
40 (5.10.1934)
Date
1934-10-05
Page
– (sequence 12)
Language
German
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noch nicht vorgenommen haben sollten.-werden daher in ihren, eigensten Interesse ersucht, die Anmeldung unverzüglich nachzuholen. Fischindustrie Durch eine neue Verordnung über die Wirtschaftliche Bereinigung der Fischindustrie wird u. a. die Bestimmung, daß Betriebe der Fischindustrie nur mit Genehmigung der Wirtschaftlichen Vereinigung neu errichtet werden dürfen, dahin ergänzt, daß diese Genehmigung nur erteilt werdet, darf, wenn die« aus tvirtschaftlichen Gründen und zur Erreichung des Zweckes, der Wirtschaftlichen Vereinigung geboten ist. Ferner werden der Wirtschaftlichen Vereinigung auch die Hersteller und Großhändler von Fischmehl angeschlossen. Wirtschaftsgruppe Textil Es wurde die Fachgruppe Leide und Samt der Wirtschaftsgruppe Tertil unter Füh. rang von Hermann Lange. Aufsichtsratsvorsitzenden der Bereinigten Seidenwebereien A.-G., Krefeld, gegründet. In der neuen Fachgruppe find die Sciden- .stoff-Fabrikanten, die Krawattenstofs-Fabrikanten, die Schirmstoff-Fabrikanten. die .verrechn tterstoff- Webereien und die Samtwebcreien zusammengcsaßt. Tie Seidenbandindustrie scheidet ans der neuen Organisation aus und soll mit anderen verwandten Industrien des bergischen Landes zusammengesaßt werden. BiHtigs ViMchtliche AnoröMMir Bom Rcichswirtschchtsminister wurden verschicdene, Ende vergangenen Monats abgelaufene Marktregelungen verlängert, so z. B. diejenige für die Zigarette in n d u ft r i e. Sie gilt jetzt bis zum 31. März 1935. wobei festgestellt wurde, daß als ZigarettenhersteUerin im Sinne des Errichtungsverbotes auch die Lohnproduktion anzusehen sei. Bis zum 31. Dezember 1935 sind die bestehenden Zusammenschlüsse in der Drahtindustrie verlängert worden, und schließlich gilt auch die Anordnung über die Regelung der Erzeugung in der ch e m i s ch - p h a r m a z e u t i - schon G l a s w a r e n i n d u st r i e über den ursprünglich vorgesehenen Termin hinaus weiter. * Für die Betriebe, die Rohtabak verarbeiten, einführen oder handeln, hat der Reich sbeauftragtefür Tabak eine Meldung der Bestände vom 30. September bis zum 15. Oktober angeordnet. Weiter sind von Berarbeitern durchschnittlicher Monatsverbrauch in der Zeit vom 1. 'August 1933 bis 31. Juli 1934, ferner der unter Berücksichtigung des Lagers erforderliche Ergänzungsbedarf für die Zeit vom 1. Oktober 1934 bis 30. September 1935 anzumelden. Auch die Zahlungsverpflichtungen gegenüber ausländischen Lieferanten sind anzugeben. Nicht unter die Anordnung fallen die Unternchmrrngen, die ausschließlich Zigarren oder Zigaretten und aus den Abfällen dieser Zigarren Rauchtabak Herstellen, soweit sie am 15. August nicht mehr als 19 Arbeiter beschäftigten. * Ter 'Reichsbeauftragte für Kautschuk u n d Asbest ordnet an, daß die Berorbeitcr von Kautschuk, Guttapercha usiv. jeweils bis zmu 5. jeden Monats Angaben über Lagerbestände, Abnahme- Verpflichtungen. Zahlungsverpflichtungen und Forderungen gegenüber dem Ausland zu machen haben. Eine entsprechende Erhebung wird für die Jmporteure und Händler von Kautschuk ungeordnet. Auch für Händler und Importeure von A l t g u m m i wird eine Erhebung angcorduet. die sich über die genannten Punkte hinaus auch auf Geschäftsanmeldung bezieht. Erfaßt werden alle Firmen und Personen, die von Juli bis September 1934 für mehr als 2000 RM Altgummi umgesetzt oder am 30. Sep. tember mehr als 5000 Kilogramm Altgummi besessen haben. * Tie Hebe r w a ch u u g s st e l l e f ü r unedle Metalle hat eine Reihe wichtiger Anord. nnngen erlassen. Sie besaßen sich mit den limarbeituugsgeschäften. mit der Lagerbuchsührung und der Bestandsmeldung und schli'eßlich mit der Berbranchsregelung für' das vierte Vierteljahr 193-1. Bei letzterer äst u. a. von Bedeutung, daß die Berbranchsbeschränkungen ab 1. Oktober mir noch für die Herstellung von Waren zum Absatz im Julande gelten. Tie Verarbeitung von Rohmaterial und Abfallmaterial für die Ausfuhr der Verarbeiter erster und zweiter Verarbeitungsklasse unterliegt also keiner mengenmäßigen Verbranchsbeschränklmg mehr. Ferner weist die lieberwachungsstelle daraus hin. das; sie infolge der Steigerung der Beanspruchung infolge der Uebertragung auch der devisenwirtschaftlichen Ausgaben fernmündliche und schriftliche Auskünfte nicht erteilen wird. Tiefe find zunächst bei den Jnduftrieuud Handelskammern oder bei den Fachverbänden anzufördern._ Es fei unzweckmäßig und bringe für die Wirtschaft nur Nachteile, ivenn den formularmäßigen Anträgen, die alles Wissenswerle enthalten. noch zusätzliche schriftliche Ausführungen beigelegt würden. Der Reichsbeauftragte' für die L e d e r Wirtschaft hat eine Anordnung über die Verarbeitung von Leder erlassen, in der anch eine Regelung getroffen wird, die gilt, bis die einzelnen Verarbeiter ihre E-inkachsgenehmignng erhalten haben. Tie Uobc rwa ch >r ngS stcllc für Seide. Kunstseide. Kleidung u nb vorw. Ge - biete teilt in einer Bekanntmachung u. a. mit. daß die Anträge auf Devisengenehmigungen — Formulare sind bei den 'Industrie, und Handelskam. mern und den Fachverbänden erhältlich — in doppelter Ausfertigung einzureichen find. Formulare für die zur Beurteilung des Devisenbedarfs notwendigen Angaben, die mit dem ersten Antrag gemacht'werden sollen, sind gleichfalls bei den erwähnten Stellen zu erhalten. Bei wiederholten Eiusuhranträgeu kann auf den früheren Vordruck unter Mitangabe des Einreichungsdatums verwicsen werden. KomvcnlaklonSgefchöfte Die Außeuhandelsstelle für das Weser-Ems- Gebiet hat in Bremen eine Zentralausk n n f t s st e l l e für Warenaustauschu li d K o m p e u s a t i o n s gc s ch ü f t e errichtet. Sic soll den Zweck haben, die überwiegend aus dem Inland kommenden Aussuhrwünscch mit dem Einfuhrvosumen zusammenzuführen. Tie Außenhavdelsstellc für das Weser-Ems-Gebret empfiehlt der Industrie. Anfragen an die zuständige Außenhaudelsstelle zu leiten, damit eine möglichst geschlosscne Uebersicht über Tanschwüusche geraffen Zur Durchführung des Ware nta lisch - gesehäfts haben sich die west- und südwestdeutschen Außenhandclsstellen in Duisburg. Tüsseldarf, Köln, Frankfurt a. M. und Mannheim zu einer Arbeitsgemeinschaft znsammengeschlossen. ..Was dss Gesetz nicht verAetrt, verbietet der Ausland" Tiefes alte Wort von Seueca hat seinen Wahrheitsgehalt nicht verloren. Es gilt znm Beispiel auch für das Verhältnis der jüdischen Unternehmer und ihrer Arbeiter und Angestellten unter- und zueinander. Tie Entwicklung der besonderen Arbeits- Marktlage für den jüdischen Beschäftigten, hauptsä^ lich Den Angestellten, räumt dem Betriebsfiikir.x durch seine Verfügung über den Arbeitsplatz ein Recht ein. das mau beinahe als Entscheidung die Zukunft des Angestellten bezeichnen kann Hinblick auf die katastrophalen Folgen, die tC Weigerung des Angestellten, allen gestellten Fordl>. rungen bezüglich Gehaltshöhe, Tauer der Arbeit zeit oder des Arbeitsuichanges restlos iuirfm. kommen, liegt die Gefahr einer konjunkturellen Ar,--.. Nutzung. Es mögen bei solchen Forderungen Grenzen gesetzlicher Zulässigkeit gerade noch; wahrt sein, die Ausnutzung des Umstandes, daß der > Angestellte zurzeit fast nichts gegen Maßnahmen dst ihn stark bedrücken, unternehmen kann, fällt in seiner objektiven Beurteilung in das Gebiet, das zu de. treten dem Arbeitgeber der Anstand verbieten loflic. Tie gleiche Sorge aber, ohne Verletzung gesttz. licher Bestimmungen stets die menschlich-anständig .Haltung zu wahren, ist Pflicht jedes jüdischen Rn^ stellten in dieser Zeit. Das Bewußtsein ennftVr betrieblicher Verbundenheit, gemeinsamen SlrcbeH zum Besten des existenzerhaltenden Betriebes mch den Angestellten mit dem Betriebssührer gleichen Glaubens zu höchster Arbeitsleistung anspornen und ihm darüber hinaus die Kraft geben, seine eigene Person so wenig als denkbar ,.herailsznstcllcn".'T? tatsächliche Situation bringt es mit sich, daß von gebildeten lind geistig hochstehenden Menschen lest, weise untergeordnete Arbeiten verlangt werde,,. Das Glück, arbeiten zu dürfen. während Tansente gezwungen sind, untätig zu feiern, muß ist, 'ftü‘rj empfunden werden, daß Tifziplinlosigkeiten nnbedingt vermieden werden. Wir hören erfreulicherweise selten Von solch-,, Verstößen. Aber dennoch sei es mit aller Deutlich, keit wiederholt: Richtschnur für Arbeitgeber Arbeitnehmer sollte sein: IWas das Gesetz'nicht ve> bietet, verbietet der Anstand." Lrinck Leßrenät. Die Firma R. Noscnthal in dein kleinen, jetzt nach Dortmund eingemeindrUn Städtchen Hörde, seien in diesen Tagen das achtzigjährige Jubiläum ihres ---- stehens. Schon der Großvater des jetzigen Inhaber betrieb den Verkauf von Gebrauchs- und Wirtschaft-. artikeln in derselben Straße, in der^sich heute da-: t vergrößerte und modernisierte, zwei Stockwerke umx fassende Geschäft der Firma R. Aosenthol befinde!. f tllchtzig Jahre hindurch und in der Folge von drei | Generationen ist die Firma vom Vater aus den Holm 1 übergegangen. Tie Behörden von Hörde und Tonj mnnd haben seinerzeit anläßlich des siebzig- und fünf-- | lindsiebzigjährigen Bestehens der Firma dem Inhadcr r die Glückwünsche und das Vertrauen der Bevölkern,!, s ausgesprochen. k fiLj kill g©o©©e©©©©«©©©©o©©©©® © Breslau | eeeooeoosotoGfficoosseS MSG BRESLAU Das älteste Kaufhaus im deutschen Osten v Seiden« u.woii-d)ü(2)ytfvs stets gut und preiswert [Die grosse Auswahl bei Breslau — Ring 29 Das grolle Pi t 1! SpeziaShaus |g für Bekleidung M a!,erArt s U.Wa (iwOi'Od'UÜ . Breslau, Ohliatr S!r»S» / SAuhbridi i | Breslau Hauptgeschcft:OhlauerStraße5/6 Füla!«» Schuh-Etage, Ring 22, 1.-3. Stock, Fahrstuhl. Ä Mn denen Man spricht weil sie so fesch und kleidsam sind, findet man bei ©Qoooee®oe>*o©©®ooo9®» | Breslau | eocoeooocoeöccooooocS DER NAME Ul GOOSDDDDDDTDDDDDTLDk) | ©resdesi | OODDSODDLGD Q STDrGDDD ROSEiilHAL BRESLAU Blücherplatz5 ■" N. 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