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Central-Verein-Zeitung · 1934-09-28 · 39 (28.9.1934) · page 2

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
13 (1934)
Issue
39 (28.9.1934)
Date
1934-09-28
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Wie mi§ Genf gemeldet wird, empfing der österreichische Bundeskanzler Dr. Schuschnigg den Präsidenten des Comitö des Dälögations Jnives. Tr. Na hum Goldmann, und den Präsidenten des Board of Deputies of British Jews, Neville Laski, zu einer Besprechung über die Lage der Juden in Oesterreich, lieber diese llnterredung wird offiziell mitgeteitt: Dr. Schuschnigg erklärte: „Ans Ihre Frage. ob es richtig ist, daß in Oesterreich die Inden Verfolgungen ansgesetzt und in ihrer Betätigung und Berufsaiisübnng gegenüber Nichtjnden znrückgesetzt seien, kann ich Ihnen versichern, das; Oesterreich Bürger zweierlei Grades nicht kennt. Tie neue Verfassung hat .den selbstverständlichen Grundsatz absoluter Gleichberechtigung übernommen und kennt keinen llnterschied vor dem Gesetz und keine Einschränkung der persönlichen Freiheit, es sei denn im Falle einer den Interessen des Staates und dem Schutze des Gemeinwohls zuwiderlanfenden Betätigung. Aber in diesenk Falle gilt das gleiche Gesetz für alle. Ich weiß. das; in der letzten Zeit aus dem Ausland offenkundig tendenziös gefärbte Nacl)- richten laueiert werden, die von einer angeblichen Benachteiligung der Juden in Oesterreich sprechen. Ich stelle ausdrücklich fest, das; diese Nachrichten in keiner Weise den Tatsachen entsprechen, was allein schon daraus hervvrgeht, daß ans der anderen Seite ebenso aus durchsichtigen tendenziösen Gründen auch ab und zu von einer angeblichen Bevorzugung der Juden in Oesterreich die Rede ist. Auch letzteres ist natürlich den Tatsachen nicht entsprechend. Weder Benachteiligung noch Bevorzugung, sondern gleiche Behandlung aller nach ihrer inneren und üntzeren Einstellung zu Aolk, Staat und Gesellschaft. Nichtig ist, das; die Judenfrage speziell in Wien eine besondere Note erhält infolge der zahlreichen Einbürgerungen, die nach demKrieg aus Politischen Gründen bewilligt wurden und die so die ofteuropäische Einwanderung vermehrt haben. Einige Neaktionen psychologischer Art haben sich gegen diese Einbürgerungen gezeigt. Aber mau kann nicht sagen, das; in diesen Fällen auch der gesetzliche Schutz nicht im gleichen Maße gewährt worden Positive Haltung gegenüber dem Staate, der Wille, die kulturellen und religiösen Werte der großen Mehrheit der österreichischen Bevölkerung zu achten, die Anhänglichkeit des einzelnen än Oesterreich in und nach dein Kriege werden immer Anerkennung finden. Die destruktiven Elemente dagegen werden immer einen entschlossenen Widerstand finden/ KonMvne!!- SMyMik in Sellerreich Die indische Bevölkerung Wiens steht unter dem Eindruck des Regierungserlasses über die loufessivnelle Klasseneinteilung in den österreichischen Mittel- CrTmu ^,I,N fminip (wnirlhot i veröl»!». Schülern vvrznnchmen in jüdischen Kreisen Befremden hervorgerufen hatte, wurde der ursprüngliche Plar» geändert und zunächst eine Trennung zwischen Katholiken und Nichtkatholiken ins Auge gefaßt. Aber auch diese Absicht wurde vorerst geheimgehalten, so daß sogar der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde. der in dieser Angelegenheit am 20. Juni bei den; damaligen Kultusminister und gegenwärtigen Bundeskanzler Dr. Lchnsehnigg Vorgesprächen hatte, nach dieser Aussprache überzeugt war. das; diese Absicht sgllengelassen wurde. Ilm so größer war diePIeberraschnng, als man nach Wiedereröfinnng der Schulen wnhrnehmen mußte, daß die Schul lei langen. und zwar nicht nur der Mittelschulen. sondern auclPdcr Volts- und Hauptschulen, die konfessionelle Klassenteilung doch Vornahmen, und das Erstaunen stieg noch mehr, als in den lebten Tagen ein Regierungserlas; von; — -1. Juli bekannt wurde, der bis zum 35. September zurück;)elzalicn worden war. und in dem die konfessionelle Trennung der Klassen angeordnet wird. In diesem Erlas; wird „aus Grund schulprakttfrtjcv Erwägungen verfügt, daß bei Teilung von Klassen in Parallelzüge in Hinkunft so vorgegangen werde. daß die mchttathvliseher: Schüler in je emer Klassenabteilung vereint und nicht mehr in zivci vder alle Parallelzüge einer Klasse aufgetcilt werden". In der Praxis wird nicht eine Teilung zwischen Katholiken und Nichtkathvlikcn, sondern die Absonderung der jüdischen von den christlichen Kindern durchgeführt. Die evangeliscljen Kinder kommen in die Katholikenklassen, mW zu den Juden kommen höchstens die Konfessionslosen, dagegen wurde in einer Schule ein — Getaufter in die Iudenklassc geschickt. Ter Negiernngserlas; betrifft übrigens nur Mittelschulen «höhere Schuleui und Lehrer- bzw. Lehrcrim'.cnbiwuugsan'stalten. Tatsächlich wird die konfessionelle Trennung jedoch auch in den Volks¬ und Bürgerschulen vorgenommen. sammlung des Völkerbundes. Die Frage ist damals in Senf nicht gelöst worden. Die Stimme der deutschen Juden selbst kam überhaupt nicht zu Worte. Zwischen der Aufsassung der deutschen Regierung,- die die Juden frage als ein Problem besonderer Art bezeichnete, und der der übrigen Staaten, die den Juden in Deutschland Anspruch auf den gleichen Schutz zubilligten, wie ihn die ausdrücklich geschützten Minderheiten besitzen, blieb auch zum Schluß noch eine große Differenz übrig. Die Debatte zu dieser Frage endete damit, daß die Resolution von 1922 noch einmal feierlich bekräftigt wurde. Der zweite Teil des von der französischen Delegation gestellten Antrages, nach dem keine Auslegung, weder der Minderheileuverträge ltocl) der Resolution von l'.B2 zugelassen werden dürfe, durch die irgendeine Kategorie von Bürgern des Rechts des Minderheitenschutzes für verlustig erklärt werden könnte, wurde von 52 Staaten an- Nur wer pünktlich zahlt, kann mit der pünktlichen Zustellung der „C.-V.-Zeitung“ rechnen! genommen. Deutschland stimmte dagegen. Da in der Bölkerbundsversammtung Einstimmigkeit erforderlich ist, war der Antrag abgelehnt. Tie neuen Staaten, unter ihnen insbesondere Polen, haben den vertraglich von ihnen garantierten Minderheitenschutz von. Anfang an als einen lästigen Zwang empfunden, weil durch die vertragliche Auferlegung dieses Schutzes eine Unterscheidung zwischen den Großmächten und den neuen Staaten gemacht werde — eine Unterscheidung, „die nicht im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien der internationalen Moral stehe". 19W, 3932 und jetzt wieder 1934 hat Polen darum beantragt, ein allgemeines Abkommen über Minderheitenschutz zu schließen, das allen Völkerbundsstaaten dieselben Verpflichtungen auferlcgt und allen Minderheiten internationalen Schutz zusichert. Eine Konferenz aller Staaten des Völkerbunds solle einberufen werden. Ehe es noch zur Erörterung dieses Antrags kam, hat der polnische Außenminister B e ck in der V ölkerb nndsversamm lang am 13. September 1934 eine Erklärung abgegeben, in der nicht mehr und nicht weniger als eine einseitige Kündigung der Klauseln des Minderheitenschutzes erblickt wurde.. Oberst Beck erklärte: „In Erwartung dessen, daß ein allgemeines und uniformes System des Minderheitenschutzes in Kraft gesetzt wird, fühlt sich meine Regierung verpflichtet, von heute ab jede Zusammenarbeit mit den internationalen Organen zu verweigern, welche sich auf die Kontrolle der 'Anwendung des Minderheitenfchntzes in Polen beziehen. Das soll mehr besagen, daß sich die Entscheidung der polnischen Regierung gegen die Interessen der Minderheiten richten wird. Die Interessen bleiben durch die Grundsätze Polens geschützt, welche den sprachlichen, rassischen lind religiösen Minderheiten ihre freie Entwicklung sichern." lieber die Gründe, die Polen zu seinem Vorstoß veranlaßt haben, sind die Meinungen in der internationalen Presse und Oefsentlichkeit außerordentlich auscinandergegangen. Welches aber alich die Gründe gewesen sein mögen — die Sache des llNinderheitcnschutz.es konnte durch die polnische Erklärung nicht gewinnen. Ter polnische Versuch, einseitig seine ver- traglichen Verpflichtungen ans dem Gebiet des llNinderheitenrechts aufzukündigen, erfuhr eine ziemlich allgemeine Ablehnung. Tie Vertreter Englands, Frankreichs, Italiens wandten sich in dem Sinne nach gleichlautenden Erklärungen gegen Polen. Tie Vertreter der Kleinen Entente billigten zwar im Endergebnis den polnischen Versuch. Sie erklärten aber den vor; Polen eingeschlagenen Weg für ungeeignet. Kurzum — es ergab sich eine fast völlige Isolierung .Polens in dieser Frage. Tabei muß aber ausdrücklich darauf Hingeiviesen werden, daß es sich bei diesen Auseinandersetzungen nicht um die prinzipielle Frage des Schutzes von Minderheiten handelt, sondern daß nur die .Prozedur zur Debatte steht. Tie Großmächte, die Polen und den nachfolgenden Staaten das besondere, unter der Kontrolle des Völkerbunds stehende Verfahren zum Schutze der Minderheiten auferlegt haben, berufen sich ja gerade, wie der Brief Elemeuceans beweist, darauf, daß der Schutz der Minderheiten eine politische und sittliche Forderung an alle Knlturstaaten darstelle, über die seit einem Jahrhundert nicht mehr gestritten werden könne. Nur daß für die alten Staaten keine besondere Kontrolle internationaler Art ansgenbt zu werden brauche, da sie ihre Zuverlässigkeit zum Schutze ihrer Minderheiten seit langem bewiesen hätten. Was Polen mit seiner einseitigen Stellungnahme will, ist, wie es behauptet, nicht, den llNinderheilen, die ans seinem Gebiet wohnen und die sich aus nicht weniger'als 32 Prozent seiner Gesamtbevölkerung belaufen (bei der Tschechoslowakei sogar auf 36, bei Rumänien aus 29, bei Südslaioien ans 22), irgendeinen Nechtsnachteil materieller Art zuzusügen. Ter polnische Außenminister hat insbesondere auch der jüdischen Minderheit Polens gegenüber in dieser Beziehung weitreichende Zusicherungen gegeben. Angegriffen wird das Verfahren, das der Minderheit die Möglichkeit gibt, ihre Beschwerden vor das internationale Forum in Genf zu bringen. Hier, erklärt Polen, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder es werden alle Staaten diesem Verfahren des Minderheitenschutzes unterworfen, oder diejenigen Staaten müssen davon befreit werden, denen diese besonderen Bestimmungen auferlegt worden sind. Anläßlich des polnischen Antrages auf Verallgemeinerung, von dem bereits oben die Rede gewesen ist, und der äußerlich unabhängig von der durch den polnischen Außenminister in der Völkerbundsversammlung ausgesprochenen Kündigung der Verträge zur Behandlung in der 6. politischen Kommission gekommen ist, wurden die gesamten Probleme in dreitägiger Debatte nochmals erörtert. Der polnische Vertreter begründete den Antrag auf Verallgemeinerung des Minderheitenschntzes. „Man hat dann behauptet, daß die Behandlung der Minderheiten in den von den Schutzverpslichttingen freien Ländern so großzügig sei, daß jede juristische Verpflichtung als überflüssig erscheinen müsse. Darüber will ich nicht sprechen . .. Welcher Grund könnte dann vorhanden . sein, sich gegen die Ausdehnung dieser Min- -derheitenschutzbestiminungcn zu sträuben? Wenn man das Minderheitenschutzsystem für gut hält, und wenn es einen sozialen Fortschritt darstellt, so verdient es auch ausgedehnt zu werden." Aus der daran anschließenden Debatte muß hervorgehoben werden, daß eine Anzahl Delegierter zivar den Gedanken der Verallgemeinerung des Minderheitenschutzes durchaus begrüßte, so der Vertreter des Irak, der Delegierte Südslawicns; der Delegierte Hollands, der aber empfahl, dieDchandlung dcsProblems ans Europa zu beschränken. Bnndesrat Mo tta erklärte sich für die Schweiz grundsätzlich für eine Verallgemeinerung. Holland und die Schweiz erklärten aber, es sei unmöglich und unzulässig, daß sieh Polen einseitig von seiner vertraglichen Verpflichtung zu befreien versuche. Am zweiten Tag der Debatte gaben die Vertreter der drei Großinächte Erklärungen ab, die offenbar aufeinander abgestimmt waren. Ter Vertreter Großbritaniens. Kapitän Eden, wies darauf hin, daß die Friedenskonferenz. die die Mindcrheitenschutzverträge geschaffen hat, ganz bestimmte spezifische Probleme zu lösen gehabt habe. „Die Verallgemeinerung der internationalen Minderhcitcnschutzverpslichtungen würde auf größte Praktische Schwierigkeiten stoßen, da in manchen Staaten der Welt eine derartige Mischung von Nassen und Religionen besteht, daß schiver zu entscheiden ist, ivelches eigentlich die Mehrheit und welches die Minderheit des Volkes ist." Ter Vertreter Italiens, A l o i s i, wandte sich entschieden gegen den Polnischen Antrag. Das Ergebnis der Debatte war, daß Polen zur allgemeinen Uebcrraschung seinen Antrag zurückzog. Da für das Zustandekommen eines Beschlusses die Einstimmigkeit der Versammlung erforderlich sei, verzichte Polen für dieses Jahr, seinen Vorschlag aufrecht zu erhalten. Es sei aber klar, daß deswegen Polen seine Auffassungen in keiner Weise ausgebe. Man kann nicht sagen, daß durch diesen Verlauf der Dinge die Minderheitenfrage weiter geklärt worden ist. Polen hat feine Verpflichtung, sich dem Verfahren zum Schul; der Minderheiten zu unterwerfen, einseitig gekündigt. Es hat dabei betont, daß es sich an die z w e i s e i t i g geschlossenen Verträge wie den mit Deutschland über Oberschlcsien. für gebunden erachte, so daß an dem tatsächlichen und rechtlichen Zustand, z. B. j,}r die obcrschlesischen Juden, durch die polnische Erklärung nichts geändert worden ist. Auf der andern Seite aber sind die Nischen Verpflichtungen znm Mindcrhei-.e'nschütz, wie gerade von der deutschen Regst... Wissenschaft mit überzeugenden Grunds, nachgewiesen worden ist. Verpslichlunae». durch die Polen nicht nur den Alliierlcn. sondern auch Teutschlar'd gegenüber gebunden ist. In den Vertragsinstrnineiilen ist ei» besonderes Verfahren, mit Polen »uh h- Nachfohzestaaten zur Einhüllung des Aünder heitenfchutzes zu zwingen, vorgesehen. P, letzter Instanz hat der Internationale Gerichtshof im Haag zu entscheiden. Es ist ft* *, her nicht bekannt geworden, ob und im»»', weit diese Maschinerie gegen Polen in Beinegnng gesetzt werden soll. -Offenbar wird zur. zeit noch verhandelt, mit dem stweel. Polen zur Ausgabe seines Standpunktes zn veram lassen. Es hat sich weiter als besonders wichiig ergeben, daß die Großmächte Frankreich. Eng. land. Italien, nicht gewillt sind, einer Per. allgemeinernng des Verfahrens znm Ochutz.e der Minderheiten znznstimmen. Znm drillen ist die Rcsormbedürstiglcit des gegenwärttgei, Verfahrens zum Schutz der Minderheilcn zwar allseitig anerkannt worden. ' Nur ist bei den zahlreichen Befehlverden, die gerade die den', scheu Minderheiten im Lause der letzten vierzehn Jahre vorgebracht haben, immer der Wunsch nach einer besseren Ausgestaltung dieses Verfahrens und nach größeren Rechts, garanticn vertreten worden, während eine Anzahl Staaten ganz offensichtlich jetzt eine Lockerung des Mlinderheiieiischutz.es will. Endlich läuft, wodurch das Bild noch derwirrter wird. neben diesen Bestrebungen die im Völkerbund erst im letzten Jahr anläßlich der deutschen Debatte einhellig znm Ausdruck gebrachte Tendenz, daß auch alle anberen Staaten mindestens den gleichen Schutz den aus ihrem Gebiet wohnenden Minderheiten der Sprache, Rasse und Religion gewahren müssen wie die durch internationale Verträge ße< bnndenen Staaten. Wir deutschen Inden müssen die Entwicklung dieser Dinge mit gespannter Ausmeck' samkeit verfolgen. Wir haben es früher immer abgelehnt, als Minderheit in technischem Sinne, d. h. als schntzbedürstigs und einen Schutz verlangende Minderheit, gleichgültig, ob der Religion oder Rasse z» gelten, und ich glaube, die überwiegende Mehrheit des deutschen Judentums hat trotz allem, was geschehen ist, diesen Standpunkt bis heute nicht verlassen. Aber wir können die Augen nicht vor den Dingen verschließen, die sich rund um uns abspielen, und es ist klar, daß eine viel stärkere Beschäftigung mit diesen Fragen, die znm erheblichen Teil nicht einmal auch nur theoretisch völlig geklärt sind, eintreten muß. Dazu kommt, daß in einer Reihe von Staaten die Inden seit den Friedensvertrügen als nationale Minderheit erklärt worden sind, so daß das Verfahren znm Minderheitenschutz auch für sie gilt. Allerdings haben z. B. die polnischen Juden daraus hingeivieseu, daß sie den Völkerbund trotz ihres formellen Rechts bis zum heutigen Tag nicht ein einziges Mal angerufen haben. Wenn also Polen — und die anderen Staaten werden in der Abgabe solcher Erklärungen nicht nachstehen — betont, daß au dem nationalen Schutz der Minderheiten nichts geändert werdeir solle, sondern es sich nur gegen die Art des V erfahren s wende, so bleibt doch nicht weniger ivahr, daß die konsequente Durchführung des polnischen Standpunkts den vielen Millionen zäylendcn Ausländsdeutschen und den jüdischen Minderheiten dort, wo beide als geschützt erklärt worden sind, die Möglichkeit nehmen würde, in einem, wenn auch unzureichenden, so doch immerhin mit gewissen Garantien umgebenen Verfahren internationaler Kontrolle ihre nach innen verfassungsmäßig, nach außen durch internationale Verträge verankerte Gleichberechtigung dnrchznsechten. Und das würde eine erhebliche Verschlechterung des internationalen Minderheitenrechts bedenten. als dessen Vorkämpfer Deutschland über ein Jahrzehnt lang aufgetreten ist. * ^ha bk» bis zu 80 *130 cm 90*140 cm HERiS* Z* rrrrrtTn bis zu 100x19Öcmi -B< tk Verkauf nur r Berlin C 2tl Spandauer Strasse 32 Unser Lager echten PERSER-Tep piche aller Provenienzen enfhälfSfücke in allen Größen von seltener . —? Schönheit. _ / - ,ir.r^.??n.P'sl \ J

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