Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 38 (21.9.1934)
- Date
- 1934-09-21
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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WY\F^rS) '• \W! 1 K< r^TT t? V üil\i TT^raTQ) U4Gü\i V \U 21. Sept. 1934 Scharfe Angriffe der „Deutschen Zeitung- «KMWET WMHSMM N§ MWCGVSTsVTg««! Die „Frankfurter Zeitung" hatte am 9. September in einem Artikel über „Deutsche Rohstoff- Probleme" an die Nohstoffbewirtschaftung im Weltkriege erinnert, die durch Walther Nathenau zur Sicherung der Versorgung des Heeres und der Heimat. geschaffen worden war. Sie hatte zum Ausdruck gebracht, daß man die Erfahrungen von damals, die aus dieser planmäßigen Bewirtschaftung sich ergeben haben, nicht in den Wind schlagen dürfe. Gegen diese Anführung Walther Nathenaus wendet sich die „Deutsche Zeitung" am 15. September in einem „Regie oder Heuchelei?" übcrfchriebenen Artikel. Sie verwahrt sich dagegen, daß Nathenau zuerst Anregungen zu dieser Rohstosfbewirtfchaftung gegeben habe und ein Freund gemeinwirtschaftlichen Denkens gewesen sei. Nach einer Polemik gegen die Kriegsgesellschaften fährt der Auffaß fort: „Mit der Erwähnung von Walther Nathenau rührt die „Franlsurter Zeitung" geradezu an die wundeste Stelle unserer damaligen Wirtschaftspolitik. lieber diesen Juden, der „Impressionen" batte, ..Reflerionen" anstellte und Bücher aus Langeweile schrieb, gingen die Urteile vor dem Erwachen unserer Nation deswegen so oft weit auseinander, weil das, was er sagte und was er schrieb, sich nicht im entferntesten mit dem deckte, was er tat und erstrebte. Heute sind inzwischen alle Schichten des deutschen Volkes über das Treiben der Juden in Deutschland sehend geworden, und ein leiser Zweifel kann im Hinblick aus Walther Rathenau nur insofern bestehen, ob sein Verhalten gerissenste Mische Regie war oder scheinheiligste Heuchelei." Der Aufsatz zitiert sodann einige Aussprüche Dalther Nathenaus, die einen Gegensatz zwischen seinem Denken und Handeln zeigen sollen. Er befaßt sich weiter mit den Ansichten Walther ^chenaus über die Bedeutung der Rasse und fährt tmn fort: „Tie Kriegswirtschaft, die Rohstoffwirtschaft bzw. die Planwirtschaft, die Nathenau im Sinne batte, war nichts anderes als eine „planmäßige" Organisation mit Hilfe des versudeten Staates zur „systematischen" Aussaugung des deutschen Volkes. Bis dahin war die Aussaugung planlos erfolgt. Tie Planwirtschaft Nathenaus wäre nichts anderes als eine orientalische Tespvtenwirtschast geworden, aber leine völkische Wirtschaft freier Menschen." Aus dem fcORsaHgen MakLMer'reilr WÄtzer RaOenaus sicd uns geschrieden: „Walther Nathenau war nicht der Gründer der kriegsgesellschaften, sondern nur in einigen von ihnen Kommissar des preußischen .Kriegsministeriums (also Ueberwachungsstellc). Er hatte mit dem Anstragswesen, der Eeldgebarung usw. der Kriegsrohstofsabtcilung, des Kriegsministeriums oder der Kriegsgesellschaften nicht das mindeste zu tun. Er vertrat (z. B. bei Gründung der ^rieaschemikalien-Gesellschast) den Standpunkt, daß im .Kriege keine Privatnnternehmung und kein Privatmann sich zu bereichern habe und daß die Gewinne über eine vierprozentige Dividende hinaus dem Staat Zuzuführen seien. Er übte seine gesamte Tätigkeit während des Krieges in der Kricgsrohstossabteilung (vom 11. August 1914 bis bl. März 1915, mit welchem Tage er freiwillig ausschied) ehrenamtlich aus. Er hatte 1918 nicht, wie die „Deutsche Zeitung" in Fettdruck behauptet, „schätzungsweise" 1100 000 Mark Jahreseinkommen. Er stellte im Mai 1918 drei Fünftel feines gesamten Privatvermögens einer Stiftung zur Verfügung, die (ohne nach Herkunft, Konfession usw. zu fragen) für wirkliche Talente auS minderbemittelten Kreisen bestimmt war und der auch Schloß Frcienwalde übereignet wurde. Er hat im „Neuen Staat", der „Neuen Wirtschaft" und der „Neuen Gesellschaft" feine wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Forderungen unzweideutig ausgesprochen und aus seinen „Kommenden Din- Der ReichSKrbsitSMrNMer gegen öeta WirkscherfLsLeykoK Das „Berliner Tageblatt" veröffentlicht in seiner Morgenausgabe vom 19. September unter der Ueberschrift: .^Beschäftigung von Nichtariern — Reichsrcgierung gegen Boykottendcnzen" folgende Notiz: „Gegen Einflußnahmen außerbetrieblicher Stellen auf die Einstellung und Entlastung von Arbeitnehmern, etwa wegen deren Nasscnzugchörigkcit, haben bereits der Nerchsarbcitsmrnister und ich in einem Erlas; vom 31. Oktober 1933 Stellung genommen. Außerdem hat der Reichsarbeicsminister in einem Rundschreiben an die Treuhänder der Arbeit vom 24. November 1933 — Illb Nr. 14872/33 — darauf hingcwiesen, das; Mische Arbeitslose brauchen fSö> Sonnabend und an Wissen Feiertagen beim ArbeitSaml Mt W melden Auf eine Eingabe des Reichsbundcs gesctzeStreuer Jüdischer Gemeinden in Hnlberstadt hatte der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit Nunderlaß vom 29. September 1928 — III 656/28 Br. — bekannt gegeben, daß „in Uebereinstimmung mit dem Herrn Reichsarbeitsminister keine Bedenken dagegen zu erheben sind, daß die Unterlassung der Meldungen an Sonnabenden oder au jüdischen Feiertagen als genügende Entschuldigung gemäß § 114 a. m O. angesehen usird, wenn nachgewiesenermaßen bei dem Arbeitslosen religiöse Bedenken dagegen bestehen, und der Zweck der Arbeitsvermittlung darunter nicht leidet." Auf Grund einer erneuten Intervention des Reichsbundes gesctzestreuer jüdischer Gemeinden hat der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit Nunderlaß vom 9. September 1934— III 7661/230 die Landesarbeitsäinter darauf hingewiesen, „das; der Nnudcrlas; vorn 29. September 1928 — III 659/28 Vr. — nicht aufgehoben ist, da er lediglich Rücksicht auf eine Religion niurrnt, deren Ausübung auch im nationalsozialistischen Staat jedem frcigcstcllt ist." Vom Präsidenten des Landesarbeitsamtes Brandenburg ist eine gleiche Anweisung an die einzelnen Berliner Arbeitsämter ebenfalls ergangen. gen" wurde in Skandinavien und in der Schweiz von den Kanzeln gepredigt.. Er hat jede Propaganda' für sich und seine Schriften abgelehnt und sie feinen Freunden untersagt. Englische Zeitungen nannten ihn im Frühjahr 1915, als sich die Arbeit der Kriegsrohstoffabteilung als wirksam erwies, den „Feldmarschall des deutschen Handels", in Deutschland konnte auch die schriftliche Anerkennung des Reichskanzlers und dreier Kriegsminister wiederholte Angriffe nicht verhindern. (Exzellenz Scheuch und Oberst a. D. Kocth, der Nachfolger Nathenaus in der KNA, dürsten auch heute noch geeignete Kronzeugen für die Bedeutung Nathenaus und seine Motive sein.)" Wer Nathenau in seinen Schriften geprüft und gründlich kennen gelernt hat, mag in manchem Punkte nicht mit ihm übereinstimmen, und diesen oder jenen Weg nicht für richtig halten: An der Tatsache einer starken Liebe zu Deutschland und zum deutschen Volk wie zum Guten in der Menschheit, an dem rastlosen, uneigennützigen Denken und Handeln für Deutschland kann nicht gedeutelt und gerüttelt werden. VeLrieLövertretungerr und andere Stellen sich mit der Forderung, jüdische Arbeitnehmer zn entfernen, in Widerspruch zu den wieder» holten Verlautbarungen der RcichSrcgicrung sehen. 2!uS der Tatsache nämlich, das; nach dem Willen der ReichSrcgicrung im Wirtschaftsleben zwischen arischen und nichtarischen Firmen zum Zwecke der Boykottierung nichtarischer Geschäfte nicht unterschieden werden solle, könne ohne weiteres abgeleitet werden, das; auch den nichtarischen Arbeitnehmern der Schutz der Regierung zustchc." Wie wir von zuständiger Stelle erfahren, handelt es sich hier um ein schon längere Zeit zurückliegendes Schreiben, das das „B. T." offenbar aus der „Beko" (Beamtenkorrespondenz) übernommen hat. UM öSZ EAÄWM In Frankfurt am Main fand aus Anlaß der Eröffnung der Frankfurter Herbstmesse eine Tagung des Rhein-Atainischen Einzelhandels statt. Auf dieser Kundgebung ergriff auch Präsident Frcudemann von der Hauptgemcinschaft des deutschen Einzelhandels das Wort. Er wies nach den Berichten der Tagespreise unter anderem daraus hin, biß, wenn das Ausland mit seiner Handelspolitik fortfahre, es Gefahr laufe, einen Abnehmer zu ver> liercn, dessen jährlicher Rohstoffbedarf über fünf Milliarden Reichsmark hinansgehe. In dieser Situation habe der Einzelhandel die Ausgabe, durch Belehrung und Aufklärung der Verbraucher über neue deutsche Werkstoffe wertvolle Hilfe zu leisten. Dank des besonnenen Verhaltens seien bis jetzt ungesunde Erscheinungen vermieden worden. Auch die Erweiterung des Verbrauchs vollziehe sich in normalen Bahnen. Roch 1933 seien die Umsätze des Einzelhandels etwas niedriger gewesen als im Jahre zuvor, erst in der ersten Hälfte 1934 sei eine allgemeine Belebung eingetreten, die eine Umsatzsteigernng von ' 12 Prozent herbeigeführt habe. Auch diese Steigerung sei nur in geringem Maße ans Preissteigerungen zurückzusühren, da der Einzelhandel, 'als H.Preispusfer" fungierend, bei stabilen Verbraucherpreisen geblieben sei. Allerdings fei dadurch eine fühlbare Kürzung der Einzelhandelsspanne eingetreten, ohne daß inzwischen eine wesentliche Erleichterung von der Kostenseite her erfolgt sei. Mit dem wirtschaftlichen Ausstieg müsse die geistige Umstellung sich parallel vollziehen. Schon seit Jahren habe der Einzelhandel gegen die Verwilderung kaufmännischer Sitten angekämpft. Auch die Stärkung des Fachgedankens im Einzelhandel solle der Wiederkehr reeller kaufmännischer Methoden dienen. Nachdem Präsident Freudemann noch eine Reihe von Spezialsragen des Einzelhandels erörtert hatte, wies er darauf hin, daß sich aus der Mannigfaltigfeit der Ausgaben die dringliche Forderung nach einer Zwangsorganisation des Einzelhandels ergebe, die allein den Einzelhandel in die Lage versetzen könne, den großen Ausgaben, die Staat und Volk ihm stellten, zum Wohle des Volksganzcn gerecht zu werden. §Wtze bää NWrSWNWr Für die Ucberw achun g3stelle für unedle Metalle ist eine Gebührenordnung erlassen worden; solche Gebühren sind fällig sowohl bei der Herstellung als auch bei der Einfuhr von unedlen Metallen, Metnllguß und Mctallverbindungcn. Sie sind vom Hersteller bzw. dem Einführenden zu bezahlen und nicht abivälzbar. Außerdem wird für die Ausstellung jeder Art von Einzelbescheinigungen eine Bcrkchrsgebühr erhoben, die in der Regel etwa die Hälfte der Herstellung?- bzw. Einfuhrgebühr beträgt. Tie Gebühren sind monatlich zn entrichten. Jeder Gebührenpflichtige hat ein Gebührenbnch an- Zulegcn und fortlaufend zu führen. Tie Ueberwachungsstelle für unedle Metalle hat zu ihrer Verordnung über die Beschränkung des Z i n n v e r b r a u ch e s für Inlandsware eine Berichtigung bekanntgegeben, weil nach dem Wortlaut der Beröffentlichnng vom 16. August Mißdeutungen möglich erschienen. Eingefügt wird eine Begrenzung des Ausgangsmaterials auf Zinn mit einem Höchstgehalt von 98 Prozent. Dadurch solle die unzeitige Verwendung der ausländischen besten Marlen mit Reingchalt von 99,5 Prozent und darüber unterbunden werden. Ferner wird u. a. darauf hingewiesen, daß es falsch wäre, für die allgemeinen Zwecke des Lötens und Verzinnens so hochwertige Rohstoffe einznsetzen. da das bei der Verhüttung von Erzen in Deutschland entfallende Mischzinn, das nur 54^ Prozent enthält. für die gewöhnlichen Verwendungszwecke als Ausgangsmatcrial ausrciche. Soweit höhere Zinnlegieruugen als -10 Prozent erforderlich blieben, fei der Weg der AuLnahmebcwilligung offen geblieben. Ter Reichsbeauftragte der 1l e b e r w a ch u n g*>■*. stelle sürEisenund Stahl hat angeordnet, daß alle Unternehmungen eine B e st a n d s - Meldung für Erze. Schrott. Roheisen und Edelmetall erstmalig nach dem Ltand vom 31. August 1934 zum 25. September einzureichen haben. Künftig sind diese Bestandsmeldungen nach dem Stand aur Monatsschluß jeweils bis zum 10. des darauffolgenden Monats einznreichen. Nach einer weiteren Anordnung sind sämtliche Kaufverträge in Erzen. Schrott, Roheisen. Walzeisen, Gießereierzengnissen und Edelstahl, die vor de.m 25. August 1934 abgeschlossen wurden, aber erst nach dem 1. Oktober 1934 zn erfüllen sind, der Ucbern'achnngsstelle bis zum 25. September zu melden, soweit aus diesen Kaufverträgen Verpflichtungen entstehen, deren Erfüllung nach den devisenrcchtlicheu Vorschriften einer Genehmigung der Devisenstellen bedarf. Der Treuhänder für die R o h k a k a o verarbeitenden Betriebe hat eine mit dem 15. September in Kraft getretene Anordnung heransgegeben. die, wie der „Zeitnngsdienst des Reichsnährstandes"- mitteilt, dem erhöhten Bedarf an Rohlakao im Hinblick auf das Weihnachtsselt Rechnung trägt. Tic Erhöhung der monatlichen Verarbeitungsmengen um 30 Prozent fei zur Erreichnng dieses Zweckes ausreichend. Nach der Anordnung solle die einheimische Landwirtschaft noch mehr als bisher an dem Vercdlungsprozeß des auländischen Rohstoffs beteiligt werden, und nvac durch die angeordnete höhere Verwendung von Milch und Zucker. Tie Vorschriften gelten nicht für reine Exportartikel. Ter für Exportzwecke zn verarbeitende Rohkakao ist zur Freigabe besonders zu beantragen. Tie R e i ch s st e l l e für Tiere und tierische Erzeugnisse bestimmt. daß in alle ans Grund des Ilebcrnahmescheins 6 abgcwiclelten Importgeschäfte über Därme, Magen und Blaken JFaaÖDn°nijS,(. fftyUQ, mmm } b(BUb r«neiwt™. 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