Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 37 (14.9.1934)
- Date
- 1934-09-14
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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- Tunis 5× ep/1048155
- Beirut 1× ep/1047833
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h~'i :ki bcr li:\- “s '"•••r r ~.-r (Lr* rr -y by - r:q 5 f-m- •. b:r l'iV.-.t ncr;^ •;:;':v “i-L v '-> . » -- dir ' n-n ststu. r MW : «Wir stehen auf bet luftigen Höhe von Car. i tficfjte ist mehr von dem Carthago der j .Mnizier geblieben. So gründlich wurde es ron den Römern zerstört. Kaum etwas von dem ss-irthagv, das die Römer dann hundert Jahre c spa'ler noch größer, noch prächtiger aufgeüaut Fast ebenso gründlich wurde die Römervon den Vandalen vernichtet. Carthago ist nur noch ein Museum. Pater Lapcyre. der Direktor des Museums Lavigerie, das zur 'Nieder- H'uung der „Weißen Väter" gehört, selbst der c-citer ersolgrcichcr Grabungen, hat uns das : Museum gezeigt. Das ganze Leben der Phönizier. >Hcligiöse wie das weltliche, spiegelt sich in den irchlgcoron'cten Funden. Ter gelehrte Führer!uacht uns aus die häufige Verwendung des Haken« w'uzes aufmerksam. Gin schöner Tonkrug aus s perrhago trägt die Swastika, und ebenso erscheint i nc**p»t ans den Mosaiken der vornehmen Bürgerbciiict der Phönizierstadt. Miicid] ein Blick von dieser lustigen Höhe über ^^r und Berge, über den See von Tunis, die in der ,lerne weiß schimmernde große Stadt, über 'waria mit dem Sommcrschloß des Beh. drüben ,l cui dem Hügel die Sommerhäuser und Hotels ln diesen Tagen wird der BiieHräger die Quittung über die posizusteiigebühr in Höhe von 48 Pfennig für die Lieferung der C.-V.-Zeitung für das ]Y. Quartal 1081 vorlegen. Nichtmitglieder- Abonnenten zahlen 8,1 S RM. Wir bitten unsere Leser, diese Quittung oinzulösen, da nur dann die prompte Zustellung der C.-V.-Zeitung ab 1. Oktober 1034 gewährleistet ist. Diese Postgebühr ist u n a b h ä n g i g vom Mitglied sbeitrag; sie kan n n i c.h t an den Verein oder den Verlag gezahlt werden. Für jede nichteingelöste Quittung muss der Verlag der C.-V.-Zeitung eine Strafgebiiiir von oO Pfennig zahlen. von Sitn Bou Said, um uns herum die Kapelle, die .Kathedrale, die herrlichen Gärten der „Weißen Later". über allem der strahlende Himmel und die langsam sinkende Sonne. Ich frage: „Warum tat man nicht hier die Europäerstadt von Tunis michtetH ler gelehrte Pater streicht sich den Bart und lier.lt: ..Tie Juden wollten es nicht. Sie wollten echt mit den Araber:: allein bleiben." 2k Zahl der Juden in Tunesien ist per« Müsmäßig nicht groß. Knapp 60 000 unter 2200 000 Einwohnern. Roch nicht 8 Prozent. Besonders ausfällig ist die außerordentliche Mannigfaltigkeit und Gegensätzlichkeit innerhalb der tunesischen Indenschaft. Wandert man in der europäischen Stadt von Tunis durch die breite mir vier Reihen Bäumen besetzte Avenue Jules ,}ettn. deren lebhaftes Boulevardtreiben au südeuropäische Großstädte erinnert, so kann man eine 2irt -2tcLiforfo beobachten, wie man ihn ans Italien kennt. Zahlreiche Gruppen besonders junger Leute stehen oder sitzen herum, unter denen drei Kistcgorreir. die arabische, die italienische und die indische, deutlich zu unterscheiden sind. Das suoische Element assimiliert sich am schnellsten und am vollständigsten der französischen Ziviliststou. die seit der Okkupation vor fünfzig Jahren das Land durchdringt. „In drei Generationen", so crllärt mir bei einem Bankett in Ssax mein lüchnachbar. ein arabischer Handelsherr, „wird dcr Jude zum Franzosen." Eine ganze Anzahl von ihnen erlangt auch die Naluralisativn, die der Gesamtheit versagt bleibt. Reben dem jüdischen Advokaten und dem jüdischen Arzt, der siel, vom Franzosen in nichts^ unterscheidet, steht in Tunesien das Judentum der äliciter, Tradition. Wieviel Einigranten hat der tunesische Boden über sich ergehen lassen müssen. -Och's ist von den Earthagcrn, von den Römern, Von den Vandalen geblieben. Die Antike ist versunken. Ader die indische Einwanderung aus der •odi der antiken Welt ist noch da. Unversehrt nahezu wie vor zwei Jahrtausenden. Unfern der Lase Gabsts. im südlichen Tunesien, liegt ganz nahe am Land die kleine bulel Djerba, Ursprünglich mit dem Festland Verbunden, ist sie erst nach der Römerzeit vom Kontinent abgerissen worden. Fährt man mit ^ein Kahn hinüber, so erblickt man noch aus dem Erundc des klaren, nicht Liesen Wassers, die Reste einstigen Römcrstraßc. Aus Djerba, der ,nml der Lotophagcn, b,c Odysseus und seinen beehrten beinahe znm Verhängnis geworden ist, "ben heute noch die Nachkommen jener Juden, ^'-e nach der Zerstörung des Tempels von Jeru« salcm im ersten Jahrhundert der christlichen Zeit- ^chnung hier eingewandcrt sind. Sie haben die Zillen und Gewohnheiten der jerusalcmitrschen beit und das alte Hebräisch bewahrt. Ter lange die Schläfenlocken, die schwarze Turban der Ranrrer. der alte Schmuck und die eigentümlichen Schleier der Frauen — alles versetzt uns in die Serien der Bibel zurück. Die älteste Synagoge, ^Hben Namen „Ghriba" trägt, ist an der Stelle ^richtet, an der nach der Sage eine der Gesetzestafeln des Moses gesunden worden ist. Die bc« nihmten Goldarbeiten der jüdischen Juweliere von Djerba stellen eine einzigartige Filigranavbeit feinster Art von Gold, Silber und bunter Emaille dar. Wahren so einige tausend Inden auf der Insel -^lerba und auch auf dein Festland bei Gabds in völliger Abgeschlossenheit die älteste Tradition des AWMIMÄWG Judentums, so ist im übrigen die äußere Absonderung der Juden gefallen, die sie früher in besondere Quartiere verwies, sowie heute noch in Marokko neben der Araberstadt, der Medina, die Judcnstadt. das Mellah. steht. Im Jahre 1859. schon zwanzig Jahre vor der französischen Okkupation, hat 'Ahmed Bcy diese Ausnahmegesetze beseitigt. So leben die Inden in den Städten mit den Arabern vermischt, wenn sie natürlich auch in diesem oder jenem Viertel überwiegen, und auch ihre eigenen Cafes haben, ohne daß jedoch etwa eine strenge Trennung durchgeführt wird. Auch in den Souls, den zun: Schutz gegen die Sonne überdachten Basaren, wechseln jüdische Händler und Handwerker mit den mohannnedanischeu ab. Im Sonk der Schneider in. Tunis sind neun Zehntel der Läden geschlossen, als ich ihn am Sonnabend besuche. Ich frage einen der mohammedanischen Mützenmacher, der hinter seinem Ladentisch mit den roten Schcschias und der Waage sitzt (die Mützen werden nad) Gewicht verkauft), ob sich denn die Mohammedaner mit den Inden gut vertragen. „Nous sommes des camarades“ ist die Antwort. Die tilnesischen Inden leben säst alle in den Städten, die Hälfte, etwa lltz 000, in der Hauptstadt Tunis, die über 00 Synagogen zählt und in der der Bau einer großen neuen Synagoge gerade begonnen ist. Keine Juden in der Landwirtschaft. Die meisten im Handel, viele im Handwerk. Eine steigende Zahl bevölkert die französischen Lycdes und Colleges und wendet sich den freien Berufen zu. Am sportlichen Leben nimmt die jüdische Jugend einen regen Anteil. Es ist kein Zufall, daß ein junger tnnesisck)er Jude. Pvnng Pcrez, Weltboxmeister im Fliegengewicht geworden ist — ein Gegenstück zum Wcltdoxmeistcr aller Klassen. 'Max Bacr. Tie Mehrzahl der tunesischen Inden sind Abkömmlinge spanischer Juden, die direkt ans Spanicn im 16. Jahrhundert oder ans Livorno im 18. Jahrhundert nach Nordafrika gekommen sind. Es gibt unter den tunesischen Inden auch nnzweifelhafte Berber, die vor vielen Jahrhunderten das Judentum angenommen haben. Ich habe sie nicht zu Gesicht bekoinmen. Es ist auffällig, welch regen Anteil das jüdische Element überall da nimmt, wo die Zentren wirtschaftlichen und tulturcllen Aufschwungs sind, neben der Hauptstadt Tunis vor allem in dem rapide wachsenden und ausblühende,: Hafen Ssax. der über 160 000 Einwohner zählt und in dem das wirtschaftliche Leben vielleicht am stärksten pulsiert. Kaum bin ich abends in Sfar angekommen, wird mir eine Visitenkarte überreicht: Dr. Erich Schottländer, deutscher Arzt und Zahnarzt, in der Ruc du Bey. Seit drei Jahren ist er in Ssax ansässig und freut sich, da deutsche Gäste hier nicht häufig sind, direkte Nachrichten aus der deutschen -Heimat zu hören. . Am nächsten Tag besuchen wir gemeinsam die Araberstadt, die vollkommen unversehrt geblieben ist. umschlossen von den wohlerhaltenen turn:- und zinnengekrönten Mauern — ein riesiges Quadrat, das an jeder Seite ein mächtiges Stadttor aufweist. Gleich an der Stadtmauer ein großer Kamelmarkt. Wir passieren die Straße der Notare, deren immer zwei in ihrem Laden hocken. Es gibt auch besondere jüdische Notare sowie selbstverständlich auch für religiöse Streitigleiten das Nnbbinergericht. Wir konnnen in die Hanptader der arabischen Stadt, die Rne du Bey. in der mein Führer sein Haus hat und seine Praxis ansübt. Eine behaglickie Planderstnnde in diesem deutschen Heim, das von einer großen Goethe-Bibliothek geschmückt ist. Wohl znm erstenmal hat hier die 144bändrgc Sophien-Ansgabe ihren Weg nach Tunesien gefunden. Eine deutsche Knlturvase inmitten dieser französischislamitischen Zivilisation. Mein Gastgeber ist der einzige deutsche Arzt, der sich in Tunesien niedergelassen hat. Da das Land Protektorat ist, nicht französisches Gebiet, steht nach internationaler Abmachung das Recht zur Niederlassung jeden: Arzt zu, der das Diplom einer europäischen oder amerikanischen Fakultät vorweisen kann. Infolgedessen sind im Laufe des vorigen und dieses Jahres etwa sechs bis acht deutsche Aerzte nach Tunesier: gegangen und Haber: ihre Diplome der Generalresidentur eingereicht. Aber kein einziger hat die administrativ vorgeschriebene Bescheinigung über das eingereichte Diplom erhalten, so daß ihnen praktisch die Ansübrrng des ärztlichen Berufes unmöglich gemacht ist. Etwa hurrdert wertere jüdische derrtscl^e Aerzte Haber: sich mit Airfragen und Eingaben an die Gencralresidentnr gervcndet. Trotz der günstigen Rechtslage bisher ohne jedes Ergebnis. Wie die künftige Entscheidung der Protektoratsrcgrernng anssallen wird? Es ist sehr schwer, eine zuverlässige Auskunft darüber zu erlangerr. Vielleicht wird e3 den Einlvanderern. die schon hier sind, gelingen, festen Fuß zu fassen. Aber noch ist nichts entschieden. __ Dr. E. F. Louis Eradner. ein Führer der südafrikanischen Jndenheit. ist soeben zw'n Bürgermeister von Kapstadt wiedergewählt worden. Ar,s diesem Anlaß rührnt die südasrikanische Presse die Leistungen Gradr^rs während seiner bisherigen?lmtsführung. Vor seir«r Wahl zum Bürgermeister war Gradner jahrelang Mitglied des Stadtrats von Kapstadt und verwaltete hohe städtische Aemter. * Einer der hervorragendsten Wiener Mediziner, der Leiter der Ohrenambutarrz im Wiener Rudolss- Spital, Professor Tr. Erich R u t t i n hat eine Berrrsurrg an die Universität von Jstarnbul ar-»gei:om. men. Professor Ruttm chat sich bereits nach Jstambul begeben, wo er im Rahmen der Notgemeinschaft für die Auswarrderer auL Deutschland Vorträge Halter: wird. Gleichzeitig, wird er m:r Vorlesungen als Ordinarirrs der ^Ohrenklinik an der dortigen Universität begimrer:. * Rcichsverrveser v or: Hort h y hat dem Präsidenter: der Brrdapester' antorwmen orthodoxen israelitischen Kriltusgeineindc. Abraham Freudrger von Obrrda, in Ar?erlerrnnr:g senrer Verdienste um das öfferrtljche und konfessionelle Leber: den Titel eines königlich ungarischen Oberregrerungsrates verliehen. * Ter frühere Leiter der Röntgenabteilung am Krankenhaus der Israelitischen (üeineirrde Frankfrrrt a. Ai., Tr. Albert Q P v e u 1) c i m c r , hat eine Berufring als Professor der Röntgerrologre an die anrerilar:isd)e Universität in Beirut (Shrierr) erhalten. Tr. Opperrhermer hat den Rrrs arrgenonuncr: und tritt sein Amt bereits an: 1. Oktober an. Wto ßegea KM:? Säot® K MÄ MMiA Zrvei jüdische Ntützernnacher, die nach neun« jähriger Tätigkeit ir: einen: Tarrziger Betrieb fristlos errtlasser: rvorder: warer:, uachden: ir: eirrer Bcrsninrnlirng der Betriebszelle gegen ihre Weiterbeschästigrmg protestiert worden war. hatten beirr: Dmrziger Arbeitsgericht ans E.rrnrd des Tanzig-polirischeu Äbkomrrwns ans Wiedereir:stel!nng bzrv. Entschädigung geklagt. Das Tarrziger Arbeitsgerickrt hat rnririnehr de,: Prozeß zrigrurjten der jüdischer: Arbeiter entschieden und ihnen eine Entschädigurrg zucrkannt. & ZMMWWW iii WM Ar Gr,s EMLnrng der WskWAra 5»Ä> grmetÄe Tie in Nürnberg erscheinende „Frärrkische Tageszeitnrrg" veröffentliciitc in ihrer Ar:sgabe vom 25. Angnst rrrüer ..Fürther Beobachter" eine Notiz über die Vvllsabstiiiimmrg von: 10. August irr Fürth, ir: der es heisst: .Ir: einer Stadt, in der es schon etwa -1000 Inden gibt, rruirden bei fast -16 000 Ja-Stimmen nur 6900 N'eiiuStiininen. also eine Zahl, die rrngesähr den jüdischer: Einwohnern eirtiprrcht. abgegeberr . . . Tie Neirr-Strimner: in F-ürth-Stadt dürsten demnach zierrrlich restlos auf das Konto der Inder: zu fetzen fein, über derer: Eiustellurrg zum Führer keine Zweifel besteher: . . Hierzu erklärt der Vorstand der Israelitischen Krrltnsgeuwinde Fürth: Diese Notiz ist schür: deshalb irrig, rveil in Fürth uiebb wie angegeben. -1000, fonderr: höchstens 0100 Inder: leben. Bekanntlich sind aber nicht alle loahlderechtigt. so daß es nicht angeht, die ir: Fürth abgegeberrer: Nein.Stirnirren als mit den jüdisckjen Stirnmer: identisch zrr erklären. SrsOWYMA öS? KÄWWÄME m SrrriebSwrrder m EMwÄSKm Ter Präsident der R e i ch s s ch r i s t t n m s - kämme r hat in eirrer erst kürzlich bekannt ge° rvordcrren Anordnung von: ls. August 1984 die Berufsarisübuug der Betriebs w e r b e r in: eirrzelnen festgelegt. Borausietzuug für die Ausübung des Berufs ist die Btitgliedschaft in der Reichsschristtumskarnmer dnrckr die Reichssachschaft Dentscl)er Werbefachlente tNSRDW), derrr Fach- Verband für die Werbefachlente. Nlitglied dieses iFachverbarrdes kann nur werden, wer ..sehriststcllerisch oder eigeirgedairklich Werbegestaltring betreibt" und „die für die Ausübung des Berufs erforderliche Zuverlässigkeit rirrd Eignung besitzt." Als Leistung oder Schöpfung der Werbegestaltinig ist jede entwerfende oder sonstige gestaltende, betreuende. arrordrrerrde rirrd leitende Fätigleit ans dorr: Gebiet jeder Art von Werbung zrr verstehen, die cigerrschöpserische Kraft zeigt, aber nicht lediglich die Anwendung erlernter, rein technischer Kenntnisse ist. Tre Zweige der Gebrarrchsw e r b n r: g , Ge b r a ri dj s g raph : k. B e r - l a g d w e r b n n g sind hiervon ansgenomrnen. Die Blitglieder der Fachgruppe „Berriebsrverber" rr: der NSNDW führen die Bezeichnung „Betriebs- Werber" mit dem Zusatz „'Mitglied der Reichsfchrrfttumskamer". In die F a ch g r rr p p e „Betriebsrverber" gehören: Werbeleiter. Werbeberater, Werbeschriftsteller. Werbetextar. Propngarrdisten und Werbeassistenten. Unter dem 1. September ist eine Anordnrmg der Reichst a n: rr: c r der b i l d e rr d e r: K ü n st e über den Schutz des Berufs und die Derufsansnbung der ,.G a r t c n g e st alte r" ergangen. Danach kann dieserr Berns nur ansüben. wer durch der: „Bund derrtstyer Gartengestalter e. B." (als Fachverbarrd für Gartengcstaltnrrgl in die Reichskarnrner der bildender: Knirstc erngegliedort ist. Tie 'Mitglieder des F-achverbandes führen die Bernfsbezeichmrng „Gartengestalter" mit dem Zusatz „Blitglied der Neiehskarnnwr der bildenden Künste". D:e si-nhrrnrg der Bezeichnung „Garten- und Landschaftsarchitekt" ist untersagt. -Ws HÄßt.MgWEMAlk? EiWGrMeüMrg SsSLMerRSSÄMMK Ter 6. Senat des Landcserbhofgcrrchts Gelle hat in einem Beschluß vom 9. Angrrst 1064 — Rr. ll (6) EH. 1076/64 — „Deutsche Justiz" Rr.0^ vom 7. September 1904. C. 1l:'-0. den Begriff der Stammesgleichheit in: Sinne des § in des Reichs» erbhofgesetzes erörtert. Ein Eigentümer hatte cingervendet, daß die Eintragung seines Hofes ir: die Erbhöferolle nicht in Betracht komme, weil er dem polnischen Volkstum angehöre. Er fei slawischer: Blutes r:nd slawischen Volkst:m:s. Das Erbhofgericht und das Laudeserbhosgericht Haber: der: Einspruch zurückgerviesen. Der Serrat hat zrrr Begründung rr. a. ansges'chrt: Es sei zwar richtig, daß. die Präambel des Rerchserbhofgesetzes in den Eingangsworten erkläre. daß die Reiehsregierurrg unter Sicherurig alter deutscher Erbsitw das Baueruturn als Blutguelle des deutscher! Volkes erhalten wolle. In Absatz 7 definiere aber auch das Rerchserbhofgeietz das Wort „deutsch", indem es den: Dentsc!;en gleichsetze denjenigen, der starrrmesgleichen Blutes sei. Was die Fassung „stnrnrnesglerchen Blutes" bedeute, sei im Gesetz nicht definiert. Das Reichserbhofgefetz sage mir negativ, daß siamnresgleichen Blutes derjenige nickst sei. der unter lernen Borfahren väterlickter- oder müttcvlidrevseris jüdisches oder farbiges Blut habe. Pont:'.' . gebe zrvar das Eie setz leine Bestrururung. ^Trotzdem wäre es wohl irrig auztruelrirrerr, daß alles Blut, das weder jüdisch noch farbig fei. starmuesglerch sei. Stamiuesgleick, seien vielurehr nur dieieuigerr Böller, die irr geschlossener Bollstnmssiediin'.g seit ge'chielstlieher Zeit in Europa beheimatet seien. (Bgl. Vogels Anmerkung -U zrr S 16 R.E.G.l. Dernnaelr iei der Tlarve im Sinne des Reichserbhofgesetzes starnmesgleich. Der Grundstückseigentümer sei datier bauerusäbig. Er verlernte arrelr den Geist und der: Zrveck des'Gesetzes. Der Geist und der Zweck des Gesetzes' fei ausschlreßlicki so anszusnssen. daß es sich um ci.r Gesetz handele, das turn Tck'utz und Nutzen des Bauern gerehafsen sei. Es feer n Agrargesetz, das einen neuen genrnder: Bauerustand schaffen rvolle. Der Ton liegt '.stellt ir: der Präambel auf den, Worte „deutsch", sondern auf deur Worte ..Bauerntum". Das ergebe sich daraus, daß es durchaus nicht eine überall in Derrlfehland geltende rei'.r deutsche Erbsille zurr: Gesetz mache. Irr vielen Teilen Deutsckilauds werde vielmehr die vom llleiebserbhofgefetz vertretene Auerbeusikte nicht geteilt. A'ielit nur die poluiseheu Minderheiten allein hätten und tenulen diese Erbsitte des Anerberrreelites rrrcht. stutderr: diese Erbsitte hätten viele andere deulsclre Erllstämrne nicht, die sogar Erbnlten gepflegt hätte::, die dieser Erbsitle direlt rvidersprädrerr. Zo.n ületehserbhosgesetz habe der Gesetzgeber o-ir.c Get'- fittc vor: den vielen, die beständen, heransgegrüsen. rveil er sie für besonders geeignet halte, um eh: neues, kräftiges Bauerntum zu ieharsen und nicht deswegen, weil es sich um eine deutsche Erbsitle handele. 'Ministerialrat Dr. BogelS stimmt in der Aunrerlung der „Deutschen Justiz" der Entscheidung zu und beurerlt. daß irr der politischen Preise gelegentlich die Befürchtung geäußert worden sei. das Reichserbhofgesetz sei für den!sehe Staatsangehörige. die sich zun: polnischen Volkstum Memiein schädlich. Daher erkläre cs sich wohl, daß einige Angehörige der polnischer, 'Minderlreik sich der Eintragung ihrer Besitzungen in die Erbhöferolle widersetzt hätten. Dentsechland rvrirdc sieli einer Berletznng des denlseh-polnireherr Ab- - lmnrnens über Dbersehlesten von: 11. Juni 10-'2 (RGBl. II. S. 267) schuldig geumclit haben, rverm es bei Durchführung des Reickrserbhosgesetz.es im ehernaligen obersehlestscherr Abstirnmirngsgelstet einen Unterschied zrvrschen deutschen Staatsangehöriger: d-erttsehen Stammes nrrd sol,yen polnischen Stammes hätte machen wollen. Aber auch außerhalb des Abstimmungsgebietes rvolle das Reicliserbhofgefetz einen solclter: Unlersehied nicht nmdien, da die Slarven im Sinne des?; 16 als stammesgleich gelten. Es rväre eine eigenartige Berkenmurg der wirklicher: Sachlage, rvenn ruan von einer Benachteiligung der polnischer: Niinderherl durch das Reiehserblrosgesetz sprechen wolle. Als MSMM* M LWS Die Bnrsd)er:schaft „Bubenrnthia" in Erlanger: war wegen Nielstdurchführinrg des erweiterten Arierparagraphcr: (d.h.des Arierparagraphei: ohne jegliche Ausnahmen) ans der Deutsche,: Burschenschaft ansgesd)losser: worden. Die Burschenschaft wollte einem Mitglied, desscr: bnrschcnschaftliche Gesinmmg und Haltung sie achtete und ans dessen dedeutsaure Arbeit snr Deutschland sie stolz rvar, die Treue halten. Tie Burschenschaft war entschlossen, bei ihrer Haltung zu bleiben, auch wenn sie deshalb ihre Existenz anfgeber: müßte. Jetzt hat Reichs- Minister Rust in einen: Erlaß an der: Neichssührer der Deutschen ^tuderrterrschast zugunsten der Bnrschenschast „Bubenrnthia" entschieden. Der Ncichsführer der Deutschen Strideirtenschaft hat daraufhin chön den: Verlangen des Austritts des Pros. B. ans feiner Altherrenschaft Abstand genommen. Ssr ESrentteus Kr KdMSWÄm Wie wir erfahren, vertreten die zrrständrgcn Stellen die Ansicht, daß eine während des Krieges bei der: deutscher: Zivilvenvaltungcu im besetzten Gebiet ausgeübte Tätigkeit kein Kriegsdienst in: Sinne der Verordnung über die Verleihung des Ehrenkreuzes sei. Personen, die in solchen Zivilverwaltrrnger: beschäftigt gewesen seren, könne das Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer deshalb mrijt bewilligt werden. SÜSS vertritt Me SrrssWMgsbweÄttgtW Der Rerchsarbeitsrnrnifter hat die Mitglieder des ReichSburrdes jüdrsckier Frontsoldaten e. B. als Be- , vollmächtiate und Beistände von Kriegsopfern nichtarischer Abstarnmrmg bei den Bersorgnngsbehörden zngelassen. wenn sie vor: diesem 'Verbände nnt der llebernahme von Veriretringer: nrelstnrischer Antragsteiler allgemein beauftragt sind. ■ E^okßa?naa5oncn weßca unrcijelmassiRcr Lieferung der „C.-V.- Zeitung“ sind unter Vorlegung der Postquittung beim zuständigen Postamt (Zeitungsstelle) oder beim Briefträger anzubringen. Xiir dadurch lassen sich Stockungen in der Zustellung der „C.-V.-Zeitung“ beseitigen. .... I)r. Alfred llirschber?; Stellvertreter und verantwortlich für den gesamten Inhalt: Dr. Mi rgaretc Edclboi m. Beide in Berlin. Für Rücksendung unverlangter Manuskripte ist Frelumsclilug bcizuftlpon. Leiter der Anzeigen- Abteilung und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Friedrich Nathan. Berlin. DA. 11. Vj.'50 000. Verlag: Ccnlralvcreiu deutscher Staatsbiirger jüdischen Glaubens e. V.. Berlin W 13. Einser Strasse 42. 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