Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 36 (6.9.1934)
- Date
- 1934-09-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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£ic amtliche Etrasrcchtskommission hat bis eitern 1934 den „Allgemeinen Teil" deZ geplanten ntuen Strafgesetzbuchs dnrchberatcn. Der Reichs- ^lUmmister Gürtner, der sie leitet, hat eine ^,rahl ihrer Mitglieder veranlaßt, die Grund- Hrbanten, die diese Arbeit entscheidend beeinflußt ^bcn. in Aussätzen darzustellen, die er in einer for&cu erschienenen Schrift vereinigt. (Das lommeude deutsche Strasrechsi Allgemeiner Teil. Be. rich: über die Arbeit der amtlichen Strafrechtskörnlnisnon. Herausgegebcn von Tr. Franz Gürtnc'r, Äcickisjustizminister. Verlag Franz Bahlen, xre'is2 RM.) Diese Schrift beansprucht nicht nur Interesse des Juristen, der sich davon über- -mgcil will, wie weit die jetzt geplante Reform neue Wege geht, wie weit sie am bestehenden alten jütcht^eslhält und wie weit sie die Ergebnisse der k"cis;igiÄr'!!>en Arbeit verwertet, die Wissenschaft und gesetzgebende Körpersck)aften unter der Führung i.-.jlhtiin Kahls, aus die früheren. 1032 gescheiterten All mmver suche verwandt hat. Sic ist aber darüber — zum mindesten in einigen Teilen — von ücher Bedeutung für das große Publikum, weil das eirnircdjt seiner Natur nach von allen Gebieten ^c? :}jfd)t3 am tiefsten in das Volksleben eingreift' und Probleme entscheidet, die für Las Ganze und jceen einzelnen von höchster Bedeutung sind. Unter diesem Gesichtspunkt verdient insbesondere ter ch.ch'atz des Staatssekretärs Fr ei Zier über ..Ä iIlcnsstrasrccht . Versuch und Ü'd Ueudu n 3" Aiismerksanrkcit, der eine grund. gliche Aeuorieuticrimg des Strafrechts begründen ttii!. Das ,.W illens ftrafrecht", das er fordert, stk!,:' im Gegensatz zum bisherigen „Erfolgssmv'recht". Während dies Sie Tat strafte, soll Md) der Formulierung Freislers ,-dcr W i ll e de s T.iiers" bestraft werden. Natürlich nickst der JjiUe, der zu keiner Tat geschritten ist. Eine Verü-cngimg des „Willensstrasrechts" mit einem „Gesinuungsstrafrechl" lehnt Freislcr ausdrücklich ab. Lein: praktische Bedeutung hat das Willensstraf, rrcijt vielmehr darin, daß cs sich nicht nur gegen das vollendete, sondern in gleicher Weise ,^cii das versuchte Verbrechen richtet: denn der verbrecherische Wille verkörpere sich gleich, niirji,! in beiden und es hänge nur von äußeren. friv Willen des Täters entzogenen Umständen ab, ab di: Vollendung gelinge oder nicht. Sinn hat freilich auch das bisherige Strafrecht dm Versuch nicht ungestraft gelassen; vielmehr sunsr cs den Versuch eines Verbrechens immer, den lchch-ch eines Vergehens in den vom Gesetz ausdutttlicki bestimmten — sehr zahlreichen —'Fällen (tz.(lStGB). Aber das neue Strafrecht soll grund sätz l i ch anders Vorgehen, indem cs. dem Znitr mit seiner ganzen Wucht schon in dem L/amblick entgcgentritt, in dem er die Ausführung des Verbrechens beginnt, gleichviel ob es vollendet li’irti ober nicht. Damit entfällt dir Bestimmung degeltenden Rechts, daß der Versuch milder zu ecsir'asen ist als das vollendete Vergehen oder Vorbrechen (§ 44); cS soll vielmehr dem Richter im Gnzclsatt überlassen werden, ob er. schärfer oder milder strafen will. In welcher Form dieser Grundgedanke durchcckührt werden soll, scheint noch nicht sestzustehcn. Tie viel erörterte Denkschrift des preußischen ^nriznn'.iistcri'.uns aus dem vorigen Jahre hatte Mut die Ausstellung eines allgemeinen Begriffs des ..Unternehmens" vorgeschlagen, der Versuch und vollendete Straftat umfassen sollte. Dagegen haben sich offenbar Bedenken ergeben. Auch ist nach der Tarstclluug Freislers nicht beabsichtigt, den Grundsah mit rücksichtsloser Konsequenz bis in alle Folgerungen durchzuführen; er gibt vielmehr zu, -aß „im Einzelfall ein Einschreiten gegen den. der die Ausführung der Tat begonnen hat, aber — aus irgendwelchen Gründen — nicht zur Vollendung durchstieß, nicht zweckmäßig erscheinen" könne. Uebcr die Tragweite dieses Gedankens wird man sich erst vech dem Vorlrcgcn des Wortlauts des Entwurfs klar werden können. Nach noch einer anderen Dichtung wird der Grundgedanke eingeschränkt. Denn es nur auf den Willen des Täters ankommt, so darr die Strafe nicht mit dem von feinem Willen unabhängigen Erfolg in Zusammenhang gebracht werden, wie das unser jetziges Strafrecht tut, indem cs zum Beispiel eine Körperverletzung viel schwerer bestraft, '-v:nn sie den Tod des Verletzten verursacht iäh. Ter Jurist spricht hier von „qualifizierten ^rsolgsdelikten". Eie müßten bei folgerichtiger 7-vchführung des Willensgedankens künftig fortpllen. Freister lehnt diese Folgerung jedoch ab, ^ril sie die Vergeivaltigimg eines Lebensbcdürsniücs bedeuten würde. Es wird „qualifizierte Erfolgsdelikte" jedenfalls auf dem Gebiet des Hoch, bnd Landesverrats geben. Tie in dem Aufsatz Freislers.zutage tretende -rndenz. die „Sphäre der Strafbarleit zu er- Leitern", bestimmt auch die Stellung zu dem Erundproblciu des Verhältnisses der Strafe zum Gesetz, (fme jcchrhundertlauge Entwicklung hatte öu der allgemeinen Anerkennung des Prinzips gefuhrt, das die Weimarer Verfassung in den Satz „Eine Handlung kann nur dann mit Strafe belegt rvcrdcu, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bstünunt ivar, bevor die Handlung begangen Kurde." („Nulla poena sine lege".) Ter Natio- ^hozialisrnns hat diesen liberalen Grundsatz bekämpft; er ist tatsächlich bereits durchbrochen Worden durch die sogenannte lex Lubbe vom p1. März 1043, die eine Strafe für eine bereits «(Wincnc Tat festsctztc. Trotzdem will die Kom- Mission, wie Tberlandcsgerichtsrat Tr. Schäfer r'rrichleh einen jenem Satze der Reichs-Verfassung r>itsprechcnden Satz an die Spitze des Strafgesetz. oi!w.. ftclfcn und damit ein „V ekenntni s zu m Rechtsstaat" ablcgcn. Aber sic will ihn durchs iiüü einen Zusatz von höchster grundsätzlicher Bedeutung emschränken. der die bisher verbotene anSdehnende ^ualoge Anwendung des Strafgesetzes zuläßt: «Ist d:e Tat nicht ausdrücklich für strafbar er. klart aber eine ähnliche Tat in einem Gesetz mrt Strafe bedroht, so ist dieses Gesetz anzuwcn. den, wenn der ihm zugrunde liegende Rechtsgedanke und die gesunde VolkLanschanu n g Bestrafung fordert." Es ist ohne w'eiteres cmzusehen, daß die Annahme dieses Satzes, der erne völlige Neuerung darstellt, aus die deutsche ^trafrechtspraris und Wissenschaft einen tief ein» greifenden Einfluß haben würde. Wird hierdurch die Ermcsscnsfreiheit des Rich« tcrs erweitert, so auch durch die sonstigen Vorschlage. Auch die gescheitesten Reformvorlagen hatten das erstrebt. Aber die Richtung ist jetzt eine andere. Tie hier vorliegenden Aufsätze machen den früheren Versuchen die Tendenz zur M i I b c zum Vorwurf, sie verwerfen „ein versiandnisvolles. ja liebevolles Eingehen ans die wäterpcrsönlichkcit und ihre Schwächen" (Freister) und die „Verweichlichung der Strafrechtspflege" (Ministerialrat Tr. Leopold Schäfer). Tie Straf, schärfn n g 3 Vorschriften sotten im Vordergrund stehen. Ans eine mildere als die ordentliche Strafe soll nur in besonderen seltenen Ausnahmefällcn er. kannt iverden. Was das Strafensystem selbst anlangt, so kann die Beibehaltung der Todesstrafe angesichts der wiederholten Stellungnahme des Nationalsozialismus keinesfalls überraschen. Neu aber ist cs, daß Kommission sich mit 8er Erwägung beschäftigt, ob man dem zum Tode Verurteilten die Möglich, keit zumEelbstmord (durch Giftbecher oder Schußwaffe) geben soll. Zuchthaus. Gefängnis und Haft soll bleiben, die Festungsstrafe verschwinden. AuS dem Bericht des Ministerialrats N i e tz s ch ist zri rrsehcn, daß auch die Wiedereinführung alter Strafarten, z. B. der Pranger, vorgcschlagen worden ist. Tic Kommission hat dies ebenso wie die Prügelstrafe jedoch abgelchnt. Hingegen soll als neue Strafart die Acchtung. die dauernde Ausscheidung aus der Volksgemeinschaft, eingcführt werden. Hcrvorzuhebcu ist, daß die im letzten Jahrzehnt in so weitem Umfang eingeführte Einrichtung der Bewährungsfrist nicht völlig verschwinden soll. Auch die Kommission erkennt, ivenu auch unter fclxirfcr Ablehnung namentlich der preußischen Praxis, au, daß in besonderen Fällen von Strafe abgesehen werden kann, wenn der Täter sich wäh. rcnd einer Probezeit wohlverhält. Unter Anleh« nung an das englisch-cuncrikanische System schlägt sie, wie Vizepräsident Grau berichtet,, eine Einrichtung vor, die sie „V e r w a r n un g mit Strofvorbehalt" nennt. TaS Gericht derkündet nach durchgeführter Verhandlung seinen Schnldspruch und verwarnt den Angeklagten unter Festsetzung einer Probezeit. Tie verwirkte Strafe wird nicht verkündet, sondern nur in der schriftlichen Urteilsbegründung ncdergelegt. Das sind einige der leitenden Gedanken der im Zuge befindlichen Strafrechtsreform, die der vorliegenden Sammlung zu entnehmen sind. Die Kommission hofft mit ihrer ersten Lesung im Septembcr 1034 fertig zu werden. Es steht aber noch nicht fest, ob ihre Ergebnisse daun bereits der Leffentlichkcit im Wortlaut unterbreitet werden. E. E. LMM 1 1 vv> KM bSZ WMsW guffteß! N.R. MM SMA ÜBt 80. ©SMgs m 13. §S§!«SAr 1934 Wn Broletlor Marlin LZMrmaim. 5amdurg Als besondere Ehre habe ich es betrachtet, daß die Schriftleitung der „E.-V.-Zeitung" mich einlnd, die wissenschaftliche Bedeutung Arnold Scligsohns in diesen Blättern Zu würdigen. Ten „N e st o r des Patentrechts" habe ich ihn v.or zwei Jahren in einer Besprechung der siebenten Auflage festes berühmten (Lrläuterungs- Werkes zum deutschen Patent- und Gebrau chsmu stergefetz genannt. Kein anderer Kommentar zum Patentgesetz hat cs bisher zu dieser Auflaaenzahl gebracht. Genau vierzig Jahre nach der im Jahre 1892 erschienenen ersten Auflage hat er sie in neuem Gewände der Öffentlichkeit Übergeben. Ein Vergleich mit der ersten Auslage, die ich 'auS Verehrung für den Verfasser ausbewahrt habe, zeigt eine Ueberemstimmung im Grundplan; aber sonst ist säst alles im Lause der Zeit anders geworden. Mit allen diesen emschneidendou Aendcrungen in Gesetz. Schrifttum und Rechtsprechung hat sich der Verfasser kritisch anSeinaudergesetzt; viele von ihnen sind überdies seinem Einflüsse zuzuschreiben. Tas S c l i g s o h n s ch e Werk war einer der ersten Kommentare zum deutschen Patentgesetz; es stammt aus der Zeit, da der gewaltige Aufschwung der deutschen Industrie eine gründliche Kenntnis des Patentrechts gebieterisch forderte. Es ist niemals alt geworden. Jede Auflage ivar stets so schnell vergriffen, daß sie alsbald durch eine neue ersetzt werden mußte; jede neue Auslage hat der Verfasser benutzt, sein Buch zu ergänzen, die zwischenzeitlichen Entscheidungen nnd Schriften zu würdigen. Auf diese Weise ist der Seligsohnsche Kommentar stets auf der Höhe der Gegenwart geblieben. Er nimmt heute wie vor 42 Jahren eine führende Stellung unter den einschlägigen Schriften ein. Er hat sich von jeher durch strenge Sachlichkeit m>d vornehme Zurück- Haltung ausgezeichnet. Sie entspricht dem Wesen des AlanneS. der auch im anwaltlichen Kampf niemals den Boden wissenschaftlicher Veweissührnng verlassen und gerade durch seine fast unparteilick)e Art der Prozcßführung eine ungewöhnlich starke Wirkung auf das Gericht ausgcübt hat. Nicht nur auf dem Gebiete des Patentrechts ist er ein Meister seines Faches. Auch das Warenzcicheurccht beherrscht er wie kaum ein zweiter. Nach dem Erlaß des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichrnmgen vom 12. Mai 1894 schenkte er uns noch im gleichen Jahre einen 256 Seiten umfassenden Kommentar. Auch von diesem sind mehrere Auflagen erschienen; die letzte in Gemeinschaft mit Martin Seligsohn bearbeitet im Jahre 1925. Ein ungewöhnliches Ataß von Bescheidenheit ließ die Verfasser sic als „Tritte Auflage" bezeichnten. Sie war weit mehr. Sic ivar eine voll- ' ständig neue Schöpfung; nur äußerlich in das alte Gewand gekleidet. Ein solckics Werk konnten nur Ntäimer schreiben, die an dieser Entwicklung selbst tätigen Anteil genommen haben, bei denen sich eine restlose Beherrschung 'der Theorie' mit der praktischen Erfahrung eines Menschenalters vereinigt. Plan wird dem Wesen und Wirken Arnold Seligsohns nicht gerecht, wenn man ihn mir als Fachgelehrten bezeichnet. Er ist Mas lebende Beispiel dafür, daß niemand es in einem Frch zur Nleistcrschaft bringen kann, der nicht ziuzleich über ein gründliches allgemeines Wissen verfügt. Tas ganze Reich des Rechts war von jeher sein Arbeitsfeld. Noch bis in die letzte Zeit war er Ntitherausgeber der (berühmten Golds ch in i d t s ch e n Zeitschrift f ü r Handelsrecht. Ntehr als ein .Mcnschenalter war er Schriftführer der I u r i st i f ch e n Gesellschaft zu Berlin. Tas hohe Ansehen, welches diese ans bedeutenden Theoretikern und Praktileru bestehende wisscnschastlick)e Bereinigung genoß, r^rdanktc sie zum großen Teil seiner unermüdlichen Arbeit. Als äußeres Zeichen des Tankes und der Anerkennung verlieh die Universität Berlin ihm die seltene Anszeichnung eines Ehrendoktors der stnatswissenschastlichen Fakultät. Sic ehrte damit ihn und sich. Nicht in den Nahmen meiner Aufgabe fällt es. die Verdienste Arnold Seligsohns um jüdische Belange zu würdigen. Immerhin soll auch au dieser Stelle seine langjährige Tätigkeit als Vorsitzender des Kuratoriums der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums und sein segensreiches Wirken als Vorsitzender des H i l s s v e r e i ns für jüdische S t n d i erende nicht unerwähnt bleiben.?lls T e u t s ch e r, als Jude und als Tiencr des Rechts blicke ich mit Stolz und ■ Verehrung hinauf zu diesem Manne, der es vcrstanden hat, reiche Schätze des Wissens, die er in einem von Arbeit erfüllten Leben gesammelt hat. durch seine Werke der ganzen Menschheit nutzbar zu . machen. Mm Tas Mitglied des Hauhtvorstandes. der Boi sitzende des Landesverbandes Sstwestfalen un . Nachbargebicte im E.-P.. Rechtsanwalt Tr. Wil! Katze n st e i n lBieleseld). begeht am 12. Sepien der seinen 60. Geburtstag. Wir bringen unsere! Freunde nnd Mitarbeiter die wärmsten Glückwünsche dar und freuen uns. daß ivir ihn zu den Unseren zählen dürfen; denn in ihm verkörpern -sich jüdisches 'Pflichtgefühl' und Berantwortungsbewußtsein und eine fcltcne Hingabe an das Wohl der Gesamtheit. Er ist Vorsitzender der Syuagogeugemeinde Bielefeld, und eS dürste in der Provinz Westfalen keine größere jüdische Organisation geben, sei es der Verband der Synagogengemeinden Westfalens oder dessen Sozialer Ausschuß. sei es die Proviuzialstelle für Wirtschastsfürsorgc, an deren Arbeit Tr. Katzcnstciu nicht führend beteiligt wäre. Tennoch findet er darüber hinaus noch Zeit und Kraft, sich den Arbeiten des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden zu widmen, dessen Rat er angehört. Was neben seiner außerordentlichen Arbeitskraft und Arbeitsfreude ihn in ganz besonderem Ntaße zu einem Berufenen stempelt, ist seine warme Liebe zum Judentum, seine liebenswürdige Verbindlichkerr, seine überparteiliche, ruhige Sachlichkeit und. inst not least, sein auf Ausgleich und Ueberbrückung aller Gegensätze gerichtetes Streben. Diesen Eigenschaften hatte er es wohl auch zu danken, daß er in früheren Jahren in den Magistrat seiner Vaterstadt Bielefeld berufen wurde. Wir n'üuschen dem jugendlich gebliebenen Gebnrtstagskinde, daß rinn die Kraft nnd die .Freude des Wirkens auch für die Arbeit dcS E.-V. noch viele Jahre erlialten bleibe und es ihm vergönnt sei, „die Frucht seiner Hände zu genießen". G. Ctos* De. Me NWrrg gcM» Am 30. August nt der bekannte Anthropologe und Forscher aus dem Gebiet jüdischer Rassenkunde. Tr. Maurice Fishbcrg. im 63. Lebensjahr plötzlich in New-Pork gestorben. Der Gelehrte, der ans Kamcnez.Podolsk in der Ukraine stannnte. hatte seine medizinischen Studien in New-Pork absolviert, wo er seit 1807 als Arzt praktizierte. Nach einer im Jahre 1005 im Auftrag des Eimvandernngsamtes der Vereinigten Staaten zum Studium des Jmmigrations-Probleiuö uuteruvmmenen Europareise wurde er zum Professor der klinischen Vtedistu an der Universität Neiv-Pork ernannt. Er ivar ferner leitender Arzt des Niontesiore-Kvanken.- hauses und des Bedford-SauatorimuS und Profesior am Ntedieal College des Bellevue-Hospitals. Professor Fishberg ivar Riitglied und in den Jahren 1000 bis 1010 Vizepräsident der t'tew.Porker Alademie der Wissenschaslen. ferner VUtglied der Neiv-Porker Ntedizinischen Akademie, der Amerika, nischen Gesellschaft zur Förderung der Wilsenschasteu. der Ethnologischen nnd der Anthropologischen Gesellschaft Amerikas sowie der A'.ncrikaniscken Ge, sellschast für Folklore. Bon sciueu zahlreichen Infolge der bevorstehenden Feiertage erscheinen die nächsten drei Ausgaben der „E.-V.-Zeituirg" jeweils einen Tag stviter. also arn Freitag, statt am Donnerstag. Schriften befassen sich die folgenden mit jüdischer Rassenkunde: „Materials for the physical Anthropologie of the jews’4 (10051; ..The Jews: a stmiy of raee mul environment (1910); „Zur Anthropologie der Juden" (1011); ..Tie Rassenmerkmale der Juden: eine Einführung in ihre Anthropologie (1913)." In diesen Werken pertritt Fishberg den Standpunkt, daß es eine einheitliche jüdische Rasse im biologischen Sinn nicht gibt, was er durch Studien über Milieueiilllüsse nnd Rasienmischnngen und ans Grund anthropologisck)er Messungen zu ' beweisen sucht. _‘ Siegrurmd Bendir gestorben. Am IS. Cftobcr hätte Siegmund Bendir. das älteste Mitglied des 'G.-V.. das ll':'.. Lebensjahr bollendet. Nun ist er sanft eingeschlasen. Er ruht von einem glücklichen Leben aus. das ihn. wie er uns an seinem 100. Gebnrrstag^ erzählte, Deutschlands Zusammenschluß und Ausstieg batte erleben lassen. Bendir war nnt Kindern, Enkeln und Urenkeln, die jeüt an seiner Val,re standen, reich gesegnet. £ie' meisten von ihnen sind, wie er es war. treue Freunde des „G.-V." Wir sprechen ihnen allen unsere herzliche Teilnahme zu dem Tode ihres Familienoberhauptes aus. Der heutigen Nummer unseres Blattes liegt ein Ausruf der Israelitischen'Taub, st u m m c n - A n st a 11 z u Berlin-Weißenfcc vom Verein „Freunde der Taubst u m m e n — I e d i d e I l IN i m" bei. welche vor einigen Monaten ihr 60jähriges Jubiläum gefeiert hat. __ Tages- und Auslcndsnachricht.cn finden unsere Leser ctzch im 5. Delhi,, 2. Seite HauptschriftlcUer: Dr. Alfred Hirschb e r g; Stellvertreter Dr. Margarete E d c I - heim. Bcido in Berlin. Für Tu - du-- unverianstcr Manuskripte lut Fr<’ -n" '!>-a'.Uü.ven. Leiter der Annexen-Abtcilunr: und vrrnruv/crtlich für den Inhalt der Ai:e- Iriodrlch .Nathan, Berlin. DA. II. Vj. K> P30. vcrlam CentralvcreiD deutscher Swiwburscr jückechcn Glaubens o V., Berlin W 13, Emscr Sir. 42. Tel.- ' Adr.: ..Cantral-laubcn' Berlin.“ Ferner. J. 2 Oliva GH!—45. Postechcc!;: Derlm C3i72. Druck der Buch- und Tiefdrurfc-Ocreilrrhaf! m. b. H.. Berlin SW. ID.