Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1934-09-14 · 37 (14.9.1934) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
13 (1934)
Issue
37 (14.9.1934)
Date
1934-09-14
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2277379-2278044-2278081--08822-2289880
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Preußischer Geschichte Friedrich Wilhelm I.. den Schöpfer des preußischen Heeres: „In den Soldaten suchte er vor allem religiöse Ge» sinnung zu Pflegen. Noch entwickelte man die rechten Eigenschaften eines Kriegsmannes an den Beispielen des Alten Testamentes, an Benaja, der mit seinem Stecken den wohlbewaffneten Aegypter erschlägt, an Sannna, der mitten unter dem fliehenden Volke sein Ackerstück gegen den Feind verteidigt. A n den ä l L e st e n U r k u n d e n d e r rn e n s ch l i ch e n Geschichte nährte sich die künftige Tapferkeit des preußischen Heere 4." Tie künftige! Wenn sie Wirklichkeit wurde, hat unsere Heilige Schrift daran ihren redlichen Anteil. Einer der großen Genien Deutschlands hat vor über hundert Jahren sein von den Fremden verkanntes deutsches Volk so gefeiert: „C heilig Herz der Völker, o Vaterland! Allduldend, gleich der schweigenden Mutter Erd, Und allvcrkannt, wennschon aus Deiner Tiefe die Fremden ihr Bestes haben! Sie ernten den Gedanken, den Geist von Dir,' Sie pflücken gern die Traube, doch höhnen sie Tick), ungestaltete Rebe, daß Tu Schwankend den Boden und wild umirrest.^ Gegenüber einer Wett.die ihn in einer langen Geschichte oft verkannt hat und noch verkennt, darf der Jude sich an diesem Tröste ausrichtcn. den einst F r i e d r i ch H ö l d e r l i n in seinem „Gesang des Tentschen" dem deutschen Volke gespendet hat. IV. „'Wein Herz verwirft keinen meiner Tage" ruft Hiob. Dieses Bekenntnis zu unserem ganzen Leben lönncn nur ihm allerdings nicht uachsprcchen. Mancher Jude hat sich schwer - versündigt, und wir fühlen uns für jeden verantwortlich. Wenn freilich auf der Straße die Jeitungewerkäufer ihre Blätter ansrusen mit der dick gedruckten Schlagzeile „Jüdisck)cr Heiratsschwindler verurteilt" oder ähnlich, wenn der Fehltritt eines armen Sünders als ein - Zeichen jüdischer Verworfenheit in die Welt liinausgeschrien wird, dann bestreiten wir das Recht. uns insgesamt zu verdauunen. Tie preußischen Strafanstalten beherbergen im ■ Durchschnitt 60 000 Gefangene, und auch Juden sind Menschen und können straucheln so gut wie andere. Aber wir begnügen uns vor nutz. selber nicht mit diesem Spiegel, den wir unseren Anklägern Vorhalten. Wir selber dürfen uns bei dem Hinweis auf die allgemeine menschliche Schwäche nicht beruhigen. Unsere' Religion fordert vom Juden, daß er vor der Welt in Ehren dastehc. Tas außerordentliche Gewicht, das sie auf das Ansehen vor den Menschen legt, ist ein Appell an unsere persönliche, religiöse und jüdische Ehre. Tas Judentum nennt den guten Namen des Inden K i d d u s ch H a s ch e m. Heiligung des g ö t t l i ch e n N a in e n s. Gottes Ehre ist nach diesem großartigen Gedanken dem Juden anvertraut. Sein Ansehen macht dem Judentum Ehre, seine Schande seht es herab. Gottes Ehre leidet durch jeden Juden, der sich vergeht und zu Fall kommt. Ter Nichtjude trägt die Folgen seines Unrechts allein. Ter Jude handelt auf unser aller Gefahr, belastet alle Inden und befleckt den jüdischen Namen. Tas iß eine schwere Sondcrschuld. die anderswo ihres Gleichen kaum hat. In unserem Sündenbekenntnis erbitten wir Gottes Verzeihung für die „Entheiligung des göttlichen Namens". Sic kommt unfehlbar, sobald nur an uns nur die allgemeine Forderung stellen, der jeder Mensch genügen muß, und vor dem höheren Gebot, der Heiligung des göttlichen Namens, versagen. Wir tragen nach unserer Bestimmung eine schwerere Last. Tie Fragen der Zeit werden schärfer und schonungsloser als an andere an uns gestellt. So müssen wir denn auch unser Tun und Lassen au dem strengeren Maßstab überprüfen, den das Gebot der Heiligung des göttlichen Namens dem Inden ansrichtet. Was über uns gekommen ist, ist zum kleineren Teile Schuld, zum größeren Schicksal. Die Weltgeschichte faßt uns hart an. Gerade in der Not dieser Zeit müssen wir Gottes Namen heiligen. Tiefes Gebot ist nach dem Worte des Psalms der ernste, strenge Schußengel, dem uns Gott anbefiehlt, daß er uns behüte auf allen unseren Wegen. Folgen wir diesem Führer, dann bleibt unser äußeres Schicksal vielleicht dennoch unverändert. Aber unabhängig davon gewinnt unser Herz eine tiefe Ruhe. Wäre unser ganzes Leben nur Kiddusch Haschem, dann wäre alles, was uns von außen trifft, nur Schicksal, nichts wäre mehr Schuld. Ein Hiob im Dulden und im Glauben an sein Recht, fände dann das deutsche Judentum scineu Trost in der Beugung feines Willens unter den Willen Gottes, der weiß, wohin er uns führt. Wenn die Heiligung des göttlichen Namens in unserem Leben Wirklichkeit wird, dann hat der Jom Hakkipurim des Jahres 5695 seine Sendung vollendet. Zur Versöhnung mit uns selber und mit unseren Nächsten fügt er dann noch das höchste Gut, den Frieden mit Gott. Rasch Haschana-Glülkwunsch der Reichsvertrekung Zum Beginn des neuen Jahres spricht die Neichsvertretung allen Gemeinden und allen Männern und Frauen in ihnen, dem alten und dem jungen Geschlecht in treuer Verbundenheit herzliche Wünsche aus. Aller Wunsch, ob wir ihn darbringcn oder ihn empfangen, seht eine Bereitschaft voraus. Zwiefach ist sic in diesen ernsten Tagen von uns gefordert: als der Wille zur Gemeinschaft und als der Wille zum Opfer. Wir sind mehr denn je auf uns selbst ge- MMWiMg dm Mm WMNÜStr Ter „Aschaffenburger Zeitung" Nr. 202 vom 0. September entnehmen wir nachstehenden Parteicrlaß: Aus Mitteilungen geht hervor, daß Parteigenossen, die dem Indent n m gegenüber g e - b o t e n e Zurückhaltung vermissen lassen. ' 1lnbesck)adet der den in Deutschland lebenden Inden durch die geltenden Gesetze zngewiesenen Stellung und Betätignngsmüglichteit verbiete ich daher allen Parteigenossen: 1. Tie Vertretung von Juden vor G e - r i ch t nsw. gegen Parteigenossen. 2. Fürsprache für Inden bei staatlichen und anderen Stellen; 3. Tas Ausstellen von Bescheinigungen a l l e r A r t f n r I u d e n; 4. Annahme von Geldmitteln, die Juden für Parteizweckc geben wollen; 5. Verkehr mit Inden in der Oesfentl i ch k e i t und in lokalen; 6. Tas Tragen von Parteiabzeichen durch Parteigenossen während der Stunden, während der sie als Angestellte in jüdischen Geschäften tätig sind. . Tie Partei hat im Kampf gegen die Vorherrschaft des volkszerstörenden jüdischen Geistes in Deutschland ungeheure Opfer bringen müssen und muß es als würdelos verurteilen, wenn zu einer Zeit, da immer noch Millionen deutscher Volksgenossen im Elend leben, Parteigenossen für die eintretcn, die namenloses Unglück über unser deutsck)es Volk gebracht haben. Verstöße gegen die Anordnung werden parteigerichtlich geahndet. M üitdjcn, den 16. August 1934. Rur> olf Hefr. NSDAP und Judentum Unter der Ueberschrift „Eine Klarstellung durch Neichsteiter Buch" veröffentlichte „Ter Deutsche" am 1. September einen Aufsatz, dein wir folgendes entitff)incn: „An die Haltung der Partei demJndentinn gegenüber hat umu sich inzwischen männiglich gewöhnt. Taß die Partei von ihrem Nassengrundsatz nicht abgehen wird, das ist allmählich auch dem Vliudeu klar geworden. Tie Leute sehen, daß da nichts zu machen ist, und haben die Versuche anf» gegcbcn, hier eine Acnderung zu erreichen." Mr«g SSM NÄVMl- MKCitöt In dem „Zentratblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltnng in Preußen" Heft 17, vom 5. September wird ein Erlaß des Ncichsministers für Wissenschaft. Erziehung und Volksbildung vom 21. August 193-1, betreffend die Befreiung nichtarischer Schüler von: nationalpolitischen Unterricht am Sonnabend veröffentlicht. Tiefer Erlaß lautet: „Zu meinem Erlaß UII C 30 700/33 vom 30. Juli 1934 (Staatsjugendtag), Ziffer 6 („Zentralblatt" S. 242). Tie Bestimmung, daß die nichtarischen Schüler vom natiönalpolitischcn Unterricht am Sonnabend befreit sind, ist so zu handhaben, daß sie auf Wunsch davon zu befreien sind. Ich verweise dabei auf meinen Erlaß UIIC 30 149 vom 18. Juli 1934." In der angezogenen Ziffer 6 des Erlasses über den Staatsjugendtag heißt es: „Die nicht der Hitler- Jugend-Bewegung angehörigen Schüler und Schulerinnen haben am Sonnabend pflichtmäßigen Unterricht. Dieser Unterricht soll nach einem scstzulegenden Lehrplan in mindestens zwei Unterrichtsstunden den Schülern und Schülerinnen das nationalsozialistischc Gedankengut nahebringen. Die n i ch t a r i s ch e n Schüler sind von diesen Stunden befreit. Die wiesen. Nur wenn wir Zusammenhalten, frei von Eigensucht und Eigensinn, und nur wenn eines joden Können, auch eines jeden Habe dem verbindenden Ganzen dienen will. nur dann werden nur bestehen. Mahnung und Bürgschaft dessen zu sein, das ist die große Aufgabe der Neichsvertretung. In dem Willen zu ihr spricht der Wille zur. Gemcinschaff und zum Opfer. Möge er sich im neuen Jahre bewähren. Die Neichsvertretung der deutschen Inden, gez. Baeck. V Einer althergebrachten Sitte folgend, haben auch in diesem Jahre der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Franklin D. Nooscvclt, und eine Reihe anderer amerikanischer Staatsmänner anläßlich des Rösch Haschana-Festes Glück wünsche und Erußbotsckmten an die jüdische Bevölkerung Amerikas gerichtet. Präsident Roosevelt schrieb: „Ich freue mich, anläßlich des diesjährigen Rösch Haschana-Festes meine besten- Wünsche für meine Mitbürger lüdischen Glaubens im Lande zu erneuern. Es' ist dies ein geeigneter Anlaß, mncznhalten und. indein wir uns von neuem den Derpflichtungcn des Tages widmen, das Werk fortznsetzen, das wir gemeinsam mit allen Amerikanern zur Verwirklichung der Verheißungen des Jahres unternommen haben, das'vor uns liegt." Schnlanfsichtsbeamten haben bei ihren Besuchen der Anstalten diesem Unterricht besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden." . Im übrigen findet nach dieser Ziffer 6 am Sonnabend Werk- und Sportunterricht statt. Während also bisher die nichtarischen Schüler von diesern nailonlilpolitisckM Unterricht von Gesetzes wegen befreit waren, soll nach dem neuen Erlaß die Befreiung nur ans Wunsch der Eltern eintrcten. Ter „Angriff" konnnentiert diesen Erlaß unter der Ueberschrift „Nativnalpolitischer Unterricht auch für Nichtarier" in seiner Nummer vom 11. September fvlgendermaßeit: „Nichtarische Schüler waren bisher vom n a t i v n a l p o l i t i s ch e n Unterricht am Sonnabend ausgeschlossen, weil man sich sagen mußte, daß es für sie zwecklos wäre, sich mit Dingen zu befassen, die ihrem Volkstumfremd waren. Tic Anziehungskraft des Deutschtmns war aber doch so groß, daß der Wunsch erweckt wurde, gerade diese Stunden nicht zu versäumen. Tenn in ihnen liegt für die jungen Mcnschen vielleicht das nmnittelbarstc Kcnnenlernen geschichtlickum Reifens. ein Mittel des Verstehens vieler Maßnahmen. die für den Einzclmenschen manchmal hart sein, können, für die Gesamtheit aber gut. Ter Minister für Wissenschaft, Erziehung und V o l k s b i I d u n g hat diesem Wunsche entsprochen und bestimmt, daß die Schüler n n r mit eigene m W 111 c it von diesen Stunden zu entbinden sind. Auch ans dieser Maßnahme geht hervor, daß iin nationalsozialistischen Staat nach vollzogener reinlicher Scheidung die Fremdrassitzen durchaus korrekt behandelt werden, daß inan sie lernend an unseren Bildungsgütern teilhaben läßt. Der heutige Staat null ja die Nichtvolksgenossen nicht demütigen, er stellt sic nur aus den Platz, auf den jedes gesunde und starke Volk die Menschen weist, die seiner Schicksalggemeinsck)aft durch Natur und . Neigung nicht angehörcn." Es ist uns nicht bekannt, von welcher jüdische^ Seite der Wunsch geäußert worden ist, die nichtarischen Kinder mu nationalpolitischen Unterricht teilnehmen zu lassen. Tie Eltern werden sich aber, nachdem die Entscheidung jetzt in ihre Hand gelegt ist darüber klar sein müssen, daß zu dem nationalsozialistischen (Gedankengut selbstverständlich auch die nativnalsvzialistiscl)e Einstellung zur Judcnfrage gehört. Kein Ausschluß nichturifcher Ayslhrker von WLAfuhrislieserungen 2m für dir preußische innere Verwaltung, Nr. 37, Spalte 1125. wird folgender Nunderlaß vom 4. September 1934 — IV W 3202/2. 8. — bekanutgegeden: „Der NMdJ teilt mir mit, daß in einigen Städten Anordnungen der Stadtverwaltungen ergangen seien, durch welche'die int Besitz von Nichtariern befindlichen Apotheken von der Belieferung von Arzneimitteln für Wohlsahrtsempfängcr ausgeschlossen werden. (sine endgültige Regelung der Frage, inwieweit nichtarischen Apothekern der Weiterbetrieb einer Apotheke gestattet sein soll, ist noch nicht erfolgt. Solange die Frage der Nichtarier im Apothekcrberuf noch nicht geregelt ist, halte ich cs in liebereinstinmrung mit dem NMdJ nicht für angängig, daß örtliche Stellen mit Sondermaßnahmen eiugreifcn. Hierdurch könnte der geordnete Apothekenbetrieb gefährdet und die Arzneiversorgnng der Bevölkerung beeinträchtigt werden. Es ist auch nicht erwünscht, daß, solange der Staat einem nichtarischen Apotheker die Konzession beläßt, diesem auf indirektem Wege die Lcbcnsinöglichkcit genommen oder beeinträchtigt 'wird. Die gleiche grundsätzliche Auffassung wird auch von dem NAM bezüglich der Haltung der Krankenkassen nichtarischen Apothekern gegenüber vertreten. Unter Bezugnahme ans den Nunderlaß vorn 29. Januar 1034 — IB 1/7 (MBliB S. 159) ersuche ich daher. Einzelanordnungeu der geschilderten Art künftig zu unterlassen und bereits getroffene, gegenteilige Anordnungen sofort rückgängig zu machen." * Die Bedeutung dieses Nundcrlasscs geht u. E. über die Sonderregelung für Apotheken weit hinaus. Die Stellungnahme der Zentralbehörden, es sei nicht erwünscht, daß, solange der Staat einem SSM M 'Dem deutschen Judentum, das heute stärker denn je Persönlichkeiten braucht, die ihm Geist, Kraft und Einfluß widmen, ist Oscar Wassermann viel zu früh gestorben. Unter den Menschen, die zu der Bürde ihrer wirtschaftlichen Führerstellung freudig und begeistert auch die Last jüdisck)er Verantwortung ans sich luden, stand er an erster Stelle. Tabei war er keineswegs einer von jenen, die mehr duldend als tätig gestaltend Vvrstandsaiut zu Vorstandsamt gesellten, um so den Glanz ihrer bcruflid^cu £tri. lung auf möglichst viele jüdischen Gremien ausstrah. len zu lassen. Oscar Wassermann erfüllte vielmehr als Präsident des deutschen Keren Hajessod und als Mitglied des Administrative Evinittce der Iewish Agency eine ganz besondere bahnbrechende Funktion im jüdischen Leben Deutschlands: er war der Führer der am Palästina-Werk mitarbeitenden deutschen Nicht-Zionisten. In einer großen Anzahl von Reden und Aufsätzen, die säst ausreichen könnten, das ganze Lebensiverk eines Menschen, nicht wie hier nur dessen Rand zu füllen, ist niedergelegt, wie Oscar Wassermann diese Arbeit geistig begründete und organisatorisch leistete. Unermüdlich warb er für die Palästinaidee und den Ausbau des Landes in einem unpolitischen, von nationalistischen Irrdeutungen befreiten Sinne. Unermüdlich erhob er sein Wort, um die -Hemmnisse zu beseitigen, die die deutschen Nichtzionisten am Mittun bei dieser nach seiner Ansicht allgemem-jüdi scheu Ausgabe noch hin. derten. -Oscar Wassermann durfte in seinen letzten Lebensjahren erfahren, daß er mit feinem Streben nach innerer Befriedung bei aller Achtung echter und wesen Hafter Gegensätze auf den richtigen Weg geführt hatte. Er durfte für sich in Anspruch nehme:!, daß er an einem wichtigen Abschnitt der Entwich lung dem Geist den Durchbruch erleichtert hat. der uns in der schweren Gegemvart Mut gab zu leben und Kraft zu überwinden: dem Geist jüdischer Einigkeit. E. R.—J. Oscar Wassernrann als Wirtschaftler würdigen wir in der „Wirtschaft der Woche",- nichtarischcn Apotheker die Konzession belasse, diesem auf indirektem Wege die Lebensmöglichkeit genommen oder beeinträchtigt werde, beschränkt sich zweifellos nicht auf die Apotheker, sondern muß für alle Berufe gelten, bei denen der Staat Nichtaricrn ihre Berufsausübung weiter gewährleistet hat. Aehnlichen Schwierigkeiten wie die Apotheker begegnen mitunter auch Aerzte. Rechtsanwälte. Optiker, Behördenlieferanten, gelegentlich auch Augehörige der Berufe der freien Wirtschaft. Noch in letzter Zeit ist in einer Großstadt allen Beamten und Angestellten der Gemeinde verboten worben, sich bei Erkrankungen von uichtarischen Acrztcn behandeln oder sich von ihnen Bescheinigungen ausstellen zu lassen. Tiefes Verbot iß auch auf die städtischen Versvrgnngsempsänger ausgedehnt worden: es gilt auch für nichtarische Altärztc und Frontkämpferärzte. Ter Erlaß dürfte auf Wossifahrtsempfänger der Wirtschaft ohne Zweifel analog anznwenden sein. Zur nrurn Satzung kt BeruManken- Wen brr SeuttSeu ÄWck-LBM'chnst Tie seit dem 1. April 1934 in Kraft getretenen Satzungen der T. -H. V., V. W. A., Geda und Werknreister-Verufskrankenkasse <Ersatzkassen>. die inhaltlich völlig übcreinstimmen. befreien die nicht, arischen Mitglieder von deur sogenannten ,,VU’- trnnnigen"°Zuschlag. Dieser Zuschlag, durch den die Normalbeiträge bis zu '25 Prozent erhöht werden durften, rvar den früheren Bernfstrantenknssen seitens des „üteichsanssictitsamtes für Privatversicherungen" denjenigen Rtitgliedern gcgeimber gestattet tvorden, die ihre Organisationszugeljörigkeit nach mehr als zwei Jahren anfgaben und lediglich Ätitglieder der Krankenkasse bleiben wollten. Das ReichSanfsichtsamt hatte sich dabei ans § 506 der Neichs-Versichernngs-Ordi'.'.mg Pstützt, der bei geivissen durch die Satzung zu regelnden Umständen einen Beitragsanfschlag von höchstens 50 Prozent der gleichen Altersstnsc Vorsicht. Dieser „Abtrünnigen"°Znschlag ist fortgefallen. Für sämtliche tzNitgtieder dieser Krantenkahen gelten nunmehr ab l. April 1234 die gleichen tragstaseln. Ernst Behrendt. life Li Li 'viOuL 130 cm omo .^ÜGiW© HEBIS^ bis ZU c’3^;; 3 spanefauer f 100*100cmö L»" Strasse 32 h Unser Lager echten PERSER-Teppiche aller Provenienzen enthält Stöcke in ollen Größen von seltenen ts&gestlsvß ßr Verkauf nur f""] Schönheit. / - Berlin C 2,H ri-K - 1 r! n 11 a rt fr. ■ ' . .?' / Mobel$kxi<zt \ ~7nr" ydl' J

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.