Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1934-09-21 · 38 (21.9.1934) · page 16

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
13 (1934)
Issue
38 (21.9.1934)
Date
1934-09-21
Page
– (sequence 16)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
83% known words query
IRI
…/2277379-2278044-2278082--08851-2289912
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

grundsätzlich die einschlägigen ' Makler tind Agenten als Vermittler einzuschalten sind. "Außerdem sind die in Deutschland ansässigen Vertretungen ausländischer Häuser und alle Importfirmen, die eine Devisenzuteilung zur Tarmeinfuhr erhalten, verpflichtet, die entsprechenden Einfuhrmengen gegen Reichsmark an den deutschen Darmhandel zu verlausen. Es ist verboten, bei der PreiSbemessting für ausländische Därme, Magen und Blasen die Preishöhe von der Vorlage der llebernahmescheine L oder von der Zahlung in Devisen abhängig zu machen. Jmporthandelsfirmen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, werden in Zukunft an dem IlebernahmescheiN'Versahren nicht mehr beteiligt. Ter vom Reichsbanernführer bestellte Beauftragte mr die Hopfen Marktregelung. Deiminger (München), hat nunmehr eine Verordnung über den Hopfeneinkauf erlassen. Sie enthält u. a. Bestimmungen über die Rotwendigkeit eines Berechtigungsscheines zum Ankauf von deutschem Hopsen, des Besitzes einer Ausweiskarte, der Ausstellung von Schlnßscheinen. der Rechnungslegung, der Buchführung, der Preise, des Händler- Nutzens usw. Schließlich werden auch die Strasbesliimluingen mitgeteilt, die bei Verstoß gegen die Anordnung wirksam werden. Ter ReichScrnährungLminister hat die Ermächtigung zur Regelung des Absatzes auch für H ü l s c n s r ü ch t e, und zwar für Erbsen, Bohnen und Linsen ohne Rücksicht aus den Verwendungszweck, erhalten Im „Reichsanzeiger" wird eine Neuregelung der Ausstellung von Uebernahmefcheinen für Schlachtvieh auf den Viehgroßmarkten veröfteiülicht^die mit Rücksicht darauf erfolgt, das; mit dem September die Frist für die seinerzeit gctrvsfene Uebergangsregelnng abläuft. Auf Gl und der Ermächtigung zur Regelung des gesamten ,U ft r t o f f e'l m arktes. die der Rcichsnähritand erhalten hat. erläßt der Reichsbeauftragte eine Anordnllng über die Regelung des Absatzes von Iabritlartoffeln. Tie darin bekanntgegebencn Vorschriften traten am 1. September in Straft. Durch eine Anordnung des Reichsbeauftragten für die Regelung des A b f a tz e s von Gartenbauerzengninen wird u. a. auf Wochenmärkten, in Vadengeschästen und im Straßenhandel der .kleinverkauf. daß Feilbieten und ,Feilhalten von Winteräpfeln bis auf lveitercs verboten. Ausgenommen bleibt Fallobst, das deutlich zu kennzeichnen ist. Der preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit hat von der im „Gesetz zur Aenderung des Gesetzes zum S ch u 1; c des Einzelhandel s" erteilten Ermächtigung Gebrauch gemacht und bestimmt, daß die Berliner Verwaltungsbezirke als Gemeindebezirt'e gelten. Dadurch können innerhalb der Stadtgemeinde Berlin Einzelhaudelsgeschäfre nicht mehr beliebig in einen anderen Verwaltungsbezirk verlegt werden. Zu dem am 6. Juli erlassenen „G esetz über den Verkauf von W a rcn aus A lt t o - matcn" sind nunmehr einschränkende Aussührungsbestimmungen erlassen worden. Ans einer in der Tagespreise veröffentlichten Mitteilung der Regiernngspressestelle Düsseldorf ist ersichtlich, daß die dortige Preisüberivachungsstclle in den letzten Tagen gegen mehrere Firmen ganz empfindliche Ordnungsstrafen, die bis zu 10 000 RM gehen können, festgesetzt Haft iveik sie die auf GrunV. der Faserstosfverordnung erlassenen Preisbestimmungen nicht beachtet haben. Ter Regierungspräsident erläßt bei dieser Gelegenheit eine öffentliche Mahnung an alle Kreise, die mit Faserstoffen (Textilien) handeln, sich mit den Bestimmungen der Verordnung, die in einer Bekanntmachung des Herrn Neichswirtschaftsministcrs vom 6. September nochmals zusammengefaßt sind, vertraut zu machen und jede ungerechtfertigte Preissteigerung zu vermeiden, da sonst scharfe Maßnahmen (Ordnungsstrafen, Gefängnisstrafen, Betriebsfchließung) zu erwarten seien. Durch eine Verordmmg ist die Neng r ü n d ll n g v o n G e l d i n st i t u t e n solvie die Errichtung von Zweigstellen allgemein unter sagt worden. Tie Sperre ist zeitlich begrenzt. Sie soll mit einer allgemeinen Regelung des Zulassungsverfahrens im Bankgewerbe, spätestens aber am 31. Dezember 1030 enden. Ausnahmen können in dringenden Fällen vom Reichswirt, schaftsminister bzw. bei landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bewilligt werden. Die ReichSsilmkammer hat die Inbetriebnähme neuer Lichtspieltheater oder die Wiedereröffnung von Theatern, die nicht nur vorübergehend geschlossen waren, bis zum 31. März 1035» verboten. »Für gewisse AuSnahmefälle, zum Beispiel neue Siedlungen, ist die Genehmigung der Reichssilmkammer einzuholen. Ws der ZrWwirtschaft Das Statistische Ncichsamt ljat, wie der „Konfektionär" berichtet, eine statistische Erhebung über die deutsche B e k l e i d n n g s i n d u - strie im Jahre 1033 vorbereitet. Dabei sollen nelxm Zahl und Gliederung der Beschäftigten insbesondere auch der Erzeugungslvert der Bckleidungsindnstrie, die zur Verarbeitung gekommenen Rohstoffe und Halbfabrikate und daS Warenlager ersaßt werden. Tie beteiligten Firmen sind zur Ausfüllung des umfangreichen Fragebogens bis 5. September ausgesordert worden. H- Tie Fachgruppe Gaststätiengewerbe in der Reichsbctriebsgemeinschaft 17 .Handel teilt nach Zeitungsberichten mit: Tie angespannte Rohslofslage Deutschlands verbietet jede Maßnahme, die geeignet wäre, einen künstlichen Mehrbedarf an ausländischen Textilrohstvsfen zu erzeugen. In Anbetracht dieser Sachlage wird die Festsetzung des Schlußtermins fiir die vollkornmene Einführung.der E i n h e i t s k l e i d u n n für <U c 11 n c r auf den 1. Oktober 1034 hiermit rückgängig gemacht. Tie Abschaffung des Fracks als Berufskleidung fei trotzdem, zumal bei Gelegenheit notwendiger Ersatzbeschassung, zu empfehlen. * Die sächsische Landesfachgrnppe Herrenhüte und -mutzen im Reichsbnnd des Textileinzelhandels veranstaltet laut „Konsektionär" in A b w e h r der I) u t £ o j c n M vde vom 27. September bis 4. Oktol»cr einen großen öffentlichen Prvp<rgand<rfcldzng, der den ganzen Freistaat Lachsen ersasserr und dazu beitragen soll, daß die rückläufige Umsatztendenz derHerrcnhntgeschäfte zum Stillstand gebracht ' werde. GZ sel-beabsichtigt, lim Frühjahr, den Werbefeldzug für das ganze Reich zu wiederholen und dabei hauptsächlich der Strohhutindustrie die notwendige Hilfestellung zu geben. Der sächsische Wirtschaftsminister Lenk hat für die Werbung in Sachsen die Parole ausgegeben, daß jeder Volksgenosse, der eine Kopfbedeckung trage, damit beweise, daß er die ArbcitSschlacht gewinnen helfe. * Im ersten Halbjahr 1034 hat, wie die Zeitungen berichten, der Textil ei nzelh anbei eine Steigerung der Umsätze 'gegenüber der gleichen M 1933 um 14,8 Prozent zu verzeichnen. Damit.mit die Llbsatzzunahme in den übrigen Einzelhandels sparten übcrtrossen. Aus dem Wortlairt der Verordmmg über die Errichtung einer UeberwachimgSstelle fiir Baumwollgarne ergibt sich, wie die Zeitungen berichten, daß nicht nur Baumwollgarne, sondern auch Baum, wollgewebe in die Nebenvachung einbczogen worden sind.. Nmß EMMWWN HO KeWkiMMZW In drei Entscheidungen voni 11. Juli 1034 hat sich der Reichsfinanzhof mit Fragen aus dem Neichsslnchtstcuerrecht beschäftigt. Dom Urteil IIIA 203/34 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein vori der Steuerbehörde in Anspruch genommenes Ehepaar wohnte seit etwa 14 Jahren in einer dem Ehemann gehörigen Billa in X. Im Frühjahr 1033 reiste cs ins Ausland: der Ehemann angeblich zcr Studienzivecken. Rach Deutschland sind die Ehelento bisher nicht zurückgekehrt. Rach ihrer Angabe hinderte sie daran die Krankheit deS Ehemannes und die am 25. Oktober 3033 vom Geheimen Staatspolizeiamt verfügte Einziehung ihres Vermögens (die inzwischen wieder aufgehoben sein soll). Bei ihrer Abreise ließen ne zur Bewachung und Bewirtsckpstnng des Hanfes einen Hausverwalter und eine Hausangestellte zurück. Später wurde die Villa versiegelt. Die Villa wird nach wie vor von den Angestellten des Ehepaares bewohnt und unterhalten. Der Reichsfinanzhof hat im Gegensatz zum Finanzamt die Entstehnng der Reichsflnchtstener- Pflicht verneint. Denn das Ehepaar habe keine Anstalten getroffen, die auf eine Aufgabe der Wohnung schließen lassen könnten. Betanntlich kommt cs im Stcuerrecht für die Wohnsitzanfgabe, an die sich die Entstehnng der Reichsflnchtstener knüpft, ans die tatsächliche Aufgabe der Wohnung an (während die Polizeiliche Anmeldung oder Abmeldung bedeutungslos ist). Dies lag hier aber nicht vor; das Ehepaar hat die alleinige Bersügnngsinacht über feine Villenwohnnng behalten; die 'Wohnung, in der die Möbel und Einrichtnngsgegenständc geblieben waren, war jederzeit wieder beziehbar. Rach dem Reichsfinanzhof bedeutet ein einjähriger Aufenthalt im Ausland an sich noch keine Wohnsitzanfgabe: ferner könnten auch polizeiliche Eingriffe allein nicht zum Verlust des Wohnsitzes eines Steuerpflichtigen führen. Möglicherweise aber könne ein weiteres Verbleiben int Ausland einen Sachverhalt und einen neuen Steuerfall schaffen, der das Finanzamt zum Erlaß eines neuen Reichsfluchtstenerbescheides berechtigen würde. Die beiden anderen Urteile Hl A 423/32 und VI A 1381/33 beschäftigen sich mit dem Verhältins der Reichsfluchtsteuerverordnnng zum deutschschweizerischen D oppelbesteuernngsabkommen vom 12. Februar 1034. '.stach diesem Abkommen kommt der Vorzug der Beseitigung der doppelten Besteuerung durch Wide Länder solcw'.r Personen nicht zugute, die 'reichssluchtstcuerpslichtig sind oder bei denen nur deshalb die Voraussetzungen für die Er- Hebung der Reichsfluchtsteuer nicht vorliegen, weil sie, ohne tatsächlich in Deutschland zu wohnen, nach deutschem Ltenerrccht wie Personen mit Wohnsitz oder geu'öhnlichem Aufenthalt in Deutschland behandelt werden. Letzteres ist der Fall bei Personen, die im Ausland wohnen, aber leitende Angestellte (insbesondere Vorstandsmitglieder oder 'Prokuristen) oder an der Geschäftsführung wesentlich beteiligte Aufsichtsratsmitglieder eiins deutschen Unternehmens geblielien sind. (§ Sl Zisf. Reichs, abgabenordnnng.) In den zur Entscheidung stehenden Fällen wirren die Beschwerdeführer bereits nn Jahre 1030, also vor dem 1. April 1031, dem Stichtag für den Geltnngsbeainn der Reichsfuichisteiicr. Verordnung, nach der Sctnveiz ausgewandert. hatten aber ihre Stellungen als Vorstandsmitglieder deut. scher Atliengesellscliaften beibehalten. Die deutschen Finanzämter haben die Beschwerdeführer in dem einen Fall zur unbeschränkten Vermögenssteuer, m dem anderen zur unbeschränkten Einkonnnenstcuer herangezvgen, da sic nach ihrer Ansicht ans Grund der oben angeführten Bestimmungen nicht unter das Doppelbesteucrnngsabkoininen fielen. Ter Reichs-. finanzhof hat sie von diesen Stenern ans folgenden Gründen freigestellt. Bei ihnen liegen die Voraussetzungen für die Entstehung der Reichssluchtnencr gar nicht vor. da sic bereits im Jahre 103U alin vor dem Stichtag, ausgewandert seien. Immer sei aber für die Nichtanwendung des Doppetbestenernngsabkvmmens Voraussetzung, daß bei den in Frage kommenden:' Personen die Reichsslnchtsteuer überhaupt hätte entstehen können, was bei Auswanderungen vor dem 1. April 1031 nicht der Fall sein konnte. Rudolf (irüupner, Berlin. Die Bauklcmpnerei I. Marcus, Berlin Wff, Karlstraße 13, die sich seit ihrem Bestehen in der Hand des Klemvnerineislertz Isaak Marens bestudet. begeht am I. Oktober ihr MjährigeS Gcschä'tsjilbiläum. Herr Alarcus hat cs dank feiner fachlichen Leistlingen verstanden, seiner Firma die Achtung und Anerkennung weit über den Kreitz seiner /Zaou lvllegen hinaus zu erwerben. Die Wiener Bäckerei von Berthold tzröger. Bremen (früher Bromberg) begeht im Oktober ihr Slljähriges Geschäftsjubiläum. Der Vater des ich,' gen Inhabers, Ignatz Gröger, errichtete in Bromderg im Jahre 1884 die „Erste Wiener Bäckerei", die sich zu einem mustergültigen Betrieb entwickelte Sein Sahli, der die Bäckerei jetzt leitet, trat als seile bei seinem Vater ein und übernahm im Jahn 1910 mit seiner Gattin den Betrieb. J : n | Breslau | OER NAME I ROSENTHAL BRESLAU BlücherplatzS * N. Sehweidnifzer Sir. 5o VERBORGT PREISWURDIGKEIT.GUTE und ELEGANZ DDGDGOGGDD-D0VDDSG0GT ‘ Ureslaii | GGTSTGSDDD<»STGDSGSDGT Breslau Hauptgeschäft:Ohlauer$traße5/6 Filiale» Schuh-Etage, Ring 22, 1.-3. Stock, Fahrstuhl. Seiden» U.WOIIbu©U'uQ Die grosse Auswahl bei s’eEiit S SsM Breslau — Ring 29 Amt drnrn man speicht weil sie so fesch und kleidsam sind, findet man hei i iffJi . Das grofje SpeziaShaus für Bo'^cidung aSSo? Ärff BrcjlfU, Ohljsir StraSe / Sdiuhirüäi GDDSDGSGSMDGODSDDGSD g Dresden | GGGSGSSDTS-DDSDSDTGDS (mm Dresden . Altmarkt Das Spezialhaus für Damenkleidung <&©O©©©©©O©$2K3wC®CC0GO! | Dresden | C©00©00000«©wC©0S©0CÖ Ü.E3BSÜ nur König Johannstr. Feine MaOsciinsiiierei Herren- und Kncben- Kleidung_j DA M£HT‘V. CHSN-MXN re&rf&Ba/ßt BßßSLAU-CsaG&tS'Kf/KQLAISm-dJ? Gut und bllBig kaufen Sla L l Wilsdrufferstrassö GSSTDSDSSS O © 0ODSD000 | Görlitz | oooe©©co©©©eco©©©o©Q Reinhard Fränkel Qörllfts kauft laufend, sortiert u. unsortiert, Lampen - Papiorabfällo Knochen - Alteisen n.Metalle cascooöooooocoocscooo1 0 ©jjpelaa g oc-occ^ococoocc-oc-cccca 3.3. OrgSer Lederhandiurso OPPELN Gegründet 18 3 3 Satesa Frenilsli GörlsSz empfiehlt sich in der Umgegend von Görlitz mit seiner ausgebreiteten Beleuchtungskunst eccccococDOOCCCCOOcn | DZ7S8LÜSLL eoooccooooooccoe©©©© Das50 iaiirise Fachgeschält für Herrensaodevjaren resden Könlg-Johann-Str.2 CQQO&QSGQGQOOC0G03QC® o Frankfurt a.©. g C CCCJOO'OwO w'SCOO SOOOvJOQ Frankfui1a.O. Das Kaufhaus für Damenbekleidung und Aussteuer G. BECKER Inh. L. Sonntag lederwaren — Reiseartikel Frankfurt a. O. 'iCuC CC'OOO'C Q o IFraEiSsfssrt a.@. | iiSüSIissis Georg l.leyer Frankfurt a. O. Kleiderstoffe — Damenkonfektion Aussteucrartikel § BjIegsaSte g W Ww W W W W W W'W -W W Linii BraoBz Liegnifz, Frsuenstr. 9/13 Q iiliiarl leetsr LIBGNITZ r. Das Haus derMode '!' /J SSSDSS2DSSSSSSDSSSS0S | Gleiwitz | COCDOCDGOöOOOCOSeOCCD OSOCOOOOOOOCCOSOO®«| | Stettin | oooceeoooooccooooee© lass^c^is * Stettin Seit 59 Jahren: Inlette, Gettfedern, Aussteuerwaren. Gebr. Müs ts Glelwltz Kurz-, Weiss-, Wollwaren Damenhüte ÜL l’Jolf Siiisie j || Stettin y | Haus- und Küchenseräte | | GIöi.Porzellan,Spieluhren | 0 OCOOOO CC OC | Stettin | BlegüiSKsFsenliisttiung liiert Bergaann S Co. SIETTiH, Breltcstr. 7> b— - -- ----- r liaofliaos O^oosmann ZÜSkhoiif-Stcttin M (Qj CD □ L f 1 Borsi^ardfi l Stettin, Eönlgsstr. 1. 1 unserer nächsten Aus* 1 gäbe am | Mittwoch, den 26. September. L—IL-—— - -„J kWs! und Gasstaitang Zahlungserleichterung Zentral Möbelhaus Breite Strasse 31 ccocccoco ö o ccoocoacg | Etttaus $ oeoaooocooococcaocoa S0 ^©G^Gr Zittau i/Sa. Taxtll-, Wolas- und Wollwaren | KSllWM PiOSSBte | | Stettin | | Kaufhaus für sämtliche | | Bedarfsartikel i Scliiütiifeays Hann Zittau i. Sa. Reichenberger Str. 10 Ruf 2523 OszeSges C.-V.-Zeitong rer/iierensichl |lFIJESSßCo.*ZiIIflü/S£l.| [j Modewaren - Kaufhaus |] t: -.... d 11 d R ir 9' i)' n b c R h bi ir tili bi R st ic d n; U fi ü C d> dl bi w II vc pc bi B li m Vc P at m D il) F D in de P- P ce> ei Ri he G M dc B iU nc % st' Zi ui E de ir: ih 31; lft Ir tc de

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.